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            "content": "Drucksache 19/6826                                      –2–                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15,7 Mrd. Euro an Strukturmitteln für den neuen Förderzeitraum. Dies ist ein Rückgang von 20,7 Prozent (siehe Bundestagsdrucksache 19/3337 und Bericht aus Brüssel 10/2018). Gerade in der Kohäsionspolitik stecken aber die Programme, die direkt in die Menschen investieren. Der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) soll das künf- tige Hauptinstrument der EU zur Stärkung der sozialen Dimension Europas sein und im MFR mit 101,2 Mrd. Euro ausgestattet werden (siehe Pressemitteilung EU-Kommission vom 30. Mai 2018, https://ec.europa.eu/germany/news/20180 530-eu-haushalt-sozialfonds_de). Wieviel aus diesem gestalteten ESF+, der pa- rallel verhandelt wird, für Deutschland zugeteilt werden soll, ist noch nicht ab- zusehen. Mit dieser Kleinen Anfrage wollen die Fragesteller die Haltung der Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum MFR und dazugehöri- ger Verordnungsvorschläge speziell für die Punkte mit sozialpolitischer Rele- vanz erfragen. 1.   Kann die geplante Kohäsions- und Strukturpolitik nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts steigender Herausforderungen einerseits und der geplanten Kürzungen andererseits auch künftig in bewährter Weise ihre Aufgaben erfüllen? Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Vorschlag für einen Mehr- jährigen Finanzrahmen und den Legislativvorschlägen zur Kohäsionspolitik ei- nen Vorschlag für die Verteilung der Mittel vorgelegt, der sich unter anderem auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäi- schen Sozialfonds Plus (ESF+) bezieht. Danach soll Deutschland für die Förder- periode 2021 bis 2027 17,7 Mrd. Euro in laufenden Preisen beziehungsweise 15,7 Mrd. Euro in konstanten Preisen (2018) erhalten. Dies entspricht einem Mit- telrückgang von etwa 7,8 Prozent in laufenden beziehungsweise 20,7 Prozent in konstanten Preisen (2018). Die Bundesregierung setzt sich für eine starke EU-Kohäsionspolitik ein, die auch künftig alle Regionen angemessen berücksichtigt und gleichzeitig notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten durch eine Weiterentwicklung der Ver- zahnung von länderspezifischen Empfehlungen (LSE) mit den EU-Strukturfonds besser unterstützt. Die Kohäsionspolitik soll weiterhin für die Unterstützung ge- rade der wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten und Regionen sorgen. Ge- nauso soll sie in Zukunft auch alle diejenigen Regionen unterstützen, die in be- sonderer Weise von neuen strukturpolitischen Herausforderungen (beispielsweise der Integration von Flüchtlingen und der Bewältigung des demographischen Wandels) betroffen sind. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kohä- sions- und Strukturpolitik auch in Zukunft ihre Aufgaben in bewährter Weise er- füllen kann. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen weiterhin alle Regionen durch die EU-Strukturfonds gefördert und die LSE noch stärker bei der Ausrichtung der Förderung durch die Strukturfonds berücksichtigt werden. Die Mittel sollen sich stärker als bisher auf zentrale Politikziele wie den innova- tiven und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Klima- und Umwelt- schutz und beschäftigungspolitische und armutsreduzierende Ziele konzentrieren. Zudem soll die Eigenverantwortung in den Mitgliedstaaten und Regionen ge- stärkt werden. Die aus dem EFRE in den wirtschaftlich stärkeren Mitgliedstaaten wie Deutschland eingesetzten Mittel sollen zu 85 Prozent für die zentralen Poli- tikziele ausgegeben werden. Mindestens 25 Prozent der ESF-Mittel sollen für so- ziale Inklusionsmaßnahmen eingesetzt und ein angemessener Anteil für die Um- setzung der Länderspezifischen Empfehlungen bereitgestellt werden. Der Rechts- rahmen wurde deutlich vereinfacht und enthält neue positive Ansätze für Flexibi- lisierung, Differenzierung und Bürokratieabbau.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 19/6826 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.   Ist die Förderung der stärker entwickelten Regionen aus Sicht der Bundesre- gierung in jedem Fall gesichert, auch wenn sich der Rat auf einen EU-Haus- haltsbeitrag von unter 1,1 Prozent des jeweiligen Bruttonationaleinkommens einigt? Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den MFR 2021 bis 2027 sieht, wie von der Bundesregierung gefordert, die Förderung aller Regionen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozi- alfonds+ vor. Die genaue Höhe der Förderung für die einzelnen Regionen wird dabei von der Finanzausstattung dieser beiden Fonds und den Allokationskrite- rien abhängen. Von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Allokations- kriterien sind unter anderem das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, die Arbeitslo- senquote insgesamt und die Jugendarbeitslosenquote, die Schulabbrecherquote, CO2-Emissionen und die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten. 3.   Bei welcher Haushaltsbeitragsquote wäre aus Sicht der Bundesregierung die Förderung der stärker entwickelten Regionen nicht mehr gewährleistet? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4.   Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung bisher über die Verteilung der Mittel zwischen dem Bund und den Ländern, und an welcher Stelle müsste dann bei einer gesunkenen Förderung das Vorgehen angepasst werden? Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorschlag eine Mittelzuteilung pro Mitgliedstaat vorgelegt. Die Mittelverteilung auf nationaler Ebene wird nach Ab- schluss der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen auf EU-Ebene in einem politischen Prozess zwischen den zuständigen Ressorts der Bundesregie- rung und den zuständigen Gremien der Bundesländer entschieden werden. Wich- tige Aspekte aus Sicht der Bundesregierung sind die künftige Höhe der Mittel- ausstattung auf Bundes- und regionaler Ebene, die Höhe der EU-Kofinanzierung sowie migrationsbedingte Kosten und der demographische Faktor der Überalte- rung der Erwerbsbevölkerung. 5.   Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Thema EU-Eigenmittel, um der Europäischen Union für ihren Haushalt breitere Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen und damit die Finanzierung der Strukturfonds perspektivisch auf sicherere Füße zu stellen und auf diese Weise die Haushalte der Mitglied- staaten zu entlasten? Mit der Einführung neuer Eigenmittel, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, werden nicht zusätzliche Finanzmittel für den EU-Haushalt zur Verfügung gestellt. Es ändert sich lediglich die Finanzierungsstruktur der Einnah- menseite. Die Höhe des von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden Ausgabenrah- mens wird durch das Volumen des Mehrjährigen Finanzrahmens und den jährli- chen EU-Haushalt bestimmt. Mit dem MFR werden die zur Verfügung stehenden Budgetmittel für die Laufzeit des Finanzrahmens festgelegt und es wird bestimmt, für welche politischen Schwerpunkte und Programme diese ausgegeben werden sollen. Angesichts der großen Herausforderungen für die Zukunft Europas wird Deutschland auch weiterhin einen angemessenen Beitrag zum EU-Haushalt leis- ten, damit die EU ihre Aufgaben wahrnehmen kann.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –7–                                 Drucksache 19/6826 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16.   Wie wird sich die Bundesregierung für eine Stabilisierung der bisherigen ESF- und EHAP-Programme und Projekte in Deutschland einsetzen, sollte es tatsächlich zur Kürzung der Zahlungen an Deutschland kommen? Die voraussichtliche Reduzierung der deutschen Strukturfondsmittel (so auch ESF-Mittel) ist vor allem der im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland in den vergangenen Jahren geschul- det. Gleichwohl ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass auch in Zukunft der ESF (mit EHAP) in Deutschland inhaltlich und finanziell angemes- sen ausgestattet ist. Die Finanzausstattung von ESF und EHAP wird im Gesamt- kontext der Verhandlungen zu beurteilen sein. 17.   Welche Ko-Finanzierungssätze hält die Bundesregierung für die nächste Förderperiode für sinnvoll, in Anbetracht dessen, dass es für die Projektträ- ger attraktiv genug bleiben muss, Projekte anzubieten? Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld des Vorschlags zum Mehrjährigen Fi- nanzrahmen 2021 bis 2017 zur Stärkung der nationalen Eigenverantwortung und im Sinne eines zielgerichteten, effizienten Mitteleinsatzes für eine Reduzierung der EU-Kofinanzierungssätze eingesetzt. Diesem Anliegen ist die Europäische Kommission nachgekommen und hat geringere EU-Kofinanzierungssätze als in der laufenden Finanzperiode vorgeschlagen. Die von der Europäischen Kommis- sion vorgeschlagenen Kofinanzierungssätze sind Gegenstand weiterer Diskussi- onen. Eine erhöhte nationale Kofinanzierung muss aus nationalen Haushaltsmit- teln bereitgestellt werden. Eine Erhöhung der vom Projektträger einzubringenden Eigenmittel ist auf Ebene des Bundes nicht geplant. Zur Höhe der Kofinanzierung bei den ehemaligen EHAP Projekten wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 18.   Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ko-Finanzierung für EHAP-Projekte weiterhin bei 85 Prozent liegen soll? Die Bundesregierung setzt sich für eine höhere Kofinanzierungsrate für EHAP- Projekte ein und hat die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in die soge- nannte Verhandlungsbox, die die Einigung im Europäischen Rat vorstrukturieren soll, gefordert. 19.   An welchen Stellen plant die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zum MFR und zum ESF+ für bürokratische Erleichterungen und Reduzierung von bürokratischen Hürden für Projektträger der verschiedenen zukünftigen ESF+-Programme zu sorgen, und wo liegen ihre Schwerpunkte? Insgesamt enthalten die Verordnungsvorschläge viele positive Ansätze, um den rechtlichen Rahmen für die Programmumsetzung zu vereinfachen. Die Bundes- regierung hat weitergehende Vereinfachungsvorschläge in die Verhandlungen auf EU-Ebene eingebracht. Neben Anpassungen in der Umsetzung des ex-EHAP umfasst dies vor allem den Bereich der verpflichtenden Datenerfassung bei Teil- nehmerinnen und Teilnehmern.",
