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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/3057 19. Wahlperiode 26.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Vorbemerkung der Fragesteller Der KfW-Gründungsmonitor vom Mai 2017 hat – bezogen auf Zahlen aus dem Jahr 2016 – einen neuen Tiefstwert bei Gründungen aufgezeigt. Mit 672 000 Personen haben 243 000 weniger eine neue selbstständige Tätigkeit begonnen als im Jahr 2014. Dabei sank die Anzahl an Vollerwerbsgründern weiter auf 248 000 ab. Im Jahr 2014 verzeichnete der KfW-Gründungsmonitor noch 393 000 Vollerwerbsgründer. Die Zahl der innovativen Gründer ist von 92 000 im Jahr 2014 auf 58 000 im Jahr 2016 gesunken. Als innovative Gründer defi- niert die KfW Gründer, die Forschung und Entwicklung (FuE) durchführen, um technologische Innovationen zur Marktreife zu bringen. Es sind aber gerade Gründer, die neue Beschäftigungsverhältnisse, Innovatio- nen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodel- len initiieren und damit auch Wohlstand im Land schaffen und sichern. Unter- nehmensgründungen leisten wichtige Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und zum Wirtschaftswachstum. Dazu schreibt die Expertenkommission For- schung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2018: „Die Gründungsrate, also die Anzahl der Unternehmensgründungen relativ zum Gesamtbestand der Unternehmen, ist in Deutschland im internationalen Ver- gleich gering. Zudem sind die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit Jahren rückläufig. Abbildung C 5-2 (S. 109) verdeutlicht diese Entwicklung. Dies ist insofern bedenklich, als gerade in neuen Unternehmen häufig innova- tive Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt wer- den. Darüber hinaus sichern Unternehmensgründungen durch lokale Wert- schöpfung die Schaffung von Arbeitsplätzen.“ Das Jahresgutachten 2018 hält fest, dass Deutschland in der forschungs- und entwicklungsintensiven Industrie mit 3,8 Prozent die niedrigste Gründungsrate der betrachteten europäischen Länder aufwies und die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit 2006 sukzessive gesunken sind (Kapitel C 5 Unterneh- mensgründungen). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 22. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/3057 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 1998 das Förderprogramm EXIST auf- gelegt, welches darauf abzielt, Existenzgründungen aus der Wissenschaft sowie das Gründungsklima der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu ver- bessern. Darüber hinaus sollen auch die Zahl und der Erfolg technologieorien- tierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Seit sei- ner Einführung wurde EXIST um mehrere Förderprogramme und Instrumente (z. B. EXIST-Gründungskultur, EXIST-Gründerstipendium, EXIST-Forschungs- transfer) erweitert. Zuletzt wurde im Jahr 2017 der dritte High-Tech-Gründer- fonds (HTGF) mit einem Volumen von 310 Mio. Euro aufgelegt. Auch das Pro- gramm „Innovative Hochschule“ bekennt sich zur Förderung des forschungsba- sierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers. Wichtige Gründungsquelle für forschungs- und entwicklungsintensive Unter- nehmen sind die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Her- mann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Ge- sellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Leibniz-Ge- meinschaft). Ausgründungen (Spin-offs aus Forschungseinrichtungen) stellen einen höchsteffektiven Transferkanal dar, da hier die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen von jenen Personen genutzt wird, die an deren Ent- wicklung maßgeblich mitgewirkt haben, wissend, dass die Forschungseinrich- tungen das geistige Eigentum besitzen. Allerdings ist eine umfassende systematische und transparente Darstellung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei den vier großen außer- universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht ausreichend vorhanden. Die Monitoring-Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Thema, nicht jedoch ausreichend. Das EFI-Jahresgutachten 2017 hat das Thema insgesamt aufgegriffen. Es zeigt bei den Ausgründungen außeruniversi- tärer Forschungseinrichtungen (Abbildung B1-4-4 auf S. 45) Rückgänge auf ei- nem allemal geringen Niveau. Der Bundesregierung ist die Wichtigkeit der innovativen Unternehmen seit Jah- ren bekannt. So erklärte beispielsweise Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei der Eröffnungsveranstaltung der Hannover Messe 2015: „An anderer Stelle, bei der Eröffnung der CeBIT, haben wir darüber gespro- chen, wie wichtig die innovativen Unternehmen der neueren Kategorie sind, die Start-up-Unternehmen, die in der Kombination mit den klassischen Unterneh- men die Innovationskraft entwickeln. Auch für sie werden wir die Rahmenbe- dingungen insgesamt verbessern.“ Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) schreibt in ihrem Jahresgutachten 2017: „In den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist nach Einschätzung der Exper- tenkommission das Bewusstsein für das Thema Gründungen sowie die Vermitt- lung gründungsrelevanter Inhalte nach wie vor relativ gering ausgeprägt. Dabei wird sowohl den Hochschulen als auch den außeruniversitären Forschungsein- richtungen ein erhebliches Gründungspotenzial attestiert, dessen Erschließung volkswirtschaftlich lohnenswert ist. Die Expertenkommission sieht zwischen den ersten beiden Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen (Lehre und For- schung) und der dritten Aufgabe (Wissens- und Technologietransfer) keine in- härenten Widersprüche. Vielmehr sind diese Aufgaben komplementär.“ Im Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für Forschung und Innovation der Ge- meinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich ebenfalls gezeigt, dass mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft die Anzahl der Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-how der Einrichtung unter Abschluss einer formalen Vereinbarung im Kalenderjahr gegründet wurden, rückläufig sind. In der Periode 2011 bis 2015 sind die Ausgründungen bei drei der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur vorangegangenen Pe- riode (2006 bis 2010) zurückgegangen oder gleich geblieben.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die von der Bundesregierung maßgeblich finanzierten außeruniversitären For- schungseinrichtungen haben sich in ihren Leitbildern und Zielen dazu verpflich- tet, neben Forschung auch mittelbar die Wirtschaft zu stärken. So heißt es bei- spielsweise im Leitbild der Fraunhofer-Gesellschaft: „Wir stehen für angewandte Forschung. Originäre Ideen setzen wir gemeinsam mit Unternehmen in Innovationen um – zum Wohl der Gesellschaft und zur Stärkung der deutschen und europäischen Wirtschaft.“ Fraunhofer hat sich zudem im Bereich „Wirtschaft“ eigene Ziele gesetzt. Dazu zählt unter auch die Intensivierung des Gründungsgeschehens. Bei der Helmholtz-Gemeinschaft, zu denen auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gehört, heißt es: „Die Helmholtz-Gemeinschaft hat die Aufgabe, langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen und die Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dazu identifiziert und bearbeitet sie große und drängende Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung.“ In der Satzung der Max-Planck-Gesellschaft heißt es: „Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. verfolgt den Zweck, die Wissenschaften zu fördern.“ Die Leibniz-Gemeinschaft bekennt sich in ihrer Satzung zu folgenden Zielen: „Die Leibniz Gemeinschaft steht für kooperative Wissenschaft von herausra- gender Qualität und Relevanz, für wissenschaftlichen Wettbewerb und Quali- tätssicherung. Die Leibniz Gemeinschaft verbindet wissenschaftlich und wirt- schaftlich eigenständige Forschungseinrichtungen, die sich zukunftsrelevanten Fragen der Gesellschaft widmen. Leibniz Einrichtungen betreiben erkenntnis- orientierte Forschung mit Anwendungsperspektiven, unterhalten wissenschaft- liche Infrastrukturen und betreiben Forschungsmuseen und bieten forschungs- basierte Beratung und Dienstleistungen.“ Im Rahmen ihrer Tätigkeit für Forschungseinrichtungen erzielen Wissenschaft- ler Ergebnisse, die aus ihren Fragestellungen hervorgehen. Dieses von ihnen entwickelte Wissen, über welches sie geforscht, gelehrt und öffentlich publiziert haben, können sie nach ihrem Ausscheiden aus der Forschungseinrichtung in neu gegründeten Unternehmen oder aber bei einem neuen Arbeitgeber anwen- den. Die Mitnahme und die Nutzung dieses in der Tätigkeit bei Forschungsein- richtungen erworbenen Wissens sind erlaubt und können im Regelfall nicht un- terbunden werden. Ebenso profitieren Forschungsunternehmen auch von vorhe- rig erworbenem Wissen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Ausgründungen beruhen auf von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- lern entwickelten Schutzrechten (Patenten). Während die Hochschulen im Re- gelfall die Schutzrechte verkaufen oder eine Kaufoption anbieten, nutzen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen eher das Mittel der Beteiligung. Beteiligungen haben bei Ausgründungen mehrere Nachteile: Mit hohen Beteiligungen (z. B. über Streubesitzbeteiligung mit mehr als 10 Pro- zent, Sperrminorität mit über 25 Prozent oder fast Mehrheitsbeteiligungen von bis zu 49,9 Prozent – einmalig bei Fraunhofer, Zahlen der anderen unbekannt) werden die Anteile der Gründer immer stärker verwässert, womit die Unterneh- mer letztlich zu Angestellten zu werden drohen. Angestellte weisen häufig je- doch eine andere Mentalität und Motivation als Unternehmer auf. Zudem kann dies zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht zu Einschränkungen (obligato- rische Versicherungen) führen. Unternehmer mit geringen Unternehmensantei- len werden als abhängig Beschäftigte eingestuft, womit die Versicherungsfrei- heit für Selbständige entfällt.",
