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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –7–                                 Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Wurden andere zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Insti- tutionen getroffen? Wenn ja, wie kam es zu dieser Auswahl, und welches waren die Inhalte der Gespräche? Die Fragen 16 bis 16e werden zusammengefasst beantwortet. Der namibische Sondergesandte besuchte vom 24. bis 29. April 2016 Deutsch- land. Er wurde begleitet durch Selma Ashipala-Musavyi (Staatssekretärin im Au- ßenministerium), Tonate Itenge-Emvula (Vorsitzende des Technical Committee), Festus Ueriuka Tjikuua, Steven Isaack, Mateus Kaholongo sowie Saara Vranckx. Das Programm beinhaltete Gespräche mit Bundestagspräsident Dr. Norbert Lam- mert und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie Besuche von kolonialen Erinnerungsorten. Offizielle Gespräche standen im Mittelpunkt des Programms. Der Besuch wurde durch die beiden Regierungen und die Botschaft Namibias in Berlin geplant. 17.   Welche Delegationsreisen nach Namibia hat der deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz seit dem Jahr 2015 unternommen, und wer hat ihn auf die- sen Delegationsreisen begleitet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)? a) Was war das genaue Programm während der Reisen? b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden ge- troffen? c) Wurden Vertreter der namibischen Opposition getroffen? d) Wurden Opferverbände der Herero und Nama getroffen? Wenn ja, welche, und wann? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 17d werden zusammengefasst beantwortet. Der deutsche Sondergesandte Ruprecht Polenz hat vom 14. bis 16. Dezem- ber 2015 Namibia besucht. Er wurde durch den Regionalbeauftragten für Subsa- hara und Sahel, Botschafter Georg Schmidt, sowie den Vortragenden Legations- rat Dr. Martin Schmidt, stellvertretender Referatsleiter in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, begleitet. Das Programm umfasste neben einem ausführli- chen Austausch mit dem namibischen Sondergesandten Ngavirue Gespräche mit den namibischen Vizepräsidenten Iyambo und Parlamentspräsident Katjavivi. Der Sondergesandte besuchte Okakarara und traf dort mit Vertretern der Herero zusammen. 18.   Welche weiteren Reisen des deutschen Sonderbeauftragten Ruprecht Polenz nach Namibia sind künftig geplant, und welche Gespräche sind geplant (bitte möglichst konkrete Auflistung des geplanten Programms)? Die nächste Reise des Sondergesandten Polenz nach Namibia findet vom 4. bis 7. Juli 2016 statt. In diesem Zusammenhang haben zusätzlich zum Aufenthalt in der Hauptstadt auch eine Reise in den Süden des Landes und ein Besuch dortiger Erinnerungsorte stattgefunden. 19.   Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht auf einen erfolgreichen und dauerhaften Versöhnungsprozess, wenn die Nachfahren der betroffenen Volksgruppen nicht ausreichend eingebunden sind, insbesondere vor dem Hintergrund der oben erwähnten Pressemitteilung des Herero-Paramount-",
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            "content": "Drucksache 18/9152                                    –8–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Chiefs Vekuii Rukoro vom 3. Oktober 2015 (http://genocide-namibia.net/ wp-content/uploads/2015/10/Statement-delivered-to-the-Press-by-Paramount- Chief-Adv- Rukoro.pdf), sowie zahlreicher weiterer derartiger Äußerungen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Der weitere Fortgang der Verhand- lungen ist abzuwarten. 20.   Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Technical Committee der namibischen Regierung, welches die Erwartungen, Forderun- gen und Wünsche der Herero und Nama und Fachleute im Rahmen der Re- gierungsverhandlungen aufnehmen soll (bitte mit Namen, Funktion und Or- ganisation auflisten)? Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bun- desregierung direkte Gespräche mit dem Technical Committee oder einzel- nen Mitgliedern des Technical Committee? Die Zusammensetzung des Technical Committee ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Die Namen der Mitglieder wurden der Bundesregie- rung nicht mitgeteilt. Direkte Gespräche mit dem Technical Committee finden nicht statt. Der deutsch-namibische Dialog über die Vergangenheitsbewältigung wird zwischen den Sondergesandten geführt. 