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            "content": "Drucksache 18/2983                                                       –4–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Berichts-                    Vertragslösungen nach Ausbildungsjahren                                 Anteil der von Frauen gelösten jahr                                                                                             Ausbildungsverträgen an allen Ausbildungsverträgen von Frauen im entsprechenden Aus- bildungjahr in Prozent 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 1. Ausbil- 2. Ausbil- 3. Ausbil- dungsjahr dungsjahr dungsjahr Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen 2009              786             69            921           93          567           39         17,4        12,8        5,1 2010              816             72            918           90          549           33         17,3        13,8        4,6 2011              873             84         1 026           108          495           45         23,9        15,1        6,9 2012              843             66            948          123          504           39         16,1        18,8        5,4 Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufs- bildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Bei den Fragen 2 und 3 ist zu beachten: Das BIBB analysiert vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Analysen werden jährlich im Datenreport zum Be- rufsbildungsbericht veröffentlicht (www.bibb.de/dokumente/pdf/BIBB_Datenreport_2014.pdf) Es ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil der vorzeitigen Vertragslösungen nicht um Ausbildungs- abbrüche handelt; sondern um Ausbildungsbetriebs- und/oder Berufswechsel. Ein Großteil der Jugendli- chen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Siehe hierzu auch Uhly, Alexandra: Weiterhin hohe Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge. In: Be- rufsbildung in Wissenschaft und Praxis 41 (2012) 2, S. 4 f. www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/bwp/ show/id/6861. Siehe auch: www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/pdf/a21_dazubi_indikatoren-vertragsloesungen-und- nicht-erfolgreich-beendete-ausbildung_juli-2013.pdf und www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/pdf/a21_ dazubi_methodenpapier_abbruchquote_jan-2014.pdf. Vertragslösungen nach Ausbildungsjahren und Geschlecht können erst seit dem Jahr 2007 ausgewiesen werden. Im Jahr 2007 wurden aufgrund erheblicher Meldeprobleme die Lösungen nicht ausgewiesen. 4. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung jähr- lich seit 2003 ihre Ausbildung im Tischlerhandwerk und anderen holzver- arbeitenden Berufen mit der Gesellen- bzw. Gesellinnenprüfung abge- schlossen, und wie viele von ihnen waren Frauen? Die anliegenden Tabellen geben Auskunft über erfolgreich bestandene Prüfun- gen insgesamt sowie von Frauen. Gesellenprüfungen im Tischler-Handwerk Bestandene Prü-          Bestandene Prü-    Bestandene Prü- Jahr          Gesamt              Männer             Frauen fungen, gesamt          fungen, Männer      fungen, Frauen 2005             10 311              9 663               648                 7 922                    7 363             559 2006               9 375             8 792               583                 6 959                    6 471             488 2007               9 217             8 571               646                 7 242                    6 683             559 2008               9 066             8 408               658                 7 543                    6 952             591 2009               8 613             7 938               675                 7 156                    6 550             606 2010               8 955             8 204               751                 7 433                    6 749             684",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              –5–                             Drucksache 18/2983 Bestandene Prü-     Bestandene Prü-  Bestandene Prü- Jahr       Gesamt      Männer       Frauen fungen, gesamt     fungen, Männer    fungen, Frauen 2011          7 890      7 192         698             6 651             6 019              632 2012         7 152       6 530         622             6 123             5 559              564 2013         7 273       6 569         704             6 284             5 630              654 Quelle: DHKT Weitere holzverarbeitende Berufe im Handwerk: Bestandene Gesellenprüfungen 2013 Ausbildungsberuf                                            Insgesamt        Frauen       Frauenanteil Bootsbauer/-in*                                                 74               6           8,1 % Böttcher/-in                                                      1              0              0 Bürsten- und Pinselmacher/-in*                                    4              3            75 % Drechsler/-in (Elfenbeinschnitzer/-in)                            2              0              0 Fachkraft – Holz- und Bautenschutzarbeiten*                     13               0              0 Flechtwerkgestalter/-in                                           2              1            50 % Holz- und Bautenschützer/-in*                                   23               3           13,0 % Holzbildhauer/-in                                               26             17            65,4 % Holzblasinstrumentenmacher/-in*                                 12               8           66,7 % Holzspielzeugmacher/-in*                                          1              0              0 Orgel- und Harmoniumbauer/-in*                                  27               3           11,1 % Parkettleger/-in                                               161               5           3,1 % Raumausstatter/-in*                                            596            333            55,9 % Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in                   141               8           5,7 % Vergolder/-in                                                     9              7           77,8 % Zimmerer/Zimmerin*                                            2683             45            1,7 % * Quelle: DHKT Weitere holzverarbeitende Berufe aus dem Bereich Industrie und Handel, die im Handwerk ausgebildet werden: Ausbildungsberufe                                           Insgesamt        Frauen       Frauenanteil Fachkraft – Möbel-, Küchen- und Umzugsservice                   5               0               0 Holzbearbeitungsmechaniker/-in                                  0               0               0 Holzmechaniker/-in                                              4               0               0 Leichtflugzeugbauer/-in                                         4               0               0 Verfahrensmechaniker/-in – Beschichtungstechnik                 5               0               0 Quelle: DHKT",
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            "content": "Drucksache 18/2983                                        –8–                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele Frauen und wie viele Männer absolvieren nach Kenntnis der Bun- desregierung jährlich ihre Meister- bzw. Meisterinnenprüfung im Tischler- handwerk (bitte Jahreszahlen ab 2003 angeben und für Frauen und Männer getrennt ausweisen), und wie haben sich diese Zahlen seit der Abschaffung der Pflichtgesellenjahre zur Meisterprüfung entwickelt (bitte getrennt für Frauen und Männer angeben)? Die Entwicklung der bestandenen Meisterprüfungen im Tischler-Handwerk lässt sich nachfolgender Tabelle entnehmen: Jahr                      Gesamt          Männer           Frauen 1998                       2 921           2 840              81 1999                       2 302           2 234              68 2000                       2 028           1 955              73 2001                       2 104           2 028              76 2002                       1 779           1 723              56 2003                       1 732           1 675              57 2004                       1 614           1 551              63 2005                       1 292           1 238              54 2006                       1 204           1 155              49 2007                       1 115           1 067              48 2008                        955             915               40 2009                       1 068           1 035              33 2010                       1 167           1 120              47 2011                       1 115           1 062              53 2012                       1 093           1 035              58 2013                       1 084           1 036              48 Veränderung 1998 bis 2003              –40,7%          –41,0%           –29,6% Veränderung 2004 bis 2013              –32,8%          –33,2%           –23,8% Quelle: DHKT Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (3. HwO-Novelle) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934) wurde das Erfordernis einer mehrjährigen Berufstätigkeit als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung abgeschafft. Die nach der 3. HwO-Novelle (ab 1. Januar 2004) weiterhin sinkenden Meisterprüfungen im Tischler-Handwerk lassen keine Rückschlüsse in Bezug auf die Abschaffung der mehrjährigen Berufstätigkeit für die Ablegung der Meisterprüfungen zu. 9. Wie viele Tischlereien in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundes- regierung von Frauen geführt, und wie hat sich diese Zahl seit 2003 ent- wickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual an allen Tischlereien in Deutschland angeben)? Hierzu liegen keine Daten vor.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     –9–                          Drucksache 18/2983 10. Wie viele Tischlereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den jetzigen Inhaberinnen und Inhabern von deren Eltern übernommen wor- den (bitte Zahlen für von Frauen und Männern geführten Betrieben ge- trennt ausweisen)? Hierzu liegen keine Daten vor. 11. Wie werden partnerschaftlich geführte Betriebe erfasst? Partnerschaftlich geführte Betriebe werden nicht gesondert erfasst. 12. Wie viele Betriebsneugründungen von Tischlereien gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 jährlich, und wie viele dieser Neugründun- gen wurden von Frauen getätigt? Die Betriebszugänge im Tischlerhandwerk können nachfolgender Tabelle ent- nommen werden: Tischler Jahr                  Betriebe                             Betriebe Endbestand 31.12.                  Zugänge 1.1. - 31.12. 