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            "content": "Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 3– –3 –                           Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3.   Wie viele Tonnen untermaßige Kabeljaue bzw. Dorsche wurden im Jahr 2017 und im bisherigem Verlauf 2018 monatlich in der deutschen aktiven und passiven Fischerei angelandet (bitte nach Flottensegment und nach Un- tergebieten bzw. Divisionen Nord- und Ostsee auflisten), und wie hoch sind die monatlichen Gesamtfänge von Kabeljau bzw. Dorsch in Nord- und Ost- see (bitte nach Flottensegment und nach Untergebieten bzw. Divisionen Nord- und Ostsee auflisten)? Die entsprechenden Mengen ergeben sich aus Tabelle 1a bis h und Tabelle 2a bis h in Anlage I. 4.   Wie hoch ist laut Analyse der Fischerei-Observer die Rückwurfrate von un- termaßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe a) Stellnetze bzw. Kiemennetze, b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze der Maschenweite ab 100 mm, c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm (bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklas- sen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge auf- schlüsseln)? In Deutschland werden keine Kontrollbeobachter zur Überwachung von Fische- reitätigkeiten in der Ostsee eingesetzt. 5.   Wie hoch ist laut Selbstreporting der Fischerei die Rückwurfrate von unter- maßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe a) Stellnetze bzw. Kiemennetze, b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze der Maschenweite ab 100 mm, c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm (bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklas- sen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge auf- schlüsseln)? Nach Auswertung der Daten aus den Fischereilogbüchern gab es in den Jahren 2015 bis 2017 keine Rückwürfe von untermaßigen Dorschen in der Ostsee. Es gab lediglich im Jahr 2015 einen Eintrag von zurückgeworfenem Dorsch, der durch Raubsäugetiere, -fische oder -vögel beschädigt wurde. Fänge von durch Räuberfraß beschädigten Fischen können nach der Grundverordnung zur Ge- meinsamen Fischereipolitik, Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe d) Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, über Bord gegeben werden.",
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            "content": "19/5863 Drucksache 19/ 5863                                          – 6– –6 –               Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 Fanggerätegruppe               ICES-Gebiet KF           Schiffsgrößenklasse         Mittelwert von An-            Anzahl der teil BMS COD % am             Fischerei- Gesamtfang COD                fahrzeuge Stellnetze/                    27.3.c.22                <= 8 m                      0,00                          1 Kiemennetze                    27.3.d.24                10-12 m                     0,00                          2 Stellnetze/Kiemennetze Ergebnis                                                     0,00                          3 Grundschleppnetze              27.3.c.22                > 24 m                      0,00                          1 und Wadennetze                                          12-15 m                     0,00                          3 ≥ 100 mm 1 15-18 m                     0,00                          2 18-24 m                     0,00                          1 27.3.d.24                > 24 m                      38,51                         2 15-18 m                     1,88                          4 18-24 m                     12,11                         4 Grundschleppnetze und Wadennetze ≥ 100 mm Ergebnis                                  7,82                          17 Gesamtergebnis                                                                      6,65                          20 7.   Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen die Anlan- deverpflichtung bzw. weitere fischereirechtliche Regelungen haben deutsche Fischereiinspektionen bei Seekontrollen im Jahr 2017 in Nord- und Ostsee festgestellt und an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft bzw. an die zuständigen Kontrollbehörden der Küstenbundesländer gemeldet, und mit welchen Konsequenzen? Im Jahr 2017 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kei- nen mutmaßlichen Verstoß gegen das Anlandegebot auf Grund von Seekontrollen festgestellt. Zu den mutmaßlichen Verstößen gegen weitere fischereirechtliche Regelungen gibt nachfolgende Tabelle 4 Auskunft: Tabelle 4       Mutmaßliche Verstöße gegen fischereirechtliche Regelungen 2017 3 Nordsee       Ostsee* Festgestellte mutmaßliche Verstöße (der BLE auf See)                                                          6             12 Von Küstenbundesland (SH) an BLE abgegebene Vorgänge                                                          1              - 1 Abgeschlossene Vorgänge (BLE) *                                                                               