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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 18/3480 18. Wahlperiode 05.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3243 – Drohender Staatszerfall im Jemen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit über 15 Jahren herrscht in dem auf der Arabischen Halbinsel gelegenen Je- men Gewalt und Bürgerkrieg. Das Land gilt mittlerweile als eines der ärmsten arabischen Länder. Nachdem im Jahr 1998 das Land durch immer wiederkeh- rende Terroranschläge von al-Kaida-nahen Gruppen erschüttert wurde, gipfel- ten die politischen Konflikte um die zaidistisch (schiitisch) geprägte Minder- heit der Huthis im Norden des Jemen ab 2004 auch in Gewalt. Außerdem versucht seit dem Jahr 2009 der bis 1990 als unabhängiger Staat existierende Südjemen, sich gewaltsam wieder vom Mutterland abzuspalten. Hintergrund des voranschreitenden Staatszerfalls im Jemen sind vor allem die desaströsen Folgen der „Hilfsprogramme“ des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im Jahr 1995 kollabierte nach mehreren ökonomischen Schocks durch den Golfkrieg in Irak und Kuweit und einen Bürgerkrieg 1994 die jemenitische Wirtschaft, und die Zentralregierung in Sanaa nahm ein Programm des IWF an. In der ersten Phase des vom IWF diktierten Plans vom März bis Oktober 1995 stiegen die Ölpreise für die einfache Bevölkerung um 80 Prozent und die Strompreise um 60 Prozent. In der zweiten Phase vom Januar 1996 bis Oktober 1997 wurden die Staatsausgaben gesenkt, die staatliche Kontrolle der Wirt- schaft eingeschränkt, tausende Staatsbedienstete entlassen, die Subventionen für Weizen und Weizenmehl gestrichen und ein Privatisierungsprogramm ge- startet (Nora Ann Colton, „Yemen: A Collapsed Economy“, Middle East Jour- nal, Jg. 64, 2010, Nr. 3, S. 410 bis 426, hier: S. 418). Die Wirtschaftskrise mün- dete somit in eine sich immer weiter ausbreitende Armut. Durch die katastrophalen Folgen dieses IWF-Programms wurden viele Men- schen in die Verzweiflung getrieben. Tausende Menschen schlossen sich in allen Landesteilen verschiedensten bewaffneten Gruppen an. Der Gruppe „al-Kaida auf der arabischen Halbinsel“ im Jemen sollen sich beispielsweise mittlerweile 1 000 Kämpfer angeschlossen haben (www.telegraph.co.uk/news/ worldnews/al-qaeda/10893889/Al-Qaeda-map-Isis-Boko-Haram-and-other- affiliates-strongholds-across-Africa-and-Asia.html). Die Anführer der Bewe- gung „Gläubige Jugend“ (der Huthi-Bewegung) behaupten, 100 000 Kämpfer mobilisieren zu können (www.yemenpost.net/Detail123456789.aspx?ID=3& Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 18/3480 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode SubID=4393&MainCat=3). Die Größe der südjemenitischen Separatistenbe- wegung ist schwer einzuschätzen. Die verschiedenen Gewaltkonflikte haben bisher laut Schätzungen insgesamt fast 10 000 Menschen das Leben gekostet. Im Jahr 2007 forderte der nordjemenitische Aufständische, Yahya al-Huthi, der als einflussreich geltende Bruder des Huthi-Aufstandsführers, Abdul-Malik al-Huthi (www.criticalthreats.org/yemen/profile-al-houthi-movement#_edn45) dass die deutsche Bundesregierung Verhandlungen zwischen den verfeindeten Bürgerkriegsparteien in seinem Herkunftsland einleiten sollte. „Die Deutschen wären gute Vermittler, sie haben enge Beziehungen zum Jemen“, sagte Yahya al-Huthi damals der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ, 6. Mai 2007). Die engen Beziehungen zwischen beiden Ländern führten jedoch bisher zu kei- ner Perspektive für die breite Masse der Bevölkerung im Jemen, sondern be- standen in der militärischen Ausstattungshilfe und der Präsenz einer Berater- gruppe der Bundeswehr, der möglichen Duldung von Drohnenangriffen der USA im Jemen unter Nutzung von Einrichtungen in Deutschland und die Be- teiligung an der informellen Staatengruppe „Freunde des Jemen“ gemeinsam mit den USA, Saudi-Arabien und anderen Akteuren (www.gov.uk/government/ news/friends-of-yemen-q-a), die im Jemen eigene Interessen verfolgen und nach Auffassung der Fragesteller teilweise völkerrechtswidrig militärisch im Jemen aktiv sind. Offensichtlich und wenig überraschend haben diese äußeren Einflussnahmen auf die Kräfteverhältnisse vor Ort und die kontinuierliche Ver- letzung der jemenitischen Souveränität den Staatszerfall nicht aufgehalten, sondern beschleunigt. Nachdem die jemenitische Zentralregierung dieses Jahr die Subventionen für Öl zusammenstrich, kam es zu einer neuen von der Huthi-Bewegung angeführ- ten Protestwelle. Zuletzt haben Huthi-Rebellen mit al-Hudaida eine der wich- tigen Hafenstädte des Jemen sowie darüber hinaus auch Teile der Hauptstadt eingenommen. Angesichts dieses Drucks trat der Übergangsministerpräsident Mohammed Salem Basindwa zurück (www.heise.de/tp/artikel/43/43061/1.html) Die Huthi-Bewegung entwickelte sich laut Beobachtern von „einer Gruppe der religiösen Erweckung zu einer Bewegung, die zu einem Drittel aus einer politischen Partei besteht, und zu zwei Drittel aus einer schwer bewaff- neten Miliz“ (www.foreignpolicy.com/articles/2014/10/10/from_outcasts_to_ kingmakers_yemen_houthi). Mit Ali Salim al-Beidh hielt sich einer der Anführer der südjemenitischen Se- paratistenbewegung für längere Zeit im deutschen Exil auf und agitierte von der Bundesrepublik Deutschland aus für die Unabhängigkeit des Südjemen (www.criticalthreats.org/yemen/yemens-southern-challenge-background-rising- threat-secessionism). Ob er im Kontakt mit der Bundesregierung stand, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Neben der Agitation aus dem Exil kamen in den vergangenen 24 Monaten Schritte ganz anderer Art im Südjemen direkt zu den Problemen des Jemen hinzu. Seit dem Beginn des Jahres 2013 stiegen die Angriffe der säkularen und religiösen Separatisten im Südjemen qualitativ und quantitativ an (www.james- town.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f378576261 ae3e&tx_ ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Yemen&tx_ttnews%5Btt_news %5D= 42049&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=764b02e249b78ac8b 9860c1e6ea51727#.VEZRmvnudsI). Separatisten im Südjemen erklärten zu- letzt den 30. November 2014 als Stichtag, zu welchem die Nordjemeniten den Süden des Landes verlassen haben müssen und riefen zu einem Streik für die Unabhängigkeit auf (www.aawsat.net/2014/10/article55337592) Seit der Nahrungsmittelkrise im Jahr 2008 weiteten sich außerdem landesweit die sozialen Proteste im Land immer weiter aus (necsi.edu/research/social/yemen/) In den Jahren 2005 bis 2011 stiegen die gewaltsamen Proteste gegen die ver- fehlte Sozialpolitik der jemenitischen Regierung immer weiter an (necsi.edu/ research/social/yemen/Yemen_Conflict.pdf). Bereits vor fünf Jahren galten 40 Prozent der jemenitischen Bevölkerung als unterernährt; außerdem nahm damals das Land den 153. Rang beim Reichtum aller Staaten gemessen vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (VN) ein (www.irinnews.org/",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/3480 report/77965/yemen-soaring-food-prices-force-more-people-below-poverty- line-wfp). Die Lage dürfte sich seitdem kaum verbessert haben. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Lage im Jemen? Jemen befindet sich in einer schwierigen Transitionsphase. Die Sicherheitslage ist weiterhin sehr angespannt. Regelmäßig kommt es zu Anschlägen auf Infra- struktur, Entführungsversuchen und Attentatsversuchen. Jemen befindet sich in einer humanitären Krise, von der weite Teile der Bevölkerung betroffen sind. Trotz aller Rückschläge sind jedoch auch Erfolge zu verzeichnen. So kam es im November 2014 nach einem langwierigen Prozess zu der erfolgreichen Bildung einer Technokraten-Regierung. Die Nationale Dialogkonferenz wurde erfolg- reich beendet, derzeit arbeitet ein verfassungsgebender Ausschuss eine neue Verfassung aus. a) Wie