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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/6186 19. Wahlperiode 28.11.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5701 – Fragen zum Crowdworking und der Gig-Economy Vorbemerkung der Fragesteller Plattformbasierte Arbeit hat in den vergangenen Jahren einen prominenten Platz im öffentlichen Diskurs eingenommen. Das Phänomen der Plattformökonomie wird meist in einem Atemzug mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt ge- nannt. „Crowdworking“-Plattformen vermitteln in der Regel ortsunabhängige Dienstleistungen. Ortsabhängige vermittelte Dienstleistungsarbeit hingegen wird in der Fachliteratur eher als „Gigworking“ bezeichnet (vgl. Schmidt, Flo- rian, 2016: Arbeitsmärkte in der Plattformökonomie – Zur Funktionsweise und Herausforderungen von Crowdwork und Gigwork, Berlin, http://library.fes.de/ pdf-files/wiso/12826.pdf). Neu ist, dass eine App oder eine Webseite den klassischen Betrieb ersetzen. Der sozial- und arbeitsrechtliche Status der Beschäftigungsverhältnisse im Crowd- working und in der Gig-Economy ist zum Teil unklar oder bewegt sich in recht- lichen Grauzonen – zum Beispiel, wenn formal Selbstständige wie Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer oder Privatpersonen wie Gewerbetreibende tätig wer- den (vgl. www.igmetall.de/docs_2017_06_09_CrowdworkingKonferenz_Statement_ Waas_8ce9cba0f860d746cfcda3147953df791995c664.pdf und www.europarl. europa.eu/news/de/press-room/20170609IPR77014/sharing-economy-parlament- fordert-klare-eu-richtlinien). Jobs im Crowd- und Gigworking werden immer wieder als prekär beschrieben (vgl. www.zeit.de/arbeit/2018-01/crowdwork-selbststaendigkeit-digitale-arbeit- arbeitsbedingungen-interview und www.welt.de/newsticker/news1/article 175916337/Gewerkschaften-Moderne-Sklaverei-DGB-warnt-vor-Folgen-der- Digitalisierung-fuer-Arbeitswelt.html). Hieraus kann sich ein zwingender Re- gulierungsbedarf für den Gesetzgeber ableiten. Um die Auswirkungen von Crowdworking und der Gig-Ökonomie auf den Arbeitsmarkt zu fassen und die entsprechende Tragweite abzuschätzen, ist ausreichend belastbares Datenmate- rial notwendig. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/6186 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorbemerkung der Bundesregierung Crowdworking bezeichnet über digitale Plattformen vermittelte Erwerbsarbeit, die sich vor allem darin auszeichnet, dass Aufträge oftmals in kleinere Aufgaben zerlegt und an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) vergeben werden. Crowdworking kann sehr unterschiedliche Tätigkeiten umfassen. Diese reichen von Kleinstaufgaben (sogenannten Microtasks), die geringe Qualifikation erfor- dern und nur kleine Beträge erwirtschaften, bis hin zu komplexen Programmier- tätigkeiten, die Expertenwissen erfordern und hoch vergütet werden. Von Gig- working spricht man bei der Vermittlung von lokal zu erbringenden Dienstleis- tungen über Online-Plattformen (wie z. B. Reinigungsarbeiten, Kurierfahrten, handwerkliche Tätigkeiten). Eine Bewertung von Crowd- oder Gigworking fällt dementsprechend unterschiedlich aus, je nachdem welcher Bereich betrachtet wird. Eine valide Basis zur Reichweite der existierenden Formen von Crowd- oder Gigworking und zur Bewertung ihrer jeweiligen Geschäftsmodelle existiert derzeit nicht. 1. Wie viele Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Crowdworking, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte alle verfügbaren Da- ten angeben)? Amtliche Daten zur Nutzung von Crowdworking durch Unternehmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Für Erkenntnisse zur Nutzung externer Crowdwor- king-Plattformen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/8353, die Antwort zu den Fragen 43 bis 54 auf Bundestagsdrucksache 18/10762 und den Forschungs- bericht 473 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verwiesen. Nach einer repräsentativen