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            "content": "Drucksache 19/5519                                   –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Angaben unterschätzen die tatsächliche Förderhöhe deutlich, da nicht für alle (Förder-)Programme (u. a. Europäische Struktur- und Investitionsfonds) eine re- gionale Aufteilung verfügbar ist. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. 2.   Mit welchem Mittelabfluss ist in diesen Programmen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu rechnen? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung darüber vor, welcher Mittelabfluss aus den relevanten Programmen in den kommenden zehn Jahren erfolgen wird. Aufgrund des deutlich kürzeren Zeithorizonts der Finanzplanung ist eine belast- bare Vorhersage des Mittelabflusses über einen Zeitraum von zehn Jahren für viele (Förder-)Programme nicht möglich. Auch hängen die zukünftig erwartbaren Mittel von der Entwicklung des Bedarfs und Anpassungen der Förderlandschaf- ten ab. 3.   Welche Bundeseinrichtungen sind für die Abwicklung dieser Fördermittel verantwortlich, und inwieweit gibt es dabei bereits eine Koordination? Bei der Durchführung der Förderprogramme (und damit der Abwicklung der För- dermittel) wird die Bundesregierung von verschiedenen Durchführern (z. B. Pro- jektträgern) unterstützt. Teilweise sind auch nachgeordnete Behörden mit der Ab- wicklung von Förderprogrammen betraut. Eine Auflistung aller Einrichtungen ist der Bundesregierung nicht möglich, da viele Förderprogramme keine regionale sondern eine bundesweite Ausrichtung haben und nur indirekt die Braunkohlere- viere ansprechen. Eine Koordination zwischen den Durchführern findet auf der Ebene der Abwicklung der Programme in der Regel nicht statt. Darüber hinaus sind auch die Ressorts teilweise selbst für die Abwicklung von Förderprogrammen verantwortlich. Eine Koordinierung erfolgt im Ressortprin- zip. Die Durchführung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie der „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung über- nimmt hierbei u. a. Koordinierungsaufgaben. 4.   Wie ist derzeit die Verzahnung der Fördermittelvergabe durch das Bundes- modellvorhaben „Unternehmen Revier“ mit der bestehenden Regionalförde- rung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirt- schaftsstruktur“ (GWR) wie auch die Innovations- und Technologieförde- rung des Bundes organisiert? Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirt- schaftsstruktur“ (GWR) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbe- werbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbe- werbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. „Unterneh- men Revier“ ermöglicht jenseits der bewährten (GRW-)Förderung neue Maßnah- men und eine Entwicklung „von unten“. Grundgedanke ist, dass die Regionen eigenständig Ideen- und Projektwettbewerbe ausrichten, um so Projekte auszu- wählen, die für die Region selbst, aber auch für andere Reviere Modellcharakter haben können. Im Rahmen der Antragsbearbeitung zu „Unternehmen Revier“ soll auch geprüft werden, ob für die Durchführung andere Förderprogramme bessere Unterstützung leisten können. Die für die Durchführung der GRW zuständigen",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               –3–                               Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stellen bei den Bundesländern sind eng in den Prozess zum Programm „Unter- nehmen Revier“ einbezogen. Das Programm „Unternehmen Revier“ soll auch die bestehenden Programme zur Innovations- und Technologieförderung ergänzen und kreative Prozesse in den Braunkohleregionen anregen und unterstützen. Die Förderung eines innovativen Mittelstands ist ein entscheidendes Kriterium für die weitere Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Ziel dieser För- derung ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovati- onskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produkt- entwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Kernbereiche der Innovations- und Technologie- förderung sind u. a. die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien, die Digitalisierung der Wirtschaft, die Mikroelektronik sowie die Luftfahrtfor- schung. Die breit angelegte Förderung durch die Bundesregierung ist offen und kann je nach regionalen Bedürfnissen auch von den Braunkohlerevieren in An- spruch genommen werden. Sie wird ergänzt durch die regionenorientierte Inno- vationsförderung, die sich dediziert an strukturschwache Regionen in Deutsch- land richtet. Das neue Förderkonzept „Innovation & Strukturwandel“ setzt an den endogenen Innovationspotenzialen einer Region an und stärkt ihre wissenschaft- lichen und wirtschaftlichen Kompetenzen. Davon profitieren potenziell auch die strukturschwachen Kohleregionen. 5.   Welche konkreten Projekte und Vorhaben werden derzeit mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruk- tur“ (GWR) gefördert? Wie wird dabei der Aufbau länder- und landkreisübergreifender Arbeits- strukturen in den Regionen gefördert? Eine aktuelle vollständige Aufstellung der derzeit geförderten Projekte und Vor- haben liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine Abfrage der Bundesregierung im August 2018 hat folgende Aufteilung der Bewilligungen (GRW- und EFRE-För- derung) im Zeitraum von 2013 bis 2017 auf die vier Braunkohlereviere ergeben: Fördermittel 2013-2017       Fördermittel 2013-2017       Fördermittel 2013-2017      Fördermittel 2013-2017 für Rheinisches Revier       für Lausitzer Revier (in     für Mitteldeutsches Re-     für Helmstedter Revier (in Mio. Euro)               Mio. Euro)                   vier (in Mio. Euro)         (in Mio. Euro) Bewilligte Mittel (GRW       Bewilligte Mittel (GRW       Bewilligte Mittel (GRW      Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich ge-         EFRE) im Bereich ge-         EFRE) im Bereich ge-        EFRE) im Bereich