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            "content": "Drucksache 19/8929                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. –    Schutz der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor Ta- rifgestaltungen in Krankenversicherungsverträgen, die die laufende Über- mittlung hochsensibler Gesundheitsdaten zum Vertragsinhalt haben. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sprechen sich in ihrem Beschluss vom 15. November 2018 (Herbstkonferenz) dafür aus, sich dieser Handlungsfelder im Rahmen künftiger Gesetzgebungsvorhaben anzunehmen. Sie richten daher auch in ihrem Beschluss die Bitte an die Bundesregierung, sich – soweit erforderlich – auch für entsprechende Regelungen auf EU-Ebene einzusetzen (www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/digitaler_neustart/zt_ fortsetzung_arbeitsgruppe_teil_1a_/2018-11-15-Jumiko-Beschluss.pdf). 1.    Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgruppe „Digitaler Neu- start“ der JuMiKo in ihrem Beschluss vom November 2018, dass in den auf- gezeigten Themenbereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht? Wenn ja, in welchem Zeitraum kann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo gerechnet werden? 2.    Mit welchen konkreten Maßnahmen und Gesetzesvorlagen wird die Bundes- regierung die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo rechtlich umsetzen, und dem Bundestag zuleiten? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Algorithmen-basierte Auswertung von Verbraucherdaten, die Bildung von Verbraucherprofilen und die Erstellung von Prognosen über individuelles (Kon- sum-) Verhalten stellen – trotz der vielfältigen damit verbundenen Chancen – ein Risiko für die individuelle Handlungsfreiheit, Teilhabe, Chancengleichheit und Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Algorithmen-ba- sierte Prognose- und Entscheidungssysteme können zum Beispiel gesellschaftli- che Ungleichheit festigen und Diskriminierungen fortschreiben, wenn die mittels eines Algorithmus analysierten Trainingsdaten bereits tendenziöse Vorfestlegun- gen („biases“) oder Benachteiligungen enthalten. Der Sortieralgorithmus von so- zialen Netzwerken kann Auswirkungen auf die Vielfalt von Informationen im In- ternet, den öffentlichen Diskurs und damit für den demokratischen Willensbil- dungsprozess haben. Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie auf nationaler und europäischer Ebene ergreifen sollte. Sie hat eine Datenethikkom- mission eingesetzt, die binnen eines Jahres Leitlinien und Handlungsoptionen in Bezug auf Algorithmen-basierte Entscheidungen, Künstliche Intelligenz und den Umgang mit Daten entwickeln soll. Die Leitfragen der Bundesregierung sind ab- rufbar unter: www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/ForschungUnd Wissenschaft/DEK_Leitfragen.html bzw. www.bmi.bund.de/datenethikkommis- sion. Die Datenethikkommission beabsichtigt, ihre Empfehlungen am 23. Okto- ber 2019 der Bundesregierung zu übergeben. Die Bundesregierung wird zunächst die Empfehlungen der Datenethikkommis- sion abwarten, bevor sie eine Bewertung der Beschlüsse der JuMiKo und der Vorschläge anderer Institutionen und Einrichtungen vornimmt und ihre Prüfung etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs abschließt.",
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