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            "content": "Drucksache 19/13334                                     –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie viele Care Leaver gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in Thüringen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüs- seln)? a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl- und Schutzsuchende (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüs- seln)? b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begrün- det sie das? Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen aktuell bis zum Berichtsjahr 2017 vor. Mit einer Veröffentlichung der Resultate für das Berichtsjahr 2018 ist gegen Ende des Jahres zu rechnen. Eine Erhebung des asylrechtlichen Status am Ende der Hilfe ist in der Statistik nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 2. Wie viele Care Leaver nahmen seit 2015 in Thüringen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Hilfe gemäß § 41 des Achten Buches Sozialge- setzbuch (SGB VIII) in Anspruch und waren somit vom Kostenbeitrag be- troffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Welche Hilfen zur Erziehung wurden diesen Care Leavern nach Kennt- nis der Bundesregierung wie oft seit 2015 gewährt (bitte nach Jahres- zahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begrün- det sie das? Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen aktuell bis zum Berichtsjahr 2017 vor. Mit einer Veröffentlichung der Resultate für das Berichtsjahr 2018 ist gegen Ende des Jahres zu rechnen. Für die Antwort wird auf die Anlage 2 verwiesen. 3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetz- buch (SGB VIII) ergibt, in Thüringen (bitte nach Jahreszahl ab 2015 auf- schlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Der Bundesregierung liegen zu den Einnahmen aus dem Kostenbeitrag nach § 94 Absatz 6 SGB VIII keine Erkenntnisse vor. Die Erfassung der Einnahmen für die Einzel- und Gruppenhilfen im Rahmen der amtlichen Kinder- und Ju- gendhilfestatistik sieht keine Differenzierung nach einzelnen Hilfearten bzw. Leistungen vor. 4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ergibt, in Thüringen (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 SGB VIII ergibt, vor. Die im Rahmen des SGB VIII anfallenden Verwaltungskosten werden nicht nach einzelnen Rechtsvorschriften differenziert.",
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