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            "content": "Drucksache 19/5734                                      –2–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dies beinhaltet neben vorbereitenden Maßnahmen (Ausbildung, Stärkung der körperlichen Leistungsfähigkeit) auch nachbereitende Maßnahmen wie die Durchführung von mehrtägigen Seminaren zur Reflektion und Aufarbeitung so- wie zur Identifizierung möglicher und notwendiger Hilfsangebote für die Einsatz- rückkehrer und deren Familien. Als weiterführende Maßnahmen stehen allen Angehörigen an den Standorten das Psychosoziale Netzwerk (bestehend aus Ärzten, Pfarrern, Sozialdienst und Psychologen) sowie die Lotsen für Einsatzgeschädigte zur Verfügung. Zusätzlich können sich alle Angehörigen der Bundeswehr an den Beauftragten für posttrau- matische Belastungsstörungen und Einsatzschäden im Bundesministerium der Verteidigung wenden. Der Sozialdienst der Bundeswehr berät und betreut Ein- satzgeschädigte sowie deren Familien individuell und bedarfsgerecht ohne zeitli- che Begrenzung, auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Im Übri- gen werden auch Hinterbliebene betreut. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Betreuung durch das Einsatzversorgungsgesetz 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 2007 und das Einsatz-Versorgungsverbesserungsgesetz 2011 verbessert. 1.   Bei wie vielen Soldatinnen und Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundes- regierung seit dem Jahr 1999 bis heute eine einsatzbedingte psychische Er- krankung diagnostiziert (bitte die Anzahl getrennt nach einzelnen Jahren und Einsatzgebiet ausweisen)? Eine statistische Erfassung von einsatzbedingt psychisch Erkrankten erfolgt seit 2011. Bis 2015 wurden dabei die Einsatzgebiete KFOR, ISAF und andere unterschie- den. Erst ab 2016 liegt eine differenzierte Statistik nach allen Einsatzgebieten ge- trennt vor. 2011: KFOR 20, ISAF 335, sonstige Einsatzgebiete 34 Neuerkrankte 2012: KFOR 40, ISAF 260, sonstige Einsatzgebiete 25 Neuerkrankte 2013: KFOR 43, ISAF 219, sonstige Einsatzgebiete 31 Neuerkrankte 2014: KFOR 48, ISAF 278, sonstige Einsatzgebiete 42 Neuerkrankte 2015: KFOR 34, ISAF 258, sonstige Einsatzgebiete 52 Neuerkrankte 2016: KFOR 41, ISAF 217, sonstige Einsatzgebiete 60 Neuerkrankte 2017: KFOR 39, ISAF 148, sonstige Einsatzgebiete 87 Neuerkrankte Aus Gründen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht können die sonstigen Einsatzgebiete nicht näher aufgeschlüsselt werden, da aufgrund der ge- ringen Fallzahlen auf einzelne Patientinnen oder Patienten zurückgeschlossen werden könnte. Von den genannten Zahlen unabhängig sind die abgeschlossenen Behandlungen im Zusammenhang mit PTBS zu sehen. 2.   Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit dem Jahr 1999 bis heute aufgrund einer einsatzbedingten psychi- schen Erkrankung behandelt (bitte die Anzahl getrennt nach einzelnen Jah- ren und Einsatzgebiet ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                    –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2015: KFOR 160, ISAF 1375, sonstige Einsatzgebiete 215 2016: KFOR 132, ISAF 1272, sonstige Einsatzgebiete 211 2017: KFOR 196, ISAF 1437, sonstige Einsatzgebiete 270 6.   Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer PTBS-Erkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 7.   Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Depressionen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungs- kontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 8.   Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Depressionserkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 9.   Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Angststörungen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behand- lungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet auswei- sen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 10.   Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Angststörung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr                          Anzahl der gestellten Anträge 1999                                         19 2000                                         52 2001                                         50 2002                                         47 2003                                         30 2004                                         42 2005                                         46 2006                                         54 2007                                         99 2008                                         91 2009                                        190 2010                                        241 2011                                        297 2012                                        337 2013                                        248 2014                                        235 2015                                        225 2016                                        193 Um die Datenlage nach Übernahme der Aufgaben von den Ländern künftig zu konsolidieren, hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im Oktober 2016 begonnen, ein an den Erfordernissen des Daten- schutzes ausgerichtetes Bearbeitungscontrolling zu etablieren. Derzeit erfolgt die Erfassung der Fallzahlen noch händisch und unterliegt deshalb gewissen Unge- nauigkeiten. Erste belastbare Auswertungen werden seit 2017 vorgenommen. Jahr                          Anzahl der gestellten Anträge 2017                                        240 2018                                        193 a) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent aus- weisen)? Im Rahmen des Bearbeitungscontrollings werden die Abschlüsse der Verfahren (Anerkennungen, Ablehnungen und sonstige Abschlüsse, z. B. Nichtmitwir- kungsbescheide), unabhängig vom Datum des Antragseingangs, für das jeweilige Kalenderjahr erfasst. Die Angaben bis Ende 2016 können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Datenmaterial nicht ermittelt werden, auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Für den Zeitraum ab Januar 2017 bis einschließlich September 2018 ergeben sich folgende Zahlen: 340 positive Entscheidungen, 58 Prozent aller in diesem Zeit- raum ergangenen Entscheidungen zu einsatzbedingten psychischen Gesundheits- störungen.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                      –8–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Angaben können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a wird verwiesen. Demnach ergeben sich für den Zeitraum ab Januar 2017 bis einschließlich September 2018 96 ablehnende Entscheidungen, 17 Prozent der in diesem Zeitraum ergangenen Entscheidungen zu einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen. c) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Die Angaben können für den Zeitraum vor Januar 2017 aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a wird verwiesen. Anteil der in diesem Jahr gestellten Anträge Offene Jahr                             wegen einsatzbedingter psychischer Verfahren Gesundheitsstörungen 2017            153                                  64% bis 09/2018        169                                  89% 16.   Wie viele Widersprüche von aktiven Soldatinnen und Soldaten gegen einen abgelehnten Antrag auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bisher eingereicht (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Wider- spruchs ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent auswei- sen)? c) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis- her noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Aus den beim BAPersBw geführten Statistiken können die erbetenen Informati- onen zu Frage 16, einschließlich 16a bis 16c nicht abgeleitet werden, da die dies- bezügliche Datenerhebung zur Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist. Die Re- gister zu den Rechtsbehelfsverfahren dokumentieren ausschließlich den Verfah- rensablauf. Sie umfassen insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen we- der Angaben zu den einzelnen Erkrankungen noch zu Änderungen eines Leis- tungsumfangs.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –9–                                 Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17.   Wie viele der seit dem Jahr 1999 bewilligten Anträge von aktiven Soldatin- nen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Er- krankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nachträglich wieder aufgehoben (bitte nach dem Jahr der Aufhebung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Wider- spruchs getrennt ausweisen)? Die erbetenen Informationen zu Frage 17 einschließlich 17a bis 17c können nicht zur Verfügung gestellt werden, da hierzu keine statistischen Erhebungen vorge- nommen werden. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18.   Wie viele Anträge von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Anerken- nung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent aus- weisen)? b) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a bis 15c wird verwiesen. 19.   Wie viele Widersprüche von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten gegen einen abgelehnten Antrag auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychi- schen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bisher eingereicht (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Widerspruchs ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent auswei- sen)? c) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis- her noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                    – 10 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20.   