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            "content": "Drucksache 19/3341                                     –8–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   Wie wird in Deutschland nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäu- ßerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Datenverarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwe- cken, in Einklang gebracht (vgl. Artikel 85 EU-DSGVO)? a) Plant die Bundesregierung hierzu abweichend vom aktuellen Stand der Gesetzgebung, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen? b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Änderung von Pressegesetzen der Länder in Umsetzung der Öffnungsklausel in Ar- tikel 85 EU-DSGVO? c) Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine einheit- liche Rechtsetzung der Bundesländer in ihren Pressegesetzen zu beför- dern? 9.   In welchem Verhältnis steht nach Ansicht der Bundesregierung die EU- DSGVO zum Kunsturhebergesetz (KUG) (vgl. Artikel 85 Absatz 2 EU- DSGVO)? 10.   Inwieweit sind Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken als Ausnahme gemäß dem KUG aus der EU-DSGVO ausgeschlossen? Die Fragen 8 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beant- wortet. Artikel 85 DS-GVO erkennt an, dass die Mitgliedstaaten in ihren Rechtsordnun- gen für den nötigen und angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten einerseits und dem Recht auf freie Meinungsäuße- rung und Informationsfreiheit andererseits zu sorgen haben. In diesen Interessen- ausgleich einzubeziehen ist auch die Verarbeitung zu journalistischen sowie zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken. Damit ermöglicht Artikel 85 DS-GVO den Erlass und den Fortbestand nationaler Regelungen, die diesem Interessenausgleich dienen. Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) zusätzliche Rege- lungen, die auch unter der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DS-GVO fortbe- stehen. Das Kunsturhebergesetz stützt sich dabei auf die Öffnungsklausel des Ar- tikel 85 Absatz 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspiel- räume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Infor- mationsfreiheit eröffnet. Es steht nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Das KunstUrhG liefert demnach auch unter der Geltung der DS-GVO weiterhin eine nationale Rechtsgrundlage für die Verbreitung und Schaustellung von Personenbildnissen. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keinen gesetzgeberi- schen Klarstellungsbedarf und plant keine weiteren gesetzgeberischen Maßnah- men. Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung zum Stand möglicher Änderungen in den Pressegesetzen der Länder vor. Nach der grundgesetzlichen Kompetenz- ordnung liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht bei den Ländern. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf eine einheitliche Rechtsetzung in den Ländern hinzuwirken.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –9–                                Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11.   Wie versteht die Bundesregierung die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten gemäß Ar- tikel 6 Absatz 1 (b) EU-DSGVO (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordne- ten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 19/1979)? a) Wie kann die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Fall einer Be- schwerde von der betroffenen Person überprüft werden? b) Wie kann die oder der Verantwortliche die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten nachweisen? Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO kann als Rechtsgrundlage für die An- fertigung und Veröffentlichung von Fotografien herangezogen werden und damit können beide in Wahrnehmung berechtigter Interessen des Fotografen erfolgen. Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung ist Folgendes zu beachten: Die grundrechtlich geschützte und garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dar. Sie fließt somit unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein. Die DS-GVO betont zugleich, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesell- schaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss (Erwägungsgrund 4). Grundsätz- lich wird bei Fotografien von öffentlichen Veranstaltungen oder im öffentlichen Raum daher von einem überwiegenden Interesse des Fotografen auszugehen sein. Von einem gegen die Anfertigung der Fotografie sprechenden überwiegenden In- teresse einer betroffenen Person, die Teil einer größeren Menschenmenge ist, wird in aller Regel nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn die Fotos beispielsweise diskreditierend oder diskriminierend wirken (können). Ist eine auf dem Foto abgebildete und damit betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, hat sie unbeschadet zivilrechtlicher Überprüfungsmöglichkei- ten das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 Absatz 1 DS-GVO). Auf diesem Wege kann die betroffene Person überprüfen lassen, ob der Verant- wortliche sich bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf die Wahr- nehmung berechtigter Interessen im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO zu berufen vermag. Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, den Be- schwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde zu unterrich- ten (Artikel 77 Absatz 2 DS-GVO). Auf eine Beschwerde hin muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die Vorgaben der DS-GVO eingehalten worden sind. Dabei ist es Aufgabe der unab- hängigen Datenschutzaufsichtsbehörden festzulegen, wie im Einzelfall ein Nach- weis zu erfolgen hat.",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                     – 10 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   In welchen Fällen sind Pressefotografinnen und Pressefotografen bzw. für Me- dien tätige Fotografinnen und Fotografen nach Einschätzung der Bundesregie- rung verpflichtet, Personen, die sie für journalistische Zwecke fotografieren oder aufnehmen, nach einer Einwilligung für Datenverarbeitung, -speicherung und -veröffentlichung zu fragen und über ihre Rechte zu informieren? a) Sind Pressefotografinnen und Pressefotografen verpflichtet, Eltern von Kindern, die sie für journalistische Zwecke fotografieren oder aufnehmen, zu kontaktieren und nach einer Einwilligung zu fragen? b) Sind Pressefotografinnen und Pressefotografen verpflichtet, Familienan- gehörige bzw. Vertreter von toten oder verletzten Personen, die nicht im Zustand sind, eine Einwilligung zu geben oder zu verweigern, die sie für journalistische Zwecke fotografieren oder aufnehmen, zu kontaktieren und nach einer Einwilligung zu fragen? c) Sind Pressefotografinnen und Pressefotografen verpflichtet, Personen, die sie für journalistische Zwecke fotografiert oder aufgenommen haben, zu informieren, an welche Drittparteien (Bilderdatenbanken z. B.) ihre Daten weitergeleitet werden? d) Sollen sich Pressefotografinnen und Pressefotografen mit Personen, die sie für journalistische Zwecke fotografiert oder aufgenommen haben, auf eine Frist für die Löschung ihrer Daten oder Kriterien, die diese bestim- men, einigen? 13.   