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"content": "Drucksache 19/3057 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ab einer gewissen Beteiligungshöhe – im Regelfall in Höhe Sperrminorität (25,1 Prozent) – von Dritten können Unternehmen auf verschiedene Fachför- derprogramme wie beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittel- stand (ZIM), EXIST etc. nicht mehr zugreifen. Durch die Beteiligungen können die Forschungseinrichtungen Anteile in einer Höhe erhalten, die eine Sperrminorität auslösen. Für zustimmungspflichtige Ge- schäfte bzw. Entscheidungen ist daher die Zustimmung der Forschungsgemein- schaft nötig. In Gründungsphasen müssen Unternehmen häufig schnelle, agile und wagnisgebundene Entscheidungen treffen, die in einem Umfeld hoher und komplexer Entscheidungen von Forschungseinrichtungen und ihren Prozessen kaum oder nicht in schnellen Phasen zu treffen sind. Die Reaktionszeit der For- schungseinrichtungen und ihrer Gremien ist mit der kurzen Entscheidungsfrist von Unternehmen nicht in Einklang zu bringen. Beteiligungen schränken unternehmerische Spielräume ein und erschweren frei- willig ausgesuchten Investoren den Einstieg. Fraunhofer verlangt nach eigenen Angaben bei der Abgabe von Patenten im Gegenzug Beteiligungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent. Für die anderen Forschungseinrichtungen liegen derzeit keine Aussagen vor. High-Tech-Fonds der Bundesregierung investieren für eine Beteiligung in Höhe von 15 Prozent circa 500 000 Euro. Unternehmen benötigen im Regelfall mehrere Finanzie- rungsrunden. Unter diesen Bedingungen bleiben für die Gründer selbst eher ge- ringe Beteiligungen an dem eigenen Unternehmen übrig. Dies könnte Gründun- gen entgegenstehen und entsprechende Ziele der Bundesregierung konterkarie- ren. Beteiligungen beanspruchen aufgrund der Komplexität sowohl vor als auch während dem Engagement längere Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse, öfters mit Friktionen zwischen den Akteuren. Diese Friktionen stehen nicht nur häufig agilen und schnellen Entscheidungen, wie sie in Start-ups nötig sind, ent- gegen, sondern beeinträchtigen auch Motivation zu Gründung und Unterneh- mertum. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausgründun- gen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995 (bitte jeweils nach Forschungsgemeinschaften und Jahr aufschlüsseln)? Die Zahlen zu Ausgründungen werden übergreifend seit 2005 im Rahmen des Monitoring-Berichts zum Pakt für Forschung und Innovation erhoben. Dabei han- delt es sich um Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-How der Forschungseinrichtungen unter Abschluss einer formalen Verein- barung gegründet wurden. Alle sonstigen Ausgründungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forschungseinrichtungen werden hier nicht erfasst. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 FhG 15 17 18 16 21 18 10 10 8 16 24 22 HGF 9 7 13 8 6 12 14 9 19 19 21 18 MPG 4 4 6 5 2 4 4 8 5 3 1 11 WGL 7 5 0 5 13 17 5 3 3 4 3 4 Quelle: Pakt für Forschung und Innovation, Monitoring-Bericht 2017 Anmerkungen: FhG: Fraunhofer-Gesellschaft HGF: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren MPG: Max-Planck-Gesellschaft WGL: Leibniz-Gemeinschaft",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durchschnitt- lichen jährlichen Gründungen (bitte nach Forschungsgemeinschaften auf- schlüsseln)? Von 2005 bis 2016 erfolgten durchschnittlich etwa 40 Ausgründungen pro Jahr aus den Forschungsorganisationen. Im Mittel gründeten sich aus der MPG im Zeitraum 2005 bis 2016 jährlich rund fünf Unternehmen aus. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 wurden in der WGL durchschnittlich rund sechs Unternehmen pro Jahr gegründet. Bei den Zentren der HGF werden derzeit durchschnittlich pro Jahr 19 bis 20 junge High-Tech-Unternehmen ausgegründet (Zeitraum 2013 bis 2016). Dies entspricht einer Verdopplung im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2012. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 beträgt die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Gründungen rund 13. Bei der FhG beträgt die durchschnittliche Anzahl an Ausgründungen pro Jahr für die Jahre 2005 bis 2016 rund 16. 3. Wie erklärt sich die Bundesregierung trotz gestiegener Fördermittel die Rückgänge (mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft) bei den Ausgrün- dungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen (vgl. EFI-Jahres- gutachten 2017 bzw. GWK-Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für For- schung und Innovation)? Widerspricht das nicht den Leitbildern und Satzungszwecken der For- schungseinrichtungen? Ist das nicht ein alarmierendes Zeichen von Transfer von Forschung? Die Bundesregierung teilt nicht die Annahme, es bestünde ein einfacher positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der institutionellen Zuwendungen und der Zahl der erfolgenden Ausgründungen. Jede Gründung ist zunächst eine persönli- che Entscheidung des Gründers bzw. der Gründerin. Die erfolgten Ausgründun- gen sind daher auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Wirtschaftsklimas und der Gründungsneigung in Deutschland insgesamt zu sehen. Satzungszwecke der Forschungsorganisationen und -einrichtungen sind ganz überwiegend Wissen- schaft und Forschung. Ein Widerspruch zu den Satzungszwecken besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht.",
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"content": "Drucksache 19/3057 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolgsquote der ausgegrün- deten Unternehmen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Wie viele existieren noch heute? Wie viele wurden übernommen? Wie viele wurden geschlossen, abgewickelt oder haben Insolvenz angemel- det? Wie ist die Entwicklung beim Umsatz und weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (bitte nach Forschungsgemeinschaften aufschlüsseln)? Die Erfolgsquote ist bei Ausgründungen der MPG ausgesprochen positiv. Von knapp 140 Ausgründungen seit 1990 konnten sieben erfolgreich einen Börsen- gang realisieren, es gab insgesamt 25 Unternehmensverkäufe, einzelne davon so- gar zu Werten im dreistelligen Millionenbereich (in Euro), was die hohe Qualität der MPG-Ausgründungen unterstreicht. Von den seit 1990 gegründeten Unter- nehmen existieren noch ca. 70 Prozent, wobei die weit überwiegende Mehrzahl der zwischenzeitlich eingestellten Unternehmen vor 2010 gegründet wurden. Von den seit 2010 gegründeten 51 Unternehmen haben bis dato nur zwei Ausgründun- gen ihr Geschäft wieder einstellen müssen. An der deutschen Börse werden der- zeit Aktien von drei Ausgründungen der MPG (Morphosys, Evotec und Epigeno- mics) gehandelt. Allein diese Unternehmen haben eine gemeinsame Marktkapi- talisierung von ca. 4,8 Mrd. Euro, erzielen über 300 Mio. Euro Umsatz p. a. und beschäftigen ca. 2 550 Mitarbeiter. Von den 147 im Zeitraum von 1995 bis 2017 gegründeten Unternehmen aus der WGL existieren 117 Unternehmen. Die Erfolgsquote liegt damit bei rund 80 Pro- zent. Von den 117 existierenden Unternehmen sind 14 verschmolzen, fusioniert, übernommen oder umfirmiert worden. Insgesamt 30 Unternehmen wurden auf- gelöst bzw. sind erloschen. Während der bisherigen Laufzeit des Pakts für For- schung und Innovation von 2006 bis 2017 gab es 63 Ausgründungen, davon sind zum jetzigen Zeitpunkt 55 aktiv, acht Unternehmen sind aufgelöst worden bzw. erloschen. Die Erfolgsquote liegt damit bei rund 87 Prozent. Erhebungen zu In- solvenzanmeldungen und Zahlen zu den Umsätzen liegen nicht vor. Von den im Bereich der HGF-Zentren 176 gegründeten Unternehmen im Zeit- raum von 2005 bis 2017 sind 142 noch existent, fünf haben Insolvenz angemeldet und 15 wurden aufgelöst. Dies entspricht einer Insolvenzquote von drei Prozent und einer Erfolgsquote (inklusive der Auflösungen) von 89 Prozent. Bei weiteren elf Ausgründungen gab es Übernahmen oder Fusionen; bei drei Ausgründungen liegen den Zentren keine Informationen vor. Zahlen zum Umsatz liegen der HGF nur für die über das interne Ausgründungsprogramm „Helmholtz Enterprise“ ge- förderten Ausgründungen vor. Von den darüber geförderten 81 Gründungen lie- gen von 55 Unternehmen für 2017 freiwillige oder über Creditreform-Auskünfte ermittelte oder geschätzte Angaben zum Umsatz vor. Demnach wiesen elf Unter- nehmen jeweils über 1 Mio. Euro Umsatz aus, weitere 18 Unternehmen gaben ihren Umsatz zwischen 250 000 Euro und 1 Mio. Euro an, 26 Ausgründungen hatten (noch) einen Umsatz unter 250 000 Euro. Für die nachfolgenden Zahlen wurde bei der FhG der einheitliche Betrachtungs- zeitraum 2007 bis 2016 gewählt: Von 172 Ausgründungen (hiervon neun erst nachträglich gemeldete und daher in Monitoring-Bericht nicht enthaltene) exis- tieren heute noch 154. Die Erfolgsquote (Existenz 36 Monate nach der Gründung) liegt bei rund 97 Prozent und wird entsprechend im Deutschen Start-Up Monitor erhoben. Detaillierte Informationen liegen nur bei 63 der 172 Ausgründungen vor, da die FhG an diesen beteiligt war oder ist. Von diesen 63 Unternehmen sind fünf insolvent, acht sind liquidiert oder in Liquidation. Pro Beteiligung liegt der",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Umsatz bei durchschnittlich rund 1 Mio. Euro. Eine Umsatzentwicklung ist nicht aussagekräftig, da das Beteiligungsportfolio dynamisch ist, das heißt jährlich kommen neue Unternehmen oder Beteiligungen hinzu. Zudem findet bei tenden- ziell umsatzträchtigen Unternehmen regelmäßig ein Verkauf der Beteiligung statt. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bun- desregierung in den ausgegründeten Unternehmen über die Jahre beschäf- tigt? Wie viele Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen? Die derzeit eigenständigen Ausgründungen, die aufgrund der lizenzierten Tech- nologien der MPG gegründet wurden, beschäftigen derzeit ca. 4 850 Mitarbeiter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsplatzzahlen nicht mehr in der Sta- tistik berücksichtigt werden, sobald ein Unternehmen verkauft wird. Die Anzahl der dauerhaft bestehenden Arbeitsplätze nach Aufkäufen und der anschließenden Integration der Firmen, bzw. der Lizenzierung der Technologie an andere Unter- nehmen liegt vermutlich wesentlich höher, lässt sich jedoch nicht ausreichend präzise ermitteln, zumal die MPG nach einem Unternehmensverkauf regelmäßig keine Informationen zum weiteren Fortgang erhält. Die letzte Erhebung der WGL erfolgte 2009. Damals waren durch die bestehenden 111 Ausgründungen aus Ein- richtungen der Leibniz-Gemeinschaft 1 600 Arbeitsplätze geschaffen worden. Für 2017 liegen bei der HGF entsprechend den Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 bedingt valide Angaben von 68 der insgesamt 176 Unternehmen vor. Bei den über „Helmholtz Enterprise“ geförderten Spin-Offs arbeiten insgesamt ca. 620 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr 540). In den zwischen 2007 bis 2016 aus der FhG gegründeten 172 Ausgründungen wurden insgesamt mindes- tens 1 580 Arbeitsplätze geschaffen (gemessen als Vollzeit-Äquivalente). 6. Wie lange dauern die Ausgründungsprozesse nach Kenntnis der Bundesre- gierung im Durchschnitt (bitte nach Forschungsgemeinschaft aufschlüs- seln)? Bei der MPG beginnt die Beratung der Wissenschaftler in der Regel bereits sehr früh in der Vorgründungsphase, oft noch in einem Ideenstadium ohne konkrete Planung. Die Dauer der Beratung im Vorgründungsbereich kann bei wenigen Mo- naten, aber üblicherweise mehreren Jahren liegen. Während dieser Zeit werden häufig auch Förderprogramme wie z. B. Exist-Forschungstransfer (18 bis 36 Mo- nate) genutzt, um die Geschäftsmodelle, Technologien und Teams weiterzuent- wickeln. Ausgründungen dienen der WGL als ein spezifisches Instrument der Anwendung wissenschaftlicher Ergebnisse und Kompetenzen. Aufgrund der wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Mit- gliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft gibt es eine große Variationsbreite an Ausgründungsverläufen. Daten zur durchschnittlichen Dauer von Gründungs- prozessen liegen nicht vor. Die Dauer des eigentlichen Ausgründungsprozesses variiert in der HGF je nach Gründung und Branche zwischen ein und vier Jahren. Die Vorgründungsphase inklusive Technologievalidierung dauert ca. zwei bis drei Jahre, die Phase nach der Gründung bis zur Etablierung bzw. Wachstums- phase nochmals drei bis fünf Jahre. Die durch Helmholtz Enterprise geförderten Gründungsvorhaben benötigen in der Regel ein bis zwei Jahre bis zur Gründung. Die FhG fördert Ausgründungsvorhaben schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt.",
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"content": "Drucksache 19/3057 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ein genauer Startzeitpunkt ist daher nicht definiert. Die letzte Phase (Verhand- lungen über Lizenzen und Beteiligung) dürfte vergleichbar sein zu einer ausführ- lichen Due Diligence im Venture-Capital Bereich. 7. Welche internen Ziele haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsgemeinschaften bei Ausgründungen gesetzt? Auf welcher Basis wurden diese Ziele entwickelt (bitte nach Forschungsge- meinschaft aufschlüsseln)? Die von der MPG betriebene Grundlagenforschung dient dazu, völlig neue Er- kenntnisse und damit die Grundlage für bislang unbekannte Technologien und infolgedessen sogenannte „Durchbruchsinnovationen“ hervorzubringen. Da au- ßeruniversitäre Forschung nicht selbst konkrete Produkte entwickelt und ver- marktet, ist es notwendig, die gewonnenen Erkenntnisse und Erfindungen in Un- ternehmen zu überführen, die diese Aufgabe wahrnehmen. Gerade bei bahnbre- chenden Erfindungen aus der Grundlagenforschung kann die Entwicklung von Produkten viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Eine quantitative Zielvorgabe wäre hier insofern in der Sache nicht angemessen. Die WGL hat sich im Pakt für Forschung und Innovation u. a. dazu verpflichtet, den Austausch der Wissen- schaft mit Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Es gibt kein spezifisch auf die Zahl von Ausgründungen bezogenes Ziel. Die HGF hat keine interne Zielvorgabe zur Zahl der Ausgründungen der Zentren. Allerdings wird angestrebt, das Grün- dungsniveau von über 20 Gründungen pro Jahr zu halten und möglichst zu stei- gern. Einzelne Zentren haben in ihren internen Transferstrategien das allgemeine Ziel verankert, Ausgründungen zu fördern, und konkrete Zielzahlen im Bereich Ausgründungen festgelegt. Die FhG möchte Vorreiter für Ausgründungen im deutschen Wissenschaftssystem werden und hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die gleiche Gründungsintensität wie das Massachusetts Institute of Technology (MIT) zu erreichen (2,0 Ausgründungen pro 1 000 Mitarbeitende und Jahr). 8. Sind in den Zielvereinbarungen (Code of Conduct) mit den großen vier For- schungsgemeinschaften und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung quantitative und qualitative Zielausgründun- gen vereinbart? Wenn ja, wo und in welcher Form (bitte einzeln nennen)? Wenn nicht, warum nicht? Sind hier Änderungen geplant? Im Pakt für Forschung und Innovation III (2016 bis 2020) verpflichten sich die Wissenschaftsorganisationen auf forschungspolitische Ziele, u. a. die Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft. In ihren Selbst- verpflichtungen adressieren die Forschungsorganisationen teilweise auch das Thema Ausgründungen. Die strategische Bedeutung von Ausgründungen spiegelt sich in den Zielvereinbarungen wider, die mit den Vorständen der Forschungs- einrichtungen zur Gewährung leistungsorientierter Vergütungen abgeschlossen werden.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Weisen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Strategien zur Steigerung von Ausgründungen aus oder ist Ausgründung ein Akt des Zufalls? Die Forschungsorganisationen und -einrichtungen haben auf der Grundlage stra- tegischer Überlegungen eine Vielzahl von innovativen Instrumenten und Maß- nahmen auf den Weg gebracht, um Gründerinnen und Gründer und damit den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung zu unterstützen. Ausgründungen sind jedoch letztlich individuelle Entscheidungen der Gründerin- nen und Gründer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30a verwiesen. 10. Sollten aus Sicht der Bundesregierung Ausgründungen schon im Sinne der Gemeinnützigkeit sowie im Sinne der Kohärenz mit den forschungspoliti- schen Zielen der Bundesregierung (u. a. Hightech-Strategie) stärker geför- dert werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Förderung von Ausgründungen aus der Wissenschaft und Forschung ist für die Bundesregierung unter forschungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunk- ten ein wichtiges Anliegen. Das ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Aus- gründungen stellen eine der effektivsten und wirkungsvollsten Möglichkeiten des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers dar, da wissenschaftliche Ergebnisse in der Regel dadurch schnell in den Markt eingeführt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bundesregierung, die bestehenden Programme für Gründungen aus der Wissenschaft (z. B. EXIST) fortzuführen und ggf. zu stär- ken. Aus vorliegenden Erfahrungen und intensiven Gesprächen mit Gründerinnen und Gründern sowie Gründungsexperten aus Hochschulen und Forschungsein- richtungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zent- rale Handlungsfelder identifiziert, die im Konzept „Mehr Chancen für Gründun- gen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ dargelegt sind und das Handeln des BMBF im Bereich Gründungs- und Startup-Förderung in den nächsten Jahren prägen werden. 