viele unterschiedliche innerstaatliche Konflikte und konkurrierende Gruppierungen gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung aktuell im Jemen? In Jemen kommt es zu häufig wechselnden Allianzen und immer neuen Kon- flikten, ohne dass diese quantitativ erfasst wären. Die wichtigsten konkurrieren- den Gruppen sind: GPC (Allgemeiner Volkskongress), Islah (Muslimbrüder), Ansarullah (Huthis) und Al-Hirak (Süd-Sezessionisten). b) Wie viele Tote und Verletzte (zivil und militärisch bzw. paramilitärisch) haben nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen Konflikte im Jemen von 1999 bis 2014 gekostet (bitte nach Konflikt, zivil und mi- litärisch bzw. paramilitärisch auflisten)? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 2. In welchem Rahmen haben die gewalttätigen Konflikte in den verschiede- nen Regionen des Jemen die Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH behindert? Während des arabischen Frühlings und der Proteste gegen Präsident Ali Abdullah Saleh wurde im Jahr 2011 die Evakuierung des entsandten deutschen Personals der Entwicklungszusammenarbeit beschlossen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit war im Anschluss über lokales Per- sonal aktiv, mit einer Ausrichtung auf direkte Wirkung für die notleidende Zivil- gesellschaft. Vorhaben wurden umgesteuert und teilweise in Form von nothilfe- ähnlichen Maßnahmen durchgeführt. Keine der laufenden Maßnahmen wurde unterbrochen. Nach der Wahl von Staatspräsident Abdrabu Mansour Hadi im Februar 2012 gab es eine sukzessive Rückkehr entsandter Mitarbeiter der staatlichen Durch- führungsorganisationen nach Jemen. Seit den im Jahr 2012 durchgeführten Regierungsverhandlungen wurde die Entwicklungszusammenarbeit wieder in üblichen Strukturen und Steuerungsverfahren umgesetzt und auch wieder auf nachhaltige Zusammenarbeit mit jemenitischen staatlichen Institutionen ausge- richtet. Vor dem Hintergrund der sich zunehmend verschlechternden Sicher- heitslage wurde seit dem Jahr 2012 ein sogenanntes Risk Management Office für die Absicherung lokaler und entsandter Mitarbeiter der deutschen Durchfüh- rungsorganisationen (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Gesellschaft für",
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"content": "Drucksache 18/3480 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Internationale Zusammenarbeit, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh- stoffe) sowie deren Projektstrukturen eingerichtet. Am 5. Dezember 2013 verübte Al Qaida auf der arabischen Halbinsel einen An- schlag auf das jemenitische Regierungsviertel in Sanaa. Dabei kamen zwei Füh- rungskräfte und ein Fahrer der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zu- sammenarbeit (GIZ) zu Tode. Dies führte zur Anhebung der Krisenstufe des Auswärtigen Amtes und damit zur Ausdünnung des Botschaftspersonals (ein- schließlich des für Entwicklungspolitische Zusammenarbeit entsandten Refe- renten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (BMZ) an der Botschaft Sanaa) sowie der erneuten und bis heute an- haltenden Evakuierung aller deutschen entsandten Mitarbeiter der deutschen Durchführungsorganisationen. Seither werden jegliche Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenar- beit von Seiten des BMZ und der Durchführungsorganisationen aus Deutschland und Drittstaaten gesteuert und von jemenitischen Mitarbeitern der GIZ, bzw. je- menitischen Beratern der KfW in Zusammenarbeit mit jemenitischen Partner- organisationen umgesetzt. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen der „Hilfspro- gramme“ des IWF für den Jemen? Das im Jahr 1995 von der Republik Jemen initiierte Reformprogramm wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und weiteren multi- und bilateralen Gebern unterstützt. Die Bundesregierung sieht keinen ursäch- lichen Zusammenhang zwischen den damit verbundenen Reformauflagen und negativen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Jemen. Die in- ternationale Unterstützung hat vielmehr dazu beigetragen, die Auswirkungen der von den Fragestellern genannten ökonomischen Schocks auf die jemeni- tische Bevölkerung zu lindern. a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslandsschul- den des Jemen von 1994 bis 2014 entwickelt? Nach Angaben der Weltbankgruppe hat sich die Auslandsverschuldung des Jemen im genannten Zeitraum wie folgt entwickelt (in Mrd. US-Dollar): 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 6,2507 6,4000 3,9171 5,7784 6,2816 5,1624 5,1979 5,3379 5,5246 5,6164 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 5,5006 5,7058 6,1524 6,3186 6,7342 6,681.7 6,4177 7,5547 k. A. k. A. b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsrate im Jemen seit Beginn der IWF-„Hilfsprogramme“ entwickelt? Nach Angaben der Weltbankgruppe ist der Anteil der jemenitischen Bevöl- kerung, der mit weniger als 1,25 US-Dollar am Tag auskommen muss, von 10,5 Prozent (1998) auf 9,8 Prozent (2005) gesunken.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/3480 c) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie sich diese wirtschaftliche Situation auf die soziale Struktur sowie die gesellschaft- lichen und politischen Konflikte im Jemen auswirkte? Der Human Development Index (HDI) für Jemen ist zwischen den Jahren 1990 und 2012 von 0,286 auf 0,458 um 60 Prozent gestiegen; Jemen liegt damit aber immer noch nur auf Rang 160 von 187 Ländern. Das durchschnittliche Wirt- schaftswachstum pro Kopf im Jemen lag zwischen den Jahren 2000 und 2011 unter 1,5 Prozent, und ist seither noch gesunken. Besonders die hohe Jugend- arbeitslosigkeit birgt politisches Krisenpotenzial. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des IWF, dass – wie in anderen arabischen Transformationslän- dern auch – mangelndes Wachstum und Teilhabe, (staatliche wie private) Inves- titionsschwäche, sowie wachsende regionale Unsicherheit die dringend erfor- derliche Schaffung von Arbeitsplätzen erschweren und die schwierige soziale und politische Lage zusätzlich belasten. Die Unterstützung Deutschlands und der internationalen Gemeinschaft zielt daher darauf ab, die strukturellen Ursa- chen der Wirtschaftsschwäche zu beheben und die Krisenanfälligkeit des Jemen zu mindern. 4. Bestehen oder bestanden Gesprächskontakte der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen mit Yahya al-Huthi? Es bestehen Gesprächskontakte auf verschiedenen Ebenen. 5. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über das Eindringen saudi-arabischer Truppen in den Nordjemen in den Jahren von 2009 (www.atimes.com/atimes/Middle_East/KK11Ak01.html) bis heute? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung ge- langt, dass eine Beantwortung der Frage 5 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefug- ten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen be- einträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache ge- mäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert übersandt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten ein- gesehen werden.",
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"content": "Drucksache 18/3480 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Entsendung von marokkanischen und jordanischen Truppen in die saudi-arabisch-jemenitische Grenzregion im Sommer dieses Jahres (www. elimparcial.es/noticia/53058/)? Welche anderen ausländischen Streitkräfte waren nach Kenntnis der Bun- desregierung seit dem Jahr 2009 im saudi-arabisch-jemenitischen Grenzge- biet stationiert oder wurden dort in irgendeiner Form aktiv, ohne dauerhaft dort stationiert zu sein? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Von wann bis wann hielten sich Berater der Bundeswehr in den Jahren 1994 bis 2014 im Jemen auf, und welche Bewaffnung trugen die Bundeswehr- angehörigen dabei mit sich? Eine Beratergruppe der Bundeswehr war ab dem Jahr 1992 bis zum krisen- bedingten Abzug im März 2011 ununterbrochen in Jemen eingesetzt. Die Bera- tergruppe hat zu keiner Zeit eine Bewaffnung mit sich geführt. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Interesse der E.ON Energie Deutschland GmbH an einem Einstieg in den jemenitischen Gas- markt (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/56844)? Von einem entsprechenden Interesse der Firma E.ON an einem Einstieg in den jemenitischen Gasmarkt hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die angebliche iranische Unterstützung für die nordjemenitische Huthi-Bewegung (www.nytimes. com/2012/03/15/world/middleeast/aiding-yemen-rebels-iran-seeks-wider- mideast-role.html?pagewanted=all&_r=1&)? Nach Informationen der Bundesregierung gibt es Kontakte zwischen der Füh- rungsriege der Huthis und Iran. Es liegen unbestätigte Berichte vor, dass sich hochrangige Berater von Huthi-Führer Abdulmalik Al Huthi nach der Über- nahme Sanaas in Teheran aufhielten. Nach Angaben des iranischen Außenmi- nisteriums unterhält Iran in Jemen keinerlei Berater und leistet keine militäri- sche, personelle, wirtschaftliche oder finanzielle Unterstützung. a) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie- rung über den angeblichen Aufenthalt iranischer Pasdaran (Revolutions- wächter) im Jemen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor. b) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie- rung über angebliche iranische Waffenlieferungen an die Huthi-Bewe- gung im Jemen? Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über angebliche Waffenlie- ferungen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/3480 c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie- rung über den angeblichen Aufenthalt von Angehörigen der schiitisch- libanesischen Hisbollah-Miliz im Jemen? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Präsenz von Hizb Allah-Angehörigen in Jemen vor. 10. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie- rung über die angebliche Unterstützung von „al-Kaida auf der arabischen Halbinsel“ durch Saudi-Arabien (www.hintergrund.de/201410173286/ politik/welt/brennpunkt-nahost-huthi-rebellen-erobern-immer-mehr- staedte-im-jemen.html)? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Anhänger und die Anführer der südjemenitischen Separatistenbewegungen? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung ge- langt, dass eine Beantwortung der Frage 11 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefug- ten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen be- einträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache ge- mäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert übersandt.* 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die angebliche auslän- dische Unterstützung der südjemenitischen Separatisten (www.yemen- post.net/Detail123456789.aspx?ID=3&SubID=6348)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beiden südjemeni- tisch-separatistischen Aktivisten, Anwar Ismail und Khaled al-Junaidi, die Anfang September 2014 verschwunden sind (www.amnesty.org/en/ library/asset/MDE31/009/2014/en/e8f21a8c-3b5d-4ed8-87d8-dc6632d02 dbe/mde310092014en.html)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten ein- gesehen werden.",
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"content": "Drucksache 18/3480 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Bestehen oder bestanden Gesprächskontakte der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen mit Ali Salim al-Beidh? Nein. 15. Zu welchen Konsequenzen führte nach Kenntnis der Bundesregierung die offizielle Untersuchung des Beschusses einer Trauergesellschaft im Süd- jemen durch Panzer der 33. Armeebrigade im Dezember 2013 (www. jamestown. org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be 3f378576261ae 3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Yemen&tx_ ttnews%5Btt_ news%5D=42049&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash =764b02e249b78ac8b9860c1e6ea51727#.VEZRmvnudsI)? Am 2. Januar 2014 schloss eine durch Präsident Abdrabu Mansour Hadi einge- setzte Kommission die Ermittlungen am Ort des Geschehens in der Provinz- hauptstadt Ad Dali ab. Resultierend aus dem Untersuchungsergebnis kündigte Präsident Abdrabu Mansour Hadi am 15. Januar 2014 die Entlassung des dama- ligen Kommandeurs der 33. Panzerbrigade (Brigadegeneral Abdullah Thban) und die Verlegung des betroffenen Verbandes nach Al Anad an. Über die ange- kündigte Entlassung liegen keine weiterführenden Erkenntnisse vor. Der militä- rische Verband ist weiterhin in Ad Dali disloziert. 16. Teilt die Bundesregierung weiterhin die von der Gesellschaft für Außen- wirtschaft und Standortmarketing mbH mehrfach zum Ausdruck ge- brachte Einschätzung, wonach „[die] Länder der Arabischen Halbinsel […] ein hervorragendes Absatzgebiet für Sicherheitstechnik und -dienst- leistungen“ darstellen (Bundestagsdrucksache 17/5667)? Die Bundesregierung hat derzeit keinen Anlass für eine andere Einschätzung und verweist insoweit auf die Antwort zu Frage 24 in der genannten Bundestags- drucksache. 17. Gegen welche der oppositionellen Gruppen richteten und richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Drohnenangriffe der USA im Jemen? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung richten sich die Angriffe nicht gegen oppositionelle Gruppen, sondern gegen terroristische Gruppierungen. 18. Aufgrund welcher Kriterien erfolgt eine derartige Zuordnung zu einer be- stimmten Gruppe, und anhand welcher Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl der konkreten Zielpersonen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 19. Welche staatlichen Organe des Jemen haben wann und in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage den Drohnenangriffen der USA auf dem Territorium des Jemen bzw. gegen jemenitische Staatsbürger nach Kennt- nis der Bundesregierung zugestimmt? Der Bundesregierung sind Absprachen zwischen den Regierungen Jemens und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht bekannt. Am 22. August 2013 äußerte sich Präsident Abdrabu Mansour Hadi anlässlich einer Rede vor Polizeikadetten zu dem Einsatz von Drohnen durch die Vereinig- ten Staaten von Amerika in Jemen. Hadi führte darin aus, dass Jemen den USA",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/3480 die Drohnenangriffe erlaubt habe, da Jemen selbst nicht über die entsprechende Technologie verfüge. 20. Der Zustimmung welcher staatlichen Organe bedürfte nach Kenntnis der Bundesregierung eine (völker-)rechtskonforme Durchführung von An- griffen der USA im bezeichneten Sinn, und auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form müsste diese Zustimmung erteilt werden? Soweit die Zustimmung der Regierung Jemens erforderlich ist, kann sie von jeder Stelle erteilt werden, die allgemein oder im Einzelfall berechtigt ist, für Jemen zu sprechen. Das Völkerrecht stellt an die Erteilung einer Zustimmung keine spezifischen Formerfordernisse. 21. Welche Auswirkungen haben die Drohnenangriffe der USA nach Kennt- nis der Bundesregierung auf die politische Situation im Jemen? Die Wahrnehmungen hierzu sind gespalten. Das jemenitische Parlament verab- schiedete am 15. August 2013 einen nicht bindenden Entschluss, der den Einsatz von Drohnen in jemenitischem Luftraum verurteilt. 22. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Drohnenangriffe der USA auf das soziale Gefüge und die physische und psychische Konstitution der Bevölkerungsgruppen in den betroffenen Ge- bieten? Die Bundesregierung hat keine konkreten Informationen über die Auswirkun- gen von Drohnenangriffen auf das soziale Gefüge und die physische und psychi- sche Konstitution der Bevölkerungsgruppen in betroffenen Gebieten.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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