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            "content": "K or re kt ur Drucksache 18/5658                                       –2–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Sind die Haushaltssperren der die Einführung der Pkw-Maut betreffenden Titel bereits aufgehoben worden? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung (bitte ggf. für die betreffenden Titel einzeln begründen)? 2. Was waren bzw. sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Haus- haltssperre der betreffenden Titel? Ist bzw. sind diese nach der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission noch gegeben (bitte begründen)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Sperren der Ansätze bei den betreffenden Titeln wurden vom Bundesminis- terium der Finanzen mit Schreiben vom 30. März 2015 gemäß § 36 der Bundes- haushaltsordnung (BHO) auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgehoben. Aufgrund erforderlicher Vorarbeiten war und ist die Beantragung der Aufhe- bung der einfachen Sperre der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zwingend erforderlich. Mit Verabschiedung des Gesetzes am 27. März 2015 durch den Deutschen Bundestag lagen die Voraussetzungen zur Aufhebung der einfachen Sperren vor. Die Aufhebung der Sperren bei den Planstellen bzw. Stellen ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Bundesfernstra- ßen am 12. Juni 2015 erfolgt. K:\\Publishing\\Produktion\\BT\\Produktion\\07_Fahne\\1805658\\1805658.fm, 7. August 2015, Seite 2 3. Wie viele Haushaltsmittel sind für Vorbereitungsmaßnahmen zur Einfüh- rung der Infrastrukturabgabe (inkl. externer Erstellung von Gutachten und behördlichem Personalbedarf) insgesamt bereits verausgabt worden? 4. Wie verteilen sich diese Ausgaben auf die Posten a) Sachverständige, b) Bezüge und Nebenbezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten, c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d) Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäf- tigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige, e) Erwerb von Fahrzeugen, f) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen so- wie sonstigen Gebrauchsgegenständen für Kontrollzwecke, g) Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung, h) Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstgegenständen, Software, i) Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wurde eine externe Firma mit der Er- stellung eines Lastenheftes für die Infrastrukturabgabe in Bezug auf die Kon- trollsoftware bzw. die Software für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten- verfahren beauftragt (Umfang: 110 000 Euro). ur kt re or K",
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