In welchen Fällen sind nicht als Medienvertreter tätige Fotografinnen und Fotografen nach Einschätzung der Bundesregierung verpflichtet, alle Perso- nen, die sie für künstlerische oder journalistische Zwecke (z. B. auch für Veröffentlichung in sozialen Netzwerken) fotografieren oder aufnehmen, nach einer Einwilligung für Datenverarbeitung, -speicherung und -veröffent- lichung zu fragen und über ihre Rechte zu informieren? a) Sind nicht als Medienvertreter tätige Fotografinnen und Fotografen ver- pflichtet, Eltern von Kindern, die sie für künstlerische oder journalistische Zwecke fotografieren oder aufnehmen, zu kontaktieren und nach einer Einwilligung zu fragen? b) Sind nicht als Medienvertreter tätige Fotografinnen und Fotografen ver- pflichtet, Familienangehörige bzw. Vertreter von toten oder verletzten Personen, die nicht im Zustand sind, eine Einwilligung zu geben oder zu verweigern, die sie für künstlerische oder journalistische Zwecke fotogra- fieren oder aufnehmen, zu kontaktieren und nach einer Einwilligung zu fragen? c) Sind nicht als Medienvertreter tätige Fotografinnen und Fotografen ver- pflichtet, Personen, die sie für künstlerische oder journalistische Zwecke fotografiert oder aufgenommen haben, zu informieren, an welche Dritt- parteien (Bilderdatenbanken z. B.) ihre Daten weitergeleitet werden? d) Sollen sich nicht als Medienvertreter tätige Fotografinnen und Fotografen mit Personen, die sie für künstlerische oder journalistische Zwecke foto- grafiert oder aufgenommen haben, auf eine Frist für die Löschung ihrer Daten oder Kriterien, die diese bestimmen, einigen? e) Sind nicht als Medienvertreter tätige Fotografinnen und Fotografen, die für Datenverarbeitung und -speicherung Cloud-Dienste benutzen, verpflichtet, festzustellen, ob diese Cloud-Dienste den Kriterien der EU-DSGVO ent- sprechen, wo sich die Server dieser Cloud-Dienste befinden und Personen, die sie fotografieren oder aufnehmen, darüber zu informieren?",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 13 –                             Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dies kann nach Erwägungsgrund 32 Satz 1 DS-GVO eine ausdrückliche (schrift- lich, elektronisch oder mündlich) oder konkludente Erklärung. Die Erklärung kann durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft oder durch eine andere Handlung geschehen, mit der die betroffene Person in dem je- weiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personen- bezogenen Daten signalisiert (Erwägungsgrund 32 Satz 2 DS-GVO). Stillschwei- gen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person stellen keine Einwilligung dar (Erwägungsgrund 32 Satz 3 DS-GVO). Gemäß der Richt- linie 93/13/EWG des Rates des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95 vom 21. April 1993, S. 29) sollte eine vom Verantwortlichen vorformulierte Einwilligungserklärung in verständli- cher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Ver- fügung gestellt werden, und sie sollte keine missbräuchlichen Klauseln beinhalten (Erwägungsgrund 42 Satz 3 DS-GVO). Weitere Festlegungen werden in der Ver- ordnung nicht getroffen. Ein Schriftformgebot gilt nach § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG 2018 lediglich für die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis, soweit nicht wegen besonderer Um- stände eine andere als die Schriftform angemessen ist. Mit § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG 2018 hat der Bundesgesetzgeber den Ansatz des BDSG a. F. fortgeführt. Die Einwilligung der betroffenen Person kann dann die einzige Rechtmäßigkeits- voraussetzung für die Datenverarbeitung einer nichtöffentlichen Stelle darstellen, wenn die Datenverarbeitung nicht auf andere Datenverarbeitungsrechtsgrundlagen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c, d oder f DS-GVO gestützt werden kann. 16.   In welchen Fällen ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Einwilli- gung zur Annahme der Datenschutzerklärung (die sogenannte Checkbox) in Kontaktformularen verpflichtend und in welchen nicht? Dies ist eine Frage des Einzelfalls und daher eine Anwendungsfrage, die der Be- urteilung der unabhängigen Aufsichtsbehörden unterfällt (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 17.   Wie definiert die Bundesregierung eine „umfangreiche Datenverarbeitung“ gemäß Artikel 37 Absatz 1 (c) EU-DSGVO? Dies ist eine Frage des Einzelfalls und daher eine Anwendungsfrage, die letztlich der Beurteilung der unabhängigen Aufsichtsbehörden unterfällt (vgl. Vorbemer- kung der Bundesregierung). Hinzuweisen ist auf Erwägungsgrund 91 Satz 1 DS-GVO, der weitere Ausführun- gen zu umfangreichen Verarbeitungsvorgängen enthält, die dazu dienen, große Mengen personenbezogener Daten auf regionaler, nationaler oder supranationaler Ebene zu verarbeiten, eine große Zahl von Personen betreffen und ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Person mit sich bringen können. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden sind für die Definition des Begriffs „um- fangreich“ die Zahl der Betroffenen, die Dauer der Verarbeitung, die geografische Ausdehnung und die Menge der verarbeiteten Daten zu berücksichtigen (vgl. Ar- tikel 29- Gruppe, „Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte“ vom 5. April 2017 [WP 243 rev.01], Seite 9; Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 12 „Da- tenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern“, Seite 1;",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             – 15 –                            Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfang- reiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Perso- nen erforderlich machen oder  die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 DS-GVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 DS-GVO be- steht. Nach § 38 BDSG 2018, der die bislang geltenden Voraussetzungen nach dem BDSG a. F. zur Benennung eines betrieblicher Datenschutzbeauftragte fortführt, ist eine Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch in folgenden Fällen er- forderlich:  es werden in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisier- ten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt oder  es werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenab- schätzung nach Artikel 35 DS-GVO unterliegen oder  es werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermitt- lung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Mei- nungsforschung verarbeitet. Ausnahmen zu den vorgenannten Pflichten zur Benennung eines Datenschutzbe- auftragten sind gesetzlich nicht vorgesehen. Weder Artikel 37 DS-GVO noch § 38 BDSG 2018 stellen gesonderte Regelungen für Betreiber von kommerziellen Websites, Blogs etc. und Online-Shops auf, sodass die vorgestellten Verpflich- tungen auch für diese Sachverhalte gelten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Län- der (DSK) hat weitere Hinweise zur Benennung von Datenschutzbeauftragten veröffentlicht (abrufbar unter: www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/ DSGVO_Kurzpapiere1-3.html). In Erwägungsgrund 91 Satz 4 DS-GVO wird ausgeführt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Patienten oder von Mandanten, die durch einen einzelnen Arzt, sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs oder Rechtsan- walt erfolgt, nicht als umfangreich gelten soll, was eine der Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist. Nach Auf- fassung der Aufsichtsbehörden gilt dies auch für den Zusammenschluss von An- gehörigen eines Gesundheitsberufs in Gemeinschaftspraxen (Beschluss der Da- tenschutzkonferenz „Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Ab- satz 1 Buchstabe c, Datenschutz-Grundverordnung bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs„ vom 26. April 2018; vgl. auch Artikel 29-Gruppe, „Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte“ vom 5. April 2017 [WP 243 rev.01], Seite 10; Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 12 „Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern“, Seite 1; Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen, „Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten (FAQ)“, Stand: Mai 2018, Seite 7f.).",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                   – 16 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter besteht unter- halb des durch § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG festgelegten Schwellenwertes von zehn Mitarbeitern danach nur bei atypischen Fallgestaltungen (z. B. erheblich über einer entsprechenden Praxis liegendes Datenverarbeitungsvolumen, um- fangreiche Teilnahme an Forschungsprojekten und Studien, Verwendung nicht marktüblicher Praxis-Software, Speicherung der Patientendaten in einer Cloud außerhalb der EU, vgl. Beispiele der LDI NRW, abrufbar unter: www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Datenschutzbeauftragte-fuer- Arztpraxen-und-sonstige-Angehoerige-eines-Gesundheitsberufs-_-ergaenzende- Informationen/Datenschutzbeauftragte-fuer-Arztpraxen-und-sonstige-Angehoerige- eines-Gesundheitsberufs-_-ergaenzende-Informationen.html). 