GET /api/v1/document/29981/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
    "id": 29981,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/29981-forderung-bahnbrechender-innovationen/",
    "title": "Förderung bahnbrechender Innovationen",
    "slug": "forderung-bahnbrechender-innovationen",
    "description": "",
    "published_at": "2018-07-05T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 12,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/8c1212c233c446868f1c9efdc379a684b24a6b19.pdf",
    "file_size": 120244,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/032/1903289.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "pdftk 2.01 - www.pdftk.com",
        "subject": null,
        "producer": "itext-paulo-155 (itextpdf.sf.net-lowagie.com)",
        "publisher": "Bundestag",
        "reference": "19/3289",
        "foreign_id": "bt-19/3289",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21.web"
    },
    "uid": "0e9272d4-cf51-4bdf-a9ee-6a0b0684014e",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bt",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "19"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=29981",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-03-21 11:16:34.104547+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Deutscher Bundestag                                                                        Drucksache   19/3289 19. Wahlperiode                                                                                           05.07.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2833 – Förderung bahnbrechender Innovationen Vorbemerkung der Fragesteller Technische, soziale und ökologische Innovationen sind eine zentrale Grundlage für den heutigen und zukünftigen Wohlstand Deutschlands und Europas. Eine sinnvolle Innovationspolitik stellt sicher, dass sie das Leben möglichst vieler Menschen verbessern und für heutige und zukünftige Generationen das Leben in einer intakten, lebenswerten Umwelt ermöglichen. Dafür sind nach Auffas- sung der Fragenstellenden unter anderem auch mehr bahnbrechende Innovatio- nen notwendig. Unter solchen verstehen die Fragestellenden technische und so- ziale Innovationen, die bestehende einzelne Produkte und Dienstleistungen, aber auch ganze Märkte vollständig verändern und damit neue Geschäftsfelder befördern. Solche bahnbrechenden Innovationen können dazu beitragen, zum Beispiel bei der sozial-ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Ge- sellschaft entscheidend voranzukommen. Möglichen negativen Auswirkungen von durch Innovationen hervorgerufenen disruptiven Prozessen sollte politisch entsprechend gegengesteuert werden, sodass die innovativen Potentiale unserer Wirtschaft und Wissenschaft möglichst allen Menschen zugutekommen und Teilhabechancen verbessert und nicht verschlechtert werden. Ohne Zweifel verfügt Deutschland mit seiner Mischung aus Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaft, außeruniversitären Forschungsein- richtungen, Großunternehmen und mittelständischen „Hidden Champions“ über eine dynamische Forschungs- und Innovationslandschaft. Allerdings ist diese Landschaft vor allem stark im Hervorbringen inkrementeller Innovationen. Die Förderung von Sprunginnovationen ist im deutschen Wissenschafts- und Inno- vationssystem aktuell nicht vorgesehen; entsprechend kritisch fällt für diesen Bereich die Analyse des Status quo durch die Expertenkommission Forschung und Innovation aus: „[…] die bisherigen Forschungsförderstrukturen [sind] nicht dazu geeignet, in ausreichendem Maße Anreize für die Durchführung be- sonders risikoreicher und visionärer Projekte zu setzen“ (vgl. EFI-Gutachten 2018, S. 12). Um bahnbrechende Innovationen hervorzubringen braucht es nach Ansicht der Fragenstellenden viele verschiedene Rahmenbedingungen. Neben einem hohen Maß an Freiheit und Autonomie der Wissenschaft ist eine solide und dauerhafte Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 3. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 19/3289                                     –2–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Finanzierung vonnöten. Immer wieder erscheinen Sprunginnovationen als zu- fällige Ergebnisse wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse. Doch zeigt die Erfah- rung aus anderen Ländern: mittels geeigneter strategischer Instrumente lassen sich bahnbrechende Innovationen durchaus entscheidend befördern. Die De- fense Advanced Research Projects Agency (DARPA) aus den USA ist ein sol- ches Beispiel, das zeigt, wie Sprunginnovationen durch gezielte staatliche För- derung initiiert werden können. Allerdings kann eine Kopie von DARPA nicht das Ziel sein – nicht nur sollte der Fokus der Innovationsförderung auf zivilen und nicht auf militärischen Projekten liegen, zudem braucht es eine eigene eu- ropäische Antwort darauf. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD will die Große Koalition „zur Förderung von Sprunginnovationen […] neue Instrumente schaffen.“ Auf dem Forschungsgipfel 2018 kündigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek die Gründung einer Innovationsagentur für Sprun- ginnovationen an, „die staatlich finanziert und mit außergewöhnlichen Frei- heitsgraden ausgestattet wird, um Außergewöhnliches zu erreichen“ (www. presseportal.de/pm/18931/3918955). Doch im Bundeshaushalt für das Jahr 2018 finden sich keine der angekündigten Instrumente wieder. Vorbemerkung der Bundesregierung: Die Bundesregierung verfolgt zurzeit zwei Ansätze zur Förderung von Sprungin- novationen. Zum einen wird ein unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an den in der Hightech-Strategie formulierten prioritären Zukunftsaufgaben (digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, innovative Arbeitswelt, gesundes Leben, intelligente Mobilität, zivile Sicherheit) orientierter Ansatz mit strategischen, wirtschaftli- chen und technologischen Zielen verfolgt. Zum anderen konzentriert sich der vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des In- nern, für Bau und Heimat (BMI) gewählte Ansatz zur Einrichtung einer „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) an den künftigen Bedarfen für Cybersicherheit im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit und diesbezüglicher Schlüsseltechnologien. Die beiden Ansätze werden parallel und institutionell getrennt verfolgt, nutzen aber ver- gleichbare Instrumente zur Förderung disruptiver Innovationen. Der Aspekt der Verwertung künftiger Fähigkeiten ist in beiden Initiativen ein wesentlicher Trei- ber, dies schließt bei der Ausgestaltung von ADIC die Verwertung im Bereich innerer und äußerer Sicherheit mit ein. Im Folgenden wird aufgrund des Tenors der Fragestellung überwiegend auf den erstgenannten Ansatz fokussiert. 1.   Wie definiert die Bundesregierung „bahnbrechende Innovationen“ bzw. „Sprunginnovationen“? Unter einer Sprunginnovation oder auch disruptiven Innovation versteht die Bun- desregierung eine Innovation, die sich durch eine radikale technologische Neuheit und/oder durch ein hohes Potential für eine marktverändernde Wirkung auszeich- net.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –3–                                Drucksache 19/3289 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.   Welche Sprunginnovationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 30 Jahren in Deutschland entwickelt? 3.   Warum war das Thema der Sprunginnovationen bisher noch nicht auf der politischen Agenda der Bundesregierung, und welche Faktoren haben dazu beigetragen, dass Sprunginnovationen nun doch in den Fokus der Bundesre- gierung gerückt sind? 4.   Welche Ziele möchte die Bundesregierung mit der Förderung von Sprungin- novationen erreichen, und wie kann die Gründung einer neuen Agentur bei der Erreichung dieser Ziele helfen? Die Fragen 2 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. In Deutschland wurden in den vergangenen Jahrzehnten einige Sprunginnovatio- nen entwickelt, die aber oft erst außerhalb Deutschlands durch anwendungsorien- tierte Forschungsvorhaben oder Prototypentwicklungen konkreter Produkte zur Marktreife geführt wurden. Beispiele sind der mp3-Standard zur Kompression digital gespeicherter Audiodaten, Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs oder der Riesenmagnetowiderstand zur Verwendung in Computerfestplatten. Die wis- senschaftlichen Grundlagen dafür wurden durch Hochschulen und außeruniver- sitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland gelegt. Der Schwerpunkt vieler deutscher Unternehmen liegt jedoch vorrangig auf schrittweisen Innovationen in reifen Technologiefeldern und etablierten Branchen, die mit geringem Risiko und mit vergleichsweise gut vorhersagbarer Rendite in den Markt eingeführt werden können. Aus Sicht