11. Orientieren sich diese Zahlen und Ziele bei den Ausgründungen nach Kennt- nis der Bundesregierung auch an internationalen Mitbewerbern? Wenn ja, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden als Benchmark hinzugezogen? Wenn nicht, warum nicht? Das deutsche Innovationssystem und die gegebenen Rahmenbedingungen unter- scheiden sich stark von internationalen Mitbewerbern. Die vielfältige Landschaft von Hochschulen, die komplementären Missionen der Forschungseinrichtungen und der hohe Grad der Vernetzung untereinander und mit der Wirtschaft sind charakteristisch für Deutschland. Somit ist ein Vergleich mit internationalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht zielführend, wenn es darum geht, das Gründungsgeschehen in Deutschland zu intensivieren.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie schneiden die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kennt- nis der Bundesregierung im Vergleich zu den internationalen Mitbewerbern wie dem Massachusetts Institute of Technology (MIT), der Stanford Univer- sity, University of Cambridge und der Eidgenössischen Technischen Hoch- schule (ETH) Zürich ab (gefragt sind hier absolute und relative Zahlen in Bezug auf wissenschaftliche Mitarbeiter)? Es gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine umfassende vergleichende Un- tersuchung zum Anteil von Ausgründungen aus internationalen Universitäten. Eine bloße Gegenüberstellung der verfügbaren Daten aus unterschiedlichen Quel- len zu den genannten internationalen Wettbewerbern und den deutschen außer- universitären Forschungseinrichtungen wäre daher nur sehr eingeschränkt belast- bar. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen betriebswirt- schaftlichen Zielen (höhere Erträge aus der Nutzung von Schutzrechten) so- wie der Bundeshaushaltsordnung einerseits und der Förderung und Intensi- vierung von Gründungen im Sinne der Gemeinnützigkeit andererseits? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Zielkonflikt aufzulösen? Ein solcher Konflikt besteht nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Die rechtlich selbständigen Wissenschaftseinrichtungen verfolgen ihre satzungsge- mäßen Zwecke (Forschungsziele, aber unter anderem auch Technologietransfer) selbständig und richten ihr Handeln danach aus. Betriebswirtschaftliche Erträge sind zur Verfolgung des Satzungszwecks zu verwenden. 14. Wie steht die Bundesregierung zu dem von den Forschungseinrichtungen ge- nutzten Instrument der Beteiligung? Die Bundesregierung fördert die Forschungseinrichtungen vor dem Hintergrund ihrer satzungsgemäßen Aufgaben, die diese eigenständig verfolgen. Die For- schungseinrichtungen wählen die aus ihrer Sicht hierfür angemessenen Transfer- methoden selbst (z. B. Unternehmensbeteiligungen, Lizenzverträge oder Koope- rationen). Mit dem im Jahr 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Wis- senschaftsfreiheitsgesetz wurde u. a. im Bereich Beteiligungen das Genehmi- gungsverfahren im Hinblick auf das Eingehen von Beteiligungen erleichtert und damit ein wichtiger Beitrag zur Etablierung wettbewerbsfähiger Rahmenbedin- gungen geschaffen. Über eine Beteiligung der Forschungseinrichtungen an Aus- gründungen können z. B. neue strategische Geschäftsfelder erschlossen werden. 15. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme der Beteiligungshöhen und dem Rückgang der Gründungen? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die einen kausalen Zusam- menhang belegen oder ausschließen. Im Monitoring-Bericht zum Pakt für For- schung und Innovation berichten die Forschungsorganisationen über ihren Betei- ligungserwerb (Beteiligungen unter bzw. über 25 Prozent). Die Zahl der erwor- benen Beteiligungen über 25 Prozent ist sehr gering Eine Zunahme der Beteili- gungshöhe ist aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Daten nicht erkennbar. Ein Zusammenhang wird insofern nicht gesehen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solch hohe Beteiligungsan- teile im Ergebnis dazu führen, dass Gründungen eher gedrosselt als gefördert werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die es ihr erlauben, sich dieser Auffassung anzuschließen. 17. Gibt es bei den Forschungseinrichtungen einen Code of Fairness bezüglich der Beteiligungshöhe? Wenn nicht, wird die Bundesregierung für entsprechende Vorgaben plädie- ren? Wenn nicht, warum nicht? Die Forschungseinrichtungen sind in aller Regel Minderheitsgesellschafter (das heißt Beteiligung bis zu 25 Prozent gemäß den „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF). Die Erkenntnisse der Bundesregierung bieten keine Grundlage für entsprechende Forderungen an die Forschungseinrichtungen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Verwässerungen von Beteiligungen zu einem geringeren Engagement potentieller Gründer führen und weitere Ausgründungen eher behindern anstatt sie zu fördern? Engagierte und motivierte Gründer sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Aus- gründungen. Deshalb sind in den Richtlinien der spezifischen Gründungspro- gramme (EXIST, GO-Bio) Vorgaben getroffen, dass die im Unternehmen tätigen Gründer die Mehrheit am Unternehmen auch möglichst nach der ersten Finanzie- rungsrunde halten. Verwässerungseffekte für die Gesellschafter bei Eigenkapital- finanzierungsrunden sind allgemein üblich, wenn neues Kapital benötigt wird und somit nicht zu vermeidende Effekte für alle Gründungsgesellschafter. Im Erfolgs- fall ergeben sich trotz relativer Verwässerung große, absolute Wertzuwächse für die Gründer. 19. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Beteiligungshöhen, die eine Sperr- minorität auslösen, dazu führen, dass die Gründer von Förderprogrammen ausgeschlossen werden? Es sind bisher keine derartigen Probleme bei Gründungen aus Forschungseinrich- tungen bekannt geworden. Die Bundesregierung versucht über spezifische För- derregularien, die Position der Gründer zu stärken. Bei der Beteiligung von Un- ternehmen oberhalb der Sperrminorität können zudem beihilferechtliche Grenzen überschritten werden und es entfällt damit möglicherweise die Fördergrundlage.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Gedenkt die Bundesregierung, Ausgründungen in Fachförderprogrammen stärker zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form? Gedenkt sie, in diesem Zuge auch die für Start-ups und Gründer hohen Zugangshürden (Track record, Bonitätsansprüche etc.) zu überarbeiten? Wenn ja, wann und wie gedenkt sie dies zu tun? Wenn nicht, warum nicht? In dem Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ zur Förderungen von Gründungen und Start-Ups vom Sommer 2017 hat das BMBF deutlich herausgestellt, dass in den nächsten Jahren schritt- weise Module für eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-Up-Förderung als integraler Bestandteil in unsere Fachprogramme eingeführt werden sollen. Diese Module werden auf die unterschiedlichen Bedarfe in den einzelnen Disziplinen, Technologie- und Anwendungsfeldern ausgerichtet. Auch das Bundesministe- rium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt beispielsweise in dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) den Zugang für Start-Ups weiter zu erleichtern. Schon heute sind Start-ups und sehr junge Unternehmen in den laufenden Förderprogrammen des BMBF und BMWi vertreten, auch dank gründungsfreundlicher Antragsbedingungen. So profitieren Start-ups bei Förder- maßnahmen bereits heute von Sonderregelungen auf Grundlage der Regelwerke für die Projektförderung, z. B. von erleichterten Bonitätsprüfungen. 21. Wie bewertet die Bundesregierung Beschwerden, dass die Statuten und die Prozessorganisation der Forschungseinrichtungen agilen und schnellen Un- ternehmensentscheidungen, die im Gründungsumfeld häufig nötig sind, ent- gegenstehen? Die Forschungseinrichtungen greifen bei Ausgründungen auf übliche Organisati- onsformen und Verfahren zurück. Satzungs- und Prozessfragen werden einrich- tungsintern diskutiert und entschieden. Unterschiedliche Positionen der beteilig- ten Akteure sind dabei selbstverständlich denkbar. Im Übrigen haben die For- schungseinrichtungen durch ihre Satzung und Prozesse dafür Sorge zu tragen, dass die Zuwendungen in Einklang mit Recht und Gesetz bewirtschaftet werden. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Forschungs- und Wissen- schaftseinrichtungen, die mit verschiedenen Instrumenten ihr geistiges Ei- gentum im Insolvenzfall zu schützen versuchen und dabei zugleich Gefahr laufen, dass genau dies nach der geltenden Insolvenzordnung (InsO) verhin- dert wird, wenn eine Kündigung die Betriebsfortführung gefährdet? Stimmt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu, dass das ange- strebte Rückgriffsrecht damit konterkariert wird? Und wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag eines sogenannten Rück- trittsrechts vom Verkauf? Die Forschungseinrichtungen verfolgen unterschiedliche satzungsgemäße Auf- träge und haben hierzu ihre Strategien und Verfahren entwickelt. Gesetzliche Rahmenbedingungen, u. a. auch das Insolvenzrecht, sind zu beachten. Gegebe- nenfalls vorhandene Gestaltungsspielräume nutzen die Einrichtungen im Sinne größtmöglicher Flexibilität. Das geistige Eigentum, das Grundlage der Hochtech- nologie-Gründungen ist, wird oft unter Einsatz erheblicher Steuermittel geschaf- fen. Es ist deshalb ein wichtiges Ziel, das öffentlich finanzierte Geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) ggf. adäquat schützen zu können, um es im Falle einer",