20.   Inwieweit stärken die EU-DSGVO und das BDSG-neu das Löschungsrecht bzw. das sogenannte Recht auf Vergessenwerden für betroffene Personen? Das „Recht auf Löschung“ bzw. das „Recht auf Vergessenwerden“ ist in Artikel 17 DS-GVO niedergelegt. Der Verantwortliche muss allen Empfängern, denen perso- nenbezogene Daten offengelegt wurden, jede Löschung der personenbezogenen Daten grundsätzlich mitteilen und der Verantwortliche muss die betroffene Person über diese Empfänger auf Verlangen unterrichten (Artikel 19 DS-GVO). Das Lö- schungsrecht stellt ein klassisches Instrument des Selbstdatenschutzes für die be- troffene Person dar. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen „Google-Spain“ (EuGH Urteil vom 13. Mai 2014, C-131/12 – Google Spain SL u. Google lnc./Agencia Espanola de Protección de Datos [AEPD] u. Marie Costeja Conzalez; NJW 2014, 2257 ff.), in der erstmals ein Anspruch auf das „Recht auf Vergessenwerden“ tituliert worden ist, ist in Artikel 17 Absatz 2 DS-GVO einge- flossen und vom Gesetzgeber kodifiziert worden. Das Löschungsrecht ist somit im Zusammenhang mit Internetveröffentlichungen verbessert worden. Ein spezieller Löschungsgrund wurde darüber hinaus in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO geregelt, nämlich wenn Daten über Kinder durch Inter- netanbieter erhoben worden sind, die sich direkt an Kinder wenden. 21.   Wie wird nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO das sogenannte Recht auf Vergessenwerden mit dem Recht auf Informationsfreiheit (Artikel 5 Ab- satz 1 GG) in Einklang gebracht? a) Welche Studien oder Berichte zur Umsetzung vom sogenannten Recht auf Vergessenwerden in EU-Mitgliedstaaten bzw. in Drittländern liegen der Bundesregierung vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass das sogenannte Recht auf Vergessenwerden öffentliche Interessen schädigen kann? c) Unter welchen Bedingungen kann der betroffenen Person die Löschung von personenbezogenen Daten bei öffentlichen Stellen verweigert werden? d) Unter welchen Bedingungen kann der betroffenen Person die Löschung von personenbezogenen Daten bei nichtöffentlichen Stellen verweigert werden? Die Fragen 21 bis 21d werden gemeinsam beantwortet. Nach Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO besteht kein Löschungsanspruch, soweit die Verarbeitung aus einer der in dieser Vorschrift genannten Gründe erforderlich ist. Als Gründe werden in Ar- tikel 17 Absatz 3 DS-GVO ohne eine wörtliche Trennung nach öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen benannt:",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 17 –                              Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öf- fentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Ge- sundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DS-GVO; d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Zwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Artikel 17 Absatz 1 DS-GVO genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung un- möglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen. Über den Begriff der Erforderlichkeit können die entsprechenden Abwägungs- entscheidungen im Einzelfall zwischen den kollidierenden Interessen der be- troffenen Person und den Interessen des Verantwortlichen bzw. öffentlichen In- teressen getroffen werden, sodass in Artikel 17 DS-GVO selbst ausgleichende Regelungen angelegt worden sind. Ergänzend regelt § 35 BDSG 2018 weitere Einschränkungen des Löschungsrechts. Diese Regelung gilt sowohl für öffentli- che als auch für nichtöffentliche Stellen. Der Bundesregierung liegen keine Studien oder Berichte zur Umsetzung zum Recht auf Vergessenwerden in EU-Mitgliedstaaten bzw. in Drittländern vor. 22.   Wie wird nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO und des BDSG-neu der Schutz der sensiblen Daten in Deutschland gestärkt (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Sven Lehmann auf Bundestagsdrucksache 19/1908)? a) Welche Maßnahmen wurden für den Schutz der sensiblen Daten getrof- fen? b) Welche Maßnahmen wurden für den Schutz der Gesundheitsdaten getrof- fen? c) Inwiefern wird die Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-neu die Datensicherheit bei Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stärken (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion DIE LINKE. „Mögliche Datenschutzprobleme und technische Unsicherheiten bei der Einführung der elektronischen Gesund- heitskarte“ auf Bundestagsdrucksache 18/3235)? Die Fragen 22 bis 22c werden gemeinsam beantwortet. Der Artikel 9 DS-GVO sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Über- zeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie die Verar- beitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizie- rung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person gegenüber Artikel 6 DS- GVO erhöht Rechtmäßigkeitsanforderungen vor.",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                – 18 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Grundsätzlich ist die Verarbeitung solcher Daten verboten (Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO) und wird nur ausnahmsweise unter detaillierten und strengen Voraus- setzungen gestattet (Artikel 9 Absatz 2 bis 4 DS-GVO). Der Katalog in Artikel 9 Absatz 2 DS-GVO ist abschließend. Danach zugelassene legislative Maßnahmen werden an konkrete Anforderungen, wie „geeignete Garantien für die Grund- rechte und die Interessen der betroffenen Person“ (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DS-GVO) oder „angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person“ (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe i DS-GVO) geknüpft. Soweit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b, g, h, i und j DS-GVO mitgliedstaatliche Regelungen voraussetzen, hat der deutsche Gesetz- geber von der Möglichkeit der nationalen Regelung mit § 22 BDSG 2018 Ge- brauch gemacht. § 22 Absatz 2 BDSG 2018 sieht Sicherungen vor, um die Erfor- dernisse aus Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g, i und j DS-GVO, geeignete Ga- rantien und angemessene spezifische Schutzmaßnahmen umzusetzen. Zu mögli- chen Sicherungsmaßnahmen bei der Verarbeitung sensibler Daten gehören unter anderem technisch-organisatorische Maßnahmen, Sensibilisierung der an Verar- beitungsvorgängen Beteiligten, Benennung eines Datenschutzbeauftragten, Be- schränkung des Zugangs zu den Daten, Pseudonymisierung und Verschlüsselung. Die §§ 26, 27 BDSG 2018 sehen im nationalen Recht für die Verarbeitung be- sonderer Kategorien personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungs- verhältnisses bzw. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken weitere Rechtsgrundlagen vor. Auch bei diesen Vorschriften finden die spezifischen Sicherungen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 BDSG 2018 Anwendung (§§ 26 Absatz 3 Satz 3, 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG 2018). Gegenüber der früheren Regelung in Artikel 8 der Richtlinie 95/46/EG des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Warenver- kehr hat der EU-Gesetzgeber in Artikel 9 DS-GVO genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person sowie Daten zur sexuellen Orientierung als besondere Kategorien personenbezogenen Daten neu aufgenommen und der Begriff „philosophische Überzeugungen“ durch „weltan- schauliche Überzeugungen“ ersetzt. Wie die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die in Buchstabe c der Frage angesprochene Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 18/3235 vom 18. November 2014 ausgeführt hat, hat der Datenschutz bei der Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheits- karte höchste Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen si- chergestellt. Der Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit kommt in den bereichsspezifischen gesetzlichen Vorgaben für den Aufbau und die Nutzung der Telematikinfrastruktur bereits eine hohe Bedeutung zu. Das neue – durch die DS-GVO und die nationalen Anpassungsgesetze geprägte – Datenschutzrecht schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort. Die bekannten Grundsätze für die Rechtmäßigkeit der Ver- arbeitung personenbezogener Daten bleiben bestehen. Die DS-GVO hat insofern keine spezifischen Auswirkungen auf die Regelungen des Fünften Buches Sozi- algesetzbuch (SGB V) im Zusammenhang mit dem Aufbau der Telematikin- frastruktur und den Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Vorge- sehene Änderungen in den §§ 291 ff SGB V betreffen Anpassungen an die Be- grifflichkeiten der DS-GVO.",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                    – 22 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vor, dass diese Anzahl von möglichen Stellen, die Zertifizierungen vornehmen können, zu Beginn des Wirksamwerdens der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend ist. 31.   Wie werden die nichteuropäischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stel- len, die bei ihrer Arbeit personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern verarbeiten und speichern, in Bezug auf die Einhaltung der EU- DSGVO und des BDSG-neu von den Aufsichtsbehörden kontrolliert (vgl. Artikel 47 EU-DSGVO)? Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten der Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang? Die Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden sind in Arti- kel 57 und 58 DS-GVO und ergänzend in § 41 ff. BDSG 2018 geregelt. Zu den Untersuchungsbefugnissen gehören unter anderem Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen (Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO) und die Gewährung von Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen vom Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist (Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO). Die konkrete Durch- führung von Kontrollmaßnahmen bei nichteuropäischen öffentlichen und nicht- öffentlichen Stellen obliegt alleine den unabhängigen Aufsichtsbehörden (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 32.   Wie wird kontrolliert, dass sich die Server der Verantwortlichen oder Auf- tragsverarbeiter aus Drittländern, die personenbezogene Daten von EU-Bür- gerinnen und EU-Bürgern verarbeiten und speichern, ausschließlich in EU- Staaten oder solchen Staaten befinden, für die die EU-Kommission die Adä- quanz des Datenschutzniveaus festgestellt hat? a) Welche öffentlichen Stellen sind dafür zuständig, diese Kontrolle auszu- üben? b) Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezüglichen Kapazitäten dieser Stellen ein? Eine Verpflichtung zur Verarbeitung der Daten von EU-Bürgerinnen und -Bür- gern nur in „EU-Staaten“ oder „in solchen Staaten, für die die EU-Kommission die Adäquanz des Datenschutzniveaus festgestellt hat“ ist der DS-GVO nicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die in Antwort zu Frage 31 dargestellten Auf- gaben und Befugnisse der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden verwie- sen. Die konkrete Durchführung von Kontrollmaßnahmen obliegt allein den un- abhängigen Aufsichtsbehörden (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 33.   Welche Stellung nimmt die Bundesregierung in Bezug auf Vorwürfe, dass der Serverstandort im Gegensatz zur Verschlüsselung der Daten keine Rolle spiele (https://t3n.de/news/EU-DSGVO-serverstandort-859237/)? Der vom Fragesteller in Bezug genommene Artikel trifft folgende Aussage: „Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die europäische Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO), die dieses ablösen wird, verlangen, dass Un- ter- nehmen personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union speichern“.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 23 –                             Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Diese Aussage ist nicht zutreffend. Die DS-GVO enthält kein Gebot, wonach Un- ternehmen personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union speichern müssen. 34.   Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Übermittlung der perso- nenbezogenen Daten von deutschen Bürgerinnen und Bürgern an Unterneh- men, Behörden oder Einzelpersonen in Drittländern ohne Einwilligung oder andere Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen verhindert? a) Welche öffentlichen Stellen sind dafür zuständig, dies zu kontrollieren? b) Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezüglichen Kapazitäten dieser Stellen ein? Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der DS-GVO und damit auch die Übermittlung personenbezogener Daten von deutschen Bürgerinnen und Bürgern an Unternehmen, Behörden oder Einzelpersonen in Drittländern obliegt allein den unabhängigen Aufsichtsbehörden (vgl. Vorbemerkung der Bundesre- gierung). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 35.   Wie ändert die EU-DSGVO nach Einschätzung der Bundesregierung die Ar- beit der Online-Suchmaschinen, die im EU-Raum funktionieren? a) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von im EU-Raum funktionierenden Online-Suchmaschinen angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO getroffen werden, liegen der Bundesregierung vor? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Anpassung der Online-Suchmaschi- nen an die EU-DSGVO und das BDSG-neu ein (bitte nach einzelnen Un- ternehmen differenzieren)? 36.   Wie ändert die EU-DSGVO nach Einschätzung der Bundesregierung die Ar- beit der Messengerdienste, die im EU-Raum funktionieren? a) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von im EU-Raum funktionierenden Messengerdiensten angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO getroffen werden, liegen der Bundesregierung vor? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Anpassung der Messengerdienste an die EU-DSGVO und das BDSG-neu ein (bitte nach einzelnen Unterneh- men differenzieren)? 37.   Wie ändert die EU-DSGVO nach Einschätzung der Bundesregierung die Ar- beit der sozialen Netzwerke? a) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von im EU-Raum funktionierenden sozialen Netzwerken angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO getroffen werden, liegen der Bundesregierung vor? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Anpassung der sozialen Netzwerke an die EU-DSGVO und das BDSG-neu ein (bitte nach einzelnen Unter- nehmen differenzieren)?",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                    – 24 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von Facebook und Twitter nach der Veröffentlichung des Papiers von der EU-Kommis- sion vom 15. Februar 2018, in dem die Anpassung dieser sozialen Netz- werke an die EU-Regeln „unzureichend“ genannt wurde, getroffen wur- den, liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ eu-kommission-facebook-und-twitter-verletzten-verbraucherrechte-a-11935 95.html)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen zu 35 bis 37 zusammen be- antwortet. Durch die seit 25. Mai 2018 anwendbare DS-GVO werden einerseits die Grunds- ätze des bisherigen Datenschutzrechts aufrecht erhalten, andererseits auch die Da- tenschutzregelungen modernisiert und an die Umstände der digitalen Welt ange- passt. Im Bereich der Nutzung digitaler Dienste stärkt die DS-GVO die Nutzer- rechte und enthält eine Reihe von Verbesserungen für Verbraucherinnen und Ver- braucher. Die DS-GVO liefert hier ein erweitertes Instrumentarium an Betroffe- nenrechten und bringt mehr Transparenz, die die Arbeit der Online-Suchmaschi- nen, Messengerdiensten und sozialen Netzwerken beeinflussen wird. Es ist zu erwarten, dass durch diese Stärkung der Verbraucherrechte das Ver- trauen der Nutzerinnen und Nutzer in digitale Dienste gesteigert wird. Dazu trägt auch die gleichzeitig erhöhte Durchsetzbarkeit des Rechts durch die Aufsichtsbe- hörden bei. Konkret werden unter anderem folgende Vorschriften der DS-GVO zu dieser Verbesserung beitragen:  Artikel 3 Absatz 2 DS-GVO: Es gilt das Marktortprinzip, so dass für Daten- verarbeitungen von betroffenen Personen, die sich in der Europäischen Union befinden, im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistun- gen oder der Verbraucherbeobachtung europäisches Datenschutzrecht an- wendbar ist. Rechtsunsicherheiten werden damit beseitigt.  Artikel 4 Nummer 11, Artikel 7 DS-GVO: Die Vorschriften sehen strenge Ein- willigungsvoraussetzungen vor. Unverständliche, allgemein formulierte und seitenlange AGBs, die kaum auffindbar sind, genügen nicht. Eine Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn – obwohl in der Sache angezeigt – in ver- schiedene Verabeitungsvorgänge nicht gesondert eingewilligt werden kann.  Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und c DS-GVO: Die Zwecke der Datenverar- beitung müssen festgelegt, eindeutig und legitim sein und die Datenverarbei- tung dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.  Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO, Erwägungsgrund 43: Eine Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn die Erfüllung eines Vertrags von der Einwilligung in eine Datenverarbeitung abhängig gemacht wird, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich ist.  Artikel 12, 13 DS-GVO: Die Transparenzvorschriften werden strenger gefasst. Verantwortliche für die Datenverarbeitung müssen betroffene Personen in prä- ziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer kla- ren und einfachen Sprache unter anderem über Zwecke und Dauer der Verar- beitung, die Betroffenenrechte aber auch die Empfänger der Daten bei Weiter- gabe der Daten informieren. Dies gilt gemäß Artikel 14 DS-GVO grundsätzlich auch dann, wenn verantwortliche Stellen die Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erheben.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 25 –                             Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  Artikel 22 DS-GVO: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließ- lich Profiling dürfen nur in engen Ausnahmegrenzen durchgeführt werden.  Artikel 25 DS-GVO: Der Verantwortliche ist verpflichtet, werkseitig daten- schutzfreundliche Produkte und Voreinstellungen vorzusehen („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“). Voreinstellungen von Nutzerkonten kön- nen mithin nicht wie bisher auf maximale Datenerhebung ausgerichtet sein und nach dem opt-out-Prinzip darauf abstellen, dass sich die betroffene Person ge- gen eine Verarbeitung entscheiden muss.  Artikel 33 und 34 DS-GVO: Bei Datenmissbrauch oder einem Datenleck ha- ben die Verantwortlichen binnen 72 Stunden die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen zu informieren und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch abzustellen.  Artikel 35 und 36 DS-GVO: Verantwortliche müssen bei hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen eine Datenschutz-Folgeabschät- zung durchführen und die Aufsichtsbehörden vor der Verarbeitung konsultie- ren oder alternativ Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos ergreifen.  Artikel 82 DS-GVO: Erstmalig sind generell Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden möglich.  Artikel 83 DS-GVO: Bei Datenschutzverstößen drohen künftig deutlich höhere Bußgelder (bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Prozent des globalen Umsatzes). Die Bußgelder sind an kartellrechtliche Maßstäbe angelehnt. Insbesondere die Ausweitung des Geltungsbereichs und der verschärfte Sankti- onsrahmen werden nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich dazu beitragen, dass auch Online-Suchmaschinen, Messengerdiensten und sozialen Netzwerken bei ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten in Europa die EU-Daten- schutzregelungen beachten werden. Der Bundesregierung liegen keine Berichte über Anpassungsmaßnahmen bei On- line-Suchmaschinen, Messengerdiensten oder sozialen Netzwerken im EU-Raum aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung oder des BDSG 2018 vor oder Be- richte zu Anpassungsmaßnahmen, die nach der Veröffentlichung des Papiers der EU-Kommission vom 15. Februar 2018 getroffen worden. Die Ermittlung des konkreten Anpassungsbedarfs von Online-Suchmaschinen, Messengerdiensten und bei sozialen Netzwerken aufgrund der Datenschutz- Grundverordnung und des BDSG 2018 ist abhängig von den bereits vorhandenen datenschutzrechtlichen Strukturen in diesen Unternehmen. Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung obliegt allein den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. 38.   Welche Berichte über die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die von Online-Suchmaschinen, Messengerdiensten und sozialen Netzwerken verar- beitet und gespeichert werden, liegen der Bundesregierung angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO vor, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Berichte vor.",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                  – 26 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 39.   Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Standorte von Servern von innerhalb der EU gebräuchlichen Online-Suchmaschinen, Messenger- diensten und sozialen Netzwerken (bitte nach einzelnen Unternehmen auf- zählen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 40.   Wie schützt die EU-DSGVO nach Kenntnis der Bundesregierung Nutzerinnen und Nutzer von Online-Suchmaschinen und sozialen Netzwerken vor Daten- verarbeitung und -speicherung, wie es bei der sogenannten Cambridge- Analytica-Affäre der Fall war (www.tagesspiegel.de/politik/skandal-um- cambridge-analytica-facebook-wegen-datenmissbrauch-unter-massivem- druck/21093546.html)? Auf die Antwort zu den Fragen 31 bis 37 und insbesondere auf die Auflistung in der Antwort zu den Fragen 35 bis 37 wird verwiesen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 27 –                                Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 1.      