vieler Expertinnen und Experten (z. B. der Expertenkommis- sion für Forschung und Innovation) werden die Potentiale für Sprunginnovatio- nen insbesondere in jungen Hochtechnologiefeldern, bei Neugründungen und dem Wachstum innovativer Unternehmen sowie bei der Entwicklung von Ge- schäftsmodellen zur Erschließung neuer Märkte trotz der vorhandenen hohen Qualität des deutschen Forschungs- und Wissenschaftssystems nicht ausreichend mit der im internationalen Wettbewerb notwendigen Dynamik ausgeschöpft. Die Bundesregierung wird deshalb auf der einen Seite weiterhin die Forschung, die Vernetzung und den Transfer an Hochschulen und außeruniversitären For- schungseinrichtungen durch maßgeschneiderte Programme und Maßnahmen stär- ken. Auf der anderen Seite ist als Antwort auf die oben geschilderte Herausfor- derung im Koalitionsvertrag als Ziel die staatliche Förderung von Sprunginnova- tionen verankert, um Ideen mit bahnbrechendem Innovationspotential von der Forschung bis zur Innovation zu fördern und aktiv zu begleiten. 5.   An welchen internationalen Vorbildern wird sich die Bundesregierung bei der Einrichtung der Agentur für Sprunginnovationen orientieren? 6.   Inwiefern wird sich die Bundesregierung beim Aufbau und der Ausgestal- tung der geplanten Agentur an der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) aus den USA orientieren? Soll die Agentur, wie DARPA, einen Schwerpunkt auf Verteidigungstech- nologien haben, oder wird die Bundesregierung eine Agentur ausschließlich für zivile Innovationen schaffen? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Bei den aktuellen Überlegungen könnten erfolgreiche Ansätze aus internationalen Agenturen wie der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) und der Advanced Research Projects Agency-Energy (ARPA-E) oder dem japani- schen Impulsing Paradigm Change through Disruptive Technologies Program (ImPACT) aufgenommen werden. Für den zivilen Anwendungsbereich stimmen",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 19/3289                                   –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sich das BMBF und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Erarbeitung des Konzepts eines eigenständigen Modells für eine „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ ab, das an das deutsche Innovations- und Wissenschaftssystem angepasst ist. Die „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüssel- technologien“ wird gemeinsam von BMVg und BMI verantwortet und würde Cy- bersicherheit aus dem Blickwinkel der inneren und äußeren Sicherheit betrachten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7.   Für welche gesellschaftlichen Herausforderungen erwartet die Bundesregie- rung durch bahnbrechende Innovationen große technologische Sprünge? 8.   Sollten nach Ansicht der Bundesregierung gezielt bahnbrechende Innovati- onen zur Bewältigung bestimmter gesellschaftlicher Herausforderungen – etwa der Klimakrise, der Verknappung der Ressourcen, der fortschreitenden Urbanisierung oder dem demografischen Wandel – gefördert werden? Wenn ja, zu welchen Herausforderungen? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen soll grundsätzlich themen-, disziplin- und technologieoffen sein. Sie soll zur Lösung konkreter Herausforde- rungen beitragen, ohne den Lösungsweg vorzugeben. Dabei soll zeitnah und nachprüfbar im Erfolgsfall mit der Förderung ein großer gesellschaftlicher Nut- zen erzielt bzw. neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht werden. Auch unerwartete Ansätze sollen berücksichtigt und Pfadabhängigkeiten u. a. durch zu rigide Themenvorgaben vermieden werden. Zudem sollten die dazugehörigen Programme durch innovative und kreative Ak- teure mit entsprechender Fachkompetenz gesteuert werden. Sind diese Voraus- setzungen erfüllt, könnten auch die unter Frage 8 aufgeführten Herausforderun- gen gefördert werden. 9.   Mit welchen Förderinstrumenten können nach Ansicht der Bundesregierung bereits heute schon die Entstehung von Sprunginnovationen gefördert wer- den – in a) Deutschland und b) Europa? 10.   Was sind dabei die fünf wirkungsvollsten Instrumente und an welchen Kenn- zahlen (z. B. wirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Rendite) bemisst dies die Bundesregierung? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt seit vielen Jahren vor allem im Rahmen der Hightech-Strategie die Entstehung von Innovationen auf der Basis einer effekti- ven Vernetzung und eines effektiven Ideen-, Wissens- und Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Erfolgreiche Beispiele sind die Kopernikus- Projekte, der Spitzencluster-Wettbewerb sowie die maßgeschneiderten Fach- und Verbundförderprogramme. Der Erfolg dieser Maßnahmen und Programme wird regelmäßig durch Evaluati- onen auf der Basis wissenschaftlicher Kriterien überprüft und bestätigt. Die dabei verwendeten Indikatoren reichen – je nach Zielstellung der Maßnahme – von",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                                Drucksache 19/3289 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. wirtschaftlichen Kennzahlen (nachhaltige Steigerung der Investitionen in For- schung und Entwicklung (FuE) in geförderten Unternehmen) über Indikatoren zum FuE-Output (z. B. Patente, Lizenzierungen, Publikationen etc.) bis hin zu Fragen nach dem gesellschaftlichen Mehrwert der generierten Innovationen. Die EU-Instrumente zur Förderung von Innovation decken im Grundsatz die ge- samte Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung ab, sie sind aber in der Regel auf einzelne Segmente der Innovationskette fokus- siert und können nicht mit der besonders bei Sprunginnovationen notwendigen Flexibilität und Schnelligkeit ein Vorhaben lückenlos von der Forschungsidee bis zur Innovation unterstützen. Entsprechende Förderinstrumente sind in allen Bereichen des EU-Rahmenpro- gramms für Forschung und Innovation zu finden (z. B. Projekte des Europäischen Forschungsrats, die themenoffene Förderung von Schlüsseltechnologien, Ver- bundprojekte, das „KMU-Instrument“, „FET Open“, „Fast Track to Innovation“). Trotz der vorhandenen Förderinstrumente ist festzustellen, dass Europa bisher das Potential beim Transfer von Wissen in marktfähige Produkte – insbesondere im Bereich der Sprunginnovationen – nur unzureichend ausschöpft. Die Bundesre- gierung sieht daher den Bedarf auf europäischer Ebene, das inhaltliche, finanzi- elle und zeitliche Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente der For- schungs- und Innovationsförderung zu optimieren. 11.   Inwiefern tragen aus Sicht der Bundesregierung bereits heute Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaft, die großen deutschen For- schungsgesellschaften und Gemeinschaften (Hermann von Helmholtz- Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max-Planck-Gesell- schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.), Bundesforschungseinrichtungen und die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ (AiF) zu bahn- brechenden Innovationen bei, und welche Möglichkeiten sieht die Bundes- regierung abseits einer Agentur für Sprunginnovationen, diese Akteure des Wissenschafts- und Innovationssystem weiter zu stärken, um zur Entstehung von Sprunginnovation beitragen zu können? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 12.   In welchem Verhältnis stehen die von Bundesministerin Anja Karliczek an- gekündigte Agentur für Sprunginnovationen zu der im Koalitionsvertrag skizzierten „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) (S. 159), und welches Ressort wird für diese Agenturen jeweils federführend sein? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "Drucksache 19/3289                                   –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13.   Ab wann und in welcher Höhe soll eine solche Agentur durch die Bundesre- gierung gefördert werden, und welche Summe pro Jahr ist nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um diese auf Dauer und international an- schlussfähig zu betreiben? 14.   Welche Organisationstruktur ist nach Ansicht der Bundesregierung für eine Agentur für Sprunginnovationen geeignet, um die notwendigen „Freiräume und Risikobereitschaft“ zu schaffen (Rede der Bundesministerin Anja Karliczek im Deutschen Bundestag, 17. Mai 2018)? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung befindet sich derzeit in der Phase der Erarbeitung eines Konzepts. Im Rahmen dieses Konzepts soll eine Organisationsform identifiziert werden, welche die Umsetzung der Initiative und die damit verbundenen beson- deren Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten durch den Bund am besten gewähr- leisten kann. Die jährlichen Mittelbedarfe sollen ebenfalls mit diesem Konzept ermittelt werden. Die „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüssel- technologien“ und die vom BMBF mit BMWi entwickelte „Förderagentur für Sprunginnovationen“ sollen noch in diesem Jahr gegründet werden. Die Finan- zierung ist noch Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Zur Organisations- struktur wurde noch nicht abschließend entschieden. 