ge- werbliche Wirtschaft:        werbliche Wirtschaft:        werbliche Wirtschaft:       werbliche Wirtschaft: 17,2                         325                          245,4                       21,8 Bewilligte Mittel (GRW       Bewilligte Mittel (GRW       Bewilligte Mittel (GRW      Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich Infra-      EFRE) im Bereich Infra-      EFRE) im Bereich Infra-     EFRE) im Bereich Infra- struktur:                    struktur:                    struktur:                   struktur: 0,79                         71                           85,5                        0 Die Durchführung der GRW liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Sie wählen die förderwürdigen Vorhaben aus, erteilen in eigener Zuständigkeit die Bewilligungsbescheide und kontrollieren die Einhaltung der Förderbestim- mungen durch die Zuwendungsempfänger. In diesem Rahmen veröffentlichen die Länder auf einer Website gemäß Artikel 9 Allgemeine Gruppenfreistellungsver- ordnung Informationen auch über GRW-geförderte Investitionsvorhaben.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –5–                               Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   Wie viele Arbeitsplätze sind in den einzelnen Regionen nach Kenntnis der Bundesregierung noch direkt von der Braunkohlenutzung abhängig, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 verändert (bitte nach Region auf- schlüsseln)? Die Braunkohlewirtschaft (Tagebau und Kraftwerke) ist vollständig auf die vier Braunkohleregionen konzentriert. Laut eines Gutachtens des RWI (vgl. Antwort zu Frage 7) wies sie Ende 2016 insgesamt 19 852 direkt Beschäftigte auf. Hinzu kommen in den vier Regionen knapp 12 000 Arbeitsplätze, die indirekt von der Braunkohle abhängen (Vorleistungen, Dienstleister etc.) oder durch Einkom- menseffekte induziert werden. Direkte, indirekte und induzierte Beschäftigungseffekte im deutschen Braunkohlesektor Daten für das Jahr 2016 Direkt                        Indirekt und induziert                     insgesamt (durch Vorleistungen, Löhne und Gehälter, Investitionen) Lausitzer Revier             8.278                                  4.967                              13.245 Rheinisches Revier            8.961                                 5.376                              14.338 Mitteldeutsches Revier        2.414                                 1.448                               3.862 Helmstedter Revier            199                                      120                              329 Reviere insgesamt            19.852                                 11.911                             31.774 Deutschland                  19.852                                 35.734                             55.586 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi Die Anzahl der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor hat sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Anzahl der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor 2000          2005        2010         2016 Lausitzer Revier                      7.081        8.881       8.049         8.278 Rheinisches Revier                    10.430       11.105      11.606        8.961 Mitteldeutsches Revier                2.996         2.642      2.508         2.414 Helmstedter Revier                     703          665         541           199 Reviere insgesamt                     21.210       23.293      22.704        19.852 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi 9.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Braunkoh- learbeitsplätze an der Gesamtzahl von Erwerbstätigen in der jeweiligen Re- gion, und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2000 verändert? Nach Berechnungen des RWI hat die Braunkohlewirtschaft in der Lausitz und im Rheinischen Revier die größten Beschäftigungseffekte. Der Anteil der direkt in der Braunkohle Beschäftigten an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt dort bei 2 Prozent bzw. 1,1 Prozent. Im Mitteldeutschen Re- vier liegt der Anteil bei 0,3 Prozent, im Helmstedter Revier bei 0,1 Prozent. Für die Aufschlüsselung des Anteils der Beschäftigten liegen der Bundesregie- rung die Zahlen für die Jahre 2005 und 2016 vor.",
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            "content": "Drucksache 19/5519                                        –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anteil der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor an den sozialpflichtig Beschäftigten in Prozent 2005       2016          Veränderung p.a. Lausitzer Revier                       2,48       2,03                 -1,7 Rheinisches Revier                     1,71       1,13                 -3,6 Mitteldeutsches Revier                 0,44       0,32                 -2,8 Helmstedter Revier                     0,31       0,07                -12,7 Reviere insgesamt                      1,28       0,88                 -3,2 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi 10.   Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zum Aufbau einer Infrastruk- tur zur Erzeugung von Synthesegasen aus Ökostrom („Power-to-X“) vor, und welche Schlüsse zieht sie hieraus für die künftige Rolle dieses Sektors für die betroffenen Regionen? Es existieren diverse Untersuchungen zur zukünftigen Rolle von synthetischen Brennstoffen im Rahmen der Energiewende. Darin unterscheidet sich die Rolle von synthetischen Brennstoffen teilweise erheblich. Wesentliche Einflussfakto- ren sind neben dem klimapolitischen Ambitionsniveau unter anderem die ge- wählte Methodik, das Szenariodesign sowie Annahmen zu diversen Parametern wie Technologiekosten, Brennstoffpreisen, Biomassepotenziale etc. In Abhän- gigkeit der Bedeutung synthetischer Brennstoffe im Rahmen der Energiewende kann sich auch die Bedeutung von synthetischen Brennstoffen in den vom Koh- leausstieg betroffenen Regionen unterscheiden. Grundsätzlich kann die Erzeu- gung synthetischer Brennstoffe jedoch einen relevanten Beitrag zum Struktur- wandel in den betroffenen Regionen leisten. 