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            "content": "Drucksache 19/2590                                    –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Allerdings waren die Mittel für die bezuschussten Maßnahmen für altersge- rechte Umbauten in den Jahren 2016 und 2017 jeweils bereits Anfang des dritten Quartals für das gesamte Jahr ausgeschöpft: im Jahr 2016 bereits Ende Juli, im Jahr 2017 Anfang August (https://ddiv.de/hp42953/Der-Topf-ist-leer-KfW- Zuschussprogramm-Altersgerecht-Umbauens-ist-ausgeschoepft.htm sowie www. kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/News/News-Details_428288.html#, 13. April 2018). Lediglich Maßnahmen zur Einbruchsicherung konnten noch beantragt werden. Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau für 2017 bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, waren diese Gelder bei weitem nicht ausreichend. Für die Einbruchsicherung standen insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen CDU, CSU und SPD dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen barrierearme und barrierefreie Wohnungen und ein Wohnumfeld benötigen, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt le- ben können. Die Große Koalition verspricht: „Deshalb wollen wir das KfW- Programm Altersgerecht Umbauen verstetigen. Zugleich wollen wir die Wie- dereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen mit Bundesmitteln ebenso prüfen (…). Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.“ (S. 111, Ko- alitionsvertrag 2018). 1.   Wie viele Menschen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung derzeit Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen oder barriere- freiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Bundesländern auf- schlüsseln)? 2.   Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf von altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen be- antwortet. Nach einer Studie der PROGNOS AG „Potenzialanalyse altersgerechte Woh- nungsanpassung“ aus dem Jahr 2014 werden bis zum Jahr 2030 rund 2,9 Mio. altersgerechte Wohnungen benötigt. Das entspricht laut der Studie einem Inves- titionsvolumen von ca. 50 Mrd. Euro. Die Studie ist abrufbar unter: www. bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2014/ potenzialanalyse_altersgerechte_wohnungsanpassung.html?nn=440404. Eine jah- resgenaue Schätzung des Bedarfs an altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnun- gen für die Jahre 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 liegt der Bundesregie- rung nicht vor. Es gibt keine amtliche Statistik zum barrierefreien oder barrierearmen Woh- nungsbestand in Deutschland. Im Auftrag der KfW hat die Prognos AG in einer Studie die Wirkungen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ für die Förderjahrgänge 2009 bis 2013 evaluiert (Juli 2014, abrufbar unter www. kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-alle- Evaluationen/Prognos_Evaluation-KfW-Programm-Altersgerecht-Umbauen.pdf). In der Studie wurde auch eine umfassende Analyse des Marktes für altersgerech- ten bzw. barrierefreien/-armen Wohnraum in Deutschland durchgeführt. Im Rah- men eines Szenarienmodells wurde der Bestand an altersgerechtem Wohnraum abgeschätzt. Nach der Studie gab es, bezogen auf das Jahr 2013, bundesweit",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             –3–                             Drucksache 19/2590 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 700 000 altersgerechte Wohnungen. Als Basis der Untersuchung dienten die Er- gebnisse der Studie „Wohnen im Alter - Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf“ (2011) des Kuratoriums deutsche Altershilfe (KdA), die für das Jahr 2009 von einem Gesamtbestand an altersgerechten Wohnungen in Deutschland von etwa 570 000 Wohnungen ausgeht. Die Studie ist abrufbar un- ter: www.bbsr.bund.de/nn_21272/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/ Forschungen/2011/Heft147.html. Künftig sollen im Rahmen des Mikrozensus (Erhebung durch das Statistische Bundesamt) erstmalig Kriterien zum barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnen erhoben werden. Die Ergebnisse werden eine Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet erlauben. Eine erste Erhebung ist für das Jahr 2018 vorgesehen, Daten werden im Jahr 2019 vorliegen. Eine Statistik, wie vielen Menschen in Deutschland altersgerechter bzw. barrie- rearmer/-freier Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann, liegt der Bundesregierung nicht vor. Jedoch stellen die beiden nachfolgenden Tabellen die Inanspruchnahme des Zuschussprogramms und Kreditprogramms „Altersge- recht Umbauen“ nach Bundesländern dar. 891 03 - Zusagen Altersgerecht Umbauen - Zuschuss nach Bundesländern 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2017 Bundesland                      Anzahl    Volumen Mio. €       Wohneinheiten Baden-Württemberg                30.336                 36,8           38.524 Bayern                           25.369                 31,1           32.780 Berlin                            4.223                  3,0            5.313 Brandenburg                       3.543                  2,7            3.901 Bremen                              856                  0,7              998 Hamburg                           2.037                  1,6            2.707 Hessen                           13.285                 14,9           17.445 Mecklenburg-Vorpommern            1.104                  0,9            1.337 Niedersachsen                    13.995                 14,5           16.874 Nordrhein-Westfalen              38.103                 37,3           47.193 Rheinland-Pfalz                  10.380                 12,1           12.373 Saarland                          2.848                  