7              7 2 Zuständigkeitshalber von der BLE an Mitgliedstaaten abgegebene Vorgänge*                                      -              5 *1 Es handelt sich um abgeschlossene Vorgänge der BLE; in zwei Fällen erfolgte die Einstellung des Verfahrens (Ostsee); ein Bußgeldbe- scheid wurde nach erfolgreichem Einspruch aufgehoben (Ostsee); in den übrigen Fällen wurden die Vorgänge mit Bußgelbescheiden abgeschlossen. *2 Diese Informationen wurden zusätzlich aufgeführt, da diese Vorgänge (mutmaßliche Verstöße) zuständigkeitshalber an andere Mit- gliedstaaten der EU zur weiteren Veranlassung abgegeben wurden. *3 Hier wird auch ein mutmaßlicher Verstoß aufgeführt, der dem Skagerrak zuzuordnen ist. In den Küstenländern selbst wurde ein mutmaßlicher Verstoß gegen die Anlan- depflicht bei Seekontrollen festgestellt. Im Übrigen meldeten die Länder Nieder- sachsen und Bremen keine Verstöße gegen sonstige fischereirechtliche Regelun- gen. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden insgesamt",
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            "content": "Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 7– –7 –                           Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 137 mutmaßliche Verstöße gegen die jeweils geltenden fischereirechtlichen Re- gelungen festgestellt (93 in Mecklenburg-Vorpommern und 44 in Schleswig-Hol- stein). 8.   Wie hoch war laut wissenschaftlicher Schätzung die illegale Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der a) östlichen und b) westlichen Ostsee im Jahr 2017 bei deutschen Fangschiffen (bitte für die Untergebiete der Ost- see, sowie für die Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)? Eine illegale Rückwurfrate wird im Rahmen des Internationalen Rates für Mee- resforschung (ICES) nicht ermittelt. 9.   Wie viel westlicher Dorsch (in Tonnen) wurde gemäß wissenschaftlichen Erhebungen durch die Ausnahmeregelung für die deutsche Fischerei in Was- sertiefen bis 20 Meter während der Schonzeit vom 1. Februar 2017 bis 31. März 2017 gefangen, und welche wissenschaftlichen Prognosen liegen der Bundesregierung vor, wie hoch dabei der Anteil gefangener Dorsche un- terhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestanderhaltung war? Nach den Aufzeichnungen in den Fischereilogbüchern bzw. Monatsmeldungen wurden in der Schonzeit im Februar und März 2017 von Fischereifahrzeugen un- ter deutscher Flagge unter der Ausnahmeregelung in der westlichen Ostsee ins- gesamt 37,7 t Dorsch gefangen. Eine derartige Schonzeit ist aber 2019 in der TAC- und Quotenverordnung Ostsee (Verordnung (EU) Nr. 2018/1628) nicht mehr vorgesehen. 10.   Kann ausgeschlossen werden, dass die Plattfischfischerei während der Schonzeit für Dorsche in der westlichen Ostsee im Jahr 2017 negative Aus- wirkungen auf die Fortpflanzung bzw. den Bestand an Jungfisch der Dorsche hatte, und wenn nein, welche Auswirkungen wären das? Ziel der Laichschonzeit für den Dorsch der westlichen Ostsee war es, ein unge- störtes Laichen adulter Dorsche zu ermöglichen, um die Nachwuchsproduktion zu fördern. Eine Störung der adulten Dorsche während der Laichzeit durch eine fortgesetzte Plattfischfischerei kann nicht ausgeschlossen werden. Mögliche Aus- wirkungen wären vor allem die Veränderung des Laichverhaltens durch Stress (z. B. durch Verlassen des Laichplatzes, Auswahl suboptimaler Partner), Unter- brechung oder Abbruch des Laichvorgangs, und daraus resultierend eine verrin- gerte Befruchtungsrate im Vergleich zu einem ungestörten Laichprozess. Hinzu kommt die direkte Entnahme laichender Dorsche als Beifang in der Plattfischfi- scherei.",
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            "content": "19/5863 Drucksache 19/ 5863                                            – 8– –8 –                 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11.   Wie hoch war die Gesamtzahl deutscher Fangfahrten in der Nordsee und in der Ostsee im Jahr 2017 (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen, Anzahl der Fangfahrten in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ –, sowie für die Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12- 15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)? Ostsee Anmerkung: Da Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles unter acht Metern nicht logbuchscheinpflichtig sind, kann für diese Fahrzeuggruppe keine Fang- fahrtenberechnung durchgeführt werden. Die Gesamtzahl deutscher Fangfahrten (nur Fahrzeuge ab acht Metern Länge) betrug 2017 insgesamt 15 567. Tabelle 5a: Fangreisen in der Ostsee nach Gebieten Gebiet               27.3.c.22           27.3.d.24        27.3.d.25            27.3.d.26        27.3.d.28.2   27.3.d.29 Fangreisen             6.495              8.979               89                  25                11           7 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller deutscher Fangfahrten, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. Die Anzahl der Fahrten in der deutschen AWZ (nur Fahrzeuge ab acht Metern Länge) betrug 2017 insgesamt 15 419. Tabelle 5b: Fangreisen in der deutschen AWZ der Ostsee Gebiet                           27.3.c.22             27.3.d.24               27.3.d.25 nur dt. AWZ                        6453                  8977                      2 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller Fangfahrten in der deutschen AWZ, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. 