11.   Identifiziert die Bundesregierung bereits heute vor Ort bestehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleis- tungen, an die man beim Strukturwandel sinnvollerweise anknüpfen kann? Wenn ja, welche sind das konkret, und welche in den Regionen vorhandenen Branchen stehen dabei aus Sicht der Bundesregierung im Fokus? Der Bundesregierung liegt keine vollständige Aufstellung über heute vor Ort be- stehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleistungen, an die man beim Strukturwandel anknüpfen kann, vor. Die im Auftrag des BMWi von der Prognos AG erstellte Metastudie „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“ stellt relevante Handlungsfelder zusammen und bewertet Handlungsansätze, Instrumente und Projektideen, mit denen betroffene Regionen den Strukturwandel gestalten. Hieraus können sich mögliche Anknüpfungspunkte für den Strukturwandel in den genannten Themenfeldern ergeben (siehe hierzu www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-prognos- zukuenftige-handlungsfelder-foerderung-von-massnahmen-zur-strukturanpassung- in-braunkohleregionen.html). Die Auswahl von Anknüpfungspunkten zur Gestaltung des Strukturwandels ist auch Gegenstand der Arbeiten der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Den Ergebnissen der Kommission möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –7–                                Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   Ist es rechtlich möglich, dass der Bund zur Unterstützung des Strukturwan- dels der Braunkohleregionen finanzschwachen Kommunen (Haushaltssiche- rungskonzepte) Hilfen gewährt, die als Eigenanteil in den bestehenden För- derprogrammen genutzt werden können? Falls nein, welche Rechtsgrundlage müsste dazu geändert werden? Unmittelbare Zuweisungen des Bundes an die Kommunen sind nach dem Grund- gesetz grundsätzlich nicht möglich. Soweit es sich bei den Förderprogrammen um Finanzhilfen gemäß Artikel 104b GG oder wie bei der GRW um eine Ge- meinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91a GG handelt, ist ferner ein eigener Finan- zierungsanteil der Länder (einschließlich ihrer Kommunen) zwingend – der Bund darf insoweit nicht 100 Prozent der Kosten tragen (vgl. Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 GG „Finanzhilfen“ und Artikel 91a Absatz 3 Satz 1 GG). 13.   Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente (analog zum Auslaufen des deutschen Steinkohlenbergbaus) stehen zur Abfederung von Anpassungs- maßnahmen im Bereich der Beschäftigten zur Verfügung? Zur Abfederung von Anpassungsmaßnahmen im Bereich Braunkohle steht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gesamte arbeitsmarktpoli- tische Instrumentarium des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Ver- fügung. Besonders hinzuweisen ist dabei auf die Instrumente und Maßnahmen der Beratung, beruflichen Weiterbildung und Transferleistungen nach dem Drit- ten Kapitel „Aktive Arbeitsförderung“ zur Integration in Beschäftigung. 14.   Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung für vom Strukturwandel betroffene Regionen vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf Erfolgsfaktoren für den anstehenden Strukturwandel in den Braunkoh- lerevieren? Strukturwandel in den Regionen vollzieht sich in der Regel unterschiedlich. Ur- sache sind individuelle strukturpolitische Ausgangslagen der vom Strukturwan- del betroffenen Regionen. Die im Auftrag der Bundesregierung von der Prognos AG erstellte Metastudie „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maß- nahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“ gibt eine Übersicht über mögliche Anknüpfungspunkte in den Braunkohlerevieren (siehe hierzu www.bmwi. de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-prognos-zukuenftige- handlungsfelder-foerderung-von-massnahmen-zur-strukturanpassung-in- braunkohleregionen.html). Bestehende Stärken in bestimmten Wirtschaftszwei- gen oder auf bestimmten Forschungsgebieten der jeweiligen Region können als Anknüpfungspunkt für erfolgreiche strukturpolitische Maßnahmen genutzt wer- den. Das Gutachten „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“ des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie analysiert im Auftrag der Bundesregierung internationale Er- fahrungen zum Strukturwandel (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Wirtschaft/abschlussbericht-fraunhofer-erfahrungen-strukturwandel.html). Die betrachteten Best-Practice-Ansätze zeigen unterschiedliche Wege auf, wie vor- handene Kompetenzen eingesetzt werden können, um den Strukturwandel zu ge- stalten.",
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            "content": "Drucksache 19/5519                                      –8–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15.   Welche Infrastrukturmaßnahmen des Bundes (einschließlich der digitalen Infrastruktur) sind bereits jetzt in den nächsten zehn Jahren in den Revieren geplant? Der Ausbau flächendeckender, gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen bis 2025 für alle deutschen Haushalte und Unternehmen ist Zielsetzung des Koalitionsver- trages. Der Ausbau der Netze liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingun- gen nicht erfolgt, unterstützt der Bund diesen im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau. Hierdurch werden auch in der Braunkohleregion gi- gabitfähige Breitbandinfrastrukturen bereitgestellt. Die Vergabe von Fördermit- teln im Rahmen des Bundesprogramms richtet sich sachgemäß nach den örtlichen Bedingungen und Bedarfen. Im Folgenden sind die Maßnahmen an den Verkehrswegen des Bundes darge- stellt, die in den Bundesverkehrswegeplan mit Zielhorizont 2030 in den Vordring- lichen Bedarf (VB) eingestellt worden sind. Hiervon befinden sich Projekte be- reits in der