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            "content": "Drucksache 18/3773                                      –2–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ten gegen die DDR zuständig, davon zwei Referate für Militärspionage. (vgl. ebd., S. 74 ff.). In den für den Zeitraum Oktober 1955 bis Oktober 1989 durch das zuständige MfS-Referat IX/1 erstellten monatlichen Berichten für die Vorbereitung von Strafverfahren gegen mutmaßliche West-Spione in der DDR werden insgesamt 1 382 durch das MfS überführte tatsächliche oder vermeintliche West-Spione benannt (vgl. Paul Maddrell: Im Fadenkreuz der Stasi: Westliche Spionage in der DDR. Die Akten der Hauptabteilung IX, in: Vierteljahreshefte für Zeit- geschichte, Band 61, Heft 2, S. 141 bis 171, 4/2013). Während der britische Historiker Paul Maddrell also etwa 1 400 Zuträger westlicher Geheimdienste zählt, kamen bereits vor einigen Jahren die deutschen Historiker Armin Wagner und Matthias Uhl anhand von freigegebenen BND-Akten allein für den Bereich der gegen die Nationale Volksarmee gerichteten westdeutschen Spionage zu einer konservativ geschätzten Gesamtzahl von etwa 10 000 Personen (vgl. Armin Wagner/Matthias Uhl: BND contra Sowjetarmee. Westdeutsche Mili- tärspionage in der DDR. Berlin 2007). Erst am 5. Februar 1990 gab der Geheimdienstkoordinator der Bundesregie- rung die Einstellung der „G-10-Maßnahmen“ gegen Privatpersonen mit DDR- Kontakten bekannt. Am 31. März 1990 wurde das MfS aufgelöst. Der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Distel trat jedoch noch im September 1990 mit der Behauptung an die Öffentlichkeit, „daß noch immer Agenten des Bundesnachrichtendienstes in Ostberliner Ministerien unentdeckt sitzen.“ (zit. nach ebd., S. 81). Nach eigenen Aussagen gegenüber den Fragestellern wurde der frühere Vor- sitzende des Ministerrats der DDR, Hans Modrow, in der Umbruchphase der DDR vom damaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl auf das Thema der Überwachung der Kommunikation des Bundeskanzlers vonseiten der DDR an- gesprochen, die daraufhin auch eingestellt worden sei. Hans Modrow war vom 13. November 1989 bis 12. April 1990 der vorletzte Vorsitzende des Ministerrates der DDR. Später war er Abgeordneter im Bun- destag (1990 bis 1994) und im Europaparlament (1999 bis 2004). Er war Ehrenvorsitzender der PDS und ist jetzt Vorsitzender des Ältestenrates der Partei DIE LINKE. Laut einem Schreiben vom damaligen Bundesminister des Innern, Hans-Peter Friedrich, vom 13. März 2014 wurden von 1965 bis 2012 über Hans Modrow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Informationen erhoben. Erst „mit Umstellung der Beobachtungskriterien des BfV betreffend die Partei ‚DIE LINKE.‘ und deren Mitglieder Ende des Jahres 2012 wurde diese Er- hebung eingestellt.“ Da die gesammelten Informationen als zeitgeschichtlich bedeutsam eingestuft wurden, müssten sie dementsprechend ans Bundesarchiv (BArch) abgegeben werden. Die Daten seien gesperrt worden und dürften da- her nicht mehr durch das BfV genutzt oder vernichtet werden. Ein Übergabe- verfahren an das BArch sei eingeleitet worden. Für eine Aufklärung der Geschichte des Kalten Krieges und der gegenseitigen geheimdienstlichen Beobachtung und Überwachung der beiden deutschen Staaten wäre es wichtig, mehr über die Tätigkeiten westdeutscher Geheim- dienste in diesem Zusammenhang zu erfahren. Es handelt sich um ein abge- schlossenes Kapitel deutscher, europäischer und internationaler Geschichte, eine stärkere Beleuchtung auch der Rolle der westdeutschen Geheimdienste in dieser Geschichte sollte also möglich sein. Die Fragesteller räumen der Bundesregierung im Interesse einer umfassenden Beantwortung der Fragen eine mögliche Fristverlängerung ein.