15.   Welche konkreten Förderinstrumente sollten nach Ansicht der Bundesregie- rung Bestandteil der vorgeschlagenen Agentur sein? Die Bundesregierung sieht nach derzeitigem Planungsstand die folgenden För- derinstrumente als Bestandteil des Konzeptes zur Förderung von Sprunginnova- tionen vor: – Innovationswettbewerbe für die ambitionierte Lösung konkret definierter Fra- gestellungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen („Challenges“) in öf- fentlichkeitswirksamen Wettbewerben; – Spitzenprojekte zur Förderung von Forschungsvorhaben und der Überführung von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Anwendung mit Po- tential für Sprunginnovationen. 16.   Wie unabhängig soll eine Agentur für Sprunginnovationen agieren können, und welche Einflussmöglichkeiten sollen nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung auf die strategische Aus- richtung einer solchen Agentur bekommen? Auf die Antworten zu den Fragen 13, 14 und 17 wird verwiesen. 17.   Wie sollen der Deutsche Bundestag, aber auch Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, bei der Erarbeitung des Konzepts einer Agentur für Sprunginnovationen konkret beteiligt werden? Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden und wurden insbesondere im Rahmen der formellen Beratungsgremien der Bundesregierung sowie beispielsweise in Form von Workshop-Formaten in die Konzepterarbei- tung eingebunden. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden im Rahmen der vorgegebenen parlamentarischen Verfahren beteiligt.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                Drucksache 19/3289 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18.   Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zur Förderung von Sprunginnovationen von folgenden Akteuren, und welche der darin unter- breiteten Vorschläge möchte die Bundesregierung aufgreifen: a) acatech Diskussion (2018): Impulse für Sprunginnovationen in Deutsch- land (www.acatech.de/fileadmin/user_upload/Baumstruktur_nach_Website/ Acatech/root/de/Publikationen/acatech_diskutiert/acatech_DISKUSSION_ Sprunginnovation_Web_01.pdf); b) Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation 2018 (www. e-fi.de/)? Die Bundesregierung erkennt den grundsätzlichen Wert der Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation und des zitierten acatech-Pa- piers, die Hervorbringung radikaler Innovationen mit neuen Ansätzen durch Pro- jekte und Wettbewerbe im Rahmen einer eigenständigen Agentur zu unterstützen, die große Freiheitsgrade und eine große Flexibilität beim Programmmanagement durch hochkompetente und innovative Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft erlauben. Die Bundesregierung bezieht diese Empfehlungen in die weitere Erarbeitung des Konzepts ein. 19.   Welche Rolle spielen die Themen Sprunginnovationen und Transfer zwi- schen Wissenschaft und Wirtschaft bei der Weiterentwicklung der Hightech- Strategie zu einer „Forschungs- und Innovationsstrategie“ (Rede der Bun- desministerin Anja Karliczek im Deutschen Bundestag, 17. Mai 2018)? Mit der weiterentwickelten Hightech-Strategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Transfer als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig zu stärken. Hierfür will die Bundesregierung eine offenere Innovati- onskultur etablieren. Neue und kreative Wege der Zusammenarbeit sollen ermög- licht und neue Akteure in den Innovationsprozess einbezogen werden. Dafür wird sie Frei- und Experimentierräume eröffnen, Open Science, Open Access und O- pen Data fördern. Die Förderung von Sprunginnovationen sieht die Bundesregierung als essentielle Ergänzung dazu: Hervorragende Innovationsexperten und kreative Querdenker aus Wissenschaft und Wirtschaft könnten Unterstützung dabei erhalten, notwen- dige Schritte zu unternehmen, um visionäre Ideen aus der Forschung in neue in- novative Produkte und Dienstleistungen zu überführen. 20.   Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einrich- tung einer Agentur für Sprunginnovationen „schon im nationalen Recht eine sehr große Herausforderung“ (Bundesministerin Anja Karliczek, Plenarpro- tokoll 19/25) ist, und worin konkret bestehen nach Ansicht der Bundesregie- rung die rechtlichen Hürden? Aus der Perspektive des nationalen Rechtsrahmens liegt die Herausforderung der Einrichtung einer Agentur für Sprunginnovationen in der neuen Form der Förde- rung bei zugleich verantwortungsvollem Einsatz von Steuermitteln.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Drucksache 19/3289                                     –8–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21.   Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine solche Agentur den Anfor- derungen des Bundesrechnungshofes gerecht wird? Der Bundesregierung sind Anforderungen des Bundesrechnungshofes (BRH) an eine Agentur für Sprunginnovationen bislang nicht bekannt. Die „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ wird die Empfehlungen des BRH bezüglich der Einräumung einer weitgehenden un- ternehmerischen Freiheit bei der Ausgestaltung berücksichtigen. 22.   Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zur Förderung von Sprunginnovationen der „Joint European Disruptive Initiative (J.E.D.I)“, und inwiefern möchte die Bundesregierung deren Vorschlag aufgreifen, mit einem oder mehreren deutsch-französischen Pilotprojekten noch in diesem Jahr zu starten? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der sogenannten J.E.D.I.- Initiative um kein Vorhaben der französischen Regierung, sondern um eine pri- vate Initiative. Eine Beteiligung der Bundesregierung an dieser Initiative ist der- zeit nicht vorgesehen. 23.   Welche deutsch-französischen Initiativen bestanden in den vergangenen zehn Jahren und bestehen aktuell zum Thema Sprunginnovationen? In welchem Stadium befinden sich diese, und wie ist der Zeitplan für mögli- che bilaterale Aktivitäten in diesem Bereich gestaltet? 24.   Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die „Komplexität der rechtli- chen Anforderungen“ für ein „binationales Institut“ (Bundesministerin Anja Karliczek, Plenarprotokoll 19/25) zur Förderung von Sprunginnovationen begründet, und inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die rechtlichen Herausforderungen in der Zukunft lösen lassen? 25.   Wie ist, gerade vor dem Hintergrund der Resolution des Deutschen Bundes- tages zum Elysee-Vertrag, der Ausschluss einer binationalen Agentur durch Bundesministerin Anja Karliczek zu bewerten, und wie wird die Bundesre- gierung die angekündigten gemeinsamen Projekte mit Frankreich finanziell und zeitlich umsetzen? Die Fragen 23 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation der Französischen Republik und das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesre- publik Deutschland haben anlässlich des 6. Forums zur deutsch-französischen Forschungskooperation am 19. Juni 2018 in Berlin ihre Absicht erklärt, neue fle- xible Instrumente zur Förderung bahnbrechender Innovationen auf nationaler Ebene einzurichten. Deutschland und Frankreich haben zum informellen Europä- ischen Rat in Sofia am 16. Mai 2018 eine gemeinsame Initiative zur Stärkung von Sprunginnovationen in Europa eingebracht und angekündigt, ein Pilotprojekt für einen vernetzten Innovationswettbewerb zu Themen von gemeinsamem Interesse starten zu wollen. Beide Seiten werden ihre Aktivitäten anhand schlanker Struk- turen und Konsultationsprozesse bündeln, um das Potenzial für Synergien im größtmöglichen Ausmaß zu nutzen, ohne die Flexibilität und Agilität der natio- nalen Instrumente zu behindern. Beide Seiten werden ihre Zusammenarbeit in Bezug auf diese Herausforderungen weiter vertiefen und interessierte EU-Mit- gliedstaaten einladen, sich ihnen anzuschließen. Die finanzielle und zeitliche Um- setzung wird in Konsultationsprozessen zwischen den Regierungen beider Länder geklärt werden.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 9,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –9–                                Drucksache 19/3289 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ein „binationales Institut“ zur Förderung von Sprunginnovationen ist nicht ge- plant. Nach Ansicht der Bundesregierung läge die Komplexität der rechtlichen Anforderungen für ein solches „binationales Institut“ in der Anwendung von ver- schiedenen nationalstaatlichen Rechtsordnungen mit ggf. unterschiedlichem Re- gelungsgehalt. Wie oben beschrieben beurteilt die Bundesregierung die Bünde- lung der nationalen Aktivitäten beider Länder anhand schlanker Strukturen als zielführender zur effektiven und effizienten länderübergreifenden Förderung von Sprunginnovationen. 