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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/16162 19. Wahlperiode 19.12.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15397 – Zur demokratischen Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung Vorbemerkung der Fragesteller Nicht nur zahlreiche Gewerkschaften sowie Wirtschafts- und Umweltverbände haben die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung jüngst per gemeinsamen Brandbrief harsch kritisiert. Die Unterzeichner verweisen dabei auf eine Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoff- emissionen. Eine den demokratischen Verfahren der Bundesrepublik Deutsch- land angemessene Durchführung von Gesetzgebungsverfahren sei aus ihrer Sicht nicht mehr gewährleistet (s. Meldung der dpa „Verbände kritisieren kurze Anhörungsfristen – Beschwerde an Regierung“ vom 22. Oktober 2019). Der Bundesverband der Deutschen Industrie (nur beispielsweise) formuliert diese Kritik in seiner Stellungnahme zum besagten Referentenentwurf wie folgt: „Es bleibt allerdings unverständlich, wieso ein weiterer Gesetzentwurf dieser enormen Tragweite extrem kurzfristig verschickt wird und das mit einer Frist von einem Werktag. Soll nicht nur die Energiewende, sondern auch die Klimapolitik erfolgreich sein, so werden jährlich Milliarden zusätzlicher Investitionen benötigt. Den gesellschaftlichen Akteuren aus Wirtschaft, Ge- werkschaft und Politik einen Arbeitstag zur Analyse und Bewertung zu geben ist nicht hinnehmbar. Zudem sollte sich die Bundesregierung in angemessener Art und Weise mit den Stellungnahmen der Verbändeanhörung befassen, be- vor der Ref-E BEHG im Kabinett diskutiert wird. 24 Stunden scheinen dabei nicht ausreichend zu sein!“ (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_ PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/behg_refe/Stellungnahmen/behg_stn_bdi .pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher schutz vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/16162 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tatsächlich handelt es sich aus Sicht der Fragesteller weder bei der Verbände- anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissions- handelssystem für Brennstoffemissionen um einen Einzelfall, noch legt aus- schließlich das in diesem Fall verantwortliche Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese irritierende Praxis an den Tag. Selbiges gilt für den Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissions- handelssystem für Brennstoffemissionen aus dem Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, versendet am Samstag, den 19. Ok- tober 2019 gegen 20:00 Uhr mit Frist bis Montag, den 21. Oktober 2019 ge- gen 18:00 Uhr. Ein weiteres Beispiel ist der Entwurf eines Gesetzes zur Ein- führung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vor- schriften aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, versendet am Samstag, den 5. Oktober 2019 mit Frist bis Dienstag, den 8. Oktober 2019 um 10:00 Uhr. Auch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht aus dem Bundes- ministerium der Finanzen, versendet am Donnerstag, den 10. Oktober 2019 mittags mit Frist bis Freitag, den 11. Oktober 2019 um 13:00 Uhr ist der Reigen der äußerst kurzfristigen Einladungen der Bundesregierung zur Stel- lungnahme sicher nicht abschließend aufgeführt. Die Bundesregierung vermittelt nach Ansicht der Fragesteller auch nach Ver- sendung des oben benannten Brandbriefs den Eindruck, dass ihr die über Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) trans- portierten Argumente und praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft, der Arbeitnehmerschaft und der Zivilgesellschaft bestenfalls egal sind. Das ver- mittelt nach Ansicht der Fragesteller jedenfalls die Einladung des Bundes- ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Stellungnahme zur Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an lediglich zehn nach Gutdünken ausgewählte Verbände, die am Donnerstag, den 31. November 2019 gegen 15:40 Uhr aus dem Bundesministerium versendet wurde – mit Stellungnahmefrist bis um 11:00 Uhr am Montag, den 1. November 2019 (überdies einem gesetzlichen Feiertag in zahlreichen Bundesländern). Aus Sicht der FDP scheint es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass es den Bundesministerien oder den verantwortlichen Bundesministerin- nen und Bundesministern hier tatsächlich in irgendeiner Weise auf die inhalt- lichen Antworten der sachverständigen Verbände ankommt. Auch der Normenkontrollrat als unabhängige Beratungsinstanz der Bundes- regierung bemängelt in seinem Jahresgutachten 2019 das Vorgehen der Bun- desministerien (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/168050 6/031c2177c968abf4b7e12dff189d219c/2019-10-22-nkr-jahresbericht-2019-d es-nationalen-normenkontrollrates-data.pdf). Auf Seite 44 des Gutachtens heißt es: „Länder und Verbände werden in der Regel viel zu spät und teilweise mit sehr kurzen Fristen beteiligt.“ Das sei problematisch, weil „im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zwar das Wissen über den Regelungsgegenstand und Alternativen an[steige], grundsätzliche Änderungen am Gesetzentwurf […] aber immer schwieriger umsetzbar und unwahrscheinlicher [würden]“. Das Bundeskabinett hat Ende 2018 das „Arbeitsprogramm Bessere Recht- setzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen (www.bundesregierung.de/re source/blob/975232/1560386/a5004f6046edb6a8ce916b411c8c3e43/2018-12- 12-arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1). Der Nor- menkontrollrat begrüßt nicht nur Teile dieses Arbeitsprogramms, sondern mahnt in seinem Jahresgutachten 2019 auch an, aus dem Programm konkrete Maßnahmen umzusetzen (s. S. 45).",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/16162 Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungs- handelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. No- vember 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzge- bungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperio- de erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf der Öffentlich- keit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abruf- bar: www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7adece1 680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahren-data.pd f?download=1. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhö- rung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentra- len Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregie- rung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichwohl wurden, soweit dies innerhalb der zur Beant- wortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war, die angefragten Informationen beschafft. Soweit dies nicht möglich war, wird da- rauf hingewiesen, dass eine – zur abschließenden Beantwortung der Fragen 5 und 7 erforderliche – vollständige Durchsicht aller in Betracht kommender Akten innerhalb der Bundesregierung nicht zu ermöglichen war. So wären bei- spielsweise allein innerhalb einer einzigen Arbeitseinheit eines Ressorts 64 Aktenbände händisch zu überprüfen gewesen. Allein das Heraussuchen der die aktuelle Legislaturperiode betreffenden Aktenbestandteile hätte mehrere Beschäftigte gebunden, die anschließende Durchsicht ebenfalls und wäre in Anbetracht des Umfangs und der zur Verfügung stehenden Zeit bereits rechne- risch nicht zu realisieren gewesen. Dies wäre flächendeckend in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der Bundesregierung erforderlich gewesen, um sicherzu- stellen, dass alle Stellungnahmen von Verbänden, ohne Bezug zu einem kon- kreten Gesetzgebungsverfahren, erfasst werden. Selbst dann wäre der ermittelte Zahlenwert ohne Nutzen gewesen, da Doppelzählungen nicht ausgeschlossen gewesen wären, so dass ein händischer Abgleich der Stellungnahmen erforder- lich gewesen wäre. Es wird deshalb auch darauf hingewiesen, dass bei den nun benannten Zahlen nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Stellung- nahmen nicht erfasst oder durch die Abfrage aller Ressorts doppelt erfasst wor- den sind.",
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"content": "Drucksache 19/16162 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Referentenentwürfe der Bundesministerien sind von der bzw. dem jeweils federführenden Bundesministerin bzw. Bundesminister in die- ser Legislatur veröffentlicht worden? Ressort Anzahl AA 7 BMAS 18 BMBF 4 BMEL 11 BMFSFJ 7 BMF 41 BMG 20 BMI 26 BMJV 49 BMU 12 BMVI 25 BMVg 1 BMWi 19 BMZ 0 BKM 2 2. Was setzt die Anerkennung durch die Bundesregierung als Verband gemäß § 47 Absatz 3 GGO voraus? 3. Bestehen in den einzelnen Bundesministerien feststehende Voraussetzun- gen gemäß § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), um als Verband anerkannt zu werden, und ge- gebenenfalls welche sind das jeweils? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen be- antwortet. Bei dem Entwurf einer Gesetzesvorlage zielt die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und berührten Fachkreisen und Verbänden darauf ab, ihre Perspektiven zu den geplanten Regelungen in die Gesetzesvor- lagen einfließen zu lassen, um ihre Belange angemessen zu berücksichtigen. § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) überlässt es dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums, Zeitpunkt, Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtver- bänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, zu bestimmen, da nur hier eine adäquate Verbändebeteiligung festgestellt werden kann. Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Ab- satz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände werden beteiligt, wo- bei die Auswahl der Verbände durch die Ressorts nach pflichtgemäßem Ermes- sen und unter Hinzuziehung der öffentlichen Liste beim Deutschen Bundestag über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern erfolgt. 4. Bestehen in den einzelnen Bundesministerien feststehende Voraussetzun- gen gemäß § 47 Absatz 3 GGO, um als auf Bundesebene bestehender „Fachkreis“ anerkannt zu werden, und gegebenenfalls welche sind das jeweils? Feststehende Voraussetzungen zur Anerkennung gemäß § 47 Absatz 3 GGO bestehen in den einzelnen Bundesministerien nicht. Sie erfolgt im pflicht-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/16162 gemäßen Ermessen der einzelnen Bundesministerien (vgl. auch Antwort zu den Fragen 2 und 3). Vorbemerkung zu den Fragen 5 bis 8: Die Fragen 5 bis 8 werden so verstanden, dass nach der Zahl der Stellung- nahmen gefragt ist (nicht nach der Zahl der Verbände). Daher wurden Verbän- de, die zu mehreren Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen haben, auch mehrfach erfasst. Für diese Auslegung der Frage spricht zum einen der Kontext (Fragen 9 ff., die auf Fragen 6 und 8 verweisen, beziehen sich auf die Fristen im Hinblick auf einzelne Gesetzgebungsvorhaben). Zum anderen wäre eine Doppelerfassung einzelner Verbände bei der erforderlichen Abstimmung aller Ressorts nicht zu vermeiden gewesen, so dass kein verwertbarer Wert heraus- gekommen wäre. Das Zusammenspiel der Fragen wurde zwar so verstanden, dass bei den Fragen 5 und 7 nach allen Stellungnahmen – mit oder ohne Bezug zu konkreten Gesetzgebungsverfahren – bei den Fragen 6 und 8 nur Stellungnahmen mit Be- zug zu konkreten Gesetzgebungsverfahren gefragt wurde. Dennoch wurden zur Vermeidung von Doppelungen und aufgrund der Notwendigkeit zum Teil Min- destangaben auszuweisen, die bei den Fragen 6 und 8 ermittelten Zahlen nicht zusätzlich bei den Antworten zu den Fragen 5 und 7 ausgewiesen. Die Zahlen- werte der Antworten zu den Fragen 5 und 7 sind daher für eine Gesamtzahl der (Mindest-)Stellungnahmen hinzuzurechnen. Hinsichtlich der Fragen 5 und 7 sei auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Soweit dies ohne Durchsicht aller Akten möglich war, konnten hier zum Teil Mindestanzahlen von Stellungnahmen erfasst werden. Hinsichtlich der Fragen 5 und 6 wird darauf hingewiesen, dass unter „Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO“ nur die kommunalen Spitzenverbände verstanden wurden. 5. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich in dieser Legis- laturperiode per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung ge- wendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMAS Ca. 33 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durch- sicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMBF Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMEL Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMFSFJ Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMF Mindestens 125 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen)",
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"content": "Drucksache 19/16162 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMG Mindestens 1 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMI Mindestens 10 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMJV Mindestens 68 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMU Mindestens 2 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMVI Mindestens 12 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMVg 0 BMWi Mindestens 10 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMZ Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BKM Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erforderlich gewesen wäre. 6. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich in dieser Legis- laturperiode per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Groß- britannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG): 1 BMAS Qualifizierungschancengesetz: 2 Teilhabechancengesetz: 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Um- setzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen: 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit: 1 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internatio- nalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit: 1 Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Renten- versicherung: 1 SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz: 1 Angehörigen-Entlastungsgesetz: 3 3. AsylbLG: 3 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen: 3 7. SGB-IV-Änderungsgesetz: 1 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts: 1",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMBF Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG): 1 BMEL Stellungnahme zum Ersten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches: 1 Stellungnahme zum Gesetz zur Einführung eines Tierwohlkennzeichens: 1 Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundes- jagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: 1 BMFSFJ Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres: 3 Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: 25; Änderung des BEEG 2018 im Wege eines Omnibus-Gesetzes des BMI (2. DSchAnpG): 1 Gute-Kita-Gesetz: 3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tages- betreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes: 3 BMF Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energie- steuerrechtlicher Vorschriften: 2 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch: 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c): 3 Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrations- kosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“: 3 Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021: 3 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 1 Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur: 2 BMG Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: 1 Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken: 2 Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD): 1 MDK-Reformgesetz: 1 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): 1 GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG): 12 GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG): 7 Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusam- menarbeit und der Strukturen bei der Organspende: 1 Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung: 2 Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesie- technischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten: 1 Hebammenreformgesetz: 3 Masernschutzgesetz: 2 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz–PpSG: 1",
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"content": "Drucksache 19/16162 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMI Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Europäische Bürgerinitiative – EBIGÄndG: 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 4. StaÄndG: 1 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021: 2 Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021: 1 3. WaffRÄndG: 1 Verbände Wohngeldstärkungsgesetz: 2 Verband WohngeldCO2Bepreisungsentlastungsgesetz: 1 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes: 5 Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einschließlich der Regelungen eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: 2 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes: 1 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: 1 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: 4 BMJV Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz: 3 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe- schließung für Personen gleichen Geschlechts: 1 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien: 1 Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedene Aspekte des internationalen Adoptionsrechts: 3 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung: 2 Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG): 2 Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: 1 Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Ver- gleichsmiete: 2 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren: 1 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehung: 1 BMU Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG): 1 Gesetz zur Änderung des VerpackG: 1 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: 1 Gesetzentwurf für ein 2. Gesetz zur Änderung des BNatSchG: 1 BMVI 5. TKG-ÄndG: 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/3930): 1 9. Gesetz zur Änderung des StVG: 3 EUCARIS Ratifikation: 3 8. FStrÄndG: 1 Gesetz zur Beschleunigung v. Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrs- bereich: 2 Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich: 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: 2 Regionalisierungsgesetz: 2 BMVg 0",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMWi Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit zur Optimierung der Vergabestatistik: 2 NABEG-Novelle: 4 6. TKGÄndG: 1 Gebäudeenergiegesetz: 1 Energiesammelgesetz: 1 BMZ 0 BKM 0 7. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich in dieser Legis- laturperiode per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung ge- wendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMAS Ca. 488 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durch- sicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMBF Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMEL Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMFSFJ Mindestens 1 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMF Mindestens 2900 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beant- worten gewesen) BMG Mindestens 221 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beant- worten gewesen) BMI Mindestens 80 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMJV Mindestens 923 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beant- worten gewesen) BMU Mindestens 161 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beant- worten gewesen) BMVI Mindestens 464 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beant- worten gewesen) BMVg 12",
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"content": "Drucksache 19/16162 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMWi Mindestens 380 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beant- worten gewesen) BMZ Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BKM Mindestens 1 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode der Beauftragten der Bundes- regierung für Kultur und Medien zu beantworten gewesen) 8. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich in dieser Legis- laturperiode per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangs- gesetz – BrexitÜG): 2 Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes: 3 BMAS Qualifizierungschancengesetz: 12 Teilhabechancengesetz: 15 Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: 13 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungs- geldes: 9 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen: 17 Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes: 3 (Federführung BMVI) Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz): 8 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung vor Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt: 2 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit: 25 7. SGB-IV-Änderungsgesetz: 27 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflicht- arbeit: 2 Paketboten-Schutz-Gesetz: 10 Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung: 29 SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz: 15 Angehörigen-Entlastungsgesetz: 23 3. AsylbLG: 14 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen: 10 Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: 9 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts: 41",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMBF Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (4. AFBGÄndG): 9 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG): 30 Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8.HRGÄndG): 4 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (26.BAföGÄndG): 7 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG), Federführung BMF: 7 BMEL Stellungnahmen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futter- mittelgesetzbuches: 14 Stellungnahmen zum Gesetz zur Einführung eines Tierwohlkennzeichens: 32 Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes: 8 Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts: 8 Gesetz zur Änderung der Grundsteuerreform: 2 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Milch- und Margarinegesetzes sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Straf- verordnung: 2 Viertes Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes: 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes: 10 BMFSFJ Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligen- diensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres: 27 Änderung des BEEG 2018 im Wege eines Omnibus-Gesetzes des BMI (2. DSchAnpG): 3 Gute-Kita-Gesetz: 29",
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"content": "Drucksache 19/16162 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMF BMF: Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften: 32 Luftverkehrsteuergesetz: 7 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch: 17 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c): 13 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 29 Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus: 14 Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG): 38 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Euro- päischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG): 4 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG): 25 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Ände- rung weiterer steuerlicher Vorschriften: 56 Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995: 4 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuer- gestaltungen: 17 Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht: 30 Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes: 5 Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur: 7 Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG): 12 Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU ProspektVO und zur Anpassung weiterer FM- Gesetze: 9 Gesetz zur Umsetzung der RL 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsich- tigungen von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EhAV): 13 Gesetz zur Anpassung von FM-Gesetzen an die EU- VO 2017/2401 geänderten EU-VO 575/2013: 7 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU Prospekt und zur Änderung von FM- Gesetzen: 6 Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen: 21 Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien: 2 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäschericht- linie (RL [EU] 2018/843): 51",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMG Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (FF BMF): 1 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: 51 Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken: 29 PTA-Reformgesetz: 12 Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD): 51 Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG): 46 Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvSchutzG): 18 MDK-Reformgesetz: 77 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG): 118 GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG): 26 GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG): 14 Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG): 88 Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG): 29 Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung: 68 Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operations- technischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten: 18 Hebammenreformgesetz: 23 Masernschutzgesetz: 48 Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende: 26 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): 120 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG): 58 Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 (BSAG): 10 BMI 3. WaffRÄndG: 33 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Europäische Bürgerinitiative – EBI- GÄndG: 5 Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben: 25 Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU): 55 Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 3. StaÄndG: 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 4. StaÄndG: 6 Gesetz zur Änderung des BeamtStG und des BBG: 3 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021: 2 Verbände Wohngeldstärkungsgesetz: 10 Verbände WohngeldCO2Bepreisungsentlastungsgesetz: 6 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicher- heitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen: 7 Novelle SÜG 2017: 3 BDA zum Referentenentwurf 2. Gesetz zur Änderung des THWG: 1 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: 5 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes: 2 Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einschließlich der Regelungen eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: 68 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes: 12 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: 3 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: 13",