1) Tabelle 5c: Fangreisen nach Schiffsgrößenklassen in der Ostsee Schiffsgröße     8-10 m        10-12 m       12-15 m    15-18 m       18-24 m          > 24 m Fangreisen        7852          4730         1092         839           750            304 1) nur Fahrzeuge ab acht Metern Länge Nordsee Die Gesamtzahl deutscher Fangreisen (nur Fahrzeuge ab zehn Metern Länge) be- trug 2017 insgesamt 13 529. Tabelle 5d: Fangreisen in der Nordsee Gebiet                27.3.a.s          27.3.a.n       27.4.a         27.4.b        27.4.c Fangreisen                15              113           313           13131            255 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller deutscher Fangfahrten, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. Die Anzahl der Fahrten in der deutschen AWZ (nur Fahrzeuge ab zehn Metern Länge) betrug 2017 insgesamt 12 458.",
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            "content": "Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                     – 9– –9 –                           Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 5e: Fangreisen in der deutschen AWZ der Nordsee Gebiet               27.3.a.s          27.3.a.n    27.4.a         27.4.b         27.4.c Fangreisen               1                0          1            12.407          51 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller Fangfahrten in der dt. AWZ, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. 1) Tabelle 5f:       Fangreisen nach Schiffsgrößenklassen in der Nordsee Schiffsgröße        10-12 m           12-15 m     15-18 m         18-24 m        > 24 m Fangreisen             330             1.012       6.822           3.946         1.419 1) nur Fahrzeuge ab zehn Metern Länge 12.   Wie hoch war die Anzahl kontrollierter Fangfahrten in der Nord- und Ostsee im Jahr 2017 bei der aktiven gemischten Fischerei (bitte nach Fanggeräte- gruppen TR1, TR2, BT1, BT2, TRSK1 aufschlüsseln), und wie hoch war die Gesamtzahl der Fangfahrten in den jeweiligen Gerätegruppen? In der Ostsee werden die in der Frage gewählten Bezeichnungen der genannten Fanggerätegruppen nicht verwendet; Baumkurren sind in der Ostsee zudem ver- boten. In der Nordsee betrug die Anzahl kontrollierter Fangfahrten 2017 (aktive ge- mischte Fischerei) deutscher Fischereifahrzeuge 43. Nach Fanggerätegruppen gliedern sich diese Fangfahrten wie folgt auf: Grundschleppnetze und Wadennetze (OTB, OTT, PTB, SDN, SSC, SPR) mit ei- ner Maschenöffnung von:  TR1 100 mm oder mehr                                                   9  TR2 70 mm oder mehr, aber weniger als 100 mm                          18  BT1 120 mm oder mehr                                                   0  BT2 80 mm oder mehr, aber weniger als 120 mm                          16 Die Anzahl kontrollierter Fangfahrten deutscher Fischereifahrzeuge in der Ostsee (aktive gemischte Fischerei) betrug 2017 insgesamt 34. Nach Fanggerätegruppen gliedern sich diese Fangfahrten wie folgt auf: Grundschleppnetze und Wadennetze (OTB, OTT, PTB, SDN, SSC, SPR) mit ei- ner Maschenöffnung von:  100 mm oder mehr                                              32  70 mm oder mehr, aber weniger als 100 mm                       2 Diese Zahlen beziehen sich auf durchgeführte See- und Anlandekontrollen der BLE und der Länder. Die Gesamtzahl der kontrollieren Fangfahrten in den jeweiligen Gerätegruppen deutscher Fischereifahrzeuge gliedert sich wie folgt auf:",
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            "content": "Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                – 11 – – – 11                              Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 (Januar bis September) Gebiet                              Meldungen nach Fanggerätegruppen                                 Insgesamt Reusen/Fallen         Kiemennetze (passiv)           Langleinen        Baumkurren Ostsee                       59                          2.352                  6                -        2.417 Nordsee                        0                              2                 0                7           9 Gesamt                       59                          2.354                  6                7        2.426 Anzahl der Fahrzeuge aktiv gefischt <8m:          532 Anzahl der Fahrzeuge insgesamt <8m:               831 14.   