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            "content": "Drucksache 18/11111                                    –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vitäten mit Terrorismusbezug“, zu ergänzen. Die Änderung ist aufgrund mehre- rer operationeller und technischer Fragen zurückgestellt, die von verschiedenen Mitgliedstaaten aufgeworfen wurden (Ratsdokument 14260/16, S. 10). Die eu- ropäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu- LISA) arbeitet derzeit an einer technischen Bewertung verschiedener Alternati- ven. Der Europäischen Kommission zufolge gibt es in den Mitgliedstaaten, die das SIS II nutzen, zurzeit ungefähr zwei Millionen Endnutzer (COM (2016) 880 fi- nal). In der Mitteilung „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ (COM (2016) 205 final vom 6. April 2016) fordert die Europäische Kommission eine Überarbeitung des SIS dahin- gehend, dass es auch die Nutzung von Gesichtsbildern für die biometrische Identifizierung umfasst. In einem Gesetzgebungsvorschlag will die Europäische Kommission eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Optimierung der Wirksam- keit des SIS vorschlagen. Hierzu gehört eine biometrische Suchfunktion für Fin- gerabdrücke. Acht Mitgliedstaaten werden hierzu im Jahr 2017 eine Testphase vornehmen. 1.   Welche Defizite sieht die Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit der Eingabe von Daten in die Datensysteme der Europäischen Union, insbe- sondere bezogen auf das SIS II, das Europol-Informationssystem (EIS) und die Kontaktstellen bei Europol? Aus Sicht der Bundesregierung ist es in Anbetracht der weiterhin abstrakt hohen Gefährdungslage erforderlich, dass die Datensysteme der Europäischen Union und die Kontaktstellen von allen Mitgliedstaaten umfassend genutzt werden, um einen schnellen und vollumfänglichen Informationsaustausch sicherstellen zu können. Auf europäischer Ebene wird zurzeit unter Federführung der Europäi- schen Kommission geprüft, inwieweit die Informationsarchitektur angepasst wer- den muss, um eine Vernetzung der Informationssysteme untereinander zu ge- währleisten und dabei zugleich grund- und datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Die Bundesregierung arbeitet an diesem Prozess aktiv mit und wird die Vorschläge sorgfältig prüfen. a) In welchen Situationen sind die Polizei und die Geheimdienste nicht oder nicht ausreichend in der Lage, Person, Identität und Erkenntnisse in Eu- ropa sicher zusammenzuführen (Präsident des Bundeskriminalamts – BKA – Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016)? Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder greifen mittel- und unmit- telbar auf europäische Datenbestände und solche anderer Mitgliedstaaten zu, die nur über spezifische Wege nach verschiedenen und zum Teil hochkomplexen rechtlichen, technischen und fachlichen Regelungen erschließbar sind. So können beispielsweise bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Zwecke der Strafverfolgung nach dem Verfahren nach dem Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 (sogenannter Prümer Beschluss) sowie in den europäischen Datenbanken Visa-Informationssystem und Eurodac Fingerabdruck-Recherchen durchgeführt werden. Dabei werden drei völlig unterschiedliche Zugriffswege und Verarbeitungsprozesse genutzt, die getrennt voneinander ablaufen. Die teil- weise erforderlichen Mehrfachabfragen sind zudem mit zeitlichen Aufwänden verbunden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 18/11111 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welche gesetzgeberischen und/oder technischen Hindernisse stehen einer Überwindung dieser Defizite auf nationaler Ebene entgegen? Mit dem am 1. Februar 2017 vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur Neustruk- turierung des Bundeskriminalamtsgesetzes wurde zeitgleich das Projekt „Polizei 2020“ gestartet. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundle- gende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Die bis- herige polizeiliche Datenlandschaft soll als Teil eines groß angelegten Moderni- sierungsprojektes durch ein übergreifendes Informationssystem beim BKA ge- bündelt werden. Durch diese Maßnahmen sollen Defizite auf nationaler Ebene ausgeräumt werden. 2.   Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Erhebung, Überprü- fung und Verknüpfung von Informationen für die Aufspürung von an Terro- rismus und Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligten Personen und ihrer Reisebewegungen verbessern? Auf die Antworten zu den Fragen 10, 11, 12, 12b und 13 wird verwiesen. Wei- tergehende Maßnahmen sind von der Bundesregierung momentan nicht vorgese- hen. 3.   