Umsetzung. Bei der Schiene wurden einige Projekte in die Dringlichkeitskategorie Potenziel- ler Bedarf (PB) eingeordnet (kursiv dargestellt und grau hinterlegt). Diese können in den VB aufsteigen, wenn eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Der Deutsche Bundestag wird nach Abschluss der Untersuchungen über die Ergeb- nisse unterrichtet. Das ist für Anfang November 2018 vorgesehen. Infrastrukturmaßnahme                                                                   Dringlichkeit   Ausbauziel Rheinisches Revier Bundesfernstraßen A 1, AS Gleuel - AK Köln-W                                                              VB-E            E6 A 1, AS Lommersdorf (L 115z) - AS Blankenheim (B 51)                                    VB              N4 A 1, AS Adenau (L10) - AS Lommersdorf (L115z)                                           VB              N4 A 1, AS Hürth - AS Gleuel                                                               VB-E            E6 A 1, AD Erfttal - AS Hürth                                                              VB-E            E6 A 52, AK Mönchengladbach (A 61) - AK Neersen (A 44)                                     VB-E            E6 A 57, AK Meerbusch (A 44) - AS Krefeld-Oppum                                            VB-E            E6 A 57, AK Köln-N (A 1) - AS Dormagen                                                     VB-E            E6 A 57, AK Kaarst                                                                         VB-E            KN A 57, AS Dormagen - AD Neuss-S (A 46)                                                   VB-E            E6 A 61, AK Meckenheim - AK Bliesheim                                                      VB              E6 B 51, OU Köln/Meschenich                                                                VB              N3 B 56, Jülich - AS Düren (A 4)                                                           VB              E4 B 56, O-OU Düren                                                                        FD              N2 B 56, OU Vettweiss/Soller                                                               FD              N2 B 56, Gangelt - Heinsberg                                                               FD              N2 B 57, OU Baal                                                                           VB              N2 B 57, OU Gereonsweiler                                                                  VB              N2 B 59, OU Allrath                                                                        VB              N2",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode        –9–                      Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturmaßnahme                                            Dringlichkeit   Ausbauziel B 59, OU Sinsteden                                               VB              N2 B 221, Geilenkirchen - AS Heinsberg (A 46)                       VB              E4 B 221, OU Scherpenseel                                           VB              N2 B 221, OU Wassenberg                                             FD              N2 B 221, OU Unterbruch                                             VB              N2 B 264, OU Golzheim                                               VB              N2 B 265, OU Mechernich/Roggendorf -                                VB              N2 B 265, OU Hermülheim - Köln-Militärring                          FD              E4 B 265, OU Hürth/Hermülheim                                       FD              N4 B 265, OU Liblar - OU Hermülheim                                 VB              E4 B 399, N-OU Düren, 3 BA (Ostabschnitt)                           VB              N4 B 399, Mittelabschnitt (Stadt Düren)                             VB              N2 B 399, N-OU Düren, 1 BA (Westabschnitt)                          VB              N2 B 477, OU Rommerskirchen/Butzheim - und Frixheim                 VB              N2 Bundesschienenwege ABS Köln - Aachen                                                PB ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen   PB ABS Rheydter Kurve                                               PB Bundeswasserstraßen Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg                                VB Mitteldeutsches Revier Bundesfernstraßen A 14, AS Leipzig-O - AD Parthenaue                               FD              E6 A 72, Borna-Nord - AD A 38/A 72                                  FD              E 4+N 4 A 143, AS Halle/Neustadt - AD Halle-N                            FD              N4 B 2, OU Hohenossig                                               VB              N2 B 2, OU Wellaune                                                 VB              N2 B 2, OU Groitzsch/Audigast                                       VB              N2 B 6, OU Bruckdorf                                                VB              N2 B 6n, OU Bernburg - A 9                                          FD              N 2/4 B 6n, AS B 6n (A 9) - B 184                                      VB              N4 B 7/B 180, Altenburg-West (B 180)                                VB              N2 B 7/B 180, Altenburg - Rositz                                    VB              N2 B 7/B 180, Altenburg - Lgr. TH/SN                                VB              N2",
