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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/15289 19. Wahlperiode 19.11.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14817 – Verlust landwirtschaftlicher Flächen für naturschutzrechtliche Kompensation Vorbemerkung der Fragesteller Naturschutzrechtlich sind Eingriffe in Natur und Umwelt grundsätzlich zu ver- meiden. Der Verursacher unvermeidbarer Beeinträchtigungen muss diese durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgleichen oder ersetzen (kompensieren). Für solche Maßnahmen werden vielfach land- wirtschaftliche Flächen angekauft und naturschutzrechtlich aufgewertet. Eine landwirtschaftliche Fläche, die etwa für den naturschutzrechtlichen Ausgleich aufgeforstet wird, ist auf Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. 1. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2015 bis 2019 vom Bund land- wirtschaftliche Flächen als Kompensationsflächen für den Bau von Straßen des Bundes erworben und im Rahmen der Kompensationsmaßnahme ganz oder teilweise der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen? Die Bundesfernstraßen werden von den Ländern im Auftrag des Bundes ge- plant, gebaut, unterhalten und verwaltet. Die Bundesregierung hat keine Kennt- nis über den genauen Umfang der für den Bau von Bundesfernstraßen erworbe- nen und der landwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. November 2019 übermittelt und mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 nachgereicht. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/15289 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2015 bis 2019 vom Bund land- wirtschaftliche Flächen als Kompensationsflächen für den Bau von Schie- nen erworben und im Rahmen der Kompensationsmaßnahme ganz oder teilweise der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen? Die DB AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme ge- beten, die in der für die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Ver- fügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. Die Antwort wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 wie folgt nachge- reicht: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG lässt das DB-interne Fachinformati- onssystem Naturschutz und Kompensation eine Auswertung nicht zu. Die ver- schiedenen Ausgangsnutzungsarten für eine Kompensationsfläche (wie bei- spielsweise Wälder; Gebüsche und Gehölzbestände; Meer und Meeresküsten; Binnengewässer; Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore; Hoch- und Übergansmoore; Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope; Heiden und Ma- gerrasen; Grünland; Acker- und Gartenbau-Biotope; Grünanlagen; Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen) sind gebündelt dargestellt und lassen keine ein- deutige Zuordnung zu landwirtschaftlichen Flächen zu. 3. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2015 bis 2019 vom Bund land- wirtschaftliche Flächen als Kompensationsflächen für den Bau von Rad- wegen, deren Bau vom Bund finanziert bzw. mitfinanziert wurde, erwor- ben und im Rahmen der Kompensationsmaßnahme ganz oder teilweise der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen? Hinsichtlich unselbständiger Radwege an Bundesstraßen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. In welchem Umfang ist der Bund Eigentümer von vormals landwirtschaft- lichen Flächen, die aufgrund von Kompensationsmaßnahmen erworben wurden und heute ganz oder größtenteils aufgrund die Umwelt schützender Vorschriften der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen sind? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) setzt naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen als Dienstleister für die Bundesressorts sowohl auf eigenen als auch auf Flächen im Ressorteigentum (vornehmlich im Bereich der Bundesstraßenverwaltung und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) oder im Eigentum Dritter um. Darüber hinaus übernimmt die BImA Flächen mit bereits durch die Bedarfsträger oder von diesen beauftragten Drit- ten fertiggestellten Kompensations- und anderen landschaftspflegerischen Maß- nahmen in ihren Bestand. Insbesondere im Bereich der Bundesstraßenverwal- tung werden für Kompensationszwecke benötigte landwirtschaftliche Flächen in der Regel durch die Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwal- tung des Bundes erworben. Eine Abgabe solcher Flächen an die BImA erfolgt – wenn überhaupt – regelmäßig erst nach Umsetzung der Kompensationsmaß- nahmen. Die BImA hat bei Übernahme solcher Flächen von den Bundesress- orts im allgemeinen keine umfassende Kenntnis über frühere Nutzungen dieser Flächen und kann insofern keine Aussagen dazu treffen, ob und ggf. in wel- chem Umfang Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen worden sind. Soweit die BImA Flächen aus Ihrem eigenen Bestand bereitstellt, erfolgt nach Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen eine flurstückbezogene Anpassung",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/15289 der BImA-Nutzungsart in der Anlagenbuchhaltung, sofern sich die Nutzungsart der Fläche durch die Kompensationsmaßnahme grundsätzlich verändert hat. Die Nutzungsänderungen werden jedoch erst seit wenigen Monaten erfasst, so dass die Daten im Sinne der Fragestellung nicht aussagekräftig sind. Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hält keine Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Bestand. 5. In welchem Umfang können vormalig landwirtschaftlich genutzte Flächen in Deutschland nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, weil sie a) Bestandteil eines FFH-Gebietes sind; b) Bestandteil eines Vogelschutzgebietes sind; c) Bestandteil eines Nationalparks sind; d) Bestandteil eines Naturschutzgebietes, Biosphärenreservat oder sonsti- gen Schutzgebietes sind (bitte jeweils nach Kategorie des Schutzgebie- tes und Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen die betreffenden Informationen nicht vor. Durch die naturschutzrechtliche Unterschutzstellung eines Gebietes wird die landwirt- schaftliche Nutzung im Gebiet nicht per se ausgeschlossen. Das Nähere regelt die jeweilige Schutzerklärung. 