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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 18/7102 18. Wahlperiode 17.12.2015 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6796 – Ein Jahr Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz – Stand der Umsetzung Vorbemerkung der Fragesteller Vor einem Jahr hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Energieef- fizienz (NAPE) im Kabinett verabschiedet. Darin hat die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Instrumente zusammengestellt, mit denen sie das Ziel ihres Energiekonzeptes erreichen will, bis 2020 eine Primärenergieeinsparung von 20 Prozent gegenüber 2008 zu erzielen. Im Jahr 2013 waren erst 3,8 Prozent Einsparung erreicht. 1. Welche Maßnahmen des NAPE betrachtet die Bundesregierung bereits als vollständig umgesetzt, und welche Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung? Eine Vielzahl der im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angeleg- ten Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt. Hierzu zählen u. a. die Aufstockung, Weiterentwicklung und Verstetigung des CO2-Gebäude- sanierungs-programmes, die Fortentwicklung und Verstetigung des Marktan- reizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, die Förderung von Be- ratungen zum Energiespar-Contracting, die Weiterentwicklung der KfW-Ener- gieeffizienzprogramme, die Energieauditpflicht für Nicht-KMU (Umsetzung des Artikel 8 EU-Energieeffizienz-richtlinie) sowie die Weiterentwicklung der Vor- Ort-Beratung sowie der Energieberatung Mittelstand. Im Übrigen wird auf den vierten Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ vom 18. November 2015 verwiesen, der eine Sachdarstellung des Umsetzungsstands der NAPE-Maßnahmen enthält. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 18/7102 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wann wird die Bundesregierung noch ausstehende NAPE-Maßnahmen um- setzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der im NAPE genann- ten Sofortmaßnahmen bereits für das Jahr 2015 vorgesehen waren (bitte die Umsetzungspläne der einzelnen Maßnahmen auf monatsscharfer Basis auf- schlüsseln)? Die meisten der noch nicht umgesetzten Sofortmaßnahmen des NAPE hat die Bundesregierung in 2015 bereits so weit voran gebracht, dass sie im ersten Halb- jahr 2016 wirksam werden können: Bereits ab Januar 2016 wird das Nationale Heizungslabel vergeben. Ebenfalls zum Anfang des Jahres 2016 wird die Umset- zung des „Anreizprogrammes Energieeffizienz“, als Alternative zur steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, erfolgen. Zeitgleich wird auch die Nationale Top-Runner Initiative (NTRI) starten. Ende der ersten Jahres- hälfte soll die erste Ausschreibung im Rahmen des wettbewerblichen Ausschrei- bungsmodells für Energieeffizienz (STEP up!) erfolgen. Der landwirtschaftliche Teil wird ab Januar 2016 mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau umge- setzt. Im Übrigen wird zur Darstellung des Umsetzungsstandes auf den vierten Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ verwiesen. Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2015 beschlossen, auch neue, den NAPE ergänzende Effizienzmaßnahmen einzuführen. Die Einführung dieser Maßnahmen bereitet die Bundesregierung derzeit parallel zur NAPE-Um- setzung vor. Der Schwerpunkt der Programme des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Energie wird in den Bereichen Austausch von hocheffizienten Pumpen in Gebäuden und neue Angebote zur Heizungsoptimierung sowie Energieeffizi- enz in Industrie und Gewerbe (insbesondere Abwärmenutzung) liegen. 3. Wie groß ist nach dem aktuellen Stand der umgesetzten Energiesparmaßnah- men voraussichtlich die noch verbleibende Ziellücke zum 20-Prozent-Pri- märenergieeinsparziel bis 2020? Das Primärenergieeinsparziel für das Jahr 2020 ist wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Zu seiner Erreichung werden nicht nur die NAPE-Maßnahmen, sondern auch das Anreizprogramm Energieeffizienz sowie das am 1. Juli 2015 durch den Koalitionsausschuss beschlossene zusätzliche Maßnahmen-Paket maßgeblich beitragen. Eine fundierte Prognose hinsichtlich der Entwicklung des Primärenergieverbrauchs muss die zuvor genannten zusätz- lichen Maßnahmen berücksichtigen. Entsprechende Berechnungen werden im Zuge der Konkretisierung der Maßnahmen erarbeitet, liegen derzeit jedoch noch nicht vor. 4. Werden die im NAPE prognostizierten Einsparungen der Maßnahmen nach den bisherigen Auswertungen tatsächlich erreicht, und mit welchen Evalua- tionsmethoden wird dies ermittelt? Bundesregierung misst der Überprüfung der prognostizierten Einsparbeiträge von Energieeffizienzmaßnahmen großen Wert bei. Zu allen wesentlichen NAPE- Maßnahmen sowie zum Anreizprogramm Energieeffizienz und den zusätzlichen Maßnahmen des Effizienz-Pakets vom 1. Juli 2015 werden begleitende Evaluati- onen beauftragt. Vor dem Hintergrund, dass viele der beschlossenen Maßnahmen erst noch anlaufen und für angemessene Evaluationen hinreichende Erfahrungs- werte vorliegen müssen, kann mit ersten Ergebnissen ab 2016 gerechnet werden.