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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     –7–                          Drucksache 18/4609 den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit in der Region ge- geben. Der zuständige Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrats nimmt in seinen jährlichen Arbeitsberichten auch Bezug auf die Umsetzung der Eritrea-spezifi- schen Sanktionen. In diese Berichte fließen wiederum die diesbezüglichen Ak- tivitäten der VN-Expertengruppe (UN Monitoring Group) ein. Zur weltweiten Wirksamkeit des Waffenembargos liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. In Deutschland ist das Waffenembargo umgesetzt und Ver- stöße sind strafbewehrt. 11. Wurden schon Vermögenswerte von Repräsentanten der eritreischen Re- gierung und des Militärs eingefroren bzw. Reisebeschränkungen gegen sie verhängt, wie durch den UN-Sicherheitsrat bereits im Jahr 2009 vorgese- hen, und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Bisher hat der Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrats keine Vertreter der eritreischen Regierung und des Militärs gelistet. Insofern gibt es bisher keine Grundlage für das Einfrieren von Vermögen oder die Verhängung von Reise- beschränkungen. Jeder Mitgliedstaat der Vereinten Nationen kann einen Lis- tungsantrag stellen. Die Entscheidung über die Listung trifft der Sanktionsaus- schuss. Die Bundesregierung verfügt bisher über keine eigenen Erkenntnisse zu bestimmten Personen, die einen Listungsantrag ausreichend substantiierten. 12. Beurteilt die Bundesregierung das Entrichten der Steuer auf das Einkom- men von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staats- angehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung („Aufbausteuer“) als freiwillig? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Druck- und Zwangsmaßnahmen, die die eritreische Botschaft zur Er- hebung der Aufbausteuer gegenüber in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staatsangehöriger oder deutschen Staats- angehörigen eritreischer Abstammung einsetzt, und was unternimmt sie gegen diese Praxis? Die eritreische „Aufbausteuer“ („recovery tax“) in Höhe von 2 Prozent des Nettoeinkommens, wird seit dem Jahr 1995 bei im Ausland lebenden Eritreern erhoben. Bei Vorliegen des Tatbestandes, der die Steuerpflicht begründet, ist diese Steuer zu entrichten und somit nicht „freiwillig“. Die Erhebung der so genannten Aufbausteuer durch Eritrea als solche verstößt nicht gegen völkerrechtliche Regeln und auch nicht gegen deutsches Recht. Ein Verstoß gegen die Resolution 2023 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen würde vorliegen, wenn die eritreische Regierung diese Steuer zur Destabilisierung der Region des Horns von Afrika nutzen oder diese Steuer mit Erpressung, Gewaltandrohung oder anderen illegalen Mitteln eintreiben würde. Letzteres ist Eritrea mit Sicherheitsratsresolution 2023 (2011), Artikel 10 und 11, untersagt worden. Artikel 10 der o. a. Resolution verurteilt demnach nicht die Erhebung der so ge- nannten Aufbausteuer durch Eritrea als solche, sondern die (vermutete) Verwen- dung der dadurch eingenommenen Mittel durch die eritreische Regierung. Artikel 11 der o. a. Resolution fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Natio- nen dazu auf, geeignete, mit dem innerstaatlichen und Völkerrecht vereinbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Eintreibung der Steuer durch eritreische Ak-",
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            "content": "Drucksache 18/4609                                         – 14 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Israel verbessert werden. Das Auswärtige Amt finanzierte in Israel auch ein Projekt von Physicians for Human Rights zur Trauma-Therapie von Opfern des Menschenhandels auf dem Sinai. Durch die Förderung eines Projekts der Inter- nationalen Organisation für Migration (IOM) konnten in einem Trainingspro- gramm sudanesische Grenzbeamte an der eritreisch-sudanesischen Grenze für das Erkennen von Menschenhandelsopfern sensibilisiert werden. d) Sind die Verbesserungen der Rechte von Flüchtlingen in den Herkunfts- und Transitländern am Horn von Afrika Gegenstand des Dialoges, der im Rahmen des Khartum-Prozesses stattfindet? Deutschland engagiert sich im Khartum-Prozess mit der klaren Zielsetzung, den menschenrechtlichen und humanitären Schutz von Flüchtlingen in Transitlän- dern zu verbessern und dadurch auch perspektivisch auf Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte in Herkunftsländern hinzuwirken. 26. Wie viele eritreische Staatsangehörige leben nach Kenntnis der Bundesre- gierung derzeit in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel, Bundesland, Jahr der Einreise und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl Unbeglei- teter Minderjähriger angeben)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) lebten zum Stichtag 28. Fe- bruar 2015 26 735 Ausländer mit eritreischer Staatsangehörigkeit in Deutsch- land. Davon waren 18 437 männlich und 8 261 weiblich. Bei 37 Personen war das Geschlecht nicht erfasst. 3 206 eritreische Staatsangehörige waren zum genannten Stichtag mit einer Nie- derlassungserlaubnis und 4 048 mit einer Aufenthaltserlaubnis erfasst. Darüber hinaus hatten 15 422 eritreische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgestattung. Die Übrigen waren mit sonstigen Aufenthaltsrechten erfasst, waren geduldet oder hatten kein Aufenthaltsrecht bzw. hatten einen Antrag auf einen Aufent- haltstitel gestellt. Zur Zahl der als unbegleitete Minderjährige eingereisten eritreischen Staatsan- gehörigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da dieser Sach- verhalt im AZR nicht gesondert erfasst wird. Angaben zu den Ländern und dem Jahr der Einreise können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Bundesland                                aufhältige eritreische Staatsangehörige Gesamt                                                     26 735 darunter in: Bayern                                                       3 867 Berlin                                                         339 Bremen                                                          95 Hessen                                                       8 409 Hamburg                                                        465 Sachsen                                                        732 Saarland                                                       467 Thüringen                                                      679 Brandenburg                                                    575 Niedersachsen                                                1 403",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 15 –                     Drucksache 18/4609 Bundesland                             aufhältige eritreische Staatsangehörige Gesamt                                                   26 735 darunter in: Sachsen-Anhalt                                               432 Rheinland-Pfalz                                              935 Baden-Württemberg                                          2 152 Schleswig-Holstein                                           609 Nordrhein-Westfalen                                        5 172 Mecklenburg-Vorpommern                                       404 Aufhältige eritreische Staatsangehörige nach dem Jahr der Einreise 2015                                                           241 2014                                                        14 632 2013                                                         3 984 2012                                                           632 2011                                                           657 2010                                                           604 2009                                                           417 2008                                                           285 2007                                                           309 2006                                                           222 2005                                                           261 2004                                                           293 2003                                                           356 2002                                                           266 2001                                                           196 2000                                                           137 1999 und früher                                              1 920 in Deutschland geboren                                       1 323 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl eritreischer Staatsangehöriger in der EU (bitte nach Mitgliedstaaten auflisten)? Die Angaben können über die frei zugängliche Eurostat-Datenbank bis zum Jahr 2013 abgerufen werden: http://ec.europa.eu/eurostat/data/database.",
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