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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/2684 19. Wahlperiode 12.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2105 – Wirkungen des so genannten Baukindergeldes Vorbemerkung der Fragesteller „Das geplante Baukindergeld wird aus Sicht von Mieter- und Eigentümerver- tretern nicht gegen den Wohnungsmangel helfen. Der geplante Zuschuss werde vermutlich bei den Bauunternehmen landen – indem diese die Preise entspre- chend erhöhten, bemängeln der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Deutsche Mieterbund. Das wird eins zu eins auf diese Kosten aufgeschlagen (…), Die ganz ähnlich konstruierte Eigenheimzulage, die von 1995 bis Ende 2005 gezahlt wurde, sollte ein mahnendes Beispiel sein. Für die, die ohnehin bauen oder kaufen wollten, wäre das Baukindergeld zwar ein nettes, aber kein notwendiges Plus.“ (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/baukindergeld- koennte-bauen-laut-mieterbund-und-haus-und-grund-verteuern-a-1194431.html). Auch das Pestel-Institut kommt in seiner Studie „Wirkungen der Wohneigen- tumsförderung und möglicher Beitrag des Wohneigentums zur Alterssicherung“ zum Urteil, dass das Baukindergeld nur die Familien adressiert, die sich ohnehin Eigentum leisten können. Daher würde mit bis zu 4 Mrd. Euro jährlich eine Er- höhung der Eigenkapitalquote von 0,1 bis 0,2 Prozent finanziert. Daher stellt sich die Frage, ob es sich beim so genannten Baukindergeld nicht vielmehr um eine Reichenheimzulage handelt. 1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Mietervereins und von Haus und Grund, dass das Baukindergeld zu Mitnahmeeffekten führen wird (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/baukindergeld-koennte-bauen-laut- mieterbund-und-haus-und-grund-verteuern-a-1194431.html)? Die Gefahr von Mitnahmeeffekten wird aufgrund der Ausgestaltung des Baukin- dergelds und der Einbettung in einen umfassenden Instrumentenmix als begrenzt angesehen. Die stufenweise Einführung des Baukindergelds über 10 Jahre gibt hinreichend zeitlichen Vorlauf für den Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Instrumenten zur Baulandaktivierung wird parallel das Angebot an Bauland erhöht werden. Beides wirkt etwaigen Preiseffekten entgegen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/2684 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zudem ist der Zeitpunkt für die Eigentumsförderung günstig: Das Baukindergeld kann den negativen Trend von Baugenehmigungszahlen für Ein-/Zweifamilien- häuser aufhalten und die Nachfrage verstetigen. Die Einkommensgrenze begrenzt die Anspruchsberechtigung auf die Haushalte, die eine Förderung benötigen, um Wohneigentum schaffen zu können. 2. Inwiefern möchte die Bundesregierung ausschließen, dass Familien, die oh- nehin über ein hinreichend hohes Einkommen bzw. Vermögen verfügen, um sich ein Eigenheim zu kaufen, jetzt staatliche Zuschüsse dafür erhalten? Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75 000 Euro zu ver- steuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15 000 Euro pro Kind gewährt. Der Einkommensnachweis erfolgt über vom jeweiligen Finanzamt er- teilte Einkommensteuerbescheide. Eine weitere Einschränkung erfolgt nicht. 3. Wie hoch waren die staatlichen Mindereinnahmen auf Bundesebene in den Jahren 2000 bis 2006 (bitte nach Jahren getrennt angeben) für die Eigen- heimzulage und ihre Bestandteile wie den Kinderzuschlag zur Eigenheimzu- lage (bitte getrennt und nach einzelnen Jahren aufführen)? Diese Angaben können den Subventionsberichten der Bundesregierung entnom- men werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Werte für die Jahre 2000 – 2006 aufgeführt: Rechtsgrundlage/ Mindereinnahmen in Mio. € 1 2 2 3 3 4 4 Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Grundförderung § 9 (2) EigZulG 4.626 5.332 6.124 6.990 7.196 6.812 6.197 Ökologische Zusatzförderung § 9 (3) und (4) EigZulG 49 97 111 110 95 85 70 Kinderzulage § 9 (5) EigZulG 2.186 2.621 3.011 3.436 3.538 3.349 3.047 4. Welche Erwägungen führten zur Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006? Die Erwägungen können dem Allgemeinen Teil der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage, Bundestagsdrucksache 16/ 108 entnommen werden. Dort wurde unter anderem dargelegt, dass die „ange- spannte Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen künftig eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht mehr“ erlaube. 