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/7102 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Welche Schritte plant die Bundesregierung für den Fall einer weiterhin dro- henden Verfehlung des Primärenergieeinsparziels? Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobach- ten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ins Leben gerufen. Die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs ist dabei fester Bestandteil des Monitorings. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich der Erreichung des Primärenergieeinsparziels besteht. 6. Plant die Bundesregierung die Festlegung von weiteren Zwischenzielen für die Zeit bis 2030, und wann ist mit dem Beginn entsprechender Planungen zu rechnen? Der NAPE beschreibt die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode. Dabei sind die im Energiekonzept vom 28. September 2010 festgelegten Ziele zur Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 und um 50 Prozent bis 2050 weiterhin Grundlage und Be- zugspunkt für die Politik der Bundesregierung. Über die Frage der Festlegung eines Zwischenziels 2030 für den Effizienzbereich hat die Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. 7. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Einschätzung der geladenen Sach- verständigen in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzent- wurf über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vom 11. No- vember 2015, dass die geplante Förderkulisse die angestrebte und eingerech- nete Primärenergieeinsparung im Bereich der KWK nicht erzielen wird, und wie will die Bundesregierung diese zusätzliche Lücke schließen? Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz hat zum Ziel, einen Beitrag zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auch im Interesse der Energie- und CO₂-Einspa- rung zu leisten. Hinsichtlich des Umfangs einer Primärenergieeinsparung durch KWK besteht jedoch kein konkretes Ziel. Dagegen besteht bei der Einsparung von CO₂ ein konkretes Ziel: Durch eine Anpassung der KWK-Förderung soll eine zusätzliche Einsparung von 4 Millionen Tonnen CO₂ bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Förderung der KWK von derzeit 750 Mio. Euro (derzeit ausgeschöpft rund: 500 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro pro Kalenderjahr – und damit um 500 Mio. Euro im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im März 2015 – angehoben werden. Zudem soll die Förderung spezifisch so ausgestaltet werden, dass bestehende Kohle-KWK-Anlagen durch emissionsärmere Gas-KWK-Anla- gen ersetzt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die genannte CO₂-Einsparung durch die zusätzlichen Anstrengungen erbracht wird. 8. Wie viele neue Unternehmensnetzwerke wurden im Rahmen der Initiative Energieeffizienznetzwerke bisher gegründet und welche Branchen und Un- ternehmen sind darin bereits vertreten (bitte für die einzelnen Bundesländer und Branchen aufführen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis Ende des Jahres 2015 in Deutsch- land rund 25 neue Energieeffizienz-Netzwerke entstehen. Formell bei der Initia- tive Energieeffizienz-Netzwerke angemeldet haben sich bis dato 19 Netzwerke.",
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"content": "Drucksache 18/7102 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Diese Netzwerke sind über eine Vielzahl an Bundesländern verteilt, mit Schwer- punkt in Baden-Württemberg und Bayern. Traditionell beteiligen sich Unterneh- men aus sehr unterschiedlichen Branchen an Energieeffizienz-Netzwerken. So sind bei den neu entstandenen Netzwerken Unternehmen der Branchen Metall- verarbeitung, Chemie, Lebensmittel, Entsorgung, Glas, Energiewirtschaft, Woh- nungs- und Bauwirtschaft, Gesundheit, Maschinenbau, Steine und Erden, Holz, Verpackungen, Keramik u. v. m. beteiligt. 9. Ab wann plant das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Überprüfung der verpflichtenden Energieaudits für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen), und ab wann ist die Verhängung von Ordnungs- geldern bei Nichterfüllung vorgesehen, und in welcher Höhe bzw. nach wel- chen Maßstäben werden diese verhängt? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird zeitnah nach dem 5. Dezember 2015 mit der Einleitung der Durchführung von Stichproben- kontrollen beginnen. Sollte bei der Durchführung von Stichprobenkontrollen fest- gestellt werden, dass ein Unternehmen ein Audit vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, so liegt die Verfol- gung dieser Ordnungswidrigkeit und die Verhängung von Ordnungsgeldern im pflichtgemäßen Ermessen des BAFA. Ordnungsgelder werden nach Maßstab des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und des Gesetzes über Energiedienstleis- tungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in einer Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängt. 10. Wann wird voraussichtlich die erste Ausschreibungsrunde im Rahmen des neuen Programms STEP up stattfinden? Die Veröffentlichung der „Richtlinie für die Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen – STEP up!“ ist für Mai 2016 vorgesehen. 11. Erfolgt die Erprobung der wettbewerblichen Ausschreibungen technologie- neutral? Wenn nein, welche Technologien werden ausgeschlossen, und warum? Die Förderrichtlinie sieht grundsätzlich keinerlei Beschränkungen für bestimmte Technologien vor: die Erreichung von Stromeinsparungen können – je nach den individuellen Ausgangslagen der Antragsteller – technologieoffen gestaltet wer- den. Es gilt jedoch für alle Technologien die Vorgabe des Einsatzes von Hochef- fizienztechnologie. Zur Unterstützung der Antragsteller/innen werden für Stan- dardtechnologien Hilfestellungen zur Bestimmung des Effizienzniveaus angebo- ten. 12. Inwiefern lässt sich das Ziel des NAPE „die Weiterentwicklung von Ge- schäftsmodellen für das Energiesparen“ (S. 29) messen (z. B. Anzahl, Um- satz und Arbeitsplätze bei Energieeffizienzunternehmen), und wie bewertet die Bundesregierung den Trend seit Verabschiedung des NAPE bzw. den Grad der Zielerreichung bisher? Der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für das Energiesparen kommt eine auch im NAPE dargelegte hohe Bedeutung zu. Gleichzeitig stellt ihre Um- setzung eine umfassende Aufgabe dar, an der eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist. Der NAPE kann hierzu wichtige Anstöße geben, die jedoch im nächsten",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/7102 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Schritt von den Unternehmen aufgegriffen werden müssen. Dieser Prozess erfor- dert Zeit. Die Bundesstelle für Energieeffizienz hat eine Untersuchung des Mark- tes für Energieaudits, Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaß- nahmen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse voraussichtlich im Juli 2016 vor- liegen werden. 13. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kom- mission bezüglich der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED)? Was wurde von der Europäischen Kommission konkret angemahnt, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um den Anmahnungen der Europäischen Kommission zu be- gegnen? Mit Mitteilung vom 16. Oktober 2015 hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission auf ihre Begründete Stellungnahme vom 19. Juni 2015 im Vertrags- verletzungsverfahren geantwortet. Eine Rückmeldung der Europäischen Kom- mission hierzu liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Korrespondenz in laufenden Vertragsverletzungsverfahren unterliegt der Vertraulichkeit. Die umfassende Antwort der Bundesregierung an die Europäi- sche Kommission wurde jedoch im Einklang mit § 4 Absatz 6 Nummer 1 EuZBBG am 26. Oktober 2015 an das Europabüro des Deutschen Bundestages übermittelt. 14. Hat die Europäische Kommission mitgeteilt, welche Maßnahmen unter Arti- kel 7 EED nicht oder nur teilweise angerechnet werden können? Wie groß ist demnach die Lücke zum 1,5 Prozent-Ziel des Artikels 7 EED (bitte alle gemeldeten Maßnahmen und die dazu von der Bundesregierung ursprünglich in Anrechnung gebrachten Einsparbeiträge sowie die ggf. nach Rückmeldung der Kommission geminderten oder nicht anrechenbare Bei- träge inklusive Begründung auflisten)? Eine entsprechende Mitteilung der Europäischen Kommission zur Anrechenbar- keit individueller Maßnahmen nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie liegt der Bundesregierung bislang nicht vor. Diesen Aspekt behandelt die Euro- päische Kommission nicht in dem unter Frage 13 angesprochenen Vertragsver- letzungsverfahren, sondern gesondert im Rahmen eines sog. EU-Pilotverfahrens. Darin ersucht sie die Mitgliedstaaten zunächst lediglich um weitere Informatio- nen bzw. Klarstellungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den gemeldeten Maßnahmen die Verpflichtungen des Artikels 7 vollständig erfüllt werden. 15. Wie verteilen sich in der Maßnahme Nationale Top-Runner-Initiative die laut NAPE erwarteten Einsparbeiträge auf a) durch die EU (z. B. EU-Ökodesign und Energieeffizienz-Labelling- Richtlinie) und b) von der Bundesregierung zusätzlichen, über die die Vorgaben der Richt- linie hinausgehenden induzierte Maßnahmen (z. B. Informationskampag- nen für Verbraucher, Hersteller und Handel)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 15 und 16 auf ihre Antwort vom 23. November 2015 zu Frage 13 der Großen Anfrage „Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ (Bundestagsdrucksache 18/6763).",