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            "content": "Drucksache 19/6826                                     –8–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20.   Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die vereinfachten För- derbedingungen für EHAP-Projekte erhalten bleiben? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass für EHAP-Projekte in der Förder- periode 2021 bis 2027 weiterhin vereinfachte Förderbedingungen gelten. 21.   Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen dafür ein, den ESF+ von Artikel 15 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (= Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung) auszunehmen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? 22.   Welche Position hat die Bundesregierung zum Vorschlag in der Allgemeinen Strukturfondsverordnung, dass eine Aussetzung von Zahlungen von Struk- turfondsmitteln veranlasst werden kann, wenn ein Mitgliedstaat Empfehlun- gen des Europäischen Semesters nicht erfüllt, obwohl die davon betroffenen Regionen in den Mitgliedstaaten auf die nationale wirtschaftspolitische Aus- richtung keinen Einfluss haben? 23.   Welche anderen Konzepte sind der Bundesregierung bekannt, die auf wirt- schafts- und sozialpolitisch sinnvolle Weise Mitgliedstaaten bei der wirt- schaftspolitischen Steuerung helfen, ohne dass es auch noch zur Streichung der wichtigen Programme für Qualifizierung von Beschäftigten oder soziale Inklusion kommt und somit nicht dem Ziel der Kohäsionspolitik – der An- gleichung der Wirtschaftskraft – entgegenstehen? 24.   Wird die Bundesregierung entsprechende Konzepte in die Verhandlungen zur Allgemeinen Strukturfondsverordnung einbringen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Bereits heute sieht die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Maßnahmen zur Schaf- fung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der EU-Strukturfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung vor (sogenannte Makroökonomi- sche Konditionalitäten). Diese Maßnahmen gelten für alle EU-Struktur- und In- vestitionsfonds, das heißt auch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Vor- schlag der Europäischen Kommission zum neuen Legislativpaket zur Kohäsions- politik hält in Artikel 15 des Entwurfs der Dachverordnung grundsätzlich an den genannten Maßnahmen fest. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Eu- ropäischen Kommission und spricht sich für eine Weiterentwicklung der Makro- ökonomischen Konditionalitäten aus. Der relevante Artikel 15 der Dachverord- nung war bislang noch nicht Gegenstand der Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe für EU-Strukturförderung. Eine abschließende Positionierung zu den einzelnen Vorschriften ist insofern noch nicht erfolgt. Die Beratungen in- nerhalb der Bundesregierung dauern dazu noch an.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –9–                                Drucksache 19/6826 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25.   Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum Reformhilfeprogramm (vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms KOM(2018) 391 endg., file:///T:/Download/3_ DE_ACT_part1_v2.pdf)? 27.   Wie schätzt die Bundesregierung das erklärte Ziel des Verordnungsvorschla- ges zur Schaffung eines Reformhilfeprogramms ein, indem finanzielle An- reize geschaffen werden sollen, um die Umsetzung von Strukturreformen zu fördern und die „Widerstandsfähigkeit“ der Volkswirtschaften der Mitglied- staaten zu stärken? Die Fragen 25 und 27 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung teilt das Ziel des Vorschlags der Europäischen Kommis- sion, über ein Reformhilfeprogramm die Umsetzung von Strukturreformen zur Steigerung der Konvergenz und Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten und damit der EU als Ganzes zu stärken. Es ist jedoch nicht abschließend geklärt, ob der Vorschlag geeignet ist, diese Ziele nachhaltig zu erreichen. Der Vorschlag enthält zahlreiche offene Fragen, die es im Kontext noch ausste- hender Beratungen auf EU-Ebene zu klären gilt. Ausstehend hierzu ist ein Gut- achten des Juristischen Dienstes des Rates, das rechtliche Aspekte des Vorschlags beurteilen soll. Erforderlich sind eine multilaterale Überwachung und eine Ein- bindung in die etablierten Strukturen des Europäischen Semesters, um ein faires und transparentes Verfahren zu garantieren sowie komplexe Parallelstrukturen und erhöhte Bürokratiekosten zu vermeiden. Zudem ist sicherzustellen, dass Fehl- anreize und Mitnahmeeffekte begrenzt und die Umsetzung von Reformen nach- haltig gestärkt werden. Die im Vorschlag enthaltene Konvergenzfazilität sollte zudem nicht die Logik umkehren, dass ein Eurobeitritt für die Mitgliedstaaten grundsätzlich eine Ver- pflichtung und in ihrem eigenen Interesse ist. Die ebenso enthaltene technische Unterstützung, die bereits im Rahmen bestehender Instrumente gegeben wird und fortgeführt werden soll, wird grundsätzlich befürwortet. Diese sollte sich jedoch auf Bereiche konzentrieren, für die die Europäische Kommission einen echten Mehrwert liefern kann (zum Beispiel technische Unterstützung beim Aufbau von Verwaltungsstrukturen zur Teilnahme an EU-Programmen). Die Bundesregierung setzt sich für eine engere Verknüpfung des EU-Haus- halts mit investiven beziehungsweise projektorientieren Reformen ein. Dies sollte vor allem im Rahmen der EU- Strukturfonds erfolgen. 