Wie viele der seit dem Jahr 1999 bewilligten Anträge von ehemaligen Sol- datinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nachträglich wieder aufgehoben (bitte nach dem Jahr der Aufhebung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 21.   Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittli- che Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Anerkennung einer einsatzbe- dingten psychischen Erkrankung, und wie hat sich diese Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren entwickelt? Exakte Bearbeitungszeiten lassen sich für die Zeiträume vor Januar 2017 nicht ermitteln, da ein Teil der Verfahren im Rahmen des Zuständigkeitswechsels zum 1. Januar 2015 von den Bundesländern übernommen wurde. Zudem wurde erst ab Oktober 2016 begonnen, ein Bearbeitungscontrolling einzuführen. Somit kann auch eine Entwicklung der Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren nicht aufgezeigt werden. Die Bearbeitung von Wehrdienstbeschädigungsverfahren (WDB – Verfahren) mit einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen ge- staltet sich erfahrungsgemäß aufgrund der komplexen Sachverhaltsermittlungen, insbesondere bei lange zurückliegenden Einsätzen und den notwendigen versor- gungsmedizinischen Begutachtungen häufig zeitaufwändig. Durch die aufgrund des Entschließungsantrags des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundes- tages vom 14. Oktober 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Optimierung und Be- schleunigung der WDB-Verfahren konnte die durchschnittliche Bearbeitungs- dauer im Ergebnis bereits reduziert werden. Die aktuelle durchschnittliche Be- arbeitungszeit von WDB-Verfahren mit psychischen Gesundheitsstörungen und Einsatzbezug liegt in diesem Jahr bei rund 20 Monaten. Diese hohe Dauer erklärt sich dadurch, dass in diesem Bereich noch immer ältere Anträge mit längeren Laufzeiten abzuarbeiten sind. Mit Stand vom September 2018 konnten jedoch insgesamt 65 Prozent aller WDB- Verfahren, sowohl physische als psychische Erkrankungen, mit und ohne Ein- satzbezug mit einer Bearbeitungsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen werden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 11 –                               Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22.   Wie viele medizinische Gutachten hat der ärztliche Dienst der Bundeswehr im Zusammenhang mit einsatzbedingten psychischen Erkrankungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 ausschließlich anhand der Aktenlage durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 23.   Wie viele medizinische Präsenzgutachten hat der ärztliche Dienst der Bun- deswehr nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einsatz- bedingten psychischen Erkrankungen seit dem Jahr 1999 durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Beim BAPersBw werden keine Statistiken geführt, aus denen sich die erbetenen Informationen zu den Fragen 22 und 23 ableiten lassen, da die Aufnahme dieser Detailaspekte, Aufschlüsselung nach Einsatzbezug und nach Diagnosen, zur Auf- gabenerledigung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die versorgungsmedizinische Beurtei- lung auch der ehemaligen Soldatinnen und Soldaten erst seit dem 1. Januar 2015 beim BAPersBw. Bis dahin war auch die versorgungsmedizinische Bewertung in WDB-Verfahren zwischen der Bundeswehr und den zivilen Versorgungsverwal- tungen der Länder aufgeteilt. Auch für den Zeitraum von 1999 bis 2014 liegen dem BAPersBw keine Informationen vor. 24.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwischen den medizinischen Gutachten nach Aktenlage und den medizinischen Prä- senzgutachten in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Informationen oder Kennzahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor? Da es gemäß dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erforderlich ist, sämtliche relevanten medizinischen Befund- und Behandlungsunterlagen der ärztlichen Begutachtung zugrunde zu legen, überwiegt in der Regel die Gutach- tenerstellung nach Aktenlage, die Präsenzbegutachtung ist grundsätzlich nicht er- forderlich und stellt somit eine Ausnahme dar. Seit Einrichtung des Ärztlichen Dienstes in der Beschädigtenversorgung und Übernahme der Aufgaben von den Ländern wird der Anteil der Präsenzbegutachtungen besonders in komplexen psy- chiatrischen Fragestellungen sukzessive erhöht. Valide Kennzahlen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 25.   Wie viele ärztliche Gutachten zu einsatzbedingten psychischen Erkrankun- gen von Bundeswehrsoldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 von aktiven Sanitätsoffizieren im Rahmen einer neben- amtlichen Gutachtertätigkeit erstellt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Der Ärztliche Dienst Sozial- und Versorgungsmedizin führt keine diesbezügliche differenzierende Statistik. Darüber hinaus sind Sanitätsoffiziere erst seit Ende 2016 in entgeltlicher Nebentätigkeit als Gutachter für die Beschädigtenversor- gung tätig. 26.   Wie viel Honorar wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 für die Erstellung von ärztlichen Gutachten zu einsatzbedingten psy- chischen Erkrankungen an Sanitätsoffiziere gezahlt, die nebenamtlich als Gutachter tätig waren (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Hierzu wird keine Statistik geführt.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                   – 12 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27.   Wie kann die Bundesregierung jegliche Interessenskonflikte bei der Gutach- tenerstellung ausschließen, wenn „für den Pool an externen Gutachtern“ gemäß dem Wehrbericht „40 aktive Sanitätsoffiziere für eine nebenamtliche Gutachtertätigkeit gewonnen werden konnten“? Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit externer Gutachter wurden aktive Sani- tätsoffiziere für eine Gutachtertätigkeit gewonnen, wodurch die Begutachtungs- zeiten erheblich verkürzt werden konnten. Durch die verstärkte Einbindung der aktiven Sanitätsoffiziere wurde dem Anliegen Rechnung getragen, dass die Be- gutachtungen durch Ärzte erfolgen sollte, die mit dem militärischen Umfeld ver- traut sind. Hierdurch konnte zudem die Akzeptanz der Begutachtungen bei den Betroffenen erhöht werden. Medizinische Gutachterinnen und Gutachter, unabhängig davon, ob sie Bundes- wehrangehörige oder Externe sind, arbeiten gemäß der Berufsordnung weisungs- ungebunden. Ein Interessenkonflikt hinsichtlich der Tätigkeit als „Behandler“ und der Neben- tätigkeit als Gutachter kann ausgeschlossen werden, da im Rahmen der Einwei- sung der in entgeltlicher Nebentätigkeit tätigen Sanitätsoffiziere geregelt wurde, dass ehemalige Patientinnen oder Patienten eines avisierten Gutachters nicht durch diesen im Rahmen des WDB-Verfahrens begutachtet werden. 28.   Wie garantiert die Bundesregierung die Unabhängigkeit der externen Gut- achter, wenn diese gleichzeitig in einem aktiven Dienstverhältnis zur Bun- deswehr stehen? Werden die erstellten Gutachten ggf. unabhängig überprüft? Wenn ja, durch wen? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Darüber hinaus wird im Ärztlichen Dienst der Beschädigtenversorgung jedes Gutachten vor Weitergabe an die Ver- waltung abschließend geprüft und einer zusätzlichen Qualitätskontrolle unterzo- gen. 29.   Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Unabhängigkeit der externen Gutachter, die gleichzeitig in einem aktiven Dienstverhältnis zur Bundeswehr stehen, von den Betroffenen angezweifelt wurde? Wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und was hat die Bundesregierung hier unternommen? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. 30.   Wie viele Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bun- desregierung aktuell in sogenannter Schutzzeit, die der gesundheitlichen Wiederherstellung der Betroffenen und/oder ihrer beruflichen Qualifizie- rung dient? Es befinden sich aktuell 750 Soldatinnen und Soldaten in der Schutzzeit.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                    – 14 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 32.   Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute einen Antrag auf Wiedereinstellung aufgrund ei- ner einsatzbedingten psychischen Erkrankung gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? 2008                                          25 2009                                          24 2010                                          21 2011                                          30 2012                                          65 2013                                          75 2014                                          85 2015                                          89 2016                                          72 2017                                          88 2018                                          58 a) Wie viele dieser Anträge wurden im Sinne des Antragstellers bisher posi- tiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? Insgesamt wurden 326 Anträge positiv beschieden, dies entspricht 51 Prozent. b) Wie viele dieser Anträge wurden im Sinne des Antragstellers bisher ab- gelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Insgesamt wurden 155 Anträge abgelehnt, dies entspricht 25 Prozent. c) Wie viele Anträge befinden sich aktuell in Prüfung (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Insgesamt befinden sich 151 Anträge aktuell in Prüfung. Eine Statistik nach An- tragsjahren wird nicht geführt. 33.   Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten, deren Antrag auf Wiederein- stellung aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung abgelehnt wurde, haben nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen Widerspruch ein- gelegt? a) Wie viele Widersprüche wurden im Sinne des Antragstellers davon posi- tiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden im Sinne des Antragstellers davon abge- lehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Fragen 33, 33a und 33b werden zusammen beantwortet. Zu den Fragestellungen wird keine Statistik geführt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 15 –                              Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wie viele Widersprüche befinden sich aktuell in Prüfung (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Widerspruchs ausweisen)? 2017                                          1 2018                                         10 34.   Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die einen Antrag auf Wie- dereinstellung aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung ge- stellt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder eingestellt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Insgesamt wurden 326 ehemalige Soldatinnen und Soldaten wegen einer einsatz- bedingten psychischen Erkrankung wiedereingestellt, dies entspricht 51 Prozent. Davon befinden sich derzeit noch 220 in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art. 35.   Wie viele sogenannte Lotsen sollen einsatzgeschädigten Angehörigen der Bundeswehr als niedrigschwellig ansprechbare Personen in Dienststellen der Bundeswehr nach aktuellen Planungen insgesamt zur Verfügung stehen (bitte Soll-Stärke angeben)? Der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gel- tende Zentralerlass Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte, gibt neben Grundsätzen zur Tätigkeitsbeschreibung, Aus- und Weiterbildung auch Richt- sätze zur strukturellen Verankerung der Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschä- digte vor, die von den Organisationsbereichen aufgrund ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich umzusetzen sind. Die Organisationsentscheidungen orientieren sich an der tatsächlichen bzw. der zu erwartenden Anzahl der Einsatzgeschädigten. Eine Soll-Vorgabe für die Bun- deswehr besteht daher bewusst nicht. 36.   Wie viele Lotsen stehen einsatzgeschädigten Angehörigen der Bundeswehr als niedrigschwellig ansprechbare Personen in Dienststellen der Bundeswehr aktuell zur Verfügung (bitte Ist-Stärke angeben)? In der Bundeswehr verrichten aktuell 359 Personen ihren Dienst, die zur Lotsin bzw. zum Lotsen für Einsatzgeschädigte ausgebildet sind. 37.   Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Soll-Stärke der Lotsen voraussichtlich erreicht sein? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 38.   Wie viele Standorte der Bundeswehr verfügen aktuell über mindestens einen ausgebildeten Lotsen? An 146 Standorten der Bundeswehr gibt es mindestens eine Lotsin bzw. einen Lotsen für Einsatzgeschädigte.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                     – 16 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 39.    Wie viele Standorte der Bundeswehr verfügen aktuell über keinen ausgebil- deten Lotsen? Aus welchem Grund werden die Lotsen gegebenenfalls nicht flächen- deckend an allen Standorten der Bundeswehr eingesetzt? 118 Standorte der Bundeswehr verfügen aktuell über keine Lotsin bzw. keinen Lotsen für Einsatzgeschädigte. Bei Bedarf können jedoch eine Lotsin bzw. ein Lotse im räumlichen Zusammenhang vermittelt werden. Eine flächendeckende Ansprechbarkeit von Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte ist damit ge- geben. Die Ausplanung von Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte erfolgt in der organisatorischen Zuständigkeit der Organisationsbereiche. Dazu wird die An- zahl tatsächlicher bzw. zu erwartender Einsatzgeschädigter zu Grunde gelegt. Darüber hinaus erfolgt die Wahrnehmung der Aufgabe einer Lotsin bzw. eines Lotsen für Einsatzgeschädigte auf freiwilliger Basis. 40.    Wie hoch ist der aktuelle Besetzungsgrad bei den Sanitätsunterstützungszen- tren, den zentralen Trägern der ambulanten Versorgung im Grundbetrieb, bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften (bitte neben dem Gesamtbesetzungsgrad auch nach der jeweiligen Dienstgradgruppe aufschlüsseln)? Statusgruppe                                               Soll     Ist         % Offiziere                                                  177     147         83% Unteroffiziere mit Portepee                                394     368         93% Unteroffiziere ohne Portepee                               134      99         74% Mannschaften                                                52      26         50% Das Fehl an Mannschaftsdienstgraden auf Dienstposten wird durch außerhalb von Dienstposten geführte Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) Mannschaften kompensiert. 41.    Wie hoch ist der aktuelle Besetzungsgrad bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften bei den Sa- nitätsversorgungszentren, die als Teileinheiten der Sanitätsunterstützungs- zentren die truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung in der Fläche sicherstellen (bitte neben dem Gesamtbesetzungsgrad auch nach der jeweiligen Dienstgradgruppe aufschlüsseln)? Statusgruppe                                             Soll       Ist          % Offiziere                                                808       683         85% Unteroffiziere mit Portepee                              659       534         81% Unteroffiziere ohne Portepee                             609       497         82% Mannschaften                                             418       243         58% Summe                                                   2494      1957         78% Das Fehl an Mannschaftsdienstgraden auf Dienstposten wird durch außerhalb von Dienstposten geführte FWDL Mannschaften kompensiert.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 17 –                                Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 42.   Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wehrbeauftragten, dass aufgrund von Einsatzverpflichtung, Urlaub oder sonstigen Gründen die Zahl der täg- lich vor Ort befindlichen Dienstposteninhaber sowie die Tagesantrittsstärke in der Regel deutlich unter dem jeweils genannten Besetzungsgrad liegt? Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor? Die Tagesantrittsstärke im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) wird nicht statistisch erfasst. 43.   Wie hoch ist die Anzahl vollstationärer und tagesklinischer Betten im Fach- gebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern gemäß der aktuellen Zielstruktur (Soll-Zustand) (bitte die Anzahl der vollstationären und tagesklinischen Betten je Standort getrennt ausweisen)? Tagesklinik       Vollstationär Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) Berlin                       25                 25 BwKrhs Hamburg                                              20                 30 BwKrhs Ulm                                                  15                 15 Bundeswehrzentralkrankenhaus                                20                 20 (BwZKrhs) Koblenz Gesamt                                                      80                 90 Das BwKrhs Westerstede verfügt nur über eine Fachuntersuchungsstelle Psychi- atrie und damit über keine vollstationären oder tagesklinischen Betten. 44.   Wie hoch ist die aktuell vorhandene Anzahl vollstationärer und tagesklini- scher Betten im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkran- kenhäusern (Ist-Zustand) (bitte die Anzahl der vollstationären und tageskli- nischen Betten je Standort getrennt ausweisen)? Tagesklinik               Vollstationär BwKrhs Berlin                                  15                         22 BwKrhs Hamburg                                  6                         27 BwKrhs Ulm                                      3                         18 BwZKrhs Koblenz                                 0                         23 Gesamt                                         24                         90 Bezüglich des BwKrhs Westerstede wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 45.   Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der vollstationären und tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie gemäß Zielstruktur voraussichtlich vollständig erreicht sein (bitte nach Standort sowie vollstati- onären und tagesklinischen Betten getrennt ausweisen)? Derzeit finden in allen BwKrhs und im BwZKrhs umfangreiche Baumaßnahmen statt. Erst nach Abschluss dieser Baumaßnahmen kann der vollumfängliche Be- trieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen aufgenom- men werden.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                      – 18 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 46.   Wie hoch ist die Anzahl der Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenz- personals im Fachgebiet Psychiatrie, das in den einzelnen Bundeswehrkran- kenhäusern gemäß aktueller Zielstruktur vorgesehen ist (Soll-Zustand) (bitte für jeden Standort getrennt ausweisen)? In der Zielstruktur 2020 der BwKrhs und des BwZKrhs sind insgesamt 32 Dienst- posten Facharzt Psychiatrie hinterlegt. Von diesen Dienstposten sind derzeit insgesamt 25 als militärisch und 7 als zivil, mit Beamten zu besetzende Dienstposten ausgebracht. Die Situation in den BwKrhs Berlin, Hamburg, Ulm, Westerstede und Hamburg ist der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. 