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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      –5–                            Drucksache 18/2565 AufenthG können die Länder anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist das Einvernehmen mit dem BMI her- zustellen (§ 60a Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG). Zum erforderlichen Einvernehmen wird sich BMI zu gegebener Zeit positionie- ren, sofern von Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Ersuchen an das BMI ge- richtet werden sollte. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, sich gegenüber den Bundesländern für ein dem Land Rheinland-Pfalz entspre- chendes Vorgehen einzusetzen. Die zuständigen Behörden der Länder haben ohnehin in jedem einzelnen Rückführungsfall zu prüfen, ob Abschiebungs- verbote nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG vorliegen. 5. Wie viele afghanische Staatsangehörige und Personen mutmaßlich afghani- scher Herkunft befinden sich derzeit mit einem Aufenthaltstitel oder einer Duldung in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel/Duldung mit Rechts- grundlage und jeweils Geschlecht, minderjährig/erwachsen, Aufenthalt seit null bis sechs Jahren/über sechs Jahren und Bundesländern auflisten)? Die Angaben ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2014 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Daten beziehen sich auf afghanische Staatsangehörige, da Personen mit „mut- maßlich afghanischer Herkunft“ im AZR nicht gesondert erfasst werden: Aufenthaltsrecht                                          männlich         weiblich     unbekannt  Summe unbefristet                                                 8 112            6 464                 14 576 befristet                                                  16 614          14 704            12    31 330 gestattet                                                  10 483            4 397           15    14 895 geduldet                                                    2 732              580            1     3 313 davon nach: § 60a Abs. 1 AufenthG                                         522              134                    656 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG                                  186               33                    219 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente                                                767               94            1       862 § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. n. Nr. 1)                      22                 8                    30 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen                                                       963              235                  1 198 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG                                   12                 5                    17 § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG                                   25                 5                    30 § 60a Abs. 2b AufenthG                                          2                 1                     3 § 60a AufenthG (alt)                                          233               65                    298 Sonstiges/Befreiungen                                       3 957            2 395           12     6 364 Gesamt                                                     41 898          28 540            40    70 478",
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            "content": "Drucksache 18/2565                              –6–           Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufenthaltsrecht                                 unter   18 Jahre und    unbekannt       Summe 18 Jahre     älter unbefristet                                        809     13 766              1        14 576 befristet                                        9 213     22 117                       31 330 gestattet                                        4 616     10 279                       14 895 geduldet                                           784       2 529                        3 313 davon nach: § 60a Abs. 1 AufenthG                              175         481                          656 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG                        49         170                          219 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente                                     134         728                          862 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. n. Nr. 1)                              18          12                           30 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen                                            314         884                        1 198 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG                         6          11                           17 § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG                         6          24                           30 § 60a Abs. 2b AufenthG                               1           2                            3 § 60a AufenthG (alt)                                81         217                          298 Sonstiges/Befreiungen                            2 298       4 065             1          6 364 Gesamt                                          17 720     52 756              2        70 478",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode        –7–                     Drucksache 18/2565 Aufenthaltsrecht                             Aufenthalt Aufenthalt  unbekannt  Summe unter   6 Jahre und 6 Jahren     länger unbefristet 1 207      13 367          2    14 576 befristet 19 320      12 010               31 330 gestattet 14 884           11              14 895 geduldet 3 071          242               3 313 davon nach: § 60a Abs. 1 AufenthG 638           18                 656 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 192           27                 219 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente                                   839           23                 862 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. n. Nr. 1)                          28           2                  30 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen                                        1 105           93               1 198 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 17                              17 § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 26           4                  30 § 60a Abs. 2b AufenthG 1           2                   3 § 60a AufenthG (alt) 225           73                 298 Sonstiges/Befreiungen 4 091        2 271         2     6 364 Gesamt 42 573      27 901          4    70 478",
