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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/5485 19. Wahlperiode 05.11.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5201 – Listen mit Auslieferungsersuchen der Türkei Vorbemerkung der Fragesteller Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat der Bundesregierung nach eigenen Angaben zu seinem Staatsbesuch in Deutschland Ende September 2018 eine Liste mit Namen von Personen übergeben, die von der Türkei als Terroris- ten gesucht werden und deren Auslieferung von Deutschland verlangt wird. Zu- erst war von einer Liste mit den Namen von 69 Gesuchten die Rede, später hieß es, die türkische Regierung fordere von Deutschland die Auslieferung von 136 Personen. Unter den Gesuchten befinden sich laut Presseberichten der im deutschen Exil lebende ehemalige Chefredakteur der Tageszeitung „Cumhuriyet“ Can Dündar sowie Angehörige der Gülen-Bewegung, die von türkischen Behör- den für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich gemacht wird (www.zeit. de/politik/ausland/2018-10/tuerkei-recep-tayyip-erdogan-auslieferung-journalist- can-duendar). 1. Welche und wie viele Listen mit Namen von wie vielen gesuchten Personen, deren Auslieferung von Deutschland gefordert wird, wurden der Bundesre- gierung wann und vom wem im Vorfeld oder während des Staatsbesuches des türkischen Präsidenten übergeben? 2. Wie viele und welche Datensätze mit welchen Angaben enthalten diese Lis- ten jeweils? a) Welchen von der Türkei als terroristisch angesehenen Organisationen bzw. politischen Spektren werden wie viele der Gesuchten jeweils zuge- ordnet, und welche dieser Organisationen gelten auch nach deutschem Recht als terroristisch? b) Inwieweit wird den genannten Personen jeweils eine über die vermeintli- che Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für eine terroristische Vereinigung hinausgehende konkrete Beteiligung an Straftaten welcher Art unterstellt bzw. nachgewiesen? c) Wie viele der Gesuchten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Jour- nalisten? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/5485 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wie viele der Gesuchten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann mit welchem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutsch- land auf? e) Wie viele der Gesuchten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Putschversuch vom Juli 2016 und der nachfolgenden Verhängung des Ausnahmezustands in der Türkei nach Deutschland geflohen? f) Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Gesuchten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte doppelte Staatsbürgerschaften ange- ben)? g) Wie viele Namen fanden sich bereits auf Listen, die der Bundesregierung zu einem früheren Zeitpunkt übermittelt wurden? h) Gegen wie viele und welche der auf den Listen genannten Personen wur- den nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Haftbefehle der türki- schen Justiz über Interpol verbreitet? 3. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass diese Listen auch infolge nachrichtendienstlicher Tätigkeit eines türkischen Nachrichtendienstes in Deutschland erstellt wurden? 4. Wie reagierte die Bundesregierung auf die Übergabe der Listen und das Er- suchen nach Auslieferung der darauf genannten Personen, und was hat sie bezüglich des weiteren Umgangs mit den Auslieferungsersuchen der türki- schen Regierung zugesagt? 5. In wie vielen und welchen Fällen von auf den Listen genannten Personen hat die Türkei wann bereits ein offizielles Auslieferungsersuchen an Deutsch- land gestellt? 6. Inwieweit, in welchen Fällen und nach welchen Auswahlkriterien haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung die auf den Listen genannten Personen über ihre Nennung bzw. den Auslieferungswunsch der Türkei in Kenntnis gesetzt? Aus welchen Gründen fand bei wie vielen und welchen der genannten Per- sonen bislang keine derartige Informierung statt, und inwieweit, wann und durch welche Behörden ist eine Inkenntnissetzung der Betroffenen noch be- absichtigt? Die Fragen 1 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung wurden weder im Vorfeld noch während des Staatsbesuches des türkischen Prä- sidenten in Deutschland vom 27. bis 29. September 2018 Listen mit Namen von Personen, die von der Türkei als Terroristen gesucht werden und deren Ausliefe- rung verlangt wird, übergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Tobias Pflüger auf Bundestagsdrucksache 19/5155 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/5485 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Türkei nach eigenen Angaben mit Hilfe ihres Nachrichtendienstes Dutzende im Ausland lebende Oppositio- nelle gegen ihren Willen in die Türkei zurückgebracht hat (www.tagesspiegel. de/politik/aktion-gegen-politischen-gegner-tuerkischer-geheimdienst- entfuehrte-80-guelen-anhaenger-aus-dem-ausland/21144598.html), und wenn ja, inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein entsprechendes Risiko für die auf der Liste genannten Personen, mit Hilfe des türkischen Nachrichtendienstes gegen ihren Willen aus Deutschland oder einem Dritt- land in die Türkei zurückgebracht zu werden, und was unternimmt die Bun- desregierung diesbezüglich zum Schutz der Betroffenen? Der Bundesregierung sind Medienberichte über Verbringungen bzw. Rückfüh- rungen von im Ausland lebenden mutmaßlichen Angehörigen der sog. Gülen- Bewegung in die Türkei bekannt. Türkische staatliche Stellen unternehmen seit dem Putschversuch im Jahre 2016 große Anstrengungen, bestimmte im Ausland lebende türkeistämmige Personen auszuspähen bzw. deren Aktivitäten aufzuklä- ren. In den allermeisten Fällen dürfte es sich bei den zwangsweisen Rückführun- gen nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch um offizielle Maßnahmen der jeweiligen Gastländer handeln, die von türkischer Seite aus zwar initiiert, von dieser aber nicht eigenständig auf fremdem Staatsgebiet durchgeführt wurden. Die Durchführung sogenannter Gefährdetenansprachen bzw. Sensibilisierungs- gespräche sowie die Ergreifung ggf. erforderlicher Schutzmaßnahmen (Personen- bzw. Objektschutz) für den von den Fragestellung umfassten Personenkreis fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizeien der Länder. Bei den Bundes- sicherheitsbehörden eingehende Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung von sich in Deutschland aufhaltenden Personen werden an die jeweils zuständigen Polizeien der Länder zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. 8. Inwieweit, in welcher Form und mit welchem Inhalt sind der Bundesregie- rung Drohungen gegen auf der Liste genannte Personen von Seiten der tür- kischen Regierung, des türkischen Präsidenten, türkischer Behörden, in re- gierungsnahen Medien, durch türkische Nationalistinnen und Nationalisten in sozialen Netzwerken oder durch Vertreterinnen und Vertreter türkisch- nationalistischer Vereinigungen in Deutschland und der türkischen Regie- rungspartei AKP nahestehender Moscheengemeinden und islamischer Ver- bände bekannt? a) Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit der betroffenen Per- sonen zieht die Bundesregierung daraus? b) Inwieweit besteht nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung eine Gefährdung für Leib und Leben der auf der Liste genannten Personen durch Übergriffe von Anhängern des türkischen Präsidenten oder den tür- kischen Nachrichtendienst? c) Was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich zum Schutz der Betroffenen? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen.",
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