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"content": "Drucksache 18/7102 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen plant sie wann zur Umsetzung einer Nationalen Top- Runner-Initiative? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 15 und 16 auf ihre Antwort zu Frage 13 der Großen Anfrage „Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ (Bundestagsdrucksache 18/6763). 17. Ab wann erwartet die Bundesregierung jährlich welche Einspareffekte durch die Nationale Top-Runner-Initiative (bitte Maßnahme, Jahr und Einspa- rungseffekt auflisten)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage „Sicherung der Energieversorgung und Energiesparmöglichkeiten für einkom- mensarme Haushalte“ (Bundestagsdrucksache 18/7101). 18. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtli- nie 2010/30/EU? Um die Wirksamkeit des Effizienzlabels zu erhalten hat die Bundesregierung nicht nur die Reformvorschläge der Europäischen Kommission unterstützt, son- dern weitere Vorschläge wie z. B. im Bereich der Werbung eingebracht, um das Verbraucherverständnis des Energielabels weiter zu stärken. Insbesondere die Rückkehr zum A bis G-Label und die Abkehr von den A+ bis A+++-Klassen wird als eine wichtige Reform angesehen, um die Wirksamkeit des Labels wiederher- zustellen. Dies ist bei den Produktgruppen (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspü- ler, Wäschetrockner und Kühl- und Gefriergeräte) besonders wichtig, die die höchste Effizienzklasse (A+++) erreicht haben. Damit die Produktgruppen genü- gend Raum für zukünftige Entwicklungen haben, werden die energieeffizientes- ten Produkte künftig höchstens ein „B“ erhalten. Auch der Aufbau einer Produkt- datenbank wird von der Bundesregierung unterstützt, da er den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren Marktüberblick verschafft und den Markt- überwachungsbehörden die Produktkontrolle erleichtert. Die Bundesregierung hat damit alle wichtigen Verhandlungsziele erreicht und beurteilt den Verhand- lungsstand zur EU-Energielabel-Verordnung, wie er am 26. November 2015 vom Energierat in erster Lesung verabschiedet wurde, sehr positiv. 19. Was ist der Planungsstand und Umsetzungszeitplan für das im NAPE ange- kündigte Energieeffizienzgesetz, und welche Ziele sollen damit verfolgt wer- den? Das Energieeinsparrecht bei Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz (EnEG)/ Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)) wird weiterentwickelt. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Re- gelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestands- gebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Die ab- geschlossene gutachterliche Untersuchung zum Abgleich von EEWärmeG und EnEG/EnEV zeigt die Optionen für eine strukturelle Neukonzeption von EnEV und EEWärmeG auf. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit weitere Rechtsgrundlagen im Bereich Energieeffizienz u. a. auf Vereinfachungs- und Bündelungsmöglichkei- ten im Rahmen eines Energieeffizienzgesetzes. Dies wird in einem weiterführen- den Dialogprozess öffentlich konsultiert werden.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/7102 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Welche Einsparbeiträge erwartet die Bundesregierung durch das Anreizpro- gramm Energieeffizienz sowie die am 1. Juli 2015 von den Parteispitzen der großen Koalition vereinbarten Energieeffizienzmaßnahmen (bitte jeweils in Petajoule (PJ) nach nationaler und EED-Logik aufführen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem am 1. Juli 2015 beschlossenen zusätzlichen Effizienz-Paket bis zum Jahr 2020 eine CO₂-Minderung in Höhe von 5,5 Millionen Tonnen erzielt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen des Effizienz-Pakets wird derzeit vorbereitet. Eine genaue Quantifizierung der Einsparbeträge kann erfolgen, sobald die Konkretisierung der Maßnahmen abge- schlossen ist. Gleiches gilt für das Anreizprogramm Energieeffizienz. 21. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Vorhaben des Koalitionsvertrags umzusetzen, dass im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (Erneuer- bare-Energien-Gesetz – EEG) privilegierte Unternehmen „nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz er- ziel[en]“? Mit dem EEG 2014 müssen alle Unternehmen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Besonderen Ausgleichsregelung den Nachweis über den Betrieb eines zerti- fizierten Energiemanagementsystems (nach EMAS, ISO 50.001 oder bei Strom- verbräuchen unter 5 Gigawattstunden ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach § 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) erbringen. Damit wird gewährleistet, dass nunmehr alle Antragsteller über ein Energiemanagementsystem verfügen und Energieeinsparpotenziale verdeutlicht werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ins Leben ge- rufen, welche energieintensive Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energieef- fizienz unterstützen. So schafft die Bundesregierung mit der Fördermaßnahme „Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse“ Anreize dafür, dass Unternehmen sich bei Investitionen für möglichst energieeffiziente Lösun- gen entscheiden. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, welche dem am Markt verfügbaren Stand umweltfreundlicher Technik entsprechen oder diesen für ein neues Einsatzfeld übertreffen, sowie eine klare Aussicht auf die Größe der erzielbaren Energieeinsparung geben. Mit der Initiative Energieeffizi- enz-Netzwerke zielt die Bundesregierung darauf ab, Unternehmen aller Größen und Branchen bei der Identifikation von Einsparpotenzialen und ihrer Erschlie- ßung zu unterstützen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8). 22. Wird die Bundesregierung einen weiteren Anlauf zu einer Einigung mit den Bundesländern zur steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudesa- nierung unternehmen? Als Alternative zu der im NAPE geplanten steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen wird das neue „Anreizprogramm Energieeffizienz“ die bestehende Förderlandschaft (CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und MAP) sinnvoll ergän- zen und verstärken. Dazu sollen nunmehr alternativ die zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich zur Förderung weiterer Effizi- enzmaßnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden. Schwerpunkte der Förde- rung sind die Markteinführung der Brennstoffzellenheizung, die Erneuerung von Heizungen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen zur Vermeidung von Bauschä- den (u. a. Schimmelbefall). Das Programm soll 2016 starten.",
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"content": "Drucksache 18/7102 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihre Aussage im NAPE, energetisch hochwertiger Wohnraum müsse auch für Haushalte mit gerin- gem Einkommen vorhanden sein, angesichts der aktuell gegenläufigen Ent- wicklung von Mietpreisen in Ballungszentren in der Realität auf dem Woh- nungsmarkt sicherstellen? Die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen Herausforde- rungen der Wohnungspolitik. Deshalb prüft die Bundesregierung, das Wohngeld um eine Klima-Komponente durch eine Differenzierung der Höchstbeträge nach energetischer Gebäudequalität zu erweitern. Sie prüft außerdem eine Ergänzung im SGB II und XII. Es soll ermöglicht werden, den existenzsichernden Bedarf für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsu- chende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf Basis eines Gesamt- konzepts (der Bruttowarmmiete) zu ermitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des „Bündnisses für be- zahlbares Wohnen und Bauen“ hinsichtlich der Frage, ob die Energieeinspa- rung bei Neubau und Sanierung von Gebäuden noch angemessen hoch be- rücksichtigt wird, und wenn ja, warum? Aufgabe des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ist es, Bund, Län- der, Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Gewerkschaften sowie Vertreter der Nachfrageseite und weitere gesellschaftlich relevante Akteure zusammenzu- führen, um die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu bewältigen. Ziel des Bündnisses ist es, die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren Preissegment zu verbessern. Dabei geht es auch um die Anpassung des Wohnungsbestandes an die Anforderungen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Daher hat sich Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen dieser Fragen in einer eigenen Ar- beitsgruppe angenommen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind in die Emp- fehlungen des Bündnisses eingeflossen. Dagegen ist es nicht Aufgabe des Bündnisses, Einsparungsziele festzusetzen oder zu bewerten. Solche Ziele und die entsprechenden Maßnahmen hat die Bundes- regierung in anderen Programmen, wie z. B. dem NAPE und dem Aktionspro- gramm Klimaschutz 2020, festgelegt. Die Bundesregierung wird die Umsetzung des NAPE im jährlichen Monitoring zur Umsetzung der Energiewende beobach- ten und von der unabhängigen Expertenkommission zum Monitoringprozess „Energie der Zukunft“ begleiten und evaluieren lassen. 