Wozu und inwieweit detaillierter sollen Fischer mit Fahrzeugen unter 10 m Länge zu Angaben in ihren Monatsmeldungen verpflichtet werden (bezug- nehmend auf die Antwort zu Frage 14b der Bundesregierung auf Bundes- tagsdrucksache 18/13369), und inwieweit werden die Daten eine wissen- schaftlich fundierte Analyse der Fangtätigkeiten dieses Flottensegments er- möglichen? Bereits heute sind für Fischereifahrzeuge unter zehn Metern Länge über alles Mo- natsmeldungen vorgesehen. Diese sollen in Zukunft anstelle von Bekanntma- chungen der BLE verbindlich in der Seefischereiverordnung vorgeschrieben wer- den. Derzeit müssen die Fischer im Rahmen der Monatsmeldungen den ICES- Bereich und das statistische Rechteck, in dem die Fänge getätigt wurden, alle Fangmengen, Anlandeort und den je Art erzielten Erlös angeben. Auch wenn Monatsmeldungen bereits wichtige Daten für die Analyse der Fang- tätigkeiten liefern, sieht der derzeit erörterte Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung kontrollrelevanter EU-Verordnungen deutlich höhere Anforderun- gen an die kleineren Fischereifahrzeuge vor. Aus Sicht der Bundesregierung sol- len bei der Ausdehnung der elektronischen Erfassung von Fischereidaten auf kleine Fahrzeuge kostengünstige, einfache Lösungen getroffen werden, die eine bessere Datenerfassung gewährleisten. Insgesamt müssen allerdings bei der Neu- gestaltung der Kontrollbestimmungen die besonderen Bedingungen gerade der kleinen Fischereifahrzeuge, insbesondere derjenigen unter acht Metern Länge über alles, berücksichtigt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ziel der Monatsmeldungen ist vor allem die Erfassung der Fänge und damit die Kontrolle der Einhaltung der Fangquoten. Eine darüber hinausgehende wissen- schaftliche Analyse der Fangaktivitäten der Fahrzeuge unter acht Metern Länge über alles wird derzeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser kleinen Fahrzeuge nicht verfolgt.",
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            "content": "19/5863 Drucksache 19/ 5863                                     – 12 – – – 12                  Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15.   Wurde die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 8 auf Bundes- tagsdrucksache 18/12096 aufgeführte smartphonebasierte App zur Doku- mentation der Fangtätigkeit auf kleinen Fischereifahrzeugen unter 12 Meter verpflichtend für alle Anrainerstaaten der Ostsee eingeführt (bitte die Infor- mationen, die durch die App übermittelt werden, auflisten), und welche Da- ten werden festgehalten bzw. wohin werden diese übermittelt, und wie und von wem werden sie genutzt? Die App „Mofi“ wurde im Frühjahr 2018 in Deutschland für die Überwachung der Ausnahmeregelung in der Dorschfischerei eingesetzt, die es Fischereifahrzeu- gen unter zwölf Meter erlaubte, innerhalb der Schonzeit für den westlichen Dorsch im Februar und März zu fischen. Die kürzlich beschlossene Verordnung über die Fangmöglichkeiten 2019 in der Ostsee ((EU) Nr. 2018/1628) sieht keine Schonzeit mehr für den Dorsch in der westlichen Ostsee vor. Für die Schonzeit in der östlichen Ostsee sind keine Ausnahmen vorgesehen. Demzufolge bedarf es im Jahr 2019 keiner besonderen Kontrollmaßnahmen innerhalb der Schonzeit. Der Einsatz der App „Mofi“ im Februar/März 2018 diente dazu, die Einhaltung der Regelungen für die ausnahmsweise erlaubte Dorschfischerei zu überwachen. Dazu mussten die Fischer, die diese Ausnahme in Anspruch nahmen, die Positi- onsdaten ihrer Fischereifahrzeuge und ihre Fischereiaktivitäten ausschließlich an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermitteln. Daten zu den Fischereiaktivitäten umfassten das bei der Fangreise genutzte Fanggerät und den Zeitpunkt und die Position, an der das Fanggerät ausgesetzt und später wieder eingeholt wurde. Es wurden mithin allein die Informationen erfasst und an die BLE übermittelt, die für die Überprüfung der Einhaltung der mit der Aus- nahmeregelung verbundenen Vorschriften erforderlich waren. 16.   Welche neuen Erkenntnisse gehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der von der EUFA durchgeführten wissenschaftlichen Analyse zur Frage, in welchem Umfang der Datenbestand noch anwachsen muss, um repräsenta- tive Aussagen über die Fangzusammensetzung zu ermöglichen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/12096), hervor? Auf Ebene der EUFA wurden die Lücken in den Datenbeständen der einzelnen Flottensegmente identifiziert. Sie sollen im Rahmen der gemeinsamen Kon- trollaktionen durch weitere „letzte Hol“-Untersuchungen geschlossen werden. Im Anschluss daran werden diese ausgewertet und für die Risikoanalyse verwertet. 17.   Inwieweit fließen die Daten des „letzten Hol“-Projektes, in die wissenschaft- lichen Rückwurfschätzungen und Bestandschätzungen für 2018 ein, und in- wieweit haben sich diese durch die Daten des „letzten Hol“ in ihrer Belast- barkeit und Zuverlässigkeit verbessert? Die Daten der „letzten Hol“-Untersuchungen der Kontrollbehörden fließen der- zeit nicht in wissenschaftliche Berechnungen ein. Sie dienen in erster Linie der EUFA und den nationalen Kontrollbehörden zur Gewinnung von Daten zur Fest- legung der Kriterien für die Risikoeinschätzung und für die Weiterentwicklung der von den EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der EUFA erarbeiteten Planungs- empfehlungen für die Gemeinsamen Einsatzpläne.",