Unternehmensbefragung des Zentrums für Europäi- sche Wirtschaftsforschung im dritten Quartal 2016 im Wirtschaftszweig Informa- tionswirtschaft und der Branche des Verarbeitenden Gewerbes nutzten 3,2 Pro- zent der Unternehmen in der Informationswirtschaft Crowdworking und 1,2 Pro- zent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe. Im Vergleich zum Jahr 2014 zeigen sich innerhalb einzelner Bereiche der Informationswirtschaft nur gering- fügige Veränderungen bei der Nutzung. Die Bekanntheit von Crowdworking ist in den Bereichen seit dem Jahr 2014 deutlich gestiegen. Auch eine Unterneh- mensbefragung des Verbandes Bitkom aus dem Jahr 2016 kommt zu vergleich- baren Größenordnungen zur Nutzung von Crowdworking. 2. Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Unternehmen sind der Gig-Economy zuzurechnen, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte alle verfügbaren Daten angeben)? Entsprechende Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor, da eine solche Ab- grenzung nicht nach Wirtschaftszweigen oder sonstigen Klassifikationen vorge- nommen werden kann. Auch der Grad der Digitalisierung ist hierfür nicht ent- scheidend, vielmehr eine Einordnung des jeweilig vorwiegenden Geschäftsmo- dells.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/6186 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie hat sich die Zahl der Solo-Selbständigen in den letzten 20 Jahren entwi- ckelt? Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Mikrozensus stieg die Zahl der Solo-Selbstständigen seit dem Jahr 1998 von 1,8 Millionen bis auf knapp 2,5 Millionen im Jahr 2012 an und sank seitdem bis auf 2,3 Millionen im Jahr 2017. Jahr Selbstständige* Insgesamt darunter Solo-Selbstständige 1.000 1998 3.594 1.789 1999 3.594 1.786 2000 3.643 1.842 2001 3.632 1.821 2002 3.654 1.858 2003 3.744 1.960 2004 3.852 2.076 2005 4.080 2.292 2006 4.131 2.317 2007 4.160 2.323 2008 4.143 2.306 2009 4.215 2.356 2010 4.259 2.383 2011 4.295 2.444 2012 4.315 2.456 2013 4.239 2.373 2014 4.192 2.344 2015 4.161 2.304 2016 4.142 2.314 2017 4.095 2.280 * Im Haupterwerb ohne mithelfende Familienangehörige. Quelle: Mikrozensus, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018. 4. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundes- republik Deutschland aktuell als Crowd- beziehungsweise als Gigworker tä- tig, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte alle verfügbaren Daten für beide Arbeitsformen separat angeben; bitte soweit möglich nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Es gibt bislang nur wenige Studien zum Ausmaß von Plattformarbeit in Deutsch- land. Diese basieren zudem größtenteils auf einer nur eingeschränkt repräsentati- ven Datenlage. Eine Entwicklung kann deshalb nicht dargestellt werden. Zu der Frage, wie viele Personen derzeit als Crowd- oder Gigworker tätig sind, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Ergebnisse vor. Der aktuell vorlie- gende, durch das BMAS geförderte erste Bericht des „Crowdworking Monitors“ liefert indikative Ergebnisse auf Basis einer großen Stichprobe von Internetnut- zern, die bislang vorliegende Schätzungen zum Ausmaß plattformvermittelter Tä- tigkeiten auf europäischer Ebene zu bestätigen scheinen. Den nur eingeschränkt repräsentativen Befragungsergebnissen zufolge sind bis zu fünf Prozent der wahl- berechtigten deutschen Bevölkerung auf so genannten Gig-, Click- oder Crowd- working-Plattformen aktiv. In diesem Anteil eingeschlossen sind u. a. sowohl Er- werbstätige, für die das Angebot von Tätigkeiten auf Plattformen nur einen wei- teren Marktzugang oder Vertriebsweg darstellt, als auch Personen oberhalb des Erwerbsalters von 64 Jahren.",