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      –3–                     Drucksache 18/3773 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Fragen aus der Kleinen Anfrage beziehen sich auf die Aktivitäten der bun- desdeutschen Nachrichtendienste bzw. ihrer Vorläuferorganisationen zwi- schen 1946 und 1990 gegenüber der ehemaligen DDR bzw. der Sowjetischen Besatzungszone. Der grobe Umfang des einschlägigen Unterlagenmaterials, der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage von gewisser Relevanz sein könnte und daher grundsätzlich in Betracht käme, konnte annähernd wie folgt festgestellt werden: Bundesnachrichtendienst (BND) ca. 22 laufende Meter, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr als 28 000 Vorgänge (zum Großteil in mikroverfilmter Form), Bundesministerium des Innern ca. fünf laufende Meter und Bundeskanzleramt ca. drei laufende Meter. Zur Beant- wortung der Fragen müssten die zu sichtenden Unterlagen einer ersten Rele- vanzprüfung hinsichtlich der Fragestellungen unterzogen werden, woran sich die Auswertung der als einschlägig identifizierten Aktenbestände anschließen würde. Der weit überwiegende Teil des zu sichtenden Unterlagenbestandes müsste händisch ermittelt werden. Angesichts des Umfangs der zu sichtenden Unterlagen und der Notwendigkeit der überwiegend manuellen Recherche ist eine umfassende Beantwortung zahlreicher Einzelfragen in der für die Be- antwortung Kleiner Anfragen üblichen Zeit nicht möglich. Auch die von den Fragestellern eingeräumte Fristverlängerung reicht dafür nicht aus. Allein zur annähernden Abschätzung des groben Unterlagenumfangs, der für die Beant- wortung der Kleinen Anfrage von gewisser Relevanz sein und daher grund- sätzlich in Betracht kommen könnte, war diese Verlängerung der Beantwor- tungsfrist notwendig. Trotz der Fristverlängerung ist eine Identifizierung des konkret für die Beantwortung der Fragen in Betracht kommenden Unter- lagenbestandes nicht abschließend möglich, weil dies nur im Rahmen einer inhaltlichen (Gesamt-)Auswertung der Unterlagen festgestellt werden kann. 2. Es besteht grundsätzlich ein verfassungsmäßiger Anspruch auf Informations- gewährung durch die Bundesregierung. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregie- rung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teil- haben und mit dem grundsätzlich eine Pflicht der Bundesregierung zur un- verzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort korrespondiert (vgl. BVerfGE 124, 161, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –). Die Antwortpflicht der Bundesregierung unterliegt aber Grenzen. Für deren grundsätzliche Bestimmung gibt die verfassungsrechtliche Verteilung der Staatsfunktionen auf Parlament und Regierung wichtige Anhaltspunkte. Die nähere Grenzziehung bedarf jeweils der Würdigung im Einzelfall (BVerfG, a. a. O.). Jedenfalls steht die Antwortpflicht unter dem Vorbehalt der Zu- mutbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt (BVerfG, a. a. O., S. 197): „Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Regie- rung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da sich der parlamentarische Informationsanspruch im Hinblick auf die mögliche politische Bedeutung auch länger zurückliegender Vorgänge auf Fragen erstreckt, die den Verantwortungsbereich früherer Bundesregie- rungen betreffen, können die Bundesregierung zudem im Rahmen des Zu- mutbaren Rekonstruktionspflichten treffen.“ Die Vorbemerkung der Fragesteller weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegende Kleine Anfrage auf „eine Aufklärung der Geschichte des Kalten Krieges und der gegenseitigen geheimdienstlichen Beobachtung und Über- wachung der beiden deutschen Staaten“ zielt. In diesem Zusammenhang be- merken die Fragesteller zudem, dass es sich bei den „Tätigkeiten westdeut- scher Geheimdienste“ in diesem Zusammenhang „um ein abgeschlossenes Kapitel deutscher, europäischer und internationaler Geschichte“ handelt. In-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      –5–                        Drucksache 18/3773 stehenden Nachrichtendienste sind aber darum bemüht, den Umfang solcher Unterlageninhalte so gering wie möglich zu halten. 5. Zugangsmöglichkeiten zu Unterlagen bestehen nach Maßgabe des Bundes- archivgesetzes (BArchG). Danach hat jedermann das Recht, Anträge auf Akteneinsicht zu stellen. Diese Möglichkeit wurde in den vergangenen Jah- ren seitens der Wissenschaft und der Medien verstärkt genutzt. Schließlich haben die Nachrichtendienste regelmäßig und auch in Sonderaktionen Unter- lagen an das Bundesarchiv abgegeben, um eine wissenschaftliche Aufarbei- tung bestimmter Themen zu befördern. So hat etwa der BND bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche Unter- lagen, vor allem zur DDR, an das Bundesarchiv abgegeben (Bestand B 206). Dies umfasst die folgende Berichterstattung des BND zur politischen Lage: Lageberichte Ost (1970 bis 1975), Lageberichte SBZ (1962 bis 1967), Poli- tische Lage DDR (1970 