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            "content": "Drucksache 18/12522                                   –2–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Was hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in seiner Stellungnahme zum Sozialdum- ping im internationalen Straßengüterverkehr (TEN/575) geforderte umfas- sende Zusammenarbeit von Arbeitsaufsicht und Straßenkontrolldienst si- cherzustellen bzw. zu verbessern? Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 8a und Nummer. 9 des Schwarzarbeits- bekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) arbeiten die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS), welche unter anderem für die Prüfung be- stimmter grundlegender Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsende- gesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dem Mindest- lohngesetz (MiLoG) zuständig sind, mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Bun- desamt für Güterverkehr und den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbe- hörden zusammen. Damit ist der rechtliche Rahmen für eine umfassende Zusam- menarbeit gelegt, insbesondere seit der Einfügung der Nummer 8a zum 28. Au- gust 2007 gerade auch mit dem Bundesamt für Güterverkehr als „Straßenkon- trolldienst“. Zur Stärkung der Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung haben das Bundesministerium der Finanzen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der besonders betroffenen Wirtschaftszweige Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Ein solches bundesweites Bündnis existiert auch im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. In diesem Bündnis ist neben der Zollverwaltung auch das Bundesamt für Güterverkehr vertreten. 2.   Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Daten der elektroni- schen Register der Kraftverkehrsunternehmen (s. Verordnung EG Nr. 1071/2009, Artikel 16) mit den Aufzeichnungen der Berufskraftfahrer über die Anwendung der sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften zu kon- solidieren und damit die grenzüberschreitende Durchsetzung der Rechtsvor- schriften zu verbessern und Missbrauch und Betrug entgegenzuwirken? Seit Ende des Jahres 2012 werden beim Bundesamt für Güterverkehr in der elekt- ronischen Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) Unternehmensstammdaten (Name, Rechtsform, Anschrift, Namen der Verkehrsleiter, Art der Zulassung, Zahl der eingesetzten Fahrzeuge, etc.) gespeichert. Eine Vernetzung mit den Un- ternehmensregistern der übrigen EU-Mitgliedstaaten wird über das Europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) sichergestellt. Die Konsolidie- rung oder Vernetzung der VUDat mit Aufzeichnungen der Berufskraftfahrer über die Anwendung der sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften ist europarecht- lich nicht vorgesehen. 3.   Was hat die Bundesregierung dazu beigetragen, um die Vernetzung der elek- tronischen Register auf europäischer Ebene über das Europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) sicherzustellen und damit die grenz- übergreifende Durchsetzung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwi- schen den Mitgliedstaaten zu stärken? Bisher wurden bereits schwerste Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften ge- mäß Anhang IV zu Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in elektronischer Form an den Niederlassungsmitgliedstaat gemeldet und Anfragen zur Zuverlässigkeit von Verkehrsleitern verarbeitet (ERRU). Gemäß der Verordnung (EU) 2016/403 sind seit dem 1. Januar 2017 auch weitere Verstöße der Schweregrade „sehr schwerwiegend“ und „schwerwiegend“ zu mel- den (ERRU 1.5). Die Voraussetzungen für diesen erweiterten Datenaustausch",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               –7–                               Drucksache 18/12522 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ordnungswidrigkeitenverfahren Tatbestand                          2014            2015           2016 Sozialleistungsmissbrauch           157             96             69 Ausländererwerbstätigkeit           314             165            164 unerlaubte Arbeitnehmerüber-        139             80             90 lassung Verstöße im Zusammenhang            33              102            411 mit Mindestlohnregelungen (MiLoG, AEntG, AÜG) Sonstige                            771             506            523 Strafverfahren Tatbestand                          2014            2015           2016 Beitragsvorenthaltung               1.234           1.010          1.312 (§ 266a StGB) Steuerhinterziehung                 15              11             17 Sozialleistungsmissbrauch           2.069           2.185          2.082 Ausländererwerbstätigkeit           14              2              1 unerlaubte Arbeitnehmerüber-        2               2              2 lassung Sonstige                            66              84             82 20.   Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der Bestim- mungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 durchgeführt (bitte nach Jahren und Branchen differenzie- ren)? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11475 vom 10. März 2017 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7525 vom 15. Februar 2016 verwiesen. 21.   Wie viele Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz wurden dabei festgestellt (bitte nach Branche und Verstößen differenzieren)? 22.   Wie viele Bußgeldverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (bitte nach Branchen und Verstößen differenzieren)? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11475 vom 10. März 2017 und die Antwort der Bun- desregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7525 vom 15. Februar 2016 verwiesen.",