Gesetze Bezeichnung Gesetz     Anpassungsbedarf abgeschlossen mit Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung Bundesdatenschutz-     der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- gesetz (BDSG)          EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung Bundesverfassungs-     der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- schutzgesetz           EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- MAD-Gesetz             EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- BND-Gesetz             EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung Sicherheitsüberprü-    der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- fungsgesetz            EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- Artikel 10-Gesetz      EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz über interna- tionale Patentabkom-   Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 men                    (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Handelsgesetzbuch      (BGBl. I S. 2541) Genossenschaftsge-     Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 setz                   (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Patentgesetz           (BGBl. I S. 2541) Gebrauchsmusterge-     Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 setz                   (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Markengesetz           (BGBl. I S. 2541) Halbleiterschutzge-    Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 setz                   (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Urheberrechtsgesetz    (BGBl. I S. 2541) Verwertungsgesell-     Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 schaftengesetz         (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Designgesetz           (BGBl. I S. 2541) Finanzverwaltungs-     Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 gesetz                 (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Abgabenordnung         (BGBl. I S. 2541) Erstes Buch Sozial-    Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 gesetzbuch             (BGBl. I S. 2541) Zehntes Buch Sozi-     Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 algesetzbuch           (BGBl. I S. 2541) Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 Energiesteuergesetz    (BGBl. I S. 3299)",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 29 –                               Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 1.      Gesetze Bezeichnung Gesetz                  Anpassung vorgesehen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Staatsangehörigkeitsgesetz          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz zur Regelung von Vermö- gensfragen der Sozialversicherung   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts im Beitrittsgebiet                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Waffengesetz                        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts BDBOS-Gesetz                        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Informationsfreiheitsgesetz         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Beamtenstatusgesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesbeamtengesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts BSI-Gesetz                          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts De-Mail-Gesetz                      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts E-Government-Gesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesmeldegesetz                   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Personenstandsgesetz                an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Arzneimittelgesetz                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Viertes Gesetz zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer    im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Vorschriften                        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Transfusionsgesetz                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gentechnikgesetz                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Grundstoffüberwachungsgesetz        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gendiagnostikgesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Transplantationsgesetz              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Anti-Doping-Gesetz                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Weingesetz                          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Tabakerzeugnisgesetz                an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                    – 30 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz                   Anpassung vorgesehen Lebensmittel- und Futtermittelge-    im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts setzbuch                             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Krankenhausfinanzierungsgesetz       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Infektionsschutzgesetz               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts IGV-Durchführungsgesetz              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Suchdienstedatenschutzgesetz         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Abfallverbringungsgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Seeversicherungsnachweisgesetz       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Jugendfreiwilligendienstegesetz      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Hilfetelefongesetz                   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesfreiwilligendienstgesetz       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Asylbewerberleistungsgesetz          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Aufstiegsfortbildungsförderungs-     im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts gesetz                               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Kulturgutschutzgesetz                an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Deutsche-Welle-Gesetz                an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Wohnraumförderungsgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Strafrechtliches Rehabilitierungs-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts gesetz                               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Verwaltungsrechtliches Rehabili-     im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts tierungsgesetz                       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Berufliches Rehabilitierungsgesetz   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts AZR-Gesetz                           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Asylgesetz                           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Aufenthaltsgesetz                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Visa-Warndateigesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz über den Auswärtigen          im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Dienst                               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundeszentralregistergesetz          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 31 –                               Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz                 Anpassung vorgesehen Siebtes Gesetz zur Änderung des    im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundeszentralregistergesetzes      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Eurojust-Gesetz                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Justizverwaltungskostengesetz      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Prostituiertenschutzgesetz         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Wertpapierhandelsgesetz            an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Wertpapiererwerbs- und Übernah-    im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts megesetz                           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Wertpapierprospektgesetz           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Börsengesetz                       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Strafgesetzbuch                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Soldatengesetz                     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Soldatinnen- und Soldatengleich-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts stellungsgesetz                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zivildienstgesetz                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Finanzverwaltungsgesetz            an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gesetz über Steuerstatistiken      