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            "content": "Drucksache 18/2565                             –8–         Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufenthaltsrecht                     Baden-  Bayern Berlin    Branden-    Bremen     Hamburg Württem-                     burg berg unbefristet                            838    2 644   218          63          81      2 996 befristet                            1 719    4 209 1 115         525        317       7 278 gestattet                            1 223    3 470   666         332        133       1 020 geduldet                               267      754    52          56          22        214 davon nach: § 60a Abs. 1 AufenthG                    5       99                14           2          1 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG            28       70     9            5          7          7 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente          89      243    26          14           7         35 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. n. Nr. 1)      1                           3                     1 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen                      134      165    10          20           5        157 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG             1        5                             1          1 § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG             1        5     2 § 60a Abs. 2b AufenthG                            1 § 60a AufenthG (alt)                     8      166     5                                 12 Sonstiges/Befreiungen                  351    1 174   292          98          44        672 Gesamt                               4 398   12 251 2 343       1 074        597      12 180",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode       –9–                Drucksache 18/2565 Aufenthaltsrecht                     Hessen Mecklen-  Nieder- Nordrhein- Rheinland- burg-Vor- sachsen Westfalen    Pfalz pommern unbefristet                           3 571      18      879    2 405        253 befristet                             5 625     562    1 806    4 463      1 029 gestattet                             1 901     337      805    1 579        589 geduldet                                269     100      396      416        231 davon nach: § 60a Abs. 1 AufenthG                    32       1      122       87         65 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG             29      13       13       13         15 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente           46      38       81       99         51 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. n. Nr. 1)                                10                6         3          4 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen                       134      47      149      157         85 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG              1                5         1 § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG              2                9         5          6 § 60a Abs. 2b AufenthG                                     2 § 60a AufenthG (alt)                     15       1        9       51           5 Sonstiges/Befreiungen                 1 467      97      333    1 177        190 Gesamt                               12 833   1 114    4 219   10 040      2 292",
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            "content": "Drucksache 18/2565                                          – 10 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufenthaltsrecht                            Saarland         Sachsen        Sachsen-    Schleswig-     Thüringen Anhalt      Holstein unbefristet                                      17              225              9         349             10 befristet                                       369              606           173        1 085            449 gestattet                                       228              318           184        1 544            566 geduldet                                         95               55             29         276             81 davon nach: § 60a Abs. 1 AufenthG                            27                7             12         176              6 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG                       2               1              1            5             1 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente                   15               36              9           44            29 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. n. Nr. 1)                                                          1                           1 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen                                51                1              6           45            32 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG                                       1                           1 § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG § 60a Abs. 2b AufenthG § 60a AufenthG (alt)                                               8              1            4            13 Sonstiges/Befreiungen                            33              145             33         186             72 Gesamt                                          742            1 349           428        3 440          1 178 6. Wie viele ausreisepflichtige Afghaninnen und Afghanen befinden sich derzeit in Deutschland (bitte nach Geschlecht, minderjährig/erwachsen, Aufenthalt seit null bis sechs Jahren/über sechs Jahren und Bundesländern auflisten)? Zum Stichtag 30. Juni 2014 waren im AZR 4 160 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige erfasst, davon 3 377 männlich und 782 weiblich. Bei einer Per- son war das Geschlecht nicht erfasst. 967 waren unter 18 Jahre alt, 3 193 Perso- nen 18 Jahre und älter. 3 698 lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 462 Ausreisepflichtige sechs Jahre oder länger. Die Differenzierung nach Län- dern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bundesland                                                     Ausreisepflichtige Deutschland gesamt                                                    4 160 davon: Baden-Württemberg                                                       302 Bayern                                                                  978 Berlin                                                                   97 Brandenburg                                                              78 Bremen                                                                   28",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 11 –                         Drucksache 18/2565 Bundesland                                                   Ausreisepflichtige Hamburg                                                              294 Hessen                                                               399 Mecklenburg-Vorpommern                                               125 Niedersachsen                                                        466 Nordrhein-Westfalen                                                  488 Rheinland-Pfalz                                                      272 Saarland                                                              99 Sachsen                                                              100 Sachsen-Anhalt                                                        38 Schleswig-Holstein                                                   299 Thüringen                                                             97 7. Wie viele Afghaninnen und Afghanen sind seit dem 1. Januar 2006 frei- willig ausgereist (bitte nach Geschlecht, Alter – minderjährig/volljährig – und Jahren und jeweils pro Jahr gewährten Rückkehrhilfen auflisten)? Die der Bundesregierung hierzu vorliegenden Angaben können der nachstehen- den Übersicht entnommen werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zahl der freiwilligen Ausreisen höher sein kann, jedoch werden nur Aus- reisen mittels des Bund-Länder-Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) statistisch erfasst; weitere Informationen zum REAG/ GARP-Programm unter www.bamf.de.",
