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            "content": "Drucksache 18/10609                                    –2–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3.   Wurden und/oder werden in diesen Einrichtungen Kämpfer aus Syrien be- handelt? Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in dem Rehabilitationskranken- haus in Kilis erfolgt allein auf Grundlage medizinischen Bedarfs und medizini- scher Dringlichkeit. Eine Erfassung von Daten, aus denen hervorgeht, ob es sich bei den Patientinnen und Patienten um Kämpfer aus Syrien handelt, erfolgt nicht. 4.   Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 sind für den Aufbau von Feld- lazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in der Türkei eingeplant (bitte einzeln auflisten)? a) Sollen diese Einrichtungen Kämpfern aus Syrien offenstehen? b) Aus welchen Einzelplänen stammen diese Mittel? Die Fragen 4 bis 4b werden zusammengefasst beantwortet. Bei der Förderung des humanitären Hilfsprojekts von Malteser International e. V. handelt es sich um ein überjährig angelegtes Projekt, für das im Haushalt 2017 vorbehaltlich parlamentarischer Zustimmung aus Einzelplan 05 (Titel Humani- täre Hilfsmaßnahmen im Ausland) eine Förderung in Höhe von 503 000 Euro vorgesehen ist. Eine Verpflichtungsermächtigung über ebendiesen Betrag wurde belegt. Das Rehabilitationskrankenhaus wird aus diesem Titel bereits seit 2013 finanziert. Die Planung möglicher weiterer humanitärer Hilfsprojekte im Gesund- heitsbereich ist abhängig von den 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- teln und dem globalen Gesamtgefüge der humanitären Bedarfslage. 5.   Welche anderen Gelder sind in den Bundeshaushalten 2016 und 2017 dar- über hinaus für die Versorgung von Kämpfern in der Region vorgesehen (bitte Einzelpläne, Posten und Begründungen auflisten)? In den Einzelplänen 05, 14 und 23 sind in den Haushalten 2016 und 2017 keine Haushaltsmittel für die Versorgung von Kämpfern im Sinne der Fragestellung in der betreffenden Region vorgesehen. 6.   Wie viele Kämpfer aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet wurden seit Beginn der Finanzierung entsprechender medizinischer Einrichtungen in der Türkei und/oder anderen Nachbarstaaten Syriens behandelt (bitte einzeln auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7.   Wird die Versorgung von Kämpfern aus Syrien über Mittel des Syria Recovery Trust Fund finanziert? Die Versorgung von Kämpfern fällt nicht unter das Mandat des Syria Recovery Trust Fund (SRTF). Es werden keine Projekte zur Versorgung von Kämpfern durchgeführt.",
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