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            "content": "Drucksache 18/12338                                          –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  Ärzteversorgung Niedersachsen  Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen An der Mitgliederzahl gemessen folgen die Bayerische Rechtsanwalts- und Steu- erberaterversorgung und die Bayerische Architektenversorgung, die allerdings eine geringere Kapitalanlage als die Bayerische Apothekerversorgung und Berli- ner Ärzteversorgung haben. 2.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der beitragszah- lenden Personen in den berufsständischen Versorgungswerken in den ver- gangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland, Be- rufsstand und Geschlecht angeben)? Die Entwicklung kann den Daten der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Ver- sorgungswerke (ABV) entnommen werden. Allerdings lassen diese keine Diffe- renzierung nach Bundesland zu. Eine Differenzierung zwischen Frauen und Män- nern kann nur annähernd gegeben werden, da einige Versorgungswerke auch ver- waltungsintern keine Differenzierung anhand des Geschlechts vornehmen. 2013                                2014                             2015 gesamt        M           W         gesamt        M           W        gesamt      M         W Apotheker                  61.373      21.340      40.033      61.693     21.124      40.569      62.773    16.035    46.738 Architekten                95.058      58.468      36.590      96.842     59.051      37.791     103.104    63.503    39.601 Ärzte                     340.777     179.106     161.671     346.668    180.035     166.633     351.041   180.516   170.525 Notare*                       988         705         283         988        722         266       1.590     1.325       265 Rechtsanwälte             146.741      90.937      55.804     150.760     92.764      57.996     152.193    93.140    59.053 Steuerberater              30.555      16.743      13.812      31.909     17.418      14.491      33.053    18.175    14.878 Tierärzte                  23.583       7.665      15.918      24.042      7.489      16.553      26.068     8.287    17.781 Wirtschaftsprüfer          12.281       9.915       2.366      12.526     10.061       2.465      12.695    10.176     2.519 Zahnärzte                  63.747      34.345      29.402      64.275     34.334      29.941      64.528    33.988    30.540 Ingenieure                  3.890       3.510         380       3.920      3.530         390       4.000     3.615       395 Psychotherapeuten           9.962       2.301       7.661      11.282      2.489       8.793      11.471     5.430     6.041 * 2009 sind zwei außerordentliche Mitglieder hinzugekommen, die nicht regelmäßig die Anzahl ih- rer Mitglieder melden. Somit kann es hier zu Abweichungen kommen. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 3.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Rentenemp- fängerinnen und Rentenempfänger der berufsständischen Versorgungswerke in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bun- desland, Berufsstand und Geschlecht angeben)? Die Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger kann denn nachste- henden Daten der ABV entnommen werden. Eine Differenzierung nach Bundes- ländern und Geschlecht ist nicht möglich.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         –3–                                    Drucksache 18/12338 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2013                            2014                         2015 Gemischte*                                         58.795                          60.073                     62.189 Apotheker                                          19.943                          21.012                     20.037 Architekten                                        20.983                          22.213                     23.844 Ärzte                                              76.919                          79.895                     82.373 Notare                                                 963                           1.009                     1.013 Rechtsanwälte                                      12.222                          13.843                     15.034 Steuerberater                                        1.522                           1.728                     1.928 Tierärzte                                            3.086                           3.145                     3.308 Wirtschaftsprüfer                                    1.262                           1.407                     1.559 Zahnärzte                                          15.761                          16.478                     16.923 Ingenieure                                             369                             412                      470 Psychotherapeuten                                      203                             268                      332 * Unter den ärztlichen Versorgungswerken gibt es vier, die neben Ärzten auch Zahnärzte und/oder Tierärzte mitversichern. Nach Renteneintritt wird dort nicht mehr nach dem Beruf unterschieden, so dass die Rentner in eine Gruppe zusammengefasst werden – Gemischte. Im Einzelnen sind dies in Baden-Württemberg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Bayern Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, im Saarland Ärzte und Zahnärzte und in Sachsen Ärzte und Tierärzte. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 4.