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            "content": "Drucksache 18/11574                                      –2–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. allen Sektoren und Lebensbereichen, einschließlich des Privatsektors, auszu­ weiten“. Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage vor allem Kenntnisse über den derzeitigen Stand der Umsetzung der UN-BRK im Bereich Haltestellen und Flugverkehr erlangen. 1.   Wie viele Personenbahnhöfe sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundes­ regierung derzeit barrierefrei, und wie viele nicht (bitte auf Betreiberangaben wie z. B. von der DB Station&Service AG zurückgreifen und nach Bundes­ ländern und Kategorien aufschlüsseln)? Es handelt sich um Sachverhalte in der unternehmerischen Verantwortung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) und anderer Infrastrukturunterneh­ men, zu denen der Bundesregierung in Bezug auf die konkrete Fragestellung keine Daten vorliegen. Das Unternehmen DB Station&Service AG veröffentlicht Daten im Internet zur Barrierefreiheit unter www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infrastruktur/ bahnhof/barrierefreiheit/. Zudem wird jährlich zu Teilaspekten der Barrierefreiheit (dynamische Kundenin­ formation, stufenfreier Bahnsteigzugang, optimierte Bahnsteighöhe, angemesse­ ner Wetterschutz) im Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht der DB AG berichtet und im Internet jeweils Mitte des Folgejahres im Internetauftritt des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht unter: www.eba.bund.de/DE/Home/_ service_nodes/izb/izb_node.html. 2.   Wie viele Personenbahnhöfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode barrierefrei umgestaltet (bitte nach Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)? Es handelt sich um Sachverhalte in der unternehmerischen Verantwortung der DB AG, zu denen der Bundesregierung in Bezug auf die konkrete Fragestellung keine Daten vorliegen. Das Unternehmen DB Station&Service AG hat Daten zu barrierefreien Aus- baumaßnahmen ihrer Personenbahnhöfe im Rahmen des 3. Programms der DB AG zur Barrierefreiheit veröffentlicht unter: www.bahn.de/p/view/service/ barrierefrei/programm_der_db.shtml. Angaben zu Baumaßnahmen der barrierefreien Umgestaltung enthält: a) 5-Jahres-Bilanz zum 2. Programm der Deutschen Bahn AG mit Rückblick 2010 bis 2015 im Kapitel 5 b) 3. Programm der DB AG zur Barrierefreiheit 2016 bis 2020 in Anlage 3 mit einer nach Bundesländern aufgeschlüsselten Übersicht der Planungen für bar­ rierefreie Ausbaumaßnahmen in Stationen der DB Station&Service AG. 3.   Welche Aktivitäten gab es dabei seitens der Bundesregierung? Die Bundesregierung ermöglicht Aktivitäten durch Finanzierung. Allein im Teil­ programm Barrierefreie Ausgestaltung kleiner Verkehrsstationen des Zukunft-In­ vestitions-Programms (ZIP) hat der Bund 81,5 Mio. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus können im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungvereinbarung (LuFV)",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                –3–                               Drucksache 18/11574 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. für den Zeitraum 2015 bis 2019 aus den darin für die Instandhaltung bereitgestell­ ten Mitteln in Höhe von 1,1 Mrd. Euro Maßnahmen zur Herstellung der Barrie­ refreiheit finanziert werden. 4.   Inwieweit spricht die Bundesregierung immer noch von der sogenannten 1 000er-Regel (das heißt, bei Bahnhöfen mit weniger als 1 000 Reisenden pro Tag muss keine Barrierefreiheit hergestellt werden)? Wie viele Bahnhöfe betrifft das (bitte nach Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)? Inwieweit ist diese Regel mit Artikel 9 UN-BRK vereinbar? Die sogenannte 1 000er-Regel ist ein befristetes Priorisierungsinstrument, um bei Umbau oder Erneuerung von Bahnhöfen sicherzustellen, dass bei begrenzt ver­ fügbaren Mitteln die Bedarfsschwerpunkte vorrangig barrierefrei ausgestaltet werden, und um die maximale Effizienz des Mitteleinsatzes zu erzielen. Sie schließt nicht aus, auch in Bahnhöfen mit einem geringeren täglichen Aufkom­ men als 1 000 Reisende die Barrierefreiheit herzustellen. Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Stationen mit geringem Reisen­ denaufkommen erfolgt der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls. Die sogenannte 1 000er-Regel ist kein dauerhaftes Ausschlusskriterium für eine barrierefreie Ausgestaltung von Bahnhöfen und steht insofern auch nicht im Wi­ derspruch zu Artikel 9 der UN Behindertenrechtskonvention. 5.   Welche baurechtlichen Vorgaben muss nach Ansicht der Bundesregierung der Bund erfüllen, damit eine vollkommene Barrierefreiheit an den Halte­ stellen des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet ist? Die Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Länder. Dies schließt deren Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht und das Landesstraßenrecht ein. Soweit Haltestellen des ÖPNV ausnahmsweise an Bundesfernstraßen liegen, gilt Folgendes: Nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unter­ halten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentli­ chen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen. Diese Maßgabe gilt für alle Be­ standteile von Bundesfernstraßen, d.h. auch für die Einrichtung von Haltemög­ lichkeiten für den Linienverkehr.