GET /api/v1/document/35707/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
    "id": 35707,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/35707-finanzierung-und-stand-der-umsetzung-der-vorhaben-der-bundesregierung-im-bereich-der-allgemeinen-und-beruflichen-bildung/",
    "title": "Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung",
    "slug": "finanzierung-und-stand-der-umsetzung-der-vorhaben-der-bundesregierung-im-bereich-der-allgemeinen-und-beruflichen-bildung",
    "description": "",
    "published_at": "2019-08-28T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 12,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/33ffb132ecd8c586026c3b76f30c58a249c270e7.pdf",
    "file_size": 252013,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/127/1912792.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "pdftk 2.01 - www.pdftk.com",
        "subject": null,
        "producer": "itext-paulo-155 (itextpdf.sf.net-lowagie.com)",
        "publisher": "Bundestag",
        "reference": "19/12792",
        "foreign_id": "bt-19/12792",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://dipbt.bundestag.de/dip21.web"
    },
    "uid": "9e024fb6-f58b-442c-9356-fb4730ce8390",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bt",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "19"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=35707",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-04-02 00:21:05.046638+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache   19/12792 19. Wahlperiode                                                                                         28.08.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12286 – Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Vorbemerkung der Fragesteller Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte zu Beginn der 19. Legislaturperi- ode in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe von bildungspolitischen Maßnahmen vereinbart. So sollte beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch Sozi- algesetzbuch (SGB VIII) auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe verankert werden, eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungspro- gramm angestoßen werden, ein Digitalpakt Schule ins Leben gerufen werden und das Berufsbildungsgesetz novelliert werden. Seitdem sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Einige der Vorhaben wurden umgesetzt oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Bei vielen der vereinbarten Maßnahmen ist bisher allerdings noch offen, zu welchem Zeit- punkt sie umgesetzt werden sollen und wie sie finanziell untersetzt werden. 1.   Welche Mehrausgaben hat die Bundesregierung für allgemeine und berufli- che Bildung bisher für die 19. Legislaturperiode eingestellt und bis zum Ende der Wahlperiode eingeplant (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und Laufzeiten aufschlüsseln)? Müssen oder mussten eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Um- schichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenfinanziert werden (bitte nach einzelnen Vorhaben und Jahren aufschlüsseln)? Wenn ja, inwiefern? Für prioritäre Maßnahmen wurden dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode entsprechend zusätzliche Mittel zur Ver- fügung gestellt. Weitere Finanzierungsspielräume ergeben sich durch auslau- fende Programme und Rückflüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Für Einzelheiten zu laufenden und geplanten Maßnahmen wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 19/12792                                           –2–                      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahme (in T Euro)                                      2018                2019                 2020                2021 4. AFBG-Änderungsgesetz                                                                             125.300             269.900 26. BAföG-Änderungsgesetz (nur Schü- 40.000             164.000             164.000 lerförderung) 1 Digitalpakt Schule                                                              720.000 Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be- 2                                                                              1.000.000            1.000.000 treuungsangebote Schulen in benachteiligten sozialen Lagen                                          2.000               2.000                6.000 Wettbewerb InnoVET                                                                 1.681              10.000               20.000 Bildungsforschung (darin u.a. Forschung zur inklusiven Bil- dung, Qualitätsverbesserung des Unter-                       17.970               26.351              36.530               39.023 richts, Digitalisierung, sozialen Integra- tion und Abbau von Bildungsbarrieren) Kultur macht stark                                           39.023               51.582              50.000               50.000 Haus der kleinen Forscher                                     2.650                3.720               4.080                3.730 Weiterbildungsinitiative Frühpädagogi- 2.160               2.010                2.160               2.140 sche Fachkräfte Bildung durch Sprache und Schrift                             7.146                6.461               2.640                