2004                               42376                                  2839 2005                               42516                                  2557 2006                               42564                                  2163 2007                               42322                                  1853 2008                               41943                                  1739 2009                               41671                                  1580 2010                               41531                                  1635 2011                               41289                                  1491 2012                               40881                                  1321 2013                               40385                                  1267 Quelle: DHKT Von den Betriebszugängen sind nach Berechnungen der Handwerksorganisation etwa 78 Prozent den Neugründungen zuzurechnen. Gründungen durch Frauen werden nicht gesondert erfasst. Darüber hinausge- hende Aufschlüsselungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Tisch- lereien im Durchschnitt angestellt? Zur Beantwortung dieser Frage können die Ergebnisse der Handwerkszählung herangezogen werden. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Demnach waren im Jahr 2011 in Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen Ge- werbes „Tischler“ (HwO Anlage A Gewerbezweig 27) in Deutschland durch- schnittlich sechs Personen beschäftigt.",
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            "content": "Drucksache 18/2983                                             – 10 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie viele selbständige Tischlerinnen und Tischler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 entwickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor. 15. Wie viele Tischlerinnen und Tischler sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung sogenannte Solo-Selbständige, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 entwickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt angeben)? Nach einer Studie des Deutschen Handwerksinstituts (ifh) gab es im Jahr 1995 6 120 Tischlereien, die von Solo-Selbständigen betrieben wurden. Im Jahr 2010 waren es 22 950 Tischlereien. Zahlen getrennt nach Frauen und Männern liegen nicht vor. Bezogen auf das Handwerk zeigt die nachfolgende Grafik die Entwicklung ins- gesamt: 45% 40%                                                                                                        38,4% 36,6% 35%                                     33,2% 30% 24,4% 25% 20% 15%                                                                      17,7% 13,7% 10% 5% 0% 1949               1956                1968               1976              1994           2010 iQuelle: Universität i ä GöGöttingen i        (ifh) (ifh) 16. Wie viele werdende Mütter mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 jährlich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder völlig mit der Arbeit als Tischlerin aussetzen, und wie viele von ihnen ha- ben infolge dessen den Tischlerinnenberuf vollständig aufgegeben? Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). Eine statistische Er- fassung von Beschäftigungsbeschränkungen und Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz erfolgt seitens der Bundesländer nicht.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 11 –                      Drucksache 18/2983 17. In wie vielen Fällen wurden seit 2003 jährlich Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse der werdenden Mutter beantragt? Die Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme des Landes- verbandes BKK Mitte, der für ca. 90 Betriebskrankenkassen das Umlageverfah- ren durchführt) an Arbeitgeber im Rahmen des sog. U2-Umlageverfahrens nach § 1 Absatz 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) betrug jährlich: 2005                                 206 602 372 Euro 2006                                 766 841 127 Euro 2007                                 791 306 085 Euro 2008                               1 030 071 864 Euro 2009                               1 263 227 880 Euro 2010                               1 528 234 721 Euro 2011                               1 756 354 827 Euro 2012                               2 039 326 796 Euro 2013                               2 361 655 639 Euro Da das Gesetz erst im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, liegen keine Zahlen aus den Jahren 2003 und 2004 vor. 18. Inwieweit hält die Bundesregierung die Regelungen zum Mutterschutz in der Holzverarbeitungsbranche für sinnvoll? Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis ste- hen. Es gilt auch für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Das Mutter- schutzgesetz gilt für diese Frauen gleichermaßen unabhängig von einer be- stimmten Berufsbranche. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dür- fen, bei denen sie schädlichen Auswirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Nach den geltenden Mutterschutzregelungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeur- teilung für den jeweiligen Arbeitsplatz zu erstellen. Ergibt diese Beurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerin gefährdet ist und dass Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, ist vom Arbeitgeber zunächst die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ge- gebenenfalls der Arbeitszeiten zu prüfen. Ist dies nicht möglich, ist im zweiten Schritt ein Arbeitsplatzwechsel zu prüfen. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwech- sel nicht möglich oder zumutbar ist, dürfen werdende oder stillende Mütter so- lange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutz ihrer Sicherheit und Ge- sundheit erforderlich ist (Beschäftigungsverbot). Diese – von den Mutterschutzregelungen – vorgesehenen Maßnahmen ermög- lichen und verpflichten den Arbeitgeber eine Entscheidung unter Berücksich- tigung des Standes der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen.",