21.   Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fra- gesteller im Technical Committee lediglich ein Sitz für die Vertreter der Nama vorgesehen ist, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen ver- schiedener Nama-Gruppen? Dies ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. 22.   Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Political Committee der namibischen Regierung, welches die Vorlagen und Eingaben des Technical Committee für die Entscheidungsträgerinnen und Entschei- dungsträger aufnehmen, einschätzen und bewerten soll (bitte mit Namen, Funktion und Partei auflisten)? Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bun- desregierung direkte Gespräche mit dem Political Committee oder einzelnen Mitgliedern des Political Committee? Dies ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Die Zusammen- setzung des Political Committee wurde der Bundesregierung nicht mitgeteilt. Di- rekte Gespräche mit dem Political Committee finden nicht statt. 23.   Plant die Bundesregierung zukünftig eine Aufstockung der Entwicklungs- gelder für Namibia? Falls ja, sollen diese als Reparationen oder Wiedergutmachung deklariert werden? Die Höhe der entwicklungspolitischen Haushaltsmittel beschließt der Deutsche Bundestag im Rahmen des jährlichen Haushaltsgesetzes. Entwicklungsgelder dienen entwicklungspolitischen Zwecken und werden nicht anders deklariert.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   –9–                                 Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24.   Ist die Bundesregierung der Meinung, dass verstärkte bilaterale Zusammen- arbeit für die Versöhnung zwischen Deutschland und Namibia ausreichend ist? Wenn ja, um welche Art der bilateralen Zusammenarbeit geht es hierbei? Wenn nein, was braucht es aus Sicht der Bundesregierung noch für eine nachhaltige Versöhnung? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine Resolution wie die zum Völkermord an den Armeniern sei erst dann glaubwürdig, wenn man Taten wie eine symbolische oder materielle Anerkennung der armenischen Opfer folgen lasse, da es sonst leere Worte blieben (www.spiegel.de/spiegel/ vorab/armenien-resolution-bundesregierung-mit-zweierlei-mass-a- 109565 1.html)? Der von der Bundesregierung mit Namibia geführte Dialog zur Vergangenheits- bewältigung zielt darauf ab, auf Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Vergangenheit zu einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu gelangen. Die Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit ist Ge- genstand der Verhandlungen. 25.   Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 19. September 2006 von der namibischen Nationalversammlung einstimmig angenommenen Antrag „Motion on the Ovaherero Genocide“, welcher den deutschen Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama 1904- 1908 klar als Völkermord benennt und Reparationen einfordert? Inwiefern ist dieser Beschluss der Namibischen Nationalversammlung aus dem Jahr 2006 handlungsleitend für die aktuellen Verhandlungen zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands? Der namibische Sondergesandte ist von der namibischen Regierung ernannt wor- den. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern der Beschluss der namibi- schen Nationalversammlung für den Gesandten handlungsleitend ist. 26.   Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen bezüg- lich der Forderungen nach Reparationen durch die Opferverbände der Herero und Nama? Die von einigen Volksgruppenvertretern der Herero und Nama vorgetragenen materiellen Forderungen entbehren nach Ansicht der Bundesregierung der recht- lichen Grundlage. a) Lehnt die Bundesregierung den Begriff der Reparation bzw. Kompensa- tion oder Wiedergutmachung ab? Wenn ja, warum? Wenn nein, inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit einem dieser Be- griffe? b) Falls die Bundesregierung hier einen anderen Begriff vorzieht, welcher ist dieser? Die Fragen 26a und 26b werden zusammengefasst beantwortet. Reparationen bezeichnen völkergewohnheitsrechtlich den typischerweise nach Abschluss von Kampfhandlungen von den beteiligten Staaten vereinbarten zwi- schenstaatlichen Ausgleich für Kriegsschäden. Mit Wiedergutmachung wird üb-",