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts ZIS-Ausführungsgesetz              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Abgabenordnung                     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Einführungsgesetz zur Abgaben-     im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts ordnung                            an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Solidaritätszuschlaggesetz 1995    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Steuerberatungsgesetz              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Einkommensteuergesetz              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Umsatzsteuergesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Rennwett- und Lotteriegesetz       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundeshaushaltsordnung             an die Verordnung (EU) 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Bezeichnung Gesetz                   Anpassung vorgesehen Sanierungs- und Abwicklungsge-       im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts setz                                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Wirtschaftsprüferordnung             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Energiestatistikgesetz               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gewerbeordnung                       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Han-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts delskammern                          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Medizinproduktegesetz                an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Handwerksordnung                     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Schornsteinfeger-Handwerksge-        im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts setz                                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts 1. Nationales-Waffenregister-Gesetz    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Mess- und Eichgesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Energiewirtschaftsgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Messstellenbetriebsgesetz            an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Kreditwesengesetz                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Anlegerentschädigungsgesetz          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Finanzdienstleistungsaufsichtsge-    im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts setz                                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Einlagensicherungsgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Kapitalanlagegesetzbuch              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Pfandbriefgesetz                     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Versicherungsaufsichtsgesetz         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz über Rabatte für Arznei-      im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts mittel                               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Tiergesundheitsgesetz                an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Tierschutzgesetz                     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Fleischgesetz                        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 33 –                               Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz                   Anpassung vorgesehen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Marktorganisationsgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz über Meldungen über           im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Marktordnungswaren                   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Rinderregistrierungsdurchfüh-        im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts rungsgesetz                          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Rindfleischetikettierungsgesetz      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Agrar- und Fischereifonds-Infor-     im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts mationen-Gesetz                      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts InVeKoS-Daten-Gesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Agrarstatistikgesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Seefischereigesetz                   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Fünftes Vermögensbildungsgesetz      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Heimarbeitsgesetz                    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Arbeitsschutzgesetz                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Berufsqualifikationsfeststellungs-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts gesetz                               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Arbeitnehmer-Entsendegesetz          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz über die Alterssicherung      im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts der Landwirte                        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Zweites Gesetz über die Kranken-     im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts versicherung der Landwirte           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Bundeselterngeld- und Elternzeit-    im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts gesetz                               an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Erstes Buch Sozialgesetzbuch         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zweites Buch Sozialgesetzbuch        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Drittes Buch Sozialgesetzbuch        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Viertes Buch Sozialgesetzbuch        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Strahlenschutzgesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Fünftes Buch Sozialgesetzbuch        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Krankenhausentgeltgesetz             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Sechstes Buch Sozialgesetzbuch       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Altersvorsorgeverträge-Zertifizie-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts rungsgesetz                          an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                  – 34 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz                 Anpassung vorgesehen Altersvorsorge-Durchführungsver-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts ordnung                            an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Siebtes Buch Sozialgesetzbuch      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Achtes Buch Sozialgesetzbuch       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Neuntes Buch Sozialgesetzbuch      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zehntes Buch Sozialgesetzbuch      an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Elftes Buch Sozialgesetzbuch       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Wohngeldgesetz                     an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Postgesetz                         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Telekommunikationsgesetz           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Straßenverkehrsgesetz              an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Fahrpersonalgesetz                 an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Kraftfahrsachverständigengesetz    an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gefahrgutbeförderungsgesetz        