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"content": "Drucksache 19/16162 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMJV Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze: 27 Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage: 29 Gesetzentwurf zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften: 17 Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz: 29 Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht: 31 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 18. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) durch öffentlich-rechtliche Körperschaften: 5 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungs- gesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechts- beratenden Berufe (Eckpunktepapier): 13 GE StPO-Modernisierung: 33 GE zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung: 7 GE zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhand- lung: 5 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts: 15 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien: 23 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags (in gemeinsamer Federführung mit BMI): 37 Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedene Aspekte des internationalen Adoptionsrechts: 21 Entwurf des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts: 7 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung: 19 RefE eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten: 10 GE Anhängerhaftung: 6 Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes: 16 Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG): 24 Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: 12 Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete: 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland: 11 (bisher) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen: 4 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwanger- schaftsabbruch: 17 Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug: 6",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstraf- verfahren:16 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen: 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings: 9 BMJV Projektgruppe IIB2/VB3 im Rahmen der Mitprüfung zur Kenntnis erhal- ten, FF BMAS: Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts: 9 Viertes Gesetz zur Änderung des UmwG: 8 Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte: 10 Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung: 26 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäfts- geheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Of- fenlegung: mindestens 30 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: mindestens 100 Referentenentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabiltierungs- rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR: 25 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes: 3 Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verord- nung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union: 3 BMU 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: 24 TEHG-Novelle 2018 (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz): 16 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG): 22 Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen: 26 Gesetzentwurf für ein 2. Gesetz zur Änderung des BNatSchG: 19 Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltaudit- gesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervoraus- leistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen: 4 1. Gesetz zur Änderung des VerpackG: 17 Gesetz zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings: 3 Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings: 3 RefE der 16. Atomgesetz-Novelle: 5 Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen: 0 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union: 108",
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"number": 16,
"content": "Drucksache 19/16162 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMVI 5. TKG-ÄndG: 9 Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/3930): 17 Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes: 7 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrs- rechtlicher Vorschriften: 6 9. Gesetz zur Änderung des StVG:18 EUCARIS Ratifikation:3 BinSchAbfÜbkAG: 6 Zweite Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes: 1 Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen: 1 Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs: 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: 3 Regionalisierungsgesetz: 4 Entwurf Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahn- pakets der Europäischen Union: 5 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2016/2370/EU vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öff- nung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Ver- waltung der Eisenbahninfrastruktur: 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich: 22 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich: 10 Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes: 8 8. FStrÄndG: 2 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich: 41 Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich: 18 Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich: 23 BMVg Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr: 7 Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften: 3",
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"number": 17,
"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMWi BEG III: 34 Geologiedatengesetz: 21 Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicher- heit zur Optimierung der Vergabestatistik: 11 MarkschBergV: 9 NABEG-Novelle: 7 Viertes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes: 22 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Gasrichtlinie: 5 Erdölbevorratungsgesetz: 4 4. TKGÄndG: 13 6. TKGÄndG: 14 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften/ Errichtung Bewacherregister: 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958: 8 Gebäudeenergiegesetz: 108 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unions- einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes: 6 Viertes Gesetz zur Änderung der HwO: 70 Strukturstärkungsgesetz: 22 Energiesammelgesetz: 60 Gesetzentwurf zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Ver- waltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multi- nationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen: 3 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik: 7 BMZ 0 BKM Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG): 36 WAStÜG: 1 9. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle hat keine Beteili- gung gemäß § 47 GGO stattgefunden? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 1 BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 5 BMG 0 BMI 1 BMJV 0 BMU 0 BMVI 0 BMVg 0 BMWi 0 BMZ 0 BKM 0 Vorbemerkung zu den Fragen 10 bis 15: Die Fragen wurden so verstanden, dass zur Vermeidung von Doppelnennungen jeweils Zeiträume (z. B. bei Frage 11: mehr als 24 Stunden, aber weniger als zwei Tage) gemeint sind. Da innerhalb",
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"number": 18,
