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            "content": "Deutscher Bundestag                                                                Drucksache 19/14514 19. Wahlperiode                                                                                 25.10.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13630 – Referentenentwurf eines „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“ und damit zusammenhängende Ziele (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985) Vorbemerkung der Fragesteller Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985 ergeben sich weitere Nachfragen. Insbeson- dere interessieren sich die Fragesteller für die Rahmenbedingungen der Erar- beitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungsket- tengesetz“, welcher der Presse vorzuliegen scheint (www.tagesspiegel.de/wirt schaft/arbeitsbeziehungen-im-stil-des-kolonialismus-deutsche-teefirmen-und- das-lieferketten-problem/24574632.html; www.fr.de/wirtschaft/keine-gesetzli che-verpflichtung-12076024.html). 1. Durch welche Referate welcher Bundesministerien ist der oben genannte Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ erarbeitet worden? Bei dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Dokument handelt es sich um interne Überlegungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu einer möglichen verbindlichen Re- gelung von Unternehmensverantwortung in der Lieferkette. Es handelt sich da- bei nicht um einen Referentenentwurf. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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            "content": "Drucksache 19/14514                                        –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wann wurde mit der Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ begonnen (bitte auf den Tag genau angeben)? 3. Welches Bundesministerium ist federführend verantwortlich für die Erar- beitung des oben genannten Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“? 4. Welche Kosten sind durch die Erarbeitung des oben genannten Referente- nentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ entstan- den (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)? 5. Durch welche Umstände ist der oben genannte Referentenentwurf zu ei- nem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ nach Kenntnis der Bundesregierung an die Öffentlichkeit gelangt? 6. Welchen Regelungsgehalt hat der oben genannte Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ (bitte Regelungen des Entwurfs inhaltlich konkret ausführen)? 7. Auf welche bestehenden gesetzlichen Regelungen soll der Referentenent- wurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ Einfluss neh- men? Die Fragen 2 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. In welchem Verhältnis steht die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Möglichkeit, national gesetzlich tätig zu wer- den ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14- koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 155 f.), also die Verabschie- dung eines „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“, mit der Verab- schiedung des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstat- tung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR- Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 nach Auffassung der Bundesregierung? Das zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/95/EU verabschiedete Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – CSR-RUG) verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditins- titute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern eine nicht- finanzielle (Konzern-)Erklärung abzugeben, in der sie über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten, sofern diese Anga- ben für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit wesentlich sind. Die von der Fragestellerin zitierte Passage im Koalitionsvertrag nimmt dagegen auf die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Men- schenrechte (NAP) Bezug, der auf der Umsetzung der Leitprinzipien der Ver- einten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte beruht.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                           Drucksache 19/14514 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. wie faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Batte- rieherstellung von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung. Die CO2-ärmere Produktion von Batterien ist ein wesentliches Ziel der verfolgten Förderung der Batteriezellfertigung der Bundesregierung. Im Übrigen erwartet die Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen beim Bezug von Rohstoffen die zentralen Rahmenwerke der VN, der International Labour Organization (ILO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Anforderungen des NAP erfül- len. Bezüglich des Begriffs Nachhaltigkeit wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 26. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen? Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umfasst sechs Prinzipien einer nachhalti- gen Entwicklung, darunter das Prinzip Nachhaltiges Wirtschaften stärken (siehe Aktualisierung 2018, S. 51/52, www.bundesregierung.de/resource/blob/975 274/1546450/65089964ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11-07- aktualisierung-dns-2018-data.pdf?download=1). 27. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der sozialen Dimen- sion der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen? Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet das Prinzip Sozialen Zusam- menhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern (siehe Aktualisie- rung 2018, S. 52, www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1546450/ 65089964ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11-07-aktualisierung-dns-2018- data.pdf?download=1). 28. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der ökologischen Di- mension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen? Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umfasst das Prinzip Natürliche Lebens- grundlagen erhalten (siehe Aktualisierung 2018, S. 51 www.bundesregie rung.de/resource/blob/975274/1546450/65089964ed4a2ab 07ca8a4919e09e0af/2018-11-07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf?downlo- ad=1). 29. In welchem Verhältnis stehen diese drei Dimensionen (ökonomisch, sozi- al, ökologisch) der Nachhaltigkeit nach Auffassung der Bundesregierung zueinander? 30. Hat die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit nach Auffassung der Bundesregierung Vorrang vor der sozialen und ökonomischen Dimen- sion? Wenn ja, wie wird dieser Vorrang durch die Bundesregierung begründet? Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des darin enthaltenen Transformationsverständnisses bedeutet die Berücksichtigung",
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            "content": "Drucksache 19/14514                                    –8–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. aller drei Dimensionen (sozial, ökonomisch, ökologisch) nachhaltiger Entwick- lung. Hierbei sind alle drei Dimensionen als gleichwertig anzusehen. 31. Auf welchen Ebenen der Bundesregierung findet eine Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung statt? Der Austausch mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) findet auf ver- schiedenen Ebenen statt. Unter anderem wird der/die Vorsitzende des Rates zu den Sitzungen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung ein- geladen. 32. Wie ist das (Rechts-)Verhältnis zwischen Bundesregierung und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung? Der RNE ist ein unabhängiges Beratungsgremium. 33. Wie, und durch welche Stelle wird die Entscheidung über die Mitglied- schaft im Rat für Nachhaltige Entwicklung getroffen? Die Mitglieder des Rates für Nachhaltige Entwicklung werden jeweils für drei Jahre ad personam von der Bundeskanzlerin berufen. 34. Welche Relevanz besitzt der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die Willensbildung der Bundesregierung im Allgemeinen? 35. Welche Relevanz besitzt der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die ent- wicklungspolitische Willensbildung der Bundesregierung im Besonderen hinsichtlich der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie? Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Aufgabe des Rates ist es, Beiträge zur Fortentwicklung der Deutschen Nachhal- tigkeitsstrategie zu erarbeiten und konkrete Projekte zur Umsetzung der Strate- gie vorzuschlagen. Zudem nimmt der Rat zu Fragen Stellung, die ihm der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung vorlegt. Daneben kann der Rat sich auch ohne Beauftragung durch den Staatssekretärsausschuss zu Themen der nachhaltigen Entwicklung äußern. Des Weiteren fördert der Rat den gesellschaftlichen Dialog zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene. Er führt Projekte durch, um den Gedanken der Nachhal- tigkeit wirksam in der Gesellschaft und in der Wirtschaft zu verankern. 36. Erachtet die Bundesregierung Umverteilung als ein geeignetes, erforderli- ches und angemessenes Instrument zur Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler und internationaler Ebene (bitte begründen)? Analysen der VN, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zei- gen, dass hohe Ungleichheit die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gefährdet, einen negativen Effekt auf die Reduzierung von extre- mer Armut hat und das Wirtschaftswachstum schwächt. Die Bundesregierung verfolgt daher bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwick- lung eine Gesamtstrategie für eine sozial gerechte, ökologische und wachs- tumsfreundliche Politik. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung",
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