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            "content": "Drucksache 19/5519                           – 10 –           Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturmaßnahme                                                Dringlichkeit    Ausbauziel B 7/B 180, Verlegung n Frohburg                                      VB               N2 B 80, OU Aseleben                                                    VB               N 2+N 4 B 87, OU Weißenfels (Südtangente)                                    VB               N2 B 87, OU Naumburg                                                    VB               N2 B 87, OU Bad Kösen                                                   VB               N2 B 87, OU Taugwitz/ OU Poppel - OU Gernstedt                          VB               N2 B 91, OU Theißen                                                     FD               N2 B 97, OU Eckartsberga                                                VB               N2 B 107, OU Grimma - (3. BA)                                           FD               N2 B 169, AS Döbeln-Nord (A 14) - Salbitz                               VB               N3 B 169, Salbitz - B 6                                                 VB               N3 B 180, OU Aschersleben/Süd - Quenstedt                               VB               N2 B 181, Neu-/Ausbau w Leipzig                                         VB               N 4+E 4 B 183, OU Prosigk                                                    VB               N2 B 186, Verlegung westl. Markranstädt                                 VB               N2 Bundesschienenwege ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig / Dresden             FD ABS Weimar - Gera - Gößnitz                                          PB ABS Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord)          VB-E ABS Lehrte / Hameln - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau              PB Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle / Leipzig, Magdeburg)                                                  FD ABS Leipzig - Chemnitz                                               PB Revier Helmstedt Bundesfernstraßen B 4, AS Braunschweig-Wenden - s Meine                                VB               E4 B 79, OU Wolfenbüttel                                                VB               N2 B 214, OU BS-Watenbüttel                                             VB               N4 Bundesschienenwege ABS Hannover - Berlin                                                VB ABS Lehrte / Hameln - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau              PB Revier Lausitz Bundesfernstraßen B 87, OU Duben                                                       VB               N2",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode          – 11 –        Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturmaßnahme                                   Dringlichkeit   Ausbauziel B 96, OU Hoyerswerda                                    FD              N2 B 97, OU Ottendorf-Okrilla mit AS                       VB              N2 B 97, OU Groß Oßnig                                     VB              N2 B 97, OU Cottbus - (A 15 - B 168)                       FD              N3 B 101, OU Elsterwerda                                   VB              N2 B 112, OU Forst                                         VB              N2 B 115, OU Krauschwitz                                   VB              N2 B 156, OU Malschwitz/Niedergurig                        VB              N2 B 169, OU Elsterwerda                                   VB              N2 B 169, OU Plessa                                        VB              N2 B 169, OU Schwarzheide-Ost                              VB              N 2/3 B 169, OU Allmosen                                      VB              N3 B 169, OU Lindchen                                      VB              N3 B 169, OU Neupetershain Nord                            VB              N3 B 169, OU Klein Oßnig - und OU Annahof/Klein Gaglow     VB              N3 B 178, Nostitz - A 4                                    FD              N3 B 178, Zittau - Niederoderwitz                          FD              N3 B 183, OU Bad Liebenwerda                               FD              N2 Bundesschienenwege ABS Dresden - Görlitz - Grenze D/PL                     PB ABS Berlin - Dresden (1. u. 2. Baustufe)                FD ABS Cottbus - Görlitz                                   PB ABS Cottbus - Forst (Lausitz) - Grenze D/PL (- Zary)    PB Legende Fest disponiert                                         FD Vordringlicher Bedarf                                   VB Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung                VB-E Potenzieller Bedarf                                     PB Neubau x Fahrstreifen                                   Nx Erweiterung auf x Fahrstreifen                          Ex Knoten                                                  KN",
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            "content": "Drucksache 19/5519                                   – 12 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16.   Welche Bundesbehörden sowie andere Bundeseinrichtungen sollen nach ak- tuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verla- gert werden, und welche davon könnten in den Braunkohlereviere angesie- delt werden, und falls ja, wo? Die Bundesregierung hat eine vergleichbare Frage der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im August 2018 beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung haben sich seit diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Änderun- gen ergeben. Im Folgenden ist die Antwort der Bundesregierung an die Kommis- sion „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aufgeführt. Eine Aktuali- sierung erfolgte bei dem inzwischen errichteten Fernstraßen-Bundesamt. Grundsätzlich sollte bei allen Entscheidungen über zukünftige Ansiedlungen von Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen und sonstigen Institutionen geprüft werden, ob ein Standort in den Braunkohleregionen in Betracht kommt. Bei fol- genden konkreten Vorhaben sind die Braunkohleregionen bereits berücksichtigt bzw. werden sie als potenzielle Standorte geprüft: Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) Das Standortkonzept der IGA, welche als Gesellschaft des Bundes gegründet werden soll, sieht die Schaf- fung folgender Niederlassungen bzw. Außenstellen in den vier Braunkohlerevieren