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            "content": "Drucksache 18/2565 Jahr                                                 Altersgruppen                            Aufenthaltsdauer in Deutschland              Gesamtkosten Aus-     Männer Frauen   0-12   13-18   19-30   31-45    46-60   über   0 bis 6   über 6 bis über        über        über reisen                                                           60     Monate    12 Monate 12 Monate 3 Jahre        5 Jahre gesamt                                                                                       bis 3 Jahre bis 5 Jahre 2006        217      180    37       17     14      81      65       28      12     15         2         24          73          103       106 601,99 € 2007         83       61    22       11      2      34      24        8       4      8         6         13           6           50        40 224,30 € 2008         59       43    16        9      2      17      19        8       4      4         2          8           4           41        26 362,67 € 2009         34       29     5        4      3      15       7        4       1      8         0          6           1           19        19 498,33 €   – 12 – 2010         83       63    20       11     12      29      18       10       3     25        15          8           0           35        55 278,04 € 2011         80       64    16        6     10      36      20        6       2     27        21         19           0           13        53 116,71 € 2012        139       93    46       31      9      57      25       11       6     59        34         30           7            9        87 165,14 € 2013         94       75    19       17      9      46      14        5       3     35        20         25          11            3        61 990,67 € Juli 2014    65       52    13       11      3      25      20        4       2     23        11         20           3            8 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 13 –                          Drucksache 18/2565 8. Bei wie vielen Afghaninnen und Afghanen wurde seit dem 1. Januar 2006 ein Verfahren zur Prüfung des Widerrufs oder der Rücknahme der Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeleitet, wie viele Entscheidungen wurden getroffen, und in wie vielen Fällen wurde die Anerkennung widerrufen (bitte nach Jahren auflisten)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: eingeleitete        Entscheidungen darunter: Widerrufs- Jahr                     verfahren           insgesamt          Widerruf/         Widerruf/    Widerruf/ Rücknahme         Rücknahme    Rücknahme Artikel 16a GG § 60 I          § 60 II, III, V, AufenthG     VII AufenthG 2006                       619                  634              60               134          406 2007                     1 180                  551              88                 90         165 2008                     3 773               3 765               30               121           53 2009                       604                  697              18                 51          17 2010                       411                  611              20                 24          23 2011                       583                  633              19                 14          37 2012                       542                  558               6                 26          36 2013                     1 259                  873               1                   2         11 Jan-Jun 2014               479                  864               2                   3         13 Gesamt                   9 450               9 186              244               465          761 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Personen vor, die infolge des Widerrufs oder der Rücknahme einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung oder eines subsidiären bzw. Abschiebungsschut- zes ihren Aufenthaltstitel verloren haben bzw. die abgeschoben wurden (bitte nach Jahren auflisten)? Hierzu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Statistische Auswertungen von Daten des AZR lassen allenfalls in wenigen Einzelfällen die Vermutung zu, dass es infolge des Widerrufs oder der Rücknahme einer Asyl- oder Flüchtlings- anerkennung oder eines subsidiären Schutzes bzw. Abschiebungsschutzes zum Widerruf oder Erlöschen eines Aufenthaltstitels bzw. zu einer Abschiebung ge- kommen sein könnte.",
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            "content": "10. Aus welchen Bundesländern wurden seit dem Jahr 2006 Personen mit dem Zielstaat Afghanistan abgeschoben (bitte nach Jahren und Geschlecht auf- listen und angeben, wie viele Minderjährige sich unter den Abgeschobe- nen befunden haben)? Bundesländer                  2006               2007               2008                2009               2010               2011               2012        2013        2014 Anzahl/MJ          Anzahl/MJ          Anzahl/MJ           Anzahl/MJ          Anzahl/MJ          Anzahl/MJ          Anzahl/MJ   Anzahl/MJ   Anzahl/MJ Baden-Württemberg             12m, 0w/0          3m, 0w/0           0                   0                  0                  0                  1m, 0w/0    1m, 0w/0    0 Bayern                        27m, 0w/0          6m, 0w/0           1m, 0w/0            2m, 0w/0           4m, 0w/0           7m, 0w/0           1n, 0w/0    3m, 0w/0    1m, 0w/0 Drucksache 18/2565 Berlin                        0                  0                  0                   0                  0                  0                  0           0           0 Brandenburg                   6m, 1w/0           3m, 0w/0           0                   0                  0                  0                  0           0           0 Bremen                        0                  0                  1m, 0w/0            0                  0                  0                  0           0           0 Hamburg                       36m, 0w/0          17m, 0w/0          1m, 0w/0            2m,0w/0            1m, 0w/0           0                  0           0           0 Hessen1                       23m, 0w/0          20m,0w/0           9m, 0w/0            3m, 0w/0           5m, 0w/0           5m, 0w/0           2           4           0 Mecklenburg-                  4m, 0w/0           0                  0                   0                  2m, 0w/0           1m, 0w/0           1m, 0w/0    0           1m, 0w/0 Vorpommern Niedersachsen                 4m, 0w/0           1m, 0w/0           2m, 0w/0            0                  0                  1m, 0w/0           0           0           0           – 14 – Nordrhein-Westfalen           11m, 7w/4          6m, 0w/0           1m, 4w/3            2m/0w/0            2m, 0w/0           1m, 0w/0           2m, 0w/0    1m, 0w/0    0 Rheinland-Pfalz               2m, 0w/0           0                  0                   0                  3m, 0w/0           0                  1m, 0w/0    0           0 Saarland                      2m, 0w/0           0                  0                   1m, 0w/0           0                  0                  0           0           0 Sachsen                       7m, 0w/0           1m, 0w/0           2m, 0w/0            0                  0                  0                  0           1m, 0w/0    1m, 0w/0 Sachsen-Anhalt                1m, 0w/0           1m, 0w/0           0                   0                  0                  0                  0           0           0 Schleswig-Holstein2           11m, 0w            5m, 0w             2m, 0w              1m, 0w             0                  0                  0           0           3m, 0w Thüringen                     0                  0                  0                   0                  0                  0                  0           0           0 1    In HE wird das Kriterium Minderjährigkeit statistisch nicht erfasst. Seit 2012 wird auch das Geschlecht der Abgeschobenen nicht mehr erhoben. 2    In SH wird das Kriterium Minderjährigkeit statistisch nicht erfasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode",
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