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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/1582 19. Wahlperiode 05.04.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/944 – Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels Vorbemerkung der Fragesteller Am 29. und 30. November 2017 fand in Abidjan, Côte d’Ivoire, der 5. EU-Af- rika-Gipfel statt. Auf der Konferenz diskutierten mehr als 80 Staats- und Regie- rungschefs aus 55 Staaten der Afrikanischen Union (AU) und den 28 EU-Mit- gliedstaaten sowie Delegationen aus anderen Ländern und internationale Orga- nisationen darüber, wie die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika politisch und wirtschaftlich erweitert und vertieft werden soll. Von deutscher Seite nahm neben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auch der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel an dem Gipfel teil. Die Schwerpunkte der Konferenz waren: Frieden und Sicherheit, Governance, In- vestitionen und Handel, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Von europäischer Seite wurde zudem insbeson- dere das Thema Migration in den Mittelpunkt der Diskussionen gestellt. Die Debatten in diesem Bereich verliefen derart kontrovers, dass sich die Veröffent- lichung des Abschlussdokuments verzögerte (www.euractiv.de/section/eu- aussenpolitik/news/eu-und-afrikanische-union-uneins-gipfel-ergebnisse-noch- immer-nicht-veroeffentlicht/). Während die Wirtschaft auf dem Gipfel promi- nent vertreten war, gab es keine Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesell- schaft. Der friedliche Alternativgipfel wurde am dritten Tag vorzeitig aufgelöst. Aufgrund der Tatsache, dass das allgemein gehaltene Abschlussdokument nur über einen Teil der Ergebnisse des Gipfels Auskunft gibt, soll die Bundesregie- rung ergänzend zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation von Flüchtlingen in Libyen (Bundestagsdrucksache 19/569) und der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. zum Evakuierungsplan von Flücht- lingen aus Libyen auf dem EU-Afrika-Gipfel (Bundestagsdrucksache 19/571) ausführlich Auskunft über die Ergebnisse der Konferenz geben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 3. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/1582 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorbemerkung der Bundesregierung Der 5. Gipfel der Afrikanischen Union und Europäischen Union (AU-EU-Gipfel) fand am 29. und 30. November 2017 in Abidjan/Côte d’Ivoire statt. Die Bundes- regierung war durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vertreten, Bundesau- ßenminister Sigmar Gabriel nahm am Außenministertreffen am 28. November 2017 teil. Schwerpunktthemen des Gipfels waren Investitionen in die Zukunft von Menschen und besonders jungen Leuten – Bildung, Ausbildung, Wissenschaft, Technologie und Entwicklung von Fähigkeiten, Stärkung von Resilienz sowie In- vestitionen für eine strukturelle, nachhaltige Transformation in den afrikanischen Ländern, außerdem Frieden und Sicherheit, Regierungsführung, Migration und Mobilität. Diese Themen und die Ergebnisse finden sich auch in der Gipfelerklä- rung wieder, siehe auch www.africa-eu-partnership.org//en/newsroom/all-news/ 5th-au-eu-summit-investing-youth-sustainable-future. Afrikanische Gipfelteilnehmer hatten angesichts der Lage von Flüchtlingen und Migranten in Libyen noch vor dem Gipfel einen Textentwurf zu Flucht und Mig- ration eingebracht, der ebenfalls als gemeinsame Erklärung verabschiedet wurde. Darüber hinaus wird derzeit zwischen der AU und der EU ein Aktionsplan be- sprochen, in dem die Zusammenarbeit bei konkreten Projekten in Umsetzung der Gipfelerklärung vereinbart werden soll. 1. Welche neuen und zusätzlichen Mittelzusagen oder materiellen Zusagen hat die Bundesregierung im Rahmen des EU-Afrika-Gipfels gemacht (bitte nach Herkunft, Höhe, Sektor und Empfängerländern auflisten)? Wenngleich die Bundesregierung im Rahmen des AU-EU-Gipfels keine Mittel- zusagen oder materiellen Zusagen gemacht hat, so hat sie am Rande des Gipfels eine Zusage in Höhe von 31 Mio. Euro an die Kommission der Afrikanischen Union bekannt gemacht, die zur Umsetzung des Gipfelthemas „Investing in youth“ beitragen soll, unter anderem in den Bereichen Ausbildung und Migration. Darüber hinaus bringt sich die Bundesregierung im Rahmen des am Rande des AU-EU-Gipfels verabschiedeten 9-Punkte-Plans für Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Libyen ein. In Ergänzung einer bereits im Sommer 2017 von Bundeskanzlerin Merkel gemachten Zusage in Höhe von 50 Mio. Euro an die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) wurden am Rande des Gipfels auch 70 Mio. Euro für die Arbeit des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) in Libyen zuge- sagt. Hiermit wird ein Beitrag geleistet, um Migranten und Binnenvertriebene un- ter anderem mit Versorgungs- und Beratungsleistungen zu unterstützen, die frei- willige Rückkehr von Migranten in die Heimatländer zu ermöglichen und um vor Ort die libyschen aufnehmenden Gemeinden zu stärken. 