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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/4289 19. Wahlperiode 12.09.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4001 – Phosphor in Klärschlämmen Vorbemerkung der Fragesteller Eine Behandlung von Klärschlamm ist dringend notwendig, um Schadstoffe, wie Arzneimittelreste, Krankheitserreger und Mikroplastik, aus dem Klär- schlamm zu entfernen. Bei einer solchen Behandlung kann auch Phosphor als einer der drei wichtigsten Pflanzennährstoffe rückgewonnen werden und so von der Landwirtschaft gezielt als Dünger eingesetzt werden. Rohphosphat ist eine endliche Quelle. Es kommt nur in wenigen Regionen der Welt vor, weshalb ein Versorgungsrisiko besteht. Mit der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist ein erster Weg für die Phosphorrückgewinnung geschaffen worden. 1. Wie viel Phosphor ist nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im Klärschlamm enthalten? Der Teil der kommunalen Klärschlämme, der bundesweit auf landwirtschaftlich genutzten Böden zu Düngezwecken verwertet wird, weist aufgrund von Länder- erhebungen zur Berichterstattung an die EU-Kommission im Jahr 2016 einen durchschnittlichen Phosphorgehalt von rund 26 Gramm je Kilogramm Trocken- substanz (TS) auf. Die Spanne des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors be- trägt 2 bis 55 Gramm je Kilogramm TS (Klärschlammentsorgung in der Bundes- republik Deutschland, Umweltbundesamt, 2018). In den in Klärschlammmonoverbrennungsanlagen bundesweit behandelten Klär- schlämmen sind in der Klärschlammverbrennungsasche im Mittel 7,3 Massen- prozent Phosphor enthalten (Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Moni- toring von Klärschlammmonoverbrennungsaschen hinsichtlich ihrer Zusammen- setzung zur Ermittlung ihrer Rohstoffrückgewinnungspotentiale und zur Erstel- lung von Referenzmaterial für die Überwachungsanalytik“, Umweltbundesamt, 2014). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/4289 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie viele Schadstoffe (Arzneimittelreste, Krankheitserreger und Mikroplas- tik) sind durchschnittlich in Klärschlamm enthalten? Der Bundesregierung liegen derzeit keine bundesweiten Erhebungen über die Ge- halte an Arzneimittelresten, Krankheitserregern und Mikroplastik vor. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat im Jahr 2002 zum Vor- kommen von Arzneimittelrückständen in Klärschlämmen in Baden-Württemberg mit Proben aus 32 ausgewählten Abwasserbehandlungsanlagen eine umfassende Studie (Brauch et al. 2002 – http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/ servlet/is/40154/?COMMAND=DisplayBericht&FIS=203&OBJECT=40154& MODE=METADATA) durchgeführt. Hierbei wurden Klärschlammproben auf 72 Arzneimittel-Wirkstoffe untersucht mit dem Ergebnis, dass 25 Wirkstoffe oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurden. Häufig nachgewiesen wurden insbesondere die Betablocker Metoprolol, Propranolol und Sotalol, das Antiepileptikum Carbamazepin, das Antirheumatikum Diclofenac und das Anti- biotikum Ofloxacin. Diese Verbindungen traten in mehr als zwei Drittel aller un- tersuchten Klärschlämme auf, wobei die Konzentrationen oft bei über 100 Mikro- gramm je Kilogramm Klärschlamm TS lagen. Die höchsten Gehalte wurden für den Lipidsenker Bezafibrat, das Antiepileptikum Carbamazepin und die Antibio- tika Ciprofloxacin und Dehyd-rato-Erythromycin ermittelt. Im Übrigen wurden in dieser Studie auch Proben von Böden untersucht, auf die bis zwei Jahre vor Beginn der Studie regelmäßig Klärschlamm mit einer ver- gleichsweise hohen Konzentration der Arzneimittelwirkstoffe ausgebracht wurde. Die Daten zeigen, dass in den untersuchten Proben keine Arzneimittel- wirkstoffe in Konzentrationen oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden konnten. Nur in einer Probe fanden sich geringste Spuren an Propranolol, Clenbuterol, Roxithromycin, Clarithromycin und Tylosin. Im Klärschlamm können alle Krankheitserreger auftreten, die einen fäkal-oralen Übertragungsweg haben. Die Konzentration der Krankheitserreger im Klär- schlamm ist nicht konstant, sondern hängt wesentlich von der Anzahl der erkrank- ten Personen im Einzugsgebiet und den Reinigungsstufen der Abwasserbehand- lungsanlagen ab. Aufgrund der zurzeit fehlenden Untersuchungsmethoden sind Aussagen zu durchschnittlichen Gehalten von Mikroplastik in den Klärschlämmen in Deutsch- land nicht möglich. 