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            "content": "Drucksache 18/8002                                      –8–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15.  Welche Veränderungen würden sich für die Beteiligung der Bundeswehr durch einen Übergang auf die nächste Phase von EUNAVFOR MED erge- ben? Weder zur Veränderung noch zur Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr bei einem Übergang in die nächste Phase von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bestehen derzeit Planungen. a) Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen Übergang auf „Phase 2b“ von EUNAVFOR MED auch das Operations- gebiet der beteiligten Militärs verändern? Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. b) Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregie- rung das Operationsgebiet auf Territorialgewässer anderer Mittelmeeran- rainer erweitern? Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. Es liegen der Bun- desregierung keine Informationen zu einer möglichen zusätzlichen Erweiterung des Operationsgebiets auf Territorialgewässer anderer Mittelmeeranrainer vor. 16.  Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregierung auch verstärkte Auftritte in Printmedien oder im Internet beinhalten, um Migranten von der Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten, und welche Überlegungen oder Planungen von EUNAVFOR MED sind der Bundesre- gierung hierzu bekannt? Zu konkreten Planungen im Sinne der Fragestellung mit Bezug auf einen mögli- chen Übergang in Phase 2 ii) liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 17.  Auf welche Weise kooperieren die in EUNAVFOR MED eingesetzten Ver- bände nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der NATO (außer „zur Abstimmung der Bewegungen innerhalb der Operationsräume der beiden Missionen […], um Interferenzen zu vermeiden“, Bundestagsdrucksa- che 18/6544)? Für den Mittelmeerraum ist ergänzend das Koordinierungsinstrument „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean Sea (SHADE MED)“ einge- richtet worden. SHADE MED ist eine freiwillig zusammentretende Gruppe, unter dem Vorsitz des Operationskommandeurs EUNAVFOR MED, von Organisatio- nen und Nationen, die sich u. a. mit „Search and Rescue“ (SAR) Operationen zur Seenotrettung, Schmuggel und Schleusertum befassen. Die NATO beteiligte sich mit einem Vertreter des NATO Shipping Centre (MARCOM) an der am 26. November 2015 durchgeführten Konferenz SHADE MED mit dem Ziel eines Informationsaustauschs aller beteiligten Akteure im Mittelmeer. 18.  Inwiefern hat die NATO mittlerweile eine Zu- oder Mitarbeit in EUNAVFOR MED angeboten? Von einem Angebot der Zu- oder Mitarbeit der NATO in EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist der Bundesregierung nichts bekannt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    –9–                              Drucksache 18/8002 19.  Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „EU-Zelle“ für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt (Presse- mitteilung des EAD vom 12. Februar 2016)? Die Hohe Vertreterin Federica Mogherini nannte gegenüber NATO-General- sekretär Jens Stoltenberg die Absicht, EU-NATO Koordinierung auch durch die Einrichtung einer EU-Zelle zu verstärken. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich hierbei um eine nur vorüber- gehend gebildete, EU-interne Koordinierungszelle bzw. Arbeitsbesprechung, um die die EU bzw. FRONTEX betreffenden Aspekte des NATO-Einsatzes in der Ägäis zu behandeln. An dieser Runde nahmen Vertreter des EAD, der Kommis- sion sowie von FRONTEX teil. a) Auf welche Weise könnten oder sollten die im Rahmen von EUNAVFOR MED gesammelten Erfahrungen nach Kenntnis der Bundesregierung in die NATO-Mission gegen Fluchthelfer in der Ägäis einfließen? Der Charakter der NATO-Aktivität in der Ägäis unterscheidet sich deutlich von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, da die NATO keine Eingriffsbefugnisse wahrnimmt, sondern lediglich die zuständigen Behörden (griechische und türki- sche Küstenwachen, FRONTEX) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter- stützt. Gleichwohl werden die jeweils national gesammelten Einsatzerfahrungen im Rahmen von EUNAVFOR MED mittelbar auch dem Einsatz in der Ägäis zu- gutekommen. b) Auf welche Weise soll die Grenzagentur FRONTEX in den Informations- fluss mit der NATO eingebunden werden? Die Modalitäten des vorgesehenen Austauschs von Informationen zwischen der NATO und FRONTEX werden derzeit geprüft. 20.  