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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/11486 19. Wahlperiode 11.07.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11134 – Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in der Bundespolizeidirektion Pirna Vorbemerkung der Fragesteller Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 27. Mai 2019 angekündigt, dass die Bundespolizei in Sachsen aufgestockt wird. Laut dem BMI wird die Zahl der Beamtinnen und Beamten im Freistaat schrittweise um 250 erhöht, ohne Personal von anderen Stellen abzuziehen. Es sollen drei gemeinsame Fahndungs- und Kompetenzzentren mit Standorten entlang der sogenannten Ost-West-Fahndungsachse Bautzen-Chemnitz-Plauen eingerichtet werden. Gemeinsame polizeiliche Maßnahmen an Schwerpunkten und Haupt- verkehrswegen sollen zudem ausgeweitet werden (LVZ vom 28. Mai 2019, www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsen-bekommt-250-neue- Bundespolizisten, abgerufen am 6. Juni 2019). Gleichzeitig sind in der Bundespolizeidirektion Pirna zahlreiche Planstellen nicht besetzt bzw. Beamte aufgrund von Krankheit, Dienstunfähigkeit, Eltern- zeit oder Abordnungen ins Ausland nicht einsatzfähig (vgl. Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestags- drucksache 19/7004). Wie Anfang April 2019 bekannt wurde, ist die Schließung des Standortes der Bundespolizei in Altenberg/Sachsen geplant (MDR Sachsen vom 4. April 2019, www.mdr.de/sachsen/dresden/dippoldiswalde-sebnitz/kritik-umzug-bundespolizei- altenberg-100.html, abgerufen am 6. Juni 2019). 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage finden die Kooperation von Bundes- und Landespolizei in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren sowie die gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen statt? Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen erfolgt auf Basis der am 28. Mai 2018 geschlossenen Vereinbarung zwi- schen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Sächsi- schen Staatsministerium des Innern über die Vertiefung der Zusammenarbeit der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/11486 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen im Rahmen der Sicher- heitskooperation. Die polizeilichen Maßnahmen beruhen auf den einschlägigen präventiven und repressiven Rechtsnormen des Bundes und des Freistaates Sach- sen. 2. Welche gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen sind hierbei vorgesehen? Die Fahndungs- und Kompetenzzentren konzentrieren sich auf folgende Aufga- ben: Informationssammlung/-bewertung/-steuerung (behördenübergreifend), Initiierung/Intensivierung behördenübergreifender Fahndungseinsätze, Einsatzkoordinierung an erkannten Schnittstellen bzw. bei erkanntem Optimie- rungsbedarf, Beratung und Initiierung der Anforderung vorhandener Fachlichkeit und Res- sourcen beider Behörden, Initiierung gegenseitiger Unterstützungen für fachspezifische Fortbildungs- maßnahmen, Austausch und Abgleich der technischen Weiterentwicklung von Fahndungs- hilfsmitteln. 3. Wie ist das Verhältnis der neuen gemeinsamen Kompetenzzentren sowie der vorgesehenen gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen zu den bereits beste- henden Gemeinsamen Ermittlungsgruppen? Aufgrund der präventiven Ausrichtung der Fahndungs- und Kompetenzzentren bestehen keine Schnittstellen zu den repressiven Aufgaben der Gemeinsamen Er- mittlungsgruppen. 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte von Bundespolizei und wie viele der Lan- despolizei Sachsen bzw. Thüringen bzw. Sachsen-Anhalt sind in den ge- meinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren vorgesehen (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Folgende Fahndungs- und Kompetenzzentren wurden eingerichtet, bzw. existie- ren bereits: FKZ Ostsachsen (Sitz Bautzen), eröffnet am 12. November 2018, FKZ Mittelsachsen (Sitz Stollberg), FKZ Westsachsen (Sitz Plauen). In jedem Fahndungs- und Kompetenzzentrum ist bedarfsabhängig zunächst der Einsatz eines/einer Beamten/Beamtin der Bundespolizei und eines/einer Beam- ten/Beamtin der Polizei des Freistaates Sachsen vorgesehen. In Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es keine vergleichbaren Zentren der Bundespolizei.