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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –5–                              Drucksache 19/9829 11.  Wie viel und welche Schadstoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregie­ rung beim Industrieunfall der Windkraftanlage in Bosbüll am 18. Januar 2019 freigesetzt (bitte getrennt nach Schadstoff, Giftigkeit des Schadstoffs und Menge des Schadstoffs auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 12.  Wie viel und welche Schadstoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregie­ rung beim Industrieunfall der Windkraftanlage in Uplengen am 17. Januar 2019 freigesetzt (bitte getrennt nach Schadstoff, Giftigkeit des Schadstoffs und Menge des Schadstoffs auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 13.  Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt wurden in Bosbüll nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und welcher Not­ fallplan wurde verwendet? Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Notfallplan abgewi­ chen, und wenn ja, in welchen Punkten? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Bundesregie­ rung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 14.  Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Industrie­ unfall der Windkraftanlage in Bosbüll am 18. Januar 2019 entstanden (bitte die Einzelposten auflisten und für die jeweiligen Einzelposten angeben, wer die Kosten übernimmt)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 15.  Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Uplengen getroffen, und welcher Not­ fallplan wurde verwendet? Wurde von dem Notfallplan abgewichen, und wenn ja, in welchen Punkten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 16.  Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Industrie­ unfall der Windkraftanlage in Uplengen am 17. Januar 2019 entstanden (bitte die Einzelposten auflisten und für die jeweiligen Einzelposten ange­ ben, wer die Kosten übernimmt)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 17.  Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die Gefährdung von Personen durch Eiswurf oder das Wegschleudern tonnenschwerer Teile wie Bruchstü­ cke von Flügeln von Anbeginn an zu verhindern? Windenergieanlagen müssen die Anforderungen nach dem Bundesimmisions­ schutzgesetz (BImSchG) sowie nach den auf Grundlage des BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen der Länder erfüllen. Die Anforderungen sind während der gesamten Betriebszeit einzuhalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdruck­ sachen 19/3835 und 19/9192 verwiesen.",
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