bis 1974), Berichterstattung zur SBZ/DDR (chrono- logisch, 1963 bis 1990), Berichterstattung zur SBZ/DDR (thematisch, 1974 bis 1990). Folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage wurden ebenfalls vom BND abgegeben: Arbeitsmittel: Erkenntnisse über wirtschaftlich rele- vante Objekte in der DDR: Basismaterial zu meist volkseigenen Betrieben (VEB) von A bis Z (1945 bis 1990), Erkenntnisse über wirtschaftlich rele- vante Objekte in der DDR: Basismaterial zu meist volkseigenen Betrieben (VEB) nach Industriezweigen (1945 bis 1981). Schließlich wurden auch be- reits nachstehende Arbeitsmittel und Berichterstattungen der militärischen Auswertung des BND abgegeben: Standortkartei DDR (1950 bis 1991), Standorte der Grenztruppen der DDR (1975 bis 1989), Dokumentation Grenzsperranlagen an der innerdeutschen Grenze (ca. 1975 bis 1990) sowie Aufzeichnungen Militär – Standort-Objekt-Lagepläne (STOL) und Infra- struktur militärischer Einrichtungen in der DDR (ca. 1975 bis 1989). Allerdings sind noch nicht alle archivwürdigen Alt-Unterlagen des BND archivisch erschlossen, so dass sich darin möglicherweise noch relevantes Material befinden könnte. An das Archiv des BND in der Vergangenheit und künftig abgegebene archivwürdige Unterlagen werden weiterhin kontinuier- lich erschlossen. 6. Im BND erforscht die Unabhängige Historikerkommission derzeit die Ent- stehungs- und Frühgeschichte des BND sowie sein Personal- und Wirkungs- profil von 1945 bis 1968 einschließlich des Umgangs mit seiner Vergangen- heit. Die Ergebnisse der Arbeit dieser Kommission, bei der auch der Aufklä- rung der DDR durch den BND eine wichtige Rolle zukommen wird, liegen noch nicht umfänglich vor und können im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht vorweg genommen oder in Teilen hier dargestellt wer- den. Ein erstes Beispiel für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik ist die von den Fragestellern zitierte Studie von Ronny Heidenreich, Dokumente der „Organisation Gehlen“ zum Volksaufstand am 17. Juni 1953, Hrsg. Bodo Hechelhammer, Berlin 2013 (MFGBND 6). Darüber hinaus hat der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen ein Forschungsprojekt mit dem Arbeitstitel „Die Konfrontation von MfS und BND in der frühen Bundes- republik und DDR“ initiiert. 1. Von wann bis wann wurde Hans Modrow von welchem westdeutschen Nachrichtendienst beobachtet bzw. Informationen über ihn erhoben (bitte nach Jahren und Diensten und Art der Erfassung aufschlüsseln), und was war der Anlass für die jeweilige nachrichtendienstliche Beobachtung? Der BND hatte den Auftrag, die Bundesregierung über alle relevanten poli- tischen, wirtschaftlichen, militärischen und technologischen Vorgänge in der",
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            "content": "Drucksache 18/3773                                       –6–                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode DDR zu informieren. Dazu zählte auch die Berichterstattung über Funktionsträ- ger im Partei- und Staatsapparat. Im Rahmen dieser Aufgabenzuweisung hat der BND zu Dr. Hans Modrow Erkenntnisse gesammelt und ausgewertet. Laut Aktenlage hat der BND zu Dr. Hans Modrow vom Juli 1958 bis zum April 1990 Erkenntnisse gewonnen. Es wurden Informationen zur Person (Kurzbiografie, Lebenslauf, politischer Werdegang, politische Aktivitäten, Reisen, Auszeich- nungen, Einschätzungen zur Stellung innerhalb des Partei- und Staatsapparates der DDR) erhoben. Weiterhin wurden Informationen zu seinen Funktionen in der DDR, zu Aktivitäten im Ausland und in der DDR erfasst. Vom BfV wurden von 1965 bis zum 1. März 2013 Informationen zu Dr. Hans Modrow erhoben. Die Informationserhebung erfolgte im Zusammenhang mit tatsächlichen Anhaltspunkten für linksextremistische Bestrebungen und erfasste den Zeitraum seit dem Jahr 1951. Die Beobachtung von Dr. Hans Modrow wurde zum 1. März 2013 eingestellt, da er weder Mitglied noch Funktionär eines offen extremistischen Zusammenschlusses der Partei DIE LINKE. ist. Dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) liegen keine Erkennt- nisse zu Dr. Hans Modrow vor. 2. Wurden nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung und Informations- erhebung der Person Hans Modrow eingesetzt, wann wurden diese Mittel eingesetzt, um welche nachrichtendienstlichen Mittel handelte es sich da- bei, von welchem Nachrichtendienst wurden sie eingesetzt, und wer hat diese Maßnahmen jeweils angeordnet, veranlasst oder genehmigt (bitte nach Jahren und Diensten aufschlüsseln)? Der BND hat zu Dr. Hans Modrow sowohl mit offenen als auch mit nachrich- tendienstlichen Mitteln Informationen erhoben. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zählen die Erkenntnisgewinnung mit Hilfe menschlicher Quellen und die technische Beschaffung. Seitens des BfV hat es keinen gezielten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Person Dr. Hans Modrow gegeben. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sich Informationen in den Unterlagen befinden, die durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen andere Beobachtungsobjekte des BfV gewonnen wurden. Des Weiteren können auch Informationen von Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) enthalten sein, die durch deren Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die PDS oder andere Beobachtungsobjekte gewonnen wurden. Bezüglich des MAD wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele personenbezogene Vorgänge gegen Bürgerinnen und Bürger der DDR bzw. der sowjetischen Besatzungszone gab es vonseiten der westdeut- schen Nachrichtendienste (Organisation Gehlen 1946 bis 1956, BfV ab 1950, BND und Militärischer Abschirmdienst – MAD ab 1956) im Zeit- raum von 1946 bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt, und welche nachrich- tendienstlichen Mittel wurden dabei eingesetzt (bitte nach Jahren, Anzahl der personenbezogenen Vorgänge und jeweils eingesetzten nachrichten- dienstlichen Mitteln – mindestens basierend auf den Jahresberichten von BND, BfV und MAD von 1956 bis 1991 aufschlüsseln)? Mit dem 3. Oktober 1990 sind die Bürger der DDR zu Staatsbürgern der Bun- desrepublik geworden. Zuvor haben die Organisation Gehlen (1946 bis 1956) und von 1956 bis April 1990 der BND im Rahmen ihres Aufklärungsauftrages zu Funktions- und Mandatsträgern des Staats- und Parteiapparates der sowjeti- schen Besatzungszone und später der DDR zu ca. 26 000 Personen Informatio- nen erhoben. Der BND hat außerdem Informationen zu ca. 18 500 Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) erfasst sowie zu ca. 27 000 Personen, die er-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     –7–                          Drucksache 18/3773 kannte Mitarbeiter des MfS waren. Das BfV führte und führt ausschließlich per- sonenbezogene Vorgänge zu Personen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorlagen bzw. vorliegen, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützten bzw. unterstützen oder im Auftrag eines fremden Nachrichtendienstes gegen die Bundesrepublik Deutschland tätig wurden bzw. werden. Darunter konnten bis 1990 auch Bürger der damaligen DDR fallen. Wie viele personenbezogene Vorgänge im Sinne der Fragestellung vom BfV insge- samt angelegt wurden, kann nicht mehr festgestellt werden, da ein Großteil der Unterlagen in der Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vernich- tet wurde. Die jährlichen Verfassungsschutzberichte des BfV enthalten keine Angaben zur Zahl der konkreten personenbezogenen Vorgänge. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wegen der gesetzlichen Bestimmungen zur Löschung von personenbezogenen Daten liegen für den angefragten Zeitraum im MAD keine Daten mehr vor. 4. Wie viele der in der Frage 3 genannten Vorgänge wurden jeweils vom BfV, BND, MAD oder einer ihrer Vorläuferdienste durchgeführt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Nach welchen Kriterien (Voraussetzungen, Gründe und Ziele) wurde eine Beobachtung und Informationserhebung gegenüber der politischen Füh- rung der DDR durch westdeutsche Nachrichtendienste veranlasst, und zu welchen Veränderungen kam es hier im Zeitraum von 1949 bis zum 3. Ok- tober 1990? a) Wurden die jeweiligen Mitglieder und Kandidaten des Politbüros der DDR beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden Mitglieder und Kandidaten des Politbüros beobachtet? b) Wurden die jeweiligen Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees (ZK) der SED beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden Mitglie- der und Kandidaten des ZK beobachtet? c) Wurden die jeweiligen SED-Kreisleitungen der DDR beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden SED-Kreisleitungen beobachtet? d) Wurden die jeweiligen SED-Bezirksleitungen der DDR beobachtet, bzw. nach welchen Kriterien wurden SED-Bezirksleitungen beobachtet? e) Wurden die jeweiligen Mitglieder der Volkskammer der DDR beobach- tet, bzw. nach welchen Kriterien wurden Mitglieder der Volkskammer beobachtet? 