2.640 Lesestart                                                     2.780                2.530               3.770                5.000 Qualitätsoffensive Lehrerbildung                             69.336               75.000              75.000               73.900 Leistung macht Schule (LemaS)                                 4.796                5.554               5.674                5.643 Bildung für nachhaltige Entwicklung                           3.159                5.000               5.000                5.000 Transferinitiative Kommunales Bildungs- 43.135               47.000              47.000               30.300 management Berufsorientierung                                           57.798               75.000              75.000               75.000 3 Alphabetisierungsdekade                                      24.616              34.555               29.365               29.865 Weiterbildungstelefon                                           335                  500                 500                  500 Bildungsprämie                                                9.056               12.000              12.000               12.000 Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien                      53.272               56.700              61.500               61.500 Nationale Weiterbildungsstrategie 4                                                   258.842             270.961              298.897             305.482 (NWS) Berufsbildung 4.0 (inkl. Digitalisierung der Überbetrieblichen Berufsbildungsstät- 57.696               71.227              74.676               66.805 ten und Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel - Q4.0) Es mussten keine Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ge- genfinanziert werden. 1 Zuführung an das Sondervermögen. Der Digitalpakt sieht Bundesmittel von 5 Mrd. Euro zwischen 2019 und 2024 vor. 2 Davon je 500 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 in den Epl. 17 und 30. 3 Angabe beinhaltet ESF-Rückflüsse. Für die Folgejahre ist die Höhe etwaiger ESF-Rückflüsse nicht absehbar. 4 Unter der Nationalen Weiterbildungsstrategie werden mehrere Initiativen subsumiert, die an anderer Stelle in der Tabelle aufgeführt sind, z. B. Alphabetisierungsdekade, Weiterbildungstelefon etc. Die hier aufgeführte Finanzangabe zur NWS beinhaltet nur BMBF- Initiativen, die an anderer Stelle noch nicht genannt sind. Darüber hinaus beinhaltet die NWS auch Maßnahmen anderer Ressorts, die hier nicht beinhaltet sind. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 19/12792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.   Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch den im Koa- litionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Wegfall des Eigen- anteils der Eltern für das Mittagessen in der Schule sowie für den Wegfall des Eigenanteils für die Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung für die kommenden fünf Jahre? Zu welchem konkreten Zeitpunkt soll der jeweilige Eigenanteil wegfallen? 3.   Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die Aufsto- ckung des Schulstarterpakets für die kommenden fünf Jahre? Zu welchem Zeitpunkt soll das Schulstarterpaket in welcher Höhe aufge- stockt werden? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) umgesetzt. Die Mehrausgaben im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Zwölften Buches So- zialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch den Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe belaufen sich – entsprechend der Ausführungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7504) – ab dem Jahr 2020 auf 220,6 Millionen Euro jährlich. Die in der Fragestellung genannten Eigenanteile sind bereits zum 1. August 2019 weggefallen. Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wurde zum 1. August 2019 angehoben. Künftig werden für das erste Schulhalbjahr regel- mäßig zum 1. August 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar 50 Euro berücksichtigt. 4.   Zu welchem Zeitpunkt soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gelten? Mit welchen tatsächlichen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die laufende und die kommende Legislaturperiode hierfür? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperi- ode sieht vor, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 zu schaffen. Einzelheiten sind Gegenstand laufender Gespräche. Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sind 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Bedarfs- und Kostenberechnungen ergeben sich aus der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens. Diese ist Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern. 5.   Wie verteilen sich die von der Bundesregierung geplanten 2 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf die Jahre 2020 bis 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Verteilung der Mittel ist gegenwärtig Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 19/12792                                   –4–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Mit welchem Finanzvolumen soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Investitionsoffensive Schule bis wann wie aus- gestattet werden? a) Welchen Anteil erhalten hierbei die beruflichen Schulen? b) Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden? Für den Digitalpakt Schule sind über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren insge- samt Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro vorgesehen, davon 3,5 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Die Mittel werden für digitale Infrastrukturen für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen bereitgestellt sowie für über- greifende Systeme auf landesweiter und länderübergreifender Ebene. Ein Anteil für berufliche Schulen ist nicht festgelegt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7.   