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"content": "Drucksache 19/6186 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Ergebnisse einer nahezu zeitgleich erschienenen Studie des Joint Research Centers der Europäischen Kommission „Platform Workers in Europe“ (Pesole et. al. 2018) liegen in einer vergleichbaren Größenordnung. Andere ebenfalls nur eingeschränkt repräsentative Studien schätzen das Ausmaß von Crowdworking in Deutschland geringer (bis zu einem Prozent d. Erwerbsbev., Bonin-Rinne 2017) aber auch deutlich höher ein (12 Prozent nach Huws et al. 2017). Lediglich indikativ kann aus dem Crowdworking Monitor Nr. 1 Folgendes abge- leitet werden: Ein knappes Drittel der plattformvermittelt Tätigen bearbeitet Auf- gaben, die nur offline zu erledigen sind, ein knappes Fünftel arbeitet nur online, die große Mehrheit erledigt offenbar Tätigkeiten, die eine Mischung aus online und offline zu erbringenden Tätigkeiten erfordern. Auch zur Frage, wie sich Plattformarbeit auf die Geschlechter verteilt, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Ergebnisse vor. Die vorliegenden Studien ge- ben Hinweise darauf, dass Crowdworker tendenziell eher jünger und männlich sind. Insgesamt besteht weiterer Forschungsbedarf. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Erwerbsstatus von Crowdworkern und Gigworkern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, differenziert auf- schlüsseln)? Die Wahl des Geschäftsmodells, über das Crowd- oder Gigworker in einen Wert- schöpfungsprozess eingebunden werden, lässt keinen Rückschluss auf deren Er- werbsformen zu. So können innerhalb eines Geschäftsmodells alle Erwerbsfor- men vertreten sein. Zu den Anteilen der einzelnen Erwerbsformen liegen keine belastbaren repräsentativen Daten vor (s. Vorbemerkung der Bundesregierung). Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/8353 und die Antwort zu den Fragen 43 bis 54 auf Bundestagsdrucksache 18/10762 verwiesen. 6. Wie vielen Personen in der Bundesrepublik Deutschland dient Crowdwor- king nach Kenntnis der Bundesregierung als Haupteinnahmequelle? Wie vielen Gigworkern dient ihre ausgeübte Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung als Haupteinnahmequelle? 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vergütungsstruktur von Crowdworking- und Gig-Economy-Plattformen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte alle verfügbaren Daten angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/8353, die Ant- wort zu den Fragen 43 bis 54 auf Bundestagsdrucksache 18/10762 sowie auf den Forschungsbericht 462 des BMAS und den Crowdworking Monitor Nr. 1 und weitere Studien wie „Platform Workers in Europe“ (2018) der EU-Kommission verwiesen. Die Haupterkenntnis der bislang vorliegenden Studien ist, dass der Großteil von Crowdworkern entsprechende Tätigkeiten lediglich als Nebenver- dienst ausübt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/6186 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wie lange waren Crowdworker in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt auf den Crowdworking- Plattformen aktiv? 9. Wie lange waren Gigworker in der Bundesrepublik Deutschland nach Kennt- nis der Bundesregierung im Durchschnitt für die Gig-Economy-Unterneh- men tätig? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Aus der amtlichen Statistik liegen der Bundesregierung hierzu keine Daten vor. Erste indikative, nicht repräsentative Ergebnisse liefert der Crowdworking Moni- tor Nr. 1, dem die nachfolgende Tabelle entnommen ist. Bei der Frage nach der Tätigkeitsdauer wurde zwischen Gig- und Crowdworking-Plattformen nicht un- terschieden. Dauer der Tätigkeiten (kumuliert) nach Geschlecht in % Tätigkeits- < 5 min <15 min < 1St. < 4 St. < 10 St. < 1 Woche <alle dauer Geschlecht: Frauen 17,1 25,7 51,6 59,7 70,8 79,9 100,0 Männer 9,6 19,7 35,9 50,1 62,8 82,4 100,0 Insgesamt 13,3 22,7 43,7 54,8 66,8 81,2 100,0 Quelle: Crowdworkin Monitor Nr. 1 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den sozialdemografischen Hintergrund von Crowdworkern und Gigworkern in der Bundesrepublik Deutschland? Die vorliegenden Studien geben Hinweise darauf, dass Crowdworker tendenziell