vor (Stand 1. Juni 2018): Rheinisches Revier: - Temporäre Außenstelle Euskirchen - Unmittelbar angrenzend an das Rheinische Revier: Niederlassung Krefeld Mitteldeutsches Revier - Niederlassung Ost in Halle/Saale Revier Lausitz - Dauerhafte Außenstelle Cottbus Revier Helmstedt - Temporäre Außenstelle Wolfenbüttel Hinweis: Es handelt sich dabei um Standorte, die derzeit bereits durch die Landesstraßenbauverwaltungen der Länder genutzt werden. Dazu kommen in den genannten Revieren zum Teil „Autobahnmeistereien“ und „Leitzentralen und Fernmeldemeistereien“, die entlang der Autobahnen bereits bestehen und ab dem 1. Ja- nuar 2021 den Niederlassungen bzw. Außenstellen der IGA zugeordnet werden sollen. Fernstraßen-Bundesamt Die Zentrale des Fernstraßen-Bundesamtes ist seit dem 1. Oktober in Leipzig (Mitteldeutsches Revier) er- richtet. Luftfahrt-Bundesamt In den nächsten zehn Jahren ist die bauliche Erweiterung und personelle Aufstockung des Luftfahrt-Bundes- amts in Braunschweig (Revier Helmstedt) geplant. Sämtliche Planstellen (dann über 1000) sollen zukünftig an einem Standort untergebracht werden. Zurzeit sind die 875 Beschäftigten an mehreren Standorten inner- halb der Stadt verteilt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             – 13 –                            Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zollverwaltung Bereits jetzt verfügt die Zollverwaltung als Flächenverwaltung in der Nähe zu allen Kreisen der Braunkohle- regionen über Zollämter oder Einheiten von Hauptzollämtern. Zusätzlich kommen für derzeit geplante Vor- haben Braunkohleregionen Ihrer Auflistung als Standorte in Frage. Derzeit befindet sich ein Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung im Abstim- mungsprozess. Demnach sind unter anderem der Großraum Köln/Bonn sowie der Großraum Leipzig als zu- künftige Standorte der Lehre vorgesehen. Die Anfrage entsprechend würde es sich dabei um Neuschaffungen im Rheinischen und Mitteldeutschen Revier handeln. Insbesondere der Raum Leipzig soll bereits kurzfristig (ab August 2019) als neuer Standort für die Ausbil- dung dienen. Die derzeitige Planung sieht in den Großräumen Leipzig und Köln/Bonn jeweils 11 Lehrsäle, 275 Unterkünfte und 32 Lehrende vor. Neben den Standorten für die Aus- und Fortbildung, werden sog. Einsatztrainingszentren für die Zollverwal- tung neu errichtet. Folgende (hier relevante) Regionen sind dafür vorgesehen: Berlin/Brandenburg, NRW Nord, NRW Süd sowie Dresden/Erfurt/Leipzig. Des Weiteren läuft ein Erkundungsverfahren für die Neuunterbringung der Financial Intelligence Unit (FIU) im Großraum Köln/Bonn, also ebenfalls dem Rheinischen Revier. Nach räumlicher und personeller Aufsto- ckung werden hier insg. 475 Arbeitsplätze eingerichtet. Es wird angestrebt, alle hier genannten Bauvorhaben innerhalb der nächsten 10 Jahre abgeschlossen zu ha- ben. Leider kann zum jetzigen Zeitpunkt weder eine genauere Zeitplanung noch eine Eingrenzung auf ge- wisse Landkreise erfolgen. Bezüglich der anderer Landkreise der Braunkohleregionen sind derzeit keine Neuschaffung, Erweiterung oder Verlagerung von Dienststellen geplant. Gründung eines neuen DLR-Institut für Speichertechnologien in Cottbus Bereitstellung leistungsfähiger Forschungsinfrastruktur für die strukturschwache Region, Bildung von Inno- vationsclustern. Förderung in Höhe von 5 bis 10 Mio. Euro pro Jahr je nach Institutsgröße und Investitionen (ab 2019). Erfahrung aus anderen Institutsgründungen: Innovationscluster sind Keimzeile für weitere strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung (z. B. Ansiedlung von KMU). Sollte die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Standorte eröffnen oder verlagern, wird die Ansied- lung in einem der Braunkohlereviere geprüft. In allen Landkreisen der Braunkohlereviere hält das THW bereits Einheiten in 33 ehrenamtlich getragenen THW-Ortsverbänden vor. Darüber hinaus verfügt das THW in den Braunkohlerevieren über fünf hauptamtliche Regionalstellen. Derzeit sind in Braunkohleregionen aktuell keine neuen THW-Standorte oder Erweiterungen bestehender Standorte geplant. Die Dislozierung von Dienststellen der Bundespolizei erfolgt aus polizeifachlichen Erwägungen. Zur Frage möglicher neuer Standorte im Rahmen des personellen Aufwuchses der Bundespolizei kann nicht vor Anfang 2019 eine Aussage getroffen werden.",
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            "content": "Drucksache 19/5519                                   – 14 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aufstellung und Errichtung von Bundeswehrdienststellen und Stationierungsentscheidungen Mit dem „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr\" vom 13. Juli 2016 sind die sicherheitspolitischen Vorgaben für den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr der Zukunft festge- legt worden. In den vergangenen zwei Jahren wurden hieraus die für die Auftragserfüllung notwendigen kon- zeptionellen Dokumente, wie z.B. die Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018 und das Fähigkeitspro- fil der Bundeswehr 2018 abgeleitet. Die Konzeption der Bundeswehr bildet dabei als langfristige Grundsatzweisung das Dachdokument der mili- tärischen Verteidigung Deutschlands. Sie macht die strategisch-konzeptionellen Vorgaben für die weitere Ausgestaltung der erforderlichen zivilen und militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr. Mit dem Fähigkeits- profil der Bundeswehr 2018 werden die qualitativen Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr aufgenom- men und auf einer Zeitachse mit quantitativen Festlegungen ergänzt. Es entsteht ein Fähigkeitssoll mit der Vorgabe seiner Zielerreichung über den Einstieg 2018 und die Zwischenschritte Ende 2027 und Ende 2031. Beginnend mit der Festlegung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr als Soll-Vorgabe bis 2031, sind die Pla- nungen für die strukturelle Umsetzung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr aufzunehmen. Das bedeutet, dass ab jetzt auch erste Überlegungen beginnen, in welcher Form die Organisation der Bundeswehr ggf. an- zupassen wäre. Inhaltliche Ableitungen zu konkreten Aufstellungen und Errichtungen von Bundeswehr- dienststellen und Stationierungsentscheidungen in Folge dieser konzeptionellen Planungen sind derzeit je- doch noch nicht absehbar. Aktuelle Planungen zur Einrichtung von Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr folgen hinsichtlich ihrer Stationierungsentscheidungen bereits vorhandenen Strukturen, auf denen sie strukturell aufbauen wie z. B. die geplante Waffenschule der Luftwaffe in Rostock Laage oder das NATO Joint Support and Enabling Command in Ulm. Die Standortentscheidung für die gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern auf- zubauende Agentur für Innovation in der Cybersicherheit erfolgt in Kürze. 