Welche Haltung vertritt die Bundesregierung inzwischen zur Frage, inwie- fern das Schengener Informationssystem (SIS II) auch DNA-Daten spei- chern und verarbeiten sollte, bzw. wann könnte die Prüfung der Bundesre- gierung zu dieser Frage vermutlich abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksa- chen 18/8872, 18/9973, 18/10775)? Die Europäische Kommission hat mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesse- rung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) Mög- lichkeiten zur weiteren Steigerung von Wirksamkeit, Effizienz, Bedeutung und Kohärenz sowie zur Förderung des EU-weiten Mehrwerts des SIS II identifiziert, und zwar sowohl auf zentraler Ebene als auch in einigen Mitgliedstaaten, in denen die technischen und operativen Lösungen verbesserungsfähig sind. Sie hat in diesem Zusammenhang am 21. Dezember 2016 drei Verordnungsvor- schläge zur Stärkung der operativen Wirksamkeit und Effizienz des Schengener Informationssystems (SIS) vorgelegt. Darin werden erstmals konkrete Rege- lungsvorschläge unterbreitet, ob und in welchen Fällen DNA-Profile einer SIS- Fahndung beigefügt werden können. Die in den Verordnungsvorschlägen aufgezeichneten Regelungen werden derzeit von der Bundesregierung sorgfältig bewertet. Ein Zeitpunkt, wann diese Beratun- gen abgeschlossen sein werden, kann derzeit nicht genannt werden. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 4.   Welche Haltung vertritt die Bundesregierung inzwischen zur Frage, inwie- fern Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II auch die Festnahme ermögli- chen sollten, auch wenn kein Europäischer Haftbefehl vorliegt, bzw. wann könnte die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage vermutlich abge- schlossen sein (Bundestagsdrucksachen 18/8872, 18/9973, 18/10775)? In den von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsentwürfen (VO-E) sind Festnahmemöglichkeiten auf Basis des Artikels 36 VO-E für den Bereich der polizeilichen Kooperation und justiziellen Zusammenarbeit in Straf- sachen derzeit nicht enthalten. Ein Abstimmungsbedarf der Bundesregierung zur aufgeworfenen Frage stellt sich derzeit nicht.",
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            "content": "Drucksache 18/11111                                    –4–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5.   Welche Mindeststandards sollten die im SIS II eingetragenen Daten aus Sicht der Bundesregierung erfüllen? In den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II, Ver- ordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II sowie dem sogenannten SIRENE-Handbuch) sind Regelungen zur Datenqualität bzw. den Mindeststandards enthalten. Darüber hinaus verlangt das nationale po- lizeiliche Auskunfts- und Informationssystem INPOL als Quellsystem für das SIS II bereits bei der Eingabe von Daten hohe Standards. Hierdurch ist sicherge- stellt, dass bei deutschen SIS-Ausschreibungen ein einheitlicher Standard ge- währleistet ist. 6.   Welche eingeschränkten oder uneingeschränkten Zugangsrechte sollten aus Sicht der Bundesregierung für den Zugang von Europol zum SIS II einge- räumt werden? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 7.   Welche Vorschläge und Forderungen enthält ein vom BKA in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern erstelltes und mit mehreren Mit- gliedstaaten abgestimmtes Positionspapier hinsichtlich der verstärkten Ein- bindung von Europol bzw. einer verstärkten Koordinierungsrolle der Agen- tur für Aufgaben der Terrorismusbekämpfung (BKA-Präsident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016)? Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus setzt eine enge Zusammenar- beit der Polizei- und Sicherheitsbehörden aller Mitgliedstaaten in Europa voraus. Auf Initiative der Europäischen Kommission soll die Rolle EUROPOLs im Be- reich der Terrorismusbekämpfung nochmals geschärft werden, um einem inter- nationalen Phänomen auch internationale Handlungskonzepte gegenüberzustel- len. Insbesondere das European Counter Terrorism Centre (ECTC) unter dem Dach von EUROPOL wäre eine geeignete Plattform für den operativen und stra- tegischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und sollte daher gestärkt wer- den. Die konkrete Ausgestaltung des ECTC bedarf weiterer Diskussionen und Vereinbarungen zwischen den Mitglied-staaten und EUROPOL. 8.   