2. Was waren die Gründe dafür, dass sich die Veröffentlichung des Abschluss- dokuments um über eine Woche verzögerte? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Länder(gruppen) mit welchen inhaltlichen Diskussionspunkten zur verzögerten Veröffentli- chung beigetragen haben, und welche Position vertrat die Bundesregierung in selbigen Diskussionen? Da die Verhandlungen des Gipfeldokuments bis zum Abschluss des Gipfels an- dauerten, konnte die Veröffentlichung erst nach redaktioneller Prüfung des be- schlossenen Textes und der Anfertigung und Prüfung mehrerer fremdsprachlicher",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Fassungen erfolgen. In dem Verhandlungsprozess war es Anliegen der EU-Mit- gliedstaaten, dass die Allgemeine Gipfelerklärung im Bereich Migrationszusam- menarbeit neben der Präferenz für freiwillige Rückkehr auch ein Bekenntnis zu Rückführung, Rückübernahme und Reintegration eigener Staatsangehöriger im Einklang mit internationalem Recht und Standards und dem Cotonou-Abkommen von 2000 enthält, wie auch eine Bekräftigung dafür, dass jede Rückkehr unter vollem Respekt der Menschenrechte und Menschenwürde ausgeführt werden muss. 3. Welche neuen Initiativen wurden auf dem EU-Afrika-Gipfel verabschiedet (bitte nach beteiligten Ländern, Initiativen, Maßnahmen und ggf. finanziel- lem Umfang auflisten)? Den Abschluss des Gipfels bildete eine politische Absichtserklärung, die als stra- tegische Priorität die Zusammenarbeit bei den in der Vorbemerkung der Bundes- regierung genannten Themen enthält. Die Kommissionen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union wurden aufgefordert, auf dieser Basis einen Aktionsplan zu erarbeiten zur Umsetzung von Projekten und Programmen beider Seiten. Der Aktionsplan soll auch einen Follow-up-Mechanismus enthalten. Ein EU-Entwurf zu einem Abidjan-Aktionsplan wird derzeit zwischen der EU und AU besprochen. a) Wie bewertet die Bundesregierung die auf dem Gipfel vorgestellte Ju- gendinitiative, und welche konkreten Konsequenzen zieht sie aus den Vorschlägen? Die Bundesregierung hat das Leitthema des Gipfels „Investitionen in die Jugend für beschleunigtes, inklusives Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aus- drücklich begrüßt und nimmt die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des vorgeschalteten Jugendgipfels geäußerten Erwartungen insbesondere zu Bildung und Arbeitsplätzen ernst. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung schon im Vorfeld an der Finanzierung und Vorbereitung der „Africa talks Jobs“-Konfe- renz in Addis Abeba beteiligt, auf der auch die “AU-EU Youth Plug-In Initiative“ vorgestellt wurde. b) Wie setzt sich die Bundesregierung für die Verstetigung der Vorschläge ein? Und gedenkt die Bundesregierung, hierzu zusätzliche Mittel bereitzu- stellen? c) Welche Überprüfungsmechanismen wurden bzgl. der Initiativen verein- bart? Bezüglich der Fragen 3b und 3c wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 4. Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf dem afrika- nischen Kontinent verbessert werden? 5. In welcher Größenordnung und in welcher Form sollen Austauschpro- gramme nach Vorbild von Erasmus+ gefördert werden (bitte nach zusätzli- chen Mitteln und vorgesehenen Austauschprogrammen und -plätzen auflis- ten)? Bezüglich der Fragen 4 und 5 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/1582 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Inwiefern wurden bei den Beratungen und in den Ergebnissen des Gipfels die Ziele des Marshallplans mit Afrika aufgegriffen (www.bmz.de/de/ laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/), insbesondere bezüglich der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des Zugangs zu Bildung? Die Bundesregierung hat bei der Erstellung der Gipfelerklärung aktiv durch Kom- mentierungen, Zulieferungen sowie in den Verhandlungen vor Ort mitgewirkt. Die Gipfelerklärung enthält aus Sicht der Bundesregierung zahlreiche Elemente, die auch im vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgelegten „Marshallplan mit Afrika“ enthalten sind. So greift sie das Hauptthema des Gipfels „Investing in youth“ – und damit insbeson- dere Investitionen in Ausbildung und Arbeitsplätze für die Jugend auf – Themen- stellungen, die auch Leitmotiv des „Marshallplans“ sind. Auch die Mobilisierung privater Investitionen auf europäischer Seite und Verbesserung der Investitions- bedingungen auf afrikanischer Seite werden als gemeinsame Aufgabe definiert. Die Schaffung menschenwürdiger Arbeit und Perspektiven für junge Menschen stehen dabei im Fokus. 