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            "content": "Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                – 13 – – – 13                              Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18.   Welche Unterschiede bei der Fangzusammensetzung wurden bei Versuchen mit Referenzflotten im Vergleich zum Rest des Flottensegments in EU-Fi- schereien beobachtet, und welche Schlussfolgerungen zur Tauglichkeit von Referenzflotten bei der effektiven Überwachung der Fangzusammensetzung zur Kontrolle des Anlandegebots ergeben sich daraus? Bei Fischereifahrzeugen aus Dänemark und Großbritannien, die mit Kameras ausgestattet waren, wurden erhebliche Unterschiede bei den Fangzusammenset- zungen im Vergleich zum sonstigen Flottensegment festgestellt. Referenzdaten- banken werden aktuell auf Basis der „letzten Hol“-Untersuchungen bei der EUFA und auch in der BLE aufgebaut, um daraus Schwellenwerte im Rahmen der Risi- koanalyse ableiten zu können. Die Referenzdatenbanken basieren auf Daten, die aus eigenen Kontrollarbeiten auf Fischereifahrzeugen stammen und daher als verlässlich gelten, wie z. B. „Letzte-Hol“ Daten oder solchen aus CCTV/ Kamerasystemen. Diese Referenzdaten können mit aktuellen Daten aus der Fi- scherei abgeglichen werden. Je nachdem wie groß die jeweilige Abweichung vom Referenzwert ist, können Risikozustände abgeleitet (z. B. „hohes“ oder „gerin- ges“ Risiko) und die weitere Kontrollstrategie entwickelt werden. Die Arbeit in der BLE ist hierzu noch nicht abgeschlossen, eine entsprechende IT-Lösung befindet sich derzeit im Aufbau. 19.   Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass sich aufgrund von Kameraüberwachung von Fangschiffen innerhalb einer Referenzflotte kommerzielle Nachteile für die beteiligten Fischer gegenüber den Fangschif- fen außerhalb der Referenzflotte ergeben, und wenn ja, wodurch würden diese Nachteile entstehen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass für die Fangschiffe innerhalb der Re- ferenzflotte keine Nachteile gegenüber Fangschiffen außerhalb der Referenzflotte entstehen. Kosten für die Installation von Kameras können in der derzeitigen För- derperiode über den EMFF finanziert werden. Der Kommissionsvorschlag für die kommende Förderperiode (2021 bis 2027) sieht diese Regelung ebenfalls vor. 20.   a) Inwieweit ist eine wissenschaftlich fundierte Vergleichbarkeit der im Rahmen einer Referenzflotte gewonnenen Daten zur Fangzusammenset- zung zur Kontrolle des Anlandegebotes im Verhältnis zu den Fangschif- fen außerhalb der Referenzflotte möglich? Für wissenschaftliche Zwecke liefern Referenzflotten, wenn die teilnehmenden Fahrzeuge statistisch valide ausgewählt wurden, sehr wertvolle Daten. Je nach Flotte lässt sich ableiten, welche Fangzusammensetzungen zu erwarten wären, oder auch, welche Mitigationsmaßnahmen (hier also: Vermeidung von Beifän- gen) bereits möglich sind. Aus dem Vergleich der Fangzusammensetzung der Re- ferenzflotte mit Fangschiffen außerhalb der Referenzflotte können jedoch keine gerichtsfesten Beweise für die Kontrolle der Anlandepflicht verbunden werden. b) Lassen sich so quantitativ belastbare Vergleichsdaten zum Fang von un- termaßigen Fischen eines Flottensegments erheben? Bei sorgfältiger, statistisch valider Auswahl der Teilnehmer an einer Referenz- flotte lassen sich quantitativ belastbare Vergleichsdaten zum Fang von unterma- ßigen Fischen erheben.",
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            "content": "19/5863 Drucksache 19/ 5863                                   – 14 – – – 14                  Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Erkenntnisse haben sich diesbezüglich zum Beispiel aus dem „Catch Quota Management“-Pilotprojekt des Johann Heinrich von Thü- nen-Instituts ergeben, und welche Erkenntnisse ergeben sich dazu aus ver- gleichbaren anderen Europäischen Pilotprojekten wie zum Beispiel den dänischen Catch-Quota-Management-Versuchen bzw. dem Nordsee-Ka- beljau-Catch-Quota-Versuch? Zwischen 2012 und 2016 führte das Thünen-Institut eine Pilotstudie zum „Catch Quota Management“ durch. An dieser Studie beteiligten sich zwei Fischereifahr- zeuge, die für ihre Teilnahme und die Installation eines elektronischen Monito- ring-Systems einen Quotenaufschlag in Höhe der durchschnittlichen Rückwürfe erhielten. Da die zwei Fischereifahrzeuge jedoch nur eine kleine Auswahl dar- stellten und zusätzlich in unterschiedlichen Gebieten fischten, sind die Mindest- anforderungen an eine Referenzflotte nicht erfüllt. Der Vergleich mit anderen Fahrzeugen in dem Gebiet war daher nicht sinnvoll. Dänische Studien haben gezeigt, dass die Anlandungen kleinerer Fische bei den Fahrzeugen mit Kameraüberwachung im Vergleich zur Referenzflotte zunahm und auch im Vergleich zu denselben Fahrzeugen vor dem Projektzeitraum. Ähn- liche Ergebnisse wurden auch in einem britischen Projekt festgestellt. Allerdings wird auch berichtet, dass ein Teil der überwachten Fischereifahrzeuge ihr fische- reiliches Verhalten geändert hat, um den Fang von Jungdorschen zu vermeiden. 