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            "content": "Drucksache 18/9367                                     –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Auch orientieren sich die Mittelschichten, die sich in Schwellen- und Entwick- lungsländern etablieren, häufig am Konsumverhalten in den Industrieländern, so dass letzteren eine Vorbildfunktion für nachhaltigen Konsum zukommt“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/ 0-Buehne/2016-05-31-download-nachhaltigkeitsstrategie-entwurf.pdf?__blob =publicationFile&v=4). In ihrem im Februar 2016 vorgelegten „Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum“ beschreibt die Bundesregierung die aus ihrer Sicht relevanten Hand- lungsfelder und übergreifenden Handlungsansätze. Hierzu zählen gesellschaft- liche Diskussion, Bildung, Verbraucherinformation, Öko- und Sozialzeichen, Ökodesign, nachhaltige öffentliche Beschaffung und Forschung. Laut Unterziel 12.6 sollen Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigt werden, nachhaltige Verfahren einzuführen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Berichterstattung aufzunehmen. Dieses Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in der Europäischen Union mit der CSR-Richtlinie (CSR: Corporate Social Responsibility) verfolgt. Bis De- zember 2016 muss die Bundesregierung die CSR-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Durch diese Richtlinie sollen Offenlegungspflichten für große Unter- nehmen eingeführt werden, so dass diese in Zukunft nicht nur über ökonomi- sche, sondern auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit berich- ten sollen. 1.   Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung konkret si- cherstellen, dass Deutschland als „Industrieland“ seiner Vorbildrolle im Zu- sammenhang mit dem Ziel „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ gerecht wird? Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung und Vorbildrolle hinsichtlich der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 der Agenda 2030 bewusst. Daher hat sie z. B. am 24. Februar 2016 als eines der ersten Staaten überhaupt ein Nationales Programm für nachhaltigen Konsum verabschiedet. In dem Programm heißt es: „Die Lebensstile, die sich in den Industrieländern durchgesetzt haben, stehen ei- nem nachhaltigen Konsum z. T. noch entgegen. Der Änderung des Konsumver- haltens in den Industrieländern in Richtung Nachhaltigkeit kommt daher eine be- sondere Bedeutung zu – sowohl mit Blick auf Umweltauswirkungen, die mit der Erzeugung und nachfolgenden Entsorgung von Produkten verbunden sind, als auch auf die Bedeutung, die das Konsumverhalten in den Industrieländern als Rollenvorbild für wachsende Mittelschichten in Schwellen- und Entwicklungs- ländern hat“ (Nationales Programm für nachhaltigen Konsum, S. 7). Im Programm sind dazu unterteilt auf neun übergreifende Handlungsfelder und sechs Bedürfnisfelder konkrete Maßnahmen aufgelistet, die das Ziel „Nachhal- tige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen“ unterstützen und weiter voran bringen sollen. Neben der Umsetzung in Deutschland unterstützt die Bundesregierung im Rah- men der Entwicklungszusammenarbeit auch Partnerländer bei der Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Hierfür wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182 verwiesen. 2.   Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass sie bei ihrer Beschaffungspolitik mit gutem Beispiel vorangeht? Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               –3–                               Drucksache 18/9367 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vom 30. März 2015 die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhal- tigkeit vom 6. Dezember 2010 beschlossen. Mit Maßnahme 6 des Programms hat sich die Bundesregierung auf eine weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaf- fung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung verständigt. Zur weiteren Beantwortung wird auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 20 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182 ver- wiesen. 3.   