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Güterkraftverkehrsgesetz           an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Fernstraßenbauprivatfinanzie-      im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts rungsgesetz                        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesfernstraßenmautgesetz        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Mautsystemgesetz                   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Infrastrukturabgabengesetz         an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Binnenschifffahrtsaufgabengesetz   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Seeaufgabengesetz                  an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Seesicherheits-Untersuchungs-      im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gesetz                             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-     im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gesetz                             an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Schiffsunfalldatenbankgesetz       an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Seearbeitsgesetz                   an die Verordnung (EU) 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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 35 –                                Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz                   Anpassung vorgesehen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Luftverkehrsgesetz                   an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Flugunfalluntersuchungsgesetz        an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Adoptionsvermittlungsgesetz          wird zeitnah angepasst im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmun- Auslandsunterhaltsgesetz             gen in anderen Gesetzen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmun- Bundesverfassungsgerichtsgesetz      gen in anderen Gesetzen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmun- Bürgerliches Gesetzbuch              gen in anderen Gesetzen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) Einführungsgesetz zum Gerichts-      2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmun- verfassungsgesetz                    gen in anderen Gesetzen soll mit anderen Änderungen in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben des BMVI an- Fahrlehrergesetz                     gepasst werden im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmun- Grundbuchordnung                     gen in anderen Gesetzen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmun- Schiffsregisterordnung               gen in anderen Gesetzen Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnach-   im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer eID-Karte, zur Änderung weis                                 des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften Onlinezugangsgesetz                  Wird zeitnah angepasst im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer eID-Karte, zur Änderung Passgesetz                           des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften Stasi-Unterlagen-Gesetz              Wird zeitnah angepasst Bundesarchivgesetz                   Wird zeitnah angepasst Wird mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung zu einem Telemediengesetz                     späteren Zeitpunkt angepasst",
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            "content": "Drucksache 19/3341                                      – 36 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.      Verordnungen Bezeichnung Verordnung                                       Anpassung vorgesehen Anzeige- und Erlaubnisverord-    im Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- nung                             Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Arzneimittel – und Wirkstoff-    im Entwurf einer Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vor- herstellungsverordnung           schriften an die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften Arzneimittelhandelsverordnung    im Entwurf einer Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerk- male auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverord- nung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften Arzneimittel-Härtefallverord-    wird zeitnah angepasst nung Aufenthalts-Verordnung           noch in Prüfung Deckungsregisterverordnung-      noch in Prüfung DeckRegV Energieeinsparverordnung-        wird zeitnah angepasst EnEV Entsorgungsfachbetriebeverord-   noch in Prüfung nung Gebührenordnung für Zahnärzte    wird zeitnah angepasst Medizinprodukte- Sicherheits-    im Entwurf einer Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer planverordnung                   Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerk- male auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverord- nung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften Melderegisterauskunftsverord-    aufzuheben nung – MRAV Migrationshintergrund-Erhe-      wird zeitnah angepasst bungsverordnung Portalverordnung -PortalV        wird zeitnah angepasst Postdienste-Datenschutzverord-   im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an nung                             die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Präimplantationsdiagnostikver-   im Entwurf einer Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer ordnung                          Vorschriften Rechtsanwaltsverzeichnis- und    im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) -postfachverordnung              2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 37 –                               Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Verordnung                                       Anpassung vorgesehen Refinanzierungsregisterverord-   im Entwurf nung-RefiRegV Risikostruktur-Ausgleichsver-    wird zeitnah angepasst ordnung Schuldnerverzeichnisabdruck-     im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) verordnung                       2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen Schuldnerverzeichnisführungs-    im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) verordnung                       2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen Testamentsregister-Verordnung    im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen TPG-Gewebeverordnung             wird zeitnah angepasst DIMDI-Arzneimittelverordnung     im Entwurf einer Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerk- male auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverord- nung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften DIMDI-Verordnung                 im Entwurf einer Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerk- male auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverord- nung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften Verordnung über die Führung      wird zeitnah angepasst der Personalakten durch das Bundesamt für den Zivildienst Verordnung über die Übertra-     aufzuheben gung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialge- setzbuch im Zuständigkeitsbe- reich des Bundesministeriums für Gesundheit (SGB X-OWiZustV) Verordnung zur Durchführung      wird zeitnah angepasst. des Gesetzes über das Auslän- derzentralregister Verordnung zur Durchführung      wird zeitnah angepasst des Visa-Warndateigesetzes Datentransparenz-Gebührenver-    im Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung ordnung                          und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialge- setzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Datentransparenzverordnung       im Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Datentransparenzverordnung",
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