47.   Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehr- krankenhäusern (Ist-Zustand) (bitte für jeden Standort getrennt und in Pro- zent der geplanten Zielstruktur ausweisen)? Die Angaben sind der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. 48.   Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der Fachärzte so- wie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern gemäß aktueller Zielstruktur voraus- sichtlich vollständig erreicht sein (bitte für jeden Standort getrennt auswei- sen)? Planungsstand ärztliches Fachpersonal im Fachgebiet Psychiatrie: Der militärische Besetzungsgrad in den Bundeswehrkrankenhäusern Berlin, Hamburg, Ulm und Westerstede liegt bei 100 Prozent. Die Regeneration des freien Dienstpostens am BwZKrhs Koblenz ist für 2019 vorgesehen. Die zwei zivilen Dienstposten am BwKrhs Berlin werden bis zum 1. Dezember 2018 be- setzt sein. Die freien zivilen Facharzt-Dienstposten am BwKrhs Hamburg und BwZKrhs Koblenz wurden bis dato mehrfach erfolglos ausgeschrieben. Planungsstand Assistenzpersonal im Fachgebiet Psychiatrie: Die Dienstposten des militärischen Assistenzpersonals sind gegenwärtig zu 80 Prozent besetzt. Bis Mitte 2019 wird der Besetzungsgrad voraussichtlich auf 93 Prozent anwachsen. Aufgrund des geringen Umfanges der langfristigen Aus- bildungsplanung dieses speziellen Assistenzpersonals sind weiter in die Zukunft gerichtete Prognosen zu krankenhausspezifischen Besetzungsgraden nicht ableit- bar. Analog verhält es sich mit der Besetzungslage der zivilen Assistenzdienstposten. So ist hier derzeit ein Personalzuwachs noch in 2018 in Koblenz um 1 Gesund- heits-/ Krankenpfleger (Ges-/ KrPflg) u. 1 Fachkraft B Psychiatrischer Dienst ge- plant. Im ersten Quartal 2019 folgen 2 Ges-/ KrPflg sowie 2 Psychiatrisch Tech- nische Assistenten B für das BwKrhs Hamburg. Der Besetzungsstand im Bereich des zivilen Assistenzpersonals liegt perspektivisch für Ende des ersten Quartals 2019 bei 85 Prozent.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 19 –                             Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 49.   Wie viele zusätzliche Dienstposten für Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie wurden von der Bundeswehr seit dem Jahr 2005 in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern geschaffen (bitte nach Fachärzten und Assistenzpersonal für jeden Standort getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen. 50.   Wie viele der seit dem Jahr 2005 zusätzlich geschaffenen Dienstposten für Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psy- chiatrie konnten von der Bundeswehr bereits besetzt werden (bitte nach Fachärzten und Assistenzpersonal für jeden Standort getrennt ausweisen)? Eine valide quantifizierte und qualifizierte Datenerhebung zur Personalentwick- lung seit 2005 anhand des Dienstpostenaufwuchses ist durch das Personalwirt- schaftssystem der Bundeswehr (PersWiSysBw) nicht möglich. Dieses Realtime- System gewährleistet jederzeit eine aktuelle, valide IST-Lage, jedoch sind keine retrospektiven Auswertungen möglich. Der Dienstpostenaufwuchs gem. der Auswertung zu Frage 49 lässt den Rück- schluss auf den angepassten Personalaufwuchs bis zum heutigen Tage entspre- chend des zu Frage 48 dargestellten Lagebildes. 51.   Wie viele ambulante Behandlungen wurden seit dem Jahr 1999 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung durch zivile Psychiater und/oder Psy- chotherapeuten übernommen (bitte nach den Jahren getrennt und in Prozent ausweisen)? Vor 2011 war das Genehmigungsverfahren beim Sanitätsamt der Bundeswehr verortet. Entsprechende Unterlagen liegen nicht mehr vor. Die absolute Anzahl ambulanter Behandlungen durch zivile Psychiater/Psycho- therapeuten stellt sich auf Basis der vorliegenden Antrags- und Überweisungsun- terlagen wie folgt dar: Jahr                           Behandlungszahl 2011                                         1564 2012                                         1795 2013                                         1735 2014                                         3008 2015                                         6249 2016                                         7088 2017                                         7836 2018 (Stand 30.06.2018)                               5022 Prozentuale Anteile sind aufgrund der nicht formulierten Bezugsgröße nicht her- leitbar.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                      – 20 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 52.   Konnte durch die Einrichtung einer Terminkoordinierungsstelle zum 1. April 2018 nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel erreicht werden, den Sol- daten innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Termin zur ambulanten Untersuchung und/oder Behandlung in den Bundeswehrkrankenhäusern zu ermöglichen? Durch die Einrichtung der Terminkoordinierungsstellen wurde im Bereich der Psychiatrie der Effekt, den Soldatinnen und Soldaten innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Termin zur ambulanten Untersuchung oder Behandlung in den Fachuntersuchungsstellen der Kliniken für Psychiatrie bzw. den Abteilungen für Psychiatrie zu vermitteln, nicht erreicht. Dies steht im Gegensatz zu den Ergeb- nissen der anderen Fachrichtungen. 53.   Wie hoch ist die aktuelle Wartezeit für eine ambulante Untersuchung und/ oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundes- wehrkrankenhäusern (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Eine Statistik zu den Wartezeiten wird nicht geführt. Als grober Anhalt kann aber für die Behandlung psychischer Erkrankungen eine durchschnittliche Wartezeit von zwei bis drei Monaten sowohl für ambulante als auch für stationäre Termine gelten. 54.   Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit für eine ambulante Untersu- chung und/oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern innerhalb der letzten zwölf Monate (bitte je- weils getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 55.   Wie hoch ist die aktuelle Wartezeit für eine stationäre Untersuchung und/ oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundes- wehrkrankenhäusern (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 56.   Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit für eine stationäre Untersu- chung und/oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern innerhalb der letzten zwölf Monate (bitte je- weils getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 57.   Welche Standorte der Bundeswehr verfügen nach Kenntnis der Bundesre- gierung aktuell über keinen fest stationierten Truppenarzt, der Tauglichkeits- untersuchungen und/oder sonstige wehrmedizinische Begutachtungen durchführen kann/darf (bitte die Standorte einzeln auflisten und die Entfer- nung zum nächstgelegenen Standort mit fest stationierten Truppenarzt ange- ben)? Eine Liste der Standorte/Stationierungsorte, die über keine eigene Sanitätsein- richtung vor Ort verfügen, ist Anlage 3 zu entnehmen. Soweit vor Ort ein Beauf- tragter Arzt bestellt ist, wurde dies kenntlich gemacht. Die Entfernung zwischen Standort und der zuständigen Sanitätseinrichtung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Für die gelisteten Standorte wurde jedoch jeweils ein Beauftragter Arzt bestellt, der die kurative Versorgung sicherstellt. Ansonsten ist",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 21 –                              Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. festgelegt, dass die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten in Sanitätseinrich- tungen außerhalb des Standortes erfolgt, die jedoch innerhalb eines Zumutbar- keitsrahmens von 30 km Entfernung bzw. 30 Minuten Fahrzeit erreicht werden können. 58.   Mit wie vielen Honorarärzten (sog. Vertragsärzte) steht die Bundeswehr ak- tuell in einem Vertragsverhältnis? Wie viele dieser Ärzte sind aufgrund fehlender bzw. unbesetzter Dienstpos- ten für die Bundeswehr tätig (bitte die Anzahl nach Ärzten und Zahnärzten getrennt ausweisen)? Derzeit haben 757 Vertragsärztinnen und -ärzte und 236 Vertragszahnärzte und -ärztinnen einen Vertrag mit der Bundeswehr. Diese können dann eingesetzt wer- den, wenn ein Dienstposteninhaber oder eine Dienstposteninhaberin abwesend ist. Das heißt, der Einsatz eines zivilen Arztes oder einer zivilen Ärztin kann so- wohl bei Abwesenheiten durch Einsatz, Lehrgang, Urlaub, Krankheit, Mutter- schutz oder auch wenn der Dienstposten unbesetzt ist, erfolgen. Eine genaue Angabe, wie viele Vertragsärzte und Vertragszahnärzte aufgrund un- besetzter Dienstposten eingesetzt werden, ist nicht möglich, da die Einsatzgründe statistisch nicht getrennt erfasst werden. 59.   Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Bundeswehr den aktuell beste- henden Untersuchungs- und Behandlungsbedarf von einsatzbedingten psy- chischen Erkrankungen adäquat, zeitgerecht und in vollem Umfang befrie- digen kann? Wenn ja, a) an welchen konkreten Kennzahlen macht die Bundesregierung dies fest, und b) wie werden in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung die vom Wehrbeauftragen genannten Fälle bewertet, bei denen sich bereits eine Chronifizierung eingestellt hat? Die stationären und ambulanten Therapieangebote der Bundeswehr bei einsatz- bedingten Traumafolgestörungen wurden jüngst durch den Wehrmedizinischen Beirat des BMVg als sehr gut beurteilt. Die Versorgungsforschung zu verschiedenen Aspekten der Traumafolgestörun- gen, die innerhalb der Bundeswehr insbesondere im Psychotrauma-zentrum der Bundeswehr am Bundeswehrkrankenhaus Berlin geleistet wird, ist auch im inter- nationalen Vergleich hervorragend aufgestellt. Es wird strukturell und personell angemessen auf die erhöhte Inanspruchnahme von Behandlungseinrichtungen durch umfangreiche Maßnahmen der Weiterent- wicklung in Forschung, Behandlungskapazität und Fortbildung sowie eine effek- tivere Einbindung ziviler Therapeuten reagiert. Die Bundeswehrkrankenhäuser sowie fachärztlichen Untersuchungsstellen der Bundeswehr tragen einen wesentlichen Anteil des Versorgungsbedarfs, da hier die notwendigen Spezialisierungen für die besondere Situation einer Einsatz- Traumatisierung im militärischen Kontext vorliegen, z. B. durch eigene Ein- satzerfahrung der Therapeuten. Der zivile Versorgungssektor unterstützt die Be- handlungen, z. B. durch ambulante Therapien zwischen den stationären Aufent- halten im Bundeswehrkrankenhaus, wird sie aber auch in Zukunft nicht ersetzen können.",
