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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/16877 19. Wahlperiode 29.01.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Bundestagsdrucksache 19/15985 – Umsturz in Bolivien Vorbemerkung der Fragesteller Am 10. November 2019 erklärten der Präsident Boliviens, Evo Morales Ayma, sowie Vizepräsident Álvaro García Linera ihre Rücktritte, nachdem sie von Militär und Polizei dazu gedrängt wurden („Militär fordert Morales- Rücktritt“, tagesschau.de, 10. November 2019). Wenige Stunden zuvor hatte Morales angekündigt Neuwahlen anzusetzen, nachdem ein vorläufiger Bericht einer Wahlbeobachtungsdelegation der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) über die Präsidentschaftswahl am 20. Oktober diesen Schritt empfoh- len hatte. Nach den Rücktrittserklärungen hielten sich beide versteckt, bis sie schließlich mit Hilfe der mexikanischen Regierung nach Mexiko ausgeflogen wurden und dort Asyl erhielten. Morales und García Linera verurteilten ihre Absetzung als Putsch (vgl. auch www.heise.de/tp/features/Warum-es-in-Boliv ien-einen-Putsch-gab-4584644.html?seite=all). Die Fragestellerinnen und Fragesteller teilen diese Einschätzung. Hintergrund der Entwicklung ist die Präsidentschaftswahl vom 20. Oktober, bei der Morales laut offiziellem Ergebnis 47,08 Prozent der gültigen Stimmen erhielt, während der zweitplatzierte Carlos Mesa auf 36,51 Prozent kam (www.oep.org.bo) Die Verfassung Boliviens sieht für diesen Fall keine zweite Wahlrunde vor, weil der Erstplatzierte mehr als 40 Prozent der Stimmen mit mehr als zehn Prozentpunkten Abstand zum Zweitplatzierten erhielt. Die Wahlen hatten bereits im Vorfeld für kontroverse Debatten um die erneute Kandidatur von Evo Morales geführt, die laut Verfassung nicht möglich war. In einem Referendum sprach sich 2016 eine knappe Mehrheit von 51,3 Pro- zent gegen eine Änderung der Verfassung aus. 2017 urteilte das bolivianische Verfassungsgericht (TCP), dass diese Limitierung gegen internationale Ab- kommen verstoße und erlaubte Morales die erneute Kandidatur. OAS- Generalsekretär Luis Almagro verteidigte das Urteil als rechtmäßig („OAS- Generalsekretär legitimiert erneute Kandidatur von Präsident Morales in Boli- vien“, amerika21.de, 24. Mai 2019). Am Wahltag sorgte die Veröffentlichung der Ergebnisse einer rechtlich nicht bindenden Schnellauszählung (TREP) für Verwirrung. Der Wahlrat (TSE) ver- öffentlichte wie im Vorfeld angekündigt den Stand, als 83,76 Prozent der Wahlakten ausgezählt waren („Stichwahl in Bolivien wahrscheinlich“, ameri- ka21.de, 21. Oktober 2019). Zu diesem Zeitpunkt lag Morales mit 7,12 Pro- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/16877 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zentpunkten deutlich vor Mesa, allerdings wäre ein zweiter Wahlgang nötig gewesen. Bis zum Endergebnis wuchs der Vorsprung von Morales dann wei- ter, was vor allem damit zu tun hatte, dass die später ausgezählten Ergebnisse aus den ländlichen Regionen kamen, in denen der Rückhalt der Regierung be- sonders hoch ist („What Happened in Bolivia’s 2019 Vote Count?“, CEPR, November 2019, http://cepr.net/publications/reports/bolivia-elections-201 9-11). Dieses Ergebnis erkannte die Opposition jedoch nicht an und mobilisierte zu Massenprotesten, die teilweise in extreme Gewalt gegen Anhängerinnen und Anhänger der Regierung mündeten („Moralesʼ Gegner spricht von Betrug“, tagesschau.de, 22. Oktober 2019). Angesichts der Eskalation der Gewalt ver- einbarte der wiedergewählte Präsident mit der OAS, dass diese das Wahler- gebnis überprüfen sollte. Noch bevor die Prüfung abgeschlossen war, veröf- fentlichte die OAS-Delegation am 10. November einen vorläufigen Bericht (www.oas.org/documents/spa/press/Informe-Auditoria-Bolivia-2019.pdf) Darin wies sie auf zahlreiche technische Mängel bei den digitalen Übertragun- gen und Berechnungen der Wahlergebnisse sowohl der rechtlich nicht binden- den Schnellauszählung (TREP) als auch der abschließenden Auszählung der Stimmen hin. Allerdings beinhaltet der Bericht keinerlei Indizien oder Bewei- se dafür, dass diese Mängel zur Manipulation der Wahlergebnisse ausgenutzt wurden. Darüber hinaus weist der Bericht auf Unregelmäßigkeiten in 78 aus 333 ausgewählten Ergebnisprotokollen und in 67 aus 894 