17.   Welche Landesbehörden sowie andere Einrichtungen der Länder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verlagert werden, und welche davon sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Braunkohlerevieren angesiedelt werden, und falls ja, wo? Die Länder haben im Einzelfall Aussagen hierzu im Rahmen der Arbeit der Kom- mission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gemacht. Die Kommis- sion arbeitet jedoch unabhängig von der Bundesregierung und tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Eine systematische Übersicht liegt der Bundesregierung nicht vor. 18.   Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen sicherzustellen, dass die Braunkohlereviere eine hohe Abdeckung erhalten? Wenn ja durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben, und wenn nein, warum nicht? Die Vergabebedingungen für die in 2019 anstehende Versteigerung der 5G-Fre- quenzen werden von der Bundesnetzagentur erarbeitet. Dabei will die Bundes- netzagentur einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in ganz Deutschland ermöglichen. Zugleich soll die Frequenzvergabe dazu beitragen, die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten in der Fläche weiter zu ver- bessern. Dabei finden die weißen Flecken in den Braunkohlerevieren ebenso große Beachtung wie alle bislang noch unterversorgten Gebiete in Stadt und Land.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 15 –                              Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19.   Geht die Bundesregierung davon aus, dass der flächendeckende Ausbau des „schnellen Internets“ bis 2025 auch in den Braunkohleregionen realisiert wird, und falls nein, warum nicht bzw. bis wann? Ziel der Bundesregierung ist ein flächendeckender Ausbau mit Gigabitnetzen bis 2025. 20.   Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Ausbau von Ver- kehrsprojekten, etwa der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Cottbus–Ber- lin oder den Ausbau bzw. die Elektrifizierung der Strecken Cottbus–Zittau und Cottbus–Forst–Polen zu beschleunigen, und wird sie von diesen Ge- brauch machen? Grundlage für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind die auf Ba- sis des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom Deutschen Bundestag beschlosse- nen drei Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserwege. Die Projekte werden entsprechend dem Planungsstand realisiert. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich hat die Bundesregierung im Juli 2018 einen Gesetzentwurf vor- gelegt. Das Gesetz soll möglichst noch im laufenden Jahr verabschiedet werden. 21.   Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von Innovationszentren bei der Ansiedlung von Firmen, und welche Fördermöglichkeiten können für die Schaffung solcher Zentren genutzt werden? Die Bundesregierung bewertet die Wirkung von Technologie- und Gründerzen- tren (TGZ) positiv. Sie tragen seit den 1980er Jahren entscheidend dazu bei, die deutsche Innovationstätigkeit zu erhöhen und Gründungen zu erleichtern. TGZ helfen jungen und innovativen Unternehmen in den schwierigen Anfangsjahren mit Erfahrungen, Kontakten und Know-how. Die Finanzierung von Innovations-, Technologie- und Gründerzentren erfolgt vor allem auf Ebene der Bundesländer und Kommunen, aber auch aus der Wirtschaft, z.B. über die Kammern. Der Bund kann sich in strukturschwachen Regionen über die GRW an Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung be- teiligen. Über die GRW wurden bundesweit seit 1991 in 413 Fällen TGZ geför- dert. Die Höhe der seit 1991 bewilligten GRW-Mittel beträgt 2,164 Mrd. Euro. Das dadurch angeregte Ausgabevolumen liegt bei 3,191 Mrd. Euro. Im letzten Jahr wurden die GRW-Fördermöglichkeiten noch ausgeweitet: Nun können auch offene Werkstätten für angehende Unternehmen, z. B. sogenannte „Maker Spaces“ für innovative und kreative Ideen und Geschäftskonzepte, mit GRW-Mitteln gefördert werden. 22.   Will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass über die Landesregierung und Unternehmen hinaus auch Kommunen und die Zivilgesellschaft vor Ort bei der Entwicklung von Projekten sowie der Entscheidung über die Reali- sierung und Förderung beteiligt werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen bzw. Einrichtungen soll dies erreicht werden? Die Bundesregierung hat bereits bei der Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darauf geachtet, dass Mitglieder verschiede- ner (zivil-)gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessensgruppen vertreten sind. So sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungs-",