Auf welche Weise wird die Einführung einer recherchierbaren Fingerab- druckfunktionalität im SIS II (SIS II-AFIS) in Deutschland umgesetzt (Bun- destagsdrucksache 18/9762)? Die Europäische Kommission hat die European Agency for the operational ma- nagement of Large-Scale IT Systems in the area of freedom, security and justice (eu-LISA) mit der Umsetzung der recherchierbaren Fingerabdruckfunktionalität beauftragt. Es ist geplant, ein Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssys- tem (AFIS) in einer ersten Phase nur auf zentraler Ebene bei eu-LISA unter Mit- wirkung von sechs Pilotmitgliedstaaten zu implementieren. Deutschland ist einer dieser Staaten. Die endgültige Architektur zur Anbindung an das zentrale SIS II AFIS der eu-LISA steht in Abhängigkeit zu den Ergebnissen aus dem noch durch- zuführenden Piloten",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                –5–                                Drucksache 18/11111 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Welche deutschen Behörden nehmen hierfür an einem EU-Pilotprojekt teil, wann soll dieses Pilotprojekt beginnen bzw. beendet sein? Das Pilotprojekt wurde Mitte 2016 gestartet und soll Anfang 2018 mit dem Pilot- betrieb starten. Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt eu-LISA bei der tech- nischen Umsetzung. b) Wo werden entsprechende Anwendungen getestet? Derzeit finden noch keine Tests statt. c) Welche weiteren Mitgliedstaaten und Agenturen sowie sonstige Einrich- tungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an der Testphase des AFIS teilnehmen? Nach derzeitigem Kenntnisstand nehmen am EU-Pilotprojekt Niederlande, Lu- xemburg, Schweiz, Portugal, Österreich und Deutschland teil. 9.   In welchen Fällen ist deutschen Behörden eine Abfrage der EU-Fingerab- druckdatenbank Eurodac erlaubt, auch wenn noch kein Abgleich im natio- nalen Fingerabdrucksystem, im Prüm-Verbund und im VISA-System er- folgte (BKA-Präsident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. No- vember 2016)? Ein direkter Abgleich von Daten mit der Eurodac-Datenbank ist zulässig für asyl- und aufenthaltsrechtliche Zwecke im Zusammenhang mit der Speicherung und Übermittlung der Fingerabdrücke an die Eurodac-Datenbank nach Artikel 9 Ab- satz 1 sowie in den Fällen nach Artikel 17 Absatz 1 der Eurodac-Verordnung (VO). Für den Zugriff zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nach Artikel 19 Eurodac-VO ist eine vorherige Abfrage in den Datenbanken/Verfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Eurodac-VO Voraussetzung. Ein sofortiger Abgleich der Eurodac-Datenbank ist in diesen Fällen somit grundsätzlich nicht zulässig, eine Ausnahme regelt Artikel 19 Absatz 3: „In dringenden Ausnahmefällen, in denen es zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr, die im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten oder mit sonstigen schweren Straftaten steht, erforder- lich ist, kann die Prüfstelle bei Erhalt eines Antrags seiner benannten Behörde die Fingerabdruckdaten unverzüglich der nationalen Zugangsstelle übermitteln und nachträglich überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Beantragung des Ab- gleichs gemäß Artikel 20 oder Artikel 21 erfüllt sind […]“. 10.   Welche neuen Ausschreibungskategorien sollten aus Sicht der Bundesregie- rung in das SIS II aufgenommen werden, und welcher Zweck würde damit verfolgt? Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob die Fahndungsmöglichkeiten des SIS den Erfordernissen weiterhin gerecht werden. Konkrete neue Ausschreibungska- tegorien fordert die Bundesregierung momentan nicht. a) In welchen Fällen sollten aus Sicht der Bundesregierung SIS-Ausschrei- bungen zwingend werden? Nach Auffassung der Bundesregierung sollten Fahndungsnotierungen, die die Voraussetzungen einer SIS-Ausschreibungskategorie erfüllen, grundsätzlich auch schengenweit erfolgen.",
