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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 18/9510 18. Wahlperiode 01.09.2016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9384 – G20-Gipfel 2016 in Hangzhou, China Vorbemerkung der Fragesteller Am 4. und 5. September 2016 trifft sich die Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) in Hangzhou, China. Der Gipfel fällt in eine Zeit komplexer, interdependenter Herausforderungen. Zahlreiche Krisen und Kon- flikte bedrohen die internationale Sicherheit. Die Umsetzung der Klimaziele von Paris muss nach Auffassung der Fragesteller dringend vorangebracht wer- den. Mit 80 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts (vgl. www.bundes regierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/G7G20/G20-uebersicht.html) und 80 Prozent aller globalen Emissionen (vgl. www.wiwo.de/technologie/ green/living/klimawandel-stoppt-die-subventionen-fuer-fossile-energien/1354 4826.html) könnten die G20 in diesem Jahr die Weichen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens stellen. Sie können eine wirkliche Dekarbonisierung einleiten. Doch die Agrarpolitik der reichsten Staaten trägt weiterhin zu Klima- krise, Armut und Hunger bei (vgl. www.oxfam.de/system/files/20110429_oxfam_ cap-papier.pdf). Die Folgen der Finanzkrise von 2008 sind weiterhin zu spüren. In Italien hat nach Auffassung der Fragesteller die langanhaltende Rezession beispielsweise bereits in eine gefährliche Bankenkrise geführt. Trotz des G20- Aktionsplans von 2015 ist es bisher nicht gelungen, die weltweiten „Steuer- sümpfe trockenzulegen“. Die soziale Ungleichheit wächst rasant. Vom Errei- chen der UN-Nachhaltigkeitsziele sind wir noch weit entfernt. In vielen Ländern weltweit werden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft massiv einge- schränkt, so auch in China, dem Gastgeberland des diesjährigen G20-Gipfels. Gleichzeitig bereitet sich die Bundesregierung auf die Übernahme der G20-Prä- sidentschaft im Jahr 2017 vor und trägt daher eine besondere Verantwortung im Format der G20. Die Umsetzung der Versprechen vorheriger G20-Gipfel sowie die Umsetzung der angekündigten Schwerpunkte des diesjährigen Gipfels in Hangzhou – Wachstumsbelegung, Handels- und Investitionspolitik, stabiles Fi- nanzsystem und Entwicklungspolitik – werfen zahlreiche Fragen auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 31. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 18/9510 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Welchen Stellenwert räumt die chinesische G20-Präsidentschaft nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzung der Pariser Klimavereinba- rung (COP21) von Dezember 2015 ein? Welche Rolle wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsetzung der Vereinbarung beim Gipfel in Hangzhou spielen, und was ist in diesem Zusammenhang das Ziel der Bundesregierung? Der hohe Stellenwert, den die chinesische G20-Präsidentschaft der Umsetzung des Übereinkommens von Paris beimisst, wurde im Vorfeld der Unterzeichnungs- zeremonie vom 22. April 2016 in New York deutlich, als China in seiner Funktion als G20-Präsidentschaft aktiv für eine zeitnahe Unterzeichnung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris geworben hat. Damit knüpft China an seine kon- struktive Haltung von Paris an, die ein sehr wichtiger Beitrag zum Erfolg war. Es ist davon auszugehen, dass China den Gipfel in Hangzhou dafür nutzen wird, in angemessener Form erneut für eine zeitnahe Umsetzung von Paris zu werben. Die Bundesregierung begrüßt das chinesische Engagement sehr und wird sich, wäh- rend des Gipfels und mit Blick auf die deutsche G20-Präsidentschaft in 2017, mit Nachdruck für eine möglichst ambitionierte Umsetzung des Übereinkommens von Paris einsetzen. Drei Aspekte sind dabei besonders wichtig: Es gilt langfris- tige Strategien zu erarbeiten, die Klimabeiträge regelmäßig weiter zu entwickeln und schlüssige Antworten auf Fragen der Finanzierung und Anreizsetzung zu ge- ben. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die G20 in diesen Fra- gen eine Führungsrolle übernehmen. 2. Inwieweit plant die Bundesregierung den Gipfel in Hangzhou zu nutzen, um das internationale Versprechen einzulösen, ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für die Klimafinanzierung zu mobilisieren, weiter zu kon- kretisieren und mit Zahlen zu hinterlegen, und was unternimmt die Bundes- regierung im G20-Kontext im Hinblick auf den weiter notwendigen Auf- wuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung nach dem Jahr 2020, und wirbt die Bundesregierung insbesondere dafür, dass die Mittel nach dem Jahr 2020 weiter ansteigen müssen? Die Industrieländer haben sich im Jahr 2009 zu dem Ziel verpflichtet, ab 2020 jährlich 100 Mrd. USD Klimafinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln für Entwicklungsländer zu mobilisieren (Kopenhagenzusage). In den begleiten- den Entscheidungen bei der Pariser Klimakonferenz wurde dieses Ziel bis 2025 fortgeschrieben. Nach Paragraph 114 der Umsetzungsbeschlüsse zum Pariser Ab- kommen soll der Weg zur Umsetzung der Kopenhagenzusage in einem konkreten Fahrplan dargelegt werden. Dieser wird im Kreise der Geber erarbeitet. Die In- dustrieländer haben zu diesem Zweck im April 2016 eine Arbeitsgruppe unter Führung von Australien und Großbritannien gegründet. Sie wird im Laufe des Jahres 2016 Inhalt, Format und Umfang des Fahrplans mit Entwicklungsländern und NGOs konsultieren und sieht vor, den Fahrplan während der COP 22 in Marrakesch zu präsentieren. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Erar- beitung ein.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie viele der von Bundesminister Dr. Gerd Müller bei der G7-Stakeholder- Konferenz zu Klimarisikoversicherungen am 7. Mai 2015 in Berlin ange- kündigten 150 Millionen Euro wurden bereits investiert, und für welche Maßnahmen, um bis zum Jahr 2020 400 Millionen und mehr Menschen Zu- gang zu direkten und indirekten Versicherungsleistungen bei klimabedingten Katastrophen zur Verfügung zu stellen? Deutschland hat seit der Ankündigung bereits in folgende Maßnahmen investiert: African Risk Capacity: 42,1 Mio. Euro, davon 32,1 Mio. Euro für die Weiterent- wicklung der ARC Insurance Company und 10 Mio. Euro für die ARC Agency für Begleitmaßnahmen. 