21.   Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 15b auf Bundestagsdrucksache 18/13369, in der die Bundesregierung abschreckende Sanktionen als inhä- renten Bestandteil eines Fischereikontrollsystems beschreibt und ein ver- gleichbares Sanktionsniveau in allen Mitgliedstaaten als sinnvoll erachtet, wie hoch ist die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen Fischereien in Deutschland, und wie hoch ist zum Vergleich die Anzahl in den anderen Nordseeanrainerstaaten? Im Jahr 2017 wurden 112 Verstöße (von Kapitänen, Fischereifahrzeuge unter deutscher Flagge) seitens der BLE und der Küstenländer festgestellt. Hierbei han- delt es sich um abgeschlossene Verfahren, so dass für das Jahr 2017 noch weitere Verstöße hinzukommen können (Stand: 19. Oktober 2018). Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den verhängten Sanktionen in ande- ren Nordseeanrainerstaaten vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass allein die Anzahl der verhängten Sanktionen keine Aussage über die abschreckende Wir- kung der Sanktionen ermöglicht. Insbesondere ein Vergleich zwischen den ver- schiedenen Mitgliedstaaten ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechts- systeme, denen eine jeweils individuelle historische Entwicklung zu Grunde liegt, nicht aussagekräftig. 22.   Welche Änderungen in der Fischereikontrollverordnung 1224/2009 sieht die Bundesregierung als notwendig an – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13369 –, um eine wirksame Überwachung der Fischereitätigkeit zu ermöglichen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass zur Überwachung des Anlandegebots die Einführung von Fernüberwachung in einigen Fischereien erforderlich ist. Zu- dem teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rechnungsho- fes, dass die Datenerfassung auch bei kleineren Fischereifahrzeugen verbessert werden muss, ohne dass diese unverhältnismäßig belastet werden dürfen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                  – 15 – – – 15                              Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23.   Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Fi- schereikontrolltätigkeiten von Bund und Ländern inklusive der Unterhaltung aller exklusiv wie auch geteilt genutzter Fahrzeuge, Personalkosten und Fi- schereiaufsichtsstationen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? Kosten der BLE: Personalkosten Fischereischutzboote                                       9.377.173 € Haltung Fischereischutzboote                                              4.102.037 € Personalkosten Innendienst                                                3.183.234 € Tabelle 7 a Mecklenburg-Vorpommern: Personalkosten                                                       1.185.414, 41 € Fahrzeugkosten:                                                         204.177,84 € sonstige Kosten:                                                          62.202,25 € Tabelle 7 b Niedersachsen und Bremen: Personal                                                                   648.850 €, Fahrzeuge                                                                   175.485 € Unterhalt                                                                    56.470 € Tabelle 7 c Schleswig-Holstein: Kosten der oberen Fischereibehörde, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein: Personalkosten (Inkl. Personalgemeinkosten und Kosten für IT-Arbeitsplätze                        rd. 1.760.000 €. Fahrzeugkosten (laufende Kosten und Abschreibungen Anschaffungskosten)                               rd. 95.000 € Kosten Aufsichtsstationen (Mieten und laufende Kosten)                                               rd. 75.000 € Tabelle 7 d Kosten der Wasserschutzpolizei SH: Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein führt die Aufgabe der Fischereiauf- sicht auf See neben ihren originären Tätigkeiten durch. Eine strikte Trennung der Aufgaben an Bord der Schiffe ist nicht möglich. Eine Stelle wurde bei der Aufgabenübernahme der Fischereiaufsicht auf See neu eingerichtet. Zusätzlich fallen Aus- und Fortbildungskosten für die Polizisten, die gleichzeitig auch EU-Fischereiinspektoren sind, sowie Kosten, wie z. B. für Ma- schenmessgeräte, an. Diese Kosten sind insgesamt mit rund 100 000 Euro pro Jahr zu beziffern. Betriebsstoffkosten für die Kontrollboote, soweit diese an EU-Kontrollkampag- nen beteiligt sind, sind mit rund 180 000 Euro p. a. zu veranschlagen.",