5. Führte die Eigenheimzulage zu Baukostensteigerungen, und wenn ja, wie hoch waren diese? Der Bundesregierung liegt keine eindeutige Evidenz für einen kausalen Effekt der Eigenheimzulage auf die Baukosten vor. 1 18. SubvB, Anl. 2 lfd. Nrn. 85-87 2 19. SubvB, Anl. 2 lfd. Nrn. 74-76 3 20. SubvB, Anl. 2 lfd. Nrn. 83-85 4 21. SubvB, Anl. 2 lfd. Nrn. 90-92",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/2684 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Entwicklung der Kostenindizes für den Neubau von Wohngebäuden ohne Umsatzsteuer im Geltungszeitraum der Eigenheimzulage (vgl. Antwort zu Frage 6) beinhaltet allerdings keinen Hinweis auf eine Baukosten steigernde Wir- kung. 6. Wie hat sich der Baukostenindex im Geltungszeitraum der Eigenheimzulage entwickelt (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Die nachstehende Tabelle enthält die Kostenindizes für den Neubau von Wohn- gebäuden ab dem Jahr 2000 bis 2017. Vor dem Jahr 2000 stellt das Statistische Bundesamt keine Indexwerte für Baukosten bereit. Kostenindizes für den Neubau von Wohngebäuden ohne Umsatzsteuer 2010=100 Veränderung Baukosten Insgesamt gegenüber Vorjahr 2000 83,6 2001 84,2 0,7 2002 84,9 0,8 2003 85,8 1,1 2004 88,1 2,7 2005 89,5 1,6 2006 91,5 2,2 2007 94,4 3,2 2008 97,5 3,3 2009 97,9 0,4 2010 100,0 2,1 2011 103,7 3,7 2012 105,8 2,0 2013 106,5 0,7 2014 107,6 1,0 2015 109,2 1,5 2016 110,4 1,1 2017 113,6 2,9 Quelle: Stabu, Fachs., Reihe 4, 2/2018 7. Welche Erwägungen führten zur Abschaffung des Kinderzuschlags der Ei- genheimzulage im Jahr 2006? Die Kinderzulage war Bestandteil der damaligen Eigenheimzulage. Sie ist mit der Abschaffung des Eigenheimzulagengesetzes ebenfalls entfallen. Daher wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/2684 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Welche Studien und Gutachten liegen der Bundesregierung aus den Jahren 1995 bis 2006 zum Thema Eigenheimzulage und ihren Wirkungen vor? 9. Welche Studien und Gutachten im Auftrag der Bundesregierung aus den Jah- ren 1990 bis 2006 zum Thema Eigenheimzulage, Kinderzulage und ihren Wirkungen gibt es (bitte mit vollständigen Angaben zu Autor, Auftraggeber, Titel, Jahr, Herausgeber und Verlag auflisten)? Die Fragen 8 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Bundesregierung verfügt über keinen aktuellen Gesamtüberblick über Stu- dien oder Evaluationen, die die Wirkung der Eigenheimzulage untersuchen. Hier- für wäre eine aufwändige Recherche erforderlich, die in der zur Verfügung ste- henden Zeit nicht geleistet werden kann. Beispielhaft wird verwiesen auf: Wirkungsanalysen zur Eigenheimzulage zielgenau? In: vhw FW / Feb.03 bis März 2003, Markus Sigismund, Bonn, 2003. Wirkungen der Eigenheimzulage: Probleme der Subventionierung des Erwerbs von Wohnungseigentum durch die Eigenheimzulage, Gutachten von Frau Prof. Dr. Giesela Färber im Auftrag des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungs- forschung des Landes NRW, Speyer 2002 Gesamtwirtschaftliche und sektorale Wirkungen des Eigenheimbaus, RWI-Pa- pier Nr. 72, Ronald Janßen-Timmen, Hans Dietrich von Loeffelholz und Waike Moos, Essen 2001 Eigenheimzulage – Ex-post-Analysen zu ausgewählten Reformvorschlägen. Iris Rohrbach. Informationen zu Raumentwicklung Heft 6, 2003, Bonn 2003 Bericht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage in den Jahren 1996 bis 2000, Arbeitsgruppe „Wirkungsanalyse Eigenheimzulage“ des Ausschusses für Woh- nungswesen der ARGEBAU, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn 2002 10. Mit welchen Mitnahmeeffekten rechnet die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen mit der ähnlich gestrickten Eigenheimzulage für das