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            "content": "Drucksache 18/2983                                       – 12 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Mutterschutzregelungen gelten für die Unternehmerin eines Handwerksbetriebes? Wie schon in der Antwort zu Frage 18 ausgeführt, gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) für alle Frauen, die in einem abhängigen Be- schäftigungsverhältnis stehen. Insofern kommt es darauf an, in welchem arbeits- rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis die Unternehmerin zum Unternehmen steht. Sofern das Mutterschutzgesetz aufgrund der Selbständigkeit der Unternehmerin nicht anwendbar ist, besteht für sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetz- lichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld zu versichern. In diesem Fall hat die (werdende) Mutter während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Entbindung und mindestens 14 Wochen – bei Früh- und Mehr- lingsgeburten 18 Wochen – nach der Entbindung) Anspruch auf das Mutter- schaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe des Krankengeldes. 20. Welche Möglichkeiten bestehen für Selbständige in der Holzverarbeitung, sich für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern? Generell haben Frauen, die selbständig tätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die Möglichkeit, den Anspruch auf Kran- kengeld und somit auch auf Mutterschaftsgeld abzusichern. Darüber hinaus bie- tet das Elterngeld einen angemessenen Schutz vor Einkommensausfällen und bietet auch für selbständig tätige Frauen ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld die Möglichkeit, nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit zu unter- brechen oder zu reduzieren. 21. Wie viele gesetzliche Krankenkassen bieten nach Kenntnis der Bundes- regierung einen Krankengeld-Wahltarif für Selbständige an, der Mutter- schaftsgeld einschließt, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundes- regierung die durchschnittlichen Krankengeldabsicherungen? Gemäß § 53 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Krankenkassen in ihren Satzungen Krankengeld-Wahltarife für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige anzubieten. Dementsprechend sind alle gesetzlichen Krankenkassen gehalten, einen Krankengeldwahltarif anzubieten. Eine Mit- gliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld wiederum löst grundsätzlich nach § 13 Absatz 1 des MuSchG i. V. m. § 24i Absatz 1 SGB V einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus. Die betreffenden Satzungsregelungen sind durch die jeweiligen Aufsichtsbehör- den zu genehmigen. Diese Genehmigungsverfahren finden jeweils ohne Betei- ligung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) statt. Insofern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über Höhe der durchschnittlichen Kran- kengeldabsicherung vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Mit- glieder die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Höhen haben. 22. Sind der Bundesregierung Initiativen der Handwerkskammern bekannt, um Selbständige in der Holzverarbeitung für den Fall beruflicher Unter- brechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzu- sichern, und wenn ja, welche sind dies? Nach dem gesetzlichen Auftrag des § 91 der Handwerksordnung gehört es nicht zu den Aufgaben der Handwerkskammern, finanzielle Unterstützung für Selb-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 13 –                      Drucksache 18/2983 ständige bei beruflicher Unterbrechung durch Schwangerschaft und Mutter- schaft zu leisten. Viele Handwerkskammern bieten aber ein Karrierecoaching für Berufsrückkeh- rerinnen und Elternzeitnehmende sowie generell Informationsveranstaltungen und Beratungen für Gründerinnen an. Rund 20 Handwerkskammern haben sich ab dem Jahr 2011 an der Roadshow des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Meine Zukunft: Chefin im Handwerk“ beteiligt. Hand- werkskammern beteiligen sich auch an Gründungstagen oder Ausbildungsmes- sen sowie am bundesweiten Aktionstag „Unternehmensnachfolge durch Frauen“. 23. Wie werden Selbständige nach Kenntnis der Bundesregierung über diese Möglichkeiten informiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Wie dort erläutert, bieten viele Handwerkskammern Beratungen gezielt für weibliche Selbständige sowie auch Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Best Practice-Bei- spiele können u. a. der Broschüre des BMFSFJ „5. Bilanz Chancengleichheit“ vom Juni 2013 entnommen werden. 24. Sieht die Bundesregierung Lücken bei den derzeitigen Möglichkeiten zur Absicherung beruflicher Unterbrechung durch Schwangerschaft für Selb- ständige? Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Lücken zu schließen? Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie und dem BMFSFJ „Frauen gründen – Gründerinnen und Un- ternehmerinnen in Deutschland stärken“ wurde vereinbart, dass eine ressort- übergreifende Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten wird, wie für Selbständige während der Schwangerschaft und Stillzeit bessere Bedingungen geschaffen werden können.",
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