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            "content": "Drucksache 18/9152                                    – 10 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. licherweise die von Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vorge- nommene Entschädigung von Opfern des Holocaust und anderen NS-typischen Unrechts bezeichnet. Beide Begriffe passen nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf den historischen Hintergrund und den Kontext der deutsch-namibischen Gespräche. 27.   Inwiefern ist der Bundesregierung etwas über die Klage der Herero und Nama vor dem Internationalen Schiedshof in Den Haag bekannt? a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der Klage, und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Klage? b) Wann hat die Bundesregierung von der Klage erfahren? c) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Klägern oder den Anwälten der Kanzlei, welche die Opfer vertreten, gehabt? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und was war der Inhalt der Kommuni- kation? Die Fragen 27 bis 27c werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine solche Klage bislang erhoben worden wäre. Die Bundesregierung nimmt nicht Stellung zu Korrespondenz im Vorfeld oder im Rahmen eventueller Rechtsstreitigkeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zum ersten Teil zu Frage 26 verwiesen. 28.   Gibt es einen Evaluationsbericht bzw. eine auswertende Analyse der im Jahr 2007 ins Leben gerufenen und mittlerweile abgeschlossenen „Sonderinitia- tive der Versöhnung“ (falls ja, bitte zusenden)? Derzeit wird eine Evaluierung der Namibisch-Deutschen Sonderinitiative zur Versöhnung im Auftrag der Namibischen Planungskommission als Projektträger auf namibischer Seite durchgeführt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich gegen Ende des dritten Quartals 2016 vor. a) Was waren die konkreten Maßnahmen der Sonderinitiative, und wem wurden die finanziellen Mittel zuteil? Wer hat die Gelder umgesetzt (bitte auflisten)? Für die Sonderinitiative wurden zusätzliche Mittel der Finanziellen Zusammen- arbeit in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel wurden für Maßnahmen der Kommunalentwicklung in den Siedlungsgebieten der Gemein- schaften der Herero, Nama, Damara und San, die in besonderer Weise unter der deutschen Kolonialherrschaft gelitten hatten, verwendet. Die Maßnahmen haben die Lebensbedingungen in diesen Gebieten verbessert und verfolgen wirtschaft- liche, soziale und kulturelle Ziele. Sie kommen allen Menschen in diesen Gebie- ten zu Gute und unterstützen damit die namibische Politik der nationalen Versöh- nung. Insgesamt handelt es sich um fast 200 Einzelmaßnahmen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Rehabilitierung und dem Ausbau von Schulinfrastruktur (Klas- senräume, Sportplätze und anderes mehr) und dem Bau von örtlichen Kulturzen- tren.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 11 –                               Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Über welchen partizipativen Prozess waren die Herero und Nama einge- bunden? Projektträger auf namibischer Seite war die Nationale Planungskommission. Die Leitung dieser Behörde hat die Sonderinitiative zu Beginn des Programms vor Ort der Bevölkerung vorgestellt. Die Bundesregierung und die namibische Re- gierung haben im Rahmen der Umsetzung der Sonderinitiative ein Konsortium von Beratungsfirmen als Projektmanagementteam damit beauftragt, die Förder- kriterien zu erarbeiten, die Auswahl- und Beteiligungskriterien zu entwickeln und die Umsetzung eng zu begleiten. Die einzelnen Gemeinden haben entsprechend ihren Bedürfnissen die in der Antwort zu Frage 28a dargestellten Maßnahmen gegenüber der Nationalen Planungskommission vorgeschlagen. c) Welche Probleme wurden in der Umsetzung festgestellt? Das Angebot der Sonderinitiative wurde durch die namibische Regierung zu- nächst nur zögerlich angenommen. Dabei stand zum einen die Sorge im Vorder- grund, dass eine einseitige Begünstigung der Volksgruppen der Herero und Nama die Regierungspolitik der nationalen Versöhnung gefährden könnte. Diesen Be- denken wurde durch den in der Antwort zu Frage 28b beschriebenen partizipati- ven Auswahlprozess begegnet. Im Zuge der Umsetzung ergaben sich für den beauftragten Berater für die Projek- tumsetzung durch einzelne Bauunternehmer verursachte Herausforderungen. Die Umsetzungsschwierigkeiten führten zu Preissteigerungen, die mit einer letztma- ligen Aufstockung der Sonderinitiative um bis zu 5 Mio. Euro ausgeglichen wur- den, um sicherzustellen, dass alle ursprünglich vereinbarten Maßnahmen im ge- planten Umfang abgeschlossen werden. 