Baukin- dergeld? Das Baukindergeld und die Eigenheimzulage sind nicht gleichzusetzen. So ist das Baukindergeld im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Moni- toring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten. Es wird zudem auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/2684 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie viel Prozent aller Haushalte mit Kindern in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein zu versteuerndes Haushaltseinkom- men bis 90 000 Euro? 12. Wie viel Prozent aller Haushalte mit Kindern in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein zu versteuerndes Haushaltseinkom- men bis 105 000 Euro? 13. Wie viel Prozent aller Haushalte mit Kindern in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein zu versteuerndes Haushaltseinkom- men bis 120 000 Euro? 14. Wie viel Prozent aller Haushalte mit Kindern in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein zu versteuerndes Haushaltseinkom- men bis 135 000 Euro? Die Fragen 11 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beant- wortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über zu versteuernde Haushalts- einkommen vor, da die steuerlichen Daten nur zwischen einzel- und zusammen- veranlagten Steuerpflichtigen unterscheiden. Wer hierzu jeweils in einem ge- meinsamen Haushalt lebt (z. B. unverheiratete Paare mit Kindern), kann aus die- sen Daten nicht entnommen werden. Die Daten zum zu versteuernden Einkom- men von Steuerpflichtigen mit Kindern getrennt nach Grund- und Splittingtabelle können der folgenden Tabelle entnommen werden: Grundtabelle Splittingtabelle Gesamt Anzahl aller Anzahl aller zu versteuerndes Anteil an Anzahl aller Stpfl. Anteil an Anteil an Stpfl. mit Stpfl. mit Einkommen allen Stpfl. mit Kindern allen Stpfl. allen Stpfl. Kindern Kindern bis unter mit Kindern (in Tsd.) mit Kindern mit Kindern (in Tsd.) (in Tsd.) 135.000 € 4.080 98% 6.494 94% 10.574 96% 120.000 € 4.065 98% 6.382 92% 10.447 94% 105.000 € 4.043 98% 6.212 90% 10.255 93% 90.000 € 4.008 97% 5.953 86% 9.961 90% Alle Steuerpfl. 4.144 100% 6.919 100% 11.063 100% 15. Wie viel Prozent aller Familien in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über kein Vermögen oder negatives Vermögen? 16. Wie viel Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über kein Vermögen oder negatives Vermögen (bitte in Vermögensdezilen angeben)? 17. Über wie viel Vermögen verfügen Haushalte in Deutschland aus dem fünf- ten, sechsten, siebten, achten, neunten und zehnten Vermögensdezil nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte getrennt angeben)? 18. Um wie viele Haushalte handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im fünften, im sechsten und im siebten Vermögensdezil, und wie viele davon sind Haushalte mit Kindern (bitte jeweils getrennt angeben)? Die Fragen 15 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Die mit der alle fünf Jahre erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes erfassten Vermögen privater Haushalte umfassen im engeren Sinne das verzinsliche Geldvermögen (Spar- und Bauspargutachten,",
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"content": "Drucksache 19/2684 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wertpapiere, Termingeld und angesammeltes Kapital bei Lebensversicherungen) und die Verkehrswerte von Immobilien abzüglich Hypotheken und Konsum- schulden. Nach Berechnungen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) verfügten im Jahr 2013 so definiert 19,5 Prozent der Haushalte über kein oder ein negatives Nettovermögen. Diese Haushalte befinden sich in den beiden untersten Dezilen der Verteilung. Ein Vergleichswert für Familien liegt der Bundesregie- rung nicht vor. Angaben zur Verteilung der Nettovermögen auf die einzelnen De- zile können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Dezile umfassen jeweils 10 Prozent der rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland. Angaben zum Anteil der Haushalte mit Kindern an den einzelnen Dezilen liegen der Bun- desregierung nicht vor. 