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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/4440 19. Wahlperiode 20.09.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3998 – Twitternutzung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer Vorbemerkung der Fragesteller Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer, Christian Hirte, nutzt zur Darstellung seiner Arbeit u. a. den Twitter-Account @ChristianHirte. In seiner Twitter-Biographie wird neben seiner Tätigkeit für die Bundesregie- rung darauf hingewiesen, dass er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Thüringen ist. In seinen Tweets teilt er Vorgänge und Themen seiner dienstlichen Tätigkeit, z. B. aus dem Bundeskabinett, aus seiner Wahlkreisarbeit als Bundestagsabge- ordneter und eindeutig parteipolitische Vorgänge, z. B. teilt er Beiträge seiner Landespartei CDU Thüringen, des CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring, der Bundes-CDU oder der CDU-Jugendorganisation Junge Union. Das BMWi hat in der Vergangenheit wiederholt Tweets vom Account @ChristianHirte über den offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums geteilt. 1. Ist der Twitter-Account von Christian Hirte (@christianhirte) privat oder amtlich? Der Twitter-Account von Christian Hirte (@christianhirte) ist privat. 2. Verfassen Bedienstete der Bundesregierung Beiträge für den Twitter-Ac- count @christianhirte? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter sind daran beteiligt, in welchem zeitlichen Umfang geschieht das, und welche Kosten entstehen der Bundesregierung dadurch? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/4440 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Stellen Bedienstete der Bundesregierung dem Betreiber des Twitter-Ac- counts @christianhirte im Dienst entstandenes Material, etwa Fotos, zur Nut- zung seines Accounts zur Verfügung? Wenn ja, in welchem Umfang, durch wie viele Mitarbeiter, und welche Kos- ten entstehen der Bundesregierung dadurch? 4. Wenn Frage 3 mit ja beantwortet wird, kommt es vor, dass das entsprechende Material ausschließlich über den Twitter-Account @christianhirte verbreitet wird? Die Fragen 2 bis 4 werden in Sachzusammenhang beantwortet. Da der Twitter-Account von Christian Hirte (@christianhirte) privat ist, werden dafür im Dienst des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) keine Beiträge erstellt oder Material zur Nutzung zur Verfügung gestellt. 5. Falls der Twitter-Account als privater Account eingeschätzt wird, wie ist es zu bewerten, wenn der Ost- und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregie- rung und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirt- schaft als Privatperson über den Twitter-Account @christianhirte unmittel- bar aus dienstlichen Terminen, z. B. dem Bundeskabinett, oder über dienst- liche Termine berichtet oder Ergebnisse dienstlicher Arbeit hier darstellt? Parlamentarische Staatssekretäre stehen gemäß ParlStG in einem öffentlich- rechtlichen Amtsverhältnis und unterstützen die Mitglieder der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Parlamentarischen Staatssekretären steht es damit grundsätzlich offen, auch durch die Nutzung sozialer Medien über ihre Tätigkeit zu berichten. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wie ist diese Praxis insbesondere im Lichte von möglichen Geheimhaltungs- vorschriften zu bewerten? Geheimhaltungsvorschriften gelten für Verschlusssachen gemäß § 2 Verschluss- sachenanweisung. Verschlusssachen dürfen nicht über Twitter-Konten verbreitet werden. Erkenntnisse, dass Verschlusssachen über das Twitter-Konto von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Hirte verbreitet wurden, liegen der Bundesre- gierung nicht vor. 7. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Twitter-Account von Christian Hirte nicht erkennen lässt, ob er privater oder dienstlicher Natur ist und in der Praxis eine Vermischung von dienstlicher und parteipolitischer Tätigkeit erkennbar ist? Das BMWi pflegt den Twitter-Account von Christian Hirte nicht. Dadurch ist eine Vermischung des dienstlichen BMWi-Accounts @bmwi_bund mit dem pri- vaten Account von Christian Hirte für die Bundesregierung grundsätzlich ausge- schlossen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 10 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/4440 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Inwieweit ist das Recht von Christian Hirte, ggf. Follower zu blockieren, durch die Tatsache eingeschränkt, dass Informationen über die Aktivitäten des Beauftragten für Mittelstand und für die neuen Bundesländer der Bun- desregierung und des Parlamentarischen Staatssekretärs nur auf diesem Kommunikationsweg zu erlangen sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Einstellungen Chris- tian Hirte in seinem privaten Twitter-Account vornimmt. 9. Falls der Twitter-Account als dienstlicher Account eingeschätzt wird und ggf. sogar durch Mitarbeiter der Bundesregierung betreut wird, wie verträgt es sich mit der parteipolitischen Neutralität des parlamentarischen Staatssek- retärs und Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer der Bundesregierung, wenn über ihn regelmäßig partei- politische Tweets verbreitet werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Wie verträgt es sich mit der parteipolitischen Neutralität des BMWi, wenn es über den offiziellen Account des Bundesministeriums Tweets vom Ac- count @christianhirte weiterverbreitet (retweetet), also einen Account, der ausdrücklich auch für eine parteipolitische Funktion verwendet wird? Die Bundesregierung achtet das Gebot zur parteipolitischen Neutralität. Auf dem Twitter-Kanal des BMWi werden deshalb nur solche Tweets vom Twit- ter-Account @christianhirte weiterverbreitet, die Christian Hirte in seiner Tätig- keit als Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister zeigen.",
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