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   –5–                                  Drucksache 18/11574 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zudem verpflichtet die DB Station&Service AG vertraglich ihre Planungsbüros bei der Entwurfsplanung zur Umgestaltung bzw. zum Neubau von Personenbahn­ höfen, bereits im Vorfeld des planrechtlichen Genehmigungsverfahrens Abstim­ mungen mit Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderungen durch­ zuführen. 12.   Bei welchen Personenbahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Barrierefreiheit nach derzeitiger Planung bis 2020 hergestellt sein (bitte nach Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)? 13.   Welche Personenbahnhöfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitiger Planung auch im Jahr 2022 noch nicht barrierefrei sein (bitte nach Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be­ antwortet. Das Programm „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstatio­ nen“, das sich auf Stationen mit weniger als 1 000 Reisenden pro Tag bezieht, hat einen Umfang von 80 Mio. Euro. Mit der Kofinanzierung durch die Bundesländer hat das Programm ein Fördervolumen von 160 Mio. Euro, und es umfasst bun­ desweit 132 Stationen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 14.   Was plant der Bund an Initiativen bzw. Maßnahmen, damit auch diese Bahn­ höfe in absehbarer Zeit barrierefrei sind? Planungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit für den Zeitraum ab 2020 wer­ den erst in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. 15.   Wie viele Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Bundesgebiet, und wie viele stehen da­ von in der Verantwortung des Bundes? Wie viele der bundesweiten Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei, und auf wie viele Haltestel­ len in Bundesverantwortung trifft dies zu? Der Bundesregierung liegen weder über die Anzahl der Haltestellen insgesamt noch über die Anzahl der in der Verantwortung des Bundes stehenden Haltestel­ len Erkenntnisse vor. 16.   Welche Aktivitäten gab bzw. gibt es seitens der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 für mehr Barrierefreiheit im Luftverkehr (bitte einzeln mit jewei­ liger Art der Aktivität, Verantwortlichkeit, Kosten und Zeitraum nennen)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur führt seit 2011 re­ gelmäßig einen Erfahrungsaustausch durch. Das Luftfahrt-Bundesamt ist als na­ tionale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 in den Dialog eingebunden oder initiiert diesen selbst. Das Luftfahrt-Bundesamt führt zudem im Rahmen seiner Aufgabe als Nationale Durchsetzungsstelle neben der Bearbeitung von Fluggastanzeigen auch Vor-Ort- Kontrollen auf Flughäfen durch.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –7–                                 Drucksache 18/11574 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. die im Liniendienst für die gewerbliche Beförderung von Personen eingesetzt werden, verfügen über mindestens eine Toilette. Bei 145 der vorgenannten Luftfahrzeuge handelt es sich um Großraumflugzeuge, die auf Langstreckenflügen eingesetzt werden und die über mindestens eine für Rollstuhlnutzer geeignete Toilette verfügen. Statistische Daten über die Anzahl von rollstuhlgerechten Bordtoiletten in Flugzeugkabinen deutscher Luftfahrtun­ ternehmen und über eine barrierefreie Ausstattung hinsichtlich Sitzplatzgestal­ tung, Gangbreiten und barrierefreie Kommunikation von Luftfahrzeugen werden seitens der Bundesregierung nicht erhoben. 20.   Wie viele (angemeldete) Passagiere mit Behinderungen bzw. Mobilitätsein­ schränkung wurden im Jahr 2016 auf den Flughäfen in Deutschland abgefer­ tigt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)? Für das Jahr 2016 liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 21.   Wie viele Passagiere mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkung wur­ den im Jahr 2016 von deutschen Airlines befördert (bitte nach Flugverkehrs­ unternehmen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erhebt dazu keine statistischen Daten. 22.   Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit Ja­ nuar 2014 bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ein? Was waren dabei die Schwerpunkte? Wie wurden diese Beschwerden in der Arbeit des zuständigen Bundesminis­ teriums und des LBA berücksichtigt? In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen? Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behin­ derungen hat seit Januar 2014 insgesamt 12 Bürgereingaben zum Thema barrie­ refreie Flugreisen erhalten und beantwortet. In vier Eingaben wurde die Nichtbeförderung des eigenen, batteriebetriebenen Rollstuhls thematisiert, drei Eingaben kritisierten, dass Fluggesellschaften eine kostenlose Beförderung von Begleitpersonen ablehnen, zwei Eingaben bemän­ gelten nicht barrierefreie Flugzeugkabinen. Jeweils ein Petent beschwerte sich über zunehmend fehlende Beinfreiheit zwischen den Flugzeugsitzen, das Fehlen eines Bordrollstuhls während eines Kurzstreckenflugs sowie über eine als diskri­ minierend empfundene Sitzplatzverteilung. Die Beschwerdeschreiben der Petenten wurden weder an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur noch an das Luftfahrt-Bundesamt weiter­ geleitet, da hierfür keine Zustimmung der Absender vorlag. Die Antwortschrei­ ben der Beauftragten enthalten aber in der Regel den Hinweis darauf, dass sich die Petenten mit ihrer Beschwerde direkt an die in Deutschland zuständige Durch­ setzungs- und Beschwerdestelle für die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, das Luftfahrt-Bundesamt, wenden können. Inwieweit die Petenten von dieser Mö- glichkeit Gebrauch machen, ist bei der Beauftragten nicht bekannt. Die Beauftragte hat keine Kenntnis darüber, wie viele dieser Beschwerden zu Sanktionen gegenüber den Flugunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen führten.",