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            "content": "Drucksache 19/5734                                                                                                                                 – 22 –                                                                                          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Übersicht DP‐Entwicklung Fachbereiche Psychiatrie und Neurologie Bw(Z)Krhs ZS 2006 bis ZS 2020 Stand: 16.10.2018 SollOrg Bw(Z)Krhs ZS                                                                          SollOrg Bw(Z)Krhs ZS                                                        SollOrg fortgeschriebene                                                               SollOrg Aufgelöste                                                                 ZS 2020 Zielstruktur‐DP                                                                          2010 Zielstruktur‐DP                                                       BwKrhs ZS 2006                                                                         BwKrhs ZS                                                                          2006 Stand: 01.10.2018                                                                             Stand: 30.09.2017                                                         Zielstruktur‐DP                                                                        2006 Zielstruktur‐DP                                                               gesamt Stand 31.12.2006                                                                       Stand 31.12.2006 DP‐Typ                         Personalkategorie Summe alle Bw(Z)Krhs                                                                          Summe alle Bw(Z)Krhs                                                                                          BwKrhs AMB ZS 2006   BwKrhs HAM ZS 2006   BwKrhs LPZ ZS 2006 fortgeschrieben en                                                                  aufgelösten Bw(Z)   Summe alle Bw(Z) BwZKrhs KOB    BwKrhs ULM   BwKrhs BER   BwKrhs HBG   BwKrhs WST                              BwZKrhs KOB    BwKrhs ULM   BwKrhs BER   BwKrhs HBG   BwKrhs WST                          BwZKrhs KOB   BwKrhs ULM   BwKrhs BER   BwKrhs HBG   BwKrhs WST   Bw(Z)Krhs ZS 2006                                                                   Krhs ZS 2006        Krhs ZS 2006 FA Psych/‐therapie             Offz SD                       5             5            8            6            1                   25                   6             6       10                8            1            31                                                                                               0                                                                                  0                  0 FA Psych/‐therapie             Bea HD                        1             1            2            2            1                          7                                                                                        0                                                                                       0                                                                                  0                  0 FA Neurologie                  Offz SD                       4             4            4            4                                16                   4             6            4            4                         18                                                                                               0                                                                                  0                  0 FA Neurologie                  Bea HD                        2             2            2            2                                       8                                                                                        0                                                                                       0                                                                                  0                  0 FA Neurologie und Psychiatrie Offz SD                                                                                                        0                                                                                        0              7            7            6            6            2                28                      2                    2                    2                    6               34 Arzt                           Offz SD                       4             4            3            5                                16                   1             3            2            3                                  9              2            6            2            3            1                14                                                                                     0               14 Arzt oder FA Psych/‐therapie   Offz SD                       1             1            1                                                    3                                                                                        0                                                                                       0                                                                                  0                  0 Psychologe                     Offz TD                       1             1            1            1                                       4             1             1            1            1                                  4                                                                                       0                                                                                  0                  0 Psychologe                     Bea HD                        2             2            4            3            1                   12                   2             2            4            3            1            12                      3            3            2            2            1                11                      1                    1                    1                    3               14 VwBea G Sozialarbeiter         Bea GD                                                   1                                                    1                                        1                                               1                                                                                       0                                                                                  0                  0 Ges‐/KrPfl FKrPfl Psychiatrie Fw SD                          7             6            8            8            1                   30                   3             3            6            5            1            18                                                                                               0                                                                                  0                  0 Ges‐/KrPfl FKrPfl Psychiatrie Besch KR                       5             4            5            5            1                   20                   3             4            6            4                         17                                                                                               0                                                                                  0                  0 Ges‐/KrPfl                     Fw SD                         5             7            7            8            1                   28                   3             7            7            5            1            23                      3            4            2            4                             13                                                                                     0               13 Ges‐/KrPfl                     Besch KR                      6        11                8       11                                    36                   7 10,5                     6       10                    33,5                        16           19           10           16                1                62                      1                    1                    1                    3               65 Fachkraft PsyDstBw             Besch                         1             1            1            1                                       4             2             2            2            2                                  8              2            2            1            1            1                    7                   1                    1                    