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            "content": "Drucksache 19/11376                                       –4–                        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt wer- den (bitte nach Bundesland, Branche, Größe der Betrieb aufschlüsseln, bitte gesondert Verstöße gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG gegen die Aufzeichnungspflicht des § 16 Absatz 2 ArbZG auswei- sen)? Die Länder haben teilweise Zahlen zu Verstößen, teilweise zu Beanstandungen und teilweise zu Beanstandungen und Verstößen übermittelt. Im Rahmen einer Beanstandung bzw. eines Bußgeldverfahrens kann eine Vielzahl von Verstößen festgestellt und geahndet werden. Eine Aufschlüsselung nach Branchen, Be- triebsgrößen und Art der Verstöße ist nicht möglich. Tabelle 3: Beanstandungen/Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz Bundesland                           2018     2017      2016      2015    2014        2013    2012    2011    2010    2009 Baden-Württemberg                        28       81       132      186     373         134     276     274     263 Bayern*                                3026     2895      3849     4310    3583        4203    4310    5036    3951    3737 Berlin                                  139      294        63       60       60        348     989     517     593    6531 Brandenburg*                            454      631       314      621     392        2350     409     464     380     422 Bremen                                   38       30        18       24       20         26      33      39      41      31 Hamburg                                 624      262       107      124     255         102      70      92      74          - Hessen                                  285      419       914      875    1701         674     616     771    1849     444 Mecklenburg-Vorpommern**                 59       54        55       60       33        134      18      36     162     104 Niedersachsen                           693      599       467      310     257         316     186     308     360     199 Nordrhein-Westfalen                    1567     1621      1642     1876    1688        1412    1696    1454    1663          - Rheinland-Pfalz**                        68     1505      2132      146     221         246     439     532     798     893 Saarland*                              2439      847        10       24          1       26      12      10      10          - Sachsen*                                 81      123       201      243     216         212     240     309     323     337 Sachsen-Anhalt**                       1197      422       163     1058     376         230    1595    1668     553          - Schleswig-Holstein**                     25     k. A.     k. A.      25       58         81     124     118     198          - Thüringen**                              40      118        43      100       35         65     167     298     673     903 * Nach Länderangaben: Zahl der Verstöße ** nach Länderangaben: Zahl der Beanstandungen/Verstöße 5.   Wie viele dieser Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz führten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 zu Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen (bitte auch die Entwicklung der letzten zehn Jahre darstellen so- wie nach Bundesland und Branche sowie Betriebsgröße differenzieren)? Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Bußgelder insgesamt, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? Wie viele der Strafanzeigen zu Freiheits- und Geldstrafen führen, wird von den Arbeitsschutzbehörden in der Regel nicht erfasst. Eine Erfassung nach Branchen und Betriebsgrößen erfolgt nicht. Auch eine spezielle Erfassung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird von den Ländern üblicherweise nicht durchgeführt. Tabelle 4 enthält die Summe der Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                       –5–                                      Drucksache 19/11376 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 4: Verwarnungen, Bußgelder, Strafanzeigen bei Verstößen gegen das Ar- beitszeitgesetz Bundesland                          2018       2017       2016       2015    2014       2013       2012       2011       2010       2009 Baden-Württemberg                        24       75         51         77      80         61        105         59         38             - Bayern                                 121       123        122        172     113        109        172        112         82         98 Berlin                                   20       25         26         35      13         26         41         11         28         35 Brandenburg*                             57       35         46         30      64         63         42         55         43         28 Bremen                                     7          5          9      14      13             7          8          8          7          6 Hamburg                                  20       21         28         33      20             1          4      16         11             - Hessen                                   32       46         46         63      78         79         91         60         91         56 Mecklenburg-Vorpommern*                  13           7      10         15      10             8          0          6          4          3 Niedersachsen                            74       52         62         57      44         58         44         72         28         29 Nordrhein-Westfalen                    118        86         95        102     110        116         95         70        276             - Rheinland-Pfalz                          64       11         16         16          1          7          9      41             8      47 Saarland                                 39       20             5      22      12         10             4          2          1          - Sachsen                                  10       21         16         24      13         15         25         20         18         17 Sachsen-Anhalt                           17       17         16         36      28         26         22         14         13             - Schleswig-Holstein                       10           8          6      15      19         23             3          3          1          4 Thüringen*                               56       28         54         64      38         30         30         24             5      19 * Nach Länderangaben: Für alle Jahre wurde gegenüber den früheren Angaben die Anzahl der Verwarnungen ergänzt. 6.   Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welchem Umfang wurde den Hinwei- sen nachgegangen (bitte für die letzten zehn Jahre angeben und einzeln dar- stellen, bitte nach Bundesländern, Branchen und Größe der Betriebe diffe- renzieren)? In der Regel sind die anlassbezogenen Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden auf Hinweise zurückzuführen. Die Anzahl der Hinweise auf Verstöße gegen das Ar- beitszeitgesetz wird jedoch nur in wenigen Ländern erfasst. 7.   Sind die Möglichkeiten für Beschäftigte, den zuständigen Behörden anonym Hinweise über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu geben, aus Sicht der Bundesregierung ausreichend? Jedem Beschäftigten steht es frei, den zuständigen Behörden Hinweise über Ver- stöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu geben. Dies ist in keiner Weise beschränkt oder an eine bestimmte Form gebunden und kann auch ohne Angabe der persön- lichen Daten des Beschäftigten erfolgen. 8.   In welchen sechs Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, und wie hat sich die Zahl der Verstöße in diesen Branchen in den letzten zehn Jahren entwi- ckelt? Da die Länder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht nach Branchen erfas- sen, liegen entsprechende Daten nicht vor.",
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