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            "content": "Drucksache 19/7649                                     –2–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zugenommen hat auch die Anzahl der in den Haushalten betriebenen Power- line-Kommunikationsgeräte (PLC), mit deren Hilfe hochfrequente Datenpakete über das Stromnetz gesendet werden. Andere Telekommunikationsgeräte ver- wenden ordnungsgemäße und genormte Übertragungswege, z. B. sehr gut ge- schirmte Ethernet-(CAT-)Kabel – innenarchitektonisch kaum auffällige Glasfa- ser- oder Polymerfaserleitungen, oder sie übertragen die Daten drahtlos auf da- für vorgesehene WLAN-Frequenzen. Da bei der Nutzung von PLC teilweise ungeschirmte Hausstromleitungen zum Einsatz kommen, ist hier ebenfalls mit erhöhten Störpotentialen zu rechnen, die sich vor allem in urbanen Gebieten manifestieren würden. Sogenannte Stichleitungen stellen häufig perfekt abge- stimmte Sendeantennen für eine Reihe von Frequenzen im KW- und im VHF- Bereich dar. PLC-Geräte erzeugen breitbandige Störungen ggf. bis in den BOS- Frequenzbereich unterhalb des UKW-Bandes hinein (vgl. www.teltarif.de/ powerline-devolo-kurzwelle-test/news/59169.html). Diese elektromagnetischen Emissionen können weit über die Grenzen der Gebäude und Grundstücke hinaus störend wirken. Die jüngste PLC-Generation nutzt zusätzlich den geerdeten Schutzleiter der häuslichen Elektroinstallation (vgl. https://avm.de/ratgeber/ highspeed-und-reichweite/avm-erklaert-powerline/) und kann damit potentiell elektromagnetische Störungen über alle damit verbundenen metallischen Ge- bäudeinstallationen einschließlich Treppengeländer, Blitzschutzanlagen und Dachrinnenkonstruktionen verbreiten. Zur Gewährleistung der freien Verfügbarkeit von Informationen durch den sich ebenfalls verbreitenden digitalen Rundfunk-Standard DAB+, zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des weiterhin analogen BOS-Funks der Feuerwehren und Rettungsdienste und zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs des Amateurfunkdienstes sowie zur Sicherstellung der Funktion jeglichen wei- teren – also auch des digitalen – Behördenfunks, ist die regelmäßige Erhebung allgemeinen Störrauschens bzw. spezifischer Störpegel durch bestimmte Tech- nologien im Zuge der Verbreitung neuer Technologien auch ohne spezifische Hinweise und Meldungen von Funkstörungen gemäß des Gesetzes zur elektro- magnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller angezeigt. 1.   Welche Normen legt die Bundesregierung zur Bewertung von Störpegeln im elektromagnetischen Umfeld und für Entscheidungen der Verhältnismäßig- keit gemäß § 27 Absatz (3) EMVG als verbindlich zugrunde (bitte auflisten, welche ITU- bzw. EU- bzw. nationalen Normen zur Anwendung kommen und inwieweit diese rechtlich bindend sind)? Hinsichtlich der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung nach § 27 Absatz 3 Elekt- romagnetische-Verträglichkeits-Gesetz (EMVG) ist darauf hinzuweisen, dass diese Form der Störungsbeseitigung erst dann greift, wenn die Störung nicht nach § 27 Absatz 2 Nummer 4 EMVG auf eine Nichterfüllung der grundlegenden An- forderungen durch ein Betriebsmittel zurückzuführen ist, wobei dann auch die Einhaltung der Norm überprüft wird, auf die hin die Konformitätserklärung des Betriebsmittels erfolgte. Ein Rückgriff auf Normen ist darum für die Störungsbe- arbeitung alleine nicht mehr ausreichend. Als zuständige Behörde legt die Bundesnetzagentur bei der Störungsbearbeitung und -beseitigung die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde und kann insbesondere die geltenden technischen Normen heranziehen. Der Gesetz- geber hat klargestellt, dass gerade im Störungsfall die aktuell geltenden Grenz- werte aus Normen herangezogen werden können. Auch können aktuelle Installa- tionsvorschriften für den Störfall relevant sein. Alle Erkenntnisse, die vor Ort bei der Aufklärung der elektromagnetischen Unverträglichkeit gewonnen werden, werden im Rahmen einer Gesamtschau bewertet, bei der die herangezogene Norm",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –3–                                Drucksache 19/7649 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein Teilaspekt unter vielen anderen ist. Es geht im Rahmen der Störungsbearbei- tung nicht um eine Zweierbeziehung zwischen Behörde und Störungsmeldenden, sondern um eine Dreiecksbeziehung zwischen Behörde, dem Betreiber der Stör- quelle und dem Betreiber der Störsenke. Jede Anordnung zu Gunsten eines Be- triebsmittels bedeutet einen Eingriff in den Betrieb eines anderen Betriebsmittels. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, den die Behörde zu bewerten hat. 2.   Inwieweit bedürfen die zur Bewertung von Störpegeln zugrunde gelegten Normen nach Auffassung der Bundesregierung einer Überarbeitung? Die Prüfwerte in Harmonisierten Europäischen Normen basieren auf vordefinier- ten Schutzabständen (Abstand zwischen Quelle und Senke) in bestimmten Störszenarien, die Wahrscheinlichkeiten für das Zusammentreffen beinhalten. Mithin können sich in Einzelfällen tatsächlich Störszenarien ergeben, die von Be- triebsmitteln ausgehen welche grundsätzlich die grundlegenden Anforderungen des EMVG über die Vermutungswirkung erfüllen. Ziel von Harmonisierten Eu- ropäischen Normen ist es aber nicht, alle möglichen Einzelfälle abzufangen. Die elektromagnetische Umgebung hat sich in den vergangenen Jahren dahingehend verändert, dass Geräte in ihrer Verbreitungsdichte zugenommen haben und auch ihre typischen Gebrauchsabstände gesunken sind. Deshalb arbeitet die Bundes- netzagentur gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 22 Absatz 2 Nummer 7 EMVG an einer Anpassung der Harmonisierten Europäischen Normen an aktu- elle Störszenarien, kann aber nur im Rahmen der konsensbasierten Gremienarbeit agieren. 3.   Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eventuell notwendige Über- arbeitungen der Normen durch das Einbringen von NWIP, also Vorschlägen für neue Normenvorhaben und aktive Mitarbeit in den nationalen und inter- nationalen Normenorganisationen, mitzugestalten (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat die Bundesnetzagentur beauftragt, aktiv an den relevan- ten Normungsvorhaben zur Überarbeitung der Harmonisierten Europäischen Normen mitzuarbeiten und setzt sich für die in der Antwort zu Frage 2 beschrie- benen Verbesserungen ein. Dazu ist die Verwendung von NWIP in der Regel nicht erforderlich, da die Anpassung bestehender Normen in Überarbeitungszyk- len erfolgt. 4.   Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die durch die ITU-Verträge vorgegebenen Rauschpegel durch Man-Made-Noise mit Rücksicht auf die funktechnische Nutzbarkeit der elektromagnetischen Umgebung durchweg eingehalten werden sollen? Wenn nein, warum nicht? Die Empfehlung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) „ITU-R P.372-13 Radio noise“ gibt keine einzuhaltenden Rauschpegel vor, sondern beschreibt le- diglich auf Grundlage von Daten des Jahres 1970 üblicherweise in verschiedenen elektromagnetischen Umgebungen anzutreffendes Rauschen, welches von der Summe an Betriebsmitteln in der Umgebung erzeugt wird. Grundsätzlich werden diese Empfehlungen bei der Normungsarbeit dahingehend berücksichtigt, dass sie zur Orientierung für das Festlegen von Grenzwerten verwendet werden. Im Einzelfall kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass an jedem Ort der zu er- wartende Rauschpegel auch tatsächlich eingehalten oder unterschritten wird. Dies",
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            "content": "Drucksache 19/7649                                   –4–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. liegt insbesondere an der in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Wahrschein- lichkeitsbetrachtung bei Festlegung von Grenzwerten für Harmonisierte Europä- ische Normen. Aus technischer Sicht können zur Beurteilung von Störfällen nach § 27 Absatz 3 EMVG Rauschwerte aus der ITU-Empfehlung im Einzelfall zur Orientierung herangezogen werden. Ebenso werden sie von Funknetzplanern bei der Dimensionierung ihrer Funknetze berücksichtigt. Als konkrete Vorgabe sind die in den einschlägigen DIN/EN-Normen festgelegten Grenzwerte für die Stör- strahlung und Störspannung eines einzelnen Gerätes zu betrachten. Von der Bundesnetzagentur