GET /api/v1/document/27795/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
    "id": 27795,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/27795-aufenthalts-asyl-und-auslieferungsrechtliche-auswirkungen-der-antiterrormanahmen-der-tschetschenischen-regierung-umgang-des-bundesministeriums-des-innern-mit-berichtsbitten-der-oppositionsfraktionen/",
    "title": "Aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtliche Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung - Umgang des Bundesministeriums des Innern mit Berichtsbitten der Oppositionsfraktionen",
    "slug": "aufenthalts-asyl-und-auslieferungsrechtliche-auswirkungen-der-antiterrormanahmen-der-tschetschenischen-regierung-umgang-des-bundesministeriums-des-innern-mit-berichtsbitten-der-oppositionsfraktionen",
    "description": "",
    "published_at": "2017-08-15T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 8,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/a6b34b3840a89334bf537886b00e8f563ca54c40.pdf",
    "file_size": 91711,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813319.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "pdftk 2.01 - www.pdftk.com",
        "subject": null,
        "producer": "itext-paulo-155 (itextpdf.sf.net-lowagie.com)",
        "publisher": "Bundestag",
        "reference": "18/13319",
        "foreign_id": "bt-18/13319",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21.web"
    },
    "uid": "54b65eeb-a9ee-404c-9219-ac260438e800",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bt",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "18"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=27795",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-04-02 02:13:40.755341+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache   18/13319 18. Wahlperiode                                                                                         15.08.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13196 – Aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtliche Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung – Umgang des Bundesministeriums des Innern mit Berichtsbitten der Oppositionsfraktionen Vorbemerkung der Fragesteller Am 13. April 2017 hat der Innenausschuss das Bundesministerium des Innern (BMI) um einen Bericht zu den aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung ge- beten. Eine Nachfrage zu der Berichtsbitte ist am 28. Juni 2017 an das BMI weitergeleitet worden. Das BMI hat bislang keinen Bericht vorgelegt und auf die Berichtsbitte auch nicht anderweitig reagiert. Die Fragesteller halten diesen Umgang mit Berichtsanforderungen für inakzeptabel. Sie beobachten zudem die menschenrechtliche Lage in Tschetschenien mit großer Sorge. 1.   Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über islamistische terroristische Organisationen im Nordkaukasus? Als bedeutendste Organisation galt bisher das sogenannte „Kaukasische Emirat“ (KE), das im Oktober 2007 proklamiert wurde und vorrangig im russischen Nord- kaukasus aktiv ist bzw. war. Ihr langfristiges Ziel ist die Gründung eines islami- schen Zentralstaates. Das KE bekannte sich u. a. zu den Anschlägen auf die Moskauer Metro 2010 sowie zu dem Sprengstoffanschlag auf den Flughafen Domodedovo Anfang 2011 in Moskau. Die Organisation steht seit vielen Jahren unter hohem Verfolgungsdruck der russischen Sicherheitsbehörden. Das KE ver- liert seit 2012 kontinuierlich an Bedeutung: Viele seiner Kämpfer wanderten nach Syrien ab, zudem erlitt es im Nordkaukasus schwere Verluste auf Führungsebene. Im Jahr 2011 wurde die Organisation in die al-Qaida Sanktionsliste der Vereinten Nationen aufgenommen (Resolutionen 1267 (1999) und 1989 (2011)). In Deutschland ist das KE als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft, belegbare Aktivitäten des KE in Deutschland sind nicht bekannt. Ab dem 23. Juni 2015 sollen Angehörige des KE dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 18/13319                                    –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Treue geschworen haben, woraufhin die IS-loyale Gruppe „Vilayat Kavkaz“ ge- bildet wurde. So leistete im Juni 2015 Aslan Byutukayev, einer der ehemals ein- flussreichsten Kommandeure des KE, mittels einer Audiobotschaft seinen Treueeid gegenüber dem sog. IS. In der Folge wurde Ende Juni 2015 die „IS- Provinz Kaukasus“ mit Rustam Aselderov als Emir an der Spitze ausgerufen. Diese Provinz umfasst die Regionen Tschetschenien, Dagestan, Inguschetien und Karbadino-Balkarien. Unter der Flagge des IS sollen bis zu 7 000 Jihadisten aus Russland und anderen GUS-Staaten kämpfen. Allein aus Dagestan sollen 1 200 dieser Kämpfer stammen. Dies ließ die größte nordkaukasische Republik im De- zember 2016 offiziell verlauten. Seit dem Tod von Aselderov Anfang Dezember 2016 hat die „Provinz Kaukasus“ des sogenannten IS keinen Emir mehr. Daneben existieren weitere kleinere teil- weise unabhängig agierende Zellen, die zahlenmäßig weniger bedeutend sind. Von Aktivitäten islamistischer terroristischer Organisationen besonders betroffen sind die Teilrepubliken Inguschetien und Dagestan. 2.   