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            "content": "Drucksache 18/12522                                    –8–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23.   Wie hat sich seit dem Jahr 2013 der Personalbestand beim Bundesamt für Güterverkehr entwickelt (bitte nach Jahren getrennt angeben und nach Stra- ßenkontrollgruppe und Mautkontrollgruppe differenzieren)? Die Entwicklung des Personalbestands beim BAG seit 2013 stellt sich wie folgt dar: Gesamtanzahl Beschäftigte des BAG Jahr                                                                  Anzahl 2013                                                                  1752 2014                                                                  1754 2015                                                                  1747 2016                                                                  1754 2017 (Stichtag: 08.05.2017)                                           1740 Anzahl SKD des BAG Jahr                                                                  Anzahl 2013                                                                  243 2014                                                                  236 2015                                                                  238 2016                                                                  232 2017 (Stichtag: 08.05.2017)                                           232 Anzahl MKD des BAG Jahr                                                                  Anzahl 2013                                                                  450 2014                                                                  447 2015                                                                  432 2016                                                                  459 2017 (Stichtag: 08.05.2017)                                           457 Die Zahlen für die Jahre 2013 bis 2016 wurden jeweils zum Stichtag 31. Dezem- ber ausgewertet. Für 2017 wurde zum Stichtag 8. Mai ausgewertet. 24.   Plant die Bundesregierung für die Jahre 2018 und 2019 eine Aufstockung der Personalausstattung des BAG? Wenn ja, welche zusätzlichen Stellen sind in welchen Bereichen geplant? Die künftige Personalausstattung des BAG ist Gegenstand des Haushaltsaufstel- lungsverfahrens.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   –9–                                  Drucksache 18/12522 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25.    Wie viele Stellen sind beim BAG derzeit nicht besetzt (bitte nach Standorten aufschlüsseln), und was ist der Grund dafür, dass die Stellen nicht besetzt werden konnten? Im BAG sind vor dem Hintergrund neuer Aufgaben bzw. Aufgabenerweiterungen derzeit insgesamt 209 Stellen zu besetzen, davon 89 in der Zentrale und 120 in den Außenstellen. Aktuell sind 104 dieser Stellen Gegenstand laufender Auswahlverfahren, die wei- teren Vakanzen werden sukzessive durch entsprechende Besetzungsverfahren ge- deckt. 26.    Wie viele Fahrten von in Deutschland und anderen Ländern der Europäi- schen Union zugelassenen Lkw, die der Mautpflicht unterliegen, fanden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Deutschland statt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Anzahl tarifreine Teilfahrten              2014                      2015                   2016 Belgien                                                           1.410.776             1.374.546              1.334.554 Bulgarien                                                         2.254.590             2.767.532              3.418.751 Dänemark                                                            607.065                 566.173             536.766 Deutschland                                                    289.842.548            327.362.530            391.890.058 Estland                                                             410.659                 458.805             496.072 Finnland                                                            165.331                 165.863             164.939 Frankreich                                                        1.036.446             1.102.005              1.151.402 Griechenland                                                        130.590                 131.749             136.544 Großbritannien                                                      194.281                 162.298             151.131 Irland                                                               85.182                  86.257              90.952 Italien                                                           1.237.557             1.236.581              1.303.867 Kroatien                                                            432.591                 565.282             721.921 Lettland                                                            716.929                 803.930             950.316 Litauen                                                           2.587.706             3.202.005              4.186.778 Luxemburg                                                         1.200.814             1.190.197              1.216.394 