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            "content": "Drucksache 18/9016                                      –2–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Bau ist mit einer hohen Betroffenheit für Umwelt und Natur verbunden. Die Gesamtumfahrung würde ein streng geschütztes EU-Naturschutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) innerhalb eines ausgedehnten Waldes erheblich beeinträchtigen, ein Überschwemmungs- sowie ein Wasserschutzgebiet durch- fahren und bisher unzerschnittene Räume zerschneiden (www.bvwp-projekte. de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-BY.html). Aufgrund des hohen Flä- chenverbrauchs und der massiven Nachteile für den Naturschutz schlägt das Um- weltbundesamt (UBA) vor, das Vorhaben ganz aus dem Entwurf zu streichen (www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/bundesverkehrswegeplan- besteht-eigene). Gemäß der BVWP-Bewertung handelt es sich bei der Gesamtumfahrung nicht um ein großräumig bedeutsames Vorhaben (Verbindungsfunktionsstufe nicht 0 oder 1). Dennoch hat das BMVI das Vorhaben im BVWP-Entwurf in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Bei Kritikern des Projektes besteht der Verdacht, dass das Vorhaben nicht auf- grund seiner verkehrlichen Bedeutung, sondern aufgrund regionaler Interessen in den BVWP aufgenommen wurde (vgl. www.schwaebische.de/region_artikel,- Gruener-Gastel-haelt-B-29-Vorhaben-fuer-unserioes-_arid,10362145_toid,284. html). Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN er- klärte die Bundesregierung, dass „bezüglich des Straßenvorhabens wiederholt Gespräche mit Mandatsträgern und Vertretern der Region“ stattfanden. Zudem wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage bestätigt, dass es sich bei den zur Bewertung verwendeten Unterlagen um die Studie han- delte, die Vertreter des Ostalbkreises am 17. März 2015 an das BMVI überga- ben. Den Vertretern wurde daraufhin eine Überprüfung des Vorhabens in Aus- sicht gestellt (Bundestagsdrucksache 18/7013). Bei der Aufstellung des BVWP bewertet der Bund, ob ein erwogenes Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplanung-hintergrund-und-ziele.html). So- wohl mit Blick auf das Anmeldeverfahren als auch die übergeordneten Ziele des BVWP wirft die Aufnahme der Gesamtumfahrung im Zuge der B 29 in den BVWP-Entwurf Fragen auf. 1.   Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass eine durch einen Land- kreis erstellte Studie und die darin enthaltenen Ergebnisse, insbesondere hin- sichtlich der Planungstiefe, ausreichen, um den Bedarf für ein Vorhaben im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung festzustellen? Der Bedarf für jedes zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 erwogene Projekt wird auf der Grundlage der für den BVWP 2030 entwi- ckelten Bewertungs- und Beurteilungsmethodik ermittelt. 2.   Hat die Bundesregierung eine eigene Alternativenprüfung durchgeführt? Wenn ja, warum wird im Projektinformationssystem PRINS nur auf die Er- gebnisse des Erläuterungsberichtes zur Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises verwiesen (www.bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW- BY.html)? Wenn nein, warum nicht? 3.   Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die Prüfung der ver- schiedenen Alternativen in der durch den Ostalbkreis erstellten Studie neu- tral und ergebnisoffen durchgeführt wurde? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 18/9016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die zitierte Studie wurde als Voruntersuchung für die Wahl der der Projektbe- wertung zugrunde gelegten Variante verwendet. Mit den im BVWP 2030 ausge- wiesenen Projekten wird keine konkrete Linienführung festgelegt, sondern eine Entscheidung darüber getroffen, ob diese Projekte planerisch verfolgt werden sol- len. Diesen Planungen bleibt die Variantendiskussion vorbehalten. 4.   Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der SUP ausrei- chend, dass bei dem Punkt Alternativenprüfung im Projektinformationssys- tem PRINS zur Begründung der gewählten Alternative ausschließlich auf die Ergebnisse des Erläuterungsberichtes der Machbarkeitsstudie verwiesen wird (www.bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-BY. html)? Das Ziel der Alternativenprüfungen im Rahmen der BVWP-Aufstellung besteht darin, bereits in einem möglichst frühen Planungsstadium ggf. auch verkehrsträ- gerübergreifende Alternativen zu untersuchen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Entwicklungsprozess der Verkehrsinfrastruktur einfließen zu lassen. Ge- genstand der Alternativenprüfungen ist es, zu beurteilen, ob Planalternativen be- stehen, die beispielsweise mit geringeren Umweltauswirkungen oder Investiti- onskosten verbunden sind. Im benannten Projekt hat der Landkreis eine ausführliche Voruntersuchung unter Berücksichtigung der umgebenden Netzmaschen in der genannten Machbarkeits- studie durchgeführt. 