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Berufsunfähigkeitsleistungen von berufsständischen Ver- sorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger? Die Entwicklung der Bezieherinnen und Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         –5–                                     Drucksache 18/12338 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2013                              2014                          2015 Anzahl          Anteil %         Anzahl          Anteil %        Anzahl      Anteil % Gemischte*                              12.533              21,32        12.572              20,93      12.581         20,23 Apotheker                                 2.438             12,22          2.556             12,16       2.685         13,40 Architekten                               4.121             19,64          4.380             19,72       4.610         19,33 Ärzte                                   13.570              17,64        13.917              17,42      14.247         17,30 Notare                                      193             20,04            230             22,79         242         23,89 Rechtsanwälte                             1.905             15,59          2.137             15,44       2.313         15,39 Steuerberater                               271             17,81            307             17,77         335         17,38 Tierärzte                                   913             29,59            913             29,03         916         27,69 Wirtschaftsprüfer                           152             12,04            172             12,22         193         12,38 Zahnärzte                                 3.391             21,52          3.396             20,61       3.456         20,42 Ingenieure                                   63             17,07              71            17,23          76         16,17 Psychotherapeuten                            23             11,33              30            11,19          33          9,94 * Unter den ärztlichen Versorgungswerken gibt es vier, die neben Ärzten auch Zahnärzte und/oder Tierärzte mitversichern. Nach Renteneintritt wird dort nicht mehr nach dem Beruf unterschieden, so dass die Rentner in eine Gruppe zusammengefasst werden – Gemischte. Im Einzelnen sind dies in Baden-Württemberg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Bayern Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, im Saarland Ärzte und Zahnärzte und in Sachsen Ärzte und Tierärzte. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 6.   Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der zukünfti- gen Entwicklung des Verhältnisses von beitragszahlenden Mitgliedern und Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern von berufsständischen Ver- sorgungswerken vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. Aufgrund der Tatsache, dass viele Versorgungswerke erst in den 1980er-Jahren oder später gegründet wurden, können sie hinsichtlich ihres Bestandes an Rentenempfängern noch nicht „ausgereift“ sein. Es ist daher in den kommenden beiden Jahrzehnten mit einer steigenden Zahl an Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern zu rechnen. 7.   Welche Erkenntnisse zum Verhältnis von Selbständigen und Angestellten in berufsständischen Versorgungswerken liegen der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis von bei- tragszahlenden in berufsständischen Versorgungswerken Versicherten und der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in den vergangenen Jahren jeweils ent- wickelt (bitte differenziert nach Bundesland und Berufsstand angeben)? Hinsichtlich der beitragszahlenden Mitglieder berufsständischer Versorgungsein- richtungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Gesamtzahl der Er- werbstätigen betrug in den Jahren 2013 42,271 Millionen, 2014 42,602 Millio- nen und im Jahr 2015 42,979 Millionen.",
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            "content": "Drucksache 18/12338                                       –6–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Wie viele Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren jeweils von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich von der Versicherungspflicht in der ge- setzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen (bitte Gesamtzahlen und, falls möglich, nach Versorgungswerken differenzierte Werte angeben)? Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung gehen die Personen, die sich nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk haben befreien lassen, nicht hervor. Auch die ABV führt keine entsprechende Statistik. 10.   Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jah- ren jeweils der Anteil der Mitglieder von berufsständischen Versorgungs- werken, die parallel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren (in Relation zur Gesamtzahl der Versorgungswerk-Mitglieder; bitte Gesamt- zahlen und, falls möglich, nach Versorgungswerken differenzierte Werte an- geben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der durchschnitt- lichen Altersruhegelder in den vergangenen Jahren entwickelt, und wie hoch war jeweils die Veränderungsrate dieser Durchschnittswerte (bitte Gesamt- zahlen sowie ggf. versorgungswerkspezifische Daten angeben)? Die durchschnittliche Höhe der Altersrenten aus allen Versorgungswerken und deren Veränderungsrate kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Eine Differenzierung nach Versorgungswerken ist nicht möglich. Es ist darauf hinzuweisen, dass aus der Veränderungsrate der durchschnittlichen Alters- ruhegelder nicht auf die Höhe der Rentenanpassung geschlossen werden kann. Jahr          Höhe der durchschnittlichen                   Veränderungsrate Altersruhegelder 2008                                   1.969,76 €                         0,18% 2009                                   1.989,44 €                         1,00% 2010                                   1.996,48 €                         0,35% 2011                                   1.985,32 €                        -0,56% 2012*                                   2.060,54 €                         3,79% 2013                                   2.043,46 €                        -0,83% 2014                                   2.059,21 €                         0,77% 2015                                   2.077,92 €                         0,91% * Ab 2012 Bruch in der Abfragesystematik, zudem wurde eine Doppelzählung von Rentnern korri- giert. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 12.   Welche Erkenntnisse zur durchschnittlichen Bezugsdauer von Altersrenten der berufsständischen Versorgungswerke liegen der Bundesregierung vor? Hinsichtlich der durchschnittlichen Bezugsdauer von Altersrenten der berufsstän- dischen Versorgungswerke liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –7–                                Drucksache 18/12338 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13.   Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung versiche- rungsfremde Leistungen im Leistungskatalog der berufsständischen Versor- gungswerke? Nach Auskunft der ABV spielen versicherungsfremde Leistungen im Leistungs- katalog der berufsständischen Versorgungswerke keine Rolle. 