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            "content": "Drucksache 19/4906                                    –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Welche Strategie und Zielsetzung für die Zusammenarbeit mit der Volksre- publik China hat die Bundesregierung zu Beginn der 19. Wahlperiode in Be- zug auf die bilateralen Beziehungen und Entwicklungshilfe? 2.   Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Herausforderun- gen in der Zusammenarbeit beider Länder, und wie wird diesen begegnet? 3.   Wie bewertet die Bundesregierung abzielend auf Frage 1 und 2, die Zusam- menarbeit der beiden Staaten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die Zukunft? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland verbindet mit der Volksrepublik China (VR China) eine umfassende strategische Partnerschaft. Diese umfasst alle relevanten Bereiche der bilateralen und internationalen Zusammenarbeit. Seit 2011 – zuletzt am 9. Juli 2018 – finden regelmäßige Regierungskonsultatio- nen statt, an der die Kabinette beider Staaten unter Leitung der Regierungschefs teilnehmen. Zudem gibt es unterhalb der Ebene der Regierungschefs zahlreiche Dialogformate auf unterschiedlichen Ebenen, wie den bilateralen Rechtsstaatsdi- alog oder den Menschenrechtsdialog. Seit 2016 ist die VR China der weltweit größte Handelspartner Deutschlands und Deutschland größter Handelspartner der VR China in Europa. Das Wachstum der chinesischen Wirtschaft und die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung beider Länder bieten deutschen Unternehmen zahlreiche Chancen. Gleichzeitig ist es ein zunehmend wichtiges Anliegen der Bundesregierung, sich für faire Marktzu- gangs- und Wettbewerbsbedingungen deutscher Unternehmen in der VR China einzusetzen, die in zahlreichen Bereichen nicht ausreichend gewährleistet sind. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus für die Arbeitsbedingungen der Akteure des kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austauschs ein, wie beispiel- weise der deutschen politischen Stiftungen oder der deutschen Wissenschaftsor- ganisationen. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung unserer bilateralen Beziehungen be- stehen weiterhin grundsätzliche Meinungsunterschiede im Bereich der Rechts- staatlichkeit und Menschenrechte, insbesondere zu den persönlichen Freiheits- rechten. Es bleibt ein wichtiges Interesse Deutschlands, dass die VR China rechts- staatliche Strukturen und Sozialsysteme entwickelt, mehr politische und ökono- mische Gerechtigkeit, vor allem im Bereich der grundlegenden Freiheitsrechte, zulässt und Minderheitenfragen friedlich löst. Die VR China erhält seit 2010 keine Mittel der „klassischen“ bilateralen Entwick- lungszusammenarbeit mehr. Ziel der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ist die gemeinsame Gestaltung globaler nachhaltiger Entwicklung, insbesondere im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Aufgrund seiner Bedeutung beim Schutz und der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter sowie seiner Mitwirkung an internationalen Prozessen, kommt China eine Schlüsselrolle bei der Lösung glo- baler Zukunftsfragen zu. Es liegt daher im Interesse Deutschlands, die VR China bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 zu unterstützen. Neue Finanzierungen werden nur noch über sogenannte Förderkre- dite d. h. mit Eigenmitteln der KfW durchgeführt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 19/4906 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Volksrepublik China, als Begünstigte von Zinssubventionszuschüssen durch die Bundesre- publik Deutschland und Darlehen der KfW, ihrerseits selbst im Rahmen der eigenen Maßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit Drittstaaten Schul- denerlasse, zinslose Darlehen und Vorzugskredite gewährt? Das BMZ kooperiert mit bestimmten Schwellenländern wie der VR China gezielt im Hinblick auf ihre wachsende Bedeutung als neue Geber, um so ihre Kompe- tenzen als Geber zu stärken und nachhaltige Strukturen für die Entwicklungszu- sammenarbeit aufzubauen. Differenzierte Instrumente berücksichtigen hierbei die höhere Leistungsfähigkeit solcher Länder. Mit China ist diese Zusammenar- beit daher seit 2010 auf Förderkredite beschränkt – ohne Mittel aus dem Bundes- haushalt. 5.   Erwägt die Bundesregierung angesichts der gesamtwirtschaftlichen Ent- wicklung der Volksrepublik China, diese ab 2020 von der DAC-Länderliste (DAC = Development Assistance Commitee) für Empfängerländer zu strei- chen? Die DAC-Länderliste des Entwicklungsausschusses der OECD DAC wird von diesem eigenständig und nach festen Kriterien erstellt und regelmäßig aktuali- siert. Streichungen erfolgen, sobald Länder drei Jahre in Folge die Schwelle zum Hocheinkommensland überschritten haben (gemäß Weltbank-Daten und -Klassi- fikation, Indikator Bruttonationaleinkommen/Kopf). 6.   Wie garantiert die Bundesregierung die Organisationsautonomie deutscher staatlicher und nichtstaatlicher Durchführungsorganisationen in der Volks- republik China? Die in der VR China mit Büros vertretenen staatlichen Durchführungsorganisati- onen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind in der VR China durch völkerrecht- lich verbindliche Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Regie- rung der VR China abgesichert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 ver- wiesen. 7.   Wie bewertet die Bundesregierung den Rechtsstatus der deutschen staatli- chen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen in der Volksrepub- lik China? Der in der Antwort zu Frage 6 erläuterte völkerrechtlich abgesicherte Rechtssta- tus bietet eine gute Grundlage für die Arbeit der staatlichen Durchführungsorga- nisationen im Land. Die Büros der in der VR China tätigen politischen Stiftungen sind entsprechend dem chinesischen Recht registriert. Bei der praktischen Arbeit ergeben sich nach Einschätzung der politischen Stiftungen jedoch auch nach erfolgter Registrierung technisch-administrative Fragen aus dem chinesischen NRO-Gesetz, die deren Arbeit beeinträchtigen und bisher noch nicht abschließend geklärt sind. Die kirchlichen Träger sowie die privaten Träger setzen Projekte über lokale Part- nerorganisationen um, d. h. der deutsche Träger ist nicht selbst vor Ort tätig.",
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