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            "content": "Drucksache 19/5863                                 – 18 –                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage I 3 .1    nlandung untermaßiger KabeljaueDorsche Tabelle la:        Anlandungen Ostsee 2017 mit aktiven Fanggeräten :n_hr                  2017                              1 Fischerei            aktiv -- Code                   Ostsee Name deutsch           DORSCH Code BMS               BMS (untermaßige Fische) Fanggewicht in Tonn                                                               Segment FAO-Gebiet             Monat der Anlndung                    BS0l BS03 BS0S BS13 Gesamtergebnis 27.3.c.22                                         1            0,2                            0,2 3                      0,0                  0,0 4            0,1           0,0              0,1 10            0,0           0,0              0,0 11            0,0            00              0,1 12            0,3                            0,3 27.3.c.22 Ergebnis                           0,7       0,0  0,0             0,8 27.3.d.24                                            1         0,6       0,1                  0,7 2         0,0       0,2                  0,2 3         0,0       0,5                  0,5 4            0,0       08                   0,8 10            0,3       0,1                  0,4 11            1,0       5,0  1,0             7,0 12            0,3       2,0  0,2             2,5 27.3.d.24 Ergebnis                           2,2      8,8 1,2              12,2 27.3.d.25                                            2              1,1                       1,1 3                1,7                           1,7 4                0,1                           0,1 5                3,2                           3,2 6                3,3                           3,3 9                0,2                           0,2 27.3.d.25 Ergebnis                                  9,5                           9,5 27.3.d.26                                            5                0,4                           0,4 27.3.d.26 Ergebnis                                  0,4                           0,4 Gesamtergebnis                                                 2,9   10,0   8,8   1,3              22,9",
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            "content": "Drucksache 19/5863                               – 22 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle le:       Anlandungen Nordsee 2017 mit aktiven Fanggeräten 1 Fngjhr                   2017                           1 Fischerei --                    aktiv Code --              Nordsee - Name   deutsch ------ ·- -           KABELJAU                - Code BMS                 BMS (untermaßi_e Fische) Fnggewicht in Tonnen                                                       Sement FAO-Gebiet               Monat der A.landng                 NS0l NS04 Gesameraebnis 27.3.a.n                                            1              0,0            0,0 3              0,0            0,0 5              0,0            0,0 6              0,0            0,0 7                 0,0            0,0 8                 0,0            0,0 9                 0,1            0,1 10                 0,1            0,1 11                 0,0            0,0 27.3.a.n Ergebnis                                0,4            0,4 27.4.a                                             1         0,1                 0,1 2         0,2                 0,2 3         0,2                 0,2 4         0,2                 0,2 5         0,1                 0,1 6         0,2                 0,2 7            0,2                 0,2 8            0,2                 0,2 9            0,0                 0,0 10            0,1                 0,1 11            0,2                 0,2 12            0,1                 0,1 27.4.a Ergebnis                            1,9                 1,9 27.4.b                                             1         0,0                 0,0 2         0,0                 0,0 3         0,2                 0,2 4         0,0                 0,0 5         0,2                 0,2 6         0,1                 0,1 7            0,2                 0,2 8            0,4                 0,4 9            0,2                 0,2 10            0,1                 0,1 11            0,0                 0,0 12            0,0                 0,0 27.4.b Ergebnis                            1,5                 1,5 Gesamtergebnis                                               3,4  0,4            3,8",