30 Mio. Euro wurden über einen Multi-Donor Trust Fund (MTDF) bei der Welt- bank für Klimarisikoversicherungen und Begleitmaßnahmen zur Verfügung ge- stellt, davon: 13,5 Mio. Euro für die Gründung des neuen Versicherungsfonds im Pazifik (PCRAFI); 13,5 Mio. Euro für die Karibische Katastrophenrisikoversicherungs-Fazilität (CCRIF) für die Ausweitung in der Karibik. 3 Mio. Euro dienen zur Etablierung von Klima-Frühwarnsystemen. 15 Mio. Euro wurden für die Ausweitung des CCRIFs auf Zentralamerika zur Verfügung gestellt. 1,5 Mio. Euro wurden für die Pilotierung von Direktversicherungen zur Verfü- gung gestellt. 4. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die G20-Forderung von Pittsburgh im Jahr 2009 nach einem Abbau fossiler Subventionen auf dem Gipfel in Hangzhou mit der konkreten Jahreszahl 2020 verbunden wird? Wenn nein, warum nicht, und für welche Jahreszahl wird sich die Bundesre- gierung einsetzen? Die Bundesregierung hat den Vorschlag der USA für einen frühzeitigen Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger bis 2025 unterstützt. Dieser Vorschlag war im G20-Rahmen bisher nicht konsensfähig. 5. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dafür ein, dass auf der G20-Ebene der Tatbestand fossiler Subventionen breit ge- fasst wird und neben nachfrageseitigen Subventionen auch sonstige steuerli- che Vergünstigungen oder klimaschädliche Beihilfen für Unternehmen mit einbezogen werden? Auf der G20 Ebene gibt es keine einheitliche Definition für Subventionen von fossilen Energieträgern. Im Rahmen der Peer Reviews werden ländereigene De- finitionen zugrunde gelegt, wodurch der länderspezifischen Betrachtung Rech- nung getragen wird. Die Bundesregierung wird in dem deutschen Bericht („Self Report“) neben den abzubauenden ineffizienten Subventionen für fossile Ener- gieträger auch einen breiteren Überblick zu den staatlich veranlassten Vergünsti- gungen geben.",
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"content": "Drucksache 18/9510 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Wie setzt die Bundesregierung den G20-Beschluss zum Subventionsabbau bisher in der nationalen Politik konkret um, und wie erklärt sie, dass vom Umweltbundesamt als umwelt- und klimaschädliche Subventionen kritisierte Steuervergünstigungen (vgl. www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft- konsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen) im Subventi- onsbericht der Bundesregierung als nachhaltig deklariert werden (vgl. www.bundesregierung.de/Content/DE/Newsletter/Nachhaltigkeit/KW09/ 7-Artikel/2015-02-17-nachhaltigkeitspr%C3%BCfing-im-subventionsbericht. html)? Die Bundesrepublik Deutschland hat die Beendigung von Subventionen für den deutschen Steinkohlebergbau bis Ende 2018 bereits mit dem Steinkohlefinanzie- rungsgesetz von 2007 festgelegt. Um die Transparenz, die Selbstkontrolle und die Steuerungsmöglichkeiten im Be- reich der Subventionen zu erhöhen, folgt die Bundesregierung subventionspoliti- schen Leitlinien, die als Selbstbindung der Politik für die von ihr zu verantwor- tenden Maßnahmen zu verstehen sind. Im Vorfeld des 25. Subventionsberichts hat das Bundeskabinett am 28. Januar 2015 die Subventionspolitischen Leitlinien bestärkt und um eine Nachhaltigkeitsprüfung sowie die grundsätzlich regelmä- ßige Evaluierung von Subventionen ergänzt. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht, das Prinzip der Nachhaltigkeit auch in der Subventionspolitik stärker zu veran- kern. Die Nachhaltigkeitsprüfung orientiert sich grundsätzlich an den Zielen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und konzentriert sich auf langfristige ökono- mische, ökologische und soziale Wirkungen. Die Gewährung von Subventionen soll auch eine Verschlechterung der internati- onalen Wettbewerbsposition der in der Bundesrepublik Deutschland produzierten und international handelbaren Güter vermeiden, eine Gefährdung des Wirt- schaftsstandorts Deutschland verhindern und einer Verlagerung von Produktion, Arbeitsplätzen und Emissionen in das Ausland entgegenwirken. Einige Steuer- vergünstigungen dienen auch der Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, indem durch Anreize für eine Steigerung der Energieeffizienz Klima und Ener- gieressourcen zugunsten der folgenden Generationen erhalten werden. Auch wenn Steuerbegünstigungen keine unmittelbaren Anreize zur effizienten Nutzung von Energie setzen, begünstigen sie vielfach den Umwelt- und Klimaschutz, weil sie einer Produktionsverlagerung in Drittstaaten außerhalb der EU vorbeugen, die deutlich geringere Umweltschutz- und Energieeffizienzstandards aufweisen kön- nen. 7. Wie will die Bundesregierung das auch im Rahmen der G7 vereinbarte Ziel einer Dekarbonisierung der Wirtschaft erreichen, wenn sich der ursprünglich bereits für Juni 2016 angekündigte nationale Klimaschutzplan 2050 weiter verzögert und nach Medienberichten (vgl. Handelsblatt vom 28. Juli 2015, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klimaschutzplan-2050-hendricks- in-der-defensive/13943244.html) aus einem Entwurf des federführenden Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bereits konkrete Dekarbonisierungsziele wie etwa zum Kohleausstieg gestri- chen worden sind? Die Bundesregierung wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen Klima- schutzplan 2050 vorlegen, der das deutsche Klimaschutzziel 2050 und die weite- ren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 festschreibt und mit Maßnahmen unterlegt. Dieser Klimaschutzplan soll den Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele für",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. alle Handlungsfelder aufzeigen. Dabei müssen soziale und wirtschaftliche Anfor- derungen gleichermaßen bedacht und mögliche technologische Entwicklungen berücksichtigt werden. Zu den konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 im Einzelnen kann derzeit noch nicht Stellung genommen werden, da sich der Klimaschutzplan noch in der Erarbeitung befindet. Er soll jedoch dazu beitragen, dass Deutschland seiner Ver- antwortung als Industrieland im Bereich des Klimaschutzes auch künftig nach- kommt. 8. Wie will die Bundesregierung eine Dekarbonisierung der Wirtschaft errei- chen, wenn selbst Mitglieder der Bundesregierung davon ausgehen, dass die nationalen Klimaschutzziele u. a. durch die jüngste Novelle des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes gefährdet sind (vgl. Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks in der Befragung der Bundesregierung am 6. Juli 2016, Zitat: „Ja, wir werden in den nächsten Koalitionsverhandlungen wahrscheinlich nach- schärfen müssen, auch im Interesse der Produzenten von Strom“, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18182.pdf)? Um die international, europäisch und national vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, beabsichtigt die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Klima- schutzplan 2050 vorzulegen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 7). Im Sinne eines lernenden Prozesses und in Übereinstimmung mit dem Überein- kommen von Paris soll der Klimaschutzplan in regelmäßigen Abständen fortge- schrieben werden. 9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für umweltverträgliches Wachstum in der Welt zu sorgen, wie es das Ziel der menschenwürdigen Beschäftigung und angemessenen Einkommens durch umweltverträgliches Wachstum in der Agenda 2030 vorschreibt? Deutschland unterstützt seine Partner bei der Gestaltung von wirtschaftspoliti- schen Maßnahmen, mit denen ein größtmögliches Maß an Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit und Schutz der Umwelt erzielt werden kann. Grundstein für ein nachhaltiges, breitenwirksames und ausgewogenes Wirtschaftswachstum bei uns und in anderen Ländern sind u. a.: ein handlungsfähiger Staat, der gerechte und verlässliche Rahmenbedingungen setzt, ein starker Privatsektor und eine aktive Zivilgesellschaft, die Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, um nachhal- tiges Wachstum breitenwirksam zu gestalten. Konkret unterstützt die Bundesregierung andere Länder u. a. bei der Entwicklung und Umsetzung grüner Wachstums- und Nachhaltigkeitsstrategien, bei der Diver- sifizierung und beim Strukturwandel mit ökologischer Ausrichtung, bei der Ein- führung von ökologischen Fiskalreformen sowie bei der Verbesserung des Um- welt- und Ressourcenmanagements in der betrieblichen Praxis. Sie fördert auch „grüne“ und breitenwirksame Geschäftsmodelle, stärkt die Ka- pazitäten des Privatsektors zur Anpassung an den Klimawandel und unterstützt bei der nachhaltigen Industriezonenentwicklung sowie dem Aufbau einer nach- haltigen Abfallwirtschaft, des städtisch-industriellen Umweltschutzes und des Chemikalienmanagements.",
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"content": "Drucksache 18/9510 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Förderung von Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft nimmt darin eine zentrale Rolle ein. Die Bundesregierung setzt sich außerdem gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerk- schaften, Regierungen und Zivilgesellschaft im Rahmen von Multi-Stakeholder- Initiativen für die Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards in anderen Ländern ein. Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen sind Grundlage menschlicher und wirtschaftlicher Entwicklung und Voraussetzung für breitenwirksames Wachs- tum. Der Schutz der Ökosysteme ist daher ein wichtiges entwicklungspolitisches Ziel. Durch die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung in der Entwick- lungszusammenarbeit trägt die Bundesregierung zur nachhaltigen und effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen bei. Im Rahmen der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger, dem Bilateralen Treuhandfond mit der FAO sowie über die bilaterale Zusammenarbeit mit Part- nerländern wird eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert, um die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der für die Landwirte wesentlichen Ökosystemleistun- gen zu unterstützen. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der McKinsey- Studie „Bridging global infrastructure gaps“, nach der Deutschland im Ver- gleich der G20-Staaten prozentual am wenigsten in Infrastruktur investiert (www.mckinsey.com/industries/infrastructure/our-insights/bridging-global- infrastructure-gaps), und welche Anstrengungen will sie unternehmen, um diesen Rückstand zu überwinden? Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Infra- struktur für Wachstum, Beschäftigung und Chancengleichheit an. Aussagen zu Entwicklungen öffentlicher und privater Ausgaben für Infrastruktur hängen je- doch grundsätzlich stark von den statischen Messkonzepten, den zeitlichen wie räumlichen Bezugspunkten und dem Entwicklungsstand des Landes ab. Vor die- sem Hintergrund lassen sich aus den in der genannten Studie verwendeten hoch- aggregierten Indikatoren auch nur sehr eingeschränkt Schlüsse für einen etwaigen Handlungsbedarf in Deutschland ableiten. Die vom Bundesminister für Wirt- schaft und Energie eingesetzte „Expertenkommission zur Stärkung von Investiti- onen in Deutschland“ 2014/2015 hat sich vertieft mit dem Thema Investitionen beschäftigt. Der Abschlussbericht der Kommission hat zahlreiche Handlungsan- sätze aufgezeigt, etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, des Breitband- ausbaus oder der Investitionen auf kommunaler Ebene. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten die Vorschläge der Kommission intensiv geprüft und eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung öffentlicher und privater Inves- titionen ergriffen, die unter anderem im Jahreswirtschaftsbericht 2016, im Natio- nalen Reformprogramm 2016 und in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7853) vom 14. März 2016 erläutert werden. 11. Inwiefern und wodurch trägt die Arbeit der G20 Green Finance Study Group nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen? Die Green Finance Study Group (GFSG) analysiert unter chinesischer G20-Prä- sidentschaft durch welche konkreten Maßnahmen die Fähigkeit des Finanzsektors verbessert werden kann, um privates Kapital für umweltgerechte Finanzierungen",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zu mobilisieren. Hierdurch steigert die Arbeit der GFSG die internationale Be- deutung von privaten Investitionen zur Erreichung der international vereinbarten Klimaziele. Zudem zeigt sie Handlungsmöglichkeiten auf, um dieses Marktseg- ment nachthaltig zu stärken. 12. Unabhängig von den Wünschen anderer G20-Staaten, mit welchen Themen beabsichtigt die Bundesregierung die G20 Green Finance Study Group wäh- rend der deutschen Präsidentschaft zu beauftragen? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Bundesregierung stimmt mit der aktuellen chinesischen G20-Präsidentschaft darin überein, dass eine verstärkte Mobilisierung auch privaten Kapitals für eine geordnete Transformation hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Finanz- wirtschaft außerordentlich wichtig ist. Über die Struktur der G20-Arbeiten unter deutscher Präsidentschaft wird – auch mit Rücksicht auf die laufende chinesische G20-Präsidentschaft – erst im Nachgang zum G20-Gipfel in Hangzhou entschie- den werden. Dies umfasst auch die Frage, welche G20-Studien- und Arbeitsgrup- pen mit welchem konkreten Mandat eingesetzt werden. 13. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und gegen eine Aufwertung der G20 Green Finance Study Group zu einer Arbeits- gruppe? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Welche Rolle wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema Schul- denbekämpfung beim Gipfel in Hangzhou spielen? Beim G20-Gipfel in Hangzhou dürfte das Thema Schuldenbekämpfung eine wichtige Rolle spielen. a) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Staateninsolvenz- regime thematisiert werden? Beim G20-Gipfel in Hangzhou werden nach derzeitigem Kenntnisstand der Bun- desregierung auch Optionen zur Verbesserung von Schuldenrestrukturierungs- prozessen, wie eine verbreitetere Aufnahme vertraglicher Klauseln in Staatsan- leihen, die eine zügige Durchführung von gegebenenfalls erforderlichen Schul- denrestrukturierungen ermöglichen, thematisiert werden. b) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das inkohärente Ab- stimmungsverhalten der G20 im Rahmen der UN-Resolution A/69/L.84 Teil der Diskussion sein? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung wird das Abstimmungs- verhalten einzelner Länder im Rahmen der UN-Resolution A/69/L.84 nicht Ge- genstand des G20-Gipfels sein.",
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"content": "Drucksache 18/9510 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Mit welchem Ergebnis wurde der Vorschlag vom Bundesminister der Finan- zen, Dr. Wolfgang Schäuble, eine globale Finanztransaktionssteuer (FTT) auf Ebene der G20 einzuführen (www.focus.de/finanzen/steuern/bei-g20- gipfel-in-china-schaeuble-fordert-globale-finanztransaktions- steuer_id_5758244.html), diskutiert? Und welche weiteren Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang geplant? In der G20 wird die Debatte zu einer fairen und sozial ausgewogenen Steuerpoli- tik sowie nachhaltigem Wachstum und damit zu einer zukunftsfähigen Besteue- rung geführt. In diesem Rahmen hat sich der Bundesminister der Finanzen zu einer angemessenen Inanspruchnahme des Finanzsektors geäußert. Diese Debatte wird im Rahmen der G20 fortgeführt. a) Inwieweit ist der Vorschlag mit den anderen europäischen Staaten, die derzeit über die Einführung einer FTT in der EU verhandeln, abgestimmt? Die Bundesregierung strebt im Rahmen der laufenden Verhandlungen weiterhin unverändert an, auf europäischer Ebene eine Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax – FTT) mit breiter Bemessungsgrundlage im Rahmen der Ver- stärkten Zusammenarbeit (VZ) einzuführen. Dabei sind negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Altersvorsorge und Realwirtschaft zu vermeiden. Die entspre- chenden Verhandlungen laufen und werden unter der slowakischen Ratspräsi- dentschaft fortgesetzt. b) Welche Konsequenzen hat der Vorschlag auf der Ebene der G20 nach Einschätzung der Bundesregierung für den europäischen Verhandlungs- prozess im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit? Den an der VZ teilnehmenden Staaten ist die Diskussion im Rahmen der G20 zu einer ausgewogenen Steuerpolitik und nachhaltigem Wachstum bekannt. 16. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen des G20-Finanzministertref- fens zur Besteuerung multinationaler Konzerne und einer vertieften Koope- ration beim Austausch von Steuerdaten diskutiert bzw. vereinbart (vgl. www.merkur.de/wirtschaft/g20-staaten-fordern-strengere-steuerregeln- konzerne-zr-6603187.html)? Beim Treffen der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure (23. bis 24. Juli 2016) in Chengdu, China, wurde der Appell an die Financial Action Task Force (FATF) und das Global Forum erneuert, bis zum Treffen im Herbst 2016 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Transparenz über „wirtschaftlich Be- rechtigte“ von Firmen verbessert werden kann. Zudem wurde die OECD gebeten, bis zum Juli 2017 der deutschen G20-Präsidentschaft eine Liste derjenigen Juris- diktionen vorzulegen, welche den Automatischen Informationsaustausch und Steuertransparenz noch unzureichend umgesetzt haben. Diesen soll künftig mit Abwehrmaßnahmen begegnet werden können. Darüber hinaus haben die G20- Partner das erste Treffen des „Inclusive Framework“ zur Unterstützung einer zeit- gerechten, konsistenten und umfassenden Umsetzung der Anti-BEPS-Maßnah- men begrüßt. In diesem Rahmen werden auch die spezifischen Lösungsansätze für Entwicklungsländer berücksichtigt. Die noch nicht vertretenen Staaten/Juris- diktionen wurden aufgefordert, sich dem „Inclusive Framework“ anzuschließen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen des Treffens eingebracht? Auch die Bundesregierung hat sich für die genannten Maßnahmen ausgespro- chen. b) Welche konkreten Schritte kann sich die Bundesregierung ergänzend bzw. vorausgehend dazu auf EU-Ebene vorstellen? Auf EU-Ebene sind mit den Beschlüssen zu den Änderungen der Amtshilfericht- linien und der sog. Anti-BEPS-Richtlinie bereits wichtige Schritte hinsichtlich einer konsistenten Umsetzung der OECD/G20-BEPS-Empfehlungen erzielt wor- den. Dadurch werden die BEPS-Empfehlungen innerhalb der Europäischen Union rechtsverbindlich umgesetzt. Zudem wird auch auf EU-Ebene derzeit an einheitlichen Kriterien zur Bestimmung steuerlich unkooperativer Drittstaaten gearbeitet. Hierzu soll auf den Arbeiten auf OECD-Ebene aufgesetzt werden. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des beim Treffen der G20-Fi- nanzminister in Peru angekündigten Kampf gegen Steuervermeidung durch Unternehmen? Nach Einschätzung der Bundesregierung laufen die Arbeiten im BEPS-Prozess gut. a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Anti-Base-Erosion and Profit-Shifting-(BEPS) Prozesses in nationales Recht der G20-Staaten (bitte nach Staaten einzeln aufschlüsseln)? Nachdem die Abschlussberichte des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) im November 2015 von den Staats- und Regierungschefs der G20 ab- schließend gebilligt wurden, liegt der Fokus nun auf der umfassenden und kon- sistenten Implementierung der BEPS-Empfehlungen. Um dies sicherzustellen, haben sich die OECD- und G20-Staaten auf die Fortführung und Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit geeinigt. Bereits am 30. Juni/1. Juli 2016 fand in Kyoto die erste Sitzung des sog. Inclusive Framework statt, dem sich neben den OECD- und G20-Staaten auch zahlreiche Entwicklungsländer angeschlossen haben. Nach aktuellem Stand (12. August 2016) haben sich insgesamt 85 Staaten und Gebiete dem „Inclusive Framework“ angeschlossen und sich damit zur Um- setzung der Empfehlungen bekannt. b) Haben die Maßnahmen der G20 in dieser Hinsicht nach Kenntnis der Bun- desregierung bereits messbare Erfolge hervorgebracht? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben viele Staaten bereits mit der Umset- zung begonnen. Im Rahmen des „Inclusive Framework“ soll zudem ein Monito- ring-Prozess die konsistente und zeitnahe Implementierung sicherstellen. Erste Ergebnisse dieses Monitoring-Prozesses werden in 2017 vorliegen. Eine Aussage zur Effektivität der vereinbarten Empfehlungen kann derzeit noch nicht getroffen werden. Hierfür sind die Ergebnisse des Monitoring-Prozesses abzuwarten.",
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"content": "Drucksache 18/9510 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Belange der Entwicklungsländer bleiben beim BEPS-Prozess nach Ansicht der Bundesregierung unberücksichtigt? In die Arbeiten am BEPS-Projekt waren seit 2013 knapp 60 Entwicklungsländer direkt oder indirekt involviert. So wurden bereits bei der Erarbeitung der Emp- fehlungen die Belange der Entwicklungsländer über regionale Organisationen, wie beispielsweise ATAF (African Tax Administration Forum), berücksichtigt. Im Rahmen des „Inclusive Framework“ werden die Entwicklungsländer bei den BEPS-bezogenen Arbeiten gleichberechtigt mitwirken. Bis 2018 werden zudem acht sog. BEPS-Toolkits entwickelt, die spezifische Lösungsansätze für die Um- setzung zentraler Anti-BEPS-Maßnahmen (z. B. zu Verrechnungspreisen) in Ent- wicklungsländern umfassen werden. 18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des beim Treffen der G20-Fi- nanzminister in Washington verkündeten Vorgehens gegen Staaten, die bei den Anstrengungen für mehr Steuertransparenz nicht kooperieren und sich nicht zum automatischen Informationsaustausch bekennen? a) Welche Staaten kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht im Bereich der Steuertransparenz (bitte einzeln auflisten)? b) Welche Staaten bekennen sich nach Kenntnis der Bundesregierung wei- terhin nicht zum automatischen Informationsaustausch (bitte einzeln auf- listen)? c) Über welche Instrumente soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Druck auf die in den Fragen 18a und 18b abgefragten Staaten erhöht wer- den? Die Fragen 18a, 18b und 18c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich innerhalb G20 und der OECD mit Nachdruck da- für ein, dass die internationale steuerliche Amtshilfe entsprechend den Vorgaben der großen Auskunftsklausel des OECD-Musterabkommens erfolgt und dabei die international anerkannten Grundsätze des Datenschutzes gewahrt werden. Zur Verbesserung der Steuertransparenz tritt die Bundesregierung dementsprechend sowohl auf OECD-Ebene als auch auf Ebene der G20 u. a. aktiv dafür ein, dass sich auch diejenigen Staaten und Gebiete, die sich bisher noch nicht zu dem ver- pflichtenden automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen verpflichtet haben (Common Reporting Standard – CRS), diesen Standard übernehmen und spätestens ab 2018 anwenden. Bisher haben sich 101 Staaten und Gebiete zu dem CRS bekannt, von denen bereits 83 Staaten und Ge- biete die entsprechende Multilaterale Vereinbarung zum automatischen Aus- tausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet haben. Aktuelle In- formationen über die entsprechenden Staaten sind abrufbar unter: www.oecd.org/ ctp/exchange-of-tax-information/MCAA-Signatories.pdf; www.oecd.org/tax/ automatic-exchange/commitment-and-monitoring-process/AEOI-commitments. pdf. Dieser Erfolg ist erheblich auf das Engagement der G20-/ OECD-Staaten zurück- zuführen. Dazu trägt auch bei, dass das Global Forum auf Bitten der G20/OECD- Staaten den Prozess der Implementierung des CRS in den einzelnen Staaten durch seine kritischen Länderprüfungen aktiv begleiten wird. Zusätzlich müssen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Staaten, die bisher noch nicht den In- formationsaustausch nach der großen Auskunftsklausel des DBA Musterabkom- mens anwenden, diese in ihrer Abkommenspolitik umsetzen. Sie haben dabei den",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. international anerkannten datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass nicht ko- operierende Länder künftig diese Standards umsetzen. Zudem unterstützt das Global Forum durch die regionale Afrika Initiative sowie Pilotprojekte von Geber- und Entwicklungsländern aktiv die Umsetzung der neuen Standards zu Steuertransparenz und dem Informationsaustausch. 19. Welche Fortschritte wurden im Rahmen des G20 Energy Access Action Plan seit dem letzten G20-Gipfel erreicht, um in Subsahara-Afrika- oder in ande- ren Regionen den Zugang zu Energie für die Bevölkerung zu verbessern? Der G20 „Energy Access Action Plan“ verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der G20 Staaten zu verbessern, um Zugang zu bezahlbarer und zuverlässiger und nachhaltiger Energie für alle bis 2030 sicherzustellen. Der „Action Plan“ fundiert auf bereits bestehenden Instrumenten und Initiativen und zielt darauf ab, den Aus- tausch von Wissen, Erfahrungen und beispielhaften Ansätzen der G20 Mitglied- staaten zu stärken. Der für den G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 vorgesehene um- fassende Rechenschaftsbericht wird den Stand der Umsetzung der entwicklungs- politischen Zusagen der G20 darstellen. 