5.   Inwiefern steht die Aufnahme des Neubauvorhabens, das eine hohe Umwelt- betroffenheit ausweist und vom Land nicht angemeldet wurde, im Wider- spruch zu der Vorgehensweise der Bundesregierung, sich bei der Alterna- tivenprüfung „aufgrund der Vielzahl von Projekten und der vorrangigen Pla- nungskompetenzen bei den Ländern“ auf die Alternativenprüfung der Län- der zu verlassen (Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 58 f.)? Es wird kein Widerspruch gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fra- gen 2 und 3 verwiesen. 6.   Inwiefern ist diese Machbarkeitsstudie aus Sicht der Bundesregierung für Bürgerinnen und Bürger notwendig, um die Entscheidung für die ausge- wählte Gesamtumfahrungsvariante und gegen mögliche Alternativen nach- zuvollziehen, und wieso ist diese im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht durch das BMVI offen zugänglich gemacht worden? Mit den im BVWP ausgewiesenen Projekten wird keine konkrete Linienführung festgelegt, sondern eine Entscheidung darüber getroffen, ob dieses Projekt plane- risch weiterverfolgt werden soll. Diesen Planungen bleibt die Variantendiskus- sion vorbehalten. 7.   Inwiefern sieht die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger im Rah- men der Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend informiert, um die Entschei- dung zu den einzelnen Ortsumfahrungen, insbesondere mit Blick auf die Umweltauswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan, nachzuvoll- ziehen, wenn nur auf eine Machbarkeitsstudie eines Landkreises verwiesen wird, die jedoch nicht im PRINS dargestellt wurde? Die im PRINS unter den Punkten 1.7 „Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“ und 1.8 „Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)“ aufgeführten In- formationen gewährleisten zusammen mit dem Methodenhandbuch, das über die",
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            "content": "Drucksache 18/9016                                    –4–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist, eine umfassende Information auch über die „Umweltauswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan“. 8.   Inwiefern berücksichtigt der genannte Erläuterungsbericht der Machbar- keitsstudie bei dem Vergleich der genannten Alternativen die bei der Auf- stellung des BVWP verwendete Methodik? 9.   Inwiefern berücksichtigt die Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises die um- welt- und naturschutzfachlichen Auswirkungen der Gesamtumfahrung so- wie der dort bewerteten Alternativen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Das Projekt wurde für die im PRINS dargestellte Variante bewertet und beurteilt. Die Ergebnisse sind im PRINS ausgewiesen. Das Projektdossier nimmt dabei kei- nen methodischen Bezug auf die Studie des Ostalbkreises. 10.   Wieso wurden die Projektdetails und Bewertungsergebnisse der vom Land angemeldeten B-29-Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch nicht im PRINS dargestellt? Grundlage des bewerteten Gesamtprojektes B 29n, Röttingen – Nördlingen ist die gemeinsame Umfahrung von Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaum- loch. 11.   Wurden die vom Land gemeldeten Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch auch als Einzelprojekte im Rahmen der BVWP-Methodik unter- sucht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils Nutzen-Kosten-Verhältnis, umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, raumordnerische Beurtei- lung und städtebauliche Beurteilung angeben)? Wenn ja, wieso sind Details und Ergebnisse nicht im PRINS dargestellt? Wenn nein, warum nicht, und inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung mit der Grundkonzeption für den BVWP 2015 vereinbar, sich bei der Alter- nativenprüfung allein auf eine externe Machbarkeitsstudie zu stützen? Gegenstand der Projektbewertung und -beurteilung war die gemeinsame Umfah- rung von Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch. Damit liegt auch nur deren Bewertungsergebnis vor. 12.   Welche Auswirkung hat die mit „hoch“ angegebene umwelt- und natur- schutzfachliche Beurteilung auf die Einstufung des Vorhabens B 29 n Röt- tingen – Nördlingen in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP-Entwurfs unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Vorhaben gemäß der Grund- konzeption für den BVWP 2015 für eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf Plus bzw. den Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung aufgrund der fehlenden überregionalen Bedeutung nicht infrage kommt (Grundkon- zeption für den BVWP 2015, S. 70)? Die Umweltbetroffenheit hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Einstufung des Projektes im BVWP-Entwurf. Die Auswertung der Stellungnahmen der Be- hörden und der Öffentlichkeit ist noch nicht abgeschlossen. Die Stellungnahmen",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –5–                                Drucksache 18/9016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. werden bei der Aufstellung des dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen- den Referententwurf zum BVWP 2030 berücksichtigt und können die Einstufung ggf. noch ändern. 