in den Jahren 2007 bis 2010 durchgeführte Messun- gen haben gezeigt, dass zum damaligen Zeitpunkt die Man-Made-Noise(MMN)- Pegel oberhalb ca. 200 MHz bis 300 MHz tendenziell geringer waren, als die in den 1970er Jahren ermittelten und in der ITU-Empfehlung genannten Pegel. Dar- über hinaus ist das MMN in diesen Frequenzbereichen kein Faktor, der die funk- technische Nutzbarkeit beschränkt, da hier der MMN-Pegel in der Regel unter- halb des Eigenrauschens eines Funkempfängers liegt. Im Frequenzbereich unterhalb 30 MHz begrenzt das Grundrauschen jedoch ganz wesentlich die funktechnische Nutzbarkeit. In diesem Frequenzbereich können sich die potentiellen „Störquellen“ aufgrund der Raumwellenausbreitung örtlich sehr weit vom jeweils betrachteten Ort entfernt befinden, z. B. auch in anderen Ländern, auf deren Störsituation die Bundesrepublik keinen Einfluss hat. Der MMN-Pegel unterhalb 30 MHz ist also technisch bedingt lediglich durch welt- weite Maßnahmen beeinflussbar. Derzeit werden typische Geräte mit potentiellen Störaussendungen in diesem Frequenzbereich (Netzteile, Haushaltsgeräte, IT und Unterhaltungselektronik) bereits durch – vornehmlich leitungsgebundene – Grenzwertempfehlungen in weltweit harmonisierten Normen erfasst. Im Rahmen der an der konsensbasierten Normung beteiligten interessierten Kreise finden ne- ben technischen jedoch auch ökonomische Aspekte Berücksichtigung. 5.   Sind der Bundesregierung Statistiken oder Gutachten über die Verbreitung von LED-, PV- und PLC-Technologien und deren Auswirkungen auf die elektromagnetische Umgebung seit 2008 bis heute in Deutschland bekannt? a) Wenn ja, welche? b) Welche Schlussfolgerungen für notwendige Befugnisse und ein Tätigwer- den der BNetzA zieht die Bundesregierung daraus? Zur Verbreitung einzelner Produkte im Markt liegen der Bundesregierung für die genannten Kategorien keine Informationen vor. 6.   Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von der BNetzA in den Jahren 2007 bis 2010 erhobenen Messdaten zur Feststellung des Man-Made- Noise auch heute noch repräsentativ sind (bitte begründen)? Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren stark gestiegenen Anzahl an potentiellen „Störquellen“, insbesondere Powerline-Geräten, LED-Beleuchtun- gen, DSL-/VDSL-Installationen und Solaranlagen, kann vermutet werden, dass die Man-Made-Noise (MMN) Pegel in Deutschland heute möglicherweise höher sind als vor 10 Jahren gemessen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen nimmt der Pegel aller potentiellen zum MMN beitragenden Störquellen mit steigender Frequenz ab. Die oben erwähnten Gerätearten und Installationen, deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenom-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                                Drucksache 19/7649 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. men hat, strahlen hauptsächlich oder sogar ausschließlich in Frequenzbereichen unterhalb 30 MHz ab, so dass eine relevante Zunahme des MMN-Pegels vor- nehmlich in diesen Frequenzbereichen zu erwarten wäre. 7.   Aus welchen Gründen wurde nach dem Jahr 2010 keine weitere Erhebung über die Ausmaße von Man-Made-Noise durchgeführt? Die Erhebung des MMN-Pegels wurde durchgeführt, um die ITU-Empfehlung P.372 zu aktualisieren, wenn sich herausstellen sollte, dass die MMN-Pegel er- heblich höher sind als die Werte, die aus den 1970er Jahren stammen. Das Mess- programm der Bundesnetzagentur war daher auf die einmalige Feststellung der Funkumgebung zu diesem Zeitpunkt ausgerichtet. Es wird bisher allgemein und insbesondere bei der ITU davon ausgegangen, dass sich das MMN nicht kurzfristig wesentlich ändert. Die Messungen der Bundes- netzagentur und auch anderer Länder im etwa gleichen Zeitraum haben keinen Anlass zu der Annahme eines erheblich gestiegenen MMN-Pegels oder dessen kurzfristige Änderung bis 2010 gegeben. Messungen des MMN-Pegels, die statistisch relevante Aussagekraft haben, sind zeit- und kostenaufwändig (siehe auch die Antwort zu den Fragen 15 und 16). Daher wurde auch aus Kostengründen auf eine Langzeiterhebung des MMN ver- zichtet. Die Kosten solcher Messungen werden allgemein in Form von Frequenz- nutzungsbeiträgen auf die Frequenznutzer umgelegt. 