Welche aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung? Aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtliche Änderungen des geltenden Rechts im Sinne der Fragestellung sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht ver- anlasst. Über Asylanträge ist stets nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Bei Asylanträgen russischer Staatsangehöriger, die vorbringen, von Maßnahmen der Regionalregierung der autonomen Republik Tschetschenien betroffen zu sein, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) daher einzelfallbezogen am Maßstab des geltenden Asylrechts, ob Schutz (Aner- kennung als Asylberechtigter, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Gewäh- rung subsidiären Schutzes oder Feststellung eines Abschiebungsverbots) zu ge- währen ist. Bei der Entscheidung über Auslieferungsersuchen sind bereits nach geltendem Recht die Fragen einer möglichen politischen Verfolgung und der menschenrechtskonformen Behandlung nach einer Auslieferung zu untersuchen. 3.   In wie vielen Fällen hat die Russische Föderation die Bundesrepublik Deutschland um Auslieferung russischer Staatsangehöriger wegen des Tat- vorwurfs der Unterstützung von islamistischer terroristischer Organisationen ersucht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen ausgeliefert, und in wie vielen Fällen wurde die Auslieferung verweigert? Auf welcher Grundlage wurden die Tatvorwürfe vor der Auslieferung über- prüft? Welche weiteren terroristischen Gruppen wurden von der Russischen Föde- ration im Rahmen von Auslieferungsgesuchen genannt? Wie viele Auslieferungsverfahren sind noch anhängig? Statistische Daten, die russische Auslieferungsersuchen nach der Staatsangehö- rigkeit der verfolgten Personen und der dem Ersuchen zu Grunde liegenden Straf- tat differenzieren, liegen der Bundesregierung nicht vor.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 18/13319 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   Wie viele russische Staatsangehörige aus Tschetschenien halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland auf, und welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie (bitte nach Bundeslän- dern aufschlüsseln)? Hierzu können keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Ausländerzen- tralregister werden Volkszugehörigkeiten nicht erfasst. 5.   Wie viele in Deutschland aufhältige russische Staatsangehörige aus Tschet- schenien sind nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung propa- gandistisch oder anderweitig für die tschetschenische Regierung tätig, und welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) (vgl. ZDF, ZDFzoom „Putins kalter Krieg“, 8. Februar 2017)? Von den in Deutschland aufhältigen russischen Staatsangehörigen aus Tschet- schenien treten nur vereinzelt Personen offiziell im Auftrag des Oberhaupts der Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, auf, wie die Führungsperson ei- ner tschetschenischen Gruppierung im Raum Hamburg/Kiel, der als Vertreter Kadyrows in Deutschland agiert. Bei der Unterstützung Kadyrows reicht die Bandbreite von einer offenen Anhängerschaft mit teilweise ausgeprägtem Perso- nenkult um Kadyrow bis zur inoffiziellen anlassbezogenen Unterstützung. In sozialen Netzwerken oder bei Demonstrationen bekennen sich seine Anhänger aber immer öfter und deutlicher zu ihrer politischen Gesinnung. Über die Anzahl dieser Personen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 6.   Wie viele russische Staatsangehörige aus Tschetschenien haben nach Kennt- nis bzw. Einschätzung der Bundesregierung seit 2007 Asyl in der Bundesre- publik Deutschland beantragt (bitte nach Jahren und Verfahrensstand auf- schlüsseln)? Asylanträge und Asylentscheidungen des BAMF bezogen auf russische Staatsan- gehörige, die im Rahmen des Asylverfahrens eine tschetschenische Volkszuge- hörigkeit angegeben haben, können der nachfolgenden Statistik entnommen wer- den:",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 18/13319                                            –4–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Asyl-    ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge Anerken-      Anerkennun-                       Feststellung                            anhän- anträge   insge-                                 Gewährung von                       Ableh-    sonstige nungen als       gen als                            eines                                 gige Asylberech-                    subsidiärem      Abschiebungs-                            Verfah- samt                    Flüchtling                                        nungen   Verfahrens- tigte                         Schutz           verbotes                                ren erledigun- (Art. 16a u.    gem. § 3 I         gem. § 4 I   gem. § 60 V/VII gen Familien- AsylG              AsylG         AufenthG asyl) Jahr 2007      453       547         14             152                 4              17           163        197         205 Jahr 2008      445       394         14             104                 -              16           80         180         288 Jahr 2009      555       384          8             101                 6              5            110        154         474 Jahr 2010      662       778          2             179                 3              56           224        314         406 Jahr 2011      992       563          4             72                  -              25           139        323         793 Jahr 2012     2.339      670          2             86                  2              23           236        321        2.507 Jahr 2013     13.603    10.938       11             96                 24              58           768       9.981       4.869 Jahr 2014     3.891     5.237         3             122                70             102           888       4.052       3.912 Jahr 2015     4.472     3.873         1             123                50             118           581       3.000       5.129 Jahr 2016     9.850     10.040        2             232                77             120          4.090      5.519       6.524 01.01. - 30.06.2017    2.278     7.914        12             246                204            116          4.498      2.838       2.811 Hinweis: Rechtsgrundlage für Entscheidungen zu Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten, die bis zum 30. November 2013 getroffen wurden, war § 60 Absatz 1, § 60 Absatz 2, 3 oder 7 Satz 2 bzw. § 60 Absatz 5 oder 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). 