jünger, alleinstehend, männlich und gut gebildet sind. Nach den Ergebnissen des Crowdworking Monitors Nr. 1 leben Gig- und Crowdworker zudem häufiger in Stadtstaaten; im Bereich Microtasking (kleinteilige und kurzfristige Klickaufga- ben) sind der Studie zufolge überdurchschnittlich viele junge und weibliche Platt- formtätige zu finden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregie- rung und auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/8353 verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland? Crowdwork umfasst ein sehr breites Spektrum unterschiedlicher Geschäftsmo- delle und Tätigkeiten (s. auch Vorbemerkung der Bundesregierung). Eine valide Basis zur Reichweite der existierenden Formen von Crowdwork und zur Bewer- tung der Arbeitsbedingungen liegt bislang nicht vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundesregierung 18/8353 verwiesen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gewerkschaftlichen Organisationsgrad von Crowdworkern und Gigworkern? Hierzu liegen der Bundesregierung bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor.",
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"content": "Drucksache 19/6186 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jeweilige durchschnitt- lichen Wochenarbeitszeiten von Crowdworkern und Gigworkern in der Bun- desrepublik Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die vorliegenden Studien weisen darauf hin, dass Plattformtätigkeiten überwie- gend in Teilzeit bzw. nebenberuflich erfolgen. Dem bereits zitierten Crowdwor- king Monitor Nr. 1 zufolge arbeitet ein gutes Drittel der befragten Plattformtäti- gen mehr als 30 Stunden pro Woche, 24 Prozent sogar mehr als 40 Stunden pro Woche plattformvermittelt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/8353 verwiesen. 14. Wie viele Crowdworker in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf mehr als einer Plattform tätig? Wie viele Gigworker in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf mehr als einer Plattform beziehungsweise für mehr als ein Unternehmen tätig? Aus der amtlichen Statistik liegen hierzu keine Daten vor. Erste indikative, nicht repräsentative Ergebnisse liefert der Crowdworking Monitor Nr. 1, dem die nach- folgende Tabelle entnommen ist: Zahl der Plattformen Von wie vielen verschiedenen Online-Plattformen haben Sie üblicherweise bezahlte Arbeitsaufträge bezogen? Aktive Zukünftige Ehemalige Insgesamt Mehr als vier 29,2% 29,2% Vier 29,5% 29,5% Drei 23,7% 23,7% Zwei 12,7% 12,7% Eine 4,9% 4,9% Weiß nicht 28,5% 28,5% Stichprobengröße: 2176 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Arbeitszufrie- denheit von Crowd- und Gigworkern? Aus der amtlichen Statistik liegen hierzu keine Daten vor. Erste indikative, nicht repräsentative Ergebnisse liefert der Crowdworking Monitor Nr. 1, dem die nach- folgende Tabelle entnommen ist. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nur aktive Crowd- und Gigworker zu ihrer Arbeitszufriedenheit befragt wurden. Für ein vollständigeres Bild müssten ggf. auch ehemalige Crowdworker nach den Gründen befragt werden, warum sie diese Form der Tätigkeit aufgegeben haben. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8353 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/6186 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zufriedenheit mit den Plattformtätigkeiten Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit der Arbeit, die Ihnen über eine Online-Plattform vermittelt wurde? Aktive Zukünftige Ehemalige Insgesamt Vollkommen zufrieden 20,7% 20,7% Eher zufrieden 31,0% 31,0% Unentschieden 19,2% 19,2% Weniger zufrieden 10,7% 10,7% Gar nicht zufrieden 18,4% 18,4% Stichprobengröße: 2204 16. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Crowdworking und der Gig-Economy auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ein? Crowdworking und die Gig-Economy umschreiben ein sehr breites Spektrum un- terschiedlicher Geschäftsmodelle und Tätigkeiten, die sich auch in ihren Auswir- kungen auf Wirtschaft und Gesellschaft stark unterscheiden. Insgesamt sind die Auswirkungen von Crowdworking und der Gig-Economy noch nicht ausreichend erforscht, um eine abschließende Einschätzung vornehmen zu können. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass plattformvermittelte Tätig- keiten sowohl mit Chancen als auch mit Risiken einhergehen. Eine Chance platt- formvermittelter Erwerbsarbeit kann etwa darin liegen, dass sie aufgrund niedri- gerer Markteintrittsbarrieren und Flexibilitätsmöglichkeiten bei der Arbeitsge- staltung einem größeren Personenkreis Arbeitsmarktzugang oder Möglichkeiten eines Zuverdienstes bzw. zusätzliche Vertriebskanäle eröffnen können. Für Kun- dinnen und Kunden kann sie mit Vorteilen, wie einer größeren Angebotsvielfalt, neuen bzw. zusätzlichen Angeboten, einem einfachen Zugang und mehr Effizienz einhergehen. Mögliche Risiken betreffen beispielsweise Monopolisierungsten- denzen und Wettbewerbsverzerrungen, eine Verlagerung unternehmerischer Risiken und Kosten auf die Leistungserbringer sowie das Entstehen niedrig oder unsicher vergüteter und sozial nicht ausreichend abgesicherter Beschäftigung in bestimmten Bereichen der Plattformökonomie. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die statusrechtliche Ein- ordnung von Crowd- und Gigworkern? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 18. Welche Auswirkungen haben Geschäftsmodelle des Crowdworking und der Gig-Economy nach Ansicht der Bundesregierung auf die Arbeitsbeziehun- gen, die Sozialpartnerschaft, die Mitbestimmung und die Arbeitnehmer- rechte? Wo sieht die Bundesregierung, Handlungsbedarf, und was plant sie, in dieser Hinsicht zu unternehmen? Die Bundesregierung befindet sich im Austausch mit verschiedenen Gewerk- schaften zu den Arbeitsbedingungen in der Gig-Economy und im Crowdworking- Bereich. Darüber hinaus besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer For- schungsbedarf. Sollten Crowd- und Gigwork weiter an Bedeutung gewinnen,",
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"content": "Drucksache 19/6186 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. muss nach Einschätzung der Bundesregierung geprüft werden, ob neue Instru- mente erforderlich sind, um Erwerbstätigen im Übergangsbereich von abhängiger und selbstständiger Arbeit eine bessere kollektive Aushandlung ihrer Arbeitsbe- dingungen und Einkommen zu ermöglichen. Zu den Planungen der Bundesregie- rung wird auf die Antwort zu Frage 19 verweisen. 19. Welche Auswirkungen haben Geschäftsmodelle des Crowdworking und der Gig-Economy nach Ansicht der Bundesregierung auf die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialen Sicherungssysteme? Was plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht zu unternehmen? Die Auswirkungen von Crowdworking und der Gig-Economy sind noch nicht ausreichend erforscht, um eine abschließende Einschätzung zu ihren Auswirkun- gen auf die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialen Sicherungs- systeme vornehmen zu können. Die Bundesregierung wird sich deshalb weiterhin intensiv mit der tatsächlichen und rechtlichen Verfasstheit sowie Verbreitung von Geschäftsmodellen in der Plattformökonomie auseinandersetzen und dabei prüfen, ob und inwieweit die be- stehenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen auch für neue digital ba- sierte Geschäftsmodelle ausreichen. 20. Welche Planungen oder Erwägungen gibt es von Seiten der Bundesregierung zur Regulierung von Crowdworking und Gig-Economy-Geschäftsmodellen? Zu den Planungen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 19 ver- weisen. 21. Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass sich digitale Plattformen des Crowdworking und der Gig-Economy durch rechtliche Grauzonen hin- sichtlich des Beschäftigtenstatus Wettbewerbsvorteile gegenüber bestehen- den Unternehmen verschaffen? Was plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht zu unternehmen? 22. Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass Crowdworking und Gig- Economy-Geschäftsmodelle eine Verlagerung unternehmerischer Risiken auf arbeitnehmerähnliche Selbständige stattfindet? Schließt sich die Bundesregierung der Aussage des „Weißbuch Arbeiten 4.0“ an, dass solchen Praktiken gesetzlich bestimmte Grenzen gesetzt werden müssen, und welche Grenzen sieht die Bundesregierung als notwendig an? Was plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht zu unternehmen? Im Bereich der plattformvermittelten Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Mo- delle von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit sowie im Haupterwerb und Nebenerwerb. Grundsätzlich obliegt es der unternehmerischen Entschei- dungsfreiheit, ob Tätigkeiten durch abhängige Beschäftigte oder Selbstständige bzw. Freelancer durchgeführt werden. Zumindest im Bereich des Crowdworking bezeichnen Plattformen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Rechts- verhältnis zu den Leistungserbringern häufig als Selbständigkeit. Ob plattform- vermittelte Erwerbstätige eine selbstständige Tätigkeit ausüben, muss aber letzt- endlich in einer Einzelbetrachtung beurteilt werden. Dabei ist die formale Be- zeichnung unerheblich, rechtlich entscheidend ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses und dabei insbesondere Fragen der Weisungsgebun- denheit und organisatorischen Einbindung in eine fremde Betriebsstruktur. Sind",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/6186 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. danach die eingebundenen Personen als Arbeitnehmer bzw. abhängig Beschäf- tigte einzustufen, genießen sie auch den gesamten Schutz des Arbeits- und Sozi- alversicherungsrechts. Ergibt die rechtliche Einordnung eine selbstständige Tätigkeit, fallen Plattform- tätige als (Solo-)Selbstständige – wie andere Selbstständige auch – nicht unter ar- beitsrechtliche (Schutz-)Vorschriften (wie z. B. Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitszeitrecht, Mindestlohnregelungen und betriebliche Mitbe- stimmung). Zudem müssen sie ihre soziale Absicherung und Altersvorsorge ei- genständig finanzieren. Inwiefern und in welchem Umfang bei plattformvermittelten Tätigkeiten eine Verlagerung unternehmerischer Risiken und Kosten auf die Leistungserbringer erfolgt und hierüber wettbewerbsverzerrende Effekte entstehen, kann auf Grund- lage der vorliegenden Daten nicht abschließend beurteilt werden. Wettbewerbs- verzerrungen durch Plattformen, die sich lediglich als Vermittler von durch (Solo-) Selbstständige erbrachte Leistungen ansehen und auf diese Weise Kosten sparen, die mit der Stellung als Arbeitgeber einhergehen, sind jedoch nicht auszuschlie- ßen. Ob und inwiefern Crowd- und Gigworking potenziellen Arbeitgebern die Umgehung von Arbeitnehmerrechten ermöglichen kann, hängt von der konkreten Erscheinungsform der plattformvermittelten Tätigkeit im Einzelfall ab. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/3032 verwiesen. Bezüglich der der Einschätzung der Bundesregierung zu den Planungen der Bun- desregierung wird die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 23. Welche Bestrebungen hat die Bundesregierung getroffen, um, wie im Weiß- buch „Arbeiten 4.0“ angekündigt, die Datenlage zur Plattformarbeit zu ver- bessern und die empirische Erfassung von Plattformtätigkeiten im Haupt- und Nebenerwerb zum Bestandteil ihrer Arbeitsweltberichterstattung zu ma- chen? Das BMAS arbeitet seit dem „Weißbuch Arbeiten 4.0“-Prozess kontinuierlich da- ran, die Datenlage zur Plattformarbeit zu verbessern. Dieser Prozess wird sich auch in der geplanten Arbeitsweltberichterstattung widerspiegeln. Anzumerken ist, dass es sich um ein noch junges Forschungsfeld handelt, zu dem noch nicht alle methodischen Fragen abschließend geklärt sind. Auch gibt es of- fene Definitionsfragen und unterschiedliche Kategorisierungsansätze; beides gilt sowohl für die deutsche als auch für die internationale Diskussion. 