29.   Ist eine Neuauflage der Sonderinitiative oder Vergleichbares geplant? Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden? Das Auslaufen der Sonderinitiative Ende 2015 wurde gemeinsam mit der nami- bischen Regierung bei den entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen im Oktober 2015 beschlossen. Eine Neuauflage wurde nicht vereinbart. 30.   Wie ist die konkrete Ausgestaltung der geplanten „Zukunftsstiftung“ ge- dacht? a) Welche Ziele wird sie haben, und zu welchen Themen soll sie arbeiten? b) In welchen Ländern soll sie ihre Arbeit durchführen? c) Wer soll über die Gelder verfügen, wer wird Inhaber dieser Stiftung sein, und wer soll in ihren Leitungs- und Entscheidungsgremien sitzen? d) Inwiefern ist eine Einbeziehung der Herero und Nama geplant? e) Inwiefern wird die Bundesregierung weiterhin Einfluss auf die Stiftung und die Gelder behalten? Die Fragen 30 bis 30e werden zusammengefasst beantwortet. Der Vorschlag einer deutsch-namibischen Zukunftsstiftung ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.",
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            "content": "Drucksache 18/9152                                      – 12 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 31.   Welche konkreten Maßnahmen zur Erinnerung an den Völkermord und die koloniale Vergangenheit plant die Bundesregierung in Deutschland? a) Inwiefern ist die Errichtung eines Denkmals an einem zentralen Ort in Berlin geplant? b) Ist die Schaffung einer Stiftung oder Ähnliches geplant, die sich für post- koloniale Erinnerungskultur in Deutschland einsetzen soll? c) Wenn ja, wie soll diese Institution ausgestaltet sein, wer soll in den Ent- scheidungs- und Leitungsgremien sitzen? Die Fragen 31 bis 31c werden zusammengefasst beantwortet. Maßnahmen der genannten Art werden wesentlich vom Ergebnis des noch nicht abgeschlossenen Dialogs mit Namibia abhängen. 32.   Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Gruppen in den Prozess und die zukünftigen Maßnahmen postkolonialer Erinnerungskultur miteinzubezie- hen, die sich in Deutschland am stärksten für Versöhnung und eine Anerken- nung des Genozids eingesetzt haben, wie beispielsweise ausgewiesene Ex- perten unter den Historikern, sowie die Organisationen des zivilgesellschaft- lichen Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“ und andere langjährig zur Aufarbeitung dieses Völkermords arbeitende Menschrechtsaktivisten und Vertreter der Herero und Nama selbst? Hält die Bundesregierung es für möglich und wünschenswert, diese Perso- nen und Gruppen in die Leitungsstrukturen einer entsprechenden Stiftung oder Förderorganisation für die Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland miteinzubeziehen bzw. künftig diese in die bilaterale Zusam- menarbeit auf der Ebene der Bevölkerung einzubeziehen und von ihrer Ex- pertise im Sinne einer nachhaltigen Versöhnung zu profitieren? Wenn nein, warum nicht? Welche anderen Personen oder Gruppen sind der Meinung der Bundesregie- rung nach befähigt, eine solche Initiative zu leiten? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33.   