"content": "Drucksache 19/16162 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einer Beteiligung eine Vielzahl von Stellungnahmen eingehen können, sind die Zahlen abweichend von den in der Antwort zu den Fragen 6 und 8 erfassten „Fällen“. 10. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei 24 Stunden (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 0 BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 2 (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht; Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995) BMG 0 BMI 1 (Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes) BMJV 0 BMU 1 (Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) BMVI 1 (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) BMVg 0 BMWi 1 (Strukturstärkungsgesetz) BMZ 0 BKM 0 11. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter zwei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 1 (Gesetz zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang Sozial- schutz für Arbeitnehmer und Selbständige) BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 1 (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz) BMG 1 (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG)) BMI 1 BMJV 0 BMU 1 (Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen) BMVI 1 (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich) BMVg 0 BMWi 0 BMZ 0 BKM 0",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16162 12. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter drei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 0 BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 1 (Gesetzentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt) BMF 1 (Luftverkehrsteuergesetz) BMG 0 BMI 2 (z. B.: Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten lag bei unter drei Tagen) BMJV 1 (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechts- eintrags; gemeinsame Federführung mit BMI) BMU 2 (z. B.: 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) BMVI 0 BMVg 0 BMWi 0 BMZ 0 BKM 0 13. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter sieben Ta- gen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 3 (Qualifizierungschancengesetz; Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz; 3. AsylbLG) BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 4 (Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c); Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrations- kosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021, Gesetz zur Er- richtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur) BMG 0 BMI 7 (z. B.: Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 3. StaÄndG; WohngeldCO2Bepreisungsentlastungsgesetz; GRG; Referenten- entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes; Referentenent- wurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufent- haltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union) BMJV 2 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschafts- abbruch; Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen) BMU 1 (16. Atomgesetz-Novelle)",
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"number": 20,
"content": "Drucksache 19/16162 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMVI 3 (Regionalisierungsgesetz; Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich; 9. Gesetz zur Änderung des StVG) BMVg 0 BMWi 1 (BEG III) BMZ 0 BKM 0 14. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter 14 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 4 (Teilhabechancengesetz; Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes; RVBund/KnErG-ÄndG; Pflegelöhneverbesserungs- gesetz) BMBF 1 (Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (26.BAföGÄndG)) BMEL 0 BMFSFJ 2 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes; Änderung des BEEG 2018 im Wege eines Omnibus-Gesetzes des BMI (2. DSchAnpG)) BMF 6 (z. B.: Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG); Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“; Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus; Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU Prospekt- VO und zur Anpassung weiterer FM-Gesetze; Gesetz zur Umsetzung der Ände- rungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL [EU] 2018/843) BMG 1 (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)) BMI 4 (z. B.: Viertes Gesetz zur Änderng des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 4. StaÄndG; Referentenentwürfe eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einschließlich der Regelungen des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung) BMJV 1 (Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestim- mungen an die Verordnung (EU) 2016/679, Stellungnahmefrist: 23.04.2018 – 04.05.2018) BMU 1 (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz BMVI 2 (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Ver- kehrsbereich) BMVg 0 BMWi 4 (MarkschBergV; Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Gasrichtlinie; 4. TKGÄndG, Viertes Gesetz zur Änderung der HwO) BMZ 0 BKM 0",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16162 15. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter 30 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 2 (Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten König- reichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Über- gangsgesetz – BrexitÜG); Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bun- desamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Bundesbesol- dungsgesetzes, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgeset- zes und des AZR-Gesetzes) BMAS 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung vor Verordnungen der Europä- ischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt; Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brücken- teilzeit; Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union; Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit; Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung; 7. SGB IV Änderungsgesetz (Anm. es wurden zwei Beteiligungsrunden durchgeführt); Paketboten Schutzgesetz; SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz; Angehörigen-Entlastungsgesetz; Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik unter- gebrachter wohnungsloser Personen; Gesetz zur Verlängerung befristeter Regel- ungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwen- dungen öffentlicher Stellen) BMBF 3 (Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG); Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8.HRGÄndG); Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (4. AFBGÄndG)) BMEL 6 (Gesetz zur Einführung eines Tierwohlkennzeichens; Erstes Gesetz zur Ände- rung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches; Zweites Gesetz zur Ände- rung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes; Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts; Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Milch- und Margarinegesetzes sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung; Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes) BMFSFJ 3 (z. B. Gute-KiTa-Gesetz) BMF 10 (z. B. Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Ände- rung energiesteuerrechtlicher Vorschriften, Gesetz zur Neustrukturierung des Zoll- fahndungsdienstgesetzes, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor- schriften, Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG), Gesetz zur steuerlichen Förde- rung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG), Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, Gesetz zur Umsetzung der RL 2016/2341über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigungen von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EhAV), Gesetz zur weiteren Ausführung der EU Prospekt und zur Änderung von FM-Gesetzen, Gesetz zur Deckelung der Ab- schlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen)",
