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            "content": "Drucksache 19/5240                                      –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission hinsicht- lich „der Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investi- tionen“? a) Plant die Bundesregierung, der Verordnung in ihrer derzeitigen Form zu- zustimmen? b) Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Bera- tung und Umsetzung der Verordnung? c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Beratungen in Arbeitsgruppen im Europäischen Rat? Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Idee einer europäischen Sustainable Finance-Taxonomie. Die Verhandlungen zum konkreten Rechtset- zungsvorschlag der Kommission haben gerade erst begonnen. So wie die meisten anderen Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung noch Klärungs- und Verbes- serungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Taxonomie, z. B. was das sinnvolle Verhältnis von Regelungen, die der Mitentscheidung unterliegen, und delegierten Rechtsakten angeht. Der weitere Zeitplan für die Verhandlungen hängt von den Kapazitäten der österreichischen Ratspräsidentschaft ab. Die Bun- desregierung setzt sich für so viele Fortschritte wie möglich ein. 2.   Teilt die Bundesregierung die einheitlichen Kriterien der Kommission zur Festlegung, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist? a) Teilt die Bundesregierung die Definition der Kommission für Umwelt- ziele? b) Ist aus Sicht der Bundesregierung eine solche Vereinheitlichung von Kri- terien überhaupt sinnvoll? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Der Vorschlag für eine Verordnung „über die Einrichtung eines Rahmens zur Er- leichterung nachhaltiger Investitionen“ (COM (2018) 353) erhält noch keine ein- heitlichen Kriterien der Kommission über „ökologisch nachhaltige Wirtschaftstä- tigkeit“. Diese werden derzeit erst erarbeitet. Für diesen Zweck hat die Europäi- sche Kommission eine technische Arbeitsgruppe zu nachhaltigen Investitionen eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe sind fünf Deutsche als unabhängige Experten vertreten. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Schaffung einer gemeinsamen Sprache („common language“) zu nachhaltigen Investitionen. Bei dieser gemein- samen Sprache kommt es auch darauf an, dass Zielkonflikte bei den verschiede- nen Umweltzielen aber auch bezüglich Governance- und sozialer Kriterien dem Anwender, der über diese entscheiden können soll, transparent gemacht werden, unnötige Bürokratie vermieden wird und die zahlreichen existierenden marktba- sierten Ansätze im Bereich Sustainable Finance nicht behindert werden. Die ge- meinsame Sprache muss in der Lage sein, den Transformationsprozess in der Wirtschaft sinnvoll zu begleiten und zu fördern. In den Diskussionen in der Rats- arbeitsgruppe wurde auch die Frage aufgeworfen, inwiefern eine Verrechtlichung der Taxonomie, was das Risiko mangelnder Flexibilität und daraus resultierender Fehlallokationen in sich bergen kann, funktionieren kann und überhaupt erforder- lich ist. Eine weitere grundsätzliche Frage betrifft den Punkt, ob nicht bereits jetzt weitere Dimensionen der Nachhaltigkeit in die Nachhaltigkeits-Taxonomie inte- griert werden können, insbesondere hinsichtlich der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele.",
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