7.     In wie vielen Fällen wurden seit 2007 Asylanträge russischer Staatsange- höriger aus Tschetschenien abgelehnt, weil die Antragsteller einen Aus- schlusstatbestand gemäß § 3 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erfüllten (bitte nach Jahren und Tatbestandsalternativen aufschlüsseln)? Ablehnungen des BAMF von Asylanträgen zu russischen Staatsangehörigen mit tschetschenischer Volkszugehörigkeit können der Antwort zu Frage 6 entnom- men werden. Zu Ablehnungen aufgrund § 3 Absatz 2 AsylG liegen keine Erkennt- nisse vor, da die Asylstatistik des BAMF keine in diesem Sinne differenzierten Daten erfasst. 8.     Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass russische Staatsangehörige aus Tschetschenien in der Bundesrepublik Deutschland durch die Tätigkeit von Sympathisanten des tschetschenischen Regimes bedroht und gefährdet werden? Für die polizeiliche Gefahrenabwehr sind grundsätzlich die Bundesländer zustän- dig. Im Falle etwaiger Bedrohungen oder Gefährdungen russischer Staatsangehö- riger aus Tschetschenien durch Sympathisanten der politischen Führung der au- tonomen Republik Tschetschenien nimmt die Polizei des betreffenden Landes eine Bewertung der Gefährdungslage vor und prüft die Erforderlichkeit geeigne- ter polizeilicher Maßnahmen, wie etwa Gefährdetenansprachen bzw. Sensibili- sierungsgespräche oder polizeiliche Schutzmaßnahmen (Personen- bzw. Objekt- schutz). Soweit auf Bundesebene entsprechende Hinweise bzw. Erkenntnisse auf",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –5–                                 Drucksache 18/13319 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. mögliche Gefährdungen einzelner Personen vorliegen, erfolgt hierzu unverzüg- lich eine Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden. Im Übrigen stehen Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz mit den Landeskrimi- nalämtern und den Landesbehörden für Verfassungsschutz in Bezug auf sicher- heitsrelevante Aktivitäten der tschetschenischen bzw. nordkaukasischen Szene in Deutschland in einem dauerhaften Informationsaustausch. 9.   Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschen, denen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch das tschetschenische Regime drohen, und die sich derzeit (noch) in Tschetschenien bzw. in der Russischen Föderation befinden, effektiven Schutz zu bieten? Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig in Gesprächen auf unterschiedli- chen Kanälen gegenüber der Regierung der Russischen Föderation menschen- rechtliche Fragen, darunter auch solche, welche die Lage in der Autonomen Re- publik Tschetschenien betreffen. Im Falle der Verfolgung Homosexueller in Tschetschenien hat die Bundesregierung die Regierung der Russischen Födera- tion zum Schutz und zur Wahrung der Grund- und Menschrechte aufgerufen, u. a. in einem von Bundesminister Sigmar Gabriel initiierten Brief Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande und Schwedens an Außenminister Lawrow sowie durch aktive Ansprache des Themas durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber Präsident Putin. In besonderen Einzelfällen ist eine Aufnahme aus dringenden humanitären Grün- den nach § 22 Satz 1 AufenthG möglich. Im Zusammenhang mit dem o. g. Fall der Verfolgung Homosexueller konnte insgesamt in vier Fällen ein Visum zur humanitären Aufnahme nach § 22 Satz 1 AufenthG erteilt werden. Zudem fördert die Bundesregierung mehrere Menschenrechtsprojekte in Russ- land, darunter auch solche mit Bezug zur autonomen Republik Tschetschenien. 10.   Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass russischen Staatsangehöri- gen aus Tschetschenien infolge einer Rückführung nach Tschetschenien keine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder andere Rechtsgüter droht? Im Rahmen des Asylverfahrens in Deutschland wird in jedem Einzelfall umfas- send geprüft, ob Schutz (Anerkennung als Asylberechtigter, Zuerkennung der Flüchtlings-eigenschaft, Gewährung subsidiären Schutzes oder Feststellung eines Abschiebungsverbots) zu gewähren ist. Die entsprechenden Regelungen stehen in Einklang mit den europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Die einge- hende Prüfung des Asylantrags, in der sämtliche individuellen Belange des An- tragsstellers Berücksichtigung finden, kann allerdings auch zu dem Ergebnis füh- ren, dass keine asylrechtlich relevante Gefahrenlage vorliegt. In diesen Fällen führt die Ablehnung des Asylantrags letztlich in der Regel zur Ausreisepflicht.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/27795/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/b6/5e/54b65eeba9ee404c9219ac260438e800/page-p8-{size}.png"
        }
    ]
}