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"number": 22,
"content": "Drucksache 19/16162 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMG 16 (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung; Gesetz zur Stär- kung der Vor-Ort-Apotheken; PTA-Reformgesetz; Implantateregister-Errichtungs- gesetz (EIRD); Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG); Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvSchutzG); Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG); GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG); ; Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG); Fairer-Kassenwettbewerb- Gesetz (GKV-FKG); Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetz – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende; Ge- setz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung; Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten; Hebammenreformgesetz; Digitale- Versorgung-Gesetz (DVG); Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 (BSAG)) BMI 14 (z. B.: Gesetz zur Änderung der europäischen Bürgerinitiative –EBIGÄndG; Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU); Gesetz zur Änderung des BeamtStG und des BBG; WohngeldStärkungsgesetz; Novelle SÜG 2017; Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz; Referenten- entwürfe eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes sowie eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infol- ge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union) BMJV 15 (z. B. Entwurf des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts wurde den Verbänden am 12. Juni 2018 zugeleitet mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Juli 2018; Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung: Stellung- nahmefrist 23. Januar 2019 bis 8. Februar 2019 (16 Tage); RefE eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser 15 Tage (17.09.-02.10.19); Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (17 Tage); Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeit- raums für die ortsübliche Vergleichsmiete (18 Tage); Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (24 Tage); Gesetzes zur Verbesserung rehabiltierungsrechtli- cher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (25 Tage)) BMU 2 (Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltauditgesetzes; 1. Gesetz zur Ände- rung des VerpackG) BMVI 11 (z. B. Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetz) BMVg 0 BMWi 7 (Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit zur Optimierung der Vergabestatistik; NABEG-Novelle; Erdöl- bevorratungsgesetz; 6. TKGÄndG; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften/ Errichtung Bewacherregister; Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958; Gesetz zur Durchführung der Verord- nung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfalts- pflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes) BMZ 0 BKM 1 (WAStÜG)",
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"number": 23,
"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16162 16. Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung für die im Arbeitspro- gramm angekündigte Weiterbildungsstrategie für die Beschäftigten, die mit der Vorbereitung von Rechtsetzungs- oder Politikinitiativen befasst sind, gesetzt, und welche Fortschritte hat sie bei der Umsetzung bislang machen können? Die Umsetzung der Weiterbildungsstrategie hat begonnen. Erste Inhalte wurden in den Weiterbildungskatalog aufgenommen und werden angeboten. Weitere Angebote sind in Vorbereitung. Über Inhalte sowie Zeitplan wird zwischen den Ressorts noch beraten. 17. Gibt es Vorbilder für diese Weiterbildungsstrategien international oder in Deutschland unterhalb der Bundesebene, und inwiefern lehnt sich die Bundesregierung bei dem eigenen Vorhaben an diese an? Der Beschluss im Arbeitsprogramm orientiert sich am Bedarf der Bundesregie- rung und beruht auch auf der Erfahrung befreundeter Staaten. 18. Auf welcher Rechtsgrundlage wird das im Arbeitsprogramm erwähnte „Zentrum für Rechtsetzung“ der Bundesregierung errichtet oder ist er- richtet worden? a) Handelt es sich dabei um eine neue physische Einrichtung mit neuem Personal oder lediglich um eine Zuständigkeitsbeschreibung, die durch vorhandenes Personal in einer bestehenden Institution ausge- füllt wird? b) Was hat das Zentrum für Rechtsetzung bisher geplant, und was ist umgesetzt worden? c) Welche Institution hat gegebenenfalls bislang an das Zentrum für Rechtsetzung welche Aufgaben oder Aufträge erteilt? Die Fragen 18 bis 18c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „Zentrum für Rechtsetzung“ befindet sich gegenwärtig noch im Planungs- stadium. Es geht zurück auf den Kabinettbeschluss vom 22. Juni 2016. Ziel ist es, die wirkungsvolle Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für das Gesetzgebungsverfahren relevant sind, an Verfasserinnen und Verfassern von Gesetztexten zu stärken. 19. Welche Beispiele aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es bislang für die Anwendung der im Arbeitsprogramm unter Nummer 7 als Methode beschlossenen prakti- schen Erprobungen von Regelungsalternativen? 20. Für welche Gesetzgebungsvorhaben plant die Bundesregierung den Ein- satz von praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher- schutz? 21. Nach welchen Kriterien und welchem Verfahren wählt die Bundesregie- rung betroffene Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger der Selbst- verwaltung aus für die Beteiligung an den praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?",
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"number": 24,