Welche Verantwortung für eine Entwicklung hin zu nachhaltigen Konsum- mustern sieht die Bundesregierung bei den Verbraucherinnen und Verbrau- chern, auch in Gewichtung mit anderen Akteuren, vor allem Unternehmen, der Politik und der Wissenschaft? Im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum heißt es dazu: „Deutlich mehr Nachhaltigkeit beim Konsum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verant- wortlich sind alle: öffentliche Hand, Handel, Industrie und jeder Einzelne. Eine Abwälzung der Verantwortung allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher darf nicht erfolgen, dennoch ist ihre engagierte Mitwirkung für eine erfolgreiche Politikgestaltung unverzichtbar“ (S. 4). Daher umfasst auch der Adressatenkreis des Nationalen Programms für nachhal- tigen Konsum nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern alle rele- vanten Akteure, wie Unternehmen und den Handel, die Zivilgesellschaft, die Wis- senschaft, Medien, Kommunen etc. sowie auch die öffentliche Hand in ihrer Vor- bildfunktion. Keiner Seite kann die alleinige Verantwortung für einen nachhalti- gen Konsum übertragen werden. Vielmehr muss hierbei vom Prinzip der geteilten Verantwortung ausgegangen werden (Nationales Programm für nachhaltigen Konsum, S. 5). 4.   Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung (neben Effizienz und Konsistenzmaßnahmen) Suffizienzmaßnahmen zur Förderung von nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern, und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen suffiziente Konsum- und Produktionsmuster gestärkt werden? Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass Effizienzgewinne, z. B. durch energieeffiziente Produkte, nicht selten durch eine wachsende Nachfrage geschmälert werden (Rebound-Effekt). „Effizienzgewinne – im Sinne eines sin- kenden spezifischen Energiebedarfs pro Produkt oder Dienstleistung – allein sind daher nicht ausreichend, um die mit der Ressourceninanspruchnahme verbunde- nen Wirkungen des Konsums einzudämmen“ (Nationales Programm für nachhal- tigen Konsum, S. 4). Gleichzeitig ist es jedoch nicht die Aufgabe der Bundesregierung, den Bürgerin- nen und Bürgern ihren Konsum oder ihren Lebensstil vorzuschreiben. Die Bun- desregierung kann jedoch, und dies ist auch ein Ziel des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum, eine Diskussion über nachhaltige Lebensstile anregen und diese mit entsprechenden Rahmenbedingungen fördern.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                –5–                               Drucksache 18/9367 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel in welchen Einzelplänen und Haus- haltstiteln für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum zur Verfügung? Für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum stehen innerhalb der Bundesregierung bislang im Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen verschiedener Um- weltforschungsplan- (UFOPLAN) Vorhaben für 2016 derzeit Haushaltsmittel von insgesamt ca. 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Da die Vergabeprozesse der Vorhaben momentan noch nicht abgeschlossen sind, können keine Angaben über die jeweilige genaue Höhe gemacht werden. Auch für 2017 sind weitere UFOPLAN-Vorhaben zur Unterstützung der Umsetzung des Nationalen Pro- gramms für nachhaltigen Konsum vorgesehen, über dessen Höhe jedoch auf Grund der noch nicht finalisierten Haushaltsverhandlungen keine Angaben ge- macht werden können. Weiterhin können durch die Förderprogramme des BMUB (Verbändeprojektför- derung, Nationale Klimaschutzinitiative, Internationale Klimaschutzinitiative) Projekte und Initiativen unterstützt werden, die zur Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum und gleichzeitig auch zur Reduzierung von negativen Umweltauswirkungen (wie z. B. eine Minderung des CO2-Ausstoßes) beitragen. Das BMUB überprüft derzeit, wie die Programme noch besser aufei- nander abgestimmt werden können, um bestmögliche Synergieeffekte für die Un- terstützung des nachhaltigen Konsums nutzen zu können. Zu derzeit laufenden Vorhaben im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative siehe Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) finanziert Beratungsvorhaben mit verschiedenen Laufzeiten, die sich u. a. mit Fragen der Nachhaltigkeit in Wertschöpfungsketten, nachhaltiger Beschaffung, nachhaltigen und entwaldungsfreien Agrarlieferketten, der Unterstützung der Arbeit des Bünd- nisses für nachhaltige Textilien (Textilbündnis) und der Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster in Partnerländern auseinandersetzen und somit zur Umsetzung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum beitragen. Das Auftragsvolumen dieser Vorhaben beträgt rund 30 Mio. Euro. Aus dem Haushaltstitel „Internationale Zusammenarbeit mit Regionen zur nach- haltige Entwicklung“ (IZR) finanziert das BMZ zudem mit 6 Mio. EUR das Vor- haben „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ mit dem dazugehörigen Portal „Siegelklarheit.de“. Das Vorhaben analysiert und vergleicht gängige Umwelt- und Sozialsiegel und bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Viel- zahl der Siegel einen schnelleren und besseren Überblick. Über die Fortführung und Planung weiterer Vorhaben können auf Grund der noch nicht finalisierten Haushaltsverhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht wer- den. a) Wie viel Geld steht für das geplante Kompetenzzentrum im Umweltbun- desamt zur Verfügung? Das UFOPLAN Vorhaben mit der FKZ 3716 17 319 hat zum Ziel das Kompe- tenzzentrum und seine Aufgaben zu unterstützen. Da das Vorhaben nach derzei- tigem Stand noch nicht vergeben wurde, können keine Angaben zur genauen Höhe gemacht werden.",
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            "content": "Drucksache 18/9367                                    –6–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie viel Geld steht für das nationale Netzwerk „Nachhaltiger Konsum“ zur Verfügung? Das Netzwerk Nachhaltiger Konsum soll voraussichtlich in das Kompetenzzent- rum integriert werden. Daher wird auf die vorherige Antwort zu Frage 8a verwie- sen. 9.   Wann wird das im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum angekün- digte Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt eingerichtet? Wie viele Personen werden dort mit voraussichtlich welchen Aufgaben be- schäftigt sein? Hinsichtlich des Kompetenzzentrums für nachhaltigen Konsum befindet sich die Bundesregierung momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der genauen Struktur und Aufgabenaufteilung. Daher können derzeit keine Angaben zu Per- sonalstärke und Aufgabenbereichen gemacht werden. 10.   Bis wann sollen die im Nationalen Programm angekündigten Indikatoren und Benchmarks zu den Wirkungen des Konsums sowie zur besseren Mess- barkeit von Änderungen im Konsumverhalten entwickelt werden? Für die Neuauflage der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie befinden sich momen- tan zwei Indikatoren zu nachhaltigem Konsum in der Abstimmung, welche Än- derungen im Konsumverhalten konkret erfasst werden. Im Weiteren wird dazu auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestags- drucksache 18/9182 verwiesen. 11.   Genügt es aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung von Ziel 12.6 (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf) dass im Rahmen des CSR- Richtlinie-Umsetzungsgesetzes nur ca. 300 Unternehmen berichtspflichtig werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/8052; bitte begründen)? Welchem Anteil an Unternehmen entspricht dies, und warum werden die Berichtspflichten nicht auf eine größere Anzahl von Unternehmen ausgewei- tet? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 12.   Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz vorlegen? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Anfang März 2016 den Referentenentwurf mit der Bitte um Stellungahme an Ressorts, Länder und Verbände versandt. Derzeit wird auf Basis der Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen der Regierungsentwurf erarbeitet. 13.   Welche konkreten Verbraucherbelange will die Bundesregierung mit in die Berichtspflichten der künftig zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichte auf- nehmen? Entsprechend der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hin-",
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            "content": "Drucksache 18/9367                                     –8–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Erze (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) aus Konflikt- und Hochrisikogebieten eingeführt werden, haben sich EP, RAT und EU-KOM bei den Trilogverhandlun- gen am 15. Juni 2016 auf Eckpunkte geeinigt. Ein Durchbruch konnte insbeson- dere in der Kernfrage der Verbindlichkeit der Sorgfaltspflichten erzielt werden: Sie sollen nunmehr verbindlich nur für den Upstream-Bereich (Mine bis zur Hütte/Schmelze und damit Einbeziehung des Nadelöhrs der Rohstofflieferkette) sowie die Einführer von Hüttenprodukten gelten. Die weitere Ausgestaltung bleibt abzuwarten. 18.   Mit welchen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstel- len, dass die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ebenso wie die international anerkannten Menschenrechtsabkommen und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen zukünftig von Un- ternehmen eingehalten werden? Deutschland hat 85 ILO-Übereinkommen, darunter sämtliche ILO-Kernarbeits- normen, ratifiziert. Die ratifizierten Übereinkommen haben Gesetzesrang, wur- den in nationales Recht umgesetzt und finden Anwendung auf die Aktivitäten von Unternehmen in Deutschland. Das nationale Recht sieht in der Regel auch Sank- tionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen vor. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Vergaberechtsreform 2016 die Möglichkeiten von öffentlichen Auftraggebern gestärkt, die Beachtung ökologi- scher und sozialer Aspekte auch in Bezug auf die Lieferkette (z. B. ILO-Kernar- beitsnormen), vorzugeben. Entsprechende Vorgaben können Anreize für Unter- nehmen setzen, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzu- halten. Zudem kann die Umsetzung der sogenannten „CSR-Richtlinie“ mittelbar bewir- ken, dass nichtfinanziellen Aspekten, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbe- langen sowie der Achtung der Menschenrechte auch in der Lieferkette ein stärke- res Gewicht in der Unternehmensführung beigemessen wird. 19.   Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern freiwillige Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen zur Einhal- tung von sozialen und ökologischen Standards zu konkreten Verbesserungen geführt haben (bitte mit Beispielen)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse dar- über vor, inwiefern freiwillige Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu konkreten Verbesserun- gen geführt haben. 20.   Unter welchen Umständen hält die Bundesregierung gesetzliche Regelungen für zielführender, auch vor dem Hintergrund möglicher Wettbewerbsverzer- rungen zwischen den Unternehmen, die sich selbst verpflichten und denen, die dies nicht tun? Die Bundesregierung sieht nicht die Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die sich freiwillig selbst verpflichten und solchen, die dies nicht tun. Vielmehr liegt die Motivation von Unternehmen sich freiwillig selbst zu verpflichten, meist gerade darin, dass sie hiervon u. a. im Bereich der Kundenansprache, des Marketings aber auch des effizienten Ressourceneinsatzes profitieren.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –9–                                 Drucksache 18/9367 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21.   Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Position im Ver- handlungsprozess der EU-Konfliktmineralien-Verordnung an, dass auch in anderen internationalen Lieferketten verbindliche Offenlegungsstandards notwendig sind? Die Bundesregierung hat bereits mit der Zustimmung zur sogenannten „CSR- Richtlinie“ andere verbindliche Offenlegungsstandards in Bezug auf internatio- nale Lieferketten unterstützt. a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf EU- Ebene hinwirken, dass auch in anderen Lieferketten Offenlegungsstan- dards implementiert werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21a und 21b werden zusammen beantwortet. Ein Beschluss der Bundesregierung, weitere Offenlegungsstandards auf EU- Ebene zu implementieren, liegt nicht vor. 22.   Wie bewertet die Bundesregierung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten die zunehmende Internationalisierung des Lebensmittelhandels, die im Rahmen von Verhandlungen zu bilateralen EU-Handelsabkommen auch von der Bun- desregierung selbst vorangetrieben wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 23.   Bis zu welchem Grad hält die Bundesregierung eine Spezialisierung und glo- bale Arbeitsteilung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion für öko- logisch nachhaltig, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für ihre Handels-, Agrar- und Verbraucherpolitik? Frage 22 und Frage 23 werden auf Grund des engen Sachzusammenhangs zusam- men beantwortet. Eine pauschale Beantwortung der beiden Fragen ist auf Grund der Vielzahl an verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten nicht möglich. Bestimmte Lebens- mittel, Futtermittel und landwirtschaftliche Rohstoffe können aus gegebenen kli- matischen Bedingungen in Deutschland und der Europäischen Union weder nach- haltig noch in den nachgefragten Mengen angebaut werden. Sie stellen eine Be- reicherung unseres Angebots dar und können Marktzugang sowie Einkommens- möglichkeiten für die dortigen Erzeuger schaffen. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zu Freihandels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen neben dem Abbau von Handelshemmnissen auch für die Verankerung von Men- schenrechten, Umwelt- und Sozialstandards sowie Monitoringmechanismen ein.",
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