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            "content": "Drucksache 18/11111                                   –6–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Was ist der Bundesregierung über die Pläne zur Einrichtung einer neuen „Ermittlungsanfrage“ im SIS II bekannt, und wie soll diese umgesetzt werden? Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission im Bereich der poli- zeilichen Kooperation und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sieht ne- ben den vorhandenen gezielten und verdeckten Kontrollen nach Artikel 36 eine weitere Ausschreibungsmöglichkeit vor, die zwischen verdeckter und gezielter Kontrolle einzuordnen ist. Die Einführung und mögliche Umsetzung einer solchen neuen Personenfahndung ist derzeit Bestandteil der Erörterungen auf europäischer Ebene und innerhalb der Bundesregierung. Die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. 11.   Welche Fälle bzw. welche Ausschreibungen von „ausländischen Kämpfern“ im SIS II erfordern aus Sicht der Bundesregierung eine unverzügliche Mel- dung, und inwiefern sollte dies auch sogenannte Rückkehrer umfassen? Aus Sicht der Bundesregierung erfordern grundsätzlich sämtliche im SIS II aus- geschriebenen „ausländischen Kämpfer“ eine sofortige Meldung (Hinweis „SO- FORTMAßNAHME“). Dies umfasst auch sogenannte Rückkehrer. 12.   Was ist der Bundesregierung über Diskussionen unter den EU-Mitgliedstaa- ten über die Aufnahme von SIS-Ausschreibungen „Aktivitäten mit Terroris- musbezug“ oder „Vergehen mit Terrorismusbezug“ bekannt? Derartige Diskussionen unter den EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Schengenfahndungen können gemäß Artikel 20 Absatz 3 Buch- stabe n des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Ein- richtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II-Ratsbeschluss) um die Datenkategorie „Art der Straf- tat“ ergänzt werden. Als Art der Straftat ist unter anderem der Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“ vorgesehen. a) Wann und wie soll dies zukünftig umgesetzt werden? Die Möglichkeit zur Ergänzung von Fahndungen um die Art der Straftat und da- mit um die Ergänzung „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ist durch die rechtliche Grundlage des SIS II-Ratsbeschlusses gegeben. b) Für welche Personen oder Fälle sollte aus Sicht der Bundesregierung die Kennzeichnung „Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ oder „Vergehen mit Terrorismusbezug“ vergeben werden? Die Ergänzung der Art der Straftat und damit die Kennzeichnung „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ist für alle Personenfahndungen möglich und sollte im Be- darfsfall in einer Ausschreibung aufgeführt werden. c) Für welche Ausschreibungen im SIS II sollte die Kennzeichnung „Akti- vitäten mit Terrorismusbezug“ oder „Vergehen mit Terrorismusbezug“ aus Sicht der Bundesregierung möglich werden? Auf die Antwort zu Frage 12b wird verwiesen.",
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            "content": "Drucksache 18/11111                                     –8–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15.   Auf welche Weise haben deutsche Behörden die „europa-weit vereinbarte Qualifizierung der Fahndungen im Schengener Informationssystem zu soge- nannten Foreign Fighters“ umgesetzt, und worin besteht die vom BKA-Prä- sident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung am 16. November 2016 angekündigte „Interimslösung“, mit der das BKA „nach 4 Monaten hand- lungsfähig“ war? Mittels einer Interimslösung konnten SIS-Ausschreibungen gemäß Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss aus dem deutschen Bestand um die Art der Straftat und da- mit mit „Aktivität mit Terrorismusbezug“ gekennzeichnet werden (siehe Antwort zu Frage 13). Diese Zwischenlösung wurde durch eine katalogbasierte Umset- zung im polizeilichen Auskunfts- und Informationssystem abgelöst. 16.   Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Personen, von denen angenommen wird, dass sie sich im Prozess der Radikalisierung be- finden, im SIS II eingetragen werden sollten? Den Behörden bekannte Personen, die sich im Prozess der Radikalisierung befin- den, werden im Rahmen des Gefährderprogramms überprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen als Gefährder gelistet. Entsprechend den nationalen Ausschreibungen werden in Deutschland als Gefährder gelistete Per- sonen mit einer Fahndungsnotierung nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss zur verdeckten Kontrolle mit dem Hinweis „SOFORTMAßNAHME“ oder anderen Maßnahmen im SIS II ausgeschrieben und gekennzeichnet. a) Welche Kriterien sieht die Bundesregierung hierzu als sinnvoll an? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. b) Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch „extremistische Redner“ im SIS II eingetragen werden, und welche Kriterien sollten hier- für gelten? Auch „extremistische Redner“ können nur nach Vorliegen der Fahndungsvoraus- setzungen im SIS II ausgeschrieben. Eine Überprüfung der Voraussetzungen er- folgt im jeweiligen Einzelfall. 17.   Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierung Großbritanniens ein „Opt-In“ zum Austausch biometrischer Daten im Rah- men des Vertrages von Prüm erklären will oder dies bereits tat (ibtimes.co.uk vom 2. November 2016, „UK set to opt into sharing of crime-fighting DNA and fingerprint data across the EU“)? Mit Schreiben vom 22. Januar 2016 informierte der ständige Vertreter des Verei- nigten Königreichs in Brüssel die Europäische Union über die Entscheidung des britischen Parlaments, u. a. die 'Prümer Ratsbeschlüsse' (2008/615/JI und 2008/616/JI) nach der zuvor erfolgten opt-out Entscheidung dennoch umzuset- zen. Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein im Jahr 2015 absolviertes Pilotpro- jekt zwischen Deutschland und Großbritannien zum Austausch von DNA-Profi- len auf Basis der einschlägigen Ratsbeschlüsse. Mit Presseerklärung vom 22. September 2016 informierte das Bundesministe- rium des Innern im Rahmen eines Treffens zwischen dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und der Innenministerin des Vereinigten König-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –9–                                Drucksache 18/11111 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. reichs, Frau Amber Rudd, dass auf Basis des im Jahr 2015 absolvierten Pilotpro- jekts zum Austausch von DNA-Daten „für eine effektive Sicherheitszusammen- arbeit […] ein Pilotprojekt zum Austausch von Fingerabdruckdaten zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland“ geprüft werde. Zurzeit befindet sich das BKA in Kontakt mit den britischen Behörden, um die Wirkbetriebsaufnahme des daktyloskopischen Datenaustauschs dort zu unterstüt- zen. 18.   Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Eingliederung des sogenannten FIU.NET (als Netzwerk der Zentralstellen für Verdachts- meldungen von Finanztransaktionen) in Europol tatsächlich zu einer Verbes- serung der Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen (nicht nur beim BKA) und Europol führte (Bundestagsdrucksache 18/6239)? Gegenwärtig befasst sich EUROPOL mit der Integration der FIU.net (Financial Intelligence Units) Anwendung. Zusammenarbeitsformen auf Ebene der Zentral- stellen und EUROPOL werden derzeit abgestimmt. Die geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise der Abgleich von FIU-Daten mit Daten der EUROPOL „Focal Points“, lassen einen Mehrwert erwarten. Es ist davon auszugehen, dass durch den Abgleich von Polizei- und Finanzdaten neue Erkenntnisse gewonnen und da- mit Ermittlungsansätze generiert werden können. Insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erscheint dieser An- satz vielversprechend. 19.   Inwiefern und auf welche Weise ist der im Rahmen des FIU.NET geplante Abgleich verdächtiger Transaktionen bzw. Konten unter den nationalen Zentralstellen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen umgesetzt? Der Abgleich verdächtiger Transaktionen/Konten unter den nationalen Zentral- stellen ist bislang nicht umgesetzt. 20.   In welchem Verfahren will das BKA umsetzen, die grenzüberschreitende In- formationsübermittlung aus und nach Deutschland nicht mehr nur über die Zentralstelle BKA als Ein- und Ausgangsstelle vorzunehmen, sondern den Bundesländern das Europol-Informationssystem SIENA „schrittweise“ für den Direktverkehr zur Verfügung zu stellen (BKA-Präsident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016)? Das Verfahren setzt auf einem Pilotprojekt des Bundeskriminalamtes mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern vom 30. Juni 2016 bis 15. Okto- ber 2016 auf. Inhalt des Projektes war die Erprobung des Direktverkehrs der Bun- desländer mit den EU-Mitgliedstaaten, EUROPOL sowie den assoziierten euro- päischen Drittstaaten mit operativen Abkommen, zunächst im Bereich der Be- kämpfung der Eigentumskriminalität. Ziel des Projektes war es, über den europä- ischen Kommunikationskanal SIENA (Secure Information Network Applica- tion) – durch eine Dezentralisierung unter permanenter Beteiligung des BKA als nationale Zentralstelle – eine erhebliche Beschleunigung des innereuropäischen polizeilichen Informationsaustauschs herbei zu führen. Nach erfolgreichem Projektende wurde gemäß Entscheidung der 179. Sitzung der AG Kripo (September 2016) ein nationaler SIENA-Roll-Out in Deutschland be- schlossen. Den Bundesländern wird aktuell die Möglichkeit eingeräumt, den Bei- tritt zum SIENA-Direktverkehr, zunächst unter den im Projekt erprobten Rah- menbedingungen im Deliktsbereich der Eigentumskriminalität, zu vollziehen. Eine Erweiterung auf weitere Deliktsbereiche soll „schrittweise“ erfolgen.",
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