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"content": "Drucksache 19/4236 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie viele Einsprüche gegen amtliche Umlegungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Bundes- ländern und Jahren differenzieren)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam be- antwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Umlegungsverfahren für die Gemeinden bzw. für die Grundstückseigentümer? Die Wahl des Umlegungsverfahrens richtet sich nach den Anforderungen des je- weiligen Einzelfalls. Somit können Aussagen zu Vor- und Nachteilen des jewei- ligen Verfahrens auch nur im Einzelfall beurteilt werden. 5. Sind die im freiwilligen Umlegungsverfahren anfallende Grunderwerb- steuer, Notar- und Grundbuchgebühren aus Sicht der Bundesregierung Fak- toren, die die häufigere Nutzung des freiwilligen Verfahrens erschweren? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine freiwillige Umlegung in den letzten fünf Jahren gescheitert, und was waren die Haupt- gründe für das Scheitern? In wie vielen Fällen wurde danach eine amtliche Umlegung durchgeführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die freiwillige Bauland- umlegung für Grundstückseigentümer attraktiver zu gestalten? Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf dafür, die freiwillige Baulandumlegung attraktiver zu machen. 8. Inwiefern unterschieden sich privatrechtliche Grundstückstauschverträge und freiwillige Umlegungsverfahren? Bei freiwilligen Umlegungsverfahren ergibt sich die privatrechtliche Grundstück- sübertragungsverpflichtung in der Regel aus einem städtebaulichen Vertrag, an dem auch die Gemeinde beteiligt ist. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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