1                    3               10 PsychTAss                      Besch                         1             1            1            2                                       5                                                                                        0                                                                                       0                                                                                  0                  0 Ergotherapeut                  Besch                  2,5                  2            3            3                10,5                                 2             2            1            2                                  7              1            1            1            1                                 4                                                                                  0                  4 MedTAss FDiag                  Fw SD                         2             2            1            1                                       6             2             2            1            1                                  6                           1                                                           1                                                                                  0                  1 MedTAss FDiag                  Besch                  2,5           2,5                 1     2,5                                8,5                       1             2            1            1                                  5                                                                                       0                                                                                  0                  0 MedTAss Lab                    Besch                                                                                                         0                                                                                        0              2            2            2            2                                 8                                                                                  0                  8 Fachw AmbMedVers               Fw SD                         1             1            1            1            1                          5             2             1            1            1            1                     6                                                                                       0                                                                                  0                  0 MedDokAss                      Fw SD                                                    1                                                    1             1             2            4            2                                  9                                                                                       0                                                                                  0                  0 OrgBearb SanDst                Fw SD                                                                                                         0                                                                                        0              1                         1            1                                 3                                                                                  0                  3 Med FachAng                    Uffz SD                       1             2            3            2                                       8             2             4            5            4            1            16                      1            3            1            2            1                    8                   1                    1                    1                    3               11 Med FachAng                    Besch                         1                          1            1                                       3             1      0,5          0,5          1,5                 1        4,5                         1            1                         1                                 3                                                                                  0                  3 Hlf Pflg‐/FDst                 Msch                                                                                                          0             2             2            2            2            1                     9              2            2                         2                                 6                                                                                  0                  6 BUEROKRAFT                     Besch                  2,5           2,5          3,5                 3            1 12,5                                   2             2     2,5          2,5                                       9                                                                                       0                                                                                  0                  0 Schrb                          Besch                                                                                                         0                                                                                        0              3            3            2            3            1                12                      1                    1                    1                    3               15 Gesamtergebnis                                     57,5               62 70,5 71,5                                8 269,5                             47            62           67           62                8 246                           44           54           30           44                8 180                                    7                    7                    7                21              201",
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            "content": "Drucksache 19/5734         – 24 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3 Stand 17.10.2018 Minimum                                                         kein StO Arzt Stationierungsort                   Ort zuständiger TrArzt      Beauftragter Arzt Alflen                            Cochem Amberg                            Kümmersbruck Andernach                         Koblenz Ansbach                           Roth                                            1 Appenweier                        Illkirch‐Graffenstaden Arkebek                           Heide Arnsberg                          Unna Aschaffenburg                     Walldürn Augsburg                          Graben Aurich                            Wittmund Bad Aibling                       Neubiberg Bad Bergzabern                    Germersheim                                     1 Bad Hersfeld                      Schwarzenborn Bad Kreuznach                     Mainz Bad Neuenahr‐Ahrweiler            Bonn Bad Segeberg                      Plön Bamberg                           Volkach                                         1 Baumholder                        Idar‐Oberstein Bautzen                           Dresden Bayerisch Eisenstein              Regen Bayreuth                          Weiden i. d. OPf.                               1 BEESKOW                           Storkow (Mark) Bielefeld                         Augustdorf Bingen                            Mainz Birkenfeld                        Idar‐Oberstein Blankenburg (Harz)                Sondershausen                                   1 Bochum                            Unna Boostedt                          Plön Börfink                           Idar‐Oberstein Borkum                            Leer (Ostfriesland)                             1 Brakel                            Höxter                                          1 Bramstedtlund                     Stadum Braunschweig                      Hannover                                        1",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode   – 25 –                            Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                                     kein StO Arzt Stationierungsort                                Ort zuständiger TrArzt     Beauftragter Arzt Brekendorf                                     Kropp Bremen                                         Delmenhorst Bremervörde                                    Seedorf Brück                                          Beelitz Cammin                                         Sanitz Cham                                           Roding Chemnitz                                       Frankenberg/Sachsen Cölpin                                         Trollenhagen Cottbus                                        Schönewalde/OT Brandis                         1 Cuxhaven                                       Wurster Nordseeküste Darmstadt                                      Mainz                                          1 Deggendorf                                     Bogen Den Helder                                     Bremerhaven Dernbach (Westerwald)                          Koblenz Detmold                                        Augustdorf Diez                                           Rennerod                                       1 Doberlug‐Kirchhain                             Schönewalde/OT Brandis Döbern                                         Schönewalde/OT Brandis                         1 Donauwörth                                     Dillingen a. d. Donau Dorsten                                        Unna                                           1 Dortmund                                       Unna Dötlingen                                      Delmenhorst Düsseldorf                                     Hilden Eggesin                                        Torgelow Ellenberg                                      Niederstetten Ellwangen (Jagst)                              Dornstadt                                      1 ELSFLETH                                       Oldenburg (Oldenburg) Eschbach                                       Müllheim Eschweiler                                     Aachen Essen                                          Hilden Euskirchen                                     Mechernich Fehmarn                                        Neustadt in Holstein                           1 Fort Bragg, NC                                 Reston Frankfurt (Oder)                               Storkow (Mark)                                 1 Frankfurt am Main                              Mainz                                          1 Freiburg im Breisgau                           Müllheim                                       1",