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            "content": "Drucksache 19/5519                                   – 16 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. organisationen Mitglieder der Kommission, darunter Vertreterinnen und Vertre- ter von Umweltverbänden, Bürger- und Regionalinitiativen sowie die Bürger- meisterin einer betroffenen Stadt. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass in allen vier deutschen Braunkohleregionen bereits ein breiter gesellschaftlicher Dialog über den Struk- turwandel stattfindet. Zivilgesellschaftliche Organisationen ergreifen bereits in vielen Fällen die Initiative für die Zukunft ihrer Region, ob im Bereich Umwelt, Soziales, Kunst und Kultur oder regionales Brauchtum. Die Bundesregierung be- grüßt dieses bürgerschaftliche Engagement und steht in vielfältigem Kontakt mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen. Strukturwandel ist immer ein Mehrebenen-Prozess, an dem sich alle Betroffenen beteiligen sollten, die Verantwortung für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwick- lung dieser Region übernehmen möchten. Auch das Programm „Unternehmen Revier“ sowie die Anwendung der GRW-Experimentierklausel sind Maßnahmen, um Bottom-up-Prozesse in den Regionen zu unterstützen. 23.   Wird die Bundesregierung hierbei auf die derzeit bestehenden Einrichtungen und Strukturen zurückgreifen, oder plant sie darüber hinaus, entsprechend der Empfehlungen des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregie- rung Globale Umweltveränderungen – www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/ wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/ wbgu_politikpapier_9.pdf) an sie auch eine professionelle europäische Agentur mit voranzubringen, die interessierten Regionen in der EU und dar- über hinaus sachkundige Beratung für die kurz- und langfristige Prozessge- staltung bietet? Ob und in welcher Form bei der Gestaltung des Strukturwandels auf derzeit be- stehende Einrichtungen und Strukturen zurückgegriffen werden sollte, ist Gegen- stand der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäf- tigung“. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. Ob und in welcher Ausgestaltung eine professionelle europäische Agentur per- spektivisch hierfür genutzt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt mangels konkreter Pläne nicht absehbar. 24.   Wie verhält sich die Bundesregierung zur Empfehlung des WBGU an sie, die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in „Dekarbonisierungsre- gionen“ nach Vorbild des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder auch bezogen auf Förderwettbewerbe für regionale Konsortien in den Bereichen Clusterentwicklung oder Lernende Regionen gezielt zu fördern (vgl. www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/ veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf)? Unter anderem mit den genannten Förderaktivitäten fördert die Bundesregierung bereits seit langem Kooperationen zum Wissens- und Technologietransfer zwi- schen Wissenschaft, Wirtschaft und regionalen Praxispartnern, um forschungsge- triebene, innovative Lösungsansätze für den Klimaschutz, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, den damit verbundenen Strukturwandel sowie allge- mein für strukturschwache Regionen in Deutschland zu entwickeln. Diese Förde- rung soll auch künftig fortgeführt und thematisch und strukturell kontinuierlich weiterentwickelt werden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 17 –                              Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25.   Gibt es innerhalb der Bundesregierung Planungen, wie langfristig funktions- fähige Strukturen zur Fördermittelvergabe geschaffen werden, die auch der zeitlichen Perspektive angemessen sind, und die der Strukturwandel erfor- dert? Die Schaffung langfristig funktionsfähiger Strukturen zur Fördermittelvergabe ist Gegenstand der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Be- schäftigung“. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. 26.   Welche Gremien, die den Strukturwandel planen sollen, wurden nach Kennt- nis der Bundesregierung in den einzelnen Braunkohleregionen bereits gebil- det, und wie ist deren Zusammensetzung? Eine Aufstellung der an dem Prozess beteiligten regionalen Gremien in den ein- zelnen Braunkohlerevieren liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Schaffung von landkreis- und länderübergreifenden Arbeitsstrukturen in den Regionen des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers und des Helmstedter Reviers wird mit Hilfe der sog. Experimentierklausel der GRW unterstützt, während in der Re- gion des Rheinischen Reviers entsprechende Arbeitsstrukturen bereits bestehen. Beispiele für solche Arbeitsstrukturen sind in der Lausitz die „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ und im Rheinischen Revier die „ZRR – Zukunftsagentur Rheini- sches Revier GmbH“. 27.   Gibt es im Hinblick darauf bereits Überlegungen für ein übergeordnetes Kontrollgremium zur Fördermittelvergabe, das auch langfristig der kontinu- ierlichen Abstimmung und dem Interessensausgleich zwischen den Revieren dienen kann? Die Festlegung der Strukturen, die zur Bereitstellung und Kontrolle der Verwen- dung von Fördermitteln genutzt werden können, ist Gegenstand der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die Bundesregie- rung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. 28.   Nach welchem Schlüssel sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Strukturwandel zwischen den Revieren in welchen Jahren aufgeteilt werden? 29.   Soll die Aufschlüsselung wie in der Förderrichtlinie des Modellvorhabens „Unternehmen Revier“ (Rheinisches Revier 25 Prozent; Lausitzer Revier 40 Prozent; Mitteldeutsches Revier 20 Prozent, Helmstedter Revier 10 Pro- zent, 5 Prozent verbleiben beim Bund) erfolgen? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht zusätzliche prioritäre Ausgaben in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Bereich Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik vor. Eine Entscheidung darüber, welcher Anteil der Mittel für den Strukturwandel in den Revieren zur Verfügung gestellt werden soll, ist noch nicht gefallen. Zudem möchte die Bundesregierung den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ nicht vorgreifen.",
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