26.   Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Förderung von Sprunginno- vationen im Rahmen des 8. und 9. EU-Forschungsrahmenprogramms? Die Bundesregierung betrachtet die Weiterentwicklung des 8. Forschungsrah- menprogramms zu einem Forschungs- und Innovationsprogramm als einen wich- tigen und notwendigen Schritt, um zu einem ganzheitlichen Fördersystem zu kommen. Das EU-Rahmenprogramm sollte Chancen für inkrementelle und dis- ruptive Innovationen eröffnen. 27.   Welche Förderinstrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um bahn- brechende Innovationen über die nationalen Grenzen hinweg zu fördern? Aus Sicht der Bundesregierung bedarf die effektive Förderung von disruptiven Innovationen bzw. Sprunginnovationen eines effektiven Systems komplementär aufeinander abgestimmter Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen auf nationaler und europäischer Ebene. Insbesondere bei der Förderung im ver- wertungsnahen Bereich sowie der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung von jungen Unternehmen kann sich im Vergleich zu einer nationalen Förderung ein Mehrwert für die Einführung entsprechender Instrumente auf EU-Ebene ergeben. 28.   In welcher Höhe sollte nach Ansicht der Bundesregierung in Bezugnahme auf die Beschlüsse des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission in Sofia am 16. Mai 2018 im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) der Europäischen Union Projekte im Bereich Sprunginnovationen und Künstlicher Intelligenz gefördert werden, und welche Pilotprojekte zu den zuvor genannten Themen sollten aus Sicht der Bundesregierung bereits im aktuell laufenden mehrjährigen Finanzrahmen (2014 bis 2020) finanziert werden (Breg-Dok 171/2018)? Eine Aussage zur Höhe der Förderung für den Bereich Sprunginnovationen und Künstlicher Intelligenz kann erst getroffen werden, wenn der Mehrjährige Fi- nanzrahmen (2021 bis 2027) und damit die Budgetobergrenze für Forschung und Innovation verabschiedet worden ist. Aus den Mitteln des aktuell laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens (2014 bis 2020) wird u. a. der EIC-Pilot finanziert. Dazu wurde ein eigenes Arbeitspro- gramm verabschiedet, dem die Bundesregierung zugestimmt hat. Der EIC-Pilot umfasst für die Jahre 2018 bis 2020 ein Finanzvolumen von insgesamt 2,7 Mrd. Euro, welches aus den Instrumenten KMU-Instrument, „Fast Track to Innova- tion“ und „FET Open“ stammt und das voraussichtlich für die Förderung von rund 1000 Projekten eingesetzt werden wird.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 10,
            "content": "Drucksache 19/3289                                    – 10 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 29.   Welche Bedeutung und welche Aufgaben besitzt der Europäische Innovati- onsrat (EIC) aus Sicht der Bundesregierung, um die Themen Sprunginnova- tion und Künstliche Intelligenz voranzubringen, bereits heute? Der Europäische Innovationsrat (EIC) kann als Dach für ein konsolidiertes Port- folio europäischer Innovationsförderinstrumente, von denen vor allem Unterneh- men profitieren, fungieren. Besonders wichtig ist hierbei die Förderung von KMU und Start-ups, sofern sie von europäischer Dimension ist, also grenzüberschrei- tende Kooperation unterstützt. Der EIC kann dazu beitragen, eine neue Innovationskultur in Europa zu schaffen. Die Reform der europäischen Innovationspolitik muss unternehmerisches Den- ken, eine Ausgründungs- und Startup-Kultur befördern. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, dass sich der zukünftige EIC unter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes und unter Einbeziehung bestehender Instrumente auf europäischer Ebene genau auf diese Schwerpunkte konzentriert, um die notwen- dige Komplementarität zu nationalen Initiativen bzw. Agenturen für Sprunginno- vationen zu berücksichtigen. 30.   Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung der EIC bezüglich Struktur, Auf- gaben und Finanzierung im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) der Europäischen Union aufgebaut und ausgestattet sein? Aus Sicht der Bundesregierung soll sich der künftige EIC insbesondere auf die Innovations- und Wachstumsfinanzierung von Start-ups im DeepTech-Bereich konzentrieren, da diese nach dem Subsidiaritätsgrundsatz direkt anschlussfähig an ein mitgliedstaatengetriebenes Agentur-Netzwerk zur Förderung von Sprun- ginnovationen wäre. Aussagen zur Finanzierung bzw. zum Budget des EIC können erst getroffen wer- den, wenn der Mehrjährige Finanzrahmen (2021 bis 2027) verabschiedet worden ist. 31.   Inwiefern strebt die Bundesregierung neben der Bereitstellung von öffentli- chem Wagniskapital die Einbindung privaten Wagniskapitals an? 32.   Strebt die Bundesregierung an, dass eine Agentur für Sprunginnovationen lediglich die Forschungsphase unterstützt, oder soll wie bei der DARPA die gesamte Entwicklung nutzbarer technologischer Fortschritte bis zur Markt- reife das Ziel sein? Die Fragen 31 und 32 werden im Zusammenhang beantwortet. Die bisherigen Überlegungen der Bundesregierung sehen vor, dass im Rahmen der Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen gezielt Ergebnisse aus der Forschung aufgegriffen und bis zur Umsetzungs- und Marktreife weiterentwi- ckelt werden, so dass sie von potentiellen Verwertern aufgegriffen und in inno- vative Produkte und Dienstleistungen erfolgreich am Markt eingeführt werden können. Dabei sollen auch Kontakte in die Industrie, zu Wagniskapitalgebern und relevanten Marktakteuren an die geförderten Projekte vermittelt werden.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 11,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 11 –                                Drucksache 19/3289 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 33.   Mit welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung, ein „Innovationsökosys- tem“ jenseits der angekündigten Agentur für Sprunginnovationen zu schaf- fen? Mit der weiterentwickelten Hightech-Strategie wird die Bundesregierung Maß- nahmen zur Stärkung bestehender und zur Schaffung neuer Innovationsökosys- teme umsetzen. Ein wichtiges Instrument zur Schaffung nachhaltiger Innovati- onsökosysteme ist die Cluster-Förderung. Mit der geplanten Zukunftscluster-Ini- tiative des BMBF wird der Fokus auf neue, sich entwickelnde Innovationsfelder gerichtet, in denen die Grundlagenforschung bereits hohe Reife und Anwen- dungspotentiale mit ersten industriellen Aktivitäten zeigt sowie eine regionale Konzentration (kritische Masse) relevanter Akteure zu beobachten ist. 34.   Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass dank ihrer finanziellen Un- terstützung einerseits mutig geforscht und entwickelt wird und andererseits Investitionen, die keine Fortschritte nach sich ziehen, rechtzeitig auf erfolg- versprechendere Projekte umgeleitet werden? Die Bundesregierung wird weiterhin erkenntnisgetriebene Forschung fördern, da deren Ergebnisse häufig erst nach sehr langer Zeit in messbarer Form einen Mehr- wert für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft erkennen lassen. Die bisherigen Überlegungen der Bundesregierung sehen vor, dass die Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen über ein Konzept für ein effektives Pro- grammmanagement verfügt, das im Sinne einer intelligenten Steuerung eines Pro- jektportfolios auch die flexible Reallokation des Portfolios zugunsten der im Zeit- verlauf erfolgversprechendsten Projekte zur Lösung einer konkreten Herausfor- derung beinhaltet. 35.   Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, damit die öffent- liche Hand auch an den Gewinnen, die durch ihre Investitionen in Sprungin- novationen zustande kommen, teilhat? Die bisherigen Planungen der Bundesregierung sehen vor, dass die Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen Projekte bis zur Marktreife fördert. Inwie- weit Maßnahmen im Sinne der Fragestellung realisierbar sein könnten, wird der weitere Entwicklungsprozess ergeben. Bei der Ausgestaltung der „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ wird auch darüber nachgedacht, die Rechte für geistiges Eigentum bei der Agentur zu belassen, damit diese über deren weitere Verwendung entscheiden und durch die Veräußerung Gewinne erzielen kann.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p11-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/29981/?format=api",
            "number": 12,
            "content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0e/92/72/0e9272d4cf514bdfa9ee6a0b0684014e/page-p12-{size}.png"
        }
    ]
}