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            "content": "Drucksache 19/5863                                – 28 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2b:    Anlandungen Ostsee 2018 mit aktiven Fanggeräten --                                         - Fnjr                               2018 Code                            Ostsee Nme    deutsch - - -----·                      DORSCH ·- Fischrei                       'aktiv Lebendgewicht n Tonen (verechnet)                                                     Selent FAQ-Geiet                          Monat        BSOl BS03      BS04 BS05 BS06 BS13 Gesmtergebnis 27.3.c.22                                   1    125                   0          8         133 2     14                   1                     15 3      2                   3                       4 4     89                             17         106 5     19                              0          20 6     34                             12          46 7     37                             38          75 8     18                             34          52 9     17                              3          20 10      1                              0            1 27.3.c.22 Ergebnis                 356                   4        112         472 27.3.d.24                                  1      2                   0                       2 2      1                   1          0            2 3      1                   2                            3 4      6                   0             0              7 5     20                                               20 6     13                   0                           13 7     27                                               27 8      2                                 6              9 9      5                                                5 10     13                                               13 27.3.d.24 Ergebnis                  91                    4            7            101 27.3.d.25                                  2             29                                       29 .                   3             41                                       41 4              9                         0               9 5             12                                        12 6             96                                        96 9              2                                         2 10              0                                         0 27.3.d.25 Ergebnis                         189                         0             189 27.3.d.26                                  2                     0                                  0 3                     0                                  0 4            25       0                                 25 5             2       0                                  3 9            18                                         18 27.3.d.26 Ergebnis                         46       1                                 47",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 31 –                     Drucksache 19/5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2d:      Anlandunge� Ostsee 2018 mit passiven Fanggeräten - Fnjr -. -                            2018 Code                               Ostsee Nme -·--� deutsch ·--                       DORSCH Fischerei                          passiv Lebendgewicht in Tonnen (verrechnet)                                                 Se.�ent FAO-Gebit                          Mont                 BSlO BS12 BS13 Gesmtergebnis 27.3.c.22                                          1      19     0   0           19 2      15     0   0           15 3      22     0   0           22 4      21         0           21 5      18                     18 6      12                      12 7      13                     13 8      14         0           14 9      14         1           15 10     15         0           15 27.3.c.22 Ergebnis                    164     0   2          166 27.3.d.24                                           1      2                       2 2      1     0                 1 3      1                       1 4      4     0                 4 5     21     0               21 1                    6      2                       2 7      2                       2 8      0                       0 9      9         0             9 10     24     0               24 27.3.d.24 Ergebnis                     66     0   0           67 Gesamtergebnis                                           230     0   2          232",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 37 –                     Drucksache 19/5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2h:      Anlandungen Nordsee 2018 mit passiven Fanggeräten l!'njahr                             2018 Code                               Nordsee �me deutsch                          BELJAU 1 Fischerei                          passiv Leendgewicht in Tonnen (verrechnet)                                                Segment FAQ-Gebiet                          Monat                  NS08 NS09 Gesamtenrebnis 27.4.b                                                1      39     2           41 2      34                 34 3       8                   8 4             0             0 5             0             0 9      3                   3 10      8                   8 27.4.b Ergebnis                         92     2           94 27.4.c                                                3             0             0 1                     4             0             0 27.4.c Ergebnis                                1             1 Gesamtergebnis                                               92     3           95",
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