7. Wurde auf dem Gipfel über Migrationspakte gesprochen, und wenn ja, wel- che konkreten Vereinbarungen wurden dazu getroffen? Die gemeinsame Erklärung des AU-EU-Gipfels und die darin enthaltenen Passagen zu Migration sind unter folgendem Link öffentlich abrufbar: www. consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/11/30/african-union-european- union-summit-joint-declaration/. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/571 verwiesen. 8. Welche konkreten Maßnahmen wurden auf dem Gipfel verabschiedet, um Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten legale Zugangswege zu er- möglichen? a) Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung wann in diesem Zusammenhang ergreifen? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22a bis 22d, 28 und 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestags- drucksache 19/1146 wird verwiesen. b) Welche hauptsächlichen Forderungen insbesondere afrikanischer Ge- sprächspartner auf dem Gipfel wurden in diesem Bericht abgelehnt, und warum? Der Bundesregierung ist kein entsprechender Bericht bekannt. 9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung Ruandas, Flüchtlinge aus libyschen Gefängnissen aufzunehmen? Plant die Bundesregierung, Ruanda zur Versorgung der Flüchtlinge zusätz- liche Mittel bereitzustellen? Die Bundesregierung hat Äußerungen Ruandas im Vorfeld des AU-EU-Gipfels, afrikanische Flüchtlinge und Migranten aus Libyen aufnehmen und hierfür gege-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. benenfalls logistische Unterstützung zur Verfügung stellen zu wollen, zur Kennt- nis genommen. Regierungsvertreter haben in den vergangenen Wochen Ruandas Aufnahmebereitschaft teilweise dementiert, teilweise erneuert. Der Bundesregie- rung sind bislang keine Schritte oder Pläne bekannt, die die Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten aus Libyen durch Ruanda konkretisieren. 10. Waren über die Lage in Libyen hinaus Menschenrechtsverletzungen im Zuge der europäischen Migrationspolitik (https://d1tn3vj7xz9fdh.cloudfront.net/ s3fs-public/file_attachments/bp-principles-humane-eu-migration-policy-11 1017-en.pdf) Gegenstand des Gipfels? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die gemeinsame Erklärung des AU-EU-Gipfels unterstreicht die Bedeutung einer effektiven Steuerung irregulärer Migration und betont hierbei, dass diese unter uneingeschränkter Achtung von nationalem und internationalem Recht sowie menschenrechtlichen Verpflichtungen zu erfolgen hat. 11. War die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Mi- grantinnen und Migranten auf dem afrikanischen Kontinent Gegenstand des Gipfels? a) Wenn ja, wo sollen diese Einrichtungen entstehen? b) Von wem sollen sie geleitet und beaufsichtigt werden? c) Von wem sollen sie finanziert werden? d) Durch welche Mechanismen wird sichergestellt, dass die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in diesen Einrichtungen nicht verletzt werden (bspw. indem rechtsstaatliche Verfahren zur Beur- teilung, ob ein Asylgrund vorliegt, missachtet werden)? Die Fragen 11a bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18, 19, 20, 22, 23 der Klei- nen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksa- che 19/1146 wird verwiesen. 12. Wie wird die auf dem Gipfel beschlossene Arbeitsgruppe zwischen AU und EU zu Migration besetzt sein? a) Wie gedenkt die Bundesregierung, sich in die Arbeit des Gremiums ein- zubringen? b) Welche Erwartungen setzt die Bundesregierung in die Arbeitsgruppe? c) Welches Mandat hat die Arbeitsgruppe, und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die Fragen 12a bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27a bis 27d der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksa- che 19/1146 wird verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/1582 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur gemeinsamen Bekämpfung und Abmilderung der Folgen des Klimawandels vereinbart (bitte nach Höhe der vorgesehenen Mittel und Maßnahmen aufschlüsseln)? Die Gipfelerklärung enthält unter anderem das Bekenntnis zur vollen Implemen- tierung des Pariser Klimaabkommens sowie des Marrakesch-Aktionsplans der COP22-Konferenz. Die Gipfelerklärung nimmt auch Bezug auf Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels. So