Ergebnisprotokollen einer Zufallsstichprobe der insgesamt 34.555 Protokolle hin. Belege dafür, dass es in diesen Fällen tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, hat die OAS bislang jedoch nicht vorgelegt („A Week After the Coup in Bolivia, There’s Still No Proof of Electoral Fraud“, Jacobin, 17. November 2019). Dennoch kam die OAS-Delegation in ihrem Bericht zu dem weitreichenden Urteil, dass sie die Ergebnisse der Wahl nicht bestätigen könne, weshalb sie eine Neuwahl empfahl. Zwei unabhängige Untersuchungen der Wahlergebnisse mit statistischen Methoden sind im Nachgang der Wahl zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schlussfolgerungen der OAS-Delegation sich nicht halten lassen. Das US- amerikanische Center for Economic and Policy Research (CEPR) stellte fest, dass „weder die OAS-Mission noch eine andere Partei nachgewiesen hat, dass es weitverbreitete oder systematische Unregelmäßigkeiten gab“ („What Happened in Bolivia’s 2019 Vote Count?“, CEPR, November 2019). Weder die Schnellauszählung (TREP) noch die offizielle Auszählung wiesen „signifi- kante Änderungen von Wahltrends in den abschließenden Ergebnissen“ auf. Walter Mebane, Professor für Statistik und Politikwissenschaft an der Univer- sity of Michigan in den USA, kam in einer Untersuchung zu einem ähnlichen Ergebnis. Er habe statistische Unregelmäßigkeiten an 274 Wahltischen ent- decken können, diese seien aber nicht entscheidend für das Ergebnis (Walter R. Mebane, Jr. (2019): „Evidence Against Fraudulent Votes Being Decisive in the Bolivia 2019 Election“, www.umich.edu/~wmebane/Bolivia2019.pdf) Präsident Morales leistete der Empfehlung der OAS-Delegation umgehend Folge und rief Neuwahlen aus. Nur wenige Stunden später kündigte er jedoch auf Druck des Militärs seinen Rücktritt an. Zahlreiche Mitglieder der Regie- rungspartei MAS-IPSP erklärten ihre Rücktritte von Ämtern und Mandaten, darunter Ministerinnen und Minister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Abgeordnete. In mehreren Fällen wurden die Rücktritte damit begründet, dass die Häuser der Betroffenen in Brand gesetzt oder ihre Familienangehörigen bedroht wur- den. Der Präsident der Abgeordnetenkammer, Víctor Borda, rief im Zuge sei- ner Rücktrittserklärung die Entführer seines Bruders auf, diesen freizulassen („El presidente de la Cámara de Diputados de Bolivia dimite y denuncia que su hermano ha sido secuestrado“, Europa Press, 10. November 2019). Sein Haus sei niedergebrannt worden. Er begründete seinen Rücktritt damit, weite- re Aktionen gegen seine Familie vermeiden zu wollen. Die Präsidentin des Se- nats, Adriana Salvatierra, erklärte, dass auch sie „Opfer des gleichen Drucks“ gewesen sei: „Meine Familie wurde ebenfalls in Gefahr gebracht, sie bedroh-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/16877 ten auch unsere Häuser, nicht nur meine, der gesamten MAS-Fraktion, und das ist keine ausreichende Garantie für die Arbeit.“ („La expresidenta del Senado de Bolivia denunció amenazas para reconocer a Añez: ‘Pusieron en riesgo a mi familia’”, tn.com.ar, 14. November 2019). Nachdem alle in der Verfassung vorgesehenen Nachfolger bei Rücktritt des Präsidenten ebenfalls ihren Rücktritt erklärt hatten, erklärte sich die stellver- tretende Präsidentin des Senats, Jeanine Áñez, am 12. November selbst zur In- terimspräsidentin, ohne dass sie zuvor vom Senat zur Präsidentin der Parla- mentskammer gewählt wurde. Die dazu einberufene Sitzung war nicht be- schlussfähig, weil die MAS-Abgeordneten, die die Mehrheit im Senat stellen, aus den oben genannten Gründen nicht anwesend waren. Dieser Vorgang wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf. Zunächst ist laut Verfassung (Artikel 161 und 170) der Rücktritt des Präsidenten nicht rechtskräftig, bis dieser von der Plurinationalen Legislativen Versammlung, also der Zusammenkunft beider Parlamentskammern, akzeptiert wurde. Dies war nicht der Fall. Weil alle verfassungsmäßigen Nachfolgerinnen und Nach- folgerinnen und Nachfolger des Präsidenten (Vizepräsident, Präsidentin des Senats, Präsidentin der Abgeordnetenkammer) ebenfalls ihren Rücktritt erklärt hatten, veröffentlichte das Verfassungsgericht am 12. November eine kurze Erklärung (https://tcpbolivia.bo/tcp/content/comunicado-1) Darin bezieht es sich auf ein Urteil von 2001 zur