25. Liegen die von der Bundesregierung im NAPE angekündigten Sanierungs- leitfäden für Nichtwohngebäude inzwischen vor, und falls ja, inwieweit sind sie bereits in der Praxis zum Einsatz gekommen? Falls nein, warum nicht? Um Planer beim energetischen Neubau von Nichtwohngebäuden, zu unterstützen, wurde ein Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude erstellt. Die Veröffentli- chung fand Anfang September 2015 statt. Die im Leitfaden dargestellten techni- schen Versorgungslösungen sind u. a. in die mit dem NAPE beschlossenen neuen KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Nicht- wohngebäuden eingeflossen. Der Leitfaden ist unter www.figawa.org/verband/ leitfaden-zur-planung-neuer-hallengebaude abrufbar.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/7102 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 26. Wie sieht aktuell der Zeitplan für das Inkrafttreten des Förderprogramms „Energieberatung in Kommunen“ aus, und wie will die Bundesregierung si- cherstellen, dass die Energieberatung in Kommunen insbesondere den Quar- tiersansatz berücksichtigt und die zusätzlichen Potenziale aus der energeti- schen Sanierung zusammenhängender Stadtquartiere adressiert? Mit dem NAPE hat die Bundesregierung die Einführung eines Förderprogramms „Energieberatung für Kommunen“ beschlossen. Die Richtlinie soll zu Beginn des Jahres 2016 in Kraft treten. Mit der Energieberatung soll durch Aufzeigen kon- kreter Maßnahmen der Investitionsstau an kommunalen Gebäuden und Anlagen abgebaut werden. Mit der Beratung für den Neubau von kommunalen Gebäuden werden die Kommunen bei der Umsetzung des Niedrigstenergiegebäudestan- dards gemäß EU-Gebäuderichtlinie sowie der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand unterstützt. Bestehende Förderprogramme für Quartiere und Stadtteile wer- den in der praktischen Umsetzung berücksichtigt und mit diesem Ansatz sinnvoll ergänzt. 27. Welche Ergebnisse haben die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 38 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4553 genannten Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher- heit und den zuständigen Ministerien der Länder zur Verbesserung des Voll- zugs der Energieeinsparverordnung (EnEV) bisher gebracht, und welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Punkt geplant? Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Der wesentliche Teil der Arbeiten ist eingebettet in die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden. So ergeben sich aus dem Abgleich des EEWärmeG mit der EnEV und der gut- achterlichen Untersuchung dazu weiterführende Ansätze für den Vollzug. Diese Ansätze werden mit den Ländern weiter erörtert. Ein anderer Teil der Arbeiten mit den Ländern widmet sich der Abstimmung einheitlicher Kriterien für die Be- urteilung der Wirtschaftlichkeit bei Sanierungen im Gebäudebestand im Rahmen von Einzelfallentscheidungen der Landesbehörden nach der EnEV. Die Abstim- mung läuft noch. 28. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Prüfungen hin- sichtlich der Einführung des durch die Bundesministerin für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks angekündigten Klimawohngeldes? Das BMUB hat das Forschungsprojekt „Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klima-Komponente im Wohngeld“ vergeben. Dessen Ergebnisse sollen im Herbst 2016 vorliegen. Auf dessen Basis wird die Bundesregierung im Wohn- geld- und Mietenbericht 2016 zum weiteren Verfahren Stellung nehmen (siehe Wohngeld- und Mietenbericht 2014, S. 44, Bundestagsdrucksache 18/6540).",
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"content": "Drucksache 18/7102 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Hat die Bundesregierung bereits damit begonnen, die von ihr angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der gebäudeindividuellen Sanierungs- fahrpläne umzusetzen, und falls nein, warum nicht, und wann wird sie damit beginnen, und falls ja, wie weit ist a) die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens dazu bereits fortge- schritten, und wann ist mit dessen Einsatz zu rechnen, b) die Prüfung der Verfahren im Praxistest durch Energieberater fortge- schritten, und welche Erkenntnisse hat diese Prüfung bisher gebracht? Die Ausarbeitung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohn- und Nichtwohngebäude sieht der NAPE als ein Element der Energieeffizienzstrategie Gebäude vor. In einem ersten Schritt werden derzeit die Inhalte und methodischen Grundlagen für ein standardisiertes Verfahren zur Erstellung gebäudeindividuel- ler Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude entwickelt. Die Praxistests dazu wer- den im Frühjahr 2016 durchgeführt. Die Entwicklung standardisierter Sanie- rungsfahrpläne für Nichtwohngebäude wird unmittelbar nach der Markteinfüh- rung im Bereich der Wohn-gebäude erfolgen und die dort gewonnenen Erkennt- nisse aufnehmen.",
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"content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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