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/11486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie viele Fälle grenzüberschreitender Kriminalität wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie zum Stichtag 31. Mai 2019 im Verantwor- tungsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna festgestellt? Die nachfolgend aufgeführten statistischen Angaben (Polizeiliche Eingangssta- tistik der Bundespolizei) beinhalten sämtliche Delikte, die im 30-km-Grenzgebiet bzw. an den zugelassenen Grenzübergangsstellen festgestellt wurden. Inwiefern das Delikt mit einem tatsächlichen Überschreiten/Verbringen über die Grenze in Verbindung steht, wird statistisch nicht erfasst. Straftaten der grenzüberschreitenden Kriminalität in der Bundespolizeidirek- tion Pirna 2015 2016 2017 2018 27.042 17.530 15.000 15.097 Mit Jahresbeginn 2019 wurde eine neue statistische Erhebung in der Bundespoli- zei eingeführt. Aufgrund der Überarbeitung der Erfassung ist eine vollumfängli- che Vergleichbarkeit zu den bisherigen statistischen Erhebungen nicht mehr ge- geben. Nach der neu eingeführten statistischen Erhebung sind im Zuständigkeits- bereich der Bundespolizeidirektion Pirna im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2019 insgesamt 4 916 Straftaten der grenzüberschreitenden Kriminalität festgestellt worden (Delikte im Zusammenhang mit einer Einreise, Ausreise bzw. Durch- reise). 6. Wie viele der Fälle in Frage 5 konnten durch gemeinsame Einsatzmaßnah- men von Bundes- und Landespolizei aufgeklärt werden? 7. Wie viele der Fälle in Frage 5 konnten durch Kooperation mit den polnischen bzw. tschechischen Behörden aufgeklärt werden? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die im Rahmen von gemeinsamen Kooperationsformen festgestellten Straftaten werden statistisch der örtlich und sachlich zuständigen Dienststelle zugeordnet. Eine gesonderte Erhebung mit Blick auf die gemeinsamen Einsatzmaßnahmen erfolgt nicht. 8. Um welche Art grenzüberschreitender Kriminalität handelt es sich in den Fällen in Frage 5, bzw. auf welchen Straftaten lag der Schwerpunkt? Bei den in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Angaben handelt es sich im We- sentlichen um Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahl- und Urkunden- delikte und Sachbeschädigungen. Der Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Kriminalität der Bundespolizeidirektion Pirna liegt bei Verstößen gegen das Auf- enthaltsgesetz. 9. Wie viele Fälle illegaler Grenzübertritte wurden im Verantwortungsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie zum Stichtag 31. Mai 2019 festgestellt? In der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei werden unerlaubte Ein- reisen statistisch erfasst. Die Feststellungen der Jahre 2015 bis 2018 können fol- gender Tabelle entnommen werden:",
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"content": "Drucksache 19/11486 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Unerlaubte Einreisen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna 2015 2016 2017 2018 2019 (Januar – Mai) 13.219 5.199 3.222 3.200 1.258 10. Wie viele Schwerpunkteinsätze im grenznahen Bereich wurden in Koopera- tion mit den polnischen bzw. tschechischen Behörden im Jahr 2018 durch- geführt? Im Rahmen der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen haben im Jahr 2018 bereits sechs gemein- same, mehrtägig andauernde sowie behördenübergreifende Fahndungseinsätze stattgefunden. Hierbei wurden auch Einsatzkräfte der polnischen und tschechi- schen Behörden in Abstimmung mit den einsatzführenden Dienststellen einge- bunden. 11. Werden die 250 neuen Stellen vorrangig zu den bisher 310 unbesetzten Plan- stellen in der Bundespolizeidirektion Pirna (Stand: 1. Dezember 2018, Ant- wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7004) besetzt? Die im Freistaat Sachsen präsenten Kräfte der Bundespolizei werden zunächst durch die Besetzung von vakanten Dienstposten um rund 250 erhöht. Daran an- schließend werden bis 2024 in den in Sachsen gelegenen Dienststellen der Bun- despolizei rund 250 zusätzliche Dienstposten eingerichtet und besetzt. Im Ergeb- nis werden damit gegenüber Sommer 2018 insgesamt rund 500 zusätzliche Be- schäftigte der Bundespolizei im Freistaat Sachsen ihren Dienst verrichten. Die Besetzung vakanter Dienstposten erfolgt auf der Grundlage der polizeifachlichen Bedarfe. 