Interpretation der damaligen Verfassung, in dem festgestellt wurde, dass die Amtsgeschäfte „ipso facto“, also unmittelbar, auf den Vizepräsidenten übergehen, wenn der Präsident zurücktritt. Das Ver- fassungsgericht argumentiert, dass diese Interpretation auf die aktuelle Verfas- sung übertragen werden könne, weil es eine „Unmittelbarkeit der Nachfolge“ geben müsse. Allerdings erwähnt der Text lediglich die Funktion des Vizeprä- sidenten und nennt auch keine Namen. Dass die stellvertretende Senatspräsi- dentin, die weder in der Verfassung noch in der Erklärung des Verfassungsge- richts vorkommt, ohne Zustimmung des Parlaments die Interimspräsident- schaft für sich beansprucht, ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Frage- steller ein eklatanter Bruch der Verfassung und ein weiterer Beweis dafür, dass es sich um einen Putsch handelt. Die Erklärung wurde dennoch auch von der Bunderegierung als Begründung für die angebliche Verfassungskonformität der Selbsternennung Áñezʼ herangezogen („Auswärtiges Amt erwartet Neu- wahl in Bolivien, Senatspräsidentin beansprucht Präsidentschaft“, ameri- ka21.de, 14. November 2019). Nach der Machtübernahme durch die De-facto-Präsidentin Jeanine Áñez ent- wickelten sich in weiten Teilen Boliviens Massenproteste gegen den Putsch. Diese wurden mit äußerster Gewalt von Polizei und Militär niedergeschlagen, die – teilweise aus Hubschraubern – mit scharfer Munition auf die Demonst- rantinnen und Demonstranten schossen („Protestors Massacred in Post-Coup Bolivia“, Counterpunch, 18. November 2019). Dutzende von ihnen wurden getötet und hunderte verletzt, wie auch die Interamerikanische Menschen- rechtskommission der OAS kritisierte. Dabei kann das Militär auf Straffreiheit bauen, die ihm durch ein Dekret der De-facto-Regierung vom 15. November garantiert wird („CIDH denuncia que Bolivia exime de responsabilidad penal a fuerzas del orden“, dw.com, 17. November 2019). De-facto-Innenminister Arturo Murillo erklärte öffentlich, einen „Spezialap- parat der Staatsanwaltschaft“ geschaffen zu haben, durch den MAS- Abgeordnete juristisch wegen „Subversion und Aufstand“ verfolgt werden sollen (Gobierno creará un „aparato especial de la Fiscalía para detener a le- gisladores que hagan subversión“, Los Tiempos, 17. November 2019). Ebenso rief er dazu auf, seinen Amtsvorgänger Juan Ramón Quintana zu „jagen“ („El nuevo Gobierno ultraconservador de Bolivia busca enterrar la herencia de Morales“, El País, 15. November 2019). Er sei „ein Tier, das sich vom Blut des Volkes ernährt“. Obwohl das Mandat einer Übergangsregierung auf die Organisation von Neu- wahlen beschränkt ist, traf die De-facto-Regierung unmittelbar nach ihrer Machtübernahme weitreichende innen- und außenpolitische Entscheidungen („Weitere Eskalation in Bolivien, tagesschau.de, 17. November 2019). Dazu",
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"content": "Drucksache 19/16877 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gehören das erwähnte Straffreiheitsdekret für das Militär, die Ausweisung der Botschafter Venezuelas und Kubas, der Austritt aus dem Regionalbündnis Alba-TCP, die vorübergehende Festnahme und Ausweisung kubanischer Me- diziner, die Ernennung eines Mitglieds des Wahlrats und die Akkreditierung eines Botschafters der USA, nachdem dieser Posten seit 2008 unbesetzt war („¿Quién es el nuevo embajador de Bolivia ante EEUU?“, La Razón, 27. No- vember 2019). Am 23. November verabschiedete nach Verhandlungen mit der De-facto- Regierung der Senat ein Gesetz, das den Weg zu Neuwahlen ebnen soll („Par- lament in Bolivien ebnet Weg für Neuwahl ohne Evo Morales“, amerika21.de, 24. November 2019). Es sieht die Neubesetzung des Wahlrats vor und schließt die Kandidatur von Evo Morales und Álvaro García Linera aus. Presseberich- ten zufolge hatte eine Vermittlungskommission der Europäischen Union an den Verhandlungen teilgenommen. 1. Hat die Bundesregierung seit der Rücktrittsforderung des bolivianischen Militärs an Präsident Evo Morales die Vorgänge, die zu seiner Absetzung geführt haben und in die Machtübernahme durch die Senatsvizepräsiden- tin Jeanine Áñez mündeten, als Putsch verurteilt? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat den Rücktritt von Präsident Evo Morales zur Kennt- nis genommen und begrüßt, dass das Machtvakuum durch Ausrufen von Jeanine Áñez zur Übergangspräsidentin beendet wurde. 2. Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass die „Ausrufung“ von Jeanine Áñez zur Interimspräsidentin verfassungsgemäß war (https://ameri ka21.de/2019/11/234061/bolivien-auswaertiges-amt-anez-salvatierr), obwohl diese sich in einer Parlamentssitzung ohne Beschlussfähigkeit selbst zur Präsidentin erklärt hat? Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass das bolivianische Ver- fassungsgericht das Verfahren als verfassungskonform bestätigt hat. 3. Erkennt die Bundesregierung Jeanine Áñez als rechtmäßige Interimspräsi- dentin Boliviens an? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den teilweise weitreichenden Amtshandlungen der De-facto-Regierung und dem vom Sprecher des Auswärtigen Amts Rainer Breul betonten „klaren Mandat“ einer Übergangsregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regie rungspressekonferenz-vom-20-november-2019-1694890)? Die Übergangsregierung hat sich die Vorbereitung von Neuwahlen und die Be- friedung des Landes zum Ziel gesetzt. Die Bundesregierung begrüßt diese Prio- risierung und die auf diesem Weg – im Konsens mit der Opposition – erzielten Fortschritte.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/16877 5. Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass die Erklärung des bo- livianischen Verfassungsgerichts vom 12. November eine ausreichende verfassungsrechtliche Legitimierung der Machtübernahme durch die Vize- präsidentin des Senats darstellt, obwohl in der Erklärung lediglich die Übertragung der Amtsgeschäfte auf den Vizepräsidenten behandelt wird und auch das zugrunde liegende Urteil von 2001, das sich auf die inzwi- schen nicht mehr gültige Verfassung bezog, sich nicht auf die Präsidenten von Senat und Abgeordnetenkammer und erst recht nicht auf deren Stell- vertreter bezieht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Auf welche konkrete Stelle der Erklärung des Verfassungsgerichts bezieht sich die Aussage von Regierungssprecher Steffen Seibert, „dass der boli- vianische Verfassungsgerichtshof Frau Áñez in dieser Rolle als Über- gangspräsidentin nach dem Rücktritt von Präsident Morales bestätigt hat“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom- 20-november-2019-1694890)? Die Aussage bezieht sich auf die Erklärung des Verfassungsgerichts vom 12. November 2019 insgesamt. 7. Betrachtet die Bundesregierung das Urteil des bolivianischen Verfassungs- gerichts vom 28. November 2017, das Präsident Evo Morales eine erneute Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen am 20. Oktober 2019 ermög- lichte (https://de.scribd.com/document/370633060/Sentencia-0) als recht- mäßig? Wenn nein, warum nicht? Das bolivianische Verfassungsgericht selbst hat eine Überprüfung der in der Fragestellung erwähnten strittigen Entscheidung eingeleitet. Die Bundesregie- rung begrüßt diesen Schritt. 8. Wie hat vor der Machtübernahme von Jeanine Áñez der Europäische Aus- wärtige Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung die formal notwendige Prozedur beim Umgang mit den Rücktrittserklärungen von Präsident und Vizepräsident und der Einsetzung einer Übergangsregierung eingeschätzt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum die für den 12. November anberaumte Sitzung des Senats nicht beschlussfähig war? Nach Kenntnis der Bundesregierung war die notwendige Mindestzahl der stimmberechtigten Mitglieder bei der betreffenden Sitzung nicht erreicht wor- den.",
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"content": "Drucksache 19/16877 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Abgeordnete der Re- gierungspartei MAS aufgrund einer akuten Bedrohungslage und wegen fehlender Sicherheitsgarantien nicht an der Sitzung teilgenommen haben, wie es die Senatspräsidentin Adriana Salvatierra beklagte? Der Bundesregierung sind Presseberichte im Sinne der Fragestellung bekannt. Die politischen oder persönlichen Beweggründe, warum Abgeordnete nicht an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben, kann die Bundesregierung nicht beurteilen. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Víctor Borda, der in seiner mündlichen Rücktrittsankündigung die Entführer seines Bruders auffor- derte, diesen freizulassen und seinen Rücktritt damit begründete, weitere Aktionen gegen seine Familie vermeiden zu wollen? Der Bundesregierung sind Presseberichte im Sinne der Fragestellung bekannt. Die Bundesregierung verfügt weder über eigene Kenntnisse zum geschilderten Sacherhalt noch hat sie die Möglichkeit, die betreffenden Äußerungen des ehe- maligen Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Víctor Borda, zu verifizieren. 12. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz tausender „Fake-Accounts“ im Kurznachrichtendienst Twitter, die zur Unterstützung des Umsturzes in Bolivien eingesetzt wurden (https://ame rika21.de/2019/11/234336/bolvien-fake-accounts-twitter-putsch)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. Wie gestalten sich aktuell die diplomatischen Beziehungen der Bundes- republik Deutschland zum Plurinationalen Staat Bolivien? Vorrangiges Ziel deutscher Außenpolitik in den Beziehungen zum Plurinationa- len Staat Bolivien ist es derzeit, die Befriedung des Landes und die zügige Vor- bereitung von Neuwahlen zu unterstützen. 14. Wann und in welcher Form hatte die Bundesregierung seit dem 1. Juli Kontakt zu den folgenden Personen a) Jeanine Áñez, b) Luis Fernando Camacho, c) Carlos Mesa, d) Marco Pumari, e) Jorge Quiroga Ramírez, f) Luis Almagro oder deren Vertreterinnen oder Vertretern, und welche Inhalte waren Ge- genstand der Kontakte? Die Botschaft La Paz unterhält Kontakte zu allen politischen und gesellschaftli- chen Gruppen und deren Repräsentantinnen und Repräsentanten in Bolivien. Dies schließt die oben genannten Personen ein. Eine Verpflichtung zur Erfas- sung entsprechender Daten besteht nicht und erfolgt auch nicht. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/16877 Der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, Luis Almagro, wurde regelmäßig von der Botschaft Washington sowie im Rahmen seines Be- suchs in Berlin mit Termin im Bundestag im November 2019 wahrgenommen. 15. Wann und in welcher Form hatte die Bundesregierung seit dem 1. Juli Kontakt zu Vertreterinnen oder Vertretern der Regierung Morales oder dessen Partei MAS, und welche Inhalte waren Gegenstand der Kontakte? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diplomatische Kontak- te von Vertreterinnen oder Vertretern der EU oder ihrer Mitgliedstaaten mit der De-facto-Regierung von Jeanine Áñez? Welche Vereinbarungen wurden dabei mit der De-facto-Regierung ge- troffen (www.europapress.es/internacional/noticia-anez-recibe-embaja dor-ue-bolivia-espanol-leon-torre-20191117214946.html)? Zusammen mit der bolivianischen Bischofskonferenz und den Vereinten Natio- nen (VN) hat die Europäische Union (EU) im laufenden Dialogprozess zwi- schen bolivianischer Regierung und Opposition eine von allen Beteiligten ge- würdigte Vermittlerrolle eingenommen und wesentlich dazu beigetragen, dass wichtige Schritte zur Organisation von Neuwahlen im Konsens verabschiedet wurden. Sie führt dazu – in enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten – kontinuierlich Gespräche mit allen Beteiligten. Die Bundesregierung unter- stützt und würdigt dieses Engagement. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die menschenrechtliche Situation in Bolivien seit der Selbsternennung von Jeanine Áñez zur In- terimspräsidentin? In Bolivien besteht aus Sicht der Bundesregierung seit Jahren eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis in der Menschenrechtpolitik. Die Ereignisse im Oktober und November 2019 mit mehr als 30 Toten und hunderten Verletzten werden sowohl von den zuständigen bolivianischen Be- hörden als auch von internationalen Expertinnen und Experten derzeit unter- sucht. Auf Einladung der bolivianischen Regierung waren bereits technische Missionen des Hochkommissariats für Menschenrechte der VN sowie der Inter- amerikanischen Menschenrechtskommission in Bolivien. Für 2020 wurde eine weiterreichende Untersuchung mit internationalen, unabhängigen Expertinnen und Experten vereinbart. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen gilt es abzu- warten.",