Malta                                                                  9.798                  9.698                6.952 Niederlande                                                     10.858.581             11.201.420             11.803.624 Österreich                                                        3.166.869             3.223.001              3.323.409 Polen                                                           18.621.089             22.202.721             27.624.936 Portugal                                                            660.124                 729.220             784.311 Rumänien                                                          4.443.074             5.774.572              7.464.229 Schweden                                                            262.198                 261.936             260.610 Slowakei                                                          3.555.119             3.827.432              4.160.053",
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            "content": "Drucksache 18/12522                                          – 10 –                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl tarifreine Teilfahrten                   2014                        2015                    2016 Slowenien                                                              1.667.387                 1.939.753               2.323.365 Spanien                                                                1.584.862                 1.723.643               1.942.892 Tschechien                                                             7.328.677               8.312.430                 9.628.296 Ungarn                                                                 3.860.121                 4.140.089               4.559.832 Zypern                                                                     63.300                  53.689                    55.636 Summe                                                                358.394.264            404.575.357               481.688.590 Anmerkung: Die Fahrt im Sinne der Lkw-Maut entspricht nicht einer Fahrt im Sinne der Logistik. Während einer „Fahrt“ können sich Tarifmerkmale (Tarifversion, Gebührenklasse wie Achsklasse oder Gewichtsklasse) ändern oder die mautpflichtige Straße wird kurzzeitig verlassen. Dies führt dann jeweils zu einem Ende der ersten Mautfahrt und somit zu mehreren Mautfahrten. 27.    Wie viele Lkw, die der Mautpflicht unterliegen, wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 insgesamt durch das BAG kontrolliert, und wie viele Ver- stöße wurden dabei festgestellt (bitte jahresweise nach Art des Verstoßes an- geben)? Beim BAG kontrollierte LKW* (Maut und SKD): 2014                 2015                 2016 Kontrollierte. Fzg.                      9.654.584           9.851.125            10.673.586 Durch Kontrolldienste festgestellte Verstöße je Rechtsgebiet bei mautpflichti- gen LKW* 2014                  2015               2016 Abfallrecht                                    4.240              4.173                  3.611 CSC                                                 7                  4                      8 FahrPersR                                   125.489            140.932                126.472 Gefahrgutrecht                                 4.902              4.410                  3.462 GüKG                                           6.167              8.548                  6.509 Illegale Beschäftigung                           260                393                    496 KWKG                                                3                  1                      0 Lebensmittelrecht                                  25                 15                     14 StGB                                             520                584                    536 StVR                                         33.894              34.277                32.188 Tierschutz                                         41                 18                     23 Mautpflicht                                 8.019**              23.469                27.183 *Erfasst wurden LKW ab 12t. Seit 01.07.2016 besteht eine Mautpflicht bereits ab 7,5t. Der geson- derte Anteil kann nicht gesondert ausgewertet werden. **für 2014 stehen Daten ab Mai zur Verfügung",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 11 –                               Drucksache 18/12522 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28.    Wie hoch war die Summe der insgesamt durch die BAG verhängten Bußgel- der bei den festgestellten Verstößen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (bitte jahresweise nach Art des Verstoßes angeben)? Die Summe der verhängten Bußgelder und Verwarnungen bei Zuwiderhandlun- gen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz betrug im Jahr 2014 rd. 2, 7 Mio. Euro, im Jahr 2015 2,3 Mio. Euro und im Jahr 2016 2,8 Mio. Euro. Das Bundesamt hat im Bereich GüKG im Jahr 2014 Bußgelder in Höhe von mehr als 9,1 Mio. Euro erhoben. Davon entfielen unter ca. 7,6 Mio. Euro auf Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, ca. 1,1 Mio. Euro auf das Ge- fahrguttransportrecht sowie ca. 1,2 Mio. Euro auf das Güterkraftverkehrsrecht. Für das Jahr 2015 wurden folgende Bußgelder ermittelt: Insgesamt:                   ca. 10 Mio. Euro Sozialvorschriften:          ca. 7 Mio. Euro Güterkraftverkehrsrecht: ca. 1,7 Mio. Euro Gefahrguttransportrecht: ca. 1,2 Mio. Euro. Im Jahr 2016 ergaben sich folgende Bußgelder: Insgesamt:                   ca. 9,5 Mio. Euro Sozialvorschriften:          ca. 6,9 Mio. Euro Güterkraftverkehrsrecht: ca. 2,1 Mio. Euro Gefahrguttransportrecht: ca. 1,1 Mio. Euro. 29.    