In welcher Höhe werden seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU finanzielle Mittel für EUNAVFOR MED bereitgestellt, und woher stammen diese (ggf. bitte nach allen einschlägigen Quellen, Gebern oder Haushaltsti- teln aufschlüsseln)? Für die Teilnahme der Bundeswehr am Einsatz EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurden im Haushaltsjahr 2015 einsatzbedingte Zusatzausgaben, diese finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 1403 (ab 2016: Kapitel 1401) Titel- gruppe 08, in Höhe von rund 9,8 Mio. Euro verausgabt. Mit Stand vom 26. Februar 2016 belaufen sich diese Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 auf rund 3,7 Mio. Euro. Auf Grundlage einer ersten Ausgabenprognose mit Stand vom 1. Januar 2016 werden die voraussichtlich anfallenden einsatzbedingten Zusatzausgaben für das aktuelle Mandat im Haushaltsjahr 2016 auf rund 37,9 Mio. Euro geschätzt. Die aus dem EU-Finanzierungsmechanismus „ATHENA“ gemeinsam zu tragen- den Ausgaben für die Mission betrugen in 2015 rund 7,5 Mio. Euro und werden für 2016, bezogen auf den jetzigen Mandatszeitraum, auf rund 5,4 Mio. Euro ge- schätzt. Der deutsche Anteil an diesen Ausgaben, der von der EU auf Grundlage eines Bruttonationaleinkommensschlüssels festgelegt wird, betrug in 2015 rund 22 Prozent und beträgt in 2016 rund 21,6 Prozent. Dieser Beitrag wird ebenfalls aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 (in 2015: Kapitel 1403 Titel- gruppe 08) finanziert und ist somit in den oben aufgeführten einsatzbedingten Zu- satzausgaben enthalten.",
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            "content": "Drucksache 18/8002                                      – 10 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21.   Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundes- regierung derzeit mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklä- rung“ (JOT MARE) in Den Haag oder dem „Europäischen Zentrum gegen Migrantenschmuggel“ bei der Polizeiagentur Europol zusammen? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Europol und EUNAVFOR MED am 22. Dezember 2015 eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zur Erleichterung der gemeinsamen Zusammenarbeit unterzeichnet. Inhaltlich geht es darin vor allem um die gegenseitige Koordinierung von Maßnahmen, den Aus- tausch von Wissen sowie die Benennung von Kontaktpunkten. Ferner ist die Möglichkeit der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen vorgesehen. Der Austausch von Informationen oder personenbezogenen Daten ist in der Absichtserklärung nicht enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksa- che 18/6544 vom 30. Oktober 2015 verwiesen. 22.   Welche Aufgaben werden von den Beteiligten der Mission EUNAVFOR MED in der „EU Regional Task Force“ übernommen, in der auch die Agen- turen FRONTEX, EASO, Europol sowie italienische Behörden vertreten sind (Bundestagsdrucksache 18/6544)? Die EU Regional Task Force (EU RTF) in Catania dient als Kooperationsplatt- form, unter anderem für die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Über ein- zelne Personalbeteiligungen oder konkrete materielle Beiträge der einzelnen Mit- gliedstaaten liegen der Bundesregierung keine detaillierten Kenntnisse vor. Neben FRONTEX, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Europol und Vertretern der zuständigen italienischen Behörden ist auch EUNAVFOR MED in der EURTF vertreten, derzeit mit einem Verbindungsbe- amten. Deutsches Personal von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA über- nimmt keine konkreten Aufgaben in der EU Regional Task Force. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015 verwiesen. 23.   Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesre- gierung derzeit mit der EU-Grenzagentur FRONTEX zusammen, und inwie- fern soll diese Kooperation, wie von FRONTEX in einem Tweet angekündigt, ausgebaut werden (https://twitter.com/Frontex/status/699916459741442048)? Zwischen EUNAVFOR MED und FRONTEX findet auf Grundlage des Be- schlusses des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 ein Informations- austausch etwa im Rahmen der EU Regional Task Forve (EU RTF) statt. Darüber hinaus findet ebenso ein Informationsaustausch statt zwischen dem OHQ EUNAVFOR MED in Rom und FRONTEX-Verbindungsbeamten, die temporär im OHQ und aktuell im taktischen Einsatzhauptquartier (FHQ, an Bord des itali- enischen Führungsschiffes CAVOUR) eingesetzt sind. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Zudem wurde zwischen EUNAVFOR MED und FRONTEX eine Kooperations- vereinbarung getroffen. Hierin wurden unter anderem operative Koordination, In- formationsaustausch sowie der Austausch von Verbindungsbeamten vereinbart. Die Kooperation zwischen beiden Operationen wurde seitdem schrittweise aus- gebaut. Vereinbart und umgesetzt wurde zum Beispiel die Koordination der Ein- satzmittel, der Austausch von Lagedaten und operativen Informationen in der Pla-",
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