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"content": "Drucksache 19/16877 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Protesten gegen den Umsturz in Bolivien getötet, und wie viele verletzt? Nach Angaben der bolivianischen Ombudsstelle „Defensoría del Pueblo“ (www.defensoria.gob.bo/) haben die Unruhen seit Oktober 2019 bisher 35 To- desopfer und 832 Verletze gefordert. Darüber hinaus liegen der Bundesregie- rung keine verlässlichen Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verantwortlichen für die Tötungen? b) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Täter juris- tisch belangt? Die Fragen 18a und 18b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Presse- und Medienfreiheit in Bolivien vor dem Hintergrund, dass seit dem Umsturz diverse staatliche Medien von der De-facto-Regierung kontrolliert werden, der Empfang kritischer Medien wie Telesur abge- schaltet wurde (www.telesurtv.net/news/entel-bolivia-saca-del-aire-a-tele sur-20191121-0022.html) und die De-facto-Ministerin für Kommunikati- on, Roxana Lizárraga, wiederholt Drohungen gegen kritisch berichtende Medien ausgesprochen hat (www.hrw.org/news/2019/11/19/bolivia-inter im-government-adopts-abusive-measures)? Die in Bezug genommenen Pressemitteilungen über eine Beeinträchtigung der Arbeit einzelner Medien sind der Bundesregierung bekannt. Mit Sorge hat die Bundesregierung Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten zur Kenntnis genommen und an alle Seiten appelliert, die Pressefreiheit zu achten und Medi- envertreter in ihrer Arbeit nicht zu hindern. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Presse- und Medienfreiheit weiterhin mit großer Aufmerk- samkeit. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den vom De-facto- Innenminister Arturo Murillo geschaffenen „Spezialapparat der Staatsan- waltschaft“, durch den MAS-Abgeordnete juristisch wegen „Subversion und Aufstand“ verfolgt werden sollen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die bolivianische Staatsanwaltschaft Er- mittlungen gegen führende Persönlichkeiten der Vorgängerregierung und der Partei „Movimiento al Socialismo“ (MAS) wegen Vorwürfen zu diversen Straf- taten aufgenommen hat. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib des ehe- maligen Innenministers Juan Ramón Quintana, dessen „Jagd“ sein Nach- folger öffentlich angekündigt hatte und gegen den ein Haftbefehl ausge- stellt wurde (www.la-razon.com/nacional/Fiscalia-aprehension-Juan-Ra mon-Quintana-bolivia_0_3264273593.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hält sich der ehemalige Minister Juan Ramón Quintana derzeit in der Residenz der mexikanischen Botschafterin in Bolivien auf. Nach Auskunft der mexikanischen Behörden geschieht dies auf Grundlage des Montevideo-Abkommens über politisches Asyl („Tratado sobre Asilo y Refugio Político de Montevideo“).",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/16877 22. Inwieweit hat die Bundesregierung das Dekret von De-facto-Präsidentin Áñez, das dem Militär Straffreiheit bei der Niederschlagung der Proteste garantiert, in Beratungen auf EU-Ebene, in multilateralen Organisationen oder gegenüber der bolivianischen De-facto-Regierung thematisiert? Das in der Fragestellung thematisierte Dekret wurde am 27. November 2019 aufgehoben. Das Dekret wurde zuvor in Beratungen auf EU-Ebene themati- siert. 23. Auf welcher Quelle basiert die Aussage von Regierungssprecher Steffen Seibert, die OAS habe davon gesprochen, dass „es in beinahe jedem un- tersuchten Wahlbezirk Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung“ gegeben habe (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspresse konferenz-vom-11-november-2019-1690756)? a) Bezieht sich die Aussage auf die Schnellauszählung oder auf die ab- schließende, rechtlich bindende Auszählung? b) Welche konkreten „Unregelmäßigkeiten“ sind gemeint? Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet. Sowohl der am 10. November 2019 veröffentlichte vorläufige Bericht der Wahlüberprüfungsmission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) (www.oas.org/documents/eng/press/Electoral-Integrity-Analysis-Bolivia2019 .pdf) als auch der Abschlussbericht vom 4. Dezember 2019 (www.oas.org/fpdb /press/Audit-Report-EN-vFINAL.pdf) gehen von vielfältigem, vorsätzlichem Handeln mit dem Zweck aus, die Wahlergebnisse gezielt zu manipulieren. In den Berichten wurde eine Einflussnahme sowohl auf die Schnellauszählung als auch auf die abschließende Auszählung bestätigt. Unter anderem seien geheim gehaltene Server zum Einsatz gekommen, die in der Lage waren, Daten der Stimmauszählung aller Wahlbezirke beliebig zu manipulieren, ohne Spuren zu hinterlassen. Aufgrund der Schwere der Manipulationen war es der Wahlüber- prüfungsmission der OAS nicht möglich, die Wahlergebnisse zu validieren. 