12. Was plant die Bundesregierung, um das derzeitige Überstundenaufkommen in der Bundespolizeidirektion Pirna von derzeit 168 752 Stunden (Stand: 1. Dezember 2018, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fra- ge 52 des Abgeordneten Dr. Jürgen Martens auf Bundestagsdrucksache 19/7585 zu reduzieren? Auf den Ausgleich von Überstunden wirken Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter gemeinsam hin. Die Überstunden werden unter Berücksichtigung der dienstlichen Möglichkeiten sowie der privaten Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten. Sollte dies nicht mög- lich sein, erfolgt eine finanzielle Abgeltung für Mehrarbeitsstunden gemäß § 88 Satz 4 des Bundesbeamtengesetzes. Es wird erwartet, dass sich durch die Beset- zung vakanter Dienstposten mehr verstärkt Möglichkeiten zur Gewährung von Freizeitausgleich ergeben. 13. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Schließung des Bundespolizeireviers in Al- tenberg/Sachsen geplant? Derzeit wird die Verlagerung des Revieres von Altenberg nach Dippoldiswalde geprüft. Der Zeitpunkt der angedachten Organisationsänderung steht gegenwärtig noch nicht fest.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/11486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Aus welchen Gründen erfolgt die Schließung? Der zentral gelegene Standort Dippoldiswalde stellt aufgrund der Nähe zum Brennpunkt der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zur Bundesautobahn 17 einen erheblichen kriminalgeographischen Vorteil dar und erlaubt einen effizien- teren Kräfteansatz für die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung nach § 2 des Bun- despolizeigesetzes und ist insbesondere für die Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreisen und illegaler Migration von Bedeutung. 15. Wurde im Vorfeld der Entscheidung der zusätzliche Kosten- und Zeitauf- wand aufgrund der Schließung bzw. Verlagerung des Bundespolizeireviers in Altenberg/Sachsen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Die Unterbringung der Bundespolizei im Polizeirevier der Polizei des Freistaates Sachsen in Dippoldiswalde ist die Schlussfolgerung aus einer ergebnisoffenen Erkundung des Bundes und im Ergebnis die wirtschaftlichste Alternative. Die Höhe der zu erwartenden Miet-/Nebenkosten beträgt demnach ca. 131 000 Euro pro Jahr (Grundmiete: 87 000 Euro; Nebenkosten 44 000 Euro). Die Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben geht nach Unterzeichnung des Mietvertrages von einer Bauzeit zwischen neun und zwölf Monaten aus, wodurch eine Nutzung Mitte 2020 beginnen könnte. Im Weiteren sprechen folgende wirtschaftliche Überlegungen für die geplante Verlagerung: Die Kosten zur Umsetzung der BKA-Empfehlungen zur baulichen Sicherung am Standort Altenberg, führen zu einer jährlichen Kostenmiete in Höhe von 49 500 Euro. Rechnet man noch die in Altenberg weit höheren Nebenkostenzu- zahlungen von ca. 95 000 Euro pro Jahr hinzu, stellt die geringere Grundmiete (6 000 Euro) auch unter monetären Gesichtspunkten keinen Standortvorteil für Altenberg dar. Zusätzliche – noch näher zu untersuchende – Notwendigkeiten für die dauerhafte Ertüchtigung des Dienstgebäudes in Altenberg wären kumulativ zu berücksichtigen. 16. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung trotz der Schließung des in Frage 15 genannten Bundespolizeireviers die Sicherheit an der Grenze im Gebiet Osterzgebirge sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität gewährleistet werden? Die Bundespolizeidirektion Pirna hat mit der Polizeidirektion Dresden ein abge- stimmtes Einsatzkonzept erarbeitet. Dabei wird unter anderem die sichtbare poli- zeiliche Präsenz und das damit verbundene subjektive Sicherheitsgefühl der Be- völkerung im Osterzgebirge erhöht. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 15 verwiesen.",
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