Welche Programme laufen derzeit schon auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia, die seitens der Bundesregierung, ihrer Institutionen und Durchfüh- rungsorganisationen aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert werden? Die Bundesregierung fördert einen offenen Diskurs zur deutschen Kolonialver- gangenheit und eine würdige Aufarbeitung der in diesem Kontext geschehenen Gewalttaten. Sie strebt einen zukunftsgewandten Umgang mit dem Thema an, der zum Ziel hat, neben der notwendigen historischen Aufarbeitung auch zur gesell- schaftlichen Diskussion um Zukunftsmodelle und neue Ordnungsmodelle beizu- tragen. Dieser Ansatz liegt beispielsweise der von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit dem Gorki-Theater und der Ber- liner Humboldt-Universität initiierten Reihe „Berliner Korrespondenzen“ zu- grunde, bei deren Auftaktveranstaltung eine Diskussion mit den beiden herausra- genden Denkern Achille Mebembe und Professor Dipesh Chakrabarty zum Thema „Eure Ordnung ist unsere Unordnung“ stattfand. Auch im Rahmen ihrer Förderprogramme (zum Beispiel Kulturerhalt-Programm und „Aktion Afrika“ des Auswärtigen Amts, Kleiner Kulturfonds der Botschaf- ten, TURN-Fonds der Bundeskulturstiftung, Programmarbeit des Goethe-Insti- tuts e. V.) ist die Bundesregierung bestrebt, im In- und Ausland Projekte und",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 13 –                              Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen mit Bezug zur Kolonialgeschichte zu unterstützen. Anlässlich der Deutschen Wochen 2015 hat sie beispielsweise ein multimediales Musikprojekt von namibischen und deutschen Lernenden, dem deutsch-namibischen Künstler Ees und der Herero-Musikgruppe Ongoro Nomundu unterstützt, das sich mit der Aussöhnung der jungen Generation befasst. Darüber hinaus hat die Bundesregie- rung in diesem Sinne eine Reihe von länderübergreifenden Maßnahmen unter- nommen: Dazu gehören der Ausbau der Wissenschaftsbeziehungen mit Afrika, die Unterstützung von Plattformen für afrikanische Kunst und Kreativwirtschaft (Music in Afrika, Mokolo/Film, Contemporary and/Kunst), die Beauftragung des Georg-Eckert Instituts mit einer Schulbuch- und Curriculumanalyse zur Darstel- lung des Kolonialismus in Schulbüchern, die Durchführung von Besucherreisen mit afrikanischen Kolonialismusexperten, die Unterstützung des Projekts „Re- Mix“ der Universität Bayreuth zur Untersuchung hybrider Identitäten in Deutsch- land und Ländern in ehemaligen Kolonialgebieten auf Spuren des Kolonialismus, die Finanzierung von Aufenthalten zweier Gastkurator/-innen aus Namibia und Tansania für das Deutsche Historische Museum in Vorbereitung der ab Oktober 2016 geplanten Ausstellung zur Deutschen Kolonialvergangenheit sowie die An- regung einer Arbeitsgruppe Kulturgüter beim Deutschen Museumsbund. Eine vollständige Übersicht über alle Maßnahmen mit Bezug zur deutschen Ko- lonialgeschichte liegt der Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5166 vom 12. Juni 2015 verwiesen. 34.   Stimmt es, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nun ein entspre- chendes Projekt der Stiftung Partnerschaft mit Afrika (und vielleicht noch andere Initiativen auf dem Gebiet der Versöhnung und des Austauschs mit Namibia) fördert? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fördert in den Jahren 2016 und 2017 das Vorhaben ‚Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen zum Völkermord an Herero und Nama‘ der Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben „auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolo- nialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia“ (siehe auch Antwort zu Frage 33), sondern vor allem um ein Bildungsangebot beziehungsweise ein Vorhaben zur Entwicklung von Bildungsangeboten. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung didaktischer Materialien zum Völkermord an Her- ero und Nama in Namibia. a) Wenn ja, welche Organisationen haben hier in welchem Umfang für wel- che Projekte mit welchen Inhalten und Zielen Geld zur Verfügung gestellt bekommen? Auf einen entsprechenden Antrag der Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. erging ein Zuwendungsbescheid für die Laufzeit des Vorhabens vom 1. Ja- nuar 2016 bis 31. Dezember 2017 über 103 652,09 Euro. Weitere Anträge wur- den nicht gestellt. b) Wurden die zur Verfügung gestellten Mittel öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erpro- bung neuer Wege in der politischen Bildung kann die Bundeszentrale für politi- sche Bildung außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23 und 44 der Bun- deshaushaltsordnung gewähren. Eine vorherige Ausschreibung erfolgt hierfür nur",
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