24. Welche belastbaren Belege sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass es in Bolivien zu Manipulationen der Wahlergebnisse gekommen ist? a) Welches Ausmaß haben diese Manipulationen? In wie vielen der 34.555 Ergebnisprotokolle wurden Manipulationen nachgewiesen? b) Sind die Manipulationen geeignet, das Wahlergebnis signifikant zu verändern? c) In welcher Form wurden die Ergebnisse manipuliert? Auf den Abschlussbericht der OAS-Wahlüberprüfungsmission vom 4. Dezem- ber 2019 (www.oas.org/fpdb/press/Audit-Report-EN-vFINAL.pdf) wird ver- wiesen. 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den beiden in der Vorbemerkung erwähnten Untersuchungen des CEPR und von Walter Mebane, die die Betrugsvorwürfe in Zweifel ziehen? Der Bundesregierung sind die genannten Untersuchungen bekannt. Erkenntnis- se, die die Ergebnisse der OAS-Wahlüberprüfungsmission widerlegen, liegen ihr nicht vor.",
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"content": "Drucksache 19/16877 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Sind der Bundesregierung Differenzen zwischen den Ergebnissen der Schnellauszählung (TREP) und der offiziellen Auszählung bekannt? Die Zahlen sind aus Sicht der Bundesregierung nicht vergleichbar, da die Schnellauszählung (TREP) vorzeitig angehalten und nicht zu Ende geführt wurde. 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die rechtlich verbindli- che offizielle Auszählung der Wahlergebnisse zu irgendeinem Zeitpunkt unterbrochen wurde? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 28. Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse hat die Bundes- regierung über Cyberangriffe auf die technische Infrastruktur der bolivia- nischen Wahlbehörde rund um die Wahlen am 20. Oktober? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 29. Inwieweit stellt das Joint-Venture-Lithiumprojekt des deutschen Unter- nehmens ACI mit dem bolivianischen Staatsunternehmen YLB in Bolivi- en für die Bundesregierung ein strategisch wichtiges Projekt dar? Rohstoffe stehen am Anfang der industriellen Wertschöpfung und haben damit einen großen Einfluss auf nachgelagerte Wirtschaftsbereiche. Im Zuge des Wandels hin zur Elektromobilität werden in modernen Elektrofahrzeugen meist Lithium-Ionen-Batterien verwendet. Für die Batterien werden vor allem Lithi- um, Nickel, Kobalt und Grafit benötigt. Das Joint-Venture-Lithiumprojekt des deutschen Unternehmens ACI könnte aus Sicht der Bundesregierung angesichts der Lage auf dem Lithium-Weltmarkt einen strategischen Beitrag zur sicheren Versorgung der deutschen Wirtschaft mit dem wichtigen Rohstoff Lithium leis- ten. 30. Durch welche konkreten Aktivitäten hat die Bundesregierung das Lithi- umprojekt von ACI „politisch flankiert“ (Antwort zu Frage 57 auf Bun- destagsdrucksache 19/15250)? Die Bundesregierung hat das in der Fragestellung genannte Projekt von Anfang an politisch flankiert und dem Unternehmen ACI beratend zur Seite gestanden. Im April 2018 führte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein Telefonge- spräch mit dem bolivianischen Präsidenten Evo Morales, um das deutsche Inte- resse an einer transparenten Ausschreibung zu unterstreichen. Bundesaußenmi- nister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier übermittelten ebenfalls im April 2018 ergänzend ein gemeinsames Unterstützungsschreiben für ACI an Präsident Morales. Am 12. Dezember 2018 wurde in Berlin in der Landesvertretung von Baden-Württemberg im Beisein von Bundeswirtschafts- minister Peter Altmaier und den bolivianischen Außen- und Energieministern der Gründungsvertrag des deutschen Firmenkonsortiums mit dem boliviani- schen Staatsunternehmen YLB zur gemeinsamen Gewinnung und Nutzung der Rohstoffe aus der Restsole am Salar de Uyuni geschlossen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16877 31. Inwieweit hat die Bundesregierung dem Unternehmen ACI Exportkredit- garantien im Rahmen des Lithiumprojekts gewährt? Es wurden von ACI keine Exportkreditgarantien im Rahmen des Lithiumpro- jekts beantragt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fra- ge 84 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/8434 wird verwiesen. 