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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 18/8544 18. Wahlperiode 24.05.2016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8294 – TTIP – Transparenz, Zugang zu Dokumenten und Umgang mit dem Leseraum Vorbemerkung der Fragesteller Eine zentrale Frage in der öffentlichen Debatte um die derzeit geplanten Han- delsabkommen ist die Frage nach der Transparenz der Verhandlungen. Diese Verhandlungen liefen viel zu lange Zeit fast vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zwar wurden auf massiven Druck der Öffentlichkeit einige Ver- änderungen vorgenommen, dennoch bleiben entscheidende Unterlagen der Öf- fentlichkeit vorenthalten und auch Abgeordnete können erst seit kurzer Zeit und unter sehr restriktiven Auflagen in diese sogenannten konsolidierten Texte Ein- sicht nehmen. Seit dem 1. Februar 2016 steht im Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie ein Leseraum zur Verfügung, in dem Abgeordnete des Deut- schen Bundestages, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierungen Einsicht in konsolidierte Texte zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) nehmen können. Die Bedingungen der Einsichtnahme sind allerdings aus Sicht der Fragesteller völlig unzureichend. Anders als im Europäischen Par- lament dürfen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Abgeordneten des Deutschen Bundestages Einsicht in die konsolidierten Texte im Leseraum nehmen (hiergegen haben der Fraktionsvorsitzende Dr. Anton Hofreiter und weitere Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfang April 2016 eine Klage beim Gericht der Europäischen Union – EuG – eingereicht: www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/ themen_az/EU-USA_Freihandelsabkommen/TTIP-Klageschrift.pdf). Abgeordnete dürfen über die gewonnenen Informationen noch nicht mal mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Expertinnen und Experten bera- ten, geschweige denn dürfen sie darüber mit den Bürgerinnen und Bürgern spre- chen. Das ist keine echte Transparenz, denn der Öffentlichkeit werden weiterhin wichtige Details des Abkommens vorenthalten. Das ist ein unbefriedigender Zu- stand. Auch darüber hinaus stellen sich Fragen an die Qualität der im Leseraum zur Verfügung gestellten Informationen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 18/8544 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Kann die Bundesregierung erklären, warum genau zwölf so genannte konso- lidierte Texte im Leseraum ausliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestags- drucksache 18/7299), zu anderen Kapiteln von TTIP, über die ebenfalls ver- handelt wird, jedoch keine konsolidierten Texte im Leseraum ausliegen? Die Bundesregierung erhält die konsolidierten Verhandlungstexte für den Lese- raum von der Europäischen Kommission übermittelt. Voraussetzung für die Erstellung eines konsolidierten Texts zu einem Kapitel ist grundsätzlich, dass beide Seiten einen konkreten Textvorschlag eingebracht ha- ben und die Verhandlungsführer der Auffassung sind, dass diese Textvorschläge in einem Dokument zusammengeführt werden können. Je nach Verhandlungs- fortschritt liegen zu einigen Kapiteln bereits konsolidierte Texte vor und zu an- deren Kapiteln nicht. 2. Wie kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/8052 gewährleisten, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestages im TTIP-Leseraum alle Un- terlagen vorgelegt werden, welche für eine umfassende Kontrolle der Ver- handlungen zum geplanten TTIP-Abkommen nötig sind? Die Bundesregierung stellt dem Deutschen Bundestag alle ihr von der Europäi- schen Kommission zur Verfügung gestellten konsolidierten Verhandlungstexte im TTIP-Leseraum unverzüglich zur Verfügung. Darüber hinaus übermittelt die Bundesregierung dem Bundestag alle sonstigen Dokumente der Europäischen Kommission, die ihr zu den Verhandlungen übermittelt werden, nach den Vorga- ben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission den EU- Mitgliedstaaten alle konsolidierten Texte und weiteren Dokumente für den TTIP- Leseraum schnellstmöglich zur Verfügung stellt. Daneben stellt die Bundesregie- rung im TTIP-Leseraum eine Reihe von Begleitmaterialien wie etwa die Ver- handlungsberichte der Europäischen Kommission zu bisherigen Runden, EU- Textvorschläge und Annexe zur Verfügung, die dem Bundestag bereits nach dem EUZBBG übermittelt wurden, aber nicht in den konsolidierten Texten enthalten sind. Zudem können Abgeordnete eigene Unterlagen und Dokumente in den Le- seraum mitnehmen. Daneben sind Mitarbeiter des Ministeriums bei fachlichen Rückfragen ansprechbar und werden Dolmetscher auf Anfrage zur Verfügung ge- stellt. 3. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Abgeordneten des Deut- schen Bundestages im TTIP-Leseraum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einsicht in alle Unterlagen, in die auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Leseraum in Brüssel Einsicht erhalten? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen im TTIP-Leseraum alle Unterlagen aus, die auch in den TTIP-Leseräumen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eingesehen werden können.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/8544 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung garantiert, dass es sich bei den Dokumenten, die als konsolidierte Texte im Leseraum ausliegen, tatsächlich um einen vollumfänglichen Überblick über den aktuellen Verhandlungs- stand zum entsprechenden TTIP-Kapitel handelt, und kann die Bundesregie- rung ausschließen, dass es weitergehende schriftliche oder mündliche Ab- sprachen gibt oder gegeben hat, die sich nicht in konsolidierten Texten nie- derschlagen? Der Verhandlungsstand zu einzelnen Kapiteln ergibt sich aus dem jeweils aktu- ellen Verhandlungsbericht der Europäischen Kommission sowie den konsolidier- ten Texten, die nach Fortschritten in der Textarbeit weiter überarbeitet und in neuer Fassung im Leseraum eingesehen werden können. Auch zwischen den Ver- handlungsrunden tauschen sich die Verhandlungsführer zu den einzelnen Kapi- teln aus, so dass es sich sowohl bei den Verhandlungsberichten als auch den kon- solidierten Texten um Zwischenstände handelt, die den aktuellen Stand zum Zeit- punkt ihrer Erstellung wiedergeben. 5. Falls nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Texte oder Textpassagen in die konsolidierten Texte aufgenommen werden? Die konsolidierten Texte bestehen aus Textvorschlägen beider Seiten, die zu- nächst geklammert sind. Die Verhandlungsführer entscheiden, welche Textpas- sagen im weiteren Verlauf gestrichen, aufgenommen oder wo einzelne Klammern aufgelöst werden. 6. Sollte ein konsolidierter Text, der im Leseraum ausliegt, nach Ablauf weite- rer Verhandlungen überarbeitet werden, werden die Änderungen im konso- lidierten Dokument nach Kenntnis der Bundesregierung nachvollziehbar kenntlich gemacht, sodass diese für die Abgeordneten übersichtlich und transparent nachvollziehbar sind, oder wird es lediglich ein neues Verhand- lungsdokument ohne textliche Hervorhebungen geben? Die überarbeiteten konsolidierten Texte enthalten einleitende Hinweise zu den jeweils überarbeiteten Passagen und zum Stand der Textarbeit. Die Texte enthal- ten zudem Hinweise, welche Passage von welcher Seite eingebracht wurden. Frühere Versionen der konsolidierten Texte bleiben weiterhin im Leseraum als Vergleichstext einsehbar. 7. Über welche Annexe und zu welchen Kapiteln des geplanten TTIP-Abkom- mens wird nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf Grundlage eines konkreten Textentwurfs verhandelt (bitte einzeln auflisten)? Die Europäische Kommission hat mit Bericht vom 27. April 2016 („State of Play TTIP Negotiations“), der dem Bundestag gemäß EUZBBG übermittelt wurde (abrufbar auch unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id= 1488) einen ausführlichen Stand zur Textarbeit in einzelnen Kapiteln veröffent- licht. Auf Grundlage eines konkreten Textentwurfs wird in allen Kapiteln verhandelt, die in einem konsolidierten Text zusammengefügt sind. Dies sind nach Angaben der Europäischen Kommission folgende 17 Kapitel, von denen die konsolidierten Kapitel zu Finanzdienstleistungen und handelspolitischen Schutzmaßnahmen bis- lang noch nicht an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt wurden: Kapitel zum Marktzugang für Agrargüter (Agricultural Market Access) Wettbewerbskapitel (Competition)",
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"content": "Drucksache 18/8544 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (Cross-Border Trade in Services) Zoll- und Handelserleichterungen (Customs and Trade Facilitation) E-Commerce Financial Services (Finanzdienstleistungen) Marktzugang Industriegüter (Market Access/Industrial Goods) Regulatorische Zusammenarbeit (Regulatory Cooperation) Regulatorische Kohärenz (Regulatory Coherence) Ursprungsregeln (Rules of Origin) KMU-Kapitel (Small and Medium-Sized Enterprises) Staatliche Unternehmen (State owned Enterprises) Sanitäre und Phytosanitäre Maßnamen (Sanitary and Phytosanitary Measures) Streitschlichtung Staat-Staat (State-Stated Dispute Settlement) Technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade) Telekommunikation (Telecom) Handelspolitische Schutzmaßnahmen (Trade Remedies). Dem Deutschen Bundestag liegt eine Liste der konsolidierten Texte und weiterer, im Leseraum einsehbarer Dokumente vor. 8. Über welche Annexe und zu welchen Kapiteln des geplanten TTIP-Abkom- mens wird nach Kenntnis der Bundesregierung noch über den Umfang des Annexes oder des Kapitels bzw. über den allgemeinen Regelungsgehalt oder Regelungsumfang verhandelt (bitte einzeln auflisten)? Für das regulatorische Kapitel werden derzeit noch Regelungsgehalt und -umfang der sog. Sektorannexe diskutiert, für die im Abkommen besondere Regelungen getroffen werden sollen. Die Europäische Kommission hat bislang für Arzneimit- tel einen konkreten Textvorschlag eingebracht, in den übrigen acht diskutierten Sektoren (Automobil, Maschinenbau, Medizinprodukte, Chemie, Textilien, Kos- metika, Pestizide, Informations- und Kommunikationstechnologie) stehen Text- vorschläge noch aus. 9. Welche Annexe zu welchen Kapiteln liegen bereits als konsolidierte Doku- mente im Leseraum aus (bitte einzeln auflisten)? Bislang liegen noch zu keinem Annex konsolidierte Texte im Leseraum aus. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden konsolidierten Text zum Kapitel zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS)? 11. Enthält der vorliegende konsolidierte Text zum SPS-Kapitel Passagen, wel- chen die Bundesregierung nicht zustimmen würde?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/8544 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entweder in den bislang bekann- ten Texten der Europäischen Kommission oder in den Texten der USA zum SPS-Kapitel Vorschläge, die nicht die Zustimmung der Bundesregierung fin- den würden? Die Fragen 10, 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der vorliegende konsolidierte Text zum SPS-Kapitel stellt die Zusammenstellung der einschlägigen Textvorschläge und Positionen beider Verhandlungspartner dar und spiegelt damit auch die entsprechende, mit den EU-Mitgliedstaaten abge- stimmte Position der Europäischen Union wieder, wie sie in den Verhandlungen vorgetragen und vertreten wird. Derzeit enthält der Text die gegenseitig erhobe- nen Forderungen und muss im weiteren Verlauf der Verhandlungen zu einem für beide Seiten kompromissfähigen Kapitel entwickelt werden. Entsprechend dem von den EU-Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission erteilten Verhandlungsmandat und der klaren Vorgabe des Europäischen Parla- ments in seiner Entschließung zu den TTIP-Verhandlungen vom 8. Juli 2015 wird die EU hierbei keine Absenkung der eigenen Schutzstandards akzeptieren. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden konsolidierten Text zum Kapitel zur regulatorischen Kooperation? 14. Enthält der vorliegende konsolidierte Text zum Kapitel zur regulatorischen Kooperation Passagen, welchen die Bundesregierung nicht zustimmen würde? 15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entweder in den bislang bekann- ten Texten der Europäischen Kommission oder in den Texten der USA zur regulatorischen Kooperation Vorschläge, die nicht die Zustimmung der Bun- desregierung finden würden? Die Fragen 13, 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung ist es zu begrüßen, dass es im Bereich der regu- latorischen Kooperation nach den Angaben der Europäischen Kommission Ver- handlungsfortschritte gegeben hat. Die Europäische Kommission hat zwei über- arbeitete Textvorschläge für getrennte Kapitel zu regulatorischer Zusammenar- beit und zu besserer Rechtsetzung („Good Regulatory Practices“) in die Verhand- lungen eingebracht, die nunmehr in zwei neuen konsolidierten Kapiteltexten auf- genommen und nach der 13. Verhandlungsrunde an die EU-Mitgliedstaaten über- mittelt wurden. Die überarbeiteten EU-Textvorschläge enthalten aus Sicht der Bundesregierung wichtige Klarstellungen, wonach regulatorische Kooperation hohe Schutzstan- dards für Gemeinwohlinteressen fördern und keinesfalls zum Abbau von Schutz- standards führen darf, Regulierungsautonomie und EU-interne Regulierungsver- fahren unberührt bleiben müssen und regulatorische Kooperation nicht zu Verzö- gerungen in der Regulierung führen darf. Die Texte enthalten zudem Verweise auf die jeweils geltenden grundlegenden Rechtsprinzipien, einschließlich im Be- reich der Risikobewertung und -bewältigung, was auf europäischer Seite das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip umfasst.",
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"content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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