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"number": 13,
"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Insolvenz anderweitig einer Verwertung zuzuführen. Entscheidungen in Insol- venzfällen sind Einzelfallentscheidungen, die in der Eigenverantwortung der For- schungseinrichtungen liegen. Einen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nicht. 23. Ergibt es aus Sicht der Bundesregierung Sinn, dass die verschiedenen Stake- holder (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Techno- logietransferpartner und Gründer) sich auf einen Code of Conduct verstän- digen, der selbstverpflichtend eine Grundlage für einen fairen Umgang mit- einander wäre? Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt entsprechende Maßnahmen. So sind beispielsweise die im Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründer- hochschule“ (EXIST IV) geförderten Hochschulen aufgefordert worden, Leitli- nien für Ausgründungen zu entwickeln, die mit allen Verwaltungseinheiten in- nerhalb der Hochschule abgestimmt werden, damit alle erforderlichen Prozess- schritte und vertraglichen Regelungen des Ausgründungsprozesses transparent und reibungslos umgesetzt werden können. In seinem Konzept zur Förderung von Gründungen und Start-Ups hat das BMBF festgehalten, in seiner Projektförde- rung eine möglichst optimale Patentverwertung zu berücksichtigen. Hierzu ge- hört auch, dass Standards für die Vergütung zwischen Verwertungsgesellschaften und Gründern geschaffen werden. Daher werden BMBF und BMWi demnächst Gespräche mit den genannten Beteiligten führen, um gemeinsam geeignete Ver- fahren zu erarbeiten, die die jeweiligen Interessen gleichermaßen berücksichti- gen. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der allgemeinen Bereitschaft der genannten Beteiligten zu einem fairen Umgang miteinander zu zweifeln. 24. Möchte die Bundesregierung an dem Instrument der Beteiligungen weiterhin festhalten? Wenn ja, in welcher Form? Die „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF haben sich in der Vergangenheit bewährt. Die Bundesregierung beabsichtigt, an dem Instru- ment der Beteiligungen festzuhalten. 25. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass statt der für Unter- nehmen schädlichen hohen Beteiligungen zukünftig andere Instrumente ver- wendet werden? Die „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF ermöglichen Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich bis zu einer Höhe von 25 Prozent und eine Gesamteinlage von höchstens 2,5 Mio. Euro. Hierin sieht die Bundesregie- rung keine für Unternehmen „schädliche hohe Beteiligung“. Andere Instrumente sind denkbar und wären im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten so- wie der Mission der Forschungseinrichtungen im Einzelfall zu prüfen.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie steht die Bundesregierung zu einem Sofort-Verkauf der Patente mit Ratenzahlungen? b) Wie steht die Bundesregierung zu einem Kauf mit einer längeren Zah- lungsfrist? c) Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument einer Kaufoption? d) Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Schutzgebühren in ho- hem Maße Liquidät entziehen und wachstumshemmend wirken können? Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, Schutzgebühren an Unternehmenskennzahlen zu koppeln – entweder als Auslösungs- schwelle oder im Sinne dynamischer Zahlungen (Umsatz, Cash-Flow, Gewinn etc.)? e) Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, dass Zahlungen aus Schutz- rechten und Ähnlichem (wie in anderen Ländern auch; z. B. USA) ver- stärkt in Form freiwilliger Leistungen und Spenden abgewickelt werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 25a bis 25e werden im Zusammenhang beantwortet. Die Wahl des geeigneten Verwertungsinstruments ist abhängig vom Einzelfall und unterliegt der Eigenverantwortung der Forschungseinrichtungen. Die Bun- desregierung nimmt keine pauschale Bewertung einzelner Instrumente vor. 26. Wie berechnen die Forschungseinrichtungen den Wert der Patente und damit die Beteiligungshöhen von Ausgründungen? Für die MPG wird auf die Antwort zu Frage 26a verwiesen. In der WGL spielen Patente bei der Festlegung der Beteiligungshöhe eine untergeordnete Rolle. In der Regel verbleiben die Patente bei den Instituten, und die Ausgründung erhält eine Lizenz. Bei der Bemessung der Lizenzgebühren werden die Anmelde- und Auf- rechterhaltungskosten herangezogen. Anhand einer Marktrecherche werden marktübliche Lizenzgebühren festgelegt. Die Lizenzgebühren können sich auch an den zu erwartenden Gewinnen der Ausgründung orientieren. Die Zentren der HGF gehen in der Regel keine Beteiligungen mit Sacheinlagen ein, sondern mit Geldeinlagen (Beteiligung am Stammkapital). Die Beteiligungshöhe ist bei Geld- einlagen nicht mit dem Wert der Patente verknüpft. Es werden zumeist Lizenzen für die Patente ohne Beteiligungen vergeben, nur selten auch parallel zu Beteili- gungen mit Geldeinlage. Für die Ermittlung des Werts von Patenten / Know-How und der Lizenzgebühren werden je nach Einrichtung und Fall unterschiedliche Methoden verwendet (z. B. Branchenrichtwerte, Net Present Value, Aufwand), die sowohl für bestehende Unternehmen als auch für eigene Ausgründungen gel- ten. Bei Ausgründungen werden individuell Modelle genutzt, um zum Wohl des jungen Unternehmens Flexibilisierung (z. B. Meilensteine), Staffelung (z. B. Stücklizenzen) oder anfängliche Liquidität schonende Zahlungsziele zu ermögli- chen. Um dennoch der rechtlich vorgeschriebenen Marktüblichkeit zu entspre- chen, kann die Gewährung einer Beteiligung am Unternehmen bzw. einer äqui- valenten wirtschaftlichen Teilhabe (z. B. Phantom Stocks, Erlösbeteiligung an späteren Dividenden bzw. Verkaufserlösen) vereinbart werden. Beteiligung und Lizenzzahlungen sind unabhängig davon zwei unterschiedliche und getrennte Verhandlungsvorgänge. Bei der FhG bemisst sich der Wert von Wirtschaftsgü- tern generell, darunter auch des IP, an dem am Markt üblicherweise erzielbaren",
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"number": 15,
"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Erlös, beispielsweise in Analogie zu einer alternativen Lizenzvergabe. Insgesamt lässt sich bei keiner Forschungsorganisation ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Wert von Patenten und Beteiligungshöhen an Ausgründungen und Start-Ups feststellen. a) Welche Kosten fließen ein? Die Kosten fließen bei den Forschungsorganisationen wie folgt ein: MPG: Der Wert einer Patentanmeldung bemisst sich nicht nach den Forschungs- und An- meldekosten, sondern nach dem Wert der geschützten Technologie. Im Falle ei- ner Lizenzierung vergleichbarer Technologien an die Industrie werden dann häu- fig auch höhere Vorauszahlungen zum Vertragsabschluss vereinbart. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch bei der Lizenzierung an Ausgründun- gen nicht vollständig unberücksichtigt bleiben. Eine Gesamtbewertung von geis- tigem Eigentum ist in einer frühen Entwicklungsphase regelmäßig schwierig und nur bei einem Patentkauf relevant. Aus diesem Grund verwendet die MPG regel- mäßig das Instrument der Lizenzierung anstatt des Patentverkaufs. Auf diese Weise ergibt sich über Stücklizenzgebühren der Hauptwert der Lizenz, basierend auf dem tatsächlichen Umsatz der Ausgründung, und muss nicht initial ermittelt werden. Für sonstige Einmal-, Jahreslizenz oder Meilensteinzahlungen gibt es in der Regel für verschiedene Branchen etablierte Benchmarks. WGL: Alle Kosten und Gebühren für die Aufrechterhaltung der Anmeldungen und die Gebühren der daraus resultierenden nationalen Schutzrechte. HGF: Auf die Antwort zu Frage 26b wird verwiesen. FhG: Alle Schutzrechtskosten, also Anwaltskosten und Amtsgebühren. b) Welche Kosten werden neben den Patentanmeldekosten einberechnet? Folgende Kosten werden bei den Forschungsorganisationen einberechnet: MPG: Bei der Lizenzierung werden keine Kosten, sondern Werte angesetzt. Falls die MPG jedoch zur Validierung der Technologie in Absprache mit den Gründern zusätzliche Mittel investiert (z. B. internes Pre-Seed-Programm oder geforderte zehnprozentige Ko-Finanzierung von EXIST Forschungstransfervorhaben), kann dies in den Konditionen berücksichtigt werden. WGL: Kosten sind abhängig vom Fall und Modell. Prinzipiell erhalten die Erfin- der 30 Prozent Erfindervergütung. Wenn Schutzrechte auslizensiert werden und Erfinder nicht Teil der Ausgründung sind, erhalten die Erfinder ihren Anteil an den Vorauszahlungen und Lizenzeinnahmen. Nennenswerte Kosten entstehen da- bei nicht. HGF: Je nach einrichtungsspezifischer Regelung und Fall werden neben den Pa- tentkosten die Investitionen des Zentrums in die Technologievalidierung bei der Festlegung der Beteiligungshöhe einbezogen. Dies gilt für Sacheinlagen; zumeist gehen die Zentren jedoch Beteiligungen über Geldeinlagen ein. FhG: Es wird auf die Antwort zu Frage 26a verwiesen.",
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"number": 16,