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            "content": "Drucksache 18/11574                                  –8–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23.   Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit dem Jahr 2010 jährlich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra­ struktur ein? Was waren dabei die Schwerpunkte? Wie wurden diese Beschwerden berücksichtigt? In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen? 24.   Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit dem Jahr 2010 jährlich beim Luftfahrt-Bundesamt ein? Was waren dabei die Schwerpunkte? Wie wurden diese Beschwerden berücksichtigt? In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen? Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be­ antwortet. Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingehende Flug­ gastanzeigen werden von dort zuständigkeitshalber an das Luftfahrt-Bundesamt in dessen Funktion als nationaler Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 übermittelt und finden so Eingang in die Zahl der beim Luftfahrt-Bundesamt erfassten Anzeigen. Beim Luftfahrt-Bundesamt sind seit 2010 insgesamt 112 Anzeigen eingegangen, die sich nach Jahr des Eingangs und Ereignis wie folgt verteilen: Gründe für Anzeigen                                     2010     2011     2012     2013   2014   2015    2016 Beförderungsverweigerung                                2        4        5        3      0      0       0 Buchungsverweigerung                                    0        3        0        2      1      0       0 Fehlende Hilfeleistung auf Flughäfen                    1        2        4        5      5      7       6 Fehlende Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen         11       5        2        15     6      8       15 Anzeigen gesamt                                         14       14       11       25     12     15      21 Von den eingegangenen 112 Fluggastanzeigen wurden 17 Anzeigen zuständig­ keitshalber an die Durchsetzungs- und Beschwerdestelle anderer EU-Mitglied­ staaten abgegeben. Das Luftfahrt-Bundesamt hat fünf Bußgeldbescheide erlassen. Allen Bußgeldbe­ scheiden lagen Verstöße im Zusammenhang mit der den Luftfahrtunternehmen obliegenden Verpflichtung zur Erbringung von Hilfeleistungen (Artikel 10 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006) zugrunde. Es wurden zudem 5 Verwarnungen gegen Luftfahrtunternehmen mit Bezug auf Verstöße ge­ gen Artikel 10 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 ausge­ sprochen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –9–                                 Drucksache 18/11574 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25.   Wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit der Verordnung bzw. der Beförderung von Menschen mit Behinderung gingen seit dem Jahr 2010 bei den Beschwerdeabteilungen von deutschen Flugunternehmen sowie bei den Flughäfen in Deutschland ein, und welcher Art waren diese Beschwerden (bitte nach Datum, einzelnen Airlines und Flughäfen aufschlüsseln)? Wie viele davon konnten einvernehmlich geregelt werden, und wie viele nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26.   Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen haben a) auf Kurzstreckenflügen, b) auf Mittelstreckenflügen und c) auf Langstreckenflügen in ihren Flugzeugen Toiletten, die auch hinsichtlich ihrer Größe und Gestal­ tung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie andere Menschen mit Behinderung (blinde oder gehörlose Passagiere) nutzbar sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 27.   Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen und welche ausländischen, in Deutschland tätigen Luftverkehrsunternehmen boten im Jahr 2015 keine kostenlosen Hotlines und/oder Internetangebote für die Anmeldung eines Hilfebedarfs an? Hat das LBA diesen Unternehmen Fristen gesetzt? Wenn ja, welche? Wurden diesbezüglich vom LBA Sanktionen verhängt oder zumindest ange­ droht? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Eine Prüfung der großen deutschen Luftfahrtunternehmen (Deutsche Lufthansa, Eurowings, Air Berlin, TUIfly, Condor und Germania) ergab, dass diese Fluggäs­ ten mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität entweder die Möglichkeit einer Anmeldung ihres Hilfebedarfs per Webformular bzw. E-Mail oder über eine kostenfreie Telefon-Hotline bzw. einen Anruf bei ihrem Servicecenter zum Orts­ tarif eröffnen. Eine Überprüfung ausländischer Luftfahrtunternehmen erfolgte anlassbezogen und, sofern es sich um ein europäisches Luftfahrtunternehmen handelte, unter Einbeziehung der zuständigen nationalen Durchsetzungs- und Beschwerdestelle. 28.   Wie viele Reisebusse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs im Jahr 2013 pro Kalenderjahr im Fernbuslinienverkehr eingesetzt, und wie viele davon waren barrierefrei und mit zwei Rollstuhlplätzen ausgestattet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.",
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