Mit welchem Finanzvolumen sollen die Programme „Kultur macht stark“ und „Kultur macht stark PLUS“ weitergeführt und ausgebaut werden (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu welchem Zeitpunkt soll das Programm mit welcher Laufzeit und welchen Finanzmitteln ausgebaut werden? Plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Programme? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die 2. Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist Anfang 2018 gestartet und endet entsprechend der Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist ein jährliches Finanzvolumen von bis zu 50 Mio. Euro vorgesehen. „Kultur macht stark Plus“ hatte zunächst eine Laufzeit bis Ende 2017 und wurde bis Ende 2018 verlängert. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Flüchtlingen wird das Programm nicht weitergeführt. Grundlage für die Entscheidung über eine Verstetigung bzw. Ausweitung des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2022 hi- naus werden Ergebnisse der Evaluation des Programms sein. Erste Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen. 8.   Mit welchem Finanzvolumen soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Berufsbildungspakt ausgestattet werden? Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden? Welche Laufzeit soll das Förderprogramm erhalten (bitte nach Jahren und Förderlinien aufschlüsseln)? Aus welchen Gründen wurde der angekündigte Berufsbildungspakt bisher nicht umgesetzt? Der Berufsbildungspakt bildet die Agenda des BMBF im Bereich der beruflichen Bildung ab. Schwerpunkte sind unter anderem die Novellierung des Berufsbil- dungsgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der Innovati- onswettbewerb für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) und die Ver- stärkung der Berufsorientierung. Umfasst ist ein Finanzvolumen von 1 255 Mrd. Euro bis 2021.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                               Drucksache 19/12792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch das im Ko- alitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) für die laufende und kommende Legislaturperiode (bitte nach Jahren, Förderlinien und Finanzmitteln aufschlüsseln)? Es sind Mittel von jährlich 30 Mio. Euro bis Ende 2023 vorgesehen. Überwiegend werden diese Mittel in digitale Ausstattungen der überbetrieblichen Berufsbil- dungsstätten (ÜBS) investiert. Daneben sollen auch weitere Beispiele guter Pra- xis unterstützt werden, in denen innovative Ausbildungskonzepte entwickelt oder Modernisierungen der überbetrieblichen Ausbildung angestoßen werden. Eine Aufteilung nach Förderlinien ist derzeit nicht möglich, da das neue Sonderpro- gramm erst im Juni 2019 gestartet wurde. 10.   Mit welchem Finanzvolumen soll die Initiative Berufsbildung 4.0 in dieser und der kommenden Legislaturperiode ausgestattet sein? Welche Förderlinien wurden und werden mit welchem Finanzvolumen ge- fördert (bitte nach Förderlinien, Jahren und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Wann soll die Laufzeit der Initiative Berufsbildung 4.0 konkret enden? Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Dachinitiative „Berufsbildung 4.0“ ist eine fortlaufende Initiative, die seit 2016 die vielfältigen, jeweils zeitlich befristeten Aktivitäten des BMBF zur struk- turellen und inhaltlichen Ausrichtung der dualen Ausbildung auf die Erforder- nisse einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Wirtschaft bündelt. Die Kernbestandteile sind gegenwärtig wie folgt: • Sonderprogramm zur Förderung von Digitalisierung in ÜBS und ihren Kompetenzzentren: Gefördert werden die digitale Ausstattung sowie Pilot- projekte, die innovative Ausbildungskonzepte entwickeln, erproben und verbreiten.  Phase I: Laufzeit 2016 – 2019 mit einem Gesamtvolumen von 104 Mio. Euro;  Phase II: Laufzeit 2020 – 2023 mit einem geplanten Gesamtvolumen von 120 Mio. Euro. • Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“: Das Pro- gramm fördert die Nutzung digitaler Medien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und unterstützt Unternehmen bei den erforderlichen Struk- turveränderungen.  Laufzeit 2012 – 2019 mit einem Gesamtvolumen von 152 Mio. Euro (inkl. ESF-Kofinanzierung) für neun Förderbekanntmachungen. • „Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel - Q4.0“ für das Berufsbil- dungspersonal: Vorgesehen sind in Stufe 1 ein Forschungsprojekt zur Sammlung von Good-Practice-Beispielen und Entwicklung von Gestal- tungsvorschlägen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrenden in Be- trieben und Berufsschulen sowie des Prüfungspersonals, in Stufe 2 ein Pilotprojekt zur Erprobung von Qualifizierungsangeboten zur Förderung der medienpädagogischen Kompetenz des Ausbildungspersonals und in",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "Drucksache 19/12792                              –6–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stufe 3 die Förderung bundesweiter Qualifizierungsnetzwerke zur Ent- wicklung und Erprobung regionaler Weiterbildungsformate, die das Be- rufsbildungspersonal befähigen, den Ausbildungsprozess inhaltlich auf die Veränderungen der Digitalisierung anzupassen und die Lernortkooperation zu verbessern.  