19. Welche Einkommensdezile sind nach Kenntnis der Bundesregierung beson- ders von Altersarmut betroffen oder bedroht? Einkommen im Alter ist für die meisten Menschen vor allem ein Resultat der bis dahin erworbenen Einkommens- und Alterssicherungsansprüche (gesetzliche, be- triebliche oder private Renten). Daneben spielen auch selbst angesparte oder ge- erbte Vermögen eine Rolle, wodurch Einkommen (Zinsen oder Mieten) generiert, genutzt (Wohnung) oder aufgebraucht werden können. Ob für den Einzelnen bzw. die Mitglieder eines Haushalts Altersarmut drohen könnte, hängt von einer Vielzahl höchst individueller Einflüsse ab. Diese Frage kann nur vor dem Hinter- grund der gesamten (Erwerbs)Biografie, des Gesamteinkommens im Alter und des dann bestehenden Haushaltskontextes einer Person beantwortet werden. Eine seriöse Prognose der künftigen Verbreitung von Altersarmut in Deutschland ist deswegen auch anhand von Momentaufnahmen zur derzeitigen Einkommenssi- tuation nur schwer möglich.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/2684 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Wie viel Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Haushaltsnettoeinkommen unter 3 100 Euro (bitte auch in Einkommensdezilen angeben)? 21. Über wie viel Haushaltsnettoeinkommen verfügen Haushalte in Deutschland aus dem fünften, sechsten, siebten, achten, neunten und zehnten Einkom- mensdezil nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte getrennt angeben)? 22. Um wie viele Haushalte handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im fünften, im sechsten und im siebten Einkommensdezil, und wie viele da- von sind Haushalte mit Kindern (bitte jeweils getrennt angeben)? Die Fragen 20 bis 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Ausführliche Daten zum Niveau und der Verteilung der Haushaltseinkommen können der Fachserie des Statistischen Bundesamtes zur alle fünf Jahre durchge- führten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe entnommen werden. Danach verfügten im Jahr 2013 die Haushalte bis zum sechsten Dezil über ein Haushalts- nettoeinkommen von weniger als 3 100 Euro pro Monat (siehe nachfolgende Ta- belle). Angaben zum genauen prozentualen Anteil der Haushalte, die über ein Haushaltsnettoeinkommen unterhalb des in Frage 20 genannten Schwellenwertes verfügen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Dezile umfassen jeweils 10 Prozent der rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland. Angaben zum Anteil der Haushalte mit Kindern an den einzelnen Dezilen liegen der Bundesregierung nicht vor. Einkommensverteilung nach Dezilen des Haushaltsnettoeinkommens in 2013 Einkommensverteilung nach Dezilen des Haushaltsnettoeinkommens Davon nach Verteilungsdezilen des Haushaltsnettoeinkommens 1. Dezil 2. Dezil 3. Dezil 4. Dezil 5. Dezil 6. Dezil 7. Dezil 8. Dezil 9. Dezil 10. Dezil Median des monatlichen Haushaltnettoeinkommen in EUR Haushaltsnettoeinkommen 883 1 399 1 920 2 435 2 985 2 813 3 389 4 127 5 172 7 981 Quelle: Statistisches Bundesamt, Datenbasis EVS, Fachserie 15 Heft 6 23. Wie bewertet es das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dass diese Haushalte nicht über das Eigenkapital verfügen, um Wohneigen- tum zu erwerben? 24. Wie bewertet es das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dass Haushalte ohne Eigenkapital nicht von dem Baukindergeld Gebrauch machen können, weil sie ohne Eigenkapital nicht solide finanzieren können? Die Fragen 23 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Das Baukindergeld ist nur ein Element des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instrumentenmix. Der Koalitionsvertrag nennt weitere Maßnahmen, mit der der Problematik des mangelnden Eigenkapitals begegnet werden kann z. B. die Ein- führung eines Bürgschaftsprogramms für Nachrangdarlehen und die Verbesse- rung der Wohnungsbauprämie als Anreiz zum Vorsparen.",
