HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"id": 28196,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/28196-ermittlungen-gegen-mutmaliche-rechtsterroristische-vereinigungen-12/",
"title": "Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (1/2)",
"slug": "ermittlungen-gegen-mutmaliche-rechtsterroristische-vereinigungen-12",
"description": "",
"published_at": "2017-05-29T00:00:00+02:00",
"num_pages": 8,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/619feb3466e5b72950c0191fb7cd894373d8cc6c.pdf",
"file_size": 94327,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812515.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "pdftk 2.01 - www.pdftk.com",
"subject": null,
"producer": "itext-paulo-155 (itextpdf.sf.net-lowagie.com)",
"publisher": "Bundestag",
"reference": "18/12515",
"foreign_id": "bt-18/12515",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21.web"
},
"uid": "e4f8871d-e889-47ac-ac99-8d08e2a9256b",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bt",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "18"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=28196",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-03-20 19:17:54.789778+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 1,
"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 18/12515 18. Wahlperiode 29.05.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12072 – Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (1/2) Vorbemerkung der Fragesteller Der Prozess und das erstinstanzliche Urteil gegen die Neonazigruppe „Old- school Society“ und der Prozess gegen die „Gruppe Freital“ vor dem Oberlan- desgericht Dresden haben das rechtsterroristische Potenzial in aller Deutlichkeit gezeigt. Beiden Gruppen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, in deren Rahmen gezielte Angriffe auf Migrantinnen und Migran- ten durchgeführt werden sollten. In der Presseberichterstattung zu beiden Pro- zessen wird das Ausmaß der Gewalt und die akribische Planung von Anschlä- gen deutlich (vgl. „Timo – ein deutscher Terrorist“, stern.de vom 6. März 2017, www.stern.de/panorama/stern-crime/prozess-gegen-die--gruppe-freital---timo- --ein-deutscher-terrorist-7351720.html und „Haftstrafen für Oldschool Society- Anführer“, tagesschau.de vom 15. März 2017, www.tagesschau.de/inland/oss- urteil-101.html). Im Oktober 2015 wurden im Raum Bamberg bei Durchsuchungen gegen Neo- nazis Waffen und Sprengstoff festgestellt. Die Beschuldigten sollen Anschläge gegen Flüchtlinge und Linke geplant haben. Einige der Verdächtigen sollen Me- dienberichten zufolge Mitglieder der Partei Die Rechte sowie Aktivistinnen und Aktivisten des Nürnberger Pegida-Ablegers Nügida sein (vgl. „Anschläge auf Flüchtlingsheime geplant“, ZEIT ONLINE vom 22. Oktober 2015, www.zeit. de/politik/deutschland/2015-10/rechtsextreme-bamberg-razzia-anschlag). Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat inzwischen Anklage wegen Bildung einer kri- minellen Vereinigung erhoben (vgl. „Rechtsextreme planten Anschläge auf Flüchtlingsheime“, Spiegel.de vom 28. September 2016, www.spiegel.de/politik/ deutschland/rechtsextreme-in-bamberg-wegen-anschlagsplaenen-auf-fluechtlinge- angeklagt-a-1114319.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 18/12515 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und/oder das Bundes- kriminalamt (BKA) Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder der „Old- school Society“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)? Der Großteil der Mitglieder der „Oldschool Society“ (OSS) war zuvor nicht in der rechtsextremistischen Szene aktiv. Einzelne Gruppenmitglieder unterhielten zuvor Verbindungen zur „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) oder zur neonazistischen Kameradschaftsszene. So war eine Person in der Grup- pierung „Division braune Wölfe“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fra- gen 4 und 5 verwiesen. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul- digten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Oldschool Society“ zu Perso- nen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen gegen die „Oldschool Society“ ein, und wenn ja, von welchen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Frak- tion DIE LINKE. zu „Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Ver- einigungen (Teil 1)“ auf Bundestagsdrucksache 18/9208 vom 18. Juli 2016 wird verwiesen. 4. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen oder mehrere An- geklagte der „Oldschool Society“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität – Rechts (PMK-Rechts) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2007 wurde ein Angeklagter unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus war dieser Angeklagte in der Vergangenheit Mitglied rechtsex- tremistischer Gruppierungen, insbesondere der mit Verfügung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 2012 verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ und – zu einem späteren Zeit- punkt – der Gruppierung „Kameradschaft und Loyalität“ in Sachsen. Ein weiterer Angeklagter war in Nordrhein-Westfalen vor dem Tatzeitraum Mitglied der „Ver- einigten Kameradschaft Deutschland“ (VKD). Gegen die Beschuldigten lagen keine offenen Haftbefehle vor. 6. Wie viele Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung der „Old- school Society“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)? Nach dem vom Oberlandesgericht München im Urteil vom 15. März 2017 fest- gestellten Sachverhalt haben sich die Angeklagten der Gründung einer und der",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 3,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/12515 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, zwei Angeklagte als Rädelsführer. Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 15. März 2017 (vgl. www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2017/05680/index.php) Der GBA (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) hat am 27. April 2017 vor dem Staatsschutzsenat des OLG Dresden eine weitere Anklage erhoben. Die zwei Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, spätestens ab Januar 2015 mit anderen Personen eine terroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Absatz 1 und Absatz 2 des Strafgesetzbu- ches – StGB). Ihnen wird darüber hinaus die Vorbereitung eines Explosionsver- brechens (§ 310 Absatz 1 Nummer 2 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Waf- fengesetz zur Last gelegt. Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung des GBA vom 18. Mai 2017 (vgl. www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php? newsid=709). 7. Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen ge- gen die „Oldschool Society“ durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Frak- tion DIE LINKE. zu „Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Ver- einigungen (Teil 1)“ auf Bundestagsdrucksache 18/9208 vom 18. Juli 2016 wird verwiesen. 8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah- mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der „Oldschool Society“ (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beant- worten)? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag- nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die „Oldschool Society“ aufgefunden wurden? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Bei zwei Angeklagten wurden in Sachsen mehrere pyrotechnische Sprengkörper mit den Bezeichnungen „La Bomba“, „Dum Bum“, „Cobra 6“, „Cobra 11“ und „Viper 12“, bei einem Angeklagten wurden in Bayern zahlreiche Druckluft- und Schreckschusswaffen sichergestellt. Nach den Ermittlungen liegen Hinweise vor, dass anlässlich des geplanten Treffens der Mitglieder der OSS vom 8. bis zum 10. Mai 2015 in der Nähe von Borna/Sachsen erstmals in mehreren Kleingruppen Anschläge auf bewohnte Asylbewerberunterkünfte mit Brand- oder Nagelbom- ben verübt werden sollten, für deren Bau die Angeklagten bereits illegale pyro- technische Sprengkörper mit sehr hoher Sprengkraft aus der Tschechischen Re- publik besorgt hatten. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortgang des Pro- zesses gegen die rechtsextreme Gruppe aus Bamberg, die als kriminelle Ver- einigung von der Staatsanwaltschaft Bamberg angeklagt wurde? 11. Gegen wie viele Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wegen welcher Straftatbestände im Zusammenhang mit der Bamberger Gruppe An- klage erhoben?",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 4,
"content": "Drucksache 18/12515 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen? 13. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen oder mehrere An- geklagte staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts vor (bitte nach Delikten und Jah- ren auflisten)? 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)? 15. Wie viele der Angeklagten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglie- der der Partei „Der III. Weg“? 16. Wie viele Straftaten werden der Bamberger Gruppe nach Kenntnis der Bun- desregierung nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)? 17. Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen ge- gen die Bamberger Gruppe durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spe- zifizieren)? 18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah- mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der Bamberger Gruppe (bitte unter Angabe ggfs. der Waf- fen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag- nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die Bamberger Gruppe aufgefunden wurden? Die Fragen 10 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 34 der Kleinen An- frage der Fraktion DIE LINKE. zu „Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtster- roristische Vereinigungen (Teil 1)“ auf Bundestagsdrucksache 18/9208 vom 18. Juli 2016 wird verwiesen. 20. Gibt es ein Ergebnis des durch den Generalbundesanwalt am 14. August 2015 angelegten Beobachtungsvorgangs bezüglich einer möglichen Verfah- rensübernahme im Zusammenhang mit der Bamberger Gruppe? Der GBA hat von einer Übernahme des Verfahrens abgesehen, weil sich zu- reichende tatsächliche Anhaltspunkte für von der Gruppierung geplante oder vor- bereitete Straftaten im Sinne des § 129a Absatz 1 und Absatz 2 StGB und damit für eine Zuständigkeit des GBA nach § 120 Absatz 1 Nummer 6 des Gerichtsver- fassungsgesetzes nicht ergeben haben. 21. Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bamberger Gruppe um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wie begrün- det die Bundesregierung ihre Auffassung? 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Ange- klagten des Prozesses gegen die Bamberger Gruppe zu Personen und Orga- nisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 5,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/12515 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Bamber- ger Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)? 24. War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume? 25. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglie- der der Bamberger Gruppe als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungs- schutz tätig waren oder sind? 26. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglie- der der Bamberger Gruppe als V-Leute für das Bundeskriminalamt tätig wa- ren oder sind? 27. Kamen im Verfahren gegen die Bamberger Gruppe nach Kenntnis der Bun- desregierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen? Die Fragen 21 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 38 bis 50 der Kleinen An- frage der Fraktion DIE LINKE. zu „Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtster- roristische Vereinigungen (Teil 1)“ auf Bundestagsdrucksache 18/9208 vom 18. Juli 2016 wird verwiesen. 28. Flossen in die Ermittlungen und in die Anklage gegen die Mitglieder der „Gruppe Freital“ Erkenntnisse von Behörden des Bundes ein, und wenn ja, von welchen? In die Ermittlungen flossen Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes ein. 29. Liegen gegen einen oder mehrere Angeklagten staatsschutzrelevante Erkennt- nisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)? 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)? 31. Wie viele Straftaten werden der „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundes- regierung nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)? Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet. Derzeit findet vor dem OLG Dresden/Sachsen die Hauptverhandlung gegen acht Angeklagte statt. Die Vorwürfe betreffen die Rädelsführerschaft und die Mit- gliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4 StGB. Darüber hinaus werden den Ange- klagten Straftaten nach § 211 Absatz 1 und Absatz 2, § 212 Absatz 1, §§ 22, 223 Absatz 1 und Absatz 2, § 224 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 4 und Nummer 5, Absatz 2, § 303 Absatz 1, §§ 303c, 308 Absatz 1, § 310 Absatz 1 Nummer 2 StGB zur Last gelegt. Spätestens ab Juli 2015 bis November 2015 waren die Ziele der „Gruppe Freital“ darauf ausgerichtet, ihre rechtsextreme Ideologie durch terroris- tische Anschläge umzusetzen. Der in der Anklageschrift dargelegte Sachverhalt ergibt sich aus der Pressemit- teilung des GBA vom 15. November 2016, (vgl. www.generalbundesanwalt.de/",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 6,
"content": "Drucksache 18/12515 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. de/showpress.php?themenid=18&newsid=639). Im Übrigen muss eine Beant- wortung im Hinblick auf die anstehende Beweiserhebung und Beweiswürdigung in der laufenden Hauptverhandlung unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen ver- fassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Ein- zelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interes- sen bei der Durchführung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung, namentlich der anstehenden Beweiserhebung und Beweiswürdigung, zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechts- pflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfas- sungsrang. 32. Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen im Zu- sammenhang mit den Ermittlungen gegen die „Gruppe Freital“ nach Kennt- nis der Bundesregierung durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezi- fizieren)? Neben Wohnräumen wurden eine Garage, Arbeitsplätze, Haftzellen und Kraft- fahrzeuge durchsucht. 33. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah- mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der „Gruppe Freital“ (bitte unter Angabe ggfs. der Waf- fen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)? 34. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag- nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die „Gruppe Freital“ aufgefunden wurden? 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Buttersäure, die bei einer der Straftaten, die der „Gruppe Freital“ zugerechnet werden, verwandt wurde? 36. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Akti- vistinnen und Aktivisten der „Gruppe Freital“ in der Vergangenheit in ande- ren rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zu- sammenhängen aktiv waren? 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Ange- klagten der „Gruppe Freital“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organi- sation beantworten)? 38. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglie- der der „Gruppe Freital“ als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungs- schutz tätig waren oder sind? 39. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglie- der der „Gruppe Freital“ als V-Leute für das Bundeskriminalamt tätig waren oder sind? Die Fragen 33 bis 39 werden gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen muss im Hinblick auf die anstehende Beweiserhe- bung und Beweiswürdigung in der laufenden Hauptverhandlung unterbleiben. Zur Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 29 bis 31 verwiesen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 7,
"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/12515 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 40. Kamen im Verfahren gegen die „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundes- regierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vie- len Fällen? Zeugenschutzmaßnahmen kamen nicht zur Anwendung.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/28196/?format=api",
"number": 8,
"content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/f8/87/e4f8871de88947acac998d08e2a9256b/page-p8-{size}.png"
}
]
}