6. Gab es zeitweise oder für den gesamten Zeitraum bis zum 3. Oktober 1990 eine Schwelle in der politischen Hierarchie der DDR, ab der eine Beobach- tung seitens westdeutscher Nachrichtendienste quasi automatisch einsetzte, und wo lag gegebenenfalls diese Schwelle? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Auftrag des BND lag es, zu leitenden Funktionären in Partei und Staat Lebensdaten, Werde- gang, Auszeichnungen, Reisen, weitere personenbezogene Daten und Kontakte zu Dritten zu erfassen. Beim Aufbau des Parteiapparates wurden Informationen grundsätzlich ab der Ebene der ZK-Abteilungen erhoben. Beim Aufbau des Staatsapparates interessierten Informationen zur Volkskammer, zum Staatsrat, zum Ministerrat sowie den Einzelministerien oder sonstigen zentralen Organen des Staatsapparates. Eine nachrichtendienstliche Bearbeitung durch die Spio- nageabwehr des BfV fand grundsätzlich nur zu Personen statt, die als Angehö- rige oder Agenten von Nachrichtendiensten gegen die Bundesrepublik Deutsch-",
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            "content": "Drucksache 18/3773                                       –8–                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode land eingesetzt waren. Zu diesem Personenkreis gehörten vor allem ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS (Führungsoffiziere, Offiziere im besonderen Einsatz (OibE), Reisekader u. a.) und des Militärischen Nachrichtendienstes der DDR („Verwaltung Aufklärung“). Mitglieder und Kandidaten des Politbüros und des Zentralkomitees der SED, die SED-Kreisleitungen und SED-Bezirks- leitungen sowie Mitglieder der Volkskammer waren keine Zielobjekte der Spio- nageabwehr. Das BfV hat in der Vergangenheit im Rahmen seiner Aufgaben- erfüllung auch Informationen über die sog. Westarbeit der SED gesammelt. Dies betraf grundsätzlich auch Informationen zu Personen aus der politischen Füh- rung sowie der Massenorganisationen der ehemaligen DDR. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Gab es eine Arbeitsteilung westdeutscher Nachrichtendienste bezüglich der Beobachtung bestimmter Zielpersonen, z. B. im Hinblick auf ihre Tätigkeit in der DDR oder ihre Tätigkeit im Bereich der Auslandskontakte der DDR, und wie sah eine solche Arbeitsteilung gegebenenfalls aus? Die Aufgabenwahrnehmung des BND fand auf Grundlage seiner Zuständigkeit statt. Das BfV war und ist im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammen- arbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) für die Abwehr sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Aktivitäten gegen die Bundes- republik Deutschland zuständig. Insofern war die Spionageabwehr des BfV auf dem Gebiet der DDR nicht operativ tätig. Eine Arbeitsteilung bezüglich der Beobachtung einzelner Zielpersonen, abhängig von deren jeweiligem Aufent- halt, hat es – soweit bislang ermittelbar – nicht gegeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Welche Massenorganisationen und Parteien der DDR neben der SED wur- den zwischen 1949 und dem 3. Oktober 1990 von westdeutschen Nachrich- tendiensten in welcher Form beobachtet (bitte nach Organisationen und Zeitraum der Beobachtung aufgliedern)? Der BND hatte im gefragten Zeitraum seine Informationsbeschaffung auf alle Massenorganisationen und den gesamten Parteiapparat der DDR einschließlich der Blockparteien ausgerichtet. Wie in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, hat das BfV im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung auch Informationen über die sog. Westarbeit von SED und Massenorganisationen der DDR gesammelt. 9. Wurden Funktionäre von Massenorganisationen und Parteien der DDR ne- ben der SED beobachtet, nach welchen Kriterien erfolgte eine Beobach- tung, und gab es eine bestimmte (wenn ja, welche) hierarchische Schwelle, ab der Funktionäre solcher Massenorganisationen und Parteien beobachtet wurden (bitte nach Massenorganisationen, Parteien, jeweiligen Funktionä- ren bzw. Funktionen aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 8 wird verwiesen.",
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