32. Erkennt die Bundesregierung die Aufkündigung des Projekts durch den ehemaligen bolivianischen Präsidenten Morales an (www.tagesschau.de/ ausland/lithium-abbau-bolivien-101.html)? Die Nachricht, das geplante Projekt einer Zusammenarbeit zwischen dem deut- schen Unternehmen ACI und dem bolivianischen Staatsunternehmen YLB zum Abbau und zur Verarbeitung von Lithium aus dem Salar de Uyuni sei von Boli- vien „annulliert“ worden, hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Sie nimmt zu rechtlichen Fragen bezüglich Entscheidungen in anderen Ländern grundsätzlich nicht Stellung. Der konstruktive und einvernehmliche Austausch der Bundesregierung mit dem Unternehmen ACI dauert an. 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe des Stopps des Lithiumprojekts in Bolivien, insbesondere zu der Frage, wer die Gruppe war, die gegen das Joint-Venture-Projekt protestierte? Ein breites politisches und zivilgesellschaftliches Bündnis in der Stadt Potosí kritisierte die damalige Regierung Morales dafür, den Belangen der Region beim Projekt nicht ausreichend Rechnung getragen zu haben. Im Zuge des es- kalierenden innenpolitischen Konflikts zwischen dem damaligen Präsidenten Evo Morales und der politischen Opposition entschied dieser nach Kenntnis der Bundesregierung, den Kritikerinnen und Kritikern entgegenzukommen und die rechtliche Grundlage für das Projekt aufzuheben. 34. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status der Um- setzung des Projekts? Nachdem am 12. Dezember 2018 in Berlin der Gründungsvertrag des deut- schen Firmenkonsortiums mit dem bolivianischen Staatsunternehmen YLB zur gemeinsamen Gewinnung und Nutzung der Rohstoffe aus der Restsole am Salar de Uyuni geschlossen worden war, wurden nach Kenntnis der Bundes- regierung die technischen Planungen zur umweltverträglichen Rohstoffgewin- nung und Rohstoffverarbeitung durch das Firmenkonsortium vorangebracht. Nach Eintritt der bisher ungeklärten neuen rechtlichen Lage durch die „Annul- lierung“ des Projekts führt ACI Gespräche mit der bolivianischen Übergangs- regierung, um Fragen der Annullierung des Dekrets zu klären und weitere Unterstützung des Projekts zu erreichen. ACI wird dabei von der Deutschen Botschaft La Paz unterstützt.",
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"content": "Drucksache 19/16877 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Inwieweit hatte die Bundesregierung seit Anfang dieses Jahres Kontakt zur Firma ACI (bitte aufschlüsseln wann, mit Teilnehmenden welcher Führungsebene auf Seiten der Bundesregierung und von ACI, sowie in- wieweit das genannte Projekt in Bolivien Gegenstand der Kontakte war)? Die Bundesregierung hatte im Jahr 2019 keinen Kontakt zur Firma ACI auf po- litischer Ebene (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekre- tärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staats- minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien). Es bestanden Kontakte auf Arbeitsebene des Auswärtigen Amtes und des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Energie. Letztere Kontakte bezogen sich nur auf das Lithiumprojekt in Bolivien. 36. Wann und in welcher Form war der Stopp des Lithiumprojekts Gegen- stand der diplomatischen Beziehungen zu Bolivien? Eine Verpflichtung zur umfassenden Erfassung von Daten im Sinne der Frage- stellung besteht nicht und erfolgt auch nicht. Beispielhaft können folgende Kontakte genannt werden: Der Leiter der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amtes führte am 11. No- vember 2019 mit dem damaligen designierten bolivianischen Botschafter, Sergio Darío Arispe Barrientos, ein Gespräch, um das dringliche Interesse an einer möglichst umgehenden Unterrichtung des deutschen Partners ACI über die Gründe der Annullierung des Projekts der bolivianischen Seite zu ver- mitteln. Am 3. Dezember 2019 fand ein Gespräch zwischen dem deutschen Botschafter in La Paz und dem bolivianischen Wirtschafts- und Finanzminister, José Luis Parada, statt, in dem über die Wege zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit für die Investoren des Projekts gesprochen wurde. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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