"content": "Drucksache 19/3057 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Werden potenzielle Kosten für Erfindungsvergütung einberechnet? Wenn ja, gilt das auch für den Fall, dass dem Gründer diese Vergütun- gen zustehen würden? Folgende Kosten werden bei den Forschungsorganisationen einberechnet: MPG: Gründer werden, falls sie auch MPG-Erfinder der zugrundliegenden Tech- nologie sind, genauso wie jeder Erfinder vergütet. Sie erhalten ihre Erfinderver- gütung i. H. v. 30 Prozent auf Basis der erzielten Lizenzeinnahmen (inklusive dem Verkauf der Beteiligung der MPG). Da die MPG bei der Lizenzierung von Technologien den Wert der Technologien und nicht die Kosten berücksichtigt, hat die spätere Verwertung der Umsätze (auch die Erfindervergütung) keinen Ein- fluss auf die Höhe der Lizenzvereinbarungen. WGL: Es wird die Antwort zu Frage 26b verwiesen. HGF: Für die Patentbewertung bzw. für die Festlegung der Beteiligungshöhe wer- den die Kosten der Erfindervergütung nicht einberechnet. FhG: Die Erfindervergütung wird in der Regel nicht berücksichtigt, indem Mo- delle gewählt werden, wonach der Gründer weniger Lizenzgebühren zahlt und auf die Erfindervergütung verzichtet. Gerade Letzteres wird wegen seines liqui- ditätsschonenden Effekts auch von externen Investoren gefordert. d) Wie hoch sind die administrativen Kosten, und welche personellen Res- sourcen erfordern die Bewertung und das Management der Beteiligun- gen? Die administrativen und personellen Kosten variieren einzelfallabhängig und können nicht pauschal ermittelt werden. e) Verfolgen die Forschungseinrichtungen auch wirtschaftliche Ziele mit der Beteiligung? Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese Vorgehensweise? Die Forschungseinrichtungen sind nach Haushaltsrecht zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Sämtliche Einnahmen (auch Mehreinnahmen) dienen zur Deckung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Bundesregierung nimmt durch ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Aufsichts- gremien u. a. entsprechende Kontroll-, aber auch Beratungs- und Unterstützungs- funktionen wahr. Beteiligungen erhöhen beispielsweise die Chancen eines erfolgreichen Techno- logietransfers. Sie haben u. a. eine positive Signalwirkung bei Investoren. Bei ei- ner Beteiligung geht es um den Aufbau einer fairen, langfristigen Kooperation zwischen dem künftigen, wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen und der For- schungseinrichtung. Mögliche Erlöse (Dividenden/Exiterlöse) fließen wiederum der Finanzierung satzungsgemäßer Aufgaben der Forschungseinrichtungen zu.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. Sind aus Sicht der Bundesregierung die hohen Beteiligungen der vier großen außeruniversitären Forschungsgemeinschaften (Leibniz, Helmholtz, Max Planck, Fraunhofer) mit deren Satzungen vereinbar, die übereinstimmend vorsehen, dass sie „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung verfolgen und dass die Gesellschaften/Gemeinschaften selbstlos tätig sind“, mithin nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Antwort? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? 28. Sind die hohen Beteiligungsanteile aus Sicht der Bundesregierung mit der Steuerbegünstigung der Abgabenordnung zu vereinbaren (wenn ja, bitte be- gründen)? Wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? 29. Sind die hohen Beteiligungsanteile als selbstlos zu verstehen, und verfolgen die Forschungseinrichtungen damit nicht eigenwirtschaftliche Zwecke? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Die Fragen 27 bis 29 werden im Zusammenhang beantwortet. Ob eine Unternehmensbeteiligung mit dem Steuerrecht und der jeweiligen Sat- zung einer Forschungseinrichtung vereinbar ist, muss anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls bewertet werden. Die Forschungseinrichtung holt hierzu bei Be- darf eine verbindliche Vorabauskunft beim zuständigen Finanzamt ein. 30. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die verschiedenen außeruniversitä- ren Forschungseinrichtungen verschiedene Instrumente zur Förderung von Ausgründungen nutzen? Wie bewertet die Bundesregierung Max-Planck-Innovation, das die Wissen- schaftler der Max-Planck-Gesellschaft bei der Bewertung von Erfindungen und der Anmeldung von Patenten unterstützt? Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung beim Karlsruher Institute of Technology (KIT), die vorsieht, dass Spin-offs auf der Grundlage von Nutzungsvereinbarungen auch die Großforschungsinfrastruktur der Zentren zur weiteren Produktentwicklung nutzen können (vgl. http://kit- gruenderschmiede.de/de/finanzierung/beteiligungen/)? Die Bundesregierung fördert die Entwicklung einrichtungsspezifischer, missions- bedingter Methoden und Werkzeuge zur Unterstützung des Ausgründungsge- schehens der Forschungseinrichtungen wie auch von den Forschungsorganisatio- nen gemeinsam getragene Angebote.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Welche Instrumente nutzen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, um Ausgründungen zu fördern? Welche Instrumente wären denkbar? Welche Instrumente wurden verworfen bzw. nicht eingeführt? MPG/MI: Neben der Bewertung von Erfindungen, der Sicherung des geistigen Eigentums der MPG und deren eventueller Patentierung sowie Lizenzierung an bestehende Unternehmen unterstützt Max-Planck-Innovation auch potentielle Unternehmensgründer und Start-ups. Außer persönlichen Gesprächen mit Grün- dungsinteressierten sowie den Forschungsgruppenleitern und/oder Institutsleitun- gen, Vorträgen an MPIs – zum Teil auch im Rahmen übergeordneter Veranstal- tungen wie dem „Career Step Day“ – werden auch Veranstaltungen wie die Start- Up Days, welche gemeinsam mit den Technologietransferorganisationen (TTO) der drei anderen außeruniversitären Forschungsorganisationen umgesetzt wer- den, oder der Biotech Networkshop, welcher gemeinsam mit Ascenion veranstal- tet wird, angeboten. MI plant, die Präsenz an den Max-Planck-Instituten noch stärker auszuweiten, und erhofft sich dadurch ggf. auch mehr geeignete Grün- dungsprojekte zu identifizieren. MI unterstützt auch bei der bei der Geschäfts- konzipierung, Businessplanung, Fördermitteleinwerbung (z. B. EXIST), Team- komplementierung und im Fundraising. Damit bietet sie in allen wesentlichen Bereichen der Gründungsvorbereitung qualifizierte Unterstützung WGL: Die Leibniz-Gemeinschaft verfügt über „Leitlinien zur Unterstützung von Mitarbeiterausgründungen“ und über Instrumente zur Förderung von Ausgrün- dungen, wie den Leibniz-Gründerpreis sowie die vollumfängliche Gründungsbe- ratung, die kostenlos ist und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leibniz- Gemeinschaft zur Verfügung steht. Die Leibniz-Gemeinschaft unterstützt bei der Kapitalbeschaffung, insbesondere bei der Auswahl und Beantragung geeigneter Fördermittel. Zudem werden regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt: Start-up Days, Leibniz-Gründerakademie sowie themenspezifische Workshops zu Aspek- ten der Unternehmensgründung. Außerdem sensibilisiert und informiert die Transferstelle der Leibniz-Gemeinschaft über Möglichkeiten der Ausgründung in verschiedenen Gremien und Kontexten. Im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs können in der Förderlinie Leibniz-Transfer Transfervorhaben und Ausgründun- gen gefördert werden. HGF: Sowohl auf Ebene der einzelnen Helmholtz-Zentren als auch auf der Ge- meinschaftsebene gibt es Instrumente zur Förderung. So sind umfangreiche Strukturen, Regelungen, Veranstaltungsformate und Programme zur Förderung von Ausgründungen (z. B. Gründungsverantwortliche, Coaching, Antragsunter- stützung, Reduzierung der Arbeitszeit, Rückkehroption, Nutzung von Infrastruk- turen, Zugang zu regionalen Gründernetzwerken und Paten, Wettbewerbe, Work- shops, interne Innovationsfonds) etabliert. Zudem ist über Helmholtz Enterprise Plus eine externe Managementunterstützung für Gründungsprojekte sowie die Möglichkeit der Technologievalidierung über Förderprojekte des Helmholtz-Va- lidierungsfonds gegeben. Es werden eine Reihe weiterer Unterstützungsformate geprüft, v. a. um mehr Gründungsinteressierte zu identifizieren und zu motivieren und die Vernetzung zu intensivieren. FhG: Der bei Fraunhofer Venture etablierte Förderprozess zur Identifizierung und Förderung von Ausgründungsideen aus den Instituten der Fraunhofer-Gesell- schaft hat sich bewährt und wird von Fraunhofer Venture stetig weiterentwickelt. Die Basis der verschiedenen Module wurde im Rahmen von BMBF-geförderten Forschungsprojekten erarbeitet.