24. Werden derzeit schon Daten zu Crowdworking und der Gig-Economy durch das Statistische Bundesamt erhoben? Wenn ja, welche und in welcher Erhebung? Wenn nein, in welchem Umfang plant die Bundesregierung solche Erhebun- gen in der Zukunft? Zurzeit werden im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik vom Statistischen Bundes- amt keine Daten zu Crowdworking oder zur Gig-Economy erhoben. Auf europä- ischer Ebene wird sich eine Eurostat-Taskforce zur Weiterentwicklung des La- bour Force Survey (LFS) mit dem Thema „Collaborative/Gig Economy“ beschäf- tigen. Die Taskforce wird ihre Arbeit in der zweiten Jahreshälfte 2019 aufnehmen und neben der Klärung definitorischer Fragen auch Vorschläge für die statistische",
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"content": "Drucksache 19/6186 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Erfassung des Themenkomplexes erarbeiten. Vorlage hierfür werden Studien und erste Erhebungen aus anderen EU-Staaten, wie beispielsweise Finnland oder Ita- lien, sein. 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten und auf der Webseite des Bundesminis- teriums vorgestellten Studie „Crowdworking Monitor Nr. 1“ vom September 2018 hinsichtlich der Ergebnisse zum „Bruttoverdienst für über Online- Plattformen vermittelte Arbeitsaufträge“, nach denen 39,7 Prozent der be- fragten Crowdworker angaben, 1 000 Euro und mehr in der Woche zu ver- dienen? Hält die Bundesregierung diese Ergebnisse für plausibel? Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Eigenangaben der befragten Gig- und Crowdworker. Sie bestätigen andere Studien, dass die Verdienste in diesem Be- reich sehr stark gespreizt sind und dass plattformvermittelte Tätigkeiten auch eine Reihe von höher qualifizierten Aufgaben umfassen können, wie etwa Consulting, Design, Programmierung und Testing oder handwerkliche Tätigkeiten. Zudem arbeitet der Befragung zufolge ca. ein Drittel der Befragten mehr als 30 und ca. ein Viertel mehr als 40 Stunden pro Woche auf Plattformen. Insofern und angesichts der Tatsache, dass beispielsweise Consulting- oder Programmier- Dienstleistungen auch im nicht online vermittelten Bereich zu den höher vergü- teten Tätigkeiten gehören, erscheinen die Angaben plausibel. 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Repräsentativität, Da- tenqualität und Validität von Onlinebefragungen, speziell im Hinblick auf die Studie „Crowdworking Monitor Nr. 1“ vom September 2018 und deren Ergebnisse? Würde sich die Bundesregierung der Einschätzung der Universität Trier (www.uni-trier.de/fileadmin/fb4/prof/SOZ/MES/Lehre/SS11/Einfuehrung_ Onlinebefragungen.pdf) anschließen, dass Onlinebefragungen weder reprä- sentativ für die Bevölkerung noch für Internetnutzer allgemein sind und sich daher wissenschaftlich nur eingeschränkt dazu eignen, Hypothesen zu gene- rieren und zu testen, beziehungsweise ein Testen von Hypothesen nur ohne Anspruch auf Verallgemeinerung durchgeführt werden könne? Der zitierte Vortrag basiert auf Daten aus dem Jahr 2009. Seitdem hat die Inter- netnutzung in allen Schichten erheblich zugenommen. Im Vordergrund des Crowdworking Monitors Nr. 1 steht die Erreichbarkeit der Gig- und Crowdworker, um vielfältige Fragen der Struktur dieser Erwerbstäti- gengruppe und der Herausforderungen der Tätigkeitsfelder im Bereich Plattfor- marbeit zu analysieren. Ein Online-Panel ist hierfür eine adäquate Erhebungsme- thode. Zur Einordnung der Repräsentativität der Ergebnisse wird auf die Ausführungen zu den methodischen Herausforderungen bei der Erforschung von Plattformarbeit in der Antwort zu Frage 23 verwiesen.",
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"content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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