13.   Inwiefern ist die Entscheidung für die Gesamtumfahrung im Zuge der B 29 und gegen die angemeldeten Ortsumfahrungen trotz hoher Umweltbetroffen- heit und einem Flächenverbrauch von mindestens 85,7 ha (vgl. Umweltbe- richt Anlage 1) mit den übergeordneten Zielen des BVWP und den geltenden Zielen des Umweltschutzes (Umweltbericht zum BVWP, S. 13) vereinbar? Die Wirtschaftlichkeit des Projekts ist gegeben. Im Übrigen wird auf die Antwor- ten zu den Fragen 6 und 12 verwiesen. 14.   Inwiefern sieht die Bundesregierung die Umweltbetroffenheit, u. a. die Zer- schneidung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes innerhalb eines ausgedehn- ten Waldes auf 1,5 km, in der Bewertung, Einstufung und Alternativenprü- fung ausreichend berücksichtigt? Der Entwurf des BVWP 2030 wird derzeit mit den Ressorts abgestimmt. Eine Aussage zu dieser Frage ist aktuell nicht möglich. 15.   Wieso wurde ein dreistreifiger Ausbau gewählt, obwohl die durchschnittli- che tägliche Verkehrsbelastung der Gesamtumfahrung im Planfall 2030 nur mit 10 000 Kfz angegeben wird? Unter Punkt 1.5 „Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall“ sind in Abbil- dung 4 die Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030 ausgewie- sen. Diese betragen zwischen 12 000 und 16 000 Kfz/24h. Ein 3-streifiger Quer- schnitt erscheint aus verkehrsplanerischer Sicht daher angemessen. 16.   Wieso wurde ein dreistreifiger Ausbau gewählt, obwohl das Vorhaben keine Verbindungsfunktionsstufe von 0 oder 1 aufweist, also im Sinne der BVWP- Methodik kein großräumig bedeutsames Projekt darstellt (BVWP-Entwurf, März 2015, S. V)? Die gewählte 3-Streifigkeit eines Querschnitts definiert sich nicht allein über die Zuordnung des Projekts zu einer Verbindungsfunktionsstufe. Maßgebend ist ne- ben der Verkehrsbelastung auch die Frage der Verkehrsentflechtung (Überhol- und Steigungsstrecken). 17.   Inwiefern leistet das Neubauprojekt „mit dem Ausbau einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit“ (vgl. www. bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-BY.html#h1_ alternativenpruefung), der eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf rechtfertigt, und auf welcher Grundlage stuft die Bundesregierung diesen Beitrag der Gesamtumfahrung höher ein als den Beitrag der durch das Land angemeldeten kleineren Ortsumfahrungen? Mit der Herausnahme von Verkehren aus den heutigen Ortsdurchfahrten wird ein Beitrag zur Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten und zur Verbesserung der Lebensqualität in den Orten geleistet. Zudem wird eine Erhöhung der Leistungs- fähigkeit durch Erhöhung der im Streckenzug insgesamt verfügbaren Verkehrs- kapazitäten sichergestellt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –7–                                Drucksache 18/9016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20.   Wie setzen sich die Kosten von 105,5 Mio. Euro für das Vorhaben zusam- men (bitte Kostenpunkte einzeln auflisten)? Auf Grundlage der vom Ostalbkreis in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie setzen sich die Kosten für das Vorhaben wie folgt zusammen: Hauptgruppe                                                   Kosten [Mio. Euro] Grunderwerb                                                        5,6 Untergrund, Unterbau und Entwässerung                             38,4 Oberbau                                                           25,0 Brücken                                                           15,2 Stützwände                                                         0,0 Tunnel                                                             0,0 Sonstige Bauwerk                                                   0,0 Ausstattung                                                       18,2 Sonstige Besondere Anlagen                                         3,1 21.   a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungstand im Zuge des dreistrei- figen Neubaus versiegelt bzw. dauerhaft beansprucht? b) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse inklusive Baufeld benötigt? c) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt? d) Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschrän- kung sowie öffentliche Flächen)? 22.   