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus Instrumente im Wissens- und Tech- nologietransfer der außeruniversitären Forschung im Rahmen der Hightech-Stra- tegie (Kapitel 3004, Titel 683 10, Erläuterungsziffer 4). b) Welche Gemeinschaften und Gesellschaften bieten solche Nutzungsmög- lichkeiten von Großinfrastrukturen an und unter welchen Bedingungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Helmholtz-Zentren bieten generell jedem Unternehmen die entgeltliche Nut- zung von Forschungsinfrastruktur sowie von Laboren, Büros oder Software an. Diese Nutzung steht dabei immer im Einklang mit der laufenden Forschung. Ei- nige Zentren bieten den Gründern abgeschwächte, gründungsfreundliche Nut- zungskonditionen an. Jedoch ist immer von einer Marktüblichkeit auszugehen, um mit beihilfe- oder haushaltsrechtlichen Regelungen konform zu bleiben. Zu- wendungsrechtlich sind für derartige Fälle die von den Zuwendungsgebern vor- gegebenen „Rahmenrichtlinien für die Nutzung von Forschungsanlagen durch Dritte“ anzuwenden. Die Möglichkeit zur Nutzung von Infrastrukturen, die das KIT gibt, bewertet die Bundesregierung positiv. Der Forschungsauftrag des KIT darf durch solche Vereinbarungen nicht behindert werden. Die FhG bietet solche Nutzungsmöglichkeiten unter Beachtung der Grenzen durch die Gemeinnützig- keit und des Wettbewerbsrechts an. Insbesondere wird auch von den Möglichkei- ten der de minimis Förderung Gebrauch gemacht. c) Wie steht die Bundesregierung zu einer entsprechenden Nutzung von sol- cher Infrastruktur? d) Was tut die Bundesregierung, um eine solche Nutzung zu fördern bzw. zu intensivieren? e) Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt, der sich aus der Nut- zung der Großinfrastruktur ergeben könnte, weil einerseits betriebswirt- schaftliche Ziele (Erträge aus der Nutzung der Großinfrastruktur und po- tenziell begrenzte Kapazitäten) und andererseits das gemeinnützige Ziel, die Intensivierung von Ausgründungen, entgegenstehen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Interessenskonflikt aufzulösen? Die Fragen 30c bis 30e werden im Zusammenhang beantwortet. Mögliche Zielkonflikte müssen von den Forschungsorganisationen und -einrich- tungen anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls bewertet werden. Die For- schungseinrichtungen können die Nutzung ihrer Infrastruktur grundsätzlich nur dann beihilferechtskonform anbieten, wenn ein marktübliches Entgelt dafür ver- langt wird. Ausgründungen benötigen eher Infrastrukturen wie reguläre Labor- und Büroflächen als Großinfrastrukturen.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Wie bewertet die Bundesregierung den „Arm“ Fraunhofer Venture, den sie zur Verstärkung von Transferbemühungen gegründet hat? Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Fraunhofer Venture, das auch eigene Geldmittel in die Beteiligungen investieren kann, also fak- tisch ein Venture-Capital-Fonds ist (siehe S. 14 des Berichts „Fraunhofer Venture – Ausgründungs- und Beteiligungsstrategie der Fraunhofer-Gesell- schaft“)? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Zentrale der Fraunhofer-Gesell- schaft, welche die 72 Fraunhofer-Institute beim Technologietransfer über Aus- gründungen breit berät und unterstützt. Insofern besteht keine Vergleichbarkeit mit Venture Capital-Fonds. Auf Grundlage der „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF kann sich die Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen der Vermögensverwaltung an Ausgründungen beteiligen, was zur Beförderung des Technologietransfers über Ausgründungen in ausgesuchten und geeigneten Fällen erfolgt. Dies gilt auch für alle anderen Forschungsorganisationen. a) Wie steht die Bundesregierung zur Gründung von Wagniskapitalfonds der Forschungseinrichtungen? Entwicklung und Umsetzung geeigneter Instrumente liegen in der Verantwortung der Forschungsorganisationen. Dabei sind haushaltsrechtliche und sonstige ge- setzliche Vorschriften zu beachten. b) Welche Strategie sollten solche Fonds aus Sicht der Bundesregierung ver- folgen? Sollten sie bestimmte Bereiche oder Branchen abdecken? Sollte sie mit der Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kohärent sein? Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier einen Interessenskonflikt mit der Freiheit der Wissenschaft? Die Kohärenz mit der Strategie des BMBF ist aus Sicht der Bundesregierung selbstverständlich Teil der organisationsinternen Strategien. Aus Sicht der Bun- desregierung liegt dabei kein Interessenskonflikt mit der Freiheit der Wissen- schaft vor. c) Welche Strategie verfolgt Fraunhofer Venture aus Sicht der Bundesregie- rung? Hat er Schwerpunkte in bestimmten Bereichen und Branchen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 30a und 31 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wie steht die Bundesregierung zu einer breiten und gleichmäßigen Kleinstrategie an Investitionen eines Wagniskapitalfonds, die auch als „Spray-and-Pray“-Strategie bezeichnet wird? Breite und gleichmäßige Kleinstrategien werden eingesetzt, um das Risiko zu streuen. Strategische Fragestellungen liegen im Verantwortungsbereich der Vor- stände der Forschungseinrichtungen. Weitergehende, die Forschungseinrichtun- gen betreffende Überlegungen der Bundesregierung gibt es hierzu nicht. e) In welchen Stage (Seed, Start-up, A-Finanzierung etc.) sollte ein Wagnis- kapitalfonds aus Sicht der Bundesregierung investieren und warum? In welche Stages investiert der Fraunhofer Venture Fonds? Der Investitionsfokus von Wagniskapitalfonds mit Blick auf die verschiedenen Lebensphasen der in Frage kommenden Portfoliounternehmen hängt von der In- vestitionsstrategie des jeweiligen Fonds ab und stellt eine Entscheidung dar, die der Fonds in eigener Verantwortung trifft. Ein Fraunhofer Venture Fonds existiert derzeit nicht. f) Wird die Bundesregierung eine Ausweitung des Fraunhofer Venture för- dern? Wenn ja, wann und wie? Wenn nicht, warum nicht? Die Unterstützungsaktivitäten der internen Fachabteilung Fraunhofer Venture wurden und werden in enger Abstimmung und Förderung durch das BMBF stetig weiterentwickelt. Der Auf- bzw. Ausbau von Arbeitseinheiten einer Forschungs- organisation liegt in der Verantwortung des Fraunhofer-Vorstands. Eine Finan- zierung erfolgt in der Regel über die Grundfinanzierung von Bund und Ländern. Darüber hinaus ermöglicht eine Finanzierung über die Förderprogramme des BMWi zur Finanzierung von Wagniskapital-Fonds die Einbeziehung weiterer öf- fentlicher, einschließlich europäischer Mittel (ERP/EIF-Dachfonds in Zusam- menarbeit mit dem EIF, ERP-VC-Fondsinvestments). g) Wird die Bundesregierung die anderen drei Forschungsgemeinschaften a) auffordern und b) dabei unterstützen, ebenfalls einen eigenen Venture „Arm“ aufzulegen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nicht, warum nicht? Bereits jetzt erwerben auch die anderen Forschungsorganisationen bzw. -einrich- tungen Anteile an Ausgründungen. h) Wie haben sich die Beteiligungen von Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Wie ist die Erfolgsbilanz (Return on Investment) des Beteiligungsportfo- lios (bitte für vergangene und aktuelle Beteiligungen aufschlüsseln; falls Ergebnisse zu einzelnen Beteiligungen gegen Geschäftsgeheimnisse ver- stießen, wird um eine Gesamtdarstellung gebeten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. i) Welche Erträge hat Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregie- rung generiert, und welche Kosten sind im Gegenzug angefallen? Wie ist die aktuelle Bilanz? Wie ist GuV-Rechnung der vergangenen drei Jahre? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer-Zentrale und gene- riert für sich keine eigenen Einnahmen. j) Wie viele Beteiligungsengagements hat Fraunhofer Venture nach Kennt- nis der Bundesregierung seit der Gründung aufgelegt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. k) Welche Erfolgskennzahlen weist Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Venture Capital Fonds auf? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer Zentrale. Ein Ver- gleich mit Venture Capital Fonds ist nicht möglich. l) Wie begründet die Bundesregierung das Verhältnis von sechs Investment- Managern und sieben Juristen bei Fraunhofer Venture? Wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung zu gängigen Wagnis- kapitalfonds, die regelmäßig ein Verhältnis von zehn Investment-Mana- gern zu einem Juristen aufweisen? Der Einsatz der personellen Ressourcen liegt in der Verantwortung der Vorstände der Forschungsorganisationen. Während Venture Capital Fonds juristische Akti- vitäten (im Wesentlichen den Entwurf von Beteiligungsverträgen) durch externe Anwaltskanzleien durchführen lassen, übernehmen die Juristen von Fraunhofer Venture eine breite Spanne von Aktivitäten: Beratung und Betreuung der Institute über Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung, Überprüfung von Geschäfts- konzepten / Businessplänen, Erstellung und Verhandlung aller Vertragswerke, die zur Gründung eines Start-ups notwendig sind, Koordinierung der Verträge, die zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Start-up notwendig sind, Vor- bereitung von Vorstandsbefassung und die aktive Betreuung der eingegangenen Beteiligungen im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements (Wahrnehmung von Gesellschafterrechten und -pflichten). 32. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten der Fraunhofer Ge- sellschaft ins Spiel gebrachte Idee, dass Forschungseinrichtungen eine leis- tungsorientierte Vergütung erhalten (vgl. www.bundestag.de/blob/511608/ 6750bf83a2d15e27e36f3fad8dbb6890/fraunhofer_stellungnahme-data.pdf)? Wie steht die Bundesregierung zu dem Gedanken, diese leistungsorientierte Vergütung bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen an Quantität und Qualität der Ausgründungen zu koppeln? Die Bundesregierung hält den Ansatz, Wissenschaft in ihrer Gänze an quantita- tive Leistungsparameter zu binden, für nicht tragfähig. Dies gilt insbesondere für eine Bindung an wirtschaftsorientierte Leistungsparameter. Dies würde weder der Natur der Wissenschaft, insbesondere der Grundlagenforschung, entsprechen, die Breite der wissenschaftlichen Disziplinen bedenken noch der Wissenschaftsfrei- heit oder der Einheit von Forschung und Lehre in den Hochschulen dienlich sein.