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            "content": "Drucksache 19/5734         – 26 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                           kein StO Arzt Stationierungsort                   Ort zuständiger TrArzt        Beauftragter Arzt Freising                          Erding Friedeburg                        Schortens Gablingen                         Graben Garching b. München               München Garmisch‐Partenkirchen            Mittenwald Gelnhausen                        Mainz Georgsmarienhütte                 Münster Glücksburg (Ostsee)               Flensburg Gnoien                            Bad Sülze Golchen                           Trollenhagen Göttingen                         Fritzlar Grafenwöhr                        Weiden i. d. OPf. Grafschaft                        Bonn Greding                           Ingolstadt Gronau (Westf.)                   Münster                                           1 Groß Ippener                      Delmenhorst Hagen                             Unna Halberstadt                       Sondershausen Hallbergmoos                      Erding Halle (Saale)                     Weißenfels                                        1 Hamm                              Ahlen Hamminkeln                        Kalkar Hardheim                          Walldürn Haren (Ems)                       Leer (Ostfriesland) Harrislee                         Flensburg Heilbronn                         Bruchsal Helgoland                         Wilhelmshaven                                     1 Herford                           Augustdorf Hermeskeil                        Idar‐Oberstein Hildesheim                        Hannover Hilscheid                         Idar‐Oberstein Hof                               Weiden i. d. OPf.                                 1 Hohn                              Kropp Homberg (Efze)                    Fritzlar Hürtgenwald                       Kerpen Hürth                             Köln",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode   – 27 –                            Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                                     kein StO Arzt Stationierungsort                                Ort zuständiger TrArzt     Beauftragter Arzt ITZEHOE                                        Heide Jagel                                          Kropp Jena                                           Erfurt                                         1 Jever                                          Schortens Jülich                                         Geilenkirchen Kaiserslautern                                 Zweibrücken Kalkhorst                                      Neustadt in Holstein Karlsruhe                                      Bruchsal Kassel                                         Fritzlar Kelberg                                        Daun Kempten (Allgäu)                               Sonthofen Kleinaitingen                                  Graben Klietz                                         Havelberg Königstein (Sächsische Schweiz)                Dresden Kronshagen                                     Kiel Külsheim                                       Walldürn Laboe                                          Kiel Lahnstein                                      Koblenz Landsberg am Lech                              Graben Landshut                                       Feldkirchen Langen (Hessen)                                Mainz                                          1 Langwedel                                      Rotenburg (Wümme) Lauda‐Königshofen                              Niederstetten Lörrach                                        Müllheim Lübeck                                         Neustadt in Holstein Lutherstadt Wittenberg                         Schönewalde/OT Brandis Magdeburg                                      Burg Manching                                       Ingolstadt Mannheim                                       Germersheim                                    1 Märkische Heide                                Storkow (Mark) Marlow                                         Bad Sülze Meckenheim                                     Bonn Meppen                                         Oldenburg (Oldenburg)                          1 Meßstetten                                     Stetten a. k. M. Möckern                                        Burg Mönchengladbach                                Geilenkirchen                                  1",
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            "content": "Drucksache 19/5734             – 28 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                               kein StO Arzt Stationierungsort                       Ort zuständiger TrArzt        Beauftragter Arzt Mudau                                 Walldürn Mühlhausen/Thüringen                  Sondershausen Münchsmünster                         Ingolstadt Munster                               Faßberg Naumburg (Saale)                      Weißenfels Neckarzimmern                         Walldürn Neubrandenburg                        Trollenhagen Neuharlingersiel                      Wittmund Neuruppin                             Havelberg Neustadt an der Weinstraße            Germersheim NEVERIN                               Trollenhagen Nobitz                                Gera Nordhorn                              Münster                                           1 Nörvenich                             Kerpen Nürnberg                              Roth                                              1 Oberammergau                          Murnau a. Staffelsee Oberarnbach                           Zweibrücken Oberelsbach                           Wildflecken Oberursel (Taunus)                    Mainz Ochtrup                               Münster                                           1 Oerbke                                Faßberg Offenbach am Main                     Mainz Offenburg                             Illkirch‐Graffenstaden Oldenburg in Holstein                 Neustadt in Holstein Panker Osterheide                            Faßberg Paderborn                             Augustdorf Parchim                               Hagenow Pasewalk                              Torgelow Peenemünde                            Torgelow Penzing                               Graben Perl                                  Merzig Pforzheim                             Bruchsal Pfungstadt                            Mainz                                             1 Pilsach                               Roth Pirmasens                             Zweibrücken",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode   – 29 –                            Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                                     kein StO Arzt Stationierungsort                                Ort zuständiger TrArzt     Beauftragter Arzt Pöcking                                        Feldafing Porschdorf                                     Dresden Potsdam                                        Schwielowsee Pragsdorf                                      Trollenhagen Prem                                           Füssen Prerow                                         Kramerhof Pulheim                                        Köln Putbus                                         Kramerhof Putgarten                                      Kramerhof Quakenbrück                                    Diepholz                                       1 Ramstein‐Miesenbach                            Zweibrücken                                    1 Ravensburg                                     Pfullendorf Recklinghausen                                 Unna Rellingen                                      Appen Rendsburg                                      Kropp Rheinbach                                      Bonn Rheine                                         Münster                                        1 Riegsee                                        Murnau a. Staffelsee Saarbrücken                                    Zweibrücken Saarlouis                                      Merzig Sankt Augustin                                 Köln Sassnitz                                       Kramerhof Saterland                                      Leer (Ostfriesland) Schleswig                                      Kropp Schneizlreuth                                  Bad Reichenhall Schönefeld                                     Berlin Schöningen                                     Burg                                           1 Schortens                                      Wilhelmshaven Schrobenhausen                                 Neuburg a.d. Donau Schwäbisch Gmünd                               Dornstadt Schwanewede                                    Osterholz‐Scharmbeck Schwarzenbach am Wald                          Weiden i. d. OPf. Schwedeneck                                    Eckernförde Schweinfurt                                    Volkach Schwerin                                       Hagenow                                        1 Schwesing                                      Husum",