20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den „G20 Action Plan on Food Security and Sustainable Food Systems“ umzusetzen? Die Bundesregierung hat in ihrer Entwicklungszusammenarbeit einen Schwer- punkt auf die Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft und Ernährungssiche- rung gelegt und investiert im Kontext der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger jährlich rund 1,5 Mrd. Euro in diesen Bereich. Durch eine Vielzahl von bilateralen Programmen und Projekten unterstützt die Bundesregierung Partner- länder mit diversen Maßnahmen in den im Aktionsplan als prioritär identifizierten Bereichen (Förderung verantwortungsvoller Investitionen, Markttransparenz, der Ausbildung von Arbeitskräften, nachhaltiger Produktivitätssteigerung sowie Re- duzierung von Nachernteverlusten). Sie leistet damit einen signifikanten Beitrag zu den Zielen des G20 Aktionsplans, die landwirtschaftliche Produktivität zu stei- gern und nachhaltige und resiliente Nahrungsmittelsysteme zu schaffen. Die Bundesregierung fördert in diesem Zusammenhang auch die Anwendung und Umsetzung von den im G20 Aktionsplan genannten Instrumente wie dem „Agri- cultural Market Information System“ (AMIS) und den „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“, u. a.im Rahmen des Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO. 21. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen des G20-Agrarministertref- fens vom 2. bis zum 4. Juni 2016 in Xi'an diskutiert bzw. vereinbart? Bei ihrem Treffen am 3. Juni 2016 in Xi’an haben die G20-Landwirtschaftsmi- nister die in der Agrarministererklärung niedergelegten Themen und Schritte dis- kutiert bzw. vereinbart. Die G20-Agarministererklärung hebt die Schlüsselrolle der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung sowie die Bedeutung der Agrar- politik zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hervor. Die G20 wollen einen substanziellen Beitrag zur Beseitigung von „Armut und Hun- ger“ leisten. Dies soll u. a. durch eine nachhaltige Steigerung der landwirtschaft-",
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"content": "Drucksache 18/9510 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lichen Produktivität und Produktion erreicht werden. Der Austausch von Erkennt- nissen, Innovationen und Best Practice Beispielen, sowie weitere Anstrengungen zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung sollen ebenfalls zur nachhaltigen Steigerung der Nahrungsmittelerzeugung beitragen. Weitere Be- schlüsse betreffen den regelmäßigen Austausch über die Agrarpolitik im Kreise der G20, welche rund 80 Prozent der Produktion der handelbaren Grundnahrungs- mittel repräsentieren, sowie die weitere Umsetzung der Verpflichtungen bereits im Rahmen der G20 beschlossenen Aktionsplänen. a) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen des Treffens eingebracht? Die Bundesregierung hat sich in ihrer Verhandlungsführung eng mit der Europä- ischen Union abgestimmt und die in den vom Agrarrat beschlossenen EU-Ver- handlungsrichtlinien festgelegten Ziele gemeinsam mit der europäischen Kom- mission und den beim Treffen vertretenen EU-Mitgliedstaaten erfolgreich in die Verhandlungen eingebracht. Das betrifft die Unterstützung der Verpflichtung zur Umsetzung der auf Agrarpolitik bezogenen Ziele der Agenda 2030, Unterstüt- zung des Vorschlags für regelmäßige Treffen der G20-Agrarminister, Erneuerung der Verpflichtung zur Umsetzung der 2010 und 2015 beschlossenen G20 Akti- onspläne („Food Price Volatility and Agriculture“ und „Food Security and Sustainable Food Systems“), Bezugnahme auf die Addis Ababa Action Agenda von 2015, Förderung der Schlüsselrolle des Agrarhandels und verantwortlicher Investitionen für die Ernährungssicherung, Unterstützung des WHO Global Ac- tion Plan on Microbial Resistance, Anerkennung der Notwendigkeit der Koope- ration von Stadt und Land um den Herausforderungen der Ernährungssicherung und schnellen Urbanisierung begegnen zu können. b) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung ergänzend bzw. vo- rausgehend dazu auf deutscher und EU-Ebene, auch angesichts der An- kündigung von Bundesminister Christian Schmidt, dieses Thema zu ei- nem der Schwerpunkte der deutschen G20-Präsidentschaft zu machen? Die Bundesregierung plant, dem Themenbereich Landwirtschaft und Ernährungs- sicherung auch unter ihrer Präsidentschaft einen angemessenen Platz auf der G20- Agenda einzuräumen und die entsprechende Arbeit der Development Working Group sowie der Agrarminister fortzusetzen. Bundesminister Christian Schmidt kündigte ein G20-Agrarministertreffen unter deutscher Präsidentschaft mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft und Wasser an. c) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Abbau von Sub- ventionen im Landwirtschaftsbereich in der G20 diskutiert? Das Thema „Abbau von Subventionen“ wurde von den Agrarministern bei ihrem Treffen nicht erörtert. d) Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Frage 19c ein? Eine Frage 19c ist in dieser Anfrage nicht aufgeführt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Wie wird das Thema faire Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten, wie von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank im Mai 2016 in Frankfurt am Main angekün- digt, als Thema nach der G7-Präsidentschaft auch in die G20-Präsidentschaft hineingetragen werden? Auf die Antwort zu Frage 22d wird verwiesen. a) Welche der auf dem G7-Gipfel in Elmau und auf der Arbeits- und Ent- wicklungsministerkonferenz in Berlin im Oktober 2015 angekündigten Maßnahmen im Bereich globale Lieferketten sind nach Kenntnis der Bun- desregierung bereits umgesetzt, und welche noch nicht? Die Bundesregierung verweist auf den jüngsten, von den G7 unter japanischer Präsidentschaft vorgelegten Rechenschaftsbericht. Danach haben die G7 bereits mit der Umsetzung der in Elmau gemachten Zusagen für mehr Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten begonnen. Eine systematische Bewertung des Umsetzungs- standes wird erst in künftigen G7-Rechenschaftsberichten möglich sein. b) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder bis- lang von wem in den bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angesiedelten „Vision Zero Fund“ eingezahlt, und welche Maßnahmen werden daraus finanziert bzw. sind in Planung? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang ca. 4 Mio. Euro in den bei der ILO angesiedelten „Vision Zero Fund“ eingezahlt. Die Summe setzt sich a us Beiträgen der USA (ca. 1 Mio.) und Deutschlands (3 Mio.) zusammen. Zudem bereitet die Europäische Kommission zurzeit die Bereitstellung weiterer 3,5 Mio. Euro vor. Aus den Mitteln wurden bisher die Einrichtung eines Sekreta- riats bei der ILO sowie Aktivitäten zur Aufnahme eines nationalen Stakeholder- prozesses zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Myanmar finanziert. Weitere Länderaktivitäten sind in Planung. c) Inwieweit sehen nach Kenntnis der Bundesregierung multilaterale und re- gionale Entwicklungsbanken in ihren Förderpolitiken die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen vor? Die IFC Performance Standards der Weltbank Gruppe (insbesondere IFC PS 2) orientieren sich an den ILO-Kernarbeitsnormen. Die hinter den Kernarbeitsnor- men stehenden vier Grundprinzipien der ILO (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung der Kin- derarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) werden durch die IFC Performance Standards damit bereits abgedeckt. In den bisherigen Safeguards der Weltbank existierten hingegen bislang keine Richtlinien zu Arbeits- und Sozialrechten sowie Kernarbeitsnormen. Deutschland hat sich daher aktiv und erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Themen neu auf- genommen wurden. Durch die Verabschiedung des neuen Environmental and Social (ES) Framework der Weltbank gibt es jetzt erstmals einen weltbankweiten Standard zur Erhaltung von Arbeitsrechten. Die Prinzipien der Kernarbeitsnor- men wurden im Safeguards-Standard ESS2 (Labour and Working Conditions) verankert und gelten für die von der Weltbank finanzierten Projekte. So kann die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (KAN) jetzt auch in den Ländern ge- währleistet werden, die sich bisher nicht dazu verpflichtet hatten. Wichtige Prin- zipien wie die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, Abschaffung von",
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"number": 14,
"content": "Drucksache 18/9510 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kinderarbeit und Abschaffung von Diskriminierung hinsichtlich des Berufes so- wie das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarungen sind einzu- halten. Das neue Environmental and Social Framework der Weltbank sieht eine 12-monatige Vorbereitungsphase und eine 6-monatige Launchphase vor, so dass mit seiner Anwendung ab ca. 2018 zu rechnen ist. Die regionalen Entwicklungsbanken orientieren sich ebenfalls an den KAN. Bei den Prozessen zur Ausgestaltung und Neuaufstellung der Sozial- und Umwelt- standards bei den regionalen Entwicklungsbanken hat die Bundesregierung sich dafür eingesetzt, dass auch Arbeits-und Sozialrechte, analog zur DEU-Positionie- rung beim Weltbank-Safeguard-Prozess, als Themen aufgenommen wurden. Die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) war die erste multilaterale Entwicklungs- bank, die offiziell eine Politik der Beachtung der KAN in der Geschäftstätigkeit der Bank mit der Social Protection Strategy (SPS) von 2001 verabschiedet hat. Gemeinsam mit der ILO hat die ADB außerdem ein Handbuch zur Umsetzung der SPS einschließlich der KAN veröffentlicht, welches bei allen Projekten zum Tragen kommt. Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat bei ihrer Neu- ausrichtung der Sozial- und Umweltstandards, der Integrated Safeguards System Policy, 2013 explizit die Anpassung an die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenom- men. Auch bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) sind die Ein- haltung der ILO-Standards Gegenstand der Projektprüfungen, und z. B. in der IIC Environment and Social Sustainability Policy verankert. Ebenso werden Projekte der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwick- lung (EBRD) nur finanziert, wenn sie internationale Standards für eine nachhal- tige Entwicklung erfüllen. Die entsprechenden EBRD Performance Requirements (PRs 1-10) der Performance Requirements and Guidance sind an die IFC Perfor- mance Standards der Weltbank Gruppe angelehnt. Relevante Indikatoren der ILO-Konvention wie z. B. Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Kinderarbeit etc. werden unter PR2: Labour and Working Conditions geprüft. d) Mit welchen neuen, konkreten Maßnahmen im Bereich faire Arbeit und Lieferketten will die Bundesregierung Akzente bei der deutschen G20- Präsidentschaft setzen? Die Bundesregierung plant gemäß der G7-Vereinbarung in erster Linie eine Aus- weitung wichtiger, von den G7 angestoßenen Maßnahmen, wie z. B. dem Vision Zero Fonds, auf die G20. Zusätzliche Maßnahmen der G20 werden zurzeit erar- beitet und intern abgestimmt. Sie sollen u. a. zur konkreten Umsetzung der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für mul- tinationale Unternehmen sowie der ILO-Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und den Schlussfolgerungen der 105. Internatio- nalen Arbeitskonferenz zu menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten beitragen. 23. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele und Zusagen der G20- Entwicklungsarbeitsgruppe in allen Teilbereichen eingehalten? Wenn nein, wo nicht, und warum nicht? Der zum G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 erscheinende umfas- sende Rechenschaftsbericht wird den Stand der Umsetzung der entwicklungspo- litischen Zusagen der G20 detailliert darstellen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Politikkohärenz für Entwicklung erreicht werden? Der in der Antwort zu Frage 23 genannte umfassende Rechenschaftsbericht wird auch Fortschritte bei der kohärenten Zusammenarbeit zwischen der Entwick- lungsarbeitsgruppe und anderen Arbeitsgruppen der G20 darstellen. 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Sustainable Develop- ment Goals (SDGs) durch die Länder der G20 mit Blick auf eine Studie der Bertelsmann Stiftung, die mangelnde Umsetzung in vielen Teilbereichen an- prangert (www.bertelsmann-stiftung.de/en/topics/aktuelle-meldungen/2016/ juli/countries-need-to-act-urgently-to-achieve-the-un-sustainable-development- goals/)? Die G20 hat unter chinesischer Präsidentschaft vereinbart, die Kohärenz ihrer Po- litiken zu stärken, so dass die G20 den bestmöglichen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 in ihren drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung leisten kann. Sie tauscht ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der Agenda 2030 aus, und die Bundesregierung beabsichtigt, dies unter ihrer Präsidentschaft fortzusetzen. a) Wie plant die Bundesregierung die vollständige Umsetzung der SDGs in Deutschland bis zum Jahr 2030 unter Einbeziehung des Deutschen Bun- destages, der Zivilgesellschaft sowie der Länder und Kommunen zu ge- währleisten? Die Umsetzung der SDGs ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Einen wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 bildet die nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Sie wird derzeit unter intensiver Beteiligung nicht-staatlicher (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft) und weiterer staat- licher Akteure (Parlament, Länder, Kommunen) im Lichte der SDGs grundlegend überarbeitet. b) Plant die Bundesregierung Umsetzungspartnerschaften für die SDGs mit anderen Ländern abzuschließen (bitte Länder auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ländern bei der Umsetzung der Agenda 2030 zusammenar- beiten. 26. Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Troika Einfluss auf die Vorbereitungen des Treffens der zivilgesellschaftlichen Gruppen (C20) in Qingdao am 5. und 6. Juli 2016 ausüben können? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Troika nachdrücklich dafür einge- setzt, dass die chinesische Präsidentschaft ein C20-Treffen ausrichtet, darüber hinaus aber keinen Einfluss auf die Vorbereitungen des Treffens genommen. a) Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Gipfel teilgenommen? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.",
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"content": "Drucksache 18/9510 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie bewertet die Bundesregierung das Treffen? Die Bundesregierung begrüßt, dass die C20 am 5./6. Juli in Qingdao zusammen- getreten ist, um wichtige G20 Themen, einschließlich zur nachhaltigen Entwick- lung, zu diskutieren. Die Bundesregierung hat stets die Wichtigkeit des Engage- ments der Zivilgesellschaft in der G20 betont. Das C20-Treffen 2016 wurde von China NGO Network for International Exchanges und United Nations Associa- tion of China vorbereitet. Der Bundesregierung war es bei den bisherigen G7/G8- und G20-Gipfeln wich- tig, das zivilgesellschaftliche Wissen und Engagement in diese mit einzubezie- hen. Sie hat dies während der G7-Präsidentschaft 2015 nachdrücklich unterstri- chen. Ein vergleichbarer Dialog, den die gesellschaftlichen Gruppen in eigener Verantwortung und unabhängig von staatlicher Einflussnahme gestalten, ist auch für die deutsche G20-Präsidentschaft 2017 vorgesehen. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kooperation der G20 mit den Business 20 im Hinblick auf Public-Private-Partnerships (PPPs)? Die G20 setzen sich im Rahmen der Investment and Infrastructure Working Group für einen Austausch und gegenseitiges Lernen zu PPP ein. Sie haben 2014 eine Checkliste für PPP-Projekte entwickelt, in der die erforderlichen Rahmenbe- dingungen für produktive und effektive PPPs zusammen getragen wurden. Der zum G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 erscheinende umfas- sende Rechenschaftsbericht wird den aktuellen Stand der Umsetzung der ent- wicklungspolitischen Zusagen der G20 darstellen. a) Welche Fortschritte bei der Implementierung der PPPs im Infrastruktur- bereich in Afrika liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln)? Es wird auf den in der Antwort zu Frage 20 erwähnten Bericht verwiesen. b) Welche Fortschritte bei der Implementierung der PPPs im Klimabereich liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. c) Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den unter Beratung von McKinsey in Kooperation mit global tätigen Agrar- konzernen aufgelegten PPPs im Ernährungssicherungsbereich (bitte de- tailliert nach Land und Projekt auflisten)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. d) Welche Ergebnisse und konkreten Maßnahmen wurden bislang durch die PPP-Plattform für „Inclusive Green Investments“ erzielt? „GreenInvest“ geht auf eine gemeinsame Initiative Mexikos und Deutschlands während der mexikanischen G20 Präsidentschaft zurück. „GreenInvest“ wurde 2015 als Dialogplattform geschaffen, um privates Kapital für „grüne“, klima- freundliche Investitionen zu mobilisieren. Bei GreenInvest handelt es sich nicht um eine PPP-Plattform.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Welche Auswirkungen hat die Suspendierung der Anti-Korruptions-Task- Force durch die chinesische G20-Präsidentschaft (vgl. www.reuters.com/ article/us-china-corruption-g-idUSKCN0XH0AB) nach Ansicht der Bun- desregierung auf die Agenda des G20-Gipfels? a) Erschwert die Suspendierung nach Ansicht der Bundesregierung ein ef- fektives Vorgehen gegen Briefkastenfirmen? b) Plant die Bundesregierung die Arbeit der Anti-Korruptions-Task-Force vor dem Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 wiederaufzunehmen? Die Fragen 28, 28a und 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Der Dialog mit den in der B20 zusammengeschlossenen Wirtschaftsvertreten hat für die Arbeit der G20 große Bedeutung, da für eine wirksame Bekämpfung von Korruption eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erforderlich ist. Dieser Dia- log zwischen den G20 und den B20 ist auch während der chinesischen Präsident- schaft fortgeführt worden. Die Bundesregierung legt großen Wert auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit der B20 unter deutscher G20-Präsidentschaft. Die Frage der Transparenz von wirtschaftlichem Eigentum (Beneficial Ownership) wird dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wie auf Seiten der B20 die für den Dialog im Bereich der Korruptionsbekämpfung zuständigen Gremien orga- nisiert werden, obliegt grundsätzlich der Entscheidung der B20. 29. Welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung für die deutsche G20-Prä- sidentschaft im Jahr 2017? Welche Rolle wird dabei die Umsetzung der Pariser Klimavereinbarung vom Dezember 2015 spielen? Neben den traditionellen Themen Weltwirtschaft, Finanzmarktpolitik, Steuern und Handel wird die deutsche G20-Präsidentschaft die Themen Gesundheit, Klima und Energie, Digitalisierung, Bekämpfung von Korruption, Beschäfti- gung, Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung auf die Agenda setzen. Weiterhin werden voraussichtlich die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen, der Kampf gegen den Terrorismus und Migrations- und Flüchtlingsbewegungen Teil der Diskussion in der G20 unter deutscher Präsidentschaft sein. Deutschland en- gagiert sich seit langem in der G20 dafür, dieses Gremium auch für Fortschritte in der Klimapolitik zu nutzen. In diesem Kontext wird auch die Umsetzung des Übereinkommens von Paris vom Dezember 2015 während der deutschen G20- Präsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.",
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"content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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