14.   Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung Aspekte des sozialen Ausgleichs bei den berufsständischen Versorgungswerken Berücksichti- gung, insbesondere im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung? In den berufsständischen Versorgungwerken finden der versicherungsmäßige Ri- sikoausgleich sowie der soziale Ausgleich durch typisierende, kollektive Tarifie- rung der Risiken Alter, Erwerbsminderung/-unfähigkeit und Tod statt. Ein Ver- gleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon wegen deren wesentlich umfassenderen Versichertengemeinschaft nicht sachgerecht. 15.   Wie viele und welche Versorgungswerke sind nach Kenntnis der Bundesre- gierung von 1996 bis heute in eine Schieflage geraten und wurden von wel- chen Institutionen in welchem finanziellen Umfang gestützt? Nach Auskunft der ABV ist in diesem Zeitraum keine solche Situation eingetre- ten. 16.   Wie hat sich die anhaltende Niedrigzinsphase nach Kenntnis der Bundesre- gierung auf die Beitragssätze und die Rentenhöhen der berufsständischen Versorgungswerke ausgewirkt? 17.   Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem in Frage 16 skizzierten Hintergrund das Verhältnis zwischen umlage- und kapitalge- deckter Finanzierung gewandelt? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich zuletzt im Juli 2015 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder nach den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die berufsständischen Versorgungswerke erkundigt. Ergeb- nis war, dass die anhaltende Niedrigzinsphase auch Auswirkungen auf die kapi- talgedeckten Systeme der berufsständischen Versorgungswerke hat. Gleichwohl habe sich die berufsständische Versorgung bewährt. Im Hinblick auf deren Fi- nanzierung seien in der Vergangenheit verschiedene Sicherungsmaßnahmen er- griffen worden. Dazu zähle der Aufbau einer Zinsrückstellung, die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67, eine Absenkung des Rechnungszinses, die Aufsto- ckung der Sicherheitsrücklage und die nur zurückhaltende Ausschüttung von Überschüssen. Bei anhaltender Niedrigzinsphase seien weitere Einschnitte erfor- derlich, möglicherweise auch auf der Leistungsseite. 18.   Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die pro Jahr eingezahl- ten Summen sowie das Gesamtvermögen der Versorgungswerke in den ver- gangenen Jahren entwickelt (bitte, falls keine konkreten Zahlen vorliegen, eine Schätzung abgeben)? Die Entwicklung des Beitrags- und Rentenvolumens kann den nachstehenden Da- ten der ABV entnommen werden.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         –9–                                   Drucksache 18/12338 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamt        Fest-             Aktien, nicht          Beteiligungen           Grundstücke,         Andere verzinsliche       festverzinsliche         (inkl. Private           Immobilien      Kapitalanlagen, Anlagen            Wertpapiere            Equity, Mez-            (inkl. solchen     Einlagen bei (inkl. solcher in           zanine)                in Fonds)      Kreditinstituten, Fonds)                                                        übrige Auslei- hungen 1990          20,810        74 %                  15 %                                          10 %               1% 1992          26,215        74 %                  15 %                                          10 %               1% 1994          33,538        78 %                  12 %                                           9%                1% 1996          42,653        72 %                  19 %                                           8%                1% 1998          55162         67 %                  24 %                                           8%                1% 2000          67,655        65 %                  27 %                                           7%                1% 2002          75,496        71 %                  17 %                                          10 %               2% 2003          82,359        71 %                  16 %                                           9%                4% 2004          89,228        72 %                  16 %                                           9%                3% 2005          96,726        71 %                  17 %                    1%                     9%                2% 2007         113,323        71 %                  16 %                    1%                     8%                4% 2009         125,012        70 %                  15 %                    2%                     8%                5% 2011         142,602        70 %                  16 %                    2%                     8%                4% 2012         152,616        69 %                  16 %                    2%                     8%                5% 2013         164,663        66 %                  15 %                    3%                    11 %               5% 2014         175,008        62 %                  18 %                    3%                    12 %               5% 2015         184,289        56 %                  20 %                    4%                    13 %               7% Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 20.    Welche Bestrebungen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Kapitalanlage berufsständischer Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie werden diese von der Bundesregierung unter- stützt? Nach Angaben der ABV ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Kapitalanlage für die berufsständischen Versorgungswerke ein zunehmend wich- tiges Thema. Einige Versorgungswerke haben bereits die Principles for Respon- sable Investment der Vereinten Nationen (UN PRI) unterzeichnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 21.    Welchen staatlichen Institutionen obliegt nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke, und wel- chen Reformbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Kontrolle der Versorgungswerke? Berufsständische Versorgungswerke sind auf landesgesetzlicher Grundlage orga- nisiert. Dabei hat jedes Bundesland über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung entschieden und dabei auch das Finanzierungssystem sowie den entsprechenden Leistungskatalog festgelegt. Auch die Aufsicht über die Werke",
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