8.   Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die zur zukünftigen Einhaltung der bereits im Messzeitraum von 2007 bis 2010 festgestellten Überschreitungen der ITU-Empfehlungen zum Man-Made-Noise insbesondere im Rural-Be- reich beitragen können? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zur Zeit sind keine solche Maßnahmen geplant. Bezüglich der Vorschriften für (elektrische) Geräte darf die Bundesregierung keine Sonderregelungen zur Erwei- terung oder Einschränkung der einschlägigen Europäischen Richtlinien erlassen, da dies von der Europäischen Kommission als Handelshemmnis für den Europäi- schen Binnenmarkt gewertet würde. 9.   Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Durchsetzung des Elek- tronikmarktes mit neuen Technologien ein regelmäßiges Monitoring der elektromagnetischen Umgebung zur Sicherstellung der ITU-Empfehlungen einerseits und der generellen Einhaltung des EMVG andererseits erfordert (bitte begründen)? Da der Bürger elektromagnetische Unverträglichkeiten an die zuständige Bun- desnetzagentur melden kann, ist bereits ein kontinuierliches Monitoring vorhan- den. Die Behörde geht jeder Störungsmeldung im Einzelfall nach. Im Übrigen ist die Gesamtzahl der Störungsmeldungen seit 2010 nicht gestiegen. Dies gilt auch für den Frequenzbereich unterhalb von 30 MHz.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                Drucksache 19/7649 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zusätzlich zu der Ergebniszusammenfassung im Rahmen der Antwort der Bun- desregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. betreffend den Schutz der Ressource elektromagnetische Umgebung auf Bundestagsdrucksache 19/3837 hat die Bundesnetzagentur einen ausführlichen Bericht erstellt, der auch alle internationalen Eingangsdokumente in die ITU-Ar- beitsgruppen enthält, und der auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Alle gemessenen Einzelwerte sind dauerhaft gespeichert, so dass auch nachträg- liche Auswertungen des MMN möglich sind, inklusive des Impulsrauschens und der ortsspezifischen Situationen. 12.   Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für die BNetzA der Einsatz automatischer Messtechnik zum permanenten Monitoring von Man-Made- Noise in ausgewählten Regionen grundsätzlich sinnvoll wäre (bitte begrün- den)? Ein permanentes Monitoring zu MMN mit automatischer Messtechnik wäre si- cherlich geeignet, die Informationen über das Niveau von MMN weiter zu ver- bessern, aber auch mit erheblichen Kosten verbunden. Aus den bereits in der Ant- wort zu Frage 7 genannten Gründen besteht hierzu gegenwärtig kein Anlass, weil der gegenwärtige Kenntnisstand als weiterhin ausreichend anzusehen ist. 13.   Plant die Bundesregierung eine neue Erhebung des Man-Made-Noise? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 7, 12 und 14 wird verwiesen. 14.   Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Funkstörungen, mit denen auch zukünftig ein funktionierender, störungsfreier BOS-Funk sichergestellt wird? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen wurde es bisher nicht als erforderlich angesehen, kontinuierlich wiederholende Rauschmessungen durch- zuführen. Eine Ausnahme könnte der Frequenzbereich unterhalb von 30 MHz sein, in dem es eine weite Verbreitung von potentiellen Störquellen gibt. Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 11 erwähnten Langzeitmessungen wur- den im Juli 2014 Messungen des weißen Rauschens im Bereich bis 30 MHz auf einem Forschungsschiff in der Nordsee, weit ab vom Land, durchgeführt. Diese haben ein gegenüber der ITU-Empfehlung P.372 erhöhten Rauschpegel gezeigt. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die MMN-Pegel in unbebauten Gebieten durch Raumwellenausbreitung höher sind als in der genannten ITU- Empfehlung. Es ist geplant, derartige Messungen im Frühjahr 2019 zu wiederholen. Insbeson- dere soll hierbei festgestellt werden, durch welche Anwendungen das erhöhte Rauschen verursacht wird. Auch diese Ergebnisse werden internationalen Gre- mien zur Verfügung gestellt.",
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