3,2            3.501 Sachsen                           4.703                  3,8            6.200 Sachsen-Anhalt                    2.372                  1,8            2.734 Schleswig-Holstein                4.909                  4,1            5.326 Thüringen                         1.982                  1,8            2.532 Gesamt                          160.045               170,3           199.738",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –5–                                Drucksache 19/2590 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gemeinschaften sowie Mietern. Es unterstützt ältere und Menschen mit Behinde- rungen dabei, möglichst dauerhaft in der gewohnten Wohnumgebung zu leben. Heimaufenthalte können dadurch vermieden oder zumindest verzögert werden. Die Programme werden insgesamt äußerst gut nachgefragt. Der jährliche Förder- report der KfW liefert die genauen Kennzahlen (s. Antwort zu den Fragen 1 und 2). 4.   Plant die Bundesregierung – da im Koalitionsvertrag (vgl. S. 111) explizit die Bedeutung des KfW-Förderprogramms Altersgerechtes Umbauen und Kriminalprävention durch Einbruchsicherung hervorgehoben wird – eine Aufstockung der Mittel dieser KfW-Programme im Bundeshaushalt 2018, 2019, 2020 und 2021? a) Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und nach KfW-Förderpro- gramm Altersgerechtes Umbauen bzw. Einbruchsicherung aufschlüsseln)? b) Falls nein, warum nicht? 5.   Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verstetigung der KfW-Programme (bitte nach Programm aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen be- antwortet. Die Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurden seit der Wiederaufnahme der Zuschussförderung zum 1. Oktober 2014 kontinu- ierlich aufgestockt: von zunächst 54 Mio. Euro für die Jahre 2014/2015, auf 50 Mio. Euro im Jahr 2016 und 75 Mio. Euro für das Jahr 2017. Für den Bundes- haushalt 2018 sind nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Mai 2018 wiederum 75 Mio. Euro vorgesehen. Die vom Kabinett ebenfalls am 2. Mai 2018 beschlossenen Eckwerte des Finanzplans sehen bis zum Jahr 2021 eine Versteti- gung in gleicher Höhe vor. Eine Wiedereinführung der Kreditvariante „Altersgerecht Umbauen“ als KfW- Programm mit Bundesmitteln soll laut Koalitionsvertrag „geprüft“ werden (KV 5195 – 5196). Das im Rahmen des Konjunkturpakets aufgelegte Bundespro- gramm wird seit dem Jahr 2012 von der KfW als Eigenmittelprogramm durchge- führt. Laut Koalitionsvertrag soll das bestehende erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ verstetigt werden. Von der För- derung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfa- milienhäusern, profitieren (KV 5199 – 5201). Für die Förderung von Bestands- bauten stehen für das Jahr 2018 Programmmittel in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Eckwerte des Finanzplans sehen ab 2019 bis 2022 Mittel in glei- cher Höhe vor. Die Abstimmung der Programme erfolgt in enger Zusammenar- beit insbesondere zwischen dem BMI und der Stiftung Deutsches Forum für Kri- minalprävention (DFK). 6.   Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Attraktivität und Bekanntheit der KfW-Förderprogramme weiter zu fördern bzw. auszubauen? Zur Stärkung der Attraktivität und Bekanntheit können Empfehlungen aus der Evaluierung der KfW-Programme abgeleitet werden und zur weiteren Verbesse- rung der Programme beisteuern. Die Förderprogramme werden u. a. auf dem Tag der offenen Tür der Bundesregierung, durch ausführliche Internetauftritte von",
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            "content": "Drucksache 19/2590                                     –6–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. BMI und KfW, Printmedien der KfW, durch öffentlichkeitswirksame Vorträge sowie durch Maßnahmen des DFK und der Polizei vor Ort bekannt gemacht (Flyer, kostenlose Beratungen durch die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstel- len). 7.   Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Bedingungen beim a) KfW-Förderzuschuss Einbruchsicherheit, und falls ja, welche, b) KfW-Förderzuschuss Altersgerecht Umbauen, und falls ja, welche, c) KfW-Förderkredit 159, und falls ja, welche? Die genannten Programme sind „lernende Programme“, so dass die Förderbedin- gungen in den jeweiligen Merkblättern, falls erforderlich, in einem schlanken Verfahren zügig angepasst werden können. Hierbei wird auf Planungssicherheit geachtet. 8.   In welcher Höhe wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm Kriminalprä- vention durch Einbruchsicherung in den Jahren 2012 bis 2017 abgerufen? a) Wie viele Wohneinheiten wurden dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 9.   Die Mittel im KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils ausgeschöpft; gilt dies auch für die Jahre 2012 bis 2015? a) Wie viele Wohneinheiten wurden von 2012 bis 2017 dadurch jeweils ge- fördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen be- antwortet. Die geförderten Wohneinheiten beziehen sich auf die Programme „Kriminalprä- vention durch Einbruchsicherung“ und „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“, eine getrennte Aufschlüsselung liegt der Bundesregierung nicht vor. Das KfW- Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ wurde erst am 19. November 2015 eingeführt. Angaben vor diesem Zeitpunkt beziehen sich aus- schließlich auf das Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“, das zum 1. Oktober 2014 wiederaufgenommen wurde. Geförderte Wohneinheiten „Altersgerecht Umbauen-Zuschuss“ (seit dem 1. Ok- tober 2014) und „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ (seit dem 19. No- vember 2015) aufgeschlüsselt nach Bundesländern:",
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