a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Bau- fläche inklusive Baufeld? b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung? c) Mit welchem Betrag sind die Grunderwerbskosten in die Nutzen-Kosten- Analyse zum BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte mit Angabe des Preisstandes)? 23.   a) Inwiefern plant die Bundesregierung den Bau von Grünbrücken? b) Mit welchen Kosten rechnet sie für den Bau von Grünbrücken, und inwie- fern wurden diese Kosten bereits in die Bewertung einbezogen? Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wird auf die im PRINS veröffentlichten Informationen zu diesem Projekt ver- wiesen. Mit den im BVWP 2030 ausgewiesenen Projekten wird seitens der Bundesregie- rung eine Entscheidung darüber getroffen, ob diese Projekte planerisch weiter- verfolgt werden sollen. Diesen Planungen bleibt vorbehalten, die weiteren, in den Fragen 21 bis 23 aufgeworfenen Sachverhalte intensiv zu prüfen und in der wei- tergehenden Planung entsprechend zu berücksichtigen.",
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            "content": "Drucksache 18/9016                                   –8–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24.   Inwiefern dient nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtumfah- rung als Teil der geplanten Verbindung zwischen dem mittleren Neckartal mit der Landeshauptstadt Stuttgart (Nordostring), dem Ostalbkreis sowie der Landesgrenze zu Bayern und einem Autobahnzubringer zur A 7, Flens- burg – Würzburg – Ulm (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8584, Antwort zu Frage 8) der Entlastung der Ortsdurchfahrten von Aufhausen, Pflaumloch oder Trochtelfingen, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die neue Verbindung neuen Straßenverkehr induziert? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/8584 bezieht auch die B 29a, Röttingen – Nördlingen mit ein und trifft insoweit unver- ändert zu. Diese mit der Realisierung der B 29a, Röttingen – Nördlingen verbundenen posi- tiven Wirkungen schließen regelmäßig induzierte Verkehre nicht aus. 25.   Basieren die Bewertungen der Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises auf der gleichzeitigen Umsetzung des Autobahnzubringers A 7 Anschlussstelle Aalen/Oberkochen, der nach Aussage des BMVI nicht Teil des BVWP sein wird (Bundestagsdrucksache 18/7013)? Wenn ja, sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie auch ohne den Auto- bahnzubringer belastbar, und ein gesamtwirtschaftlicher Bedarf gegeben? Die der Bewertung zugrunde liegende Methodik sieht vor, dass jeweils nur das zu bewertende Projekt betrachtet wird. Das Bewertungsergebnis weist für die B 29a, Röttingen – Nördlingen ein NKV von 2,2 aus. Das Projekt ist damit wirtschaftlich. 26.   Inwiefern kann das BMVI ausschließen, dass es bei einer Realisierung der Gesamtumfahrung zu einer höheren Belastung bzw. zu Engpässen in den nachfolgenden Orten im Zuge der B 29 in Baden-Württemberg kommen wird, u. a. in Riffingen, Hohenlohe, Elchingen? Veränderungen der Verkehrsbelastungen im umliegenden Straßennetz können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. 27.   Inwiefern ist die Gesamtumfahrung für „die Funktionsfähigkeit des Bundes- fernstraßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung von Bedeutung“, und eine Überprüfung und Aufnahme entgegen der fachlichen Einschätzung des Landes somit begründet (Bundestagsdrucksache 18/6516), obwohl das Vorhaben gemäß der BVWP-Methodik keine großräumige Bedeutsamkeit aufweist, da es nicht mit der Verbindungsfunktionsstufe 0 oder 1 bewertet wurde? Das der Projektbewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 zugrunde gelegte Netz umfasst das heutige Verkehrsnetz, ergänzt um die als „laufend“ de- finierten Vorhaben. Dieses Netz, auf das die für 2030 prognostizierten Verkehre umgelegt wurden, wird als Bezugsfallnetz bezeichnet.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode           –9–                            Drucksache 18/9016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Wirkung eines erwogenen Projekts lässt sich dann durch den Vergleich des Mit- (=Planfall) und Ohne-Falls (=Bezugsfall) ermitteln und bewerten. Gegenstand des im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 betrachteten Pro- jekts ist die B 29a, Röttingen – Nördlingen als zusammenhängende Umfahrung von Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch. Eine vergleichende Gegenüberstellung mit einer – im vorliegenden Falle vom Land favorisierten – Variante ist methodisch nicht vorgesehen. Auf die Antworten zu den Fragen 24 und 25 wird verwiesen.",
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            "content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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