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Als ordnendes Finanzierungsprinzip von Wissenschaft durch Bund und Ländern lehnt die Bundesregierung eine direkte Kopplung an quantitative Leistungspara- meter ab. 33. Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass öffentlich geförderte Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (Open Access)? Die Bundesregierung befürwortet den Ansatz von Open Access, bei dem wissen- schaftliche Publikationen für die Allgemeinheit über das Internet unentgeltlich zugänglich gemacht werden. 34. Ist ein solcher Open-Access-Anspruch aus Sicht der Bundesregierung mit dem praktizierten Beteiligungsmanagement vereinbar (wenn ja, bitte be- gründen)? Mit Open Access werden Forschungsergebnisse für die Allgemeinheit und insbe- sondere die Wirtschaft schneller und einfacher nutzbar. Open Access steht der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen in jeder Form nicht ent- gegen. Open Access bringt keine Verpflichtung zur Publikation oder zur kosten- losen Preisgabe von Forschungsergebnissen und erarbeitetem IP mit sich. Nur dort, wo ohnehin eine Publikation beabsichtigt ist, soll diese so erfolgen, dass der Allgemeinheit der unentgeltliche Zugang über das Internet möglich ist. Die Ent- scheidung, Ergebnisse wirtschaftlich zu nutzen, z. B. durch den Erwerb von Schutzrechten, bleibt unberührt. 35. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, dass in den Regelwerken der Projektförderung spezifische Anwendungen für Start-ups verpflichtend Ein- gang finden? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 36. Plant die Bundesregierung die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) abzustimmen und bei Ausgründungen aus For- schungseinrichtungen zu verzahnen? Wenn ja, wann und wie genau? Wenn nicht, warum nicht? In der Bundesregierung werden die Fördermaßnahmen der einzelnen Ressorts ab- gestimmt und miteinander verzahnt. Dies gilt auch für die Fördermaßnahmen von BMWi und BMBF im Bereich der Gründungs- und Start-up-Förderung. Beispiele dafür sind die Fördermaßnahmen „Validierung des technologischen und gesell- schaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ (BMBF) und EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft (BMWi). Die Förder- maßnahme VIP+ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen. Hierzu können Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Verwertungspotenziale untersucht und ggf. weiterentwickelt werden. Eine Reihe von Vorhaben, in denen sich eine Ver- wertung in Form einer Unternehmensgründung anbot, hat anschließend auf Grundlage der Ergebnisse aus der VIP-Förderung eine Anschlussfinanzierung im EXIST-Programm gefunden. VIP+ und EXIST werden regelmäßig auf Veranstal- tungen zur Gründungsförderung (z. B. der Technologietransfereinrichtungen der",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. außeruniversitären Forschungseinrichtungen) aufeinander abgestimmt präsen- tiert. Maßnahmen zur Förderung von Ausgründungen aus Hochschulen und For- schungseinrichtungen sind Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregie- rung, die zwischen allen Ressorts abgestimmt wird. Es finden regelmäßig Ab- stimmungen statt, die die Verzahnung und Kohärenz der Einzelmaßnahmen si- cherstellen sollen. 37. Wie werden die öffentlichen Förderprogramme, auf die Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zurückgreifen können, genutzt? Wo werden Mittel nicht genutzt? Wo ist Mehrbedarf (bitte einzeln nach Programm auflisten)? Die Förderprogramme zur Förderung von Ausgründungen stehen allen öffentli- chen Forschungseinrichtungen offen. Somit können beispielsweise bei GO-Bio oder der Programmlinie EXIST-Forschungstransfer neben den Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen entsprechende Anträge einreichen. 38. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ im Hinblick auf ihre Ergebnisse bei Transfer und Innovation, insbesondere mit dem Fokus auf kleine und mittelgroße Universitäten sowie Fachhochschulen? a) Inwieweit wurden Ausgründungen als Kriterium vom Auswahlgremium beachtet und gewichtet? Die Fragen 38 und 38a werden im Zusammenhang beantwortet: Die Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers stärken. Die Initiative soll die Hochschulen darin unterstützen, ihre Transferstrukturen zu op- timieren, deren Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken, bereits etab- lierte Instrumente für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch auszurichten sowie insbesondere innovative und sichtbare Aktivitäten der Zusam- menarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft auf- bzw. auszubauen. Bund und Län- der streben mit der Förderinitiative den strategischen Auf- und Ausbau der Ko- operation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen an. Entspre- chend § 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Ar- tikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Inno- vative Hochschule“ vom 19. Oktober 2016 (nachfolgend VV) wurden beantragte Vorhaben danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der jeweiligen Hochschule bzw. des Hochschulverbunds zur Erreichung der Vorhabenziele geeignet waren. Die Förderkriterien sind in § 4 VV festgelegt. Ausgründungen stellen entsprechend der Zielsetzung der Bund- Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ kein explizites Auswahlkrite- rium dar. Zu erwartende Wirkungen der Vorhaben auf das regionale Innovations- system werden mitberücksichtigt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welche Initiativen zur Förderung von Ausgründungen an den „Innovati- ven Hochschulen“ werden gefördert und in welchem Maße (bitte einzeln benennen)? Gemäß Nr. 2 der Richtlinie zur Umsetzung der gemeinsamen Initiative des Bun- des und der Länder zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ wer- den die Umsetzung der Transferstrategie für die Profilierung der gesamten Hoch- schule oder in thematischen Schwerpunkten im Ideen-, Wissens- und Technolo- gietransfer gefördert. Zum Gegenstand der Förderung zählen strukturelle und strategische Maßnahmen, darunter die Durchführung von Profilbildungsprozes- sen zur Weiterentwicklung des Transferprofils sowie die Integration und Weiter- entwicklung von Transferstrukturen, wenn ein qualitativer Mehrwert zur Aus- gangslage nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus adressiert die Förderiniti- ative Transferprojekte zur Zusammenführung realer Herausforderungen externer Partner mit den Lösungskompetenzen der Hochschulen und/oder zur Erschlie- ßung von Forschungsergebnissen für mögliche Anwendungen sowie Studieren- denprojekte, die es Studierenden ermöglichen, im Studium erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden und dabei Problemstellungen aus dem Umfeld der Hoch- schule zu lösen sowie unternehmerisches Denken zu erwerben und gegebenen- falls umzusetzen. Eine Abgrenzung von Aktivitäten mit Bezug zu Gründung und Ausgründung erfolgt nicht, da diese ggf. Bestandteil der übergreifenden Trans- ferstrategie sind. c) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Ausgründungen an Hochschulen zu fördern respektive zu unterstützen, und bis wann gedenkt sie diese Maßnahmen umzusetzen? Die Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ wird in zwei Auswahlrun- den durchgeführt. Für beide Auswahlrunden stellen Bund und Länder insgesamt bis zu 550 Millionen Euro über zehn Jahre zur Verfügung. Die Mittel für die För- derung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 90:10 ge- tragen. Die Ausschreibung der zweiten Auswahlrunde ist ab 2021 geplant. Zur Unterstützung von Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen dient das EXIST Programm mit den Instrumenten EXIST Gründerstipendium und EXIST Forschungstransfer. Das Programm wird in dieser Legislaturperiode fortgesetzt. Darüber hinaus wird das Thema Gründungssensibilisierung ausge- baut. So fördert das BMBF derzeit die Modellphase der Maßnahme „Young Ent- repreneurs in Science“. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen geeignete Instru- mente entwickelt und validiert werden, mit denen die Promovierenden gezielter für das Thema Gründung sensibilisiert werden können. Ab Herbst 2018 soll eine dreijährige Pilotphase der Maßnahme beginnen. d) Sollen die Bemühungen zu Ausgründungen aus Hochschulen durch EXIST V gestärkt werden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nicht, warum nicht? Mit der Programmlinie EXIST-Gründungskultur hat die Bundesregierung erfolg- reich zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen beigetragen. Die Programmlinie ergänzt die Gründungsförderung für Einzelvorhaben (EXIST- Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Die aktuelle Förderrunde „EXIST IV – Die Gründerhochschule“ mit 22 Hochschulen läuft Mitte 2018 aus.",
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"content": "Drucksache 19/3057 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine Nachfolgemaßnahme „EXIST Potentiale“ (EXIST V) u. a. zur Professiona- lisierung der gründungsunterstützenden Strukturen an Hochschulen wird derzeit erarbeitet.",
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