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            "content": "Drucksache 19/5734          – 30 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                            kein StO Arzt Stationierungsort                    Ort zuständiger TrArzt        Beauftragter Arzt Seebach                            Illkirch‐Graffenstaden Seehausen a. Staffelsee            Murnau a. Staffelsee Sendenhorst                        Ahlen Setzingen                          Dornstadt Siegburg                           Köln Siegen                             Erndtebrück Sigmaringen                        Stetten a. k. M. Speyer                             Germersheim Sprockhövel                        Hilden St. Wendel                         Zweibrücken Stade                              Seedorf                                           1 Stammham                           Ingolstadt Starnberg                          Feldafing Stendal                            Gardelegen Straelen                           Kalkar Stralsund                          Kramerhof Stuttgart                          Dornstadt                                         1 Suffolk                            Reston Suhl                               Bad Salzungen Süsel                              Neustadt in Holstein Taufkirchen                        Neubiberg Teltow                             Berlin Todtnau                            Müllheim                                          1 Trier                              Merzig                                            1 Troisdorf                          Köln Tussenhausen                       Graben Uedem                              Kalkar Ulm                                Dornstadt Ulmen                              Cochem Daun Ummendorf                          Laupheim Utzedel                            Trollenhagen VISSELHOEVEDE                      Rotenburg (Wümme) Walsrode                           Munster Wangerooge                         Wittmund Wardenburg                         Oldenburg (Oldenburg)",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode   – 31 –                            Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Minimum                                                                     kein StO Arzt Stationierungsort                                Ort zuständiger TrArzt     Beauftragter Arzt Waren (Müritz)                                 Trollenhagen Warendorf                                      Münster Weener                                         Leer (Ostfriesland) Wehrheim                                       Mainz Weichering                                     Neuburg a.d. Donau Weilheim i. OB                                 Feldafing Weißkeißel                                     Dresden Wesel                                          Kalkar                                         1 Weßling                                        Feldafing Westerland                                     Stadum Wester‐Ohrstedt                                Husum Wetzlar                                        Rennerod                                       1 Wiesbaden                                      Mainz Willich                                        Hilden Winterberg                                     Frankenberg (Eder) WUERZBURG                                      Veitshöchheim Würzburg                                       Veitshöchheim Zeithain                                       Dresden Zetel                                          Schortens Zwickau                                        Gera                                           1",
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            "content": "Drucksache 19/5734                               – 32 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 4 Stand: 17.10.2018 Entfernung zwischen Standorten/Stationierungsorten mit Beauftragtem Arzt zur zuständigen Sanitätseinrichtung Stationierungsort           Ort zuständiger TrArzt          Strecke                                  km Ansbach                    Roth                            Ansbach‐Roth                               47 Bad Bergzabern             Germersheim                     Bad Bergzabern‐Germersheim                 40 Bamberg                    Volkach                         Bamberg‐Volkach                            74 Bayreuth                   Weiden i. d. OPf.               Bayreuth‐Weiden i. d. OPf.                 58 Blankenburg (Harz)         Sondershausen                   Blankenburg (Harz)‐Sondershausen           66 Borkum                     Leer (Ostfriesland)             Borkum‐Leer (Ostfriesland)                108 Brakel                     Höxter                          Brakel‐Höxter                              19 Braunschweig               Hannover                        Braunschweig‐Hannover                      70 Cottbus                    Schönewalde/OT Brandis          Cottbus‐Schönewalde/OT Brandis             99 Darmstadt                  Mainz                           Darmstadt‐Mainz                            39 Diez                       Rennerod                        Diez‐Rennerod                              32 Döbern                     Schönewalde/OT Brandis          Döbern‐Schönewalde/OT Brandis             115 Dorsten                    Unna                            Dorsten‐Unna                               75 Ellwangen (Jagst)           Dornstadt                      Ellwangen (Jagst)‐Dornstadt                79 Fehmarn                    Neustadt in Holstein            Fehmarn‐Neustadt in Holstein               55 Frankfurt (Oder)            Storkow (Mark)                 Frankfurt (Oder)‐Storkow (Mark)            54 Frankfurt am Main           Mainz                          Frankfurt am Main‐Mainz                    43 Freiburg im Breisgau        Müllheim                       Freiburg im Breisgau‐Müllheim              44 Gronau (Westf.)             Münster                        Gronau (Westf.)‐Münster                    53 Halle (Saale)              Weißenfels                      Halle (Saale)‐Weißenfels                   57 Helgoland                  Wilhelmshaven                   Helgoland‐Wilhelmshaven                    70 Hof                        Weiden i. d. OPf.               Hof‐Weiden i. d. OPf.                      93 Jena                       Erfurt                          Jena‐Erfurt                                50 Langen (Hessen)            Mainz                           Langen (Hessen)‐Mainz                      37 Mannheim                   Germersheim                     Mannheim‐Germersheim                       38 Meppen                     Oldenburg (Oldenburg)           Meppen‐Oldenburg (Oldenburg)               99 Mönchengladbach             Geilenkirchen                  Mönchengladbach‐Geilenkirchen              44 Nordhorn                   Münster                         Nordhorn‐Münster                           75 Nürnberg                   Roth                            Nürnberg‐Roth                              29 Ochtrup                    Münster                         Ochtrup‐Münster                            46 Pfungstadt                 Mainz                           Pfungstadt‐Mainz                           44 Quakenbrück                Diepholz                        Quakenbrück‐Diepholz                       34 Ramstein‐Miesenbach        Zweibrücken                     Ramstein‐Miesenbach‐Zweibrücken            42",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode       – 33 –                          Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stationierungsort         Ort zuständiger TrArzt     Strecke                             km Rheine                    Münster                   Rheine‐Münster                       49 Schöningen                Burg                      Schöningen‐Burg                      76 Schwerin                  Hagenow                   Schwerin‐Hagenow                     32 Stade                     Seedorf                   Stade‐Seedorf                       138 Stuttgart                 Dornstadt                 Stuttgart‐Dornstadt                  80 Todtnau                   Müllheim                  Todtnau‐Müllheim                     40 Trier                     Merzig                    Trier‐Merzig                         46 Wesel                     Kalkar                    Wesel‐Kalkar                         32 Wetzlar                   Rennerod                  Wetzlar‐Rennerod                     44 Zwickau                   Gera                      Zwickau‐Gera                         48",
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