"content": "Drucksache 19/16162 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Fragen 19 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Arbeitsprogramm sieht die praktische Erprobung von Regelungsalterna- tiven nicht generell, sondern nur in geeigneten Fällen vor. Innerhalb des Ge- schäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden bisher keine solchen praktischen Erprobungen durchgeführt und es gibt bisher auch keine konkreten Planungen diesbezüglich. Daher wurden auch noch keine Kriterien und Verfahrensgrundsätze zur Auswahl betroffener Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger der Selbstverwaltung erarbei- tet. 22. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand der Bundesregierung für das unter Nummer I 8 des Arbeitsprogramms ange- kündigte „Handbuch Reallabore“ sowie die ebenda angekündigte Kom- munikationsplattform? Das Handbuch Reallabore wurde am 23. Juli 2019 unter dem Titel „Freiräume für Innovationen: Das Handbuch für Reallabore“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht (www.bmwi.de/Redaktion/D E/Dossier/reallabore-testraeume-fuer-innovation-und-regulierung.html). Zur Kommunikation wurde ein Netzwerk mit mittlerweile fast 500 Mitgliedern ge- gründet. Auf Basis einer zeitnah startenden Konsultation zur Weiterentwick- lung im Netzwerk wird die Rolle des Netzwerks als Kommunikationsplattform zum Thema Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung weiter gestärkt. 23. Wie viele der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung sind seit Be- ginn der Legislaturperiode vor dem Versand eines Entwurfs an andere Ressorts sowie an Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände eng mit dem Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundes- ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt worden (bitte prozentual und in absoluten Zahlen darstellen)? Seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 wurde die Ge- setzesredaktion (Redaktionsstab für Ressortentwürfe und Sprachbüro IVA6 für BMJV-Entwürfe) bis heute 569-mal zu insgesamt 227 Gesetzgebungsvorhaben beteiligt (nur Gesetze, ohne Verordnungen), zu den meisten Vorhaben also mehrfach. 106 Vorhaben wurden vor der Beteiligung anderer Ressorts und so- mit auch vor der Beteiligung von Ländern, Fachkreisen und Verbänden geprüft. Eine prozentuale Darstellung ist nicht möglich, da die Gesamtzahl der laufen- den Gesetzgebungsverfahren nicht gesondert statistisch erfasst wird. 24. Wie viele der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung sind nach dem Beschluss des Arbeitsprogramms vor dem Versand eines Entwurfs an andere Ressorts sowie an Länder, kommunale Spitzenverbände, Fach- kreise und Verbände eng mit dem Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt wor- den (bitte prozentual und in absoluten Zahlen darstellen)? Der Beschluss über das Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde am 12. Dezember 2018 gefasst. Nach diesem Zeitpunkt wurde die Gesetzesredak- tion (Redaktionsstab für Ressortentwürfe und Sprachbüro IVA6 für BMJV-Ent- würfe) bis heute 216-mal zu insgesamt 146 Gesetzgebungsvorhaben beteiligt (nur Gesetze, ohne Verordnungen), zu den meisten Vorhaben also wieder mehr- fach. 61 Vorhaben wurden vor der Beteiligung anderer Ressorts und somit auch",
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"number": 25,
"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16162 vor der Beteiligung von Ländern, Fachkreisen und Verbänden geprüft. Eine prozentuale Darstellung ist leider nicht möglich, da die Gesamtzahl der laufen- den Gesetzgebungsverfahren nicht gesondert statistisch erfasst wird. 25. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer I 11 des Arbeitsprogramms angekündigte einheitliche Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bun- desregierung? Die Ressorts veröffentlichen ohnehin alle Gesetzentwürfe und im Rahmen der Verbändebeteiligung eingehenden Stellungnahmen auf ihren Internetpräsenzen. Eine Unterseite auf Bundesregierung.de (siehe www.bundesregierung.de/breg- de/service/gesetzesvorhaben) verweist auf die entsprechenden Unterseiten der Ressorts, die der Verpflichtung gemäß Nr. 8 des 2. Nationalen Aktionsplans im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership entsprechen. (siehe www.open-government-deutschland.de) Bezüglich weitergehender Schritte ist die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 26. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer I 12 des Arbeitsprogramms angekündigte Schaffung eines durchgängig digitalen, interoperablen und barrierefreien Prozesses zur Bearbeitung von Regelungsvorhaben auf Bundesebene im Rahmen des Projekts eGesetzgebung? Die Maßnahme E-Gesetzgebung verfolgt das Ziel der Schaffung eines digi- talen, interoperablen und barrierefreien Rechtsetzungsverfahrens des Bundes: vom ersten Textentwurf über die interne und externe Abstimmung und die par- lamentarische Beratung bis zur Verkündung und Übermittlung an die Doku- mentationsstelle. Die Initialisierungs- und Definitionsphase der Maßnahme sind abgeschlossen. Es ist geplant, die Umsetzungsstufe 1.0 der E-Gesetz- gebung bis 12/2020 mit einer Reihe von ersten Funktionalitäten (Login, Pro- zesssteuerung, Modul Arbeitshilfen, Anbindung an das Verfahren PKP) pro- duktiv zu setzen. Im Anschluss daran sollen kontinuierlich weitere Anwendun- gen in darauffolgenden Umsetzungsstufen zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Abschluss der Endausbaustufe in 06/2023 werden ein ressort- und verfas- sungsorganübergreifend vereinbartes Datenaustauschformat, die eGFA sowie ein barrierefreier Editor zur Erstellung und Abstimmung von Regelungsentwür- fen bereitgestellt. 27. Bis wann plant die Bundesregierung, das Bundesgesetzblatt wie unter Nummer I 14 angekündigt, künftig vollständig elektronisch zu veröffent- lichen? Nach aktuellem Planungsstand strebt die Bundesregierung an, das Bundes- gesetzblatt ab dem 1. Januar 2022 elektronisch zu veröffentlichen. 28. Plant die Bundesregierung, das Bundesgesetzblatt wie unter Nummer I 14 angekündigt, künftig ausschließlich elektronisch zu veröffentlichen, und gegebenenfalls ab wann? Die Bundesregierung plant, die Papierfassung des Bundesgesetzblattes mit Erscheinen der ersten elektronischen Ausgabe (s. Antwort zu Frage. 27) einzu- stellen.",
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"number": 26,
"content": "Drucksache 19/16162 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer II 12 des Arbeitsprogramms für einen digitalen Portal- verbund, der Bürgern und Unternehmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht? Die Umsetzung des Portalverbundes folgt dem Beschluss 2018/40 des IT- Planungsrates. Die Länder errichten, soweit noch nicht vorhanden, je ein eige- nes Verwaltungsportal und verknüpfen dieses mit den Kommunal- und Fach- portalen zu Portalverbünden auf Landesebene. Dies umfasst auch die Bereit- stellung von Basisdiensten, wie Nutzerkonten, elektronischen Bezahlmöglich- keiten und Antragsmanagern, für eine elektronische Abwicklung der Verwal- tungsleistungen. Der Bund wird 2020 mit dem Verwaltungsportal Bund eine eigene Digitalisie- rungsplattform bereitstellen. Diese wird über eine Fertigungsstraße zur maschi- nellen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen des Bundes verfügen und den Nutzern einen einheitlichen Zugang zu allen Leistungen des Bundes ermög- lichen. Im Rahmen des Pilotprojekts „Online-Gateway Portalverbund“ wird aktuell die Basisinfrastruktur für die Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern aufgebaut. In der gemeinsamen Testumgebung wurde im Sommer 2019 die vollständige Anbindung der Verwaltungsleistungen und Online- Dienste des Bundes und der Länder Berlin, Hamburg sowie Hessen realisiert. Derzeit werden die Abstimmungen mit den Nicht-Pilotländern über deren An- bindung an den Portalverbund vorgenommen, die im Jahr 2020 erfolgen wird.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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