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            "content": "Drucksache 18/9280                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Etatisierung der Mittel für die Garnisonkirche Potsdam von Bedeutung. Eine Be- willigung der Bundesmittel für die reduzierte Variante setzt demnach auch vo- raus, dass die Realisierung der reduzierten Variante dem parlamentarischen Wil- len entspricht. Deswegen beabsichtigt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, sofern die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme gesichert ist und die Maßnahme als förderfähig erachtet wird, den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vor der Entscheidung über die Bewilligung der Bundes- mittel zu konsultieren. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass am Ende der komplette Kirchturm wiedererrichtet werden kann. Die Bundesregierung setzt nach wie vor darauf, dass das Projekt überwiegend aus privaten Mitteln finanziert wird. Eine Aufsto- ckung der Bundesmittel ist nicht vorgesehen. 4.   Wann und zu welchem Zweck fanden zwischen der Beauftragten der Bun- desregierung für Kultur und Medien und welchen Vertreterinnen und Ver- tretern (bitte mit Namen und Funktion für die Stiftung Garnisonkirche Pots- dam – SGP) der SGP Schriftwechsel und Gespräche statt (bitte ausführlich und tabellarisch darstellen)? Seit der Etatisierung der Mittel haben verschiedene Gespräche und Schriftwech- sel zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung Garnisonkirche Potsdam stattgefun- den, wie das bei Projekten dieser Größenordnung üblich ist. 5.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Planung der SGP, die notwendige Mitfinanzierung durch Darlehen und Grundschuld zu erreichen? 6.   Welche Höhe der Grundschuld und welche Darlehenshöhe hat die SGP ge- genüber der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarma- chung der Bundesmittel angegeben? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass für die Finanzierung der Baumaßnahme zwei zinslose Darlehen in Höhe von ins- gesamt 4,75 Mio. Euro verwendet werden sollen. Es handelt sich dabei um Dar- lehen der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz, EKBO (3,25 Mio. Euro) und der Evangelischen Kirche Deutschland, EKD (1,5 Mio. Euro). Die Darlehen müssen nach Angaben der Stiftung nicht durch Grundschulden gesichert werden. Der Bundesregierung sind auch keine anderen Grundpfandrechte bekannt, die im Rahmen der Finanzierung zu bestellen sind. Zur Frage, inwieweit im Falle der Bewilligung der Bundesmittel eine Grund- schuld zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu bestellen ist, siehe die Ant- wort zu den Fragen 9 bis 12. 7.   Welche konkreten Einnahmen sieht das Finanzierungkonzept vor, welches die SGP der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarma- chung der Bundesmittel vorgelegt hat (bitte ausführlich darstellen)? Für die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 26,1 Mio. Euro sind im Finan- zierungsplan folgende Einnahmen vorgesehen: Mittel in Höhe von 3,9 Mio. Euro, die bereits in erforderliche Bauvorbereitungs- leistungen und Bauplanungsleistungen investiert worden sind.",
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