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"content": "Drucksache 19/2684 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Wie viele dieser Haushalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung Haus- halte mit Kindern (bitte nach Einkommensdezil angeben)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 22 verwiesen. 26. Wie viele Haushalte in städtischen Verdichtungsregionen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Einkommen, mit dessen Höhe sie grundsätzlich berechtigt wären, eine Sozialwohnung zu bewohnen? Um welche Einkommensdezile handelt es sich dabei im Einzelnen? 27. Wie viele dieser Haushalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung Haus- halte mit Kindern (bitte nach Einkommensdezil angeben)? 28. Wie viele Haushalte in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesre- gierung über ein Einkommen, mit dessen Höhe sie grundsätzlich berechtigt wären, eine Sozialwohnung zu bewohnen? Die Fragen 26 bis 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins maßgeblichen Einkommens- grenzen variieren zwischen den Ländern. Die Bundesregierung hat deshalb keine Kenntnis, wie viele Haushalte über ein Einkommen unterhalb dieser Grenzen verfügen. 29. Wie genau sieht das angekündigte Konzept des Baukindergeldes aus, und wann wird es verfügbar sein (www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik- inland/seehofer-will-gipfel-zum-baukindergeld-55386420.bild.html)? Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Einzelnen noch in der Abstimmung. Eine abschließende Antwort ist daher nicht möglich. 30. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Eigenkapitel vor dem Kauf einer Immobilie erwirtschaftet sein muss, um den Kauf solide fi- nanzieren zu können? Beim Immobilienerwerb ist Eigenkapital sinnvoll, da es das individuelle Finan- zierungsrisiko reduziert. Der Koalitionsvertrag nennt deshalb einige Maßnahmen, mit der der Problematik des mangelnden Eigenkapitals begegnet werden kann. Hierfür wird auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24 verwiesen. 31. Inwieweit ist das Baukindergeld ein eigenkapitalstärkendes Instrument, wenn das Geld nicht zu Beginn, sondern über einen Zeitraum von zehn Jah- ren gezahlt wird? Neben einer Eigenkapitelstärkung ist die Förderung von Wohneigentum insbe- sondere ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument zur Verbesserung der Al- tersvorsoge. 32. Wird es im Laufe der zehn Jahre weitere Gehaltsprüfungen bezüglich der Einkommensgrenzen geben, oder erfolgen diese nur zur Antragsstellung? Der Nachweis des Einkommens soll nur bei Antragstellung erfolgen. Die An- spruchsvoraussetzungen sind im Einzelnen noch in der Abstimmung. Eine ab- schließende Antwort ist daher nicht möglich.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/2684 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 33. Kann das Baukindergeld auch für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Im- mobilie beantragt werden, obwohl sich bereits vermietete Immobilien im Ei- gentum der Antragsteller befinden? Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Einzelnen noch in der Abstimmung. Eine abschließende Antwort ist daher nicht möglich. 34. Wird es eine Wohnflächenbegrenzung beim Baukindergeld geben, und wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 35. Befürchtet die Bundesregierung steigende Baukosten aufgrund des Baukin- dergeldes? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe? 36. Befürchtet die Bundesregierung steigende Baulandkosten aufgrund des Bau- kindergeldes? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 37. Wie viele Mieterhaushalte haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Vermögen (Eigenkapitalanteil) von 50 000 Euro und mehr? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 38. In welchen Bundesländern rechnet die Bundesregierung mit einer hohen In- anspruchnahme des Baukindergeldes? Prognosen zur regionalen Inanspruchnahme des Baukindergeldes liegen der Bun- desregierung nicht vor und wurden auch nicht erstellt. 39. Bis zu welcher Einkommensgrenze brauchen Haushalte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung beim Erwerb von Wohneigentum?",
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