3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu regionalen Unterschieden der Ge- halte an Nährstoffen, und Schadstoffen einzelner Kläranlagen (bitte nach Phosphor, Arzneimittelresten, Krankheitserregern und Mikroplastik auf- schlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu regionalen Unterschieden der Gehalte an Phosphor, Arzneimittelresten, Krankheitserregern und Mikroplas- tik in Klärschlämmen einzelner Abwasserbehandlungsanlagen vor. Eine bundesweite Erhebung der Phosphorgehalte in Klärschlämmen aus allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland hat aufgrund der Vorgaben der am 3. Oktober 2017 in Kraft getretenen Klärschlammverordnung erstmals im Jahr 2023 zu erfolgen. Derzeit werden in einem Forschungsvorhaben Klärschlämme und Stoffe des Phosphor-Recyclings von neun verschiedenen Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland auf Arzneimittelrückstände hin untersucht. Bezüglich weiterer An- gaben wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/4289 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Konzentration an Krankheitserreger im Klärschlämmen ist abhängig von der Anzahl der erkrankten Personen im Einzugsgebiet und den Reinigungsstufen der Abwasserbehandlungsanlagen. Sie wird daher je nach Erkrankungssituation star- ken Schwankungen unterliegen. Zu den Gehalten an Mikroplastik in den Klärschlämmen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Sollten die Fragen 1 bis 3 sich der Kenntnis der Bundesregierung entziehen, gibt es aktuelle Forschungsaufträge zu diesen Themen, und wann ist dabei mit Ergebnissen zu rechnen? Zu aktuellen Forschungsaufträgen ist auf die folgenden Forschungsvorhaben hin- zuweisen, die mit Mitteln des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert werden. Zu Phosphor wird derzeit das Forschungsvorhaben „Abschätzung zusätzlich aus Abwasser und Klärschlämmen kommunaler und gewerblicher Herkunft extrahierbarer Wertstoffe“ durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, Phosphor- ströme, aber auch andere Wertstoffe, zu eruieren, welche noch nicht von den aktuellen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Klärschlammverord- nung, erfasst werden. Bezüglich Phosphor sind aus Abwassermischeinleitun- gen, industriellen Abwässern und nicht von der Klärschlammverordnung er- fassten Klärschlämme recycelbare Phosphormengen aufzuzeigen. Zudem sol- len die Potentiale von im Abwasser bzw. Klärschlamm enthaltenen und extra- hierbaren weiterer Wertstoffe quantitativ und qualitativ ermittelt werden. Mit Ergebnissen aus dem Vorhaben ist im Jahr 2020 zu rechnen. Zu Arzneimittelreststoffen wurde das Forschungsvorhaben „Arzneimittelrück- stände in Rezyklaten der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen“ verge- ben. Ziel des durchgeführten Arzneimittel Monitoring-Programms ist die Ver- besserung der Datenbasis über das Auftreten von Arzneimittelrückständen in Klärschlämmen und insbesondere in den daraus gewonnenen Phosphor- Rezyklaten. Im Rahmen des Projekts werden Methoden entwickelt, um die un- terschiedlichen Phosphor-Rezyklate sowie die Ausgangsklärschlämme auf Arzneimittelwirkstoffe hin analysieren zu können. Das Vorhaben soll Ende des Jahres 2018 mit der Veröffentlichung des Berichts abgeschlossen werden. Zudem wird derzeit das Forschungsvorhaben „Erarbeitung anspruchsvoller Standards für die mittelfristige Fortführung der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen aus Abwasserbehandlungsanlagen mit kleiner Ausbau- größe“ durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, bedenkliche Stoffgruppen wie Antibiotika- und Arzneimittelrückstände zu identifizieren, die über eine bo- denbezogene Verwertung von Klärschlämmen aus kleineren und mittelgroßen Abwasserbehandlungsanlagen in den Boden eingetragen werden können. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Literaturrecherchen sowie der Analysen und Experimente anhand konkreter Klärschlammproben soll ein Bewertungsmo- dell erstellt werden, das dazu eingesetzt werden soll, anspruchsvolle Anforde- rungen an die Qualität der für eine bodenbezogene Verwertung vorgesehenen Klärschlämme zu stellen. Mit Ergebnissen des Forschungsvorhabens ist im Laufe des Jahres 2019 zu rechnen. Hinsichtlich der derzeit besonders diskutierten Thematik Plastik in der Umwelt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im letzten Jahr ein umfassendes Forschungsprogramm aufgelegt mit dem Ziel, in 18 Verbundprojek- ten in Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden,",
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"content": "Drucksache 19/4289 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kommunen und Praxis eine Gesamtschau vorzunehmen, wie Kunststoffe produ- ziert, eingesetzt, genutzt, gehandelt und entsorgt werden (www.bmbf.de/de/dem- plastik-auf-der-spur-5004.html). Für weitergehende Informationen über Maßnah- men zur Erfassung möglicher Eintragspfade von Mikro- und Nanoplastik und de- ren Minimierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Klei- nen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2451 verwiesen. 5. Ist eine Evaluierung der AbfKlärV beabsichtigt, und wenn ja, wann findet diese statt? Eine Evaluierung der am 3. Oktober 2017 in Kraft getretenen umfassenden No- velle der Klärschlammverordnung ist auch hinsichtlich neuer Vorgaben zu Phos- phor, Arzneimittelresten, Krankheitserregern und Mikroplastik in für eine boden- bezogene Verwertung vorgesehenen Klärschlämme derzeit nicht vorgesehen. Hinsichtlich einer möglichen Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Klär- schlammverordnung auf die Erfassung weiterer Wertstoffe sowie zur Minimie- rung von Mikroplastik im Klärschlamm sind zunächst die Ergebnisse laufender Forschungsarbeiten abzuwarten. Zur Belastung von Klärschlämmen durch Arzneimittel stellte der Sachverständi- genrat für Umweltfragen in seiner „Stellungnahme Nr. 12“ zu „Arzneimittel in der Umwelt“ von April 2007 (www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ 04_Stellungnahmen/2007_Stellung_Arzneimittel_in_der_Umwelt.html) fest, dass nur ein kleinerer Teil der in Abwasserbehandlungsanlagen gelangenden Arznei- mittelrückstände sich in Klärschlämmen anreichert. Im Vergleich zu anderen Ein- tragspfaden in die Umwelt sei der Arzneimitteleintrag über die stoffliche Verwer- tung von Klärschlamm eher als gering einzustufen. Ergänzende Informationen sind der Antwort der Bundesregierung vom 21. Mai 2007 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/5383 zu entnehmen. Zur Minimierung möglicher Risiken durch Krankheitserreger in Klärschlämmen, die für eine bodenbezogene Verwertung vorgesehen sind, sieht das Düngerecht im § 5 der Düngemittelverordnung (Anforderungen an die Seuchen- und Phy- tohygiene) weitreichende Anforderungen vor. Ergänzend zu diesen Vorgaben normiert die Klärschlammverordnung in § 15 zusätzlich restriktive Beschränkun- gen der bodenbezogenen Klärschlammverwertung. Hiernach ist eine bodenbezo- gene Klärschlammverwertung auf Böden unzulässig, die als Grünland und als Anbaufläche für Gemüse, Obst, Hopfen und Ackerfutter genutzt werden. Darüber hinaus bestehen Anwendungsbeschränkungen für Ackerflächen, die zum Anbau von Mais und Zuckerrüben eingesetzt werden. Ebenso ist neu auch eine Verwer- tung von Klärschlämmen aus der Behandlung von Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung (Kartoffelschadorganismen) nicht mehr zulässig. Mit der Novelle der Klärschlammverordnung wurde zudem die Aufbringung von Klär- schlämmen in Wasserschutzgebieten vollständig untersagt. Die bestehenden Regelungen reichen derzeit aus, um eine Verbreitung von Krankheitserregern durch die bodenbezogene Klärschlammverwertung zu ver- hindern. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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