26.   Welche Reformen könnten nach Meinung der Bundesregierung durch das Reformumsetzungsinstrument in Deutschland gefördert werden? Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass nur solche Reformen geför- dert werden, die zur Bewältigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen beitragen. Darunter können sowohl angebotsseitig als auch nachfrageseitig wirkende Reformen fallen. Dieses ist abhängig von der zugrundeliegenden Herausforderung, die adressiert werden soll. Die Förderperiode des Reformhilfeprogramms ist für den kommenden Mehrjäh- rigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 vorgesehen. Da nicht vorherzusehen ist, wel- che Herausforderung für Deutschland in diesem Zeitraum im Europäischen Se- mester identifiziert werden, kann keine Aussage über förderungsfähige Reformen zur Bewältigung dieser Herausforderung getroffen werden.",
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            "content": "Drucksache 19/6826                                   – 10 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28.   Wie schätzt die Bundesregierung die Befürchtungen ein, dass dadurch, dass die förderfähigen Strukturreformen im Verordnungsvorschlag nicht definiert werden, mit diesem Instrument (insbesondere mit dem Reformumsetzungs- instrument, der wichtigsten Säule des Reformhilfeprogramms) Strukturre- formen gefördert werden, die sich auf Liberalisierung, Deregulierung und angebotsseitige Wirtschaftspolitiken konzentrieren sollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 29.   Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, Fördermittel aus Erasmus+ sozial gestaffelt auszuzahlen, wie es in einigen EU-Mitgliedsländern ge- handhabt wird, und befürwortet die Bundesregierung, dass eine solche sozi- ale Staffelung von Erasmus+ für alle Mitgliedsländer gelten sollte? Die Bundesregierung begrüßt Artikel 18 Absatz 5 des Verordnungsvorschlags für das neue Erasmus+ Programm (2021 bis 2027). Dieser sieht vor, dass die Euro- päische Kommission die Nationalen Agenturen ermächtigen kann, die Finanzhil- fen zur Förderung von Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Programms auf der Grundlage objektiver Kriterien anzupassen. Damit sollen ein besserer Zugang zum Programm sowie dessen reibungslose Durchführung gewährleistet werden. 30.   Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Geld aus den Agrar- fördermitteln zu nutzen, um die Einkommensungleichheit zwischen den in der Landwirtschaft Beschäftigten und anderen vergleichbaren Berufsgrup- pen zu verbessern und die soziale Integration und Teilhabe von Wanderar- beitskräften und Erntehelferinnen und Erntehelfern zu fördern? Die Gewährleistung angemessener Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Personen, insbesondere durch die Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens, ist eines der Ziele, die der EU-Vertrag für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) festlegt. Agrarfördermittel, die im Rahmen der GAP gewährt werden, tragen wesentlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland bei und sind essentieller Bestandteil landwirtschaftlicher Einkom- men. Sie leisten dadurch für die in der Landwirtschaft Beschäftigten einen Bei- trag, im Vergleich zu anderen Sektoren bestehende Einkommensdisparitäten zu verringern und wettbewerbsfähige Einkommen zu ermöglichen. Im Übrigen hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auch in der Landwirtschaft zu ei- ner Verbesserung der Einkommenssituation, insbesondere bei Saisonarbeitskräf- ten, geführt. 31.   Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Europäische Land- wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) auch in der neuen Förderperiode den Europäischen Investitions- und Struk- turfonds (ESI-Fonds) zugeordnet wird und somit in den Anwendungsbereich der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds fallen wird und dadurch die Einbindung der Sozialpartner bei der Verwaltung der Fonds-Mittel, wie sie in Artikel 6 der Verordnung mit gemeinsamen Be- stimmungen für die ESI-Fonds geregelt ist, gewährleistet wird? Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Rau- mes (ELER) nicht in den Anwendungsbereich der künftigen Dachverordnung für die Europäischen Investitions- und Strukturfonds (ESI-Fonds) aufzunehmen. Der ELER wird gemäß des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Erstellung von Strategieplänen für die Gemeinsame Agrarpolitik",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 11 –                              Drucksache 19/6826 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (GAP-Strategieplan-Verordnung) künftig mit den Direktzahlungen und den sek- torspezifischen Maßnahmen der ersten Säule der GAP in einem gemeinsamen strategischen Rahmen gefasst werden. Dieser Verordnungsvorschlag sieht eine angemessene Beteiligung auch von Wirtschafts- und Sozialpartnern bei der Vor- bereitung und Durchführung des GAP-Strategieplans vor. 32.   Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der vorgeschlage- nen, neuen Prioritätensetzung politische Maßnahmen aus den Bereichen Si- cherheit, Rüstung, Verteidigung gestärkt werden, aber gerade die Ausgaben- posten, die einen Umverteilungseffekt haben, zukünftig mit weniger Finanz- mitteln auskommen müssen? Die EU sieht sich aktuell einer Vielzahl wachsender interner und externer Her- ausforderungen gegenüber. Dazu gehören insbesondere die in der Erklärung von Rom am 25. März 2017 genannten Bereiche, wie regionale Konflikte, Terroris- mus, wachsender Migrationsdruck, aber ausdrücklich auch Digitalisierung, Inno- vation, Bildung, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass Aus- gabenstruktur und Mittelverteilung konsequent auf aktuelle Prioritäten, Heraus- forderungen, Zukunftsthemen und einen europäischen Mehrwert fokussiert wer- den. Neue Aufgaben erfordern neue Schwerpunkte. Die Verlässlichkeit bewährter EU-Politiken wird dabei nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Fragen der Mittel- ausstattung und Gewichtung der im Einzelnen vorgeschlagenen Ausgabenberei- che werden dabei durch den Europäischen Rat erst zum Ende der Verhandlungen im Gesamtkontext entschieden werden.",
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Anlage 1 European Social Fund Plus shared management strand – national allocations Allocation member State, Millions EUR 2021-2027 ESF+                                                           2014-2020 ESF+YEI+FEAD Millions EUR                                                           ESF+ in %                                                             ESF+ in % of ESF+ and                                                           of ESF+ Current                   2018 prices              ERDF        Current                          2018 prices              and ERDF BE                                  1.177                    1.044               50,4%                    1.173                    1.197               55,2% BG                                  2.588                    2.292               31,4%                    1.682                    1.715               32,0% CZ                                  2.737                    2.428               20,6%                    3.467                    3.524               22,5% DK                                     181                      161              46,0%                      217                      220               51,2% DE                                  6.205                    5.505               37,5%                    7.575                    7.720               41,3% EE                                     492                      437              23,0%                      589                      600               24,1% IE                                     579                      514              56,3%                      636                      651               60,7% EL                                  5.900                    5.232               33,9%                    4.683                    4.775               32,5% ES                                12.084                   10.722                 32,3%                 10.376                   10.583                33,5% FR                                  7.194                    6.383               42,7%                    6.999                    7.148               45,4% HR                                  2.145                    1.902               27,1%                    1.654                    1.685               27,7% IT                                15.011                   13.319                 35,4%                 12.687                   12.941                36,9% CY                                     207                      184              32,3%                      155                      161               34,0% LV                                     736                      652              22,2%                      709                      727               22,8% LT                                  1.029                       913              24,8%                    1.237                    1.260               26,1% LU                                       21                       19             50,0%                        24                       24              55,2% HU                                  4.806                    4.257               29,3%                    4.856                    4.948               31,1% MT                                       91                       81             20,8%                      110                      112               22,2% NL                                     552                      489              45,0%                      514                      524               50,2% AT                                     510                      453              42,3%                      460                      469               46,2% PL                                14.297                   12.659                 24,0%                 13.936                   14.189                25,7% PT                                  7.579                    6.725               39,6%                    7.944              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