6. In welchem Umfang wurden Flächen des Bundes, die der landwirtschaftli- chen Nutzung durch Kompensationsmaßnahmen ganz oder teilweise entzo- gen wurden, jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 wieder intensiver land- wirtschaftlich genutzt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Kompensationsmaßnahmen sollen den unvermeidbaren Eingriff in die Natur und die Landschaft über die gesamte Dauer des Eingriffs ausgleichen. Übli- cherweise halten die Eingriffe für Bundesbaumaßnahmen, die auf BImA- Flächen kompensiert werden, solange an, wie das jeweilige Bauwerk existiert. Eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Jahren 2014 bis 2019 ist auf Kompensationsflächen im Eigentum oder im wirtschaftlichen Be- sitz der BImA daher nicht zu verzeichnen.",
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"content": "Drucksache 19/15289 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie groß war in den Jahren 2000 bis 2019 jeweils die landwirtschaftlich genutzte Gesamtfläche in Deutschland, und welche Gründe gab es jeweils für die jährlichen Entwicklungen? Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Rahmen der Flächenerhebung des Sta- tistischen Bundesamtes ermittelten Umfänge der Landwirtschaftsfläche seit 2000. Bis einschließlich 2015 wurde dabei das Automatisierte Liegenschafts- buch als Quelle herangezogen. Ab dem Jahr 2016 dient dagegen das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem als Datengrundlage. Die Daten vor und nach der Umstellung sind nur sehr eingeschränkt miteinander vergleichbar. Über den gesamten betrachteten Zeitraum hinweg ist eine ständige Abnahme des Umfangs der Landwirtschaftsfläche zu beobachten, wobei sich der Rück- gang in den vergangenen Jahren tendenziell verlangsamt hat. Übersicht: Entwicklung der Landwirtschaftsfläche in Deutschland Jahr Landwirtschaftsfläche in Tsd. ha 2000 19.102,8 2004 18.932,4 2008 18.764,6 2009 18.729,1 2010 18.693,4 2011 18.525,3 2012 18.498,2 2013 18.477,9 2014 18.459,6 2015 18.433,2 2016 18.236,7 2017 18.217,8 2018 18.162,5 Quelle: Statistisches Bundesamt 8. In welchem Maß hat die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für natur- schutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundes- regierung Auswirkungen auf den Quadratmeterpreis landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland? Werden in der Folge naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen oder deren Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt, führt dies unter sonst glei- chen Bedingungen zu einer Verknappung der Landwirtschaftsflächen. Tenden- ziell preissteigernde Effekte können daher nicht ausgeschlossen werden. Der in den vergangenen Jahren zu beobachtende drastische Preisanstieg auf den land- wirtschaftlichen Bodenmärkten in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich stark ausgefallen und jeweils auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen. In welchem Ausmaß naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen zum je- weiligen Preisanstieg beigetragen haben, ist der Bundesregierung nicht be- kannt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/15289 9. Wird der Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse in andere Staaten ver- drängt, indem die landwirtschaftlich nutzbare Gesamtfläche in Deutsch- land verringert wird, und wenn ja, welche Erzeugnisse werden nach Kennt- nis der Bundesregierung vor allem zunehmend importiert und aus welchen Staaten? Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Gesamtfläche führt nicht automa- tisch dazu, dass der Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse in andere Staaten verlegt wird. Technischer Fortschritt und Effizienzsteigerungen bewirken, dass die Flächenproduktivität auch in Deutschland weiterhin zunimmt, sodass je Flächeneinheit größere Mengen an Nahrungsmitteln erzeugt werden. Dies be- legt auch der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) errechnete Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln. Dieser betrug in Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2004/05-2007/08 rd. 79,2 Prozent, im Durchschnitt der Jahre 2009/10-2012/13 83,8 Prozent und im Durchschnitt der Jahre 2014/2015 bis 2017/2018 85,5 Prozent. Veränderungen der Handelsströme zwischen zwei Ländern können vielfältige Ursachen haben, wie z. B. sich ändernde Verbraucherpräferenzen, Wechsel- kursschwankungen, Erntemengenänderungen oder Veränderungen der Wettbe- werbsfähigkeit der erzeugten Produkte. Daher ist keine Aussage zu den Aus- wirkungen des Rückgangs der landwirtschaftlich nutzbaren Gesamtfläche auf die Agrarimporte bzw. -exporte Deutschlands möglich. 10. Hält die Bundesregierung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnah- men in anderen Staaten (zum Beispiel Aufforstung von Regenwäldern) zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Umwelt hierzulande für sinnvoll, wenn dadurch ein vielfacher Mehrwert für die Natur geschaffen und das Klima erheblich effektiver geschützt würde, und plant die Bundesregierung eine weitere Entkopplung der Kompensation im räumlich-funktionalen Zusammenhang? Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verwirklicht die Staatszielbestim- mung des Artikel 20a Grundgesetz auf einfachgesetzlicher Ebene. Da Letzterer sich auf das deutsche Staatsgebiet bezieht, ist eine Verlagerung der Kompensa- tionsmaßnahmen auf ausländisches Staatsgebiet nicht möglich. Eine solche Verlagerung wäre auch nicht mit Sinn und Zweck der Eingriffsregelung verein- bar. Diese soll gerade einen flächendeckenden Schutz von Natur und Land- schaft in Deutschland gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist auch keine weitere Entkopplung der Kompensation im räumlich-funktionalen Zusammen- hang geplant.",
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