Stufe 1: Laufzeit 2017 – 2018 mit einem Gesamtvolumen von rd. 150 000 Euro;  Stufe 2: Laufzeit 2019 – 2021 mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mio. Euro;  Stufe 3: Laufzeit 2019 – 2022 mit einem Gesamtvolumen von rd. 28,5 Mio. Euro. • JOBSTARTER plus, Förderlinie Wirtschaft 4.0: Gefördert wird die Ent- wicklung von regionalen Unterstützungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen , um deren Aus- und Weiterbildung frühzeitig für die perso- nellen Anforderungen durch Automatisierung und Digitalisierung zu rüs- ten.  Förderlinie I: 2017 – 2020 mit einem Gesamtvolumen von 13,1 Mio. Euro (inkl. ESF-Kofinanzierung);  Förderlinie II: 2019 – 2022 mit einem geplanten Gesamtvolumen von rd. 16 Mio. Euro. • ASCOT+-Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung: Ziele sind die Weiterentwicklung und der Transfer bestehender technologieorientierter Verfahren zur Messung beruflicher Handlungskompetenzen in ausgewähl- ten Ausbildungsberufen.  Laufzeit 2019 – 2022 mit einem Gesamtvolumen von rd. 8,0 Mio. Euro für sechs Projekte. • Gemeinschaftsinitiative „Fachkräftequalifikationen und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen“: Untersucht werden die Auswirkun- gen der Digitalisierung auf die Qualifikationserfordernisse für die Arbeits- welt der Zukunft und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Aus- und Fortbildungsgestaltung.  Laufzeit 2016 – 2018 mit einem Gesamtvolumen von rd. 2 Mio. Euro. Weitere Folgemaßnahmen sind in Planung.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –7–                               Drucksache 19/12792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11.   Mit welchem Finanzvolumen soll die nationale Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung untersetzt werden? Welche gesetzlichen Änderungen plant die Bundesregierung neben der No- velle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB)? Inwiefern sollen alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder gebündelt werden? Wann konkret soll der geplante verbindliche bundesweite Anspruch auf Va- lidierung und Zertifizierung informeller Kompetenzen in Kraft treten? Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) ist eine gemeinsame Strategie der Bundesregierung, der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit. Sie zeichnet sich durch gemeinsame, aber auch eigen- verantwortliche Maßnahmen der Partner aus. Die Darstellung eines übergeordne- ten Finanzvolumens ist daher nicht möglich. Von den Partnern der NWS wurden keine gesetzlichen Änderungen vereinbart, jedoch Prüfaufträge für die Bundesregierung formuliert. Zu möglichen gesetzli- chen Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung erfolgen Abstimmungen in- nerhalb der Bundesregierung. Die Partner der NWS verfolgen das Ziel, die Transparenz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen zu erhöhen. Um eine bes- sere Transparenz von Weiterbildungsmöglichkeiten und -angeboten zu erreichen, haben – neben dem Ausbau der Beratungsstrukturen vor Ort – Internetplattformen eine zentrale Bedeutung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMBF werden sich im Hinblick auf die Verzahnung der jewei- ligen Plattformen eng miteinander abstimmen und sich gegenseitig in die Ent- wicklungsprozesse einbinden, um mögliche Synergien zu nutzen und effektive Schnittstellen zu gestalten. Die länderseitigen Plattformen sind dabei zu berück- sichtigen. Zudem werden BMAS, BMBF und die Länder einen kontinuierlichen Bund-Län- der-Ausschuss einberufen, um eine Abstimmung von Förder- und Beratungsmaß- nahmen des Bundes und der Länder in der Weiterbildung zu ermöglichen und – wo sinnvoll – Weiterbildungsprogramme zu bündeln. Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts „ValiKom-Transfer“ bauen das BMBF, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen mit weiteren Partnern aus Handwerk, Industrie und Handel sowie der Landwirtschaft bundesweit agierende Standorte auf, an denen das bundeseinheitliche und auf berufliche Abschlüsse be- zogene Validierungsverfahren für im Arbeitsleben erworbene Berufserfahrungen durchgeführt werden. Dieses Projekt läuft bis Ende Oktober 2021. Die dort er- worbenen Erkenntnisse sollen in die Überlegungen zu Möglichkeiten und Vari- anten einer bundesweit verbindlichen Verankerung des erprobten Validierungs- verfahrens münden.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Drucksache 19/12792                                    –8–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   Mithilfe welcher Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die im Koaliti- onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Ausbildungsvergütun- gen für (vollzeit-)schulische Ausbildungen zu implementieren? a) Für welche schulischen Ausbildungen sollen diese Ausbildungsvergütun- gen konkret geschaffen werden? b) Welche schulischen Ausbildungsgänge sind hiervon ausgeschlossen? c) Welches Finanzierungsmodell will die Bundesregierung hierfür nutzen? d) Welche gesetzlichen Änderungen müssten hier vorgenommen werden? Diesbezügliche Maßnahmen der Bundesregierung beziehen sich auf die im Koa- litionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ge- nannten Ausbildungsberufe. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern unterliegt landesrechtlichen Regelungen. Die Jugend- und Familienministerkon- ferenz hat am 16./17. Mai 2019 den Beschluss gefasst, „die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung bundesweit weiter zu verbreiten und das Ziel zu verfolgen, die Weiterqualifizierung zum Beruf der Erzieherin/des Erzie- hers vom Schulgeld zu befreien sowie die rechtlichen und strukturellen Voraus- setzungen zu schaffen, um die praxisintegrierte vergütete Weiterqualifizierung in das Regelsystem zu überführen“. Um die Länder hierin zu unterstützen, fördert die Bundesregierung mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzie- herinnen und Erzieher“ ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020 2 500 zusätzliche Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung. Mit dem Pflegeberufereformgesetz, das die Ausbildung in den bundesrechtlich geregelten Pflegeberufen zum 1. Januar 2020 reformiert, wurde bereits in der 18. Legislaturperiode die Grundlage dafür geschaffen, dass das Schulgeld in der beruflichen Pflegeausbildung vollständig abgeschafft und eine angemessene Aus- bildungsvergütung gezahlt wird. Die Umsetzung ist Aufgabe der Länder, die der- zeit an den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die neuen Pfle- geausbildungen arbeiten. 13.   Wird sich die Bundesregierung am 2008 zwischen Bund und Ländern ver- einbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Ent- wicklung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen, fest- halten? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden? 14.   Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 10 Prozent des BIP für Bildung, For- schung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde? Warum wurde das Ziel verfehlt? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft bei 274,1 Mrd. Euro, dies entsprach 9,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung sind in absoluten Zahlen deutlich angestiegen – um fast 60 Mrd. Euro zwischen 2008 und 2015. Zugleich ist in den letzten zehn Jahren auch das BIP durch die gute konjunk- turelle Entwicklung stark gestiegen.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 9,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –9–                                Drucksache 19/12792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Bund hat seine Bildungsausgaben seit 2008 mehr als verdoppelt auf rd. 11 Mrd. Euro 2018. Die Länder haben ihre Ausgaben um knapp die Hälfte erhöht. Angesichts des geringen Bundesanteils an den öffentlichen Bildungs- ausgaben kann der Bund stagnierende Entwicklungen in einigen Länderhaus- halten nicht alleine auffangen. Daher ist es wichtig, dass die Länder auch zu- künftig ihren Beitrag zur Steigerung der öffentlichen Bildungsausgaben leis- ten. Die Bundesregierung plant die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft als wichtige Zukunftsbereiche auch künftig weiter zu steigern. 15.   Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 7 Prozent des BIP für Bildung zu verausgaben, ver- fehlt wurde? Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative 2008 - 2015 wurde das Ziel gesetzt, jähr- lich zehn Prozent des BIP für Bildung, Forschung und Wissenschaft aufzuwen- den. Die „Europa 2020“-Strategie formuliert das Ziel, drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben. Aufgrund statistischer Überschnei- dungen kann daraus indes kein Sieben-Prozent-Ziel für Bildungsausgaben abge- leitet werden, denn die Ausgaben für Forschung und Entwicklung an Hochschu- len sind im Rahmen der amtlichen Statistik sowohl im Bildungsbudget als auch in den Ausgaben für Forschung und Entwicklung enthalten. Das Budget für Bil- dung, Forschung und Wissenschaft ist zur Vermeidung von Doppelzählungen entsprechend konsolidiert um Forschung und Entwicklung an Hochschulen. 16.   Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde? Das Ziel, jährlich drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu ver- ausgaben, ist Bestandteil der „Europa 2020“-Strategie. Als Zieljahr gilt das Jahr 2020. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung lagen im Jahr 2015 bei 2,91 Pro- zent des BIP. 2017 hat der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben die 3 Prozent-Marke am nationalen BIP überschritten und lag bei 3,04 Prozent. 17.   Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich dafür an, dass das Ziel 7 Prozent des BIP für Bildung nicht erreicht wurde? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 10,
            "content": "",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 11,
            "content": "",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p11-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/35707/?format=api",
            "number": 12,
            "content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9e/02/4f/9e024fb6f58b442c9356fb4730ce8390/page-p12-{size}.png"
        }
    ]
}