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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                 Drucksache 19/7046 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17.   Welche Maßnahmen verfolgt Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung, um den Missbrauch der in Frage 16 genannten Datenbanken zu vermeiden bzw. zu verringern? Interpol’s Rules on the Processing of Data (RPD) legen für das Interpol-General- sekretariat und die Nationalen Zentralbüros eine Vielzahl von Pflichten bei der Nutzung der Datenbanken und Fahndungsinstrumente von Interpol fest, um deren Missbrauch auszuschließen. Artikel 5 Absatz 2 der RPD sieht eine Datenverar- beitung nur im Einklang mit den Statuten von Interpol vor, insbesondere dessen Artikel 3, der Interpol Aktivitäten politischer Natur streng verbietet. Die RPD sehen hierfür Prüfpflichten und Vorkehrungen sowohl auf Ebene des General- sekretariats (z. B. Artikel 10, 74, 77, 121a, 128) als auch der Nationalen Zentral- büros (z. B. Artikel 11, 34) vor. Das IPSG erinnert die Interpol-Mitgliedstaaten fortlaufend an die für die Nutzung der Interpol-Datenbanken bestehenden Ver- antwortlichkeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/548 und zu Frage 13a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 19/4365 verwiesen. 18.   Welche Unterstützung (personell, finanziell und anderweitig) bekommt In- terpol von Deutschland für die in Frage 17 genannten Maßnahmen? Das BKA stimmt sich eng mit dem IPSG und mit anderen Interpol-Mitgliedstaa- ten zur Einleitung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität der von den Inter- pol-Mitgliedsländern an die Interpol-Datenbanken übermittelten Erkenntnisse ab. Entsprechende Erörterungen fanden unter anderem im Jahr 2018 im Rahmen von verschiedenen Interpol-Gremiensitzungen (z. B. Interpol European Committee, Europäische Regionalkonferenz) statt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 12 verwiesen. 19.   Welche anderen Maßnahmen (z. B. auf nationaler Ebene) verfolgt die Bun- desregierung, um den Missbrauch der in Frage 16 genannten Datenbanken zu vermeiden bzw. zu verringern? Vor einer etwaigen Einleitung von strafprozessualen (exekutiven) Maßnahmen gegenüber einem Betroffenen besteht in Deutschland ein umfangreiches Prüfver- fahren, dass die Möglichkeiten und Folgen einer etwaigen missbräuchlichen Nut- zung der Datenbanken erheblich einschränkt. Im Einzelnen wird auf die Antwor- ten zu den Fragen 13 und 18 verwiesen. 20.   Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jetzige Stand des Interpol- Programms „I-Checkit“, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa- che, dass darüber privatwirtschaftliche Akteure Zugriff auf polizeiliche Da- ten haben (www.interpol.int/INTERPOL-expertise/I-Checkit)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Programm I-Checkit derzeit aus- schließlich durch die Fluggesellschaft AirAsia genutzt. Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren einzelne Pilotverfahren, um die Anwendung in weiteren Wirtschaftssektoren (z. B. Kreuzfahrtunternehmen, Hotelbetriebe und Banken) prüfen zu können. Im Ergebnis wurden bislang noch keine weiteren Verträge mit Unternehmen zur Nutzung von I-Checkit geschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3236 verwiesen.",
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            "content": "Drucksache 19/7046                                      –8–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21.   Welche Mitgliedstaaten und welche Nichtmitglieder (z. B. privatwirtschaft- liche Akteure) nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am Programm „I-Checkit“ teil, und welche Einnahmen werden dadurch für Interpol gene- riert? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich derzeit 184 Interpol-Mit- gliedsländer am I-Checkit Programm. Die Einnahmen durch die Nutzung von I-Checkit beliefen sich im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung auf ins- gesamt 265 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22.   Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Lage von Interpol im Hin- blick auf die Erfüllung der Aufgaben von Interpol ein? Was für ein Jahresbudget wäre aus Sicht der Bundesregierung für Interpol angemessen? Aus Sicht der Bundesregierung kann Interpol seine Kernaufgaben mit dem haupt- sächlich auf den Beiträgen der Interpol-Mitgliedstaaten basierenden regulären Jahresbudget vollständig gewährleisten und dieses erweist sich insoweit als an- gemessen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es Interpol mit dem aktuellen Haus- halt jedoch kaum möglich, grundsätzliche Modernisierungen im Hauptquartier in Lyon, Frankreich, zu finanzieren und ohne besondere Unterstützung in spezielle Produkte und Leistungen zu investieren, die über die Kernaufgaben hinausgehen. 23.   Wie hat sich das Interpol-Budget und seine Zusammensetzung aus regulären Beiträgen der Mitgliedstaaten, freiwilligen Zahlungen der Mitgliedstaaten und Zahlungen von Nichtmitgliedern (wie z. B. privatwirtschaftlichen Ak- teuren oder gemeinnützigen Stiftungen) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 entwickelt (bitte nach den drei Kategorien der Beiträge und Jahr seit 2013 mit vorläufigen Werten für 2018 tabellarisch auflisten)? Der Bundesregierung liegen entsprechende Daten für Zahlungen der Mitglied- staaten bis zum Jahr 2017 vor. Die Zahlen für das Jahr 2018 werden erst im Jahr 2019 veröffentlicht. Jahr          Reguläre Beiträge                  Freiwillige Zahlungen der Mitgliedstaaten 2013          51.185.000 Euro                    622.000 Euro 2014          51.696.990 Euro                    478.000 Euro 2015          52.783.015 Euro                    561.000 Euro 2016          52.783.000 Euro                    576.000 Euro 2017          54.367.955 Euro                    576.000 Euro Weitergehende Informationen zu Beitragszahlungen und finanziellen Zuwendun- gen auch von Nichtmitgliedern können auf der Website von Interpol unter www. interpol.int/About-INTERPOL/Funding eingesehen werden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –9–                                 Drucksache 19/7046 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24.   Von welchen Mitgliedstaaten erhält Interpol nach Kenntnis der Bundesre- gierung seit 2013 die größten freiwilligen Beiträge, und mit welchen Zweck- bindungen sind diese versehen (bitte die Top Ten pro Jahr seit 2013 mit Summe pro Jahr und Zweckbindungen, mit vorläufigen Werten für 2018 ta- bellarisch auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, aus denen hervor geht, welche Interpol-Mitgliedstaaten seit 2013 die größten freiwilligen Beiträge geleistet ha- ben und mit welchen Zweckbindungen diese jeweils versehen sind. Weitergehende Informationen zu Beitragszahlungen und finanziellen Zuwendun- gen können auf der Website von Interpol unter https://www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 25.   Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der freiwilligen Zahlungen der Mitgliedstaaten, welche normalerweise mit Zweckbindungen versehen sind, hinsichtlich der Unabhängigkeit von Interpol? Interpol besitzt ausführliche Finanzvorschriften und Due-Dilligence-Richtlinien für die Entgegennahme von freiwilligen Zahlungen. Danach sind unter anderem die Herkunft und Zwecke der Zahlungen zu prüfen sowie die Vereinbarkeit des Geldgebers und seiner Aktivitäten mit den Zielen von Interpol. Die Einhaltung der Vorgaben wird in einem Due-Dilligence-Verfahren und durch interne und ex- terne Rechnungsprüfung geprüft. Diese Regelungen und Kontrollmechanismen sichern nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt die Unabhängigkeit von Interpol in Bezug auf freiwillige Zahlungen von Interpol-Mitgliedstaaten. Weitergehende Informationen zu den Finanzvorschriften und Due-Dilligence- Richtlinien können auf der Website von Interpol unter www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 26.   Von welchen Nichtmitgliedern (wie z. B. privatwirtschaftlichen Akteuren oder gemeinnützigen Stiftungen) erhält Interpol nach Kenntnis der Bundes- regierung seit 2013 die größten Beiträge, und mit welchen Zweckbindungen sind diese versehen (bitte die Top Ten pro Jahr seit 2013 mit Summe pro Jahr und Zweckbindungen, mit vorläufigen Werten für 2018 tabellarisch auflis- ten)? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, aus denen hervor geht, welche Nichtmitglieder seit 2013 pro Jahr die größten Beiträge geleistet haben und mit welchen Zweckbindungen diese jeweils versehen sind. Weitergehende Informationen zu finanziellen Zuwendungen von Nichtmitglie- dern können auf der Website der IKPO-Interpol unter www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 27.   Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der Zahlungen von Nichtmit- gliedern, welche normalerweise mit Zweckbindungen versehen sind, hin- sichtlich der Unabhängigkeit von Interpol? Interpol besitzt ausführliche Finanzvorschriften und spezielle und strikte Due- Dilligence-Richtlinien für die Entgegennahme von Zuwendungen von Nichtmit- gliedern welche auf Transparenz und den Erhalt der Unabhängigkeit, Neutralität, Integrität und Reputation von Interpol zielen. Die Einhaltung der Vorgaben wird in einem Due-Dilligence-Verfahren und durch interne und externe Rechnungs-",
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            "content": "Drucksache 19/7046                                      – 10 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. prüfung geprüft. Diese Regelungen und Kontrollmechanismen sichern nach Auf- fassung der Bundesregierung insgesamt die Unabhängigkeit von Interpol in Be- zug auf Spenden von Nichtmitgliedern. Weitergehende Informationen zu den Finanzvorschriften und Due-Dilligence- Richtlinien können auf der Website von Interpol unter www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 28.   Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass erhebliche Zahlungen nicht direkt an Interpol fließen, sondern über eine Interpol-Stiftung mit Sitz in Genf geleitet werden (vgl. www.tageblatt.lu/headlines/wer-finanziert- interpol-polizei-organisation-stoesst-auf-kritik-aus-luxemburg/)? a) Welche Auswirkung hat dies auf die Transparenz der Geldflüsse? Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet. Die Interpol Foundation for a Safer World (Stiftung) wurde 2013 eingerichtet und hat das Ziel, Spendenbeiträge und Projektmittel zu akquirieren, um Interpol fi- nanziell zu unterstützen. Die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Interpol- Generalsekretariat (IPSG) und der Stiftung sind in einem Abkommen zur Zusam- menarbeit geregelt. In dieser Vereinbarung ist unter anderem festgehalten, dass die Stiftung zu einer sorgfältigen Überprüfung der Spender/Sponsoren verpflich- tet ist, um die Reputation, Neutralität und Unabhängigkeit von Interpol bei der Annahme von Geldern zu wahren. Vor der Annahme von Spenden wird das IPSG über die Art der Zuwendung und den Spender informiert und kann die Annahme der geplanten Zuwendung auch verweigern. Die Transparenz der Geldflüsse ist aus Sicht der Bundesregierung durch die jährlichen Veröffentlichungen im Haus- haltsbericht von Interpol sowie auch durch die entsprechend damit verknüpften Prüfmechanismen gegeben. Weitergehende Informationen zu den Finanzvorschriften und der Stiftung können auf der Website von Interpol unter www.interpol.int/About-INTERPOL/Funding/ Foundation-for-a-Safer-World und der Webseite der Stiftung unter www.interpol foundation.org/ eingesehen werden. b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahlungen, die über die Interpol-Stiftung an Interpol fließen? c) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Geldgeber der Interpol-Stiftung (bitte die Zahlungen pro Jahr seit 2013 mit vorläufi- gen Werten für 2018 tabellarisch auflisten)? Die Fragen 28b und 28c werden gemeinsam beantwortet Der Bundesregierung ist eine Zuwendung von 50 Mio. Euro seitens der Vereinig- ten Arabischen Emirate aus dem Jahr 2016 bekannt, die seitdem verteilt über ei- nen Zeitraum von fünf Jahren zur Auszahlung kommt. Der überwiegende Teil der jährlichen Zuwendung ist dabei projekt- und damit zweckgebunden. d) Können Zahlungen über die Interpol-Stiftung an Interpol fließen, die als direkte Zahlungen an Interpol gegen die Interpol-Finanzierungsrichtlinien verstoßen würden? Aufgrund der bestehenden strengen Regularien und Prüfmechanismen besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Möglichkeit, dass Zahlungen über die Stiftung an Interpol fließen, die als direkte Zahlungen an Interpol gegen die Interpol-Fi- nanzierungsrichtlinien verstoßen würden.",
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