Wie viele Verstöße gegen die Kabotageregelungen hat das BAG in den Jah- ren 2014, 2015 und 2016 bei Kabotagekontrollen festgestellt (bitte jahres- weise angeben)? Durch das BAG wurden in folgendem Umfang Kabotageverstöße festgestellt: 2014                        2015                           2016 1.472                        1.586                         1.670 30.    In wie vielen Fällen wurden bei Verstößen gegen die Kabotageregelungen Bußgelder verhängt? 31.    Wie hoch war die Summe der insgesamt verhängten Bußgelder bei Verstö- ßen gegen die Kabotageregelungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (bitte jahresweise angeben)? Die Fragen 30 und 31 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen be- antwortet. Im Jahr 2014 wurden 541 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von 590 690 Euro wegen Verstößen gegen die Kabotagevorschriften verhängt. Für das Jahr 2015 ergeben sich 629 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von 887 523 Euro. Im Jahr 2016 wurden 600 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von 940 581 Euro erlassen.",
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            "content": "Drucksache 18/12522                                  – 12 –                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 32.   In wie vielen Fällen wurden Betriebskontrollen bei Auftraggebern von Ka- botagebeförderungen durchgeführt, und welche Ergebnisse brachten die Be- triebskontrollen? Betriebskontrollen bei Auftraggebern stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Betriebskontrolldienstes des Bundesamtes für Güterverkehr dar. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Auftraggeber von (unerlaubten) Kabotagebeförderun- gen. Solche Kontrollen werden immer dann in Betracht gezogen, wenn bekannt geworden ist, dass es sich um einen gebietsansässigen Auftraggeber handelt. In der Regel werden aufgrund der durch die Betriebskontrollen gewonnenen Fest- stellungen Bußgeldverfahren durchgeführt. Im Jahr 2016 waren 108 von 239 Betriebskontrollen sogenannte Auftraggeber- kontrollen. 33.   In wie vielen Fällen wurden darüber hinaus weitere strafrechtliche Ermitt- lungen eingeleitet (bitte für die genannten Jahre angeben)? In wenigen Einzelfällen wurde wegen des Verdachts einer Straftat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Eine statistische Erhebung erfolgt für diese Fälle nicht. 34.   Welche Möglichkeiten zur Eindämmung von Sozialdumping im Straßengü- terverkehr ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Einführung eines elektronischen Frachtbriefs? 36.   Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der elektronische Fracht- brief die Anforderungen des § 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes erfüllen, bzw. welche Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung im Zusammen- hang mit der Einführung des elektronischen Frachtbriefs? Die Fragen 34 und 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Durch die Einführung eines elektronischen Frachtbriefes würden die nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in elektronischer Form bereit- gestellt, und statt durch Aushändigen des Dokumentes auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht werden. Möglich ist dies z. B. durch Einsichtnahme auf einen Bildschirm, auf dem das Dokument zu sehen ist. Die Anforderung ist allerdings nicht erfüllt, wenn zur Lesbarmachung des Dokuments technische Aus- rüstung auf Seiten des Kontrolldienstes erforderlich wäre. Die Daten des Begleit- papiers nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GüKG können dementsprechend bereits mittels eines elektronischen Dokuments zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt sie können vom Fahrer lesbar gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 35.   Welchen Stand haben die Vorbereitungen zur verbindlichen Einführung des elektronischen Frachtbriefs seitens der Bundesregierung erreicht, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Start des elektronischen Frachtbriefs in Deutschland? Eine Entscheidung zur verbindlichen Einführung des elektronischen Begleitpa- piers ist noch nicht getroffen worden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 13 –                              Drucksache 18/12522 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 37.   Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Gewinnabschöpfung mit Hilfe sogenannter Verfallsbescheide im Hinblick auf die Reduzierung von Verstößen im Verkehrsbereich ein? Nach Auffassung der Bunderegierung hat ein Verfallbescheid abschreckende Wirkung. 38.   Wie hat die Bundesregierung die Landesregierungen für die Anwendung von Verfallsbescheiden im Verkehrsbereich sensibilisiert, und welche Aktivitä- ten sind für die Zukunft geplant? Aus der Teilnahme an Bund-Länder-Gremien ist der Bundesregierung bekannt, dass das Instrument des Verfalls genutzt wird. Die zuständigen Landesbehörden machen von den nach § 29a OWiG vorgesehenen Mitteln der Gewinnabschöp- fung bzw. dem Erlass von Verfallsbescheiden seit langem Gebrauch. Dies gilt insbesondere bei der Verfolgung straßenverkehrsrechtlicher Verstöße – beispiels- weise bei Überladungen.",
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