sollen die Bemühungen bei For- schung und Innovation für nachhaltige Entwicklung gestärkt und die Zusammen- arbeit zwischen Forschern beider Kontinente vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 14. Warum gab es entgegen anders lautenden Vorabankündigungen kein neues Memorandum of Understanding für den Sicherheitsbereich? Das von der EU vorgeschlagene Memorandum of Understanding (MoU) zu Frie- den und Sicherheit wurde im Vorfeld des Gipfels mit der AU beraten, wobei wei- terer Erörterungsbedarf von den afrikanischen Partnern angemeldet wurde. In der Gipfelerklärung wurde die Notwendigkeit der Stärkung und baldmöglichen For- malisierung der Beziehungen im Bereich Frieden und Sicherheit bestätigt, ein entsprechendes Rahmenwerk („framework document“) soll nun voraussichtlich im Mai 2018 bei einem Treffen der beiden Kommissionen unterzeichnet werden. 15. Inwieweit war die zukünftige Finanzierung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) Gegenstand der Gespräche? Und mit welchem Ergebnis? Die Gipfelerklärung bekräftigt den beiderseitigen Willen zur Implementierung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) wie auch die lau- fenden AU-Reformbemühungen und Anstrengungen für eine verlässliche und nachhaltige eigene Finanzierung bei fortgesetzter Unterstützung der EU für afri- kanische Aktivitäten im Bereich Frieden und Sicherheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Gespräche zur Sahelzone, den Trend zu militärischen Ad-hoc-Koalitionen im Rahmen der Terrorbekämpfung, wie z. B. die Eingreiftruppen im Tschadbecken und in der Sahelzone? Sowohl das Engagement im Tschadseebecken als auch in der Sahel-Zone sind im jeweils individuellen regionalen Kontext zu bewerten. Grundsätzlich gilt, dass die Entwicklung der afrikanischen Regionalorganisationen und Mechanismen als Be- standteile der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur heterogen ver- läuft, und die Strukturen in einigen Regionen nur schwach ausgeprägt sind. In solchen Fällen können regionale Zusammenschlüsse einzelner Staaten oftmals ef- fizienter auf Krisen in der Region reagieren als es der AU oder den afrikanischen Regionalorganisationen möglich wäre. Zentral sind dabei eine Mandatierung durch den AU-Friedens- und Sicherheitsrat und die Integration der Operationen in die Friedens- und Sicherheitsarchitektur, auch um zivile Komponenten ein- schließlich Polizei mitberücksichtigen zu können. Die AU betont, dass ein sol- ches Vorgehen mit dem Geist der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchi- tektur einhergeht.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Erkennt die Bundesregierung darin einen Trend weg von der Friedenssi- cherung, wie sie von den Vereinten Nationen betrieben wird, hin zu haupt- sächlich militärischen Ansätzen? Einen solchen Trend erkennt die Bundesregierung nicht. b) Werden nach Einschätzung der Bundesregierung weitere derartige militä- rische Ad-hoc-Koalitionen in Afrika entstehen? Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 17. Wie begründet die Bundesregierung die von ihr vertretene Auffassung, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) der EU mit Afrika ein wich- tiger Teilschritt zur Erreichung einer afrikanischen Freihandelszone sind (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/151)? Die Förderung der regionalen Integration in Afrika ist ein erklärtes Ziel sowohl der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) als auch der geplanten panafri- kanischen Freihandelszone (Continental Free Trade Area, CFTA) der Afrikani- schen Union. Die EPAs unterstützen den regionalen Integrationsprozess unter anderem dadurch, dass die EPA-Verhandlungen bzw. -konsultationen mit Staatengruppen geführt werden. Die bei der Eruierung gemeinsamer Positionen und Regelungen innerhalb dieser Gruppen gewonnenen Erkenntnisse können den Ländern auch bei den Verhandlungen der CFTA zu Gute kommen. Darüber hinaus können die EPAs den regionalen Handel und die regionale In- tegration durch ein Zusammenspiel von flexibel gestaltbaren Ursprungsregeln und Verpflichtungen zu gegenseitiger Präferenzgewährung zwischen afrikani- schen Partnerländern stärken. Die EPAs können so dazu beitragen, die Nutzung von Vorprodukten aus der Region anzuregen, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und das derzeitig geringe intraregionale Handelsvolumen in Afrika zu steigern. Beide Bereiche – die Förderung des innerafrikanischen Handels und der regiona- len Integration in Afrika – sind wichtige Schritte auch für den Aufbau einer pan- afrikanischen Freihandelszone. Die Bundesregierung fördert den innerafrikanischen Handel und Integration auf regionaler Ebene durch Beratung der Regionalorganisationen bei der Vertiefung ihrer wirtschaftlichen Integration. Auf nationaler Ebene unterstützt Deutschland etwa den Abbau technischer Handelshemmnisse und den Aufbau von Wertschöp- fungsketten. Die Errichtung der panafrikanischen Freihandelszone (CFTA) un- terstützt die Bundesregierung ebenfalls aktiv mit handelsbezogener Entwick- lungszusammenarbeit. a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass eine afrikanische Freihandelszone durch den Abschluss von einzelnen Interim-EPAs eher behindert wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Risiken? Die Interim-EPAs bieten den beteiligten Staaten übergangsweise freien Zugang zum EU-Markt, solange das entsprechende regionale EPA noch nicht in Kraft ist. Die Ausgestaltung der Handelspolitik und damit auch der Abschluss der Interim-",
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"content": "Drucksache 19/1582 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EPAs fallen in die nationale Souveränität der Partnerländer. Der Abschluss eines Interim-EPA steht nicht im Widerspruch zur Mitgliedschaft in der jeweiligen re- gionalen Wirtschaftsgemeinschaft oder zu den CFTA-Verhandlungen. b) Besteht aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass eine afrikanische Freihandelszone durch den Abschluss regionaler Wirtschaftspartner- schaftsabkommen eher behindert wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Risiken? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch in der Umsetzung der EPAs der EU und der Unterstützung der CFTA. Die EPAs stehen dem Abschluss von Ab- kommen der afrikanischen Staaten untereinander nicht entgegen. So können afri- kanische Staaten auch nach Inkrafttreten der EPAs unverändert untereinander Freihandelsabkommen abschließen. Die Ausgestaltung der Handelspolitik fällt in die nationale Souveränität der jeweiligen Staaten. So sind die EPAs auf expliziten Wunsch der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) als Handelsabkommen der EU mit jeweils einem regionalen Block verhandelt worden. c) Wieso ist im Abschlussdokument des Gipfels festgehalten, dass die EPAs vollständig implementiert werden sollen, obwohl die Bundesregie- rung vorgibt, dass die EPAs nicht Teil der Verhandlungen waren (Plenar- protokoll 19/5)? Es ist richtig, dass eine vollständige Implementierung der EPAs im Gipfeldoku- ment (Sektion zum Agrarhandel) aufgeführt wird. Ungeachtet dessen stand das Thema „Handelsbeziehungen der EU mit Afrika“ nicht auf der Tagesordnung des Gipfels und war auch nicht Kernbestandteil der Gespräche. d) Inwieweit gab es im Rahmen des Gipfels Gespräche beispielsweise mit Nigeria und Tansania, die eine Ratifizierung der EPAs ablehnen? Seitens der Bundesregierung gab es im Rahmen des Gipfels hierzu keinen Aus- tausch mit Gesprächspartnern aus Tansania oder Nigeria. 18. Welche konkreten Beschlüsse gab es im Bereich der Steuerpolitik? Und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aufgrund der Be- schlüsse? In der Gipfelerklärung betonen EU und AU, die internationale Zusammenarbeit im Einklang mit geltenden international vereinbarten Standards bei der Bekämp- fung illegitimer Finanzströme wie auch der Steuervermeidung und -hinterziehung fördern zu wollen. Außerdem erklären sie ihre Entschlossenheit, die Mobilisie- rung und effektive Nutzung von heimischen Ressourcen, wie in der Addis Abeba Aktionsagenda vereinbart, weiter zu stärken. Zudem wird die Unterstützung der Prinzipien der „Addis Tax Initiative“ (ATI) bekräftigt und die AU- und EU-Mit- gliedstaaten werden aufgerufen, dieser Initiative beizutreten. Die Bundesregierung engagiert sich bereits umfangreich auf diesem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die angestrebten Privatinvestitionen auf dem afrikanischen Kontinent nicht in wenige Länder mittleren Einkommens fließen, sondern auch die am wenigs- ten entwickelten Länder – die so genannten Least Developed Countries (LDCs) – von der geförderten Mobilisierung privaten Kapitals profitieren? Die Bundesregierung hat die EU darin unterstützt, noch vor dem Gipfel den „Ex- ternal Investment Plan“ der EU (EIP) aufzusetzen, ein innovatives Finanzierungs- instrument zur Hebelung von Privatkapital, das mit ODA-Mitteln ein Investiti- onsvolumen von bis zu 44 Mrd. Euro stimulieren soll. Der EIP soll Investitionen in afrikanischen Partnerländern sowie breitenwirksames Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Der Plan sieht die Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwick- lung („European Fund for Sustainable Development“, EFSD) als erste Säule ne- ben der technischen Hilfe als zweite Säule und der Verbesserung des Investiti- onsklimas und der allgemeinen politischen Rahmenbedingungen in den Partner- ländern als dritte Säule vor. Mit dem EFSD sollen Investitionen, vorrangig in Af- rika und der Europäischen Nachbarschaft, unterstützt werden, um zur Verwirkli- chung der in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Ent- wicklung festgelegten Ziele beizutragen: dem in den Menschenrechtskonventio- nen verankerten Leitprinzip der Agenda 2030 „Leave no one behind“, der Besei- tigung der Armut, und zur Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen der un- längst überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (vgl. Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds). In diesem Rahmen durchzuführende Maßnahmen sollen so konzipiert werden, dass sie die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe („Official Development Assistance“, ODA) erfüllen, die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD („Development Assistance Committee“, DAC) aufgestellt wurden. Im Rahmen einer Investitionsplattform für Afrika soll ein erheblicher Anteil der EFSD-Ga- rantie fragilen und von Konflikten betroffenen Ländern, Binnenländern und am wenigsten entwickelten Ländern zugewiesen werden. a) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die angestrebten Privatinvestitionen in Afrika dem Gemeinwohl zugute- kommen und nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen? Die Staats- und Regierungschefs der AU und der EU haben sich in der Abschluss- erklärung des AU-EU-Gipfels deutlich zu internationalen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards und -prinzipien und insbesondere zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschrechte bekannt. Auch im Rahmen des „External Investment Plans“ gründet die Einbindung der Privatwirtschaft in die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Partner- ländern über den EFSD auf der Verpflichtung zur Einhaltung der international vereinbarten Leitlinien und Grundsätze, darunter die Grundsätze für verantwor- tungsbewusstes Investment, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirt- schaft und Menschenrechte und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. (vgl. Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds, Ab- satz 9).",
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"content": "Drucksache 19/1582 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Waren Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards für Privatinvesti- tionen in Afrika Teil der Gespräche? Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Diskussionen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 19a wird verwiesen. 20. Wie sollen über die Mobilisierung von europäischen Privatinvestitionen hin- aus afrikanische mittlere, kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen ge- fördert werden? Welche konkreten Maßnahmen und Standards wurden hierzu beschlossen? Die Abschlusserklärung des Gipfels sieht vor, kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu fördern und insbesondere Frauen und Akteure, die das unter- nehmerische Ökosystem verbessern, in den Fokus zu nehmen, in Übereinstim- mung mit der „Strategy for Accelerated Industrial Development in Africa“ (AIDA) und dem „First Five Year Priority Programme on Employment, Poverty Eradication and Inclusive Development“ (2016 bis 2020). Der „External Investment Plan“ (EIP) sieht vor, im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) einen besonderen Schwerpunkt unter anderem auf Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) zu legen. Die Förderung von KKMU ist daher eines der fünf ersten Investitionsfenster, die im Rahmen des EIP umgesetzt werden sollen. 21. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Gipfels zur Förde- rung der bäuerlichen Landwirtschaft beschlossen (bitte nach Maßnahmen, Zielgruppe und Höhe der vorgesehenen Mittel auflisten)? Auf dem Gipfel wurden zwischen der EU und der AU noch keine konkreten Maß- nahmen zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft beschlossen (siehe auch Antwort zu Frage 3). Der Entwicklung der Landwirtschaft in Afrika kommt mit Blick auf die Ernäh- rungssicherung einer rasant wachsenden Bevölkerung, die große Bedeutung des Agrarsektors im Sozial- und Wirtschaftsgefüge vieler afrikanischer Staaten und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche im ländlichen Raum eine zentrale Rolle zu. Vor diesem Hintergrund besteht ein direkter Bezug zu den in der Abschlusserklärung vereinbarten Strategien („Strategic Priorities“) sowie für den noch in Abstimmung befindlichen „Abidjan Action Plan“. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sowohl bei diesen Maßnah- men als auch bei Privatinvestitionen die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie Pastoralistinnen und Pastoralisten gewahrt werden? Für alle von Deutschland geförderten entwicklungspolitischen Vorhaben gelten die entsprechenden Vorgaben der Bundesregierung sowie die Prüfungsrichtlinien der Durchführungsorganisationen. Für Kooperationsprojekte mit der Privatwirt- schaft gelten darüber hinaus die im „Referenzrahmen für Entwicklungspartner- schaften im Agrar- und Ernährungssektor“ definierten fachlichen Standards. Die Bundesregierung orientiert sich bei diesen Vorhaben an den freiwilligen Leitli- nien zum Recht auf Nahrung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und darauf aufbauenden Normen des Ausschusses",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. für Welternährungssicherung (CFS) wie z.B. den freiwilligen Leitlinien Land (VGGT) und den Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirt- schaft und Nahrungsmittelsysteme (RAI). b) Sollen in diesem Kontext die Freiwilligen Leitlinien für die verantwor- tungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgrün- den und Wäldern oder der Internationale Verhaltenskodex für Pestizid- management der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Ver- einten Nationen verbindlich eingehalten werden? Die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern sind eine Orientierungs- hilfe in erster Linie für Staaten, wie auch für Nichtregierungsorganisationen und die Privatwirtschaft. Für die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenar- beit gelten der Menschenrechtsleitfaden des BMZ und die Freiwilligen Landleit- linien gleichermaßen verbindlich, die u.a. auf den Umgang mit vulnerablen, mar- ginalisierten Personen bzw. Gruppen und Menschen in vulnerablen Situationen abzielen (Subsistenzwirtschaft, nomadische Viehwirtschaft). Anzuwendende Standards in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit sind u.a. neben der je- weils nationalen Gesetzgebung, die Umwelt- und Sozial-Schutzstandards der Weltbank für den öffentlichen Sektor, die Performance Standards der Internatio- nalen Finanz-Corporation („International Finance Corporation“, IFC) für den Pri- vatsektor sowie die generellen und sektorspezifischen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien („Environmental Health and Safety Guidelines“) der Weltbankgruppe (hierin ist u.a. auch der verantwortungsvolle Umgang mit Pesti- ziden geregelt). Auch die EU-Kommission wendet die gängigen internationalen Umwelt- und Sozialstandards an, wie im EU „External Investment Plan“ be- schrieben. Die EU fördert die Anwendung der Freiwilligen Leitlinien zu Land- nutzungsrechten in einer Reihe von Vorhaben, u.a. mit der FAO und auch in Ko- operation mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung setzt sich im Dialog und in den Gremien der EU für hohe Standards, einschließ- lich des Schutzes und der Förderung von Landnutzungsrechten sowie einer Be- rücksichtigung der Landleitlinien im aktuell verhandelten „Abidjan Action Plan“ ein. c) War die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU Gegenstand der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Da der Prozess zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene noch am Anfang steht, war dies nicht Gegenstand der Gespräche auf dem AU-EU-Gipfel. In der Sitzung des Rates der Europäischen Union am 19. März 2018 wurden hierzu Schlussfolgerungen des Vorsitzes verabschiedet. Die EU-Kommission plant, ihre Legislativvorschläge am 29. Mai 2018 vorzulegen. Das EU-Parlament wird voraussichtlich Ende Mai 2018 einen Bericht vorlegen.",
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"content": "Drucksache 19/1582 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Inwiefern waren die Auswirkungen von Fleischexporten auf die Beschäf- tigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft Afrikas Gegenstand der Ge- spräche? Auswirkungen von Fleischexporten auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft Afrikas waren kein Thema bei den Gesprächen auf dem AU-EU- Gipfel. e) Inwiefern wurde eine Beteiligung Afrikas an den Debatten über eine Neu- ausrichtung der GAP in Erwägung gezogen? Eine Beteiligung Afrikas an der Debatte über die Neuausrichtung der GAP wurde nicht diskutiert. f) Inwiefern waren die Auswirkungen der europäischen Fischereipolitik auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Fischerei Afrikas Gegenstand der Gespräche? Die Auswirkungen der europäischen Fischereipolitik auf die Beschäftigungsmög- lichkeiten in der Fischerei Afrikas waren kein Thema bei den Gesprächen auf dem AU-EU-Gipfel. 22. Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Räumung des Alternativgipfels der Zivilgesellschaft durch die ivorische Polizei Kenntnis über den Vorgang? Die Bundesregierung hatte im Vorfeld keine Kenntnis über eine Räumung des Alternativgipfels der Zivilgesellschaft durch die ivorische Polizei. Allerdings ha- ben Mitglieder der deutschen Delegation die Organisatoren des Alternativgipfels getroffen und mit ihnen ausführlich über den Gipfel diskutiert. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Räumung des Alternativgipfels, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung? Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Zi- vilgesellschaft, den Erhalt und die Erweiterung des zivilgesellschaftlichen Raums sowie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Dementsprechend hat die Bundesregierung den gegen den Alternativgipfel vorgenommenen Poli- zeieinsatz in Gesprächen mit dem Gastgeberland thematisiert. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 22d. b) Hat die Bundesregierung infolge der Räumung des Alternativgipfels ge- genüber der Regierung von Côte d’Ivoire Stellung bezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. c) Welche Maßnahmen sollten getroffen werden, um einen angemessenen Umgang der ivorischen Polizeikräfte mit der Zivilgesellschaft und dem Recht auf Meinungsfreiheit zu gewährleisten? Die ivorische Verfassung garantiert die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Artikel 19 und 20). Im Rahmen von international geförderten Projekten (EU, UNDP) wurden Ethik-Regeln („code d’ethique“) für die Polizei erarbeitet und",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. veröffentlicht. Es wurden gemeinsame Workshops mit Polizei und Zivilbevölke- rung sowie Sensibilisierungsveranstaltungen durchgeführt. Außerdem hat die Po- lizei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in diversen Bereichen erhalten. Die Fort- setzung dieser Arbeit ist für ihre nachhaltige Wirkung maßgeblich. d) Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zur Räumung des Alternativgipfels ivorische Polizeiautos zum Einsatz ka- men, die laut Augenzeugen (vgl. http://blog.venro.org/anders-als-geplant- der-alternativgipfel-von-abidjan-wird-massiv-von-sicherheitskraeften- behindert/) ganz überwiegend von der EU gesponsert waren? Bei den Polizeifahrzeugen handelte es sich um eine Materialspende der EU als Teilkomponente eines umfassenden Programms zur Stabilisierung und Wieder- herstellung staatlicher Autorität nach dem Ende der Krise 2011. Die Bundesre- gierung hat sich zum Vorgehen der ivorischen Polizeikräfte gegen Teilnehmer des Alternativgipfels bei mehreren Gelegenheiten gegenüber Vertretern der ivo- rischen Regierung bzw. der politischen Parteien kritisch geäußert. e) Welche Ergebnisse hat das vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegebene und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführte Polizeiprogramm Afrika – Unterstützung von Reformprozessen der Polizei in Côte d’Ivoire bislang erzielt? Das Auswärtige Amt fördert seit 2009 das Polizeiprogramm Afrika, mit dessen Durchführung die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beauf- tragt ist. In der laufenden dritten Phase (2016 bis 2019) unterstützt das Polizei- programm unter anderem Reformprozesse der Polizei in Côte d’Ivoire. Schwer- punkte dieser Phase sind die Professionalisierung der Kriminalpolizei und Ver- besserung der Kriminaltechnik. Ergebnisse des bisherigen Engagements sind un- ter anderem die Aufnahme forensischer Ermittlungsverfahren in den Lehrplan, die Ausstattung des kriminaltechnischen Labors und Trainings zur Geräteanwen- dung und Beweissicherung der nationalen Polizeischule. Darüber hinaus wurde das Zentralregister für Tatverdächtige und Häftlinge erneuert. Ein besonderer Fortschritt ist etwa der landesweite Abgleich von Fingerabdrücken durch die ivo- rische Polizei. f) Wird sich die Bundesregierung im Sinne des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für eine bessere Beteiligung der Zivilgesellschaft bei zukünftigen EU-Afrika-Gipfeln einsetzen? Wenn ja, wie soll diese Beteiligung institutionalisiert werden? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. Über die Gestaltung künftiger Gipfel kann die Bundesregierung darüber hinaus derzeit keine Aussage treffen. g) Wie sollen die Ergebnisse des Africa-EU